BUND-Klage zur Stilllegung des AKW Isar 1: Abgewiesen – Teilweise erfolgreich – Sicherheitstechnisch nicht nachvollziehbar

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gegen den BUND Bayern in Sachen Atomrechtsklage zur Stilllegung des AKW Isar 1 geurteilt. Eines der Hauptthemen hatte sich bereits aufgrund der langen Fristen vor den Gerichten erledigt, nachdem der Betreiber PreussenElektra sämtliche hochradioaktiven Kernbrennstoffe aus dem Reaktor und Nasslager entfernt hatte, bevor mit Rückbaumaßnahmen begonnen wurde. Das war atomrechtlich nicht als Auflage von der Bayerischen Staatsregierung festgelegt, aber vom Betreiber umgesetzt worden. In den weiteren Klagepunkten aber fuhr der BUND Bayern eine Niederlage ein. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist hier als PDF direkt online. Der BUND hatte sich zuletzt so vor der Klage öffentlich geäußert. Die Süddeutsche hatte vor dem Urteil so berichtet. Über das Urteil berichtete der BR in dieser Weise. Allein: Die Leitsätze des Urteils sind aus Sicht von Wolfgang Neumann, der als Sachverständiger an der Klage des BUND in Bayern, vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit, beteiligt war, „aus sicherheitstechnischer Sicht nicht nachvollziehbar.“

UmweltFAIRaendern dokumentiert im Folgenden die Stellungnahme des Sachverständigen Wolfgang Neumann und ergänzt weiter unten im Text weitere sicherheitsrelevante Themen im Zusammenhang mit den AKWs bei Landshut und den hochradioaktiven Atomabfällen.

Dokumentation, hier ist der Text als PDF:

Wolfgang Neumann, Sachverständiger: Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Stilllegung von Isar 1

Bereits die beiden Leitsätze des Urteils sind aus sicherheitstechnischer Sicht nicht
nachvollziehbar:

1. Durch den Genehmigungsvorbehalt für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage in § 7 Abs. 3 Satz 1AtG wird nicht der gesamte bei der Errichtung und Inbetriebnahme dieser Anlage angefallene Prüfungsaufwand erneut ausgelöst und die bestandskräftige Betriebsgenehmigung insgesamt in Frage gestellt.

2. Das Szenario „gezielter Flugzeugabsturz“ kann für zur vorübergehenden Lagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Material dienende Pufferlagerflächen eines stillgelegten Kernkraftwerks dem Restrisiko zugeordnet werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 – 7 C 1.11 – BVerwGE 142, 159).

Zu 1.
Mit der Pauschalität der Feststellung wird ein erhebliches Sicherheitsrisiko provoziert. Es ist unstrittig, dass nicht der gesamte Prüfungsaufwand für die Erteilung der Betriebsgenehmigung eines Atomkraftwerkes auch für die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erneut erforderlich ist. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist es aber erforderlich alle Belange neu zu prüfen, für die sich die Randbedingungen durch Maßnahmen der Stilllegung oder des Abbaus verändern. Darüber hinaus muss für während Stilllegung und Abbau weiter in Betrieb befindliche Anlagenteile erneuter Prüfaufwand ausgelöst werden, wenn sich der Stand von Wissenschaft und Technik bzgl. Betriebssicherheit bzw. Störfall wesentlich geändert hat.

Letzteres muss für Isar 1 bspw. nicht bedeuten, dass die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen für den Betrieb des Reaktorlagerbeckens durch Nachrüstung auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden muss. Bei Nichteinhaltung ist es aber notwendig, zumindest zumutbare Nachrüstungen zur Einhaltung zu verlangen und alle stilllegungs- und abbaubedingten Tätigkeiten (z.B. Zeitpunkt, Reihenfolge) nur risikominimierend bzgl. potenzieller Strahlenbelastungen und bestimmter Störfälle zu genehmigen.

Anders als vom Bundesverwaltungsgericht ausgeführt ist es z.B. ein Unterschied, ob das Reaktorlagerbecken während des Betriebes eines Reaktors oder während des im Abbau befindlichen Reaktordruckbehälters geleert wird. Auch kann die Sicherheitsbetrachtung für ein Gebäude, in dem nach einer neuen Genehmigung (hier Abbaugenehmigung) nachhaltige bauliche Veränderungen vorgenommen werden, nicht durch eine alte Sicherheitsbetrachtung abgedeckt sein, in der der alte Bestand des Gebäudes betrachtet wurde.

Zu 2.
Der Leitsatz ist sicherheitstechnisch in der Form unhaltbar. Wenn die Auswirkungen des Flugzeugabsturzes ausschließlich durch die auf Pufferlagerflächen befindlichen radioaktiven Reststoffe verursacht würden, könnte wegen des im Vergleich zu anderen Anlagenorten relativ geringen Radioaktivitätsinventars über den Leitsatz diskutiert werden. Der Absturz eines Großraumflugzeuges wird aber niemals nur die Pufferflächen betreffen, sondern auch an anderer Stelle befindliche Radioaktivitätsinventare. Freisetzungen können damit umfangreicher sein als die für die Einordnung als Restrisiko berücksichtigte Radioaktivität.

Die gerichtliche Interpretation des geringen Symbolwertes von Pufferlagern für einen gezielten Flugzeugabsturz verkennt die nicht rationale Handlungsweise von Terroristen. Auch kann ein gezielter Absturz zwar die Atomanlage als solche genau treffen, ob aber das Maschinenhaus mit Pufferlagerflächen oder das Reaktorgebäude (in dem sich übrigens auch Pufferlagerflächen befinden) getroffen wird, ist nicht zwingend bestimmbar.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt im Urteil sogar ausdrücklich fest, dass der gezielte Absturz auf das Reaktorgebäude nicht dem Restrisiko zuzuordnen sei. Die Widersprüchlichkeit im Urteil lässt sich nur durch mangelndes Verständnis des Gerichtes bzgl. der sicherheitstechnischen Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes erklären.

Fazit

1. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet eine verminderte gerichtliche Überprüfbarkeit der Gewährleistung der nach Atomgesetz erforderlichen Vorsorge.

2. Der dynamische Grundrechtsschutz wird durch mangelnde Würdigung des Standes von Wissenschaft und Technik ausgehebelt.

3. Die vom Gericht vorgenommene Einordnung der Stilllegungs- als quasi Änderungsgenehmigung der Betriebsgenehmigung ist genehmigungstechnisch und aus sicherheitstechnischer Sicht nicht  nachvollziehbar.

Berlin, 5.04.2021
Wolfgang Neumann

Noch mehr hochradioaktiver Atommüll

Zusätzlich zu den am AKW Isar 1 und 2 erzeugten radioaktiven Abfällen sollen künftig auch weitere Atommüllbehälter aus der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus dem Ausland in der Zwischenlager am Standort in der Nähe von Landshut zurücktransport werden. Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung dieser besonderen in Glas eingeschweißten radioaktiven plutoniumhaltigen Abfälle ist noch nicht abgeschlossen. Ein erster Transport solcher Abfälle, die früher in das Zwischenlager nach Gorleben verschoben wurden und im Rahmen eines Kompromisses bei der Endlagersuche gestoppt wurden, war Ende 2020 von Sellafield in England nach Biblis durchgeführt worden. Weitere Atommülltransporte Sellafield und auch aus La Hague in Frankreich sollen noch nach Brokdorf und nach Philippsburg transportiert werden. Gegen die Einlagerungsgenehmigung dieser speziellen und im Vergleich zu den bislang in Castoren eingelagerten Brennelementen andersartigen Abfälle hat der BUND in Hessen klage erhoben. Zu diesen Themen hat umweltFAIRaendern vielen Informationen online, einfach die Stichwortsuche z.B. mit „Castor“ oder „Atomtransporte“ oder den jeweiligen Standorten nutzen.

Alles zum Thema AKW Isar auf umweltfairandern.de

Dokumentation: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage des BUND Naturschutz gegen die Abrissgenehmigung des AKW Isar 1

Der BUND Naturschutz (BN) ist prinzipiell dafür, dass das Atomkraftwerk Isar 1 in Ohu bei Landshut stillgelegt wird. Nicht einverstanden aber ist der BN mit den niedrigen Sicherheitsstandards aus den 70er Jahren, die bei dem Abbau gelten. Der BN hofft auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Abbau von Atomkraftwerken nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat.

21.01.2021

Schon 2016 hat der BUND Naturschutz gegen die Stilllegungsgenehmigung des AKW Isar 1 Klage eingelegt, um abzuwenden, dass die Abbrucharbeiten schon erfolgen, solange in dem AKW noch die Brennstäbe im nicht durch eine dicke Betondecke geschützten Abklingbeckenbecken gelagert sind. Das AKW liegt dabei in einer Einflugschneise des Großflughafens München. Die KLage wurde Ende 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Hiergegen hatte der BN Revision eingelegt, die zugelassen wurde und über die Ende Januar in Leipzig verhandelt wurde.

Der AKW-Betreiber berief sich auf den Bestandsschutz der aus den 70er Jahren stammenden Altgenehmigungen. Das Gericht muss nun drüber entscheiden, ob diese Altgenehmigungen so auszulegen sind, dass ein stärkerer Schutz der Bürger nicht gegeben ist.

Eine positive Auswirkung hatte die BN-Klage aber bereits: Unter dem Druck des Verfahrens sind die Brennstäbe inzwischen aus dem Kraftwerk herausgenommen worden und liegen nunmehr sicherer in der Zwischenlagerung in Castoren.

Jetzt hofft der BN, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Sicherheitsstandards beim Abbau der Kernkraftwerke erhöht. Der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner, äußerte hierzu: „Wir hoffen, dass das Gericht ein Zeichen setzt, dass der Abbau der Kernkraftwerke nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat und nicht nach Regelungen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts.“ Eine Entscheidung des Gerichtes wird am 22.02.2021 erwartet.

Für Rückfragen

Peter Rottner
Landesgeschäftsführer
Tel. 09 41 / 2 97 20 12

Zukunftsrat Hamburg: Holzverbrennung (aus Namibia) im Kraftwerk Tiefstack unvereinbar mit Klimaziel

Soll Holz aus Namibia zum Kohleausstieg im Hamburger Heizkraftwerk Tiefstack zum Einsatz kommen? Der rot-grüne Senat lässt das in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Unternehmen „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ, GmbH) und anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren prüfen. Über 40 Umwelt- und Entwicklungs-Organisationen hatten solche Überlegungen jüngst in einem Brief an das Entwicklungshilfeministerium scharf zurückgewiesen. Jetzt geht auch der Koordinierungskreis des Hamburger Zukunftsrats auf Distanz. In einem aktuellen Beschluss vom 1. April heißt es: „Wir sehen die energetische Nutzung von Biomasse als Kohleersatz in Tiefstack überwiegend kritisch und unvereinbar mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.“ Und der BUND Hamburg unterstreicht abermals: Keine Holzverbrennung im Kraftwerk, Klimaschutz muss die Leitlinie sein!

Der BUND Hamburg betont in seiner aktuellen Stellungnahme, dass „keine Brennstoffe aus dem globalen Süden importiert werden“ sollen. „Nach Jahrhunderten des Imports von Brenn- und Rohstoffen aus diesen Regionen, die mit Umweltzerstörungen, Menschenrechtsverletzungen und Kriegen in Zusammenhang stehen, fordern wir, die Energieversorgung aus regionalen Quellen zu organisieren. Nicht nur für Deutschland, sondern für fast alle Länder ist es eine große Herausforderung, die Energie- und Rohstoffversorgung aus erneuerbaren Quellen zu bestreiten. Daher sollten im Sinne der globalen Klimagerechtigkeit die im Globalen Süden vorhandenen Rohstoffe auch dort bleiben und zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kostet der Transport aus weit entfernten Ländern immer auch zusätzliche Ressourcen die für die Versorgungssicherheit nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Der Koordinierungskreis des Zukunftsrats ist vielschichtig zusammengesetzt. Mitglieder sind unter anderem der BUND und der Nabu, aber auch der Landfrauenverband, der Sozialverband Hamburg, die Gemeinwohl-Ökonomie Hamburg oder einige Vereine für Mehr Demokratie oder auch Demokratische Offenheit. Der Zukunftsrat bzw. einzelne Akteure beteiligten sich von Anfang an aktiv als Teilnehmer an einem Sondierungsprozess im Rahmen einer „Biomasse-Partnerschaft Hamburg Namibia„.

Das es im Koordinierungskreis des Zukunftsrats offenbar eher komplizierte Debatten gegeben hat, macht der Beschlusstext deutlich:

„Wir sehen die energetische Nutzung von Biomasse als Kohleersatz in Tiefstack überwiegend kritisch und unvereinbar mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.

Wir begrüßen die Trennung der Evaluation eines zukünftig klimaneutralen Betriebs von Tiefstack von der Lösung des Verbuschungsproblems in Namibia.

Wir unterstützen die Beauftragung eines Gutachtens, das die Optionen zu einem klimaneutralen Betrieb von Tiefstack darlegt – unabhängig von der Lösung des Verbuschungsproblems in Namibia.

Wir würden begrüßen, wenn BUKEA für die Lösung des Verbuschungsproblems in Namibia ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt, das umfassend Nachhaltigkeitsaspekte (ökologische und soziale, globale Lieferkette), sowie kulturelle Aspekte der Landnutzung in Namibia evaluiert – und die aus der Kolonialzeit für Hamburg erwachsende Verantwortung abwägt.“

Hinter den Kulissen ist schon seit geraumer Zeit wohl klar, dass ein Namibia-Holz-Einsatz in Tiefstack nicht in Frage kommt. Die Zusammensetzung des Holzes führt zu Problemen in den Kesseln, die umfangreiche Nachrüstungen erfordern. Der BUND verweist in seiner genannten Stellungnahme darauf hin, dass teure Nachrüstungen sich aber nur über lange Zeit rechnen und deswegen abzulehnen wären. In einem Vortrag hatte Hamburg Wärme jüngst in einer Veranstaltung als Betreiber zu einem Biomasse-Einsatz aus Namibia in Tiefstack Stellung genommen und auch auf Probleme hingewiesen: Platzmangel am Standort für die Zwischenlagerung des Holzbrennstoffes, Transportanforderungen vom Seehafen zum Standort und einiges mehr.

Mit Blick auf einen Namibia-Holz-Einsatz in Tiefstack ist das Projekt also möglicherweise bereits am Ende. Insofern ist die Beschlussfassung im Zukunftsrat nicht sehr stringent. Aber schon von Anfang an hatte das Projekt für Irritationen gesorgt, denn im Grunde stand das Ganze auch in hohem Maße als ein GIZ-Projekt im Raum, mit dem Wirtschaftspolitik im großen Stil auf der Agenda stand und die Tiefstack-Idee nur als Türöffner genutzt wurde, um Finanzmittel aus der Umweltbehörde zu mobilisieren. Es gibt in der Umweltbehörde zur GIZ ja durchaus Verbindungen.

Zuletzt hatte auch der Hamburger Energietisch mit seinem Gutachter Prof. Dr. Dietrich Rabenstein noch einmal massiv das Projekt kritisiert.

Hamburgs grüner Umweltsenator Jens Kerstan hatte jüngst in der Bürgerschaft versprochen, dass der Kohleausstieg in der Wärmeerzeugung bis 2028 vollzogen werden soll. Zwei Jahre früher, also im Kohleausstiegsgesetz als Ergebnis der Verhandlungen mit der Volksinitiative Tschüss Kohle vereinbart.

Wie Gorleben jetzt Schacht Konrad: Neustart bei Endlagersuche auch für leicht- und mittelaktiven Atommüll gefordert

Vor wenigen Tagen hatten die Stadt Salzgitter, weitere Kommunen und regionale Verbände mit neuen Gutachten unterstrichen, dass der Ausbau des geplanten Atommüllendlagers im Schacht Konrad aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss. Wie auch in Gorleben hat es keinen vernünftigen Vergleich mit klaren Sicherheitskriterien und unterschiedlicher Standorten gegeben. Inzwischen wird nicht einmal mehr der Stand von Wissenschaft und Technik beim Ausbau des Schacht eingehalten, so die Kritik. Jetzt gibt es Unterstützung auch bundesweit: Über 70 Anti-Atom-Gruppen, Umweltverbände und andere Organisationen fordern in einer gemeinsamen Erklärung: Neustart der Endlagersuche auch für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle. So wie es für die hochradioaktiven Abfälle einen solche Neustart gegeben hat, bei dem Gorleben inzwischen aus dem Verfahren ist, muss ein wissensbasierter, beteiligungsorientierter und Alternativen vergleichender Neustart kommen.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert:

Breite Unterstützung für die Aufgabe des Atommüllprojekts Schacht KONRAD

77 Anti-Atom-Initiativen aus ganz Deutschland sowie Umweltverbände unterstützen die Forderung, nach Gorleben auch Schacht KONRAD aufzugeben.

Das geplante Atommülllager KONRAD, ein Eisenerzbergwerk in Salzgitter, das nachgenutzt werden soll und das ebenfalls aus den 1970er Jahren stammt und für das es ebenfalls kein Standortauswahlverfahren gegeben hat, wäre nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr genehmigungsfähig.

Die Organisationen fordern die sofortige Aufgabe des Projektes Schacht KONRAD! Für alle Arten radioaktiver Abfälle müsse ein vergleichendes und transparentes Standortauswahlverfahren umgesetzt werden, heißt es in der Resolution, die im Rahmen der Atommüllkonferenz beschlossen wurde.

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Nach der Havarie der Atommülldeponien Morsleben und Asse II – dort wurden Salzbergwerke für die Atommülllagerung nachgenutzt – würde heute niemals mehr ein ausgedientes Bergwerk als Atommülldeponie Bestand haben. Die Kosten für die „Sanierung“ zahlen nicht die einstigen Profiteure aus der Energiewirtschaft, sondern die Steuerzahler*innen. Je früher der Verzicht auf den Schacht KONRAD, desto kostengünstiger fällt die Suche nach einer Lagerung aller Arten von Atommüll aus.“

Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Wir freuen uns, dass so viele Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet die Forderung nach sofortiger Aufgabe des Projektes KONRAD erheben. Dies macht einmal mehr deutlich, dass es eindeutig objektive Gründe gibt, nicht länger wider besseres Wissen an Schacht KONRAD festzuhalten und die Gefährdung von Mensch und Umwelt billigend in Kauf zu nehmen. Gerade die Standortinitiativen wissen genau um die Gefährlichkeit der zurzeit bei ihnen lagernden radioaktiven Abfälle. Sie wissen aber auch: der Atommüll muss nicht „irgendwo hin“, sondern dahin, wo er am sichersten lagern kann und das ist nicht das alte Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD. Deshalb streiten wir gemeinsam dafür, für alle Arten radioaktiver Abfälle ein vergleichendes und transparentes Standortauswahlverfahren durchzuführen.“

Kontakt:

Ludwig Wasmus, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: 05341 63123

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, 0170 510 56 06

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2021/04/12/breite-unterstuetzung-fuer-die-aufgabe-des-atommuellprojekts-schacht-konrad/

siehe auch:

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2021/04/06/erst-gorleben-dann-schacht-konrad/

Atomtransporte aus Berlin: Fast atomwaffenfähiges Uran soll nach Frankreich

Insgesamt 15 ungenutzte Brennelemente mit fast atomwaffenfähig angereichertem Uran235 sollen vom stillgelegten Atomforschungsreaktor am Berliner Wannsee nach Frankreich in eine Anlage von Framatome SAS nach Romans-sur-Isere transportiert werden. Eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Jedes Brennelement aus dem Berliner Forschungsreaktor ist mit bis zu 19,75 Prozent spaltbarem Uran235 angereichert, welches noch als LEU (Low Enriched Uranium) gilt. Ab 20 Prozent Anreicherung wird von atomwaffenfähigem HEU gesprochen. Eine Transportgenehmigung liegt laut dem zuständigen Bundesamt BaSE noch nicht vor. (Foto: HZB, Reaktorkern)

In einem Brennelement befinden sich laut Angaben des Berliner Helmholtz-Zentrums, Betreiber der Anlage, 322 Gramm Uran235.  (Siehe auch Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf die ältere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Hier als PDF))

Die Ausfuhrgenehmigung ist seit dem 19. Februar 2021 für die Dauer von einem Jahr erteilt. Das Bundesumweltministerium veröffentlicht die gültigen Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte Kernbrennstoffe auf seiner Homepage. Die heute gültige Liste ist hier direkt als PDF zum download.

Für einen Abtransport bedarf es außerdem einer Transportgenehmigung, die vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BaSE) zu erteilen wäre. BaSE teilt auf Nachfragen mit, dass eine solche Genehmigung noch nicht erteilt ist. Sobald ein Atomtransport im Rahmen einer solchen Genehmigung durchgeführt wurde, werden diese hier von BaSE veröffentlicht.

Bestrahlte Brennelemente aus dem Forschungsreaktor in Berlin sind zuletzt 2017 über Nordenham in die USA exportiert worden, siehe hierzu das BMU. Weitere bestrahlte Brennelemente lagern noch in Berlin. Im Rahmen des stattfindenden Dialogprozesses und gegenüber der Presse hatten die Betreiber jüngst darauf hingewiesen, dass diese hochradioaktiven Brennelemente nicht mehr im Reaktorbecken lagern. Nach einer Abklingzeit sollen diese zur weiteren Zwischenlagerung nach Ahaus transportiert werden, so die bisherigen Planungen. Im Dialogprozess soll auch über Alternativen gesprochen werden. Zum Rückbau der Forschungsanlage siehe auch hier bei BER.

Über den Dialogprozess zwischen dem Betreiber mit einer Begleitgruppe sowie einer unabhängigen Gutachterin und einer externen Moderation siehe hier.

Während der Atomforschungsreaktor in Berlin oder auch eine entsprechende Anlage in Geesthacht zuletzt mit Brennelementen von unter 20 Prozent – also unterhalb der als atomwaffenfähig geltenden  – Urananreicherung betrieben wurden (siehe hier für BER), wird in München-Garching der dortige Forschungsreaktor trotz internationaler Kritik immer noch mit über 80 Prozent angereichertem Uran235 betrieben.

Derzeit ist der Reaktor in München nach einem Störfall angeblich wegen der Corona-Pandemie weiterhin abgeschaltet. Allerdings könnten auch Entsorgungsprobleme dafür verantwortlich sein, denn das Abklingbecken ist randvoll und ein Abtransport der hochradioaktiven waffenfähigen Brennelemente aufgrund der fehlenden gepanzerten Spezialfahrzeuge derzeit gar nicht möglich. Seitdem die Terrorschutzanforderungen erhöht wurden, gibt es für Straßentransporte bislang keine ausreichend gesicherten Fahrzeuge. Dazu ausführlich auf der Homepage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel: Linke scheitert mit Antrag Planungen für Exporte von Atommüll aus Jülich in die USA zu beenden. Die Fahrzeuge, um die es in dem Bericht geht, sind auch für Atomtransporte aus Garching relevant.

Das hochangereicherte Uran für Garching stammt aus Russland und wird in Frankreich von Framatome in Romans-sur-Isere zu Brennelementen verarbeitet, die dann von dort aus nach München geliefert werden.

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