Atommüll – Corona – Bundesamt und Bürgerbeteiligung: Bürgerinitiative gegen behördlich geplante Großveranstaltung

Wohin mit den hochradiaoktiven Abfällen? Gorleben? Oder anderswo? Ein neues Suchverfahren ist angelaufen und für den Herbst soll nun eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung starten, wenn die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) ihren sogenannten „Teilgebiete-Bericht“ vorlegt, in dem diejenigen Regionen benannt werden, die möglicherweise irgendwann am Ende eines Prüfverfahrens zum Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden. Jede Menge Zündstoff und Aufregung. Soviel wäre wohl sicher.

Nur: Wie genau soll so eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Desaster Gorleben aussehen? Was brauchen Bürger*innen, Verbände und Kommunen für so eine Veranstaltung, damit nicht in fünf Sekunden eins, zwei, drei, viele neue Gorleben entstehen? Damit eng verbunden die Frage: Wann startet man das?

Dazu hat es schon VOR Corona vom BUND oder auch dem Nationalen Begleitgremium (NBG) Kritik an der miserablen Vorbereitung durch das Atommüllbundesamt Base gegeben und beide hatten schließlich eine Verschiebung des bislang geplanten Termins gefordert. Die Reaktion des Bundesamts: Eine Beschleunigung des Verfahrens! Eine Einladung zum Mitmachen sieht vielleicht anders aus.

Jetzt aber unter dem Eindruck von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen geht eine solche Veranstaltung erst recht nicht. Doch meint dieses Bundesamt mit einem König als Präsidenten: Das lässt sich auch alles per Videokonferenz machen. Basta!

Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg fordert jetzt mit Klagedrohung, dass das zuständige Bundesamt endlich Einsicht zeigt und angesichs der enormen Bedeutung einer solchen Öffentlichkeits-Beteiligung einen besseren Rahmen – mit Bürger*innen, Verbänden und anderen – verabredet.

BI geht gegen behördlich geplante Großveranstaltung zur Endlagersuche im Herbst vor

Mit Hochdruck bereitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Fachkonferenz Teilgebiete vor, auf der die Ergebnisse der bisherigen Endlagersuche debattiert werden sollen. Dazu erstellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach Sichtung von Geodaten aus dem Bundesgebiet einen Zwischenbericht. Mit der für das Wochenende am 17./18. Oktober 2020 in Kassel geplanten ersten Fachkonferenz beginnt das formale öffentliche Beteiligungsverfahren, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt wurde.

Doch wie soll eine derartige Auftaktkonferenz, zu der das Bundesamt nach eigenen Angaben „Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich“ erwartet, in Corona-Zeiten sicher und ohne Infektionsrisiko stattfinden? Wie kann sichergestellt werden, dass bei dem seit Jahrzehnten hoch umstrittenen Thema wirklich alle Interessierten teilnehmen können und niemand aus Angst vor einer Infektion mit COVID-19 von der Teilnahme absieht?

Vorsorglich hat sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) daher anwaltlich beraten lassen. Ein Schreiben des Berliner Rechtsanwalts Dr. Philipp Schulte wurde heute (23. Juni) an die Umweltministerin Svenja Schultze adressiert. Im Ergebnis heißt es dort:

„Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, das BASE anzuweisen, die lt. Mitteilung vom 22.5.2020 für den 17. und 18.10.2020 in Kassel geplante erste Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9 StandAG) angesichts der derzeitigen COVID-19 Pandemie um mindestens sechs Monate zu verschieben.“

Dieser Schritt ist aus Sicht der BI dringend geboten, um die gem. § 5 Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerinnen und Bürger sind danach ausdrücklich als „Mitgestalter“ in das Verfahren zur Endlagersuche einzubeziehen – nicht bereits zu Beginn des Standortauswahlverfahrens zu unterlaufen.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt dazu: „In der aktuell vorherrschenden COVID-19 Pandemie ist eine gefahrlose, physische Teilnahme an der Fachkonferenz mit vielen Menschen unmöglich. Daher ist zu befürchten, dass Menschen, insbesondere Angehörige von Risikogruppen, wegen der akuten Ansteckungsgefahr, die gerade bei großen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen besteht, von einer Teilnahme abgehalten werden. In der aktuell vorherrschenden Situation kann eine Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober nicht dem gesetzlichen Zweck entsprechend durchgeführt werden.“

Laut Konzeptpapier des BASE sollen „die Räumlichkeiten so organisiert [sein], dass sie Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich abdecken. Gleichzeitig werden die Teilnahme und die Beteiligung über digitale Formate ermöglicht und integraler Bestandteil der Fachkonferenz sein. Insgesamt sollen die Termine der Fachkonferenz inhaltlich aufeinander aufbauen.“

Sollte die Teilnehmerzahl vor Ort nun wegen der COVID-19 Pandemie beschränkt werden, verstößt dies gegen die Anforderung des StandAG. Der mögliche Verweis auf digitale Formate ist für eine tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Diskussion und Austausch völlig ungeeignet.

„Am Bildschirm lässt sich vielleicht passiv eine Diskussion verfolgen, der aktive diskursive Austausch und Dialog mit anderen ist hierbei -gerade bei der zu erwartenden Teilnehmendenzahl- unmöglich. Wer aber Verantwortung übernehmen will, mitreden und mitbestimmen will, muss bei der Konferenz physisch anwesend sein.“

Die von dem StandAG angestrebte Beteiligung lasse sich daher überhaupt nur dann erreichen, wenn die Menschen ohne Angst vor Ansteckung mit COVID-19 zusammenkommen und sich an der Konferenz beteiligen können.

Hierzu Rechtsanwalt Schulte: „Bei der derzeit für Oktober geplanten Fachkonferenz ist eine sichere Teilnahme freilich nicht ansatzweise möglich. Der Hauptübertragungsweg des Virus sind Aerosole, die sich in geschlossenen Räumen längere Zeit in der Luft halten können (vgl. RKI Steckbrief mwN).“

Schließlich wird die Umweltministerin auch an ihre Fürsorgepflicht für die mit der Durchführung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE und der bundeseigenen Firma BGE erinnert. Auch diese würden in dem Fall, dass sie dienstlich verpflichtet werden, eine solche Massenveranstaltung durchzuführen, einer unvertretbaren Gefährdung ausgesetzt.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt, wie das weitere Vorgehen aussehen müsste:

„Angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie halten wir daher eine Verschiebung der ersten Fachkonferenz für unausweichlich. Nach unserer Einschätzung könnte der gem. § 9 Abs. 1 StandAG mit Beginn der Fachkonferenz vorzulegende Zwischenbericht des Vorhabenträgers im Oktober zunächst ohne weitere Erörterung veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit kann diesen dann zur Kenntnis nehmen und sich auf die später durchzuführende Fachkonferenz vorbereiten. Die gem. § 9 Abs. 2 StandAG vorgesehene Erörterung im Rahmen der Fachkonferenz sollte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Pandemie durch einen Impfstoff unter Kontrolle ist, nachgeholt werden.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Wärmeleitung unter der Elbe für Klimaschutz – Ersatz für das Kohle-Heizkraftwerk Wedel wird vorbereitet

Seit langem wird geplant, jetzt startet der rot-grüne Senat in Hamburg mitten in die Sommerferien hinein die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Modernisierung der Fernwärmeversorgung in Hamburg, die zum Ersatz des maroden kohlebefeuerten Heizkohlekraftwerks in Wedel führen soll. Demokratische Beteiligung geht irgendwie anders! Die Unterlagen für das „Planfeststellungsverfahren nach § 65 UVPG i.V.m. Anl. 1 Nr. 19.7.1. UVPG für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmeleitung „Fernwärmesystemanbindung-West“ (FWS-West) i.S.d. Anl. 1 Nr. 19.7.1. UVPG“ sind nun hier online gestellt. Die beantragte Fernwärmeleitung FWS-West soll vom Dradenau-Hafen unter der Elbe hindurch eine Verbindung in das westliche Fernwärmenetz herstellen. Vor dort aus sollen ebenfalls noch zu errichtende neue klimafreundlichere Anlagen die Wärme einspeisen, um so, vermutlich noch mal später als ehemals geplant (nun erst nach 2025, siehe auch hier), das Wedeler Kohlewerk abschalten zu können.

Die Unterlagen können auch hier als zip-Datei heruntergeladen werden (700 MB).

Eventuell geht die Abschaltung von Wedel aber auch schneller. Eine Bürgerinitiative hat per Eilverfahren aufgrund wiederkehrender und möglicherweise gesundheitschädlicher Emissionen aus dem Heizkraftwerk Wedel die Stilllegung vor Gericht gefordert (NDR oder hier Welt). Gearbeitet wird derzeit auch daran, das Wedeler Kohle-Werk zumindest teilweise in den Sommerurlaub zu schicken. Gutachten hatten Möglichkeiten aufgezeigt, dass damit CO2-Emissionen eingespart werden könnten. Gegen eine sommerliche Totalabschaltung gibt es aber technische Bedenken, da das alte Kraftwerk mit zu hohem (Kosten-)Aufwand verpackt werden müsste und dann evt. aus Altersgründen später trotzdem nicht wieder anspringt.

Ohne Wedel müsste Ersatzwärme per Gas eingespeist werden. Hamburg Wärme hat infolge des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ erst vor kurzem das Fernwärmenetz samt der dazu gehörigen Heizkraftwerke Tiefstack und Wedel wieder von Vattenfall übernommen. Zwar schreibt die Wärme Hamburg derzeit grüne Zahlen, aber Vattenfall hat viel unternommen, um den maximalen Nutzen für Vattenfall vor der Übergabe an Hamburg rauszuziehen und Investitionen wo möglich zu vermieden.

DOKUMENTATION DER SEITE mit den Unterlagen: Achtung – Datum beachten: 26.6.2020!

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit der FWS-West wird eine Verbindung zwischen der neu geplanten Erzeugungsanlage am Standort Dradenau (KWK-Anlage Dradenau) und dem Weststrang, der Fernwärmetransportleitung Wedel, in Hamburg-Bahrenfeld geschaffen.

Die FWS-West hat folgende technische Kenngrößen:
• Leitungslänge der Fernwärmeleitung ca. 7,6 km
• Nennweite der Fernwärmeleitung DN 800 (jeweils Vor- und Rücklauf)
• Transportmedium: vollentsalztes und sauerstoffarmes Wasser gem. TAB-HW
• Auslegungsdruck 25 bar(ü)
• Auslegungstemperatur Vor- und Rücklaufleitung 140 °C
• Maximale Betriebstemperatur 133 °C

Der Verlauf der FWS-West beginnt südlich der Elbe am Werkzaun der KWK-Anlage Dradenau. Sie verläuft erdverlegt in der Dradenaustraße und Antwerpenstraße. Am Ende der Antwerpenstraße zweigt sie in den Tankweg ab und wird entlang des Gehölzes bis zum Jachtweg geführt. Dort entsteht der Startschacht für die Elbquerung, die durch den Bau einer begehbaren Tunnelanlage realisiert wird. Der Tunnel unterquert zunächst den Köhlfleethafen, anschließend die Elbe und endet nördlich der Elbe mit dem Zielschacht im südöstlichen Bereich des Hindenburgparks. Von dort wird die Leitung weiter erdverlegt den Hang hinauf bis zur Elbchaussee geführt, biegt anschließend in die Parkstraße ein und folgt ihr bis zum Übergang in die Groß Flottbeker Straße. Dabei wird die S-Bahn-Brücke Höhe Jeppweg mit einem Rohrvortrieb untergequert. In der Groß Flottbeker Straße verläuft sie weiter, kreuzt den Osdorfer Weg und wird in der Straße Zum Hünengrab bis zur Notkestraße geführt. In der Notkestraße wird die FWS-West in das bestehende Fernwärmenetz (Weststrang) eingebunden.

Das Leitungssystem „FWS-West“ besteht aus zwei Rohren, dem Vorlauf und Rücklauf. Der Vorlauf dient dem Transport des Heizwassers in das Fernwärmenetz und damit zum Verbraucher. Der Rücklauf des kalten Heizwasser vom Verbraucher bis zur KWK-Anlage wird über die Pumpstation Haferweg gewährleistet.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Adressen

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt und Energie (BUE)
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Referat Hafen, Störfallvorsorge und Planfeststellungen (I 11)

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail:planfeststellung-fernwaerme@bue.hamburg.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.06.2020 – 24.07.2020

Auslegungsinformationen

2020-6-17_Öffentliche Bekanntmachung FWS-West (final) ( 2020-6-17_Öffentliche Bekanntmachung FWS-West (final).docx 38.8 kB )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

01 Ordnerverzeichnis ( 01 Ordnerverzeichnis.pdf 49.4 kB )
02 Inhaltsverzeichnis_Rev2 ( 02 Inhaltsverzeichnis_Rev2.pdf 0.1 MB )
Ordner 1 Antrag + Erlaeuterungsbericht ( Ordner 1 Antrag + Erlaeuterungsbericht.zip 106.4 MB )
Ordner 2 Uebersichts + Abschnittsplaene ( Ordner 2 Uebersichts + Abschnittsplaene.zip 119.3 MB )
Ordner 3 Grunderwerb + Leitungstrassenplaene ( Ordner 3 Grunderwerb + Leitungstrassenplaene.zip 148.9 MB )
Ordner 4 Bauwerks Leitungstrassenverz Querungen Sonderbauwerke Bauzeiten Verkehr ( Ordner 4 Bauwerks Leitungstrassenverz Querungen Sonderbauwerke Bauzeiten Verkehr.zip 181.0 MB )
Ordner 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan ( Ordner 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan.zip 45.1 MB )
Ordner 6 Baugrunduntersuchung ( Ordner 6 Baugrunduntersuchung.zip 43.1 MB )
Ordner 7 Erschuetterung Baulaerm Lufthygiene ( Ordner 7 Erschuetterung Baulaerm Lufthygiene.zip 66.7 MB )
Ordner 8 Fauna Biotopkartierung Wasserrahmenrichtlinie FFH-VP UVP-Bericht ( Ordner 8 Fauna Biotopkartierung Wasserrahmenrichtlinie FFH-VP UVP-Bericht.zip 22.7 MB )

Weitere Unterlagen

FWS-West Planunterlagen (alle Ordner) ( FWS-West Planunterlagen (alle Ordner).zip 734.9 MB )
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