Darf Vattenfall mit Kohle-Moorburg Elbe aufheizen? BUND-Klage wird neu verhandelt

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg gehen in eine neue Runde. Der BUND Hamburg will erreichen, dass Vattenfall zur Kühlung für das Klimamonster nicht per Durchlaufkühlung die Elbe aufheizt und die ohnehin schon hohen Belastungen verschlimmert – sondern möglichst dauerhaft einen Kühlturm einsetzt, der die Wasserentnahme aus der Elbe drastisch reduziert. Für Vattenfall ist diese Art Umweltschutz allerdings teurer. Deshalb lehnt der Konzern die Forderung ab und hat – mit der grünen Umweltbehörde an der Seite – die Revision auf den Weg gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision angenommen und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht zurücküberwiesen. Darüber berichten z.B. die Welt und der NDR. Vattenfalls klimaschädliche Kohle-Politik ist auch Anlass für die Volksinitiative Tschüss Kohle und Auseinandersetzungen um die vollständige Rekommunalisierung der Fernwärme in der Hansestadt.

Die vorerst gute Nachricht laut NDR: „Der Kühlturm muss in Betrieb bleiben“ heißt es dort und „Damit bleibt es vorerst beim Stand aus dem vorigen Jahr: Das Kraftwerk wird statt mit Elbwasser in einem kostspieligeren Verfahren über einen Kühlturm gekühlt. 2017 hatte die Hamburger Umweltbehörde die sogenannte Durchlaufkühlung untersagt, nachdem in einem anderen Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks die Umweltfolgen nicht ausreichend geprüft wurden.“

Nicht nur der BUND Hamburg hat sich per Klage gegen die Elb-Wasserkühlung in Moorburg ausgesprochen. Auch die EU-Kommission hatte gegen die Genehmigung bedenken und vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich die Bundesrepublik Deutschland entsprechend verklagt.

Der NDR berichtet: „Das Verfahren sei aus ökologischer Sicht „extrem kritisch“, sagte der BUND-Vorsitzende Manfred Braasch. Fischeier und -larven und kleine Fische würden von der Anlage angesaugt und kämen dabei um. Zudem veränderten sich die Sauerstoffwerte im Wasser, und die Temperatur steige an. Der BUND hat gegen die „wasserrechtliche Erlaubnis“ geklagt. 2013 bekamen die Umweltschützer vor dem OVG zunächst Recht. Hamburg und der Kraftwerksbetreiber Vattenfall legten jedoch Revision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wurde.“

Das Bundesverwaltungsgericht verwies in seiner heutigen Entscheidung, dass es vorhergehende OVG-Urteil wäre aufgehoben und müssen neu verhandelt werden, da sich in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie weiterentwickelt habe. In einer Presseerklärung erläuterte das Gericht seine heutige Entscheidung, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert.

Bundesverwaltungsgericht PressemitteilungNr. 35/2018 vom 29.05.2018

Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg muss sich erneut mit der Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt. Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße in dieser Hinsicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot. Die geltend gemachten naturschutzrechtlichen Einwendungen rechtfertigten demgegenüber nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren hat wegen zweier Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zunächst geruht. Mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) hat der EuGH über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden, und im Urteil vom 26. April 2017 (Rs. C-142/16) hat er festgestellt, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde.

Aufgrund der ersten Entscheidung des EuGH und der nachfolgenden weiteren Klärung der wasserrechtlichen Maßstäbe durch den Senat im Urteil vom 9. Februar 2017 (BVerwG 7 A 2.15; „Elbvertiefung“) steht fest, dass das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in seinen entscheidungstragenden Ausführungen zum Verschlechterungsverbot gegen Bundesrecht verstößt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht feststellen können, dass das Urteil aus anderen Gründen, insbesondere wegen der im Urteil des EuGH vom 26. April 2017 aufgezeigten Verstöße gegen die Bestimmungen des europäischen Naturschutzrechts, im Ergebnis richtig ist. Das Urteil des EuGH entfaltet zwar Bindungswirkung. Eine Heilung der darin aufgeführten Rechtsfehler ist jedoch nicht ausgeschlossen, so dass insoweit nicht die Aufhebung, sondern die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Erlaubnis in Betracht kommt. Hierzu bedarf es tatsächlicher Feststellungen durch das Oberverwaltungsgericht.

Urteil vom 29. Mai 2018 – BVerwG 7 C 18.17 –

Vorinstanz: OVG Hamburg, 5 E 11/08 – Urteil vom 18. Januar 2013 –

Außerdem ist beim Bundesverfassungsgericht zu dem Verfahren zu lesen:

BVerwG 7 C 18.1729. Mai 2018, 09:30 Uhr

Kohlekraftwerk Moorburg

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt.

Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße insoweit gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, weil diese Art der Kühlwassernutzung eine Sauerstoffmangelsituation in der Elbe entstehen lasse. Die geltend gemachten habitatrechtlichen Einwendungen rechtfertigten hingegen nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Bezogen auf die oberhalb der Staustufe Geesthacht gelegenen Schutzgebiete liege ein Verstoß gegen die maßgeblichen Schutzvorschriften nicht vor. Durch den Bau und den Betrieb einer zweiten Fischaufstiegsanlage an der Staustufe würden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermieden.

Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsverfahren wegen zweier beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig gemachter Verfahren zunächst ausgesetzt. Nachdem der EuGH im Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden und im Urteil vom 27. April 2017 (Rs. C-142/16) festgestellt hat, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde, ist nunmehr über die Revisionen zu entscheiden.

Protest: Zdebel über Bayer, Monsanto und Kapitalismus stoppen

Mehr als 200 AktivistInnen protestierten am letzten Donnerstag in Bonn anlässlich der Aktionärsversammlung des Chemie-Giganten Bayer und der geplanten Fusion mit Monsanto. Mit dabei auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und Mitglieder der LINKE.NRW. Auf der Hauptversammlung nahmen kritische Aktionäre die umweltschädliche und unsoziale Geschäftspolitik von Bayer aufs Korn. In seiner Rede vor der Konferenzhalle brachte Zdebel die Forderungen auf den Punkt: Stoppt Bayer und Monsanto! –  Stoppt den Kapitalismus!

„Liebe Freundinnen und Freunde,

Herzlichen Dank für die Einladung, heute hier in Bonn reden zu dürfen.

ich denke, wir sind uns alle einig darin, dass die Monsanto-Übernahme durch den Bayer-Konzern eine Katastrophe für Mensch und Natur ist. Der neue Superkonzern wird die weitgehende globale Kontrolle über lebenswichtige Saatgüter erlangen und die totale Durchkapitalisierung des globalen Agrarsektors auf eine neue Stufe heben. Mit der Fusion von DowChemical und DuPont und der Übernahme Syngentas durch den chinesischen Staatskonzern Chem-China haben bereits im letzten Jahr sehr bedenkliche Konzentrationsprozesse in der Agrarindustrie stattgefunden. 

Auf die kapitalfreundlichen Wettbewerbsbehörden ist leider kein Verlass. Sie dienen der Legitimation dieser Entwicklungen. Für viele Kleinbauern des globalen Südens bedeutet die Absegnung des Bayer-Monsanto Deals den Verlust der ökonomischen Existenz, sie bedeutet Hunger und Tod. Hier sind nicht nur die Konzerne, sondern auch die herrschende Politik verantwortlich! Eine Verhinderung der Übernahme hätte deutlich positive Auswirkungen auf die Lebensbedingungen vieler Millionen Menschen. 

Ich stimme den vorherigen Rednerinnen und Rednern weitgehend zu und möchte die Kritik an BAYSANTO nicht nochmal im Detail wiederholen. 

Stattdessen möchte ich den Akzent darauf legen, dass Bayer und Monsanto die Spitze des Eisbergs darstellen und als Teile für etwas Ganzes stehen, nämlich für die kapitalistische Produktionsweise. 

In ihr geht es nicht um die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, sondern um die Profite. Profite für die Aktionäre, die heute hier in Bonn auf der Bayer Hauptversammlung zusammengekommen sind. 

In der globalen Weltmarktkonkurrenz sind die Unternehmen gezwungen maximale Profite zu erzielen, wenn sie am Markt bestehen wollen. Die Konkurrenz bringt notwendig Gewinner und Verlierer hervor. Unser Ziel kann also nicht nur eine Welt ohne Konzerne sein, sondern muss auf die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und auf kooperative Wirtschaftsformen drängen! 

Stoppt Bayer und Monsanto! ergänze ich daher um Stoppt die Ausbeutung von Mensch und Natur! Stoppt den Kapitalismus!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“

(Rede bei der Protestkundgebung gegen die Bayer-Hauptversammlung in Bonn, 25.05.2018, Es gilt das gesprochene Wort)

Tschüss Kohle: Vattenfall will mit Moorburg-Kohle Elbe und Klima aufheizen – BUND-Klage in Leipzig wird verhandelt

Noch immer klagt der BUND Hamburg gegen das Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg und die rot-grüne Umweltbehörde. Am kommenden Dienstag steht das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf der Tagesordnung. Konkret geht es darum, dass Vattenfall große Mengen Elbwasser zur Kühlung des 1.600 Megawatt Kraftwerks einsetzen will. Damit wird nicht nur die Elbe aufgeheizt und geschädigt, auch den Fischen geht es dabei an die Kiemen. Eine Entscheidung, fast nur noch den Kühlturm einzusetzen und damit die Wasserentnahme aus der Elbe deutlich zu reduzieren, will Vattenfall nicht hinnehmen, weil dies dem Konzern teurer kommt. Vor dem Hintergrund der laufenden Volksinitiative Tschüss Kohle, der anstehenden Entscheidung für die Übernahme der Fernwärmeversorgung von Vattenfall durch die Stadt Hamburg und auch mit Blick auf dieses Vattenfall-Verfahren wird deutlich: Umwelt- und Klimaschutz ist mit Vattenfall nicht zu machen. (Foto: Rauchfahnen von Moorburg)

Mit allen Mitteln versucht Vattenfall derzeit, die totale Fehlinvestition Moorburg noch halbwegs wirtschaftlich hinzubekommen. Dem Unternehmen helfen steigende Strompreise und die Blockadepolitik der Bundesregierung in Sachen Erneuerbare Energien. Zusätzlich will der Konzern durchsetzen, dass künftig sogar die Wärme aus dem Kohlemonster Moorburg als Ersatz für das marode Kraftwerk Wedel in die Fernwärmeversorgung Hamburgs einspeisen darf. Das aber verbietet der rot-grüne Koalitionsvertrag und die Pläne der grünen Umweltbehörde sehen den Wedel-Ersatz mit erneuerbarer Energie, unterstützt durch Gas, vor. Parallel läuft die Volksinitiative Tschüss Kohle, die mit einer Änderung des Hamburger Klimaschutzgesetzes erreichen will, dass ab 2025 keine Kohle mehr für die Fernwärme verbrannt werden darf.

Nächste Woche nun geht es in der Revision um eine BUND-Klage, die erreichen will, dass Vattenfall in Moorburg überwiegend mit einem die Elbe deutlich weniger belastenden Kühlturm fahren muss. Das schont die Umwelt, schadet aber den wirtschaftlichen Interessen des schwedischen Staatskonzerns, den die HamburgerInnen im September 2013 erfolgreich mit dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ als Versorger abgewählt haben. Nach den Strom- und Gasnetzen muss jetzt, für Senat und Bürgerschaft bindend, die Rekommunalisierung der Fernwärme umgesetzt werden.

Die heutige Presseerklärung des BUND Hamburg zu dieser Sache hier als Dokumentation:

„Kraftwerk Moorburg: Vattenfall will schädliche Kühlwasserentnahme durchsetzen – Revisionsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht beginnt nächste Woche / Kühlwasserentnahme massiver ökologischer Schaden für die Tideelbe

Am Dienstag, 29. Mai 2018, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Revisionsverfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis für das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg verhandelt. Der BUND Hamburg hatte 2013 vor dem OVG Hamburg ein Urteil erstritten, dem zufolge das Kraftwerk nicht mit Elbwasser gekühlt (Durchlaufkühlung) werden darf. Gegen diese Entscheidung sind sowohl der Betreiber Vattenfall als auch die Stadt Hamburg in Revision gegangen. Dadurch wurde das Urteil zunächst nicht rechtskräftig und das Kraftwerk durfte bis zum Sommer 2017 mit Elbwasser gekühlt werden. Erst aufgrund einer vom nationalen Verfahren unabhängigen Entscheidung des EuGH untersagte dann die Umweltbehörde die Durchlaufkühlung. Dies gilt bis heute.

Derzeit wird das Kraftwerk über einen Kühlturm betrieben und damit ein weitgehender Gewässerschutz gewährleistet. Bei einer Kühlwasserentnahme aus der Elbe werden 100 % aller angesaugten Fischeier und –larven getötet, die Sauerstoffverhältnisse negativ beeinflusst und die Elbe aufgeheizt. Derzeit mehren sich auch die Hinweise, dass der Kraftwerksbetrieb in den Jahren 2014 bis 2017 in Zusammenhang mit dem dramatischen Einbruch der Stintbestände in der Elbe steht.

„Das Kohlekraftwerk Moorburg gehört schon aus Klimaschutzgründen so schnell wie möglich abgeschaltet. Bis dahin muss verhindert werden, dass mit Elbwasser gekühlt wird. Gewässerschutz hat an der Tideelbe Vorrang“, so Manfred Braasch. Dem Unternehmen Vattenfall ginge es nur um die größtmögliche Rendite, Gewässerschutz und Klimaschutz sei dem Unternehmen egal. Dies zeige sich auch aktuell in der Debatte um die Einspeisung von Kohlewärme aus dem Kraftwerk Moorburg in der Hamburger Fernwärmenetz. Daher sei es brisant, dass sich die Stadt Hamburg an die Seite des Unternehmens stelle und das Revisionsverfahren gemeinsam mit Vattenfall betreibe.

Für Rückfragen: Manfred Braasch, BUND Hamburg.“

Radioaktive Streitereien überall: Erneute AKW-Schutt-Lieferungen nach Sachsen

Was passiert mit den Abrissabfällen aus den stillgelegten deutschen Atommeilern? Einfach auf die Hausmülldeponie oder ins Recycling? Auch wenn der Abbruch nur sehr gering radioaktiv ist: Er strahlt und erhöht die Strahlenbelastung in der Umwelt. Bundesweit regen sich Widerstände bei den Deponien und in der Politik. In Baden-Württemberg oder in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Auch in Sachsen gab es Proteste gegen die Ablagerungen aus dem AKW Stade. Nun zeigt sich dort, dass man die BürgerInnen im großen Stil verschaukelt hat: Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet über den „Streit über erneute AKW-Schutt-Lieferungen nach Sachsen„.

Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet: „Auf Sachsens Deponien lagert für unbedenklich erklärter Schutt alter Atomkraftwerke aus anderen Bundesländern. Nach öffentlichen Protesten sagten die Betreiber 2015 dem Umweltministerium zu, nur noch laufende Verträge zu erfüllen. Diese liefen 2017 aus. Jetzt wurde bekannt: Es gibt eine neue Liefervereinbarung. Sachsens Grüne sind empört, geben dem CDU-geführten Umweltministerium eine Mitschuld, sprechen von Täuschung. Das lässt Amtsinhaber Schmidt nicht auf sich sitzen und schießt zurück. (von Stephan Tittel)“

Freimessen nennt man dieses Verfahren zum Umgang mit sehr gering belasteten Abfällen aus der Stilllegung von Atomanlagen. Anfang der 2000er Jahre von einer rot-grünen Bundesregierung eingeführt und vielfach schon damals von Umweltverbänden wie IPPNW und BUND kritisiert, weil diese Vorgehensweise den Atomkonzernen sehr viel Geld spart, nicht aber den Strahlenschutz der BürgerInnen zum zentralen Anliegen macht.

Unterhalb sehr niedriger Radiokativitäts-Richtwerte dürfen Bauabfälle entweder einfach ins Recycling oder aber auf eine Hausmülldeponie. Sie sind zwar nur sehr gering radioaktiv belastet, führen aber angesichts der Mengen, die unkontrolliert quer durch die gesamte Republik verteilt werden, zu einer erhöhten Umweltbelastung. Bis hin in die Dinge des täglichen Bedarfs, in Stahlprodukten beispielsweise. Anti-Atom-Gruppen fordern deshalb, dass die Freigabe ins Recycling gestoppt wird und spezielle und kontrollierte Deponien eingerichtet werden müssen. Dabei müsste auch geprüft werden, ob dies an den bisherigen AKW-Standorten gemacht werden sollte.

Nichts für die Ewigkeit: Heinen-Esser beendet Atommüll-Endlager-Suche

Die ehemalige Co-Vorsitzende der Atommüllkommission und noch bis nächste Woche Chefin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser (CDU), beendet ihre Endlagersuche und wird neue Umweltministerin in NRW (WDR). Trotz ihrer CDU-Zugehörigkeit hat die ehemalige parlamentarische Staatssekretärin sich in den letzten Jahren beim Atommüll-Thema und Bürgerdialog viel Anerkennung erworben. Sie war maßgeblich mit beteiligt an dem Gesetz zur Räumung des maroden Atommülllagers in der ASSE. Auch in den dann nur rund eineinhalb Jahren bei der BGE stritt sie Richtung höherer Dienststellen für eine glaubwürdige Rolle bei ihren Aufgaben im Rahmen der Endlagersuche. Diese Suche wird nun ohne sie weitergehen und zu befürchten ist, dass die Rolle des Bundesumweltministeriums im Atommüll-Regime weiter verstärkt wird.

×