AKW Philippsburg Block 2: Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung trotz Weiterbetrieb läuft an – Unterlagen ausgelegt

AKW Philippsburg Block 2: Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung trotz Weiterbetrieb läuft an – Unterlagen ausgelegt

Bis zum 8. Juni können Einwendungen zum vorgesehenen Rückbau des noch in Betrieb befindlichen AKW Philippsburg 2 erhoben werden. Noch bis zum 31.12.2019 darf das AKW nach dem Atomgesetz am Netz bleiben. Jetzt liegen die Antragsunterlagen öffentlich aus, in denen der Betreiber EnBW seine Vorstellungen zum Rückbau darlegt. Die Unterlagen umfassen den Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie weitere Dokumente, die das Umweltministerium in Baden-Württemberg hier online bereitgestellt hat. BürgerInnen können ihre Kritik per Einwendung formulieren und beim späteren Erörterungstermin vortragen (lassen). Der Block 1 des AKW (auf dem Foto im Hintergrund) ist bereits abgeschaltet und befindet sich im Rückbau. Ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland läuft für das Zwischenlager Philippsburg.

Zu den Unterlagen geht es auch hier (die Links verweisen auf den Server des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Stand 17. April 2018)

Dirk Seifert

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