Die Kosten der Atomenergie: Atommüll-Haushalte bei BMU und BMBF
Knapp 50 Prozent des für das Jahr 2021 vorgesehenen Haushalts des Bundesumweltministeriums (BMU) sind geprägt von Kosten bzw. Folgen der unverantwortlichen Atomenergienutzung. Zusätzliche Atommüll-Millionen-Beträge sind für die staatlichen Atomprojekte beim Bundesforschungsministerium veranschlagt (BMBF). Die Lasten für die extrem umweltschädliche Atomenergie werden noch für viele Jahrzehnte die Steuerzahler*innen tragen, während sich die Atomkonzerne nach einem Bundestagsbeschluss von CDU/CSU/SPD/Grünen mit einer Einmalzahlung bei den Kostenrisiken für die Atommülllagerung aus dem Staub gemacht haben.
Allein 665 Millionen Euro sind beim BMU für das Jahr 2021 für die “Endlagerung und Standortauswahlverfahren” geplant. Weitere rund 414 Millionen sind für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in 2021 (beides Kapitel 1603) vorgesehen. Mitsamt der Kosten für “Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz” (rund 69 Millionen Euro, Kapitel 1605), für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, rund 60 Millionen Euro, Kapitel 1616) sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, 45 Millionen Euro, Kapitel 1615) sind es in der Summe fast 1,267 Mrd. Euro für die Atomenergie und ihre strahlenden Folgen allein beim BMU.
Weitere Kosten für Stilllegung und Rückbau von staatlichen Forschungsanlagen in Höhe von geplanten 274 Millionen für das Haushaltsjahr 2021 unter dem Dach des Forschungsministeriums kommen noch hinzu. Außerdem ist der AKW-Rückbau in Lubmin bei Greifswald beim Finanzministerium angesiedelt. Weitere Kosten für Querschnittsaufgaben, für weitere Forschungsaktivitäten und für den Fusions-Reaktor ITER in Südfrankreich sind hier noch nicht enthalten und verstecken sich in Pauschalzahlungen an die EU oder anderswo.
Wichtig zu wissen: Die Atomkonzerne sind in Sachen Atommüll – siehe oben – nach einer Einmalzahlung an den staatlichen Entsorgungsfonds KENFO aus der weiteren Haftung entlassen. Der KENFO finanziert nur die Kostenanteile, die bislang direkt von der Atomkonzernen getragen werden mussten. Für z.B. die Atommülllager ASSE und Morsleben, in denen großen Mengen radioaktiver Abfälle dieser Atomkonzerne lagern, waren schon immer lediglich die Steuerzahler*innen zuständig. Morsleben wurde von der BRD mit der DDR übernommen. ASSE war über Jahrzehnte staatliche Endlagerforschung. Von beiden politischen Entscheidungen damaliger Bundesregierungen profitieren bis heute die Atomkonzerne zum Schaden der Bürger*innen.
- Auszug: BMU Grünbuch Haushaltsentwurf 2021, Seite 11 (3.4 Schwerpunkte im Bereich Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle)
- Total verstrahlt: Der Atom-Haushalt 2020 des Bundesumweltministeriums
- Das BMU legt seinen Haushaltsentwurf im sogenannten Grünbuch vor. Darüber haben wir in den letzten Jahren berichtet (siehe unten). Das aktuelle Grünbuch für den Haushaltsentwurf 2021 mitsamt allen Erläuterungen und Berichten, die das Zahlenwert zu erklären versuchen, ist hier als PDF mit rund 400 Seiten online. Darin finden sich Informationen zur Zwischenlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen, zu den “Endlagerprojekten” ASSE, Morsleben sowie Schacht Konrad und zum Standortauswahlgesetz. Ebenso gibt es über BASE und über das BfS weitere Informationen.
- Kernforschungszentren mit ihren Reaktoren, Laboren und Atommülllagern in Jülich, Karlsruhe, Geesthacht und anderen Orten wurden ausschließlich mit staatlichen Mitteln betrieben und werden jetzt mit erheblichen Komplikationen, Verzögerungen und Kosten mit ausschließlich Steuermitteln stillgelegt und rückgebaut. Allein für Stilllegung und Rückbau beim Forschungsministerium belaufen sich auf bislang rund 9 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch entsprechende Kosten bei den jeweiligen Bundesländern, die teilweise an den Forschungsanlagen beteiligt sind. Zu den gesamten Kosten der “Titelgruppe 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen” siehe hier den Auszug (PDF) aus der Kabinettsentwurf des Haushalt 2021 für das Bundesforschungsministerium.
- Mehr zum Thema Grünbuch und Haushalts-Anträge auf dieser Seite.
UPDATE: Die Kosten für die Atommüllentsorgung werden nach der Neuregelung durch den öffentlich-rechtlichen Fonds KENFO erstattet. Sie dazu die folgende Tabelle. An den KENFO hatten die Atomkonzernze nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages die entsprechenden Rückstellungen überwiesen. Im Gegenzug wurden sie von allen weiteren Risiken für den Fall von Kostensteigerung von der Haftung befreit. Die Risiken tragen seit 2017 die Steuerzahler*innen.
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