Keine unschädliche radioaktive Strahlung: Ärztekammer BaWü fordert Moratorium und andere Wege zum Umgang mit AKW-Bauschutt
Ein Moratorium beim bisherigen Umgang mit den gering radioaktiv belasteten Bauschutt-Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler und die Prüfung neuer Wege zum Umgang mit diesen Abfällen fordern jetzt der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, und der Vorsitzende des Ausschusses “Prävention und Umwelt” der Kammer. Nach einem entsprechenden Mitgliederbeschluss der Landesärztekammer und einem mit vielen hochkarätigen Referenten durchgeführten Workshop fordern die Mediziner von der grünen Landesregierung in BaWü jetzt ein Ende der bisherigen Praxis, diese gering radioaktiven Abfälle entweder ins normale Abfallrecycling zu geben oder einfach auf Deponien abzulagern. “Die Ärzteschaft weiß, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt”, heißt es in einer Stellungnahme der beiden im Ärzteblatt (siehe auch hier, PDF). Auch die Bundesärztekammer hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst. (Foto: Freimessanlage in der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht)
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In Baden-Württemberg gibt es schon seit mehreren Jahren Auseinandersetzungen über den Umgang mit diesen Abfällen, nach dem sich Deponie-Betreiber und Bürgerinitiativen gegen die geltenden Regelungen ausgesprochen hatten. Demgegenüber verteidigt das grüne Umweltministerium unter Franz Untersteller diese Praxis. Unterhalb bestimmter Werte dürfen demnach AKW-Abrissabfälle entweder einfach zum Recycling freigeben und im Straßenbau oder bei der Stahlverwertung unkontrolliert eingesetzt oder aber auf normalen Hausmüll-Deponien abgelagert werden. Die Kritik: Dadurch würden die Strahlenwerte durch die enormen Bauschutt-Mengen langfristig zusätzlich zur ohnehin bestehenden Hintergrundstrahlung weiter erhöht und können dadurch Erkrankungen auslösen.
Auch in anderen Bundesländern regt sich Protest gegen die geltende Praxis, gering strahlende Bauschutt-Abfälle aus dem Rückbau der Atommeiler freizumessen. Im Mai wird in Schleswig-Holstein z.B. erneut zwischen Behörden, Kommunen, Deponien, Betreibern und Umweltverbänden unter der Leitung des grünen Umweltministers Robert Habeck darüber beraten, ob und wie Alternativen aussehen können, damit es nicht zu einer zwar geringen, aber großflächigen und unkontrollierten Erhöhung der Strahlenbelastung durch diese Abfälle kommen kann.
Dokumentation des Editorils der Ausgabe des Ärzteblatt Baden-Württemberg 03/2018: “Am Ende gilt doch: Es gibt keine unschädliche ionisierende Strahlung
Wer hätte gedacht, dass der Beschluss der Bundesregierung, die Meiler der Atomkraftwerke früher abzubauen als geplant, eines Tages auch die Ärzteschaft in Baden-Württemberg unmittelbar tangieren würde? Dass gar ein Beschluss unserer Vertreterversammlung den Unmut des hiesigen Umweltministeriums hervorrufen würde? Doch der Reihe nach.
Damals, „nach Fukushima“, dürften die meisten Deutschen mit der Entscheidung der Bundesregierung zum Abbau aller Atomkraftwerke im Lande (zu einem deutlich früheren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen) einverstanden gewesen sein. Dass dabei viele Fragen unbeantwortet blieben, erschloss sich dem, der etwas mehr nachdachte: Mit Fragen rund um die endgültige Lagerung des Bauschutts und die Verantwortung dafür hatte man sich nämlich zunächst gar nicht beschäftigt.
So kam es, dass auch unsere Vertreterversammlung im Herbst 2016 zum medizinisch relevanten Teil der Lagerungsproblematik von radioaktivem Abfall diskutierte und eine Entschließung fasste.
Beschlüsse unseres höchsten Kammerorgans werden übrigens deutlich mehr als in der Vergangenheit in Presse und öffentlicher Mei- nung wahrgenommen. Und auch die Politik kann sich den mit großer Mehrheit gefassten Entscheidungen der Landesärztekammer inzwischen kaum mehr entziehen.
Beim hiesigen Umweltministerium kam dabei jedoch keine Freude auf: Unser Beschluss war dem Ministerium und vor allem Minister Franz Untersteller selbst ein Dorn im Auge. Denn sowohl zur sogenannten Freimessung radioaktiv niedrig strahlenden Mülls aus den abzubauenden Atomkraftwerken im Ländle als auch zur Ablagerung auf Hausmüll-Deponien formulierten die Delegierten eine kritische Haltung. Zudem wurde unsere Resolution postwendend von Gegnern der Verteilung des Schutts auf Mülldeponien, wie es das Ministerium nun (nach Aufhebung eines bis dahin von ihm selbst gesetzten Moratoriums) plante, als Unterstützung für deren Protest genutzt.
Worum ging es den Ärztinnen und Ärzten der Vertreterversammlung? Dass der Abriss von Atomkraftwerken eine große Menge unterschiedlich stark radioaktiv strahlenden Schutt mit sich bringt, ist leicht nachvollziehbar. Der größte Teil hiervon ist allerdings kaum (bis gegebenenfalls auch gar nicht) radioaktiv belastet. Die gleichmäßige Verteilung auf konkret genannte Hausmülldeponien entlässt das Material aber aus der sogenannten „atomrechtlichen Aufsicht“ – selbst wenn bis zu einer Grenze von 10 Mikrosievert eine Reststrahlung besteht.
Unter dem Gedanken der fehlenden unteren Grenze für eine Niedrigstrahlung, die für Mensch und Tier etwa unbedenklich sei, kritisierte die Vertreterversammlung die Methodik der „Freimessung“ und forderte den Verbleib der Müllmengen auf den sowieso weiter zu verwaltenden Arealen der alten Atommeiler.
Es ging den Delegierten unserer Vertreterversammlung nicht etwa um die wissenschaftliche Frage (wie das Ministerium leider bis heute vermutet), ob es sich um eine kleine („vernachlässigbare“) Strahlungsmenge handelt oder nicht. Sondern es wurde nicht akzeptiert, dass die sogenannte Minimierungsdosis von 10 Mikrosievert (wie von deren Befürwortern beschrieben) „im Rauschen der allgemeinen und ubiquitären Strahlenbelastung aller Menschen“ untergeht, sie addiert sich nämlich zur sowieso schon bestehenden „Grundstrahlung“.
Vor diesem Hintergrund veranstalteten wir Anfang Februar 2018 ein Symposium zu gesundheitlichen Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung beim Rückbau von Atomkraftwerken und in Folge medizinischer Anwendungen. Der Teilnehmerkreis war nicht nur hochkarätig, sondern man war sich auch unwidersprochen einig: vom Vertreter des Ministeriums über die Antragsteller der Entschließung bis zum Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission wurden die gleichen Zahlen und Verhältnisse zwischen natürlicher und artifizieller Strahlung vorgetragen.
So klein die Strahlenbelastung auch sein mag: bei der gleichmäßigen Verteilung von Schutt aus dem Abbau von Atommeilern auf lokalen Deponien (und der „Entlassung“ des Materials aus der sogenannten Atomaufsicht) wird es zu einer Erhöhung von Strahlung gegenüber dem natürlichen „Grundrauschen“ kommen.
Die Ärzteschaft weiß, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Daher sollte nach unserer Überzeugung das baden- württembergische Umweltministerium das Moratorium noch einmal aufgreifen und nach anderen Wegen zum Umgang mit dem Atomkraft- werk-Schutt suchen, um den größt- möglichen Schutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht sich auch künftig in der Pflicht und Verantwortung, dies einzufordern.
Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dr. Norbert Fischer Vorsitzender des Ausschusses „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg”
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Zur Wahrheit gehört auch das, Herr Seifert: https://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9EFreimessen-von-Bauschutt-aus-AKW-ist-verantwortbar%E2%80%9C-_arid,461829.html