Nationales Begleitgremium und der Atommüll: Schwierige Erweiterung – Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zwischenlagerung stärken
Das Nationale Begleitgremium, eine Art unabhängiger Wächter über das neue Verfahren zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager, sucht die politische Debatte. Auf einer Veranstaltung will das neue Gremium nicht nur mit Bundes- und LandespolitikerInnen weiter klären, wie die Bürgerbeteiligung im Suchverfahren gestärkt werden kann. Auch zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung von Atommüll sieht das Gremium Handlungsbedarf. Nicht nur die Endlagerkommission hatte in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass die Zwischenlagerung von Atommüll ab sofort auf den Prüfstand gehört. Auch die zuständigen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen im letzten Bundestag hatten erklärt, hier aktiv werden zu wollen.
Für viel Anti-Atom-Aktive gilt das Nationale Begleitgremium (NBG) immer noch als eine Art Alibi für ein sonst unzureichendes Gesetz zur Standortsuche. Immerhin ist Gorleben trotz aller Konflikte und skandalträchtiger Politik-Einmischung immer noch im Auswahlverfahren beteiligt. Auch die bisherigen Beteiligungsmodelle, denen es an diversen Stellen an echten Rechten fehlt, steht in der Kritik. BUND und die Fraktion DIE LINKE hatte deshalb Sondervoten zu Protokoll gegeben und den Bericht der Kommission am Ende nicht mitgetragen.
Dennoch hat das NBG vor nunmehr rund einem Jahr die Arbeit aufgenommen und sich inzwischen an vielen Atommüll-Standorten informiert. Nach einem Besuch im Forschungsreaktor Garching in München hat das Gremium Info-Gespräche auch mit den Initiativen an der ASSE und zuletzt in Magdeburg mit Blick auf Morsleben geführt.
Für 2018 steht nun die Erweiterung dieses Gremiums von derzeit acht auf dann endgültig 19 Mitglieder an. Dann sollen sechs sogenannte ZufallsbürgerInnen dabei sein, die in einem sozialwissenschaftlich basierten Verfahren ausgewählt wurden. Alle anderen werden von Bundestag und Bundesrat ernannt, sollen „anerkannte Persönlichkeiten“ sein, nicht aktiv in der Politik unterwegs sein und keinerlei „wirtschaftliche Interessen im weitesten Sinn“ an der Endlagerung haben. Der Grund ist klar: Angesichts der enormen gesellschaftlichen Konflikte um die Atomenergie und der Atommülllagerung wäre es fatal, wenn das Gremium und ihre Mitglieder in den Verdacht kämen, andere als im Standortauswahlgesetz beschriebene Interessen in irgendeiner Weise zu betreiben.
Die jetzt anstehende Erweiterung ist vor allem Sache der Bundesländer, die sich auf sechs neue Mitglieder verständigen müssen. Die Gefahr: Möglicherweise versuchen Landesregierungen hier VertreterInnen zu platzieren, die auch ein Auge darauf haben, landespolitische Interessen zu vertreten. Ein Alarmsignal nicht nur für das neue Suchverfahren, sondern auch für den alten Standort Gorleben.
Doch nicht nur zu dieser Frage sucht das NBG die Debatte. Auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle beschäftigt das Gremium. Denn klar ist: Die Endlagersuche wird deutlich länger dauern, als der Gesetzgeber das erhofft und damit wird die eigentlich auf 40 Jahre geplante Zwischenlagerung deutlich länger dauern. Inzwischen wird von unterschiedlichen Akteuren auch schon mal über einen Planungszeitraum von 100 Jahren gesprochen.
Die Endlagersuche hängt also unmittelbar mit der Zwischenlagerung dieser Abfälle zusammen.
Das führt nicht nur zu einer Vielzahl von Fragen in Sachen Sicherheit der Gebäude, der Castor-Behälter und ihres brisanten Inhalts. Und: Die Terror-Risiken steigen und damit die Frage, ob und wie die Zwischenlager über derartig verlängerte Zeiträume tatsächlich geschützt werden können gegen Flugzeugabstürze, gegen den Angriff mit panzerbrechenden Waffen, Drohnen oder durch Innentäter. Fragen, die so akut sind, dass an allen Zwischenlagern bereits erste Nachrüstungen laufen.
Während für die Endlagersuche in hohen Tönen von Transparenz und Beteiligung geschwärmt wird, ist es in allen anderen Atomthemen und -Standorten dazu sehr still. Genauer: An allen Atomstandorten werden die Sorgen von Aktiven und BürgerInnen weitgehend vom Tisch gewischt, Informationen vorenthalten und Beteiligung bestenfalls als Top-Down-Infoveranstaltung betrieben.
Zwei Gutachten, die demnächst veröffentlicht werden, hat das NBG zur Frage Zwischenlagerung und Öffentlichkeitsbeteiligung in Auftrag gegeben. Außerdem findet im Januar in Karlsruhe eine Tagung zu dem Thema statt. In der Ankündigung für die heutige Diskussions-Veranstaltung des NBG in Berlin heißt es eher diplomatisch: „Zudem können sich die Teilnehmer/innen über die Frage austauschen, ob die bei der Standortauswahl vorgesehene umfassende Bürgerbeteiligung auch auf andere Großprojekte wie die Zwischenlagerung übertragbar ist. Bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle stellt sich auch die Frage, wie es nach dem Auslaufen der befristeten Genehmigungen weitergehen soll.“
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