Tschernobyl – Atomenergie ist Katastrophe

„Es ist 34 Jahre her und die Katastrophe dauert immer noch an: Am 26. April 1986 kommt es in der Ukraine im dortigen Block 4 des Atomkraftwerk Tschernobyl zum Super-GAU. Der Reaktor gerät außer Kontrolle, explodiert und mit einem Feuer werden ungeheure Mengen Radioaktivität in die Umwelt freigesetzt. Viele Tausende Menschen haben das bist heute mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit bezahlt. Eine radioaktive Wolke zieht mit dem Wind über weite Teile Europas, wo es regnet, lagert sich diese Radioaktivtät ab.

Tschernobyl zeigt die ungeheure Zerstörungsdimension der Atomenergienutzung auf. Noch immer ist die Atomruine und der radioaktive Atommüll eine Gefahr. Das machen die aktuellen Waldbrände in der Sperrzone in unmittelbarer Nähe des havarierten Reaktors klar. Die Radioaktivität, die sich über Jahre am Boden abgelagert hat, wird erneut mit dem Feuer aufgewirbelt und vom Wind verbreitet. Erneut gefährden sie die Gesundheit der Menschen.

Milliarden-Summen und weltweite Unterstützungsmaßnahmen waren und sind erforderlich, um die Schäden und Gefahren halbwegs in den Griff zu bekommen. Erst vor kurzen ist die neue Schutzhülle in Betrieb genommen worden, die die alte Betonhülle, den sogenannten Sarkophag ersetzt, um zu verhindern, dass erneut radioaktive Wolke aus dem Unglücks-Reaktor aufsteigen.

Wer angesichts der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima heute Atomenergie sogar als Mittel zum Klimaschutz fordert, handelt unverantwortlich und gemeingefährlich. Weltweit brauchen wir den Atomausstieg! Das heißt nukleare Abrüstung und Stilllegung aller Atomanlagen!“

Mit diesen Worten erinnert der Bundestagsabgeorndete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und stellvertretendes Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE, aus Anlass des Jahrestages der andauernden Atomkatastrophe von Tschernobyl.

Weiter fordert Zdebel: Der Atomausstieg muss endlich in Deutschland umgesetzt werden. Die sechs noch in Betrieb befindlichen Atommeiler müssen schnellstens vom Netz. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen, die AKWs weltweit mit Uran-Brennstoff versorgen, müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen werden. Es ist ein Unding, dass die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD diese Anlagen weiter unbefristet in Betrieb lassen.“

Moratorium für Endlager-Suche: Zdebel begrüßt Forderung des Nationalen Begleitgremiums

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) begrüßt die heute veröffentlichte Forderung des Nationalen Begleitgremiums (NBG), das Suchverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle für rund ein halbes Jahr auzusetzen. Zdebel hatte diese Forderung ebenso wie der BUND vor einigen Tagen erhoben, nachdem sich immer mehr Probleme und Mängel für die mit hoher Bedeutung für das neue Verfahren geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung gezeigt haben.

Noch immer fehlt es auch an gesetzlichen Regelungen. Vermutlich im September will die zuständige Bundesgesellschaft für Endlager (BGE) einen sogenannten Teilgebietebericht vorlegen, in dem Regionen ausgeschlossen oder aber für das weitere Endlager-Suchverfahren benannt werden. Angesicht der bestehenden Defizite und der Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Krise muss dieser Bericht nun einstweilen verschoben werden.

Siehe dazu auch die Forderung von MdB Zdebel.

DIE LINKE fordert Moratorium für Atommüll-Endlagersuche: Verschiebung Zwischenbericht Teilgebiete erforderlich

Atommülllager-Suche: Nationales Begleitgremium fordert Verschiebung

Nach dem Umweltverband BUND und dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat sich jetzt auch das mit dem neuen Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle geschaffene Nationale Begleitgremium (NBG) für ein Moratorium ausgesprochen. Das ist auf der Homepage des sogenannten „Wächtergremiums“ über das Endlager-Suchverfahren nachzulesen. Vermutlich im September plant die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen sogenannten Teilgebietebericht vorzulegen, in dem Regionen aus der weiteren Endlagersuche ausscheiden oder als künftige Erkundungsregionen offiziell im weiteren Verfahren auf ihre Eignung untersucht werden. Um die Fehler aus Gorleben nicht zu wiederholen, soll in neuen Suchverfahren vorgeblich mit hoher Priorität Transparenz und Beteiligung sichergestellt sein, um politische Willkürmaßnahmen zu verhindern. Doch immer mehr zeigte sich in den letzten Monaten, dass es erhebliche Differenzen gibt, wie Augenhöhe und echte Teilhabe für die Bürger*innen tatsächlich hergestellt werden können. (Die Stellungnahme ist hier als PDF)

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM und Stellungnahme des NBG:

Nationales Begleitgremium fordert Verschiebung

Aufgrund zahlreicher verfahrensrelevanter Hemmnisse, aber insbesondere vor dem Hintergrund der umfassenden Verzögerung vieler Arbeitsvorgänge und Verhinderung zivilgesellschaftlicher Veranstaltungen durch die Corona-Pandemie fordert das NBG eine Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und der Fachkonferenz Teilgebiete um fünf bis sechs Monate.

Das Nationale Begleitgremium schlägt in Anpassung an die Gegebenheiten folgendes Verfahren vor:

  • Die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erfolgt frühestens im Februar 2021.
  • Der Bericht wird der Öffentlichkeit auf einer vom BASE organisierten Prä-Konferenz, die der Fachkonferenz Teilgebiete vorgeschaltet ist, von der BGE detailliert und umfassend vorgestellt.
  • Die BGE/das BASE stellt Ressourcen zur Verfügung, mit deren Hilfe die Zivilgesellschaft den Zwischenbericht verstehen und die Generierung der Ergebnisse nachvollziehen kann.
  • Frühestens im Juni 2021 findet die erste Fachkonferenz Teilgebiete statt.
  • Die erste Fachkonferenz markiert den Auftakt des sechsmonatigen Beratungszeitraumes, in dem zwei weitere Fachkonferenzen stattfinden.

Schon die zahlreichen Verzögerungen im Vorfeld der Krise hätten eine Anpassung des Zeitplans gerechtfertigt. Dazu gehören die langen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes und infolge dessen die unzureichende Herstellung von Transparenz bezüglich der Grundlagendaten. Zu nennen ist die Verzögerung bezüglich der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und zu den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sowie die fehlende Verordnung zu § 38 des Standortauswahlgesetztes. Und schließlich die fast zweijährige Verzögerung der vollständigen Besetzung des Nationalen Begleitgremiums.

Diese vom NBG vorgeschlagene Anpassung des Zeitplans trägt der aktuellen Situation Rechnung und entspricht der durch die Corona-Pandemie bedingten allgemeinen Verschiebung vieler Vorgänge in der Gesellschaft. Je nach Entwicklung der Pandemie müssen gegebenenfalls weitere Verschiebungen in Erwägung gezogen werden. Wie Bund und Länder es für andere Prozesse empfehlen, muss auch hier die Zeitplanung „auf Sicht“ erfolgen.

Der Zeitplan im Standortauswahlverfahren kann wegen der Corona-Verzögerungen nicht wie geplant durchgezogen werden, ohne die gesetzlich geforderte Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit zu missachten. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen ist es der Zivilgesellschaft aktuell nicht möglich, sich adäquat auf die Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete vorzubereiten. Ebenfalls ist es nicht möglich, dass sich NBG, BGE und BASE mit Bürger*innen austauschen.

Ein restriktives und unnötiges Festhalten am Zeitplan würde in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen, dass ungeachtet aller Umstände eilig etwas durchgedrückt werden soll. Ein derartiges Vorgehen würde Misstrauen befördern und widerspräche zutiefst der Grundhaltung des NBG: Wir achten darauf, dass das Verfahren nicht durch Zeitdruck bestimmt wird, sondern wir folgen der Maxime, dass Fairness und Sorgfalt vor Zeitdruck und Ökonomie gehen. Das Verfahren bestimmt die Zeit und nicht die Zeit das Verfahren.

Mit einem sach- und situationsgerechten Agieren dagegen können die handelnden Akteure unter Beweis stellen, dass sie ein lernendes und anpassungsfähiges Verfahren gestalten wollen und dass Öffentlichkeitsbeteiligung in der Tat eine hohe Priorität hat.

Die Verschiebung sorgt nicht für Leerlauf, sondern schafft lediglich die dringend erforderliche Zeit, Versäumnisse aufzuarbeiten und die Qualität des Verfahrens sicherzustellen. Das betrifft aus Sicht des NBG folgende Aufgaben:

  • Die Ermöglichung einer öffentlichen Diskussion und Beteiligung zu den vom Bundesumweltministerium zu erlassenen Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen, zu den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sowie der Verordnung zur Speicherung und Archivierung (§ 38 des StandAG).
  • Die Ermöglichung einer öffentlichen Diskussion von Methoden, Forschungsansätzen und -ergebnissen mit der wissenschaftlichen und interessierten Öffentlichkeit durch die BGE.
  • Die Erstellung eines Zwischenberichtes durch die BGE ohne übermäßigen zeitlichen Druck und somit ohne inhaltliche und qualitative Abstriche.
  • Die Vorbereitung der Prä-Konferenz (durch das BASE), auf welcher der Zwischenbericht der breiten Öffentlichkeit durch die BGE vorgestellt wird. Da es allen Akteuren möglich ist, zusätzliche Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen, ist die Durchführung dieser Informations-Konferenz gesetzeskonform. Sie erfüllt das berechtigte Anliegen des BASE, alle interessierten Bürger*innen zentral, zeitgleich und zeitnah informieren zu wollen. Dieses zusätzliche Format dürfte zudem den Bedürfnissen der Bürger*innen nach Erläuterung der Information entgegenkommen.
  • Die solide Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete durch das BASE. Die Verschiebung bietet die Gelegenheit, noch einmal neu nach Wegen zu suchen, wie die Öffentlichkeit dazu eingeladen werden kann, diese Formate mit zu gestalten. Dazu gehört die Erarbeitung konkreter Szenarien, wie und wo Bürger*innen Ressourcen abrufen können, mit deren Hilfe sie sich solide informiert in die inhaltliche Diskussion einbringen können. Dringlich zu erarbeiten ist auch der Umgang mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete.

Aufgrund dieser Sachlage fordert das Nationale Begleitgremium die Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und der Fachkonferenz Teilgebiete um fünf bis sechs Monate.

Gleichzeitig werben wir für diese Verschiebung, da sie nicht nur situationsgerecht ist, sondern die Gelegenheit bietet, den geäußerten Bedürfnissen der Zivilgesellschaft entgegenzukommen (siehe Rückmeldungen von Bürger*innen auf dem Workshop des BASE und offener Brief des BUND).

Jetzt kann und muss sich das Verfahren als lernfähig und flexibel und damit als vertrauenswürdig erweisen.

Das NBG hat seine Position und die damit verknüpften Forderungen am 23. April 2020 an das BASE übermittelt.

Rückholung ASSE-Atommüll: Luft nach oben – Konkrete Schritte zur Bergung und bessere Öffentlichkeitsbeteiligung

„Bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten Atommülllager Asse II braucht es jetzt konkret nachvollziehbare Schritte bei der Umsetzung der erforderlichen Anlagen zur Bergung der Atomabfälle und eine deutlich bessere Beteiligung des Asse2-Begleitgremium (A2B) und ihrer beratenden Wissenschaftler durch die beteiligten Bundes- und Landesbehörden sowie der Bundesgesellschaft für Endlagerung als Betreiber vor Ort. Gerade in der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungsprozessen ist noch viel Luft nach oben. Es ist deutlich geworden, dass die Stellungnahmen der örtlichen Vertreter häufig unzureichend gewürdigt werden.“

    Das sagten die beiden Bundestagsabgeordneten Victor Perli (aus dem Wahlkreis Salzgitter-Wolfenbüttel) und Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE) als Fazit nach dem heutigen öffentlichen Fachgespräch im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags, welches angesichts der Corona-Krise teilweise als Videokonferenz durchgeführt werden musste.

    Das Fachgespräch war zustande gekommen, weil sich in den letzten Monaten in der betroffenen Region die Unzufriedenheit verstärkte, dass sich die verantwortlichen Akteure nicht mit der gebotenen Konsequenz für die möglichst beschleunigte Rückholung der radioaktiven Abfälle einsetzen würden. Weiter forderten Zdebel und Perli von der BGE: „Es ist notwendig, dass die Asse2-Begleitgruppe künftig über die stattfindenden vierteljährlichen Statusgespräche informiert und eingeladen wird. So kann eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht werden.“

    Außerdem forderten die beiden Abgeordneten: „Das Bundesumweltministerium muss seiner politischen Verantwortung für das Gesamtprojekt gerecht werden und ab sofort wieder in der Asse-Begleitgruppe präsent sein. Die Kommunikation zwischen der Öffentlichkeit und den verantwortlichen Akteuren muss verbessert werden. Nur dann kann es gelingen, das aufgrund massiver staatlicher Fehler in der Vergangenheit Vertrauen in den Rückholprozess hergestellt werden kann.“

  • Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über die Anhörung hier. Das gesamte Fachgespräch ist als Video in der Mediathek des Bundestag nachzusehen:

Siehe auch:

Klage gegen deutsche Brennstoff-Exporte für marode AKWs

Deutsche Uranfabriken sind vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen weltweit Atommeiler mit dem erforderlichen Brennstoff. Für die CDU/CSU ist das trotz Tschernobyl und Fukushima kein Problem. Auch dann nicht, wenn marode AKWs in Grenznähe zur Bundesrepublik beliefert werden. Denn: Würde der Brennstoff nicht aus Deutschland kommen, würden Schweden, Spanien, Russland oder sonstwer einspringen. Dann doch lieber gut bezahlte deutsche Hilfe zum Super-Gau z.B. im belgischen Doel oder Tihange oder … . Versuche im Bundestag zu einer Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen zu kommen, scheiterten. Die Bundesregierung kann sich nicht einmal auf ein Exportverbot für Brennstofflieferung an diese besonders maroden AKWs in Grenznähe verständigen. Problem ist nicht nur die CDU/CSU und ein Ministerpräsident Laschet in NRW (Standort der Uranfabrik Gronau). Die amtierende Bundesumweltministerin Schultze – ebenfalls aus NRW – hatte wenige Tage nach der Amtsübernahme die von ihrer Vorgängerin Hendricks konkret genannten Sicherheitsmängel als ausgeräumt erklärt und damit eine entscheidende Grundlage des staatlichen Agierens entschärft. Jetzt hat einen Handvoll Anti-Atom-Aktivisten und -Initiativen eine erneute Ausfuhrgenehmigung für Uran-Brennelemente zum Anlass genommen und Widerspruch eingelegt. Schon vor einiger Zeit hatte die Anwältin Cornelia Ziehm in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung keine neuen Gesetze braucht, sondern schlicht die Exportgenehmigungen untersagen könnte, um die deutsche Beihilfe zum Betrieb der AKWs zu verhindern.

Über den Widerspruch und die Hintergründe berichtet die taz hier.

Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, AntiAtomBonn, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Bündnis AgiEL / AtomkraftgegnerInnen im Emsland (Lingen), Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow- Dannenberg, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Sofortiger Atomausstieg Münster (SofA Münster) Stop Tihange, Umweltinstitut München,

Pressemitteilung

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Umweltgruppen machen Ernst beim Exportstopp für Brennelemente von Deutschland nach Belgien – Widerspruch gegen Exportgenehmigung

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Aachen, Lingen, 20.04.2020

Stellvertretend für ein Bündnis aus Anti-Atom-Initiativen und -Organisationen haben mehrere Personen Widerspruch gegen die Exportgenehmigung für Brennelemente von der Atomfabrik in Lingen/Emsland zu den belgischen Atomreaktoren Doel 1 und 2 eingelegt. Ziel ist es, diese und weitere Brennstoff-Exporte an grenznahe Atomkraftwerke zu verhindern. Das Bündnis schließt hierzu weitere juristische Schritte bis hin zu einer Klage nicht aus. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das belgische Verfassungsgericht hatten den Betrieb der beiden Uralt-Reaktoren in Doel für grundsätzlich illegal erklärt. Die deutsche Export-Genehmigung wurde Mitte März vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trotzdem erteilt – mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums.

Bereits im Juli 2019 hatte der EuGH die getroffene Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2 wegen der fehlenden länderübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht rechtens beurteilt. Anfang März bestätigte das belgische Verfassungsgericht in seinem Urteil einerseits, dass der Weiterbetrieb der beiden 45 Jahre alten Reaktoren unrechtmäßig ist – andererseits dürften sie aber bis Ende 2022 wegen befürchteter Versorgungsengpässe weiterlaufen.

Hilde Debey vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie kann diesen Vorgang nicht nachvollziehen. „Da der Betrieb von Doel 1 und 2 per Gerichtsbeschluss illegal ist, müssten die Meiler doch sofort abgeschaltet werden. Zur Versorgungssicherheit können sie nicht beitragen. Dafür sind sie mit einer Ausfallrate von etwa 50 Prozent viel zu unzuverlässig.“

Trotz der beiden Gerichtsurteile erteilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammen mit dem weisungsbefugten Bundesumweltministerium im März dieses Jahres erneut die Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente, die zum Weiterbetrieb genau dieser illegalen Reaktoren unbedingt nötig sind. „Damit ist Ministerin Schulze für die Verlängerung des steigenden Risikos aus Doel maßgeblich verantwortlich – genauso wie die Lingener Brennelementefabrik, deren Schließung wir seit Jahren fordern,“ betont Alexander Vent vom Bündnis AgiEL aus Lingen. „Bei einem Super-GAU in Belgien wären wegen der Windhauptrichtung West Regionen wie Nordrhein-Westfalen und Teile von Niedersachsen betroffen – auch Lingen.“

Sechs Privatpersonen aus Aachen, Lingen, Raum Bonn und dem Münsterland haben nun Widerspruch gegen die Exportgenehmigung eingelegt. Sie erwirken dadurch einen Aufschub der Lieferungen bis zur juristischen Klärung. Sie werden dabei politisch von Anti-Atomkraft-Gruppen aus NRW und Niedersachsen sowie von Umweltorganisationen unterstützt. Die Beschwerdeführenden werden weitere juristische Schritte gehen, falls das Bundesumweltministerium dem Widerspruch nicht stattgibt. Hierzu Walter Schumacher vom grenzübergreifenden Bündnis Stop Tihange: „Wir wissen, dass solche juristischen Maßnahmen viel Geld kosten können. Aber wir werden die Kraft dafür haben, weil es sicher viele Menschen gibt, die uns mit vielen – auch kleinen – Spenden unterstützen werden!“

Die Beschwerdeführenden werden von der Berliner Rechtsanwältin Frau Dr. Ziehm vertreten, die klarstellt:  “Das Atomgesetz bezweckt, Leben, Gesundheit und Sachgüter umfassend vor den Gefahren der Kernenergie zu schützen. Die Kriterien, nach denen der Export von nuklearen Brennstoffen ins Ausland genehmigt werden darf, sind deshalb genau festgelegt. Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass die genannten Schutzgüter durch die beabsichtigte Verwendung des „Exportguts“ nicht gefährdet werden. Dieser Nachweis kann für die alten Reaktoren des Atomkraftwerks Doel nicht erbracht werden. Zum einen ergibt sich das aus der Auffassung des BMU als für die nukleare Sicherheit zuständiger oberster Behörde; zum anderen ist sogar höchstrichterlich die Rechtswidrigkeit des Betriebs von Doel 1 und 2 gerade wegen fehlender Prüfung der möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt festgestellt worden. Die Ausfuhrgenehmigung nach Doel hätte nicht erteilt werden dürfen.”

Pressekontakt

Anika Limbach (AntiAtomBonn): 02206-910579 Jörg Schellenberg (Stop Tihange): 0157-74938099 Alexander Vent (Bündnis AgiEL): 01575-9690000 Peter Bastian (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen): 0157-86269233 Hilde Debey (Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie): 01577-4201505

Weiterführende Links:

http://www.stop-tihange.org/de/wp-content/uploads/sites/2/Widerspruch_BAFA_Ausfuhrgenehmigung.pdf

Liste der Ausfuhrgenehmigungen:

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ausfuhrgenehmigungen_brennelemente_bf.pdf

World Nuclear Industry Report 2019 (S. 52 – 58):

https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2019-v2-hr.pdf

Rechtsgutachten zum Exportstopp von Brennelementen (2016):

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

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