Schwimmende Atomreaktoren: Zdebel warnt vor Risiken

Russland nimmt mit der „Akademik Lomonossow“ einen ersten schwimmenden Atomreaktor in Betrieb. „Diese Entwicklung mit mobilen, schwimmenden Atomreaktoren ist alarmierend,“ stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) fest. Er warnt im Fall der „Akademik Lomonossow“ nicht nur vor den nuklearen Risiken, sondern auch davor, dass mit derartigen Entwicklungen „im Zuge der Klimakatastrophe die Ausbeutung der Umwelt in der sensiblen Nordregion vorangetrieben wird, auch um weiter Öl- und Gasvorkommen zu erschließen.“

  • Der Tagesspeigel berichtet über das Thema heute in seiner Online-Ausgabe

Weiter kommentierte Zdebel: „Immer mehr Staaten wie die USA, China und eben Russland setzen auf diese Small Modular Reactors (SMR). Als Einsatzgebiete werden nicht nur zivile Orte wie jetzt im Nordosten Russland geplant. Modulare Atomreaktoren sollen auch für Kriegsgebiete zur Versorgung der Streitkräfte entwickelt werden. Dabei sollen künftig auch fast bis zur Atomwaffenfähigkeit angereicherte Uranbrennstoffe zum Einsatz kommen. Auch die teilweise deutsche URENCO will sich ja an der Entwicklung solcher Brennstoffe beteiligen.

Mit dem Einsatz solch mobiler Reaktoren steigen weltweit nicht nur die nuklearen Risiken von schweren Unfällen und Terrorangriffen mit Freisetzung von Radioaktivität. Kommt höher angereichertes Uran zu Einsatz, wachsen auch die Risiken, dass es in falsche Hände gelangen könnte. Die weitere Entwicklung dieser brisanten Technologie sollte weltweit gestoppt werden. Die Bundesregierung sollte deutlich gegen diese Nuklear-Technologien Stellung beziehen.“

Nachgefragt: Wird Bundesregierung rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching beenden?

Was wird die Bundesregierung tun, um den möglicherweise rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in München Garching zu beenden? Diese Frage hat jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) an die Bundesregierung gestellt. Die Anwältin Cornelia Ziehm hatte vor wenigen Tagen in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass eine rechtlich bindende Inhaltbestimmung der Genehmigung seit Jahren nicht eingehalten werde. Daher müsse die Genehmigung von der Bayerischen Staatsregierung oder sonst dem Bundesumweltministerium widerrufen werden. Hintergrund ist, dass in Garching immer noch hochangereichertes und atomwaffenfähiges Uran als Brennstoff eingesetzt wird, obwohl das laut Genehmigung seit acht Jahren nicht mehr zulässig sei.

Die Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel hat den folgenden Wortlaut und muss von der Bundesregierung bis nächste Woche beantwortet werden:

„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung und des weiteren Betriebs des Forschungsreaktors FRM II in München Garching, nachdem mit der Vorlage eines Rechts-Gutachtens der Anwältin Cornelia Ziehm aufgezeigt wurde, dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors rechtswidrig wäre, weil rechtlich bindende Inhaltbestimmungen hinsichtlich des Einsatzes von hochangereichertem Uran vorliegen, die vom Betreiber nicht entsprechend den Fristen umgesetzt wurden und die, weil es sich nicht lediglich um Nebenabsprachen handelt, dazu führen müssen, dass entweder das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder aber das Bundesumweltministerium den weiteren Betrieb untersagen muss, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser atomrechtlich und hinsichtlich des Umgangs mit atomwaffenfähigen Materialien wichtigen Angelegenheit ergreifen (bitte Schlussfolgerungen und Maßnahmen jeweils begründen; Quellen: SZ Regionalausgabe – München West, 11.07.2019, S. R3 sowie https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-gutachten-1.4519547)?

Nationaler Bericht der Bundesregierung über nukleare Sicherheit

Mit einer Drucksache 19/11455 zur Unterrichtung liegt nun der „Bericht der Bundesregierung für die Achte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im März/April 2020“ vor. Auf knapp über 180 Seiten beschreibt die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Sitiuation und Organisation im Zusammenhang mit den vorhandenen Atomanlagen inklusive der Forschungsanlagen. „Der achte Nationale Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde gemeinsam von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber (VGB PowerTech e.V. – Nuclear Power Plants – VGB) erstellt“, heißt es in der Einführung.

Update: Das Bundesumweltministerium hat diese PM dazu veröffentlicht:

Pressedienst Nr. 130/19
Berlin, 31. Juli 2019

 

Reaktorsicherheit
Deutschland erfüllt Verpflichtungen zur nuklearen Sicherheit
Bundesumweltministerium übermittellt Bericht an Internationale Atomenergie-Organisation

Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety). Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung, den das Bundesumweltministerium der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) heute übermittelt hat. Der Bericht beantwortet alle wichtigen Fragen zum aktuellen Stand der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in der verbleibenden Restlaufzeit der deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022. Er wird Gegenstand der nächsten Überprüfungstagung zu dem Übereinkommen sein, die im Frühjahr des nächsten Jahres in Wien stattfinden wird.

Bundesumweltministerin Schulze: „Der regelmäßige internationale Austausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit ist ein hohes Gut. Der heute vorgelegte Bericht belegt abermals, dass Deutschland im Bereich der nuklearen Sicherheit – trotz des beschlossenen Atomausstiegs – eine Vorbildfunktion hat. Auf der nächsten Tagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit in Wien werden wir uns erneut mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Übereinkommen weiterhin als wirkungsvolles Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit genutzt wird.“

Das völkerrechtliche Übereinkommen über nukleare Sicherheit wurde nach dem Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990er Jahre unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands initiiert und ist seit dem 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Insgesamt umfasst das Übereinkommen gegenwärtig 86 Vertragsparteien.

Die wichtigsten Ziele des Übereinkommens bestehen in der Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken, in der Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und in der Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen bzw. deren Folgenminderung.

Jede Vertragspartei hat die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erforderlichen innerstaatlichen Schritte zu unternehmen und den anderen Vertragsparteien darüber alle drei Jahre zu unterrichten. Dies geschieht durch einen schriftlichen Bericht und mündlich im Rahmen einer zweiwöchigen Überprüfungstagung. Der Bericht ist ein halbes Jahr vor der Überprüfungstagung bei der IAEO zu hinterlegen und wird allen Vertragsparteien zur Verfügung gestellt. Die nächste Überprüfungstagung wird vom 23. März bis zum 3. April 2020 in Wien stattfinden.

Das Bundeskabinett hat den Bericht bereits am 12. Juni 2019 beschlossen. Er kann abgerufen werden unter: https://www.bmu.de/WS4630

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