AKW Obrigheim: Castoren im Maschinenhaus – Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage

Zwischen Mai und Dezember 2017 wurden insgesamt 15 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten AKW Obrigheim in das Zwischenlager nach Neckarwestheim transportiert. Erstmals fanden solche brisanten Transporte über ein deutsches Binnengewässer, den Neckar, statt. Die Abfertigung eines Behälters hätte „rund zehn bis zwölf Tage“ gedauert, teilt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Die Bereitstellung zum Abtransport erfolgte im wenig gesicherten Maschinenhaus. Da jeweils drei Castoren gleichzeitig abtransportiert wurden, waren mindestens fünf Behälter über 20 Tage auf diese Weise zwischengelagert. Aufgrund von Verzögerungen bei der Abwicklung der Transporte, könnte es sogar zu noch längeren Bereitstellungs-Zeiten gekommen sein. Mit der Anfrage wollte Zdebel mehr über die Abläufe der Beladung der Behälter, die dazu erteilten Genehmigungen und über die Sicherheit erfahren. Die Antworten auf die Kleine Anfrage liegen jetzt vor.

  • Kleine Anfrage und Antworten der Bundesregierung hier als PDF.

Demo 9. Juni in Lingen: Uranfabriken stilllegen – Atomausstieg beschleunigen und vollenden

Die Anträge für die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen liegen auf dem Tisch des Bundestages und sollen nach dem Willen von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE bis Ende Juni 2018 verabschiedet werden. Auch Anti-Atom-Initiativen verschärfen den Druck für die Stilllegung dieser Uranfabriken und einen schnelleren Atomausstieg. Für den 9. Juni rufen sie – unterstützt auch von der NRW-Landesgruppe der Linksfraktion sowie Linken Kreis- und Ortsverbänden – zur Demonstration nach Lingen auf.

Hubertus Zdebel: „Die Verzögerungstaktik der Bundesregierung und der Landesregierung in NRW ist angesichts der atomaren Gefahren unverantwortlich. Uranbrennstoffe Made in Germany tragen zu den Risiken in Tihange und Doel und in Frankreich maßgeblich bei. Damit muss endlich Schluss gemacht werden. Unsere Anträge liegen dem Bundestag auf dem Tisch.

Es ist ja schön, wenn die neue Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) jetzt zu ihrem Amtsantritt in Belgien sagt, dass es wünschenswert wäre, wenn die Nachbarstaaten alte Anlagen vom Netz nehmen würden. Das ist aber nur dann glaubwürdig, wenn die Ministerin im eigenen Land die Hausaufgaben macht und und dafür sorgt, dass die deutsche Beihilfe aus Gronau und Lingen für den Weiterbetrieb der belgischen AKWs  endlich beendet wird. Das gilt insbesondere auch für den NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU), der zwar ein Exportverbot, nicht aber die Stilllegung der Uranfabriken will. Ich hoffe, dass an der Demonstration in Lingen viele Menschen teilnehmen, damit der Druck auch in Berlin und Düsseldorf weiter wächst.“

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgen weltweit weiterhin Atomkraftwerke mit Brennstoff und sind immer noch vom Atomausstieg ausgenommen. Tihange, Doel, Fessenheim … viele extrem gefährlich Atommeiler stehen auf der Empfänger-Liste.

Bis Ende Juni muss die Bundesregierung ohnehin eine Atomgesetzänderung durchführen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg umzusetzen. Doch die Anträge für die Stilllegung der Uranfabriken, die die LINKE und die Grünen eingebracht haben, sollen nach dem Willen der Bundesregierung frühestens nach der Sommerpause behandelt werden.

Der Grund: Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD will zwar ein Exportverbot für Uranbrennstoff aus diesen Uranfabriken in marode Reaktoren Marke Tihange. Aber vor allem die CDU mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet will die Stilllegung verhindern.

Offiziell heißt es, dass nun noch mal alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden sollen. Dabei hat das Bundesumweltministerium Rechtsgutachten vorliegen, wie diese Stilllegung und damit das Exportverbot machbar sind. Nach Auffassung des Ministerium könnte ein Exportverbot nur über die Stilllegung der Urananlagen erreicht werden.

Möglichkeiten, den Atomausstieg zu beschleunigen, will die Bundesregierung ebenfalls nicht umsetzen. Mit der anstehenden Atomgesetz-Novelle könnte die Bundesregierung die Übertragung von Strommengen von stillgelegten auf in Betrieb befindliche AKWs untersagen und damit frühere Abschalt-Termine erreichen, die nicht nur Atomgefahren reduzieren, sondern auch die Stromnetze für die Erneuerbaren Energien freimachen würde.

Atomenergie und das strahlende Erbe: Rund 800 Millionen Euro für 2018 im Etat des Bundesumweltministerium

Zu den laufenden Haushaltsberatungen für 2018 hat das Bundesumweltministerium (BMU) jetzt sein „Grünbuch“ vorgelegt. Vom Gesamtetat im Umfang von rund zwei Milliarden Euro entfallen allein für Atomenergie und dessen strahlendes Erbe rund 800 Millionen Euro. Bei den maroden Endlagern Morsleben und ASSE, in denen große Mengen radioaktiver Abfälle aus den Atommeilern eingelagert sind, zahlen die Atomkonzerne keinen Cent dazu. Die Kosten werden komplett vom Steuerzahler finanziert.

Bei den künftigen Kosten für die Atommülllagerung sind die Konzerne nach einer Einmalzahlung von 24 Mrd. Euro an den neuen Entsorgungsfonds von der künftigen Kosten-Haftung inzwischen befreit. Der gesamte Bereich der Atommülllagerung wurde verstaatlicht. Daher ist erstmalig auch die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle im Etat des BMU aufgenommen. Weitere Atom(müll)-Kosten sind beim Forschungs- und beim Finanzministerium angesiedelt.

Die Kosten der Atomenergie im Etat des BMU setzen sich aus mehreren Kapiteln des Haushaltsentwurfs zusammen, die im Grünbuch veröffentlicht sind:

Auszüge aus dem Grünbuch 2018 zu den folgenden Kapitel sind hier zu finden:

Neues Atomgesetz: Ringen um Kosten und Atomausstieg im Bundesrat und Bundestag

Im Bundestag steht die 16. Novelle des Atomgesetzes auf dem Plan. Bis Ende Juni muss ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, mit dem die Atomkonzerne nach dem Ausstiegsbeschluss nach der Fukushima-Katastrophe finanziell entschädigt werden müssen. Die Fraktionen der Grünen und Linken wollen mit dieser Novelle auch die Stilllegung der immer noch vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen erreichen. Doch die CDU/CSU und SPD sorgen dafür, dass dies erst nach der Sommerpause auf die Tagesordnung kommen wird. Der Bundesrat, der am 8. Juni Stellung nehmen muss, begrüßt die Novelle und stimmt ihr im Wesentlichen zu. Allerdings fordern sie – nach dem Sommer – eine weitere Atomgesetzänderung, in der einerseits ein Exportverbot von Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen z.B. für das belgische AKW Tihange geregelt werden soll. Andererseits sollen in Netzausbaugebieten keine Strommengen mehr auf die dortigen AKWs Brokdorf und Emsland übertragen werden. Die AKWs müssten dann früher als gesetzlich vorgeschrieben abgeschaltet werden. Ob es dazu kommt?

  • Der Antrag, über den der Bundesrat in der nächsten Woche befinden wird, ist hier online (siehe Top 15) und hier als PDF. Die Anträge der Linksfraktion und der Grünen zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen sind auf den Seiten der zuständigen Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hier und Sylvia Kotting-Uhl hier zu finden. Der Entwurf für die 16. Atomgesetz-Novelle, der von der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen gemeinsam in den Bundestag eingebracht wird, ist hier als PDF.
  • 9. Juni: Anti-Atom-Demo in Lingen – aus mehreren Städten fahren Sonderbusse (z. B. Aachen, Bonn/Köln, Münster, Wendland/Lüneburg sowie aus den Niederlanden). Alle Demo-Infos auf: www.lingen-demo.de.
  • Am 13. Juni findet im Bundestag eine Anhörung zur 16. Atomgesetznovelle im Umweltausschuss (PDF, dort auch die geladenen Sachverständigen) statt. Die Sitzung ist öffentlich und von 9 – 11 Uhr geplant.

Mit den jetzigen Vorschlägen bleibt es zwar bei den gesetzlich festgelegten Ausstiegsterminen. Aber für die AKW-Betreiber RWE und Vattenfall könnte nach 2022 noch einmal ein hoher dreistelliger Millionenbetrag fließen, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben könnte. Forderungen – wie z.B. vom BUND, den Atomausstieg zu beschleunigen, indem sämtliche Strommengenübertragungen in der jetzt laufenden ATG-Novelle untersagt und damit alle noch am Netz befindlichen AKWs und ihre Super-Gau-Risiken früher abgeschaltet werden, werden weder von der Großen Koalition noch im Bundesrat verfolgt.

Nur für die beiden AKWs Brokdorf und Emsland könnten – sollte es im Herbst dafür eine Mehrheit im Bundestag geben – früher vom Netz, wenn Strommengenübertragungen in Netzausbaugebieten untersagt würden. Allerdings bleibt ein Risiko: Die Betreiber könnten in der Zwischenzeit diese Strommengen komplett übertragen, so dass es am Ende auch in dieser Sache nichts mehr zu regeln gibt.

Mit Blick auf die Debatte um die vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen und deren Uran-Brennstoff-Lieferung für marode AKWs wie Tihange und Doel in Belgien ist im Bundesrats-Antrag lediglich das Exportverbot gefordert – die Stilllegung der Uranfabriken ist kein Thema. Hier aber hat sich schon vor einiger Zeit die SPD bzw. das Bundesumweltministerium festgelegt: Ein solches Exportverbot sei rechtlich nicht umsetzbar, hat es sich durch Gutachter attestieren lassen. Wolle man Exporte untersagen, dann müsse man die Uranfabriken stilllegen, so das BMU. Wie das geht, hat das Ministerium ebenfalls gutachterlich darstellen lassen.

Problem: Die CDU und allen voran NRWs Ministerpräsident Armin Laschet wollen diese Stilllegung nicht, sondern fordern lediglich das Exportverbot. Ansonsten hat die CDU aber kein Problem, wenn deutsche Uranfabriken weltweit AKWs weiter beliefern. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist entsprechend lediglich vorgesehen zu prüfen, wie ein rechtssicheres Exportverbot geregelt werden kann. Setzt sich in dieser auch rechtspolitischen Debatte die CDU durch, könnte es zu einem Exportverbot kommen, der weitere unbefristete Betrieb der Uranfabriken und die deutsche Beteiligung im weltweiten Uranhandel aber bliebe gesichert. Genau das hatte Armin Laschet jüngst mit Blick auf die außenpolitischen Machtinteressen Deutschlands als wichtig bezeichnet. „Das (die Stilllegung, UmweltfAIRaendern) würde bedeuten, dass Deutschland auch nicht mehr Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde und dann auch nicht an Gesprächen mit dem Iran beteiligt wäre.“

Siehe dazu ausführlicher: Sprengstoff: Naher Osten, Atomenergie, Urananreicherung und die Waffe

Die Kosten der Atomenergie im Bundeshaushalt 2018: Rund 1, 2 Milliarden Euro

Mindestens rund 1,2 Milliarden Euro sind im Bundeshalt 2018 für die Atomenergie und deren direkte Folgen eingeplant. Tendenz: weiter steigend. Rund 800 Millionen Euro davon sind beim Bundesumweltministerium vorgesehen, 135 Mio. Euro beim Finanzministerium und 274 Mio. Euro beim Forschungsministerium. Und: Noch für einige Jahrzehnte werden die jährlichen Kosten auf diesem Niveau bleiben. Nur ein Teil davon wird von den Atomkonzernen finanziert. Erhebliche Kosten tragen die SteuerzahlerInnen.

Diese Summe ergibt sich, wenn man die Haushaltsansätze für 2018 in den drei zuständigen Bundesministerien betrachtet.

Über 800 Millionen Euro sind in 2018 für Atomenergie und Atommüll allein beim BMU eingeplant, dessen Gesamtetat nur noch knapp zwei Milliarden Euro umfasst. Hierbei fallen Kosten für die End- und Zwischenlagerung von Atomabfällen an, sowie Kosten für die zuständigen Bundesämter BfE und BfS und den Bereich der „nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes“.

Hinzukommen weitere Atommüll-Kosten beim Finanzministerium für die Entsorgungswerke Nord, die für die Stilllegung der ehemaligen DDR-AKWs in Greifswald und Rheinsberg zuständig sind. Außerdem betreiben die staatlichen EWN in Lubmin das Zwischenlager Nord (ZLN), in dem alle Arten von Atommüll aufbewahrt werden. In 2018 sind dafür 135 Mio. Euro vorgesehen.

Ein weiterer Atom-Posten mit 20 Projekten im Zusammenhang mit staatlichen Atomforschungsanlagen ist beim Bundesforschungsministerium untergebracht. Deren immer weiter anwachsenden Kosten werden in Haushaltsjahr mit 274 Mio. Euro geplant.

In der Summe kosten die Atom-Projekte in 2018 also rund 1,2 Mrd. Euro, deren Finanzierung nur zum Teil durch die Atomkonzerne bzw. den neuen Entsorgungsfonds abgedeckt sind. Bei den staatlichen Atomforschungsanlagen, aber auch bei den Atommülllagern Morsleben und ASSE, wo erhebliche Mengen radioaktiver Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke lagern, sind die Atomkonzerne mit keinem Cent beteiligt.

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