Atommüll-Zwischenlagerung: Von Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Kritik

Atommüll-Zwischenlagerung: Von Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Kritik

(Update) Die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Atomabfälle ist auf dem Prüfstand. Das macht eine Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) deutlich. Forderungen nach einer umfassenden gesellschaftlichen Debatte um die Sicherheitsanforderungen und künftige Lagerkonzepte sowie einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommüll-Zwischenlagerung adressierten das NBG und die TeilnehmerInnen letzten Samstag in Karlsruhe an den Deutschen Bundestag. Aufgefordert aber ist auch die Bundesregierung. Auf der Tagung glänzte das Bundesumweltministerium (BMUB) und die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) durch Abwesenheit. Dem Vernehmen nach sind die von den Aktivitäten des NBG not very amused (siehe auch wendland-net.de). Anwesend aber war das BfE. Kritik gab es auf der Tagung aber auch an den vom NBG vorgelegten Gutachten, die Basis der Diskussion waren. (Foto: Veranstaltung des NBG in Karlsruhe)

  • Der BUND reagiert mit einer PM auf die Aktivitäten des NBG und fordert von den zuständigen Politikern in Bund und Ländern, aber auch von der Bundesregierung Maßnahmen für eine schnelle Überprüfung des Konzepts für Atommüll-Zwischenlager und mehr Problembewusstsein.
  • Auch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) reagiert auf die Aktivitäten des NBG. Aus seiner Homepage formuliert das BfE “Fragen zur aktuellen Zwischenlager-Diskussion” an das NBG und schreibt: “Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle haben sich in der jüngsten Vergangenheit einzelne Vertreter von Umweltverbänden und Gremien positioniert. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständige Genehmigungsbehörde für Zwischenlager hat zu aktuell vorliegenden Stellungnahmen, die vom Nationalen Begleitgremium beauftragt wurden, eine Reihe von Fragen ermittelt. Diese Fragen sind für weitere fachliche Bewertungen, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit von Zwischenlagern, zentral.” Die Fragen sind hier in erweitereter Form auch als PDF nachlesbar.

“An dem Workshop nahmen rund 90 Personen teil, darunter Bürgermeister von den Standortgemeinden, Kommunalpolitiker aus Baden-Württemberg, Vertreter/innen von Bürgerinitiativen, von Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Region Karlsruhe”, schreibt das NBG aus seiner Seite zu der Veranstaltung. Fazit aus Sicht des NBG: “Die Ergebnisse des vom Nationalen Begleitgremium veranstalteten Workshops „Zwischenlager ohne Ende?“ sollen als Empfehlung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden. Das beschlossen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops am 13. Januar 2018 in Karlsruhe. Mit breiter Mehrheit sprachen sie sich dafür aus, dass frühzeitig ein Zwischenlagerkonzept erarbeitet wird, an dem die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.”

In seinem Bericht fasst das NBG die Kernaussagen der beiden Gutachten zusammen, die sich einerseits mit dem Status der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (Öko-Institut Darmstadt) befassen, andererseits Vorschläge macht, wie die künftige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Bevölkerung aussehen könnte (Hagedorn/Gassner).

Mit diesen beiden Präsentationen von Beate Kallenbach-Herbert (Öko-Institut, PDF) und von Hagedorn/Gassner (PDF) wurde jeweils in die Themen eingeführt. Schriftlich nahm im Anschluss an die Veranstaltung der Physiker Wolfgang Neumann in einigen wesentlichen Punkten zu den vorgelegten Gutachten noch einmal Stellung (siehe gleich unten als Dokumentation). Dabei kritisierte er u.a. das Öko-Institut, das in seinem Gutachten im Grunde lediglich die Positionen der Entsorgungskommission der Bundesregierung übernommen habe und damit viele ungeklärte Aspekte nicht darstelle.

Wendland-net.de schreibt: “Beate Kallenbach-Herbert vom Öko-Institut Darmstadt verwies in ihrer gutachterlichen Stellungnahme auf die vielen ungeklärten Fragen. Es gebe erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich der Frage, welchen Einfluss eine überlange Lagerzeit auf das Behälterinventar habe. Bisher gebe nur das Instrument einer periodischen Sicherheitsüberprüfung, Messungen und eine Inaugenscheinnahme von außen. Für die Reparatur eines defekten Primärdeckels sei eine „heiße Zelle“ vonnöten, wegen der starken Strahlung also eine ferngesteuerte Arbeit hinter dicken Betonmauern. Doch weil bisher eine Langzeitlagerung nicht angedacht worden ist, gebe es nicht einmal ein Regelwerk zur Überprüfung des Behälterinventars.”

Ebenfalls im Wendland-net wird auch die folgende Kritik gebracht: “Prof. Bruno Thomauske, einst zuständig im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), warnte in der Diskussion eindringlich davor, bestehende Genehmigungen einfach zu verlängern. Defekte Hüllrohre von abgebrannten Brennelementen könnten zerbröseln, Thomauske schloss die Gefahr einer Kritikalität nicht aus. Zu bedenken sei auch, dass die 1.900 Castorbehälter, die es bis zum Ende der Atomkraftnutzung geben wird, bewegt werden müssen – hin zu einem Endlager. Seiner Meinung nach dürfe einem Endlagerstandort keinesfalls auch die Konditionierung vor Ort zugemutet werden. Denkbar seien mehrere zentrale Zwischenlager an denen die Behälter für die Endlager vorbereitet würden. Sehr deutlich kritisierte er auch, dass das BUMB und der neue Leiter der für die Zischenlager zuständigen BGZ nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Was den Schutz vor Terrorismus anging, so bezweifelte Thomauske, dass die bestehenden Wandstärken von Ahaus und Gorleben ausreichten, und plädierte für Neubauten oder eine gänzlich neue Zwischenlagerstrategie.”

Anlass für die Debatte ist unter anderem, dass die Zwischenlagerung deutlich länger als bislang genehmigt stattfinden wird, weil sich die dauerhafte unterirdische Lagerung des Atommüll deutlich nach 2050 verschieben wird. Das und erhöhte Anforderungen beim Terrorschutz haben dazu geführt, dass eine grundsätzliche Debatte über den weiteren Umgang mit der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle in Gang gekommen ist. Dazu beigetragen haben auch die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel durch ein Urteil des OVG Schleswig, die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll in Jülich ohne atomrechtliche Genehmigung sowie die jüngste Entscheidung, dass bei Lubmin aufgrund der fehlenden Möglichkeiten für die Nachrüstung einer Terrorabwehr ein neues Zwischenlager gebaut werden muss.

Beim NBG heißt es zum Hintergrund weiter: “Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer betonte, dass es erforderlich sei, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie die zeitliche „Lücke“ geschlossen werden könne. Töpfer: „Wenn der Aufbau von Vertrauen beim Thema Zwischenlager nicht gelingt, wird es auch schwierig, ein Endlager zu finden.“

Dem Wendland-net.de ist in dieser Sache zu entnehmen: “Ratlos blieben die TeilnehmerInnen der Veranstaltung mit der Frage zurück, wer sich in Zukunft der Probleme der Zwischenlagerung annehmen wird. Es sickerte durch, dass das BUMB verhindern will, dass das Nationalen Begleitgremium sich mit dieser Frage beschäftigt. “Deshalb muss jetzt vom BUMB nachdrücklich gefordert werden, ein Gremium zu schaffen, bei dem sich die interessierte Öffentlichkeit, die Initiativen und die betroffenen BürgermeisterInnen einbringen können,” so das Resümee von Asta von Oppen nach der Veranstaltung.

In Deutschland sind Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle an insgesamt 16 Standorten in Betrieb. Die jeweils auf 40 Jahre befristeten Genehmigungen laufen in den Jahren 2034 bis 2047 aus. (Die Zwischenlager Brunsbüttel und Jülich verfügen derzeit über keine gültige Genehmigung.) Nach jetzigem Stand steht nach dem Auslaufen der Genehmigungen noch kein Endlager zur Verfügung. Es sind derzeit drei Varianten für eine Verlängerung der Zwischenlagerung in der Diskussion: Die bestehenden Zwischenlager werden ertüchtigt und die Verlängerung der Genehmigungen beantragt; es werden die Zwischenlager an einigen, wenigen Standorten zusammengeführt; es wird ein zentrales Eingangslager geschaffen.”

DOKUMENTATION STELLUNGNAHME WOLFGANG NEUMANN:

Nationales Begleitgremium: Workshop „Zwischenlager ohne Ende?“ (PDF)

Sehr geehrte Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums,

während der Diskussion zu den beiden vom Nationalen Begleitgremium beauftragten Gutachten habe ich leider keine Gelegenheit bekommen dazu Stellung zu nehmen. Dies möchte ich hiermit schriftlich nachholen.

Sicherheitstechnisches Gutachten

Auf Grundlage meiner langjährigen Erfahrung als Gutachter zum Thema Zwischenlagerung stimme ich mit vielen Ausführungen im Gutachten, insbesondere zum Forschungsbedarf, überein. In einigen durchaus zentralen sicherheitstechnischen Aspekten teile ich die Bewertungen in der „Gutachterlichen Stellungnahme zu wichtigen sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ jedoch nicht.

Die Gutachter machen sich offenbar die Ergebnisse des ESK-Stresstests zu Zwischenlagern (1) von 2013 zu Eigen. Aus meiner Sicht hat die ESK ihre Bewertung teilweise auf unzureichender Grundlage vorgenommen. Sie hat sich beim Flugzeugabsturz auf die in den Genehmigungsverfahren vom Bundesamt für Strahlenschutz betrachteten Szenarien beschränkt. Das OVG Schleswig-Holstein hat den Sicherheitsnachweis mit diesen Szenarien in seinem Urteil als unzureichend betrachtet (2) und damit die Zweifel der Kläger bestätigt. (3) Das gilt bereits für die nach dem sog. STEAG-Konzept gebauten Zwischenlager. Die nach dem WTI-Konzept gebauten Zwischenlager sind deutlich weniger robust ausgelegt und die alten zentralen Zwischenlager noch weniger. Auch der in Abrede gestellte „Cliff-Edge“-Effekt ist möglich, wenn es zum Beispiel nach einem Flugzeugabsturz zum Versagen der Dichtungen mehrerer Behälter durch einen lang anhaltenden Kerosinbrand kommt.

Das führt zu einem sprunghaften Anstieg von radioaktiven Freisetzungen und damit auch von Strahlenbelastungen für Personen in der Umgebung. (4)

Insgesamt ergibt sich aus meiner gutachterlichen Sicht, dass die redundante Auslegung (Behälter und Gebäude) gegen sehr schwere Einwirkungen von außen insbesondere für eine längerfristige Zwischenlagerung erforderlich ist.

Die Gutachter für das NBG haben zwar die Notwendigkeit von Heißen Zellen zu

  • Reparatur von Behältern (z.B. im Falle des Versagens von Primärdeckeldichtungen) in Kapitel 6, S. 32
  • Untersuchung von Inventar zur Verifizierung der theoretischen Verhaltensprognosen in Kapitel 8, S. 55

angedeutet, aber letztendlich keine konsequente Umsetzung eingefordert. Es wird lediglich auf Forschungsbedarf verwiesen. Ich halte dagegen die Errichtung von Heißen Zellen auf jeden Fall für erforderlich. Nur dann kann die erforderliche Störfall- vorsorge getroffen und die Handhabbarkeit der Brennelemente für die Endlagerung sichergestellt werden. (5)

Im Vortrag zum Gutachten wurde ausgeführt, dass die Ergebnisse der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies gegenwärtig selbst nach einem UIG-Antrag nur sehr unzureichend geschieht. Bspw. wurden vom grüngeführten Umweltministerium in Niedersachsen erst Unterlagen zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage wenigstens ansatzweise eine sachverständige Bewertung möglich war, nachdem auf Herausgabe geklagt wurde.

Partizipationsgutachten

Auf Grundlage meiner langjährigen Erfahrung durch Beteiligung an vielen Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren sehe ich im Gutachten für das NBG „Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an einem Diskurs über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ eine Reihe guter Vorschläge zur Beteiligung der Bevölkerung. Ich möchte auf zwei Aspekte eingehen.

Den Vorschlag, mit Prüfraster und Vertrauensperson die Kontroverse zum Geheimschutz zu verringern (Kap. 3.6) halte ich für einen möglichen Weg. Hierfür ist allerdings eine neue Festlegung erforderlich, welche Informationen den Betroffenen und Gerichten zur Verfügung gestellt werden können. Zum Beispiel ist es sicher nachvollziehbar, das der Auftreffwinkel eines Flugzeuges, bei welchem der größte Schaden verursacht wird, nicht veröffentlicht wird. Die für einen Brand unterstellte Kerosinmenge und die Abbrandrate können aber einer sachverständigen Prüfung zugänglich gemacht werden, ohne die Gefahr für einen Angriff zu erhöhen.

Für richtig halte ich auch die Abgrenzung zwischen der nach Atomrechtlicher Verfahrensverordnung (AtVfV) gebotenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Partizipation bei Zwischenlagerkonzept und Standortsuche (Kap. 3.7). Hinweisen möchte ich aber darauf, dass die sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 VwVfG) die Anforderungen der AtVfV nicht abdeckt. Vielmehr ist neben dieser frühen auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, wenn bis zu einem gewissen Grad konsolidierte Antragsunterlagen vorliegen und der Behördengutachter eine erste Bewertung vor- genommen hat.

Die in der Diskussion zum Gutachten von Herrn Coordes (EWN) vorgebrachte Position, ein Partizipationsprozess zur weiteren Zwischenlagerung verzögere die Endlagerung und hätte keinerlei sicherheitstechnischer Vorteile, möchte ich entschieden zurückweisen. Bei einem Vergleich des Zeitrahmens im Gutachten mit den in der Diskussion befindlichen realistischen Zeiten zu Standortfestlegung und Genehmigung für ein Endlager ist ersichtlich, dass keine Verzögerung unterstellt werden kann. Sicherheitstechnische Vorteile ergeben sich nach meiner Meinung in mehrfacher Hinsicht. Durch die Partizipation wird zusätzlicher Sachverstand bezüglich Sicherheitsbewertung und Standortbeschaffenheit in das Verfahren eingeführt. Die dadurch entstehende Diskussion ist für die Weiterentwicklung und Verbesserung förderlich.

Ohne Partizipation erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Klagen, die zur Verzögerung der Umsetzung einer möglichst sicheren Zwischenlagerung führen. Nicht zutreffend ist auch die von Herrn Coordes behauptete generelle Konfliktfreiheit am Standort Lubmin. Vor dem Bau und im Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager gab es erhebliche Kontroversen. Das Zwischenlager wurde auch beklagt. Erneute Kontroversen gab es, als entgegen der ursprünglichen Zusagen auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle bekannt gegeben wurde, die nicht aus Greifswald oder Rheinsberg stammen.

Beide Gutachten

In beiden Gutachten wird ohne Diskussion von der Fortsetzung der Zwischenlagerung mit Behältern, die in einem an der Oberfläche befindlichen Gebäude stehen, ausgegangen. Es gibt international aber auch andere trockene Zwischenlagerkonzepte. Zum Beispiel das in den USA nach 2001 entwickelte Konzept, die beladenen Behälter in Einzel-Betonsilos unterhalb der Erdoberfläche zu lagern (HI-Storm UMAX). Ich möchte dieses Konzept hier nicht im Vergleich zum deutschen Konzept bewerten. Nach meiner Meinung muss aber vor einer Entscheidung zur zukünftigen Zwischenlagerung eine Abwägung stattfinden. Neben der konzeptionellen Sicherheit müssen dabei unter anderem auch die standortbezogene Umsetzbarkeit und die erreichbaren Zeithorizonte berücksichtigt werden. In Diskussionen der Anti-AKW-Bewegung wird immer wieder auf vermeintlich bessere Zwischenlagerkonzepte hingewiesen.

Hannover, 14.01.2018, Ing. grad Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann

Anmerkungen

1 Entsorgungskommission: „ESK-Stresstest für Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Deutschland, Teil 1: Anlagen der Brennstoffversorgung, Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, Anlagen zur Behandlung bestrahlter Brennelemente“; Stellungnahme vom 14.03.2013

2 Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Az 4KS 3/08, Urteil verkündet am 19. Juni 2013

3 Gruppe Ökologie e.V.: „Stellungnahme zu einem Flugzeugabsturz auf das Standort-Zwischenlager am KKB“; Wolfgang Neumann, erstellt im Auftrag der Kläger, Hannover, Februar 2005

4 Gruppe Ökologie e.V. und Umweltinstitut München e.V.: „Stellungnahme zu Flugzeugabsturz und Einwirkungen Dritter auf das Standort-Zwischenlager Gundremmingen“ sowie „Berechnung der Strahlenbelastung nach Flugzeugabsturz und Einwirkungen Dritter auf das Standort-Zwischenlager Gundremmingen“; im Auftrag von Forum Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortungsvolle Energiepolitik e.V., Hannover und München, September 2004

5 intac GmbH: „Zur Notwendigkeit einer Heißen Zelle an Zwischenlagerstandorten“ und „Zwischenlagerung von CASTOR® HAW 28M – Ergänzung zur Studie ‚Zur Notwendigkeit von Heißen Zellen an Zwischenlagerstandorten‘“; Wolfgang Neumann im Auftrag von Greenpeace e.V., Hannover, Mai 2014 und Januar 2015

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüll-Zwischenlagerung: Von Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Kritik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert