Keine Öffentlichkeitsbeteiligung: Mehr Atommüll für Zwischenlager Biblis
Die Öffentlichkeit bleibt bei der Genehmigung für den Rücktransport von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield für das Zwischenlager an den AKWs in Biblis ausgesperrt. Das hat jetzt die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), mitgeteilt. Die Genehmigung für die Einlagerung in Biblis selbst ist noch nicht erteilt. Auch die Genehmigung für die Transporte steht noch aus. Damit ist zu erwarten, dass auch die Verfahren für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield und La Hague für die Zwischenlager in Isar/Ohu, Philippsburg und Brokdorf ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden wird. Insgesamt mindestens 26 Castor-Transporte mit teilweise hochradioaktivem Atommüll sollen möglicherweise noch in diesem Jahr in Richtung dieser Standorte auf den Weg gebracht werden. Während bislang Brennelemente aus dem jeweiligen AKW in den Standort-Zwischenlagern aufbewahrt werden, handelt es sich bei den anstehenden Transporten um verglasten Atommüll. (Foto: Castorbehälter, GNS)
UPDATE 3.4.2018: BfE: Standort-Zwischenlager Biblis Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht (PDF, 17 Seiten)
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Das BfE informiert über seine Entscheidung hier. Der Text hier als Dokumentation:
“Zwischenlager Biblis: Weitere Schritte im Genehmigungsverfahren
Zur Zwischenlagerung von bundesdeutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am Standort Biblis liegt ein erstes Ergebnis zum Ablauf des weiteren Genehmigungsverfahrens vor. Demnach besteht für das vom Energieversorgungsunternehmen RWE beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies ergab eine Prüfung der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). RWE plant die Aufbewahrung von bis zu sieben Castor-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im bestehenden Zwischenlager Biblis. Dazu hatte das Unternehmen im September 2017 einen Antrag gestellt.
Das BfE hat bei seiner Prüfung keinen eigenen Ermessensspielraum: Ergibt die Untersuchung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, kann das BfE im Genehmigungsverfahren diese auch nicht anordnen. Unabhängig davon wird das BfE die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Verfahrens informieren. Über das Vorhaben selbst gibt der Antragsteller Auskunft.
Das Kernkraftwerk Biblis ging 2011 mit der Neubewertung der Kernenergie und der damit verbundenen Laufzeitverkürzung vom Netz. Die genehmigten Zwischenlagerkapazitäten werden deshalb nicht ausgeschöpft. Auch durch die Aufbewahrung von 7 Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung werden die zugelassene Aktivitätsmenge und Wärmeleistung nicht ausgeschöpft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Änderungsvorhaben demnach nicht notwendig.
Das BfE wird nun im weiteren Genehmigungsverfahren prüfen, ob der Antragsteller die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise gemäß den strengen Vorgaben des Atomgesetzes vorliegen, kann das geplante Vorhaben genehmigt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind und in der erforderlichen Qualität vorliegen.
Hintergrund und Zahlen zum Standortzwischenlager Biblis
Das Zwischenlager Biblis wurde 2003 nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt, 2006 ging es in Betrieb. Von den 135 genehmigten Behälter-Stellplätzen sind derzeit 91 belegt. Bis zur Stilllegung des Kernkraftwerkes werden voraussichtlich 102 Stellplätze benötigt. 2015 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bundesdeutsche Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung im Ausland entstanden waren, in den vier Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg aufbewahrt werden sollen.”