Atommülllager-Suche ohne Geo-Daten? Fehlende Transparenz gefährdet gesamten Prozeß

Immer noch fehlt ein unterirdisches Atommülllager für hochradioaktiven Abfall. Jahrzehntelang haben Konzerne und Regierungen aus CDU, FDP und SPD am ungeeigneten Standort Gorleben festgehalten. Per angeblichem Neustart ist ein neues Suchverfahren gestartet worden. Alles soll besser und transparenter werden. Doch schon jetzt gibt es Probleme. Beim notwendigen Geodaten-Gesetz geht es nicht voran.

„Wir sind hochgradig alarmiert. Ohne Geologie-Datengesetz kann kaum Transparenz in der Endlagersuche hergestellt werden. Ohne eine rasche Verabschiedung des Gesetzes droht das Verfahren zu scheitern“, sagte der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel heute im Background des Tagesspiegel. Der Grund: Weil die Daten über den geologischen Untergrund in vielen Fällen Unternehmen gehören, können Behörde diese nach geltendem Recht nicht einfach veröffentlichen, um für BürgerInnen nachvollziehbar zu machen, warum ihre Region weiter erforscht werden soll – nicht. Ein Referentenentwurf liegt zwar seit Monaten vor, aber die Bundesregierung beschäftigt sich nicht damit.

Zdebel sagte außerdem: „Transparenz ist das Fundament der Standortsuche. Dieses Versprechen muss von Anfang an eingelöst werden. Andernfalls wird es schwer, die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen.“

Weiter heißt es mit Blick auf die Äußerungen von Zdebel im Background des Tagesspiegel: „Es muss sichergestellt werden, dass alle Daten, die in der Endlagersuche Verwendung finden, veröffentlicht werden“, sagte Zdebel. Ähnlich wie das Nationale Begleitgremium fordert er eine Beweislastumkehr für die Veröffentlichung von Daten: Im Gesetz solle festgeschrieben werden, dass BGE und Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit nur über mögliche Ausnahmen von einer öffentlichen Bereitstellung entscheiden – alle weiteren verwendeten Daten sollten veröffentlicht werden.“

Der Autor Matthias Jauch schreibt in dem Background-Artikel unter dem Titel „Zermürbendes Warten aufs Geodatengesetz“ auch darüber, dass in anderen Staaten der Umgang mit solchen Geodaten „handhabbaer“ gestaltet ist und deutlich kürzere Fristen für eine Veröffentlichung der Daten gelten, also jetzt in Deutschland vorgesehen ist.

Atom-Filz-Verdacht: Bundesumweltministerium prüft – Abgeordneter wird nachfassen

„Es ist gut, wenn das Bundesumweltministerium (BMU) sich diesen Vorgang jetzt als Reaktion auf meine parlamentarische Nachfrage noch mal genau ansieht. Da werden wir in jedem Fall nachhaken! Denn das Ganze hat ein Gschmäckle, was das mühelose Switschen des Atomexperten Michael Sailer erst als Berater beim BMU, dann als Berater beim direkt betroffenen Unternehmen angeht. Das wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für die Atommülllagerung für einen Ersatz für Gorleben, bei dem so viele Mauscheleien stattgefunden haben und so viel Vertrauen zerstört worden ist“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest. Die Schriftliche Frage und die Antwort der Bundesregierung hier im Wortlaut.

Die Schriftliche Frage und Antwort hier im Wortlaut (PDF):

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung  befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?

Antwort Bundesumweltministererium, Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestag, 17. Oktober 2019:

Die ESK und ihr Ausschuss Endlagerung (EL) wurden als Beratungsgremium des Bundes auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung auch bei der Erarbeitung der Artikelverordnung nach §§ 26 und 27 StandAG beteiligt, zuletzt am 04. September 2019.

Darüber hinaus waren einzelne EL-Mitglieder, darunter auch Herr Sailer, auf vertraglicher Grundlage über eine Expertengruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in die Entwicklung des Verordnungstextes eingebunden. Diese Expertengruppe hatte ihre bislang letzte Sitzung am 02. Mai 2019, anschließend hat Herr Sailer in diesem Rahmen nicht mehr inhaltlich für das BMU  gearbeitet, insbesondere war er nicht an der Vorbereitung und Durchführung des öffentlichen Symposiums am 14./15. September 2019 beteiligt.

Die Tatsache, dass u. a. Herr Sailer im Rahmen der o.g. Expertengruppe in die Erarbeitung der Verordnung eingebunden war, wurde auf dem Symposium kommuniziert (Videodokumentation: https://youtu.be/IGidKuLVEU4, ab Minute 46:30).

Das BMU wird nun den gesamten Sachverhalt und eventuelle Auswirkungen der Mitarbeit von Herrn Sailer in der ESK prüfen.

Darüber hinaus liegen dem BMU keine Hinweise auf Vertragsverhältnisse von seinen Sachverständigen mit der BGE vor.

URENCO beliefert Atomkraftwerke in Südafrika mit Uranbrennstoff

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, was der auch seiner Kontrolle unterliegende Urankonzern URENCO mit einem bundesdeutschen Standort in Gronau an Geschäftsbeziehungen mit Südafrika hat und was da jeweils geliefert wurde? Danach hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) gefragt. Die Antwort erinnert an Radio Eriwan. Irgendwie weiß die Bundesregierung davon, dass ein südafrikanisches Energieversorgungsunternehmen zum Kundenkreis von URENCO Ltd. gehört. Von welchem der vier möglichen Standorte in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) oder New Mexico (USA) von der „URENCO-Gruppe jeweilige (Anreicherungs-)Dienstleistungen bereitgestellt werden, obliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Unternehmens und kann von Fall zu Fall variieren. Der Bundesregierung liegen darüber im Einzelnen keine Informationen vor.“
Eine Lesart dieser Antwort der Bundesregierung könnte sein: Das dreistaatliche Uranunternehmen URENCO, an dem zu einem Drittel auch die deutschen Konzerne RWE und E.on beteiligt sind, versorgt die beiden südafrikanischen Atommeiler in Koeberg mit Uranbrennstoff und trägt damit zu deren weiteren Betrieb bei. Allerdings wird dieses angereicherte Uran nicht in der deutschen Anlage in Gronau hergestellt, denn in dem Fall müsste die Bundesregierung ja von entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen durch die BAFA  und von Atomtransport-Genehmigungen durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wissen. Ob die Bundesregierung aber diesen Rahmen in ihrer Antwort an den MdB Zdebel auch tatsächlich einbezogen hat, bleibt in der Antwort zumindest unklar.

Dokumentation Schriftliche Frage Nr. 80 und Antwort der Bundesregierung (Hier als PDF):
Die Schriftliche Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut: 
Welche Arten von Geschäftsbeziehungen, über die im Geschäftsbericht 2017 der URENCO mit dem Verweis auf einen „growing nuclear market with business opportunities“ – übersetzt etwa  „wachsenden Nuklearmarkt mit Geschäftsmöglichkeiten“ – berichtet wird, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 zwischen der drei-staatlichen URENCO-Gruppe und Unternehmen bzw. staatliche Stellen in Südafrika, und von welchen URENCO-Standorten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Waren bzw. Dienstleitungen jeweils geliefert, bezogen oder erbracht (Bitte die Art der Waren bzw. Dienstleistungen,  https://urenco.com/cdn/uploads/supporting-files/2017_Annual_Report_160119.pdf, Seite 11)?
Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium, Staatssekretär Dr. Ulich Nußbaum) vom 15. Oktober 2019:
„Der Bundesregierung ist bekannt, das ein südafrikanisches Energieversorgungsunternehmen zum Kundenkreis der URENCO Ltd. gehört.
Über welche Standorte der URENCO-Gruppe jeweilige (Anreicherungs-)Dienstleistungen bereitgestellt werden, obliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Unternehmens und kann von Fall zu Fall variieren. Der Bundesregierung liegen darüber im Einzelnen keine Informationen vor.“

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