Neue Studie: Risiken der oberirdischen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle für verdammt lange Zeit!

Während Großindustrielle, die AfD, Atomvereine wie Nuklearia und sonstige Spalter die (manchmal gar nicht stattfindende) Klimakatastrophe mit von ihren wirtschaftlichen oder politischen Interessen verbundener neuer Atomenergie zum absoluten Super-Deal erklären, häufen sich weltweit hochgefährliche Atommüllberge. Realität trifft Propaganda. Allein für die rund 2000 bundesdeutschen Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll gibt es bis heute keine Lösung, wie damit dauerhaft sicher verfahren werden kann. Die Suche nach einem vermeintlichen Endlager hat gerade erst nach 50 Jahren Atomenergienutzung per Neustart begonnen. Die Folge: Die sogenannte Zwischenlagerung dieser hochradioaktiven Abfälle in den Castor-Behältern wird nicht wie ehemals behauptet 40 Jahre dauern, sondern vermutlich so um die 100 Jahre. Bereits Mitte der 2030er und Mitte der 2040er Jahre werden die Genehmigungen für die Behälter und für die Zwischenlager auslaufen. Alles muss erneut auf den Prüfstand und die Sicherheit muss dann sogar der Bundestag neu bestätigen. Doch was passiert mit den Brennelementen in den Behältern? Wie verhalten sich die Einbauten und die Deckelsicherungen, wenn sie erheblich länger halten müssen, hoher Strahlung, Wärme und Druck ausgesetzt sind? Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit sucht per Simulation nach Wegen, das Verhalten vorherzusagen. Eine neue Studie dazu liegt seit geraumer Zeit vor. Doch reichen Simulationen und Berechnungen? Oder braucht es reale Untersuchungen an ausgewählten Behältern? (Foto: GNS, Hersteller von Castor-Behältern) Die neue Studie der GRS wird unten dokumentiert und verlinkt. Das Gutachten ist auch hier direkt als PDF online.

Dass mit Rechenmodellen versucht wird, Vorhersagen über das Verhalten von hochradioaktivem Atommüll in Form von Uran- und Plutionumbrennelementen zu machen, ist sicherlich sinnvoll und hilfreich. Aber müssen nicht auch reale Untersuchungen erfolgen, also Behälter geöffnet und alle Bauteile und die Brennelemente untersucht werden? Dafür würde es sogenannte Heiße Zellen brauchen, die es aber in der Bundesrepublik nicht gibt. Die USA haben eine solche Untersuchung vor einiger Zeit vorgenommen und vermutlich werden weitere folgen, denn nur so kann wirklich geprüft werden, ob die Berechnungen die Wirklichkeit im Inneren der Behälter widerspiegeln. Und was ist mit dem Atommüll, der die in Glas eingeschmolzene radioaktive Suppe aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente aus Frankreich und England enthält und derzeit vor allem in Gorleben lagert? Weiß man grad nicht so genau.

Nicht nur die Behälter und ihr Inventar sind jedoch bei deutlich verlängerten Zwischenlagerzeiten ein Risiko. Angesichts wachsender Terrorrisiken und auch Alterungsprozessen an den Gebäuden selbst, stellt sich die Frage, ob es bei Lagerzeiten von bis zu 100 Jahren nicht unerlässlich ist, über neue Sicherheitskonzepte nachzudenken. Vor einigen Jahren war das mal kurz Thema, als Atomminister auch in den Bundesländern darüber nachdachten, von heute 15 hochradioaktiven Atommülllagern vielleicht auf 3 – 6 verbunkerte Lager zu reduzieren. Von einer „konsolidierten Zwischenlagerung“ war in sehr kryptischer Weise die Rede.

Doch niemand will diese dringend notwendige Debatte derzeit führen. Einerseits weil befürchtet wird, dass es sonst bei der Endlagersuche keine wirklichen Fortschritte gibt. Anderseits, weil es eine gewaltige Sicherheitsdebatte um das gefährliche Atomerbe gäbe und die Frage, wie die Öffentlichkeit damit umgehen würde. Denn immerhin sind es auch wachsende Terrorrisiken, die in den letzten Jahren zu immer neuen Abwehr- und Schutzmaßnahmen geführt haben, die allesamt unter strikter Geheimhaltung erfolgen und deren unabhängige Überprüfung selbst vor Gerichten kaum noch möglich ist. Derzeit soll sogar eine neue Atomgesetzänderung die Möglichkeiten für die Gerichte weiter einschränken und durch den sogenannten Funktionsvorbehalt die Rolle der Behörden einseitig noch weiter gestärkt werden. Für eine demokratische Gesellschaft ist das höchst alarmierend. Der Terrorschutz für nukleare Anlagen nennt sich auch „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD). Für das Atommüllzwischenlager am AKW Brunsbüttel führten mangelnde Nachweise der ausreichenden Sicherheit gegen Terroranschläge wie Beschuss und Flugzeugabsturz dazu, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig nach Zustimmung auch des Bundesverwaltungsgerichts die Genehmigung aufhob. Per Anordnung eines grünen Ministers – Robert Habeck – erlaubt die Atomaufsicht als Reaktion dann auch ohne atomrechtliche Sicherheit die weitere Aufbewahrung als sogenannte Bereitstellungslagerung. In Lubmin bei Greifswald jedenfalls entsteht derzeit ein neues Zwischenlager, weil das bisherige den Terrorschutz nicht mehr sicherstellen und auch nicht nachgerüstet werden kann. Ein Problem? Ja, ein sehr großes. Und es ist absurd, dort nun einfach ein neues Lager zu planen, ohne ein grundsätzlich neues Sicherheitskonzept zu diskutieren und zu entwickeln.

Die GRS betrachtet in der neuen Studie nur die Behälter und die Brennelemente selbst, nicht aber die weiteren Probleme einer verlängerten Zwischenlagerung. Dazu will angeblich die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) aber weitere Untersuchungen anstellen. Am 23. April will sie darüber in einer Online-Veranstaltung informieren und vielleicht auch diskutieren. Bereits im Mai 2020 hatte die BGZ bei einer Veranstaltung zu den Sicherheitsanforderungen für eine verlängerte Zwischenlagerung debattiert.

Dokumentation 1: Der folgende Texte ist von Bildern und Anmerkungen befreit. Das Original ist hier bei der GRS mit den entsprechenden Bildern online.

Wie verhalten sich Brennelemente bei deutlich längerer Zwischenlagerung?

07.04.2021
Brennelemente enthalten den Kernbrennstoff, der in einem Kernkraftwerk (KKW) kontrolliert gespalten wird. Nach einiger Zeit sind die Brennelemente „abgebrannt“ und sie werden durch neue ersetzt. Die abgebrannten Brennelemente sind hochradioaktiver Abfall und sollen in Deutschland in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden. Bis ein solches Endlager gefunden ist, werden die Brennelemente in speziellen Transport- und Lagerbehältern (TLB) in sogenannten Zwischenlagern verwahrt.

Auch wenn die Suche nach einem Endlager mittlerweile angelaufen ist, so wird es wohl noch Jahrzehnte dauern, bis die BE dorthin verbracht werden können. Die Genehmigungen für die Zwischenlager und die TLB laufen allerdings je nach Standort zwischen 2034 und 2047 aus – eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus wird also nötig. Dafür sind belastbare, technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse unabdingbar, die nachweisen, dass sämtliche sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt werden, auch wenn die abgebrannten Brennelemente deutlich länger zwischengelagert werden, als es die bestehenden Genehmigungen vorsehen. Zudem sind die TLB bisher nicht für die Endlagerung vorgesehen, die Brennelemente müssen also aus den TBL in spezielle Endlagerbehälter umgeladen werden. Dazu müssen sie mechanisch gehändelt werden und auch noch ausreichend stabil sein.

Wissenschaftler der GRS haben sich mit dieser Problemstellung in dem Forschungsprojekt „Langzeitverhalten zwischengelagerter Brennelemente bei deutlich längerer Zwischenlagerung“ auseinandergesetzt, wobei neben den Behältern auch das Brennelement-Verhalten untersucht wurde. So sind zum Beispiel die Brennstabhüllrohre während der gesamten Zeit der trockenen Zwischenlagerung Belastungen ausgesetzt. Sie stehen unter hohem Innendruck, unterliegen radioaktiver Strahlung und kühlen bedingt durch die Nachzerfallswärme nur langsam ab. Unter diesen Randbedingungen stellt sich die Frage, ob sich die Materialeigenschaften verschlechtern (zum Beispiel verspröden) können.

Forscherteam geht dreischrittig vor

Die Wissenschaftler haben daher ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich offene Fragen zum Zustand und Verhalten von Brennelementen bei längerfristiger trockener Zwischenlagerung beantworten lassen. Neben eigenen Berechnungen entwickelten sie Rechenmodelle, die sie in bereits existierende Software-Programme wie KENORESTTESPA-ROD oder die Freeware COBRA-SFS implementierten. Um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, waren drei aufeinanderfolgende Schritte nötig, und zwar
  • die Ermittlung des aktuellen Zustands des Kernbrennstoffs,
  • die Berechnung der Temperaturentwicklung in den Behältern sowie
  • die Bestimmung des Brennstabverhaltens.
Im ersten Schritt mussten die in Deutschland gängigen UO2- und Mischoxid-Brennstäbe charakterisiert werden. Dazu zählen unter anderem die Berechnung des Abbrands und der daraus resultierenden Nachzerfallswärmeleistung.

In  einem zweiten Schritt wurden geeignete Behältermodelle für die Rechenprogramme entwickelt. Die in Schritt 1 ermittelten Werte sowie die daraus resultierenden Temperaturfelder wurden über die Zeit der Zwischenlagerung analysiert. Im dritten Schritt entwickelte und implementierte das Forscherteam Modelle, mit denen sich das Brennstabverhalten abbilden lässt. Hierbei sind vor allem die chemischen, thermischen und mechanischen Wechselwirkungen zwischen Brennstoff und Hüllrohr wichtig.

Die für die Lösung der Einzelschritte erforderlichen Anwendungen und Rechenprogramme zur Abbrand- und Zerfallsberechnung, zu Wärmeentwicklung und -ausbreitung sowie zum Hüllrohrverhalten sind zu einer Art händischen Rechenkette gekoppelt. Zukünftiges Ziel ist eine Rechenkette, die von einem einzelnen Programm/einer Oberfläche aus bedient werden kann.

Weitere Untersuchungen erforderlich

Neben einer Vielzahl an Erkenntnissen warfen die Arbeiten auch neue Detailfragen auf, beispielsweise wie groß der Einfluss einer langsamen Temperaturabnahme im Hüllrohr auf die Wasserstoffdynamik im Hüllrohr ist. Wasserstoff ist durch Oxidationsprozesse in jedem Hüllrohr vorhanden und bildet bei Konzentrationen oberhalb der Löslichkeitsgrenze feine Hydride, die das umgebende Metallgitter stören und zur Versprödung führen.

Außerdem muss die Belastbarkeit der Ergebnisse einer Rechenkette zur Vorhersage des bestrahlten Materialverhaltens für lange Zeiträume (über 40 Jahre) weiter verbessert werden. Das liegt zum einen daran, dass es kaum direkte Validierungsmöglichkeit für das Brennstabverhalten über diese Zeiträume gibt, da bereits befüllte Behälter geöffnet und deren Inhalt materialwissenschaftlichen Tests unterzogen werden müsste. Zum anderen handelt es sich um multiphysikalische Simulationen mit skalenübergreifenden Modellen von einer mikroskopisch-atomistischen Betrachtungsebene bis hin zur makroskopischen Ebene des gesamten Behälters. Eine detaillierte Unsicherheits- und Sensitivitätsanalyse der Ergebnisse ist daher für eine bessere Einschätzung und Belastbarkeit der Ergebnisse erforderlich.

Der Abschlussbericht zu diesem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsvorhaben wurde vor Kurzem in der Publikationsdatenbank der GRS veröffentlicht.
Dokumentation 2:

(GRS 554) Langzeitverhalten zwischengelagerter Brennelemente bei deutlich längerer Zwischenlagerung

Autor:  M. Stuke, J. Arndt, F. Boldt, V. Hannstein, P. Kaufholz, M. Péridis, J. Sievers, F. Sommer
Jahr: 2020

Durch das Standortauswahlgesetz ist ein neues Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Endlagerstandortes eingeführt worden, mit der Konsequenz einer wesentlich späteren Inbetriebnahme eines Endlagers und der Notwendigkeit einer Verlängerung der Zwischenlagerzeiten über die bisher genehmigten Zeiten hinaus. Dabei deuten Prognosen deutlich längere Zeiträume von mehreren zusätzlichen Dekaden an. Die in Deutschland für die Zwischenlagerung nach § 6 AtG erteilten Aufbewahrungsgenehmigungen für bestrahlte Kernbrennstoffe laufen jedoch ab Ende 2034 aus, so dass eine Verlängerung der Zwischenlagerdauer für die Transport- und Lagerbehälter mit voriger Befassung des deutschen Bundestags um teilweise mehrere Jahrzehnte erforderlich werden wird. Für die Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigungen, also der Lagerdauern, sind rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, die aus belastbaren, technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Nachweis der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen bestehen. Wesentlich für den Aufbau der nötigen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse ist das Wissen über Eigenschaften und Zustand sowohl der Behälter als auch ihrer nicht direkt zugänglichen Inventare, insbesondere der Brennelemente unter den Bedingungen verlängerter Lagerzeiten.

In diesem Forschungsvorhaben wurde ein Werkzeug zur Unterstützung bei Fragen zur Integrität und Handhabbarkeit von Brennelementen nach der trockenen Zwischenlagerung entwickelt. Der Anwendungszweck dieses Werkzeuges ist die Identifikation und Analyse von interessierenden Zeitskalen, Brennstäben und -elementen sowie der Behälterbeladungen. Zur umfänglichen Berücksichtigung der möglichst gesamten Phänomenologie des Hüllrohrverhaltens während der Lagerphase, bestehend aus der Nasslagerung und Zwangskühlung nach der Bestrahlung, dem anschließenden Trocknungsprozess sowie dem langsamen Abkühlen während der Lagerphase in trockener Inert-Umgebung, soll das zu schaffende Werkzeug umfassend und konsistent die relevanten Größen wie Abbrände, Hüllrohrmaterialien, Behälterbeladungen, Zeitdauern, Temperaturen Drücke und Spannungen berücksichtigen.

Russisch-französische Atomkooperation – Deutschland ist dabei/eingeladen

Das Bundeskartellamt befasst sich mit einer Unternehmenskooperation der radioaktiven Art, die politisch erheblichen Sprengstoff birgt: Der angeschlagene französische Atomgigant Framatome will sich mit dem russischen Atom-Megakonzern Rosatom gemein machen und die Uran-Brennelemente-Fabrik im niedersächsischen Lingen künftig gemeinsam betreiben. Die Bundesregierung blockt Fragen von Linken und Grünen im Bundestag dazu ab, verweist auf Geheimschutz. Nicht einmal im ohnehin nicht öffentlichen Umweltausschuss mochte das Bundeswirtschaftsministerium die geplante Zusammenarbeit beraten lassen. Das Handelsblatt berichtet über einen Brief der Grünen, die das Thema angemeldet hatten, – nachdem die Linken dazu per Schriftlicher Frage das Thema aufgerufen hatten. Die Zusammenarbeit zwischen Framatome und Rosatom geht auf Abkommen zurück, die Macron und Putin persönlich auf den Weg gebracht hatten, wie World Nuclear News berichtete. (Foto: Rosatom, siehe auch hier)

Pikant ist dieser geplante Atomdeal aber auch, weil zumindest die SPD mit ihrer Umweltministerin jüngst angekündigt hatte, die deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau stilllegen zu wollen, um den Atomausstieg voranzubringen. Weder Framatome noch Rosatom scheint das zu erschrecken. Sie planen die Kooperation, die offenbar zwischen Frankreich und Russland schon vor einigen Jahren auf den Weg gebracht worden ist. Eine Zusammenarbeit, die z.B. auch für Herstellung der mit atomwaffenfähigem Uran hergestellten Brennelemente für den Münchener Forschungsreaktor in Garching seit Jahren betrieben wird. Russland liefert das weit über 80 Prozent angereicherte Uran235. Frankreich baut daraus die Brennelemente, die in München eingesetzt werden.

Und die SPD-Fraktion hat ihrer aus Münster (NRW) stammenden Ministerin umgehend im Landtag von NRW die Rote Karte für irgendwelche Stilllegungspläne der in ihrem Bundesland befindlichen Urananreicherung in Gronau gezeigt: Einen Antrag zur Stilllegung der Uranfabrik lehnte die SPD im Landtag unmittelbar nach dem 12 Punkte Statement (siehe unten) ohne Wenn und Aber ab, wie der WDR und Sofa Münster berichten! Der Landtag in NRW debattierte die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau auf Antrag der Grünen (PDF), die zuvor in ihrer Zeit als Regierungsbeteiligte mit der SPD den Ausbau der Uranfabrik genehmigt und keinerlei Aktivitäten zur Stilllegung unternommen hatten. Anträge der Linken und der Grünen im Bundestag, die Uranfabriken in Lingen und Gronau per Atomgesetz abzuschalten, hatten die SPD zuletzt gemeinsam mit der CDU in Frühjahr 2019 abglehnt. Alles nicht so einfach.

Als wäre das nicht genug: Wiederum das Handelsblatt ermöglicht Nikolai Spassky, dem Vizegeneraldirektor des russischen Staatskonzerns Rosatom und dort für die internationale Zusammenarbeit zuständig, einen Gastkommentar, in dem dieser fordert: „Russland und Deutschland sollten beim Atommüll kooperieren„.

Dabei schlägt Spassky unter anderem vor, bei den hochradioaktiven Abfällen zusammenzuarbeiten und diese nicht endzulagern, sondern sie in neuen Atomanlagen einzusetzen. Ein Verfahren, dass auch die AfD im Deutschen Bundestag immer wieder fordert. Dass diese Verfahren – wenn sie denn überhaupt jemals funktionieren werden – sowohl die Atomgefahren schwerer Unfälle als auch vor allem dem militärischen Missbrauch Tür und Tor öffnen – verschweigt der Atomwaffenkonzern Rosatom ebenso wie die AfD.

Doch nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen schlägt Russland eine Zusammenarbeit vor. Im Falle von schwachradioaktivem Atommüll der Uranfabrik in Gronau wird das bereits praktiziert. Das nennt sich allerdings laut Atomgesetz Verwertung von radioaktiven Reststoffen. Etwa im Verhältnis eins zu fünf fällt bei der Anreicherung von spaltbarem Uran235 abgereichertes Uran an – also pro Tonne Brennstoff, fünf Tonnen Reststoff. Weil aber in diesem Reststoff immer noch ein geringer Teil Uran235 enthalten ist, gilt das als Wertstoff. Würden die Gronau-Betreiber diesen als Atommüll nach deutschem Recht behandeln, wäre das teuer. Schickt man ihn nach Russland ist das deutlich billiger. Und was hat das BMU in den letzten Jahren gegen diese Deals gemacht? Genau: Nichts. Die Grünen im Bundestag hatten per Gutachten versucht Druck aufzubauen, in dem sie darauf hinwiesen, dass angesichts der EU-Sanktionen gegen Russland die Atomgeschäfte eingefroren werden müssten. Vor allem aber sei letztlich nicht ausgeschlossen, dass das aus Gronau nach Russland gelieferte abgereicherte Uran z.B. für panzerbrechende Waffen verwendet würde.

Dokumentation:

Bundesumweltministerin legt 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs vor

Das Strategiepapier ist hier als PDF direkt. Hier die PM aus dem BMU:

Zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze „12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs“ vorgelegt. Das Papier beschreibt, welche weiteren Schritte auch nach dem Abschalten der letzten deutschen Atomkraftwerke Ende 2022 nötig sind, um die nuklearen Risiken für Deutschland zu minimieren. Enthalten sind Maßnahmen und Positionierungen in Deutschland, auf EU-Ebene und international. Diskutiert wird die Position des BMU heute bei der BMU-Konferenz „Atomkraft 10 Jahre nach Fukushima“, an der neben Ministerin Schulze auch ihre Amtskolleginnen Tinne van der Straeten aus Belgien und Leonore Gewessler aus Österreich teilnehmen.

Bundesumweltministerin Schulze: „Mit dem Abschalten der letzten deutschen Atomkraftwerke erreichen wir nächstes Jahr ein historisches Ziel. Es ist damit gelungen, einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu befrieden und die Atomrisiken für Deutschland schrittweise deutlich zu reduzieren. Das ist auch vielen tausend Menschen zu verdanken, die sich immer wieder für Atomausstieg und Energiewende stark gemacht haben. Doch es bleiben nukleare Risiken, die weitere konsequente Schritte erfordern: in Deutschland, in Europa und weltweit. Unsere Arbeit ist mit dem deutschen Atomausstieg Ende 2022 nicht beendet. Im Gegenteil: Mein Ministerium und ich arbeiten mit voller Kraft weiter, um den Atomausstieg in Deutschland konsequent zu vollenden, Atomrisiken in Europa zu reduzieren und die nukleare Sicherheit weltweit zu erhöhen.“

Zur Vollendung des deutschen Atomausstiegs gehört nach Ansicht von Ministerin Schulze auch die Schließung der hiesigen Atomfabriken in Gronau und Lingen. Ein entsprechender Vorstoß des BMU fand in dieser Legislaturperiode nicht die nötige Unterstützung in der Bundesregierung. Ein reines Exportverbot in grenznahe Alt-AKW ist nicht rechtssicher möglich. „Unser Atomausstieg ist nicht mit der Produktion von Brennstoff und Brennelementen für Atomanlagen im Ausland vereinbar. Die Schließung wurde damals beim Ausstiegsbeschluss versäumt. Sie jetzt nachzuholen ist der rechtssichere und richtige Weg, um diesen Zustand zu beenden“, so Schulze.

Auf europäischer Ebene will das Bundesumweltministerium künftig verstärkt den Schulterschluss mit anderen atomkritischen Staaten suchen. Angesichts der anstehenden Laufzeitverlängerungen in mehreren europäischen Ländern kündigte Schulze eine klare internationale Positionierung und eine stärkere Unterstützung der Bundesländer in Grenzregionen an. „Ich respektiere den Grundsatz nationaler Energiesouveränität. Aber mir bereitet die zunehmende Überalterung der europäischen Atomkraftwerke große Sorge. Gegen AKW-Alterung lässt sich nur punktuell etwas machen, nicht umfassend. Darum lehnt die Bundesregierung Laufzeitverlängerungen von AKW ab“, sagte Schulze. Die Bundesregierung könne sie letztlich nicht verhindern, werde sich aber wo immer möglich dafür einsetzen, dass Transparenz hergestellt und Beteiligungsmöglichkeiten der angrenzenden Staaten und deren Bevölkerung gewahrt würden.

Im Dezember war es unter deutscher Beteiligung gelungen, im Rahmen der Espoo-Konvention einen verbindlichen Leitfaden zu verabschieden, der festlegt, unter welchen Bedingungen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei AKW-Laufzeitverlängerungen durchgeführt werden müssen. Zuständig für eine Beteiligung an derartigen ausländischen UVP-Verfahren sind in Deutschland die Landesbehörden. Das BMU will künftig diese Behörden fachlich stärker unterstützen, wenn sie sich an diesen Prüfungen beteiligen.

Auf internationaler Ebene wird sich das BMU auch nach Abschaltung der letzten deutschen AKW für höchste Sicherheitsstandards einsetzen. Ähnliches gilt für die Atomhaftung, wo in vielen Ländern – anders als in Deutschland – noch kein Prinzip der unbegrenzten Betreiberhaftung gilt. Wichtige Voraussetzung für ein wirksames Eintreten für höchste Standards ist der Kompetenzerhalt in Deutschland. „Deutschland soll sich auch ohne eigene AKW weiterhin engagiert in den internationalen Atom-Diskurs einbringen können. Es kursieren viele Mythen zur Atomkraft, denen wir mit validen Fakten auf dem neuesten Stand begegnen wollen“, so Schulze.

Eine klare Absage erteilte Schulze Forderungen, für den Klimaschutz auf Atomkraft zu setzen. „Das wäre ein fataler Irrtum. Keine Klimaschützerin, kein Klimaschützer sollte sich auf Atomkraft als Lösung für den Klimaschutz verlassen.“ Wenn man Folgekosten und Risiken einrechne, sei sie die teuerste Option zur Stromgewinnung. Neubauprojekte seien nicht nur zu teuer, sondern dauerten auch viel länger als man sich angesichts der Klimakrise erlauben könnte. Zudem produzierten sie Müll für 30.000 Generationen. „Das ist alles andere als nachhaltig – zumal es mit den erneuerbaren Energien wesentlich günstigere, sichere und nachhaltige Energietechnologien gibt.“

11.03.2021 | Pressemitteilung Nr. 041/21 | Nukleare Sicherheit

Nach Gorleben: Neustart statt ungeeignetes Atommülllager im Schacht Konrad

Niemand käme heute mehr auf den Gedanken, Atommüll in einem Schacht Konrad in Salzgitter endlagern zu wollen. Es fehlt bis heute ein vernünftiges Auswahlverfahren. Ein Bergwerk für Atommüll, in dem zuvor bereits Rohstoffe abgebaut wurden, geht nach heutigen Kriterien eigentlich gar nicht. ASSE und Morsleben lassen grüßen. Kritik gibt es obendrein an einem nicht wirklich erbrachten Langzeitsicherheitsnachweis und nun machen Bürgerinitiativen, Verbände und auch Kommunen und Städte klar: Der sich immer weiter verzögernde Ausbau entspricht längst nicht mehr den Anforderungen von Wissenschaft und Forschung, ist in wichtigen Sicherheitsfragen veraltet und muss sofort eingestellt werden. Neuerlich untermauert wird das mit zwei Studien von Wolfgang Neumann und Jürgen Kreusch, in denen die Mängel wissenschaftlich dargestellt werden. Auch die 18. Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen hatte jüngst auf der letzten coronabedingten Videokonferenz einen Neustart für die Suche nach einem Atommülllager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gefordert – so wie das nach jahrzehntelangen Versäumnissen für den ehemaligen Standort Gorleben bezogen auf hochradioaktiven Atommüll erfolgt ist. (Foto: Hoffnung der Bundesregierung und der Behörden)

Im Schacht Konrad soll ein Atommüllendlager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle entstehen. Immer wieder ist es beim laufenden Ausbau zu Verzögerungen gekommen, weil die Anforderungen größer als geplant waren oder sich Schwachstellen zeigten, die nicht erwartet wurden. Wegen der Verzögerungen und dem inzwischen angelaufenen Atomausstieg entstehen an allen AKW-Standorten inzwischen neue Zwischenlager. Auch das Einlagerungskonzept für den Schacht Konrad wurde inzwischen grundlegend geändert. Deshalb soll weit entfernt vom Schacht Konrad ein bundesweites sogenanntes Bereitstellungslager bei Würgassen entstehen. Grund für die Entscheidung, ein von Konrad entferntes Lager zu suchen ist der Umstand, dass für den Schacht eine bestandskräftige Genehmigung vorliegt. Müsste der Planfeststellungsbeschluss noch einmal z.B. für ein solches Zwischenlager geöffnet werden, wären erneut Klagen möglich. Das würde dann nach Einschätzung auch der zuständigen Behörden das Aus für ein Atommülllager in Salzgitter bedeuten. Behörden und beteiligte Unternehmen bestreiten diesen Zusammenhang zwar immer wieder, aber sachlich wäre nicht nachzuvollziehen, warum das Eingangs- und Bereitstellungslager nicht direkt an den Schachtanlagen entstehen sollte.

Klagen gegen die Genehmigung von Konrad sind in den 2000er Jahren abgewickelt worden. Dabei hatte das zuständige Gericht den Betroffenen ein Klagerecht in Sachen Langzeitsicherheit und Generationenschutz abgesprochen. Jahrzehntelang dauern die Auseinandersetzungen um das Atommülllager im Schacht Konrad an, weil ebenso wie in Gorleben nicht ein Auswahlverfahren und wissenschaftliche Kriterien für die Standortwahl verantwortlich waren, sondern politische Belange prägend waren.

Dokumentation:

Bündnis fordert sofortigen Baustopp bei Schacht KONRAD

(Pressemitteilung 30.03.2021) Das Bündnis Salzgitter gegen KONRAD fordert einen sofortigen Baustopp des Atommüllprojektes Schacht KONRAD.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Solange nicht bewiesen ist, dass Schacht KONRAD den heutigen Anforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle entspricht, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen und keine weiteren Gelder in der Tiefe versenkt werden.“

Der erhebliche Druck aus der Region und der lange Zeitraum zwischen den Nachweisführungen und der geplanten Inbetriebnahme des Endlagers haben den Betreiber veranlasst, die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“ vorzunehmen. Das Bündnis gegen Schacht KONRAD beauftragte die beiden Experten, den Geologen Jürgen Kreusch und den Physiker Wolfgang Neumann, die 2020 veröffentlichten Ergebnisse der Phase 1 der ÜsiKo zu bewerten.

Wolfgang Neumann: Das Atomgesetz schreibt die Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik vor und das Bundesverfassungsgericht hat definiert, was der Stand von Wissenschaft und Technik ist. Dazu gehören die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Veröffentlichungen, auch wenn sie noch nicht in Gesetze oder Verordnungen gegossen sind, sowie ein breites Spektrum vertretbarer wissenschaftlicher Meinungen. Die Gutachter der BGE stützen ihre Bewertungen jedoch wesentlich auf die zum Zeitpunkt der Begutachtung gültigen Gesetze und Verordnungen sowie die längst überholten Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle von 1983. Dadurch werden die Ergebnisberichte zur ÜsiKo Phase 1 dem selbst gestellten Anspruch eines Vergleichs mit dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht und gehen am Thema vorbei.

Beispielsweise hat sich seit dem Planfeststellungsbeschluss 2002 die Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch Radon erhöht. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist auf seiner Webseite darauf hin, dass rund fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs in der deutschen Bevölkerung natürlich vorkommenden Radon zugeschrieben werden können. Diese Bewertung durch das BfS wird in den Berichten gar nicht erwähnt. Die Neubewertung durch die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP seien für die Bewertung gegenwärtig nicht relevant, so die ÜsiKo, weil es noch keine neuen rechtlichen Regelungen in Deutschland dazu gäbe.

Die Gutachten kranken außerdem daran, so Neumann, dass die Auswirkungen der Änderungen des Einlagerungskonzeptes, des Radionuklidinventars und weiterer Faktoren, die der Betreiber seit dem Planfeststellungsbeschluss vorgenommen hat, nicht betrachtet wurden. Sowohl Neumann als auch Kreusch kritisieren, dass ohne Prüfung davon ausgegangen wurde, dass die Unterlagen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses dem damaligen Stand von W&T (2002) entsprochen hätten. Dies sei jedoch schon damals falsch gewesen.

Der Geologe Jürgen Kreusch kritisiert, dass die Gutachter der ÜsiKo sich nicht die naheliegende Frage gestellt haben, wie man nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) beim Langzeitsicherheitsnachweis für das geplante Endlager Konrad vorgehen würde. Dann könnte man beispielsweise die bei Konrad seit Jahrzehnten umstrittene Frage nach Art, Anzahl, Repräsentativität und Aussagekraft der benötigten konkreten Daten für den Langzeitsicherheitsnachweis entsprechend W&T (damals und heute) beantworten. Es würde sich dann beispielsweise auch die Frage stellen, ob das bereits seit Beginn der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts vorliegende Modellgebiet die realen Verhältnisse ausreichend gut abbildet oder ob man zu einem realitätsnäheren Modellgebiet käme, wenn man beispielsweise die heute übliche hochauflösende 3-D-Seismik einsetzen würde. Und es würde sich die Frage nach der Aussagekraft der Materialproben aus den viele Jahrzehnte alten Explorationsbohrungen stellen, die eine ganz andere Zielsetzung hatten als Fragen der Langzeitsicherheit eines Endlagers Konrad zu beantworten. Bei KONRAD gibt es zudem keinen einschlusswirksamen Gebirgsbereich, wie er heute nach W&T gefordert wird, denn das geologische System ist nach Nordosten hin offen.

Kreusch kritisiert, dass im ÜsiKo-Gutachten am Bewertungsmaßstab von 0,3 mSv/a aus 1983 festgehalten wird, anstatt den neuen Maßstab des Bundesumweltministeriums von 0,01 mSv/a für wahrscheinliche und 0,1 mSv/a für weniger wahrscheinliche Entwicklungen des Endlagersystems (Szenarienanalyse) zugrunde zu legen. Kreusch: Es ist schon sehr verwunderlich, wenn für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ein anderer Dosisgrenzwert gelten soll als für die wärmeentwickelnden Abfälle. Die Aufgabe eines gemeinsamen Grenzwertes für die radioaktive Strahlung von Endlagern mit unterschiedlichen Inventaren wäre ein Rückschritt, weil die radiologische Wirkung auf Mensch und Umwelt unabhängig vom Inventar des Endlagers abzuleiten ist. Zudem fehlt eine systematische Szenarienanalyse, wie sie heute nach Stand von W&T gefordert wird. Auch ein Verweis auf Unsicherheiten bei der Langzeitsicherheitsprognose, wie in der ÜsiKo, ist nicht hilfreich. Beim Endlager Konrad wurde beispielsweise eine Strahlenexposition (effektive Dosis) für einen Säugling von maximal 0,26 mSv/a berechnet. Bei der Genehmigung eines Endlagers ist der Bewertungsmaßstab für die radiologische Belastung von entscheidender Bedeutung, und er entscheidet wesentlich über Genehmigung oder Nichtgenehmigung. Konrad ist bei einem Grenzwert von 0,01 bzw. 0,1 mSv/a nicht genehmigungsfähig.

Ulrich Löhr, Vorsitzender des Landvolks Braunschweiger Land dazu: „Es ist schon absurd, wenn wir Landwirte nach häufig kaum evaluierten neuen Erkenntnissen zusätzliche Produktionseinschränkungen bekommen und zeitgleich für die Einlagerung in Schacht KONRAD die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Anforderungen von 1983 gelten, obwohl es in den letzten 40 Jahren wichtige Fortschritte in diesem Bereich gegeben hat.“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: Die Auswirkungen, die sich aus der Nähe zu den Großbetrieben in der Region mit ihren sich dynamisch entwickelnden Produktionsprozessen wie die Wasserstoff basierte Produktion bei der Salzgitter AG und die Batteriezellenfertigung bei VW ergeben, sind bisher überhaupt nicht untersucht worden, auch in der ÜsiKo nicht. Es ist absurd und verantwortungslos, ein Atommülllager mitten in einem Industriegebiet neben Störfallbetrieben errichten zu wollen.

Ludwig Wasmus, Vorstand Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.: Im Zuge des Standortauswahlverfahrens wird überlegt, an dem Standort für hochradioaktive Abfälle auch einen Teil der schwach und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Dieses Lager soll den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen, Schacht KONRAD aber nicht. Das ist es nicht gerecht. Deshalb fordern wir, endlich das Projekt KONRAD aufzugeben und alle Arten radioaktiver Abfälle in das laufende Standortauswahlverfahren einzubeziehen oder eine eigene Standortsuche für schwach- und mittel radioaktive Abfälle zu starten.

Unter dem Link www.salzgitter.de/baustopp-konrad sind die Stellungnahmen von Jürgen Kreusch und Wolfgang Neumann einzusehen.

Für Rückfragen: Ursula Schönberger, Tel. 05341 / 63123, schoenberger@ag-schacht-konrad.de

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