Was geschieht mit dem Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums?

Was geschieht mit dem (radioaktiven) Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums? Darüber informiert der gemeinsam vom HZG und der Dialoggruppe verfasste aktuelle Newsletter. Seit Jahren läuft ein konsensorientierter Dialogprozess zur Stilllegung der alten Atomforschungsanlagen in Geesthacht, östlich von Hamburg. Der erfolgreiche Prozess führte inzwischen zur Nachahmung: Auch in Berlin zur Stilllegung des dortigen Forschungsreaktors ist ein ähnlicher Begleitprozess auf den Weg gebracht worden. Die Genehmigung für den beantragten Rückbau ist bislang nicht erteilt. In dem neuen Newsletter informierten die Dialogpartner über die Anforderungen beim Abbau von Atomanlagen und der Entsorgung von Reststoffen und radioaktiven Abfällen zwischen verschiedenen Entsorgungswegen. Beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums fallen insgesamt ca. 39.000 Tonnen an. Hierüber wurde in den letzten Monaten in der Dialoggruppe intensiv diskutiert. Den Stand der Diskussionen und weiterführende Informationen finden Sie hier bei der HZG oder in dieser PDF. Auch die Lüneburger Anti-Atom-Initiative LAGATOM informiert auf ihrer Seite.

Dokumentation:

Newsletter „HZG im Dialog“ – Juli 2020

Was geschieht mit dem Abfall beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums?

Grundsätzlich ist bei dem Abbau von Atomanlagen und der Entsorgung von Reststoffen und radioaktiven Abfällen zwischen verschiedenen Entsorgungswegen zu unterscheiden. Beim Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums fallen insgesamt ca. 39.000 Tonnen an. Hierüber wurde in den letzten Monaten in der Dialoggruppe intensiv diskutiert. Um den Stand der Diskussionen in diesem Newsletter darstellen zu können, werden die Definitionen der verschiedenen Wege der Entsorgung hier noch einmal aufgeführt:

Herausgabe

Grundsätzlich kann es sich hierbei um Stoffe handeln, die weder aktiviert noch kontaminiert sind und uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Jedoch ist die „Herausgabe“ nicht gesetzlich definiert. Wann und wo ist eine Herausgabe also möglich?

Wenn Regelungen oder Umstände existieren, die eine Kontamination oder Aktivierung von betrachteten Stoffen unmöglich machen und gemacht haben. Dies könnte zum Beispiel für Lampen, Rasenschnitte oder für Mobiliar aus dem Überwachungsbereich gelten.

„Von Seiten des Betreibers ist hierfür eine nachvollziehbare und plausible Argumentationskette hinsichtlich der Kontaminationsfreiheit aufzubringen, die in ihren Grundbehauptungen durch Unterlagen gestützt wird (Betriebshistorie)“, so das MELUND. „Weiterhin sind grundsätzlich beweissichernde Messungen durchzuführen, die die dargelegte Argumentationskette bestätigen.“

Uneingeschränkte Freigabe

Bei der „uneingeschränkten Freigabe“ werden die Reststoffe durch einen Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen und können danach uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Stoffe können nur dann uneingeschränkt freigegeben werden, wenn durch Messungen nachgewiesen wurde, dass deren Aktivität die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe nicht überschreitet.

Spezifische Freigabe

Eine weitere Option ist die „spezifische Freigabe“. Hierbei handelt es sich um Reststoffe, die einer konventionellen Deponie oder Verbrennungsanlage zugeführt werden müssen, wenn sie die in der Strahlenschutzverordnung hierfür festgelegten Freigabewerte nicht überschreiten. Das bedeutet, dass durch ihre Freigabe für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 0,01 Millisievert (10 Mikrosievert) im Kalenderjahr auftreten kann.

Die spezifische Freigabe beinhaltet die Freigabe von festen oder flüssigen Stoffen zur Beseitigung, von Gebäuden zum Abriss und von Metallschrott zur Rezyklierung (Wiederverwertung). Zum jetzigen Zeitpunkt kann man davon ausgehen, dass auch im HZG die „spezifische Freigabe“ genutzt wird; in welchen Bereichen und Mengen dies der Fall sein kann, ist jedoch noch nicht entschieden.

Entsorgung als radioaktiver Abfall

Nicht wiederverwertbare und nicht freigebbare Materialien müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bei den Stilllegungsabfällen handelt es sich um Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zur Verfügung steht.

Bevor die anfallenden radioaktiven Abfälle in ein Zwischen- oder Endlager abgeliefert werden, müssen sie entsprechend behandelt (konditioniert) werden. Feste Abfälle werden zum Beispiel kompaktiert, um das Abfallvolumen zu reduzieren. Flüssige Abfälle werden in feste Produkte überführt, etwa durch Trocknung / Eindampfung oder Zementierung. Beim Transport der konditionierten Abfälle in ein Zwischenlager müssen die gesetzlichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Zur Beförderung müssen für alle radioaktiven Stoffe spezielle Transportbehälter und Verpackungen verwendet werden.

Von den ca. 39.000 Tonnen Gesamtabbaumasse, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen, entfallen ca. 10.000 t auf die Herausgabe und Freigabe aus Bereichen, in denen nicht mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, ca. 27.400 t auf den Entsorgungsweg Freigabe. Etwa 1.600 t werden als radioaktive Abfälle anfallen.

Mengenabschätzung von Reststoffen und radioaktivem Abfall, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen (in 1000 t) - Beschreibung: Toretndiagramm: 10 Freigabe, 27,4, Herausgabe und Freigabe (aus Bereichen, i denen nicht mit Radioaktiven Stoffen umgegangen wurde), 1,6 Rafioaktiver Abfall

Mengenabschätzung von Reststoffen und radioaktivem Abfall, die beim Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums anfallen (in 1000 t)

Der HZG-Dialog hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit verschiedenen Aspekten der Freigabe beschäftigt.

Im ersten Schritt stand dabei die Frage im Raum, ob der zeitnahe Abriss der Gebäude wirklich notwendig ist oder ob es aus Sicht des Strahlenschutzes nicht sinnvoll sein könnte, diese noch einige Jahrzehnte stehen zulassen, bis eine mögliche Strahlenbelastung abgeklungen ist.

Um diese Frage zu beantworten, ließ das HZG in mehreren Gutachten die Option eines Einschlusses oder Teileinschlusses der Anlage prüfen. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass es baustatische und sicherheitstechnische Gründe gibt, die diese Varianten nicht sinnvoll erscheinen lassen.

Eine anlagenspezifische Prüfung hat belegt, dass es keine Alternative zum Abriss der Anlage gibt. In einem zweiten Schritt setzte sich die Begleitgruppe mit dem Verfahren auseinander, mit dem Betreiber, Gutachter und Aufsichtsbehörde sicherstellen wollen, dass die vorgegebenen Werte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Auch hier wurde externer, unabhängiger Sachverstand hinzugezogen.

Die Begleitgruppe ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass das Verfahren so angelegt ist, dass keine Stoffe mit einer höheren Kontamination versehentlich in die Freigabe gehen. Insbesondere konnte die Sorge ausgeschlossen werden, dass hier durch Vermischung unterschiedlicher Chargen die Grenzwerte eingehalten werden.
Das Restrisiko, dass durch individuelle Fehler entstehen könnte, wird durch den überwiegenden Einsatz von Eigenpersonal und das Vier-Augen-Prinzip minimiert.

Nach Einschätzung der Begleitgruppe ist das Vorgehen des HZG so angelegt, dass die Werte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden und keine höher kontaminierten Abfälle über die Freigabe das Gelände verlassen.

Dessen ungeachtet wird von der Begleitgruppe darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grenzwerte unter Experten umstritten sind. Kritisiert wird hier vor allem, dass die Wirkung von Niedrigstrahlung nicht abschließend erforscht wurde und dass die Grundlage für die Ableitung des 10µSiv-Konzeptes veraltet sei. Die Zweifel an der Gültigkeit der Grenzwerte bleiben bestehen.

Hier würde sich die Begleitgruppe eine Anpassung der Gesetzgebung auf Bundesebene wünschen, die in Teilen auch eine weitere Erforschung der Auswirkung von Niedrigstrahlung voraussetzen würde.

In der weiteren Diskussion hat sich für den Begleitprozess gezeigt, dass es notwendig ist, die unterschiedlichen Freigabepfade getrennt zu betrachten. Nach intensiver Diskussion und mit Unterstützung zweier Sachverständiger ist die Begleitgruppe zu der Überzeugung gekommen, dass von Abfällen aus Anlagenbereichen, in denen während des Forschungsbetriebes nicht mit offener Radioaktivität gehandhabt wurde, keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Dennoch schreiben die Verfahrensvorschriften für diese Abfälle – sicherlich zu recht – Kontrollmessungen vor. HZG sichert zu, diese im laufenden Rückbau vorzulegen. Diese Zusage bewertet die Begleitgruppe positiv.

Gegen die Herausgabe von Abfällen aus Bereichen, in denen nicht mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wurde, hat die Begleitgruppe keine Vorbehalte. Gemäß Abschätzung von HZG beträgt dieser Anteil ca. 10.000 t.

Für die Abfälle, die über das Freigabeverfahren entsorgt werden sollen, gibt es noch keinen abschließenden Konsens zwischen Begleitgruppe und HZG. Einig ist man sich darüber, dass hier eine standortnahe Lösung gefunden werden sollte. Ein Transport der Abfälle „quer durch die Republik“ sollte ausgeschlossen werden. Bedenken bestehen vor allem gegen die Entsorgung eines Teils des Bauschutts über das normale Bauschuttrecycling ohne weitere Dokumentation.

Über den Umgang mit dem Freigabemüll gibt es bisher noch keinen Konsens. HZG ist durchaus bereit, hier über alternative Lösungen zu diskutieren, soweit sich diese im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Bei den spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfällen stehen für die Begleitgruppe weiterhin die Fragen im Raum, ob „normale“ Bauschuttdeponien ausreichenden Schutz und Abschirmung vor der – wenn auch geringen – Strahlung bieten können. Aktuell sehen die Pläne des MELUND für die spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfälle unter anderem die Deponie in Wiershop vor. Relativ neu liegt in diesem Zusammenhang eine Studie über die Eignung der Deponie vor. Diese Ergebnisse sollten der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Der HZG Dialog wird sich hier in die Diskussion aktiv mit einbringen.

 

Mehr Sicherheit beim Rückbau des AKW Brokdorf – Sammeleinwendung liegt vor

Gut eineinhalb Jahre vor der gesetzlichen Stilllegung des AKW Brokdorf hat in die Sommerferien hinein die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Die Antragsunterlagen sind online verfügbar. Die Initiative Brokdorf Akut hat jetzt eine Sammeleinwendung fertig gestellt. Nur wer als Einwender*in unterschreibt, kann später auf dem Erörterungstermin für erhöhte Sicherheitsanforderungen beim geplanten Rückbau des Atommeilers mitreden. Der hochradioaktive Atommüll wird mangels „Endlager“ noch für Jahrzehnte im Zwischenlager Brokdorf bleiben. Demnächst kommen sogar noch weitere Castor-Behälter aus Sellafield hinzu. Wegen der mangelhaften Sicherheit hat der BUND gegen die Einlagerung derartige neuer Abfälle im Zwischenlager Biblis eine Klage auf den Weg gebracht. Die Mängel bestehen auch für das Castor-Zwischenlager in Brokdorf. Weil auch die Endlagerung der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle nicht vorwärts kommt, soll in Brokdorf auch ein Zwischenlager für diesen Atommüll neu gebaut werden.

  • Die Sammeleinwendung ist hier als PDF zum download. Die unterschriebenen Einwendungen bitte zurückschicken bis zum 14.8.2020 an Brokdorf-akut, Dorfstr. 15, 25576 Brokdorf.

Weitere Informationen und Links:

Sicherheitsmängel bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle:

Hochradioaktive Endlagerung: Bundestags-Anhörung über Anforderungen an die Sicherheit

Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag am 29. Juni eine Anhörung zu den Verordnungen über die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle durchgeführt. Der Deutsche Bundestag informiert über die zweistündige Sitzung per Video und mit einem Bericht über die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen. Bis Anfang September hat der Bundestag nach dem Standortauswahlgesetz Zeit, Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung zu verlangen. Über das Thema informiert auch der Endlagerdialog.de. Das Nationale Begleitgremium informiert hier. Eine vorherige Anhörung für die allgemeine Öffentlichkeit haben Bürgerinitiativen und der BUND im September letzten Jahres aus Protest gegen das Vorgehen des Bundesumweltministeriums abgebrochen. Das Ministerium verlängerte daraufhin die Einwendungsfrist.

Siehe auch:

Weitere Informationen: Stellungnahmen und Vorträge der geladenen Sachverständigen

Dokumentation des Berichts des Deutschen Bundestages:

Die von der Bundesregierung vorgesehenen nächsten Verfahrensschritte bei der Endlagersuche sind bei Experten trotz mancher Kritik im Detail überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Dies wurde am Montag, 29. Juni 2020, bei einer öffentlichen Video-Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich.

Es ging dabei um die Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Konkret waren zwei Verordnungen der Bundesregierung dazu im Zusammenhang mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) angesprochen, die als Artikel 1 und 2 die „Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ der Bundesregierung bilden (19/19291).

Verordnungen der Bundesregierung

In den Verordnungen der Bundesregierung geht es darum, die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager zu konkretisieren, das der Bund einrichten muss. Sie regeln die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlgesetz.

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das StandAG geregelt: In drei aufeinanderfolgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager infrage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde.

Diese Sicherheitsuntersuchungen fänden im Anschluss an den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) statt, der für das dritte Quartal 2020 angekündigt sei, schreibt die Bundesregierung weiter. Haushaltsausgaben seien durch die Verordnung für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

„Entwürfe stehen im Einklang mit dem StandAG“

Für Jörg Mönig von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) stehen die Verordnungsentwürfe im Einklang mit dem StandAG. Sie seien im Standortauswahlverfahren anwendbar. Bestimmte Wirtsgesteine würden nicht gegenüber anderen benachteiligt. Die Vorgehensweise sei zur Bewertung des Einschlusses der radioaktiven Abfälle angemessen. So seien die Dosiswerte als Indikatoren für den sicheren Einschluss angemessen und im internationalen Vergleich sehr niedrig.

Laut Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper enthält der Referentenentwurf eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Normgestaltung halte er dennoch für zulässig und größtenteils sogar notwendig. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hielten sich sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch ihrer jeweiligen Bedeutung in einem vertretbaren Rahmen. Da sie einer objektiven Auslegung zugänglich seien, lasse sich ihr Inhalt im Einzelfall jedenfalls auf dem Rechtsweg letztgültig bestimmen. Somit bleibe ein transparentes Verfahren gewährleistet.

„Eine Million Jahre Überlebensdauer“

Der Diplom-Physiker Jan-Christian Lewitz setzte sich dafür ein, dass alle hochtoxischen Abfälle, die endgelagert werden, gleich zu behandeln seien – egal, ob es sich um chemotoxische oder radiotoxische Stoffe handle. Die getrennte Betrachtung sei nicht systematisch. Er setzte sich für einen wirklich einheitlichen Ansatz für alle Enddeponien ein.

Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig von der Technischen Universität Clausthal machte klar, dass es ein zentrales Ziel der Verordnung sei, Anforderungen zu formulieren, die ein Endlager zu erfüllen hat – unabhängig davon, in welchem Wirtsgestein es errichtet wird. Bei Auswahlverfahren im Rahmen von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sei mithin unter anderem zu ermitteln, welches Einschlussvermögen die Endlager an den zur Wahl stehenden Regionen oder Standorten hätten und wie integer und robust die jeweiligen Barrierensysteme wären. Teile des Systems sollten schließlich eine Million Jahre überleben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit

Für Dr. Michael Mehnert von der Plattform endlagerdialog.de sind die Verordnungen in der vorgelegten Fassung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen weitgehend akzeptabel. Die Gültigkeitsdauer sei indes zu begrenzen. Die Verordnungen müssten spätestens mit der Entscheidung über die Standortregionen zur übertägigen Erkundung novelliert werden. Laut StandAG müssten Verordnungen spätestens alle zehn Jahre überprüft werden. Die Novellen seien, wohl ab 2024, entsprechend den Empfehlungen der Endlagerkommission unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Prof. Dr. Armin Grunwald vom Nationalen Begleitgremium (NBG) setzte sich dafür ein, dass in zukünftigen Verfahren die umfassende Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit eine zentrale Rolle einnehmen sollte. Dazu gehöre insbesondere die Wahrung angemessener Fristen, damit die Personen, die nicht am Verfahren beteiligt und somit nicht mit Fach- und Hintergrundwissen ausgestattet seien, genügend Zeit zur Einarbeitung bekämen. Dem Verfahren solle gesamtgesellschaftlich Vertrauen entgegengebracht werden. (fla/lbr/29.06.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Steffen Kanitz, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
  • Jörg Mönig, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)
  • Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt
  • Jan-Christian Lewitz, Diplom-Physiker
  • Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig, Technische Universität Clausthal, Institut für Endlagerforschung
  • Dr. Michael Mehnert, endlagerdialog.de
  • Prof. Dr. Armin Grunwald, Nationales Begleitgremium (NBG)

Hochradioaktive Endlagerung: Bundestags-Anhörung über Anforderungen an die Sicherheit

Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag am 29.Juni eine Anhörung zu den Verordnungen über die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle durchgeführt. Der Deutsche Bundestag informiert über die zweistündige Sitzung per Video und mit einem Bericht über die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen. Bis Anfang September hat der Bundestag nach dem Standortauswahlgesetz Zeit, Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung zu verlangen. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten Dr. Michael Mehnert vom Endlagerdialog als Sachverständigen benannt. Das Nationale Begleitgremium informiert außerdem hier.

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

Die kommerzielle Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist auf dem Weg, Geschichte zu werden. Angesichts der Preisentwicklungen wird das Ende der Atomreaktoren ökonomisch nur noch von Staaten aufgehalten, die in der einen oder andere Weise militärische Ambitionen mit dieser Technik verknüpfen. Was aber bleiben wird, sind enorme Mengen radioaktiver Abfälle aller Art, mit denen sich – ob sie wollen oder nicht – künftige Generationen noch rumschlagen und technologisches Know-How bereit halten müssen, um die enormen Gefahren soweit möglich zu kontrollieren. Der Atommüllreport befasst sich mit diesen Problemen und hat jetzt eine spannende und überaus informative Video-Veranstaltungs-Reihe unter dem Titel „Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen“ aufgelegt. UmweltFAIRaendern.de dokumentiert das Programm hier:

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Doch der Ausstieg ist noch lange nicht das Ende der Geschichte. Einerseits werden in Gronau und Lingen noch angereichertes Uran und Brennelemente für den Export hergestellt, andererseits bleibt das Problem mit den strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomenergienutzung.

Wie kann der Atommüll über mindestens 1 Million Jahre sicher gelagert werden? In einer Online-Veranstaltungsreihe des Atommüllreports erfahren Sie von ausgewiesenen Expert*innen Wissenswertes über die Wirkung radioaktiver Strahlung, die Probleme bei der Atommülllagerung und der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager. Anhand der existierenden Projekte ASSE II, Schacht KONRAD und Gorleben wird deutlich, wie es nicht funktioniert. Weitere Themen sind die Zwischenlagerung, der Uranabbau und die Kosten der Atommülllagerung.

Die Online-Veranstaltungsreihe startet am 5. August 2020 und findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Sie können an einzelnen Terminen teilnehmen, später in die Reihe einsteigen oder jede Veranstaltung besuchen und so einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten des Themas erhalten. Bitte melden Sie sich für jede Veranstaltung einzeln über den jeweiligen Anmeldelink an. Dann erhalten Sie entsprechende Zugangsdaten sowie weitere technische Hinweise.

Termine:

05.08.2020 Strahlung und Strahlenwirkung
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-05-08-2020(at)atommuellreport.de

12.08.2020 Atommüll in Deutschland – ein Überblick
Ursula Schönberger, Politologin und Projektleiterin Atommüllreport
anmeldung-12-08-2020(at)atommuellreport.de

19.08.2020 Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Thomas Dersee, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
anmeldung-19-08-2020(at)atommuellreport.de

26.08.2020 Atommüll-Lager per Gesetz: Kritischer Blick auf die Standortsuche für hochradioaktiven Müll
Jochen Stay, .ausgestrahlt e.V.
anmeldung-26-08-2020(at)atommuellreport.de

02.09.2020 ASSE II – Wie kann die Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingen?
Silke Westphal, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-02-09-2020(at)atommuellreport.de

09.09.2020 Was wird aus Gorleben? Umgang mit dem bisherigen Standort im Endlagersuchverfahren
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
anmeldung-09-09-2020(at)atommuellreport.de

16.09.2020 Aktuelle Probleme und Gefahren bei Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle
Dipl.-Phys. Oda Becker
anmeldung-16-09-2020(at)atommuellreport.de

23.09.2020 Schacht KONRAD – Irrweg einer verfehlten Endlagerpolitik
Carsten Kawka, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-23-09-2020(at)atommuellreport.de

30.09.2020 Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Institut für Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West
anmeldung-30-09-2020(at)atommuellreport.de

07.10.2020 Interpretation von Studien und Statistiken
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-07-10-2020(at)atommuellreport.de

14.10.2020 Uran – tödlicher Bodenschatz
Juliane Dickel, Leiterin Atom- und Energiepolitik, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
anmeldung-14-10-2020(at)atommuellreport.de

21.10.2020 Gefährlicher Atommüll aus Forschungseinrichtungen
Dr. Hauke Doerk, Umweltinstitut München e.V.
anmeldung-21-10-2020(at)atommuellreport.de

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