Nach Gorleben: Neustart statt ungeeignetes Atommülllager im Schacht Konrad

Niemand käme heute mehr auf den Gedanken, Atommüll in einem Schacht Konrad in Salzgitter endlagern zu wollen. Es fehlt bis heute ein vernünftiges Auswahlverfahren. Ein Bergwerk für Atommüll, in dem zuvor bereits Rohstoffe abgebaut wurden, geht nach heutigen Kriterien eigentlich gar nicht. ASSE und Morsleben lassen grüßen. Kritik gibt es obendrein an einem nicht wirklich erbrachten Langzeitsicherheitsnachweis und nun machen Bürgerinitiativen, Verbände und auch Kommunen und Städte klar: Der sich immer weiter verzögernde Ausbau entspricht längst nicht mehr den Anforderungen von Wissenschaft und Forschung, ist in wichtigen Sicherheitsfragen veraltet und muss sofort eingestellt werden. Neuerlich untermauert wird das mit zwei Studien von Wolfgang Neumann und Jürgen Kreusch, in denen die Mängel wissenschaftlich dargestellt werden. Auch die 18. Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen hatte jüngst auf der letzten coronabedingten Videokonferenz einen Neustart für die Suche nach einem Atommülllager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gefordert – so wie das nach jahrzehntelangen Versäumnissen für den ehemaligen Standort Gorleben bezogen auf hochradioaktiven Atommüll erfolgt ist. (Foto: Hoffnung der Bundesregierung und der Behörden)

Im Schacht Konrad soll ein Atommüllendlager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle entstehen. Immer wieder ist es beim laufenden Ausbau zu Verzögerungen gekommen, weil die Anforderungen größer als geplant waren oder sich Schwachstellen zeigten, die nicht erwartet wurden. Wegen der Verzögerungen und dem inzwischen angelaufenen Atomausstieg entstehen an allen AKW-Standorten inzwischen neue Zwischenlager. Auch das Einlagerungskonzept für den Schacht Konrad wurde inzwischen grundlegend geändert. Deshalb soll weit entfernt vom Schacht Konrad ein bundesweites sogenanntes Bereitstellungslager bei Würgassen entstehen. Grund für die Entscheidung, ein von Konrad entferntes Lager zu suchen ist der Umstand, dass für den Schacht eine bestandskräftige Genehmigung vorliegt. Müsste der Planfeststellungsbeschluss noch einmal z.B. für ein solches Zwischenlager geöffnet werden, wären erneut Klagen möglich. Das würde dann nach Einschätzung auch der zuständigen Behörden das Aus für ein Atommülllager in Salzgitter bedeuten. Behörden und beteiligte Unternehmen bestreiten diesen Zusammenhang zwar immer wieder, aber sachlich wäre nicht nachzuvollziehen, warum das Eingangs- und Bereitstellungslager nicht direkt an den Schachtanlagen entstehen sollte.

Klagen gegen die Genehmigung von Konrad sind in den 2000er Jahren abgewickelt worden. Dabei hatte das zuständige Gericht den Betroffenen ein Klagerecht in Sachen Langzeitsicherheit und Generationenschutz abgesprochen. Jahrzehntelang dauern die Auseinandersetzungen um das Atommülllager im Schacht Konrad an, weil ebenso wie in Gorleben nicht ein Auswahlverfahren und wissenschaftliche Kriterien für die Standortwahl verantwortlich waren, sondern politische Belange prägend waren.

Dokumentation:

Bündnis fordert sofortigen Baustopp bei Schacht KONRAD

(Pressemitteilung 30.03.2021) Das Bündnis Salzgitter gegen KONRAD fordert einen sofortigen Baustopp des Atommüllprojektes Schacht KONRAD.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Solange nicht bewiesen ist, dass Schacht KONRAD den heutigen Anforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle entspricht, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen und keine weiteren Gelder in der Tiefe versenkt werden.“

Der erhebliche Druck aus der Region und der lange Zeitraum zwischen den Nachweisführungen und der geplanten Inbetriebnahme des Endlagers haben den Betreiber veranlasst, die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“ vorzunehmen. Das Bündnis gegen Schacht KONRAD beauftragte die beiden Experten, den Geologen Jürgen Kreusch und den Physiker Wolfgang Neumann, die 2020 veröffentlichten Ergebnisse der Phase 1 der ÜsiKo zu bewerten.

Wolfgang Neumann: Das Atomgesetz schreibt die Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik vor und das Bundesverfassungsgericht hat definiert, was der Stand von Wissenschaft und Technik ist. Dazu gehören die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Veröffentlichungen, auch wenn sie noch nicht in Gesetze oder Verordnungen gegossen sind, sowie ein breites Spektrum vertretbarer wissenschaftlicher Meinungen. Die Gutachter der BGE stützen ihre Bewertungen jedoch wesentlich auf die zum Zeitpunkt der Begutachtung gültigen Gesetze und Verordnungen sowie die längst überholten Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle von 1983. Dadurch werden die Ergebnisberichte zur ÜsiKo Phase 1 dem selbst gestellten Anspruch eines Vergleichs mit dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht und gehen am Thema vorbei.

Beispielsweise hat sich seit dem Planfeststellungsbeschluss 2002 die Einschätzung des Gesundheitsrisikos durch Radon erhöht. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist auf seiner Webseite darauf hin, dass rund fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs in der deutschen Bevölkerung natürlich vorkommenden Radon zugeschrieben werden können. Diese Bewertung durch das BfS wird in den Berichten gar nicht erwähnt. Die Neubewertung durch die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP seien für die Bewertung gegenwärtig nicht relevant, so die ÜsiKo, weil es noch keine neuen rechtlichen Regelungen in Deutschland dazu gäbe.

Die Gutachten kranken außerdem daran, so Neumann, dass die Auswirkungen der Änderungen des Einlagerungskonzeptes, des Radionuklidinventars und weiterer Faktoren, die der Betreiber seit dem Planfeststellungsbeschluss vorgenommen hat, nicht betrachtet wurden. Sowohl Neumann als auch Kreusch kritisieren, dass ohne Prüfung davon ausgegangen wurde, dass die Unterlagen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses dem damaligen Stand von W&T (2002) entsprochen hätten. Dies sei jedoch schon damals falsch gewesen.

Der Geologe Jürgen Kreusch kritisiert, dass die Gutachter der ÜsiKo sich nicht die naheliegende Frage gestellt haben, wie man nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) beim Langzeitsicherheitsnachweis für das geplante Endlager Konrad vorgehen würde. Dann könnte man beispielsweise die bei Konrad seit Jahrzehnten umstrittene Frage nach Art, Anzahl, Repräsentativität und Aussagekraft der benötigten konkreten Daten für den Langzeitsicherheitsnachweis entsprechend W&T (damals und heute) beantworten. Es würde sich dann beispielsweise auch die Frage stellen, ob das bereits seit Beginn der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts vorliegende Modellgebiet die realen Verhältnisse ausreichend gut abbildet oder ob man zu einem realitätsnäheren Modellgebiet käme, wenn man beispielsweise die heute übliche hochauflösende 3-D-Seismik einsetzen würde. Und es würde sich die Frage nach der Aussagekraft der Materialproben aus den viele Jahrzehnte alten Explorationsbohrungen stellen, die eine ganz andere Zielsetzung hatten als Fragen der Langzeitsicherheit eines Endlagers Konrad zu beantworten. Bei KONRAD gibt es zudem keinen einschlusswirksamen Gebirgsbereich, wie er heute nach W&T gefordert wird, denn das geologische System ist nach Nordosten hin offen.

Kreusch kritisiert, dass im ÜsiKo-Gutachten am Bewertungsmaßstab von 0,3 mSv/a aus 1983 festgehalten wird, anstatt den neuen Maßstab des Bundesumweltministeriums von 0,01 mSv/a für wahrscheinliche und 0,1 mSv/a für weniger wahrscheinliche Entwicklungen des Endlagersystems (Szenarienanalyse) zugrunde zu legen. Kreusch: Es ist schon sehr verwunderlich, wenn für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ein anderer Dosisgrenzwert gelten soll als für die wärmeentwickelnden Abfälle. Die Aufgabe eines gemeinsamen Grenzwertes für die radioaktive Strahlung von Endlagern mit unterschiedlichen Inventaren wäre ein Rückschritt, weil die radiologische Wirkung auf Mensch und Umwelt unabhängig vom Inventar des Endlagers abzuleiten ist. Zudem fehlt eine systematische Szenarienanalyse, wie sie heute nach Stand von W&T gefordert wird. Auch ein Verweis auf Unsicherheiten bei der Langzeitsicherheitsprognose, wie in der ÜsiKo, ist nicht hilfreich. Beim Endlager Konrad wurde beispielsweise eine Strahlenexposition (effektive Dosis) für einen Säugling von maximal 0,26 mSv/a berechnet. Bei der Genehmigung eines Endlagers ist der Bewertungsmaßstab für die radiologische Belastung von entscheidender Bedeutung, und er entscheidet wesentlich über Genehmigung oder Nichtgenehmigung. Konrad ist bei einem Grenzwert von 0,01 bzw. 0,1 mSv/a nicht genehmigungsfähig.

Ulrich Löhr, Vorsitzender des Landvolks Braunschweiger Land dazu: „Es ist schon absurd, wenn wir Landwirte nach häufig kaum evaluierten neuen Erkenntnissen zusätzliche Produktionseinschränkungen bekommen und zeitgleich für die Einlagerung in Schacht KONRAD die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Anforderungen von 1983 gelten, obwohl es in den letzten 40 Jahren wichtige Fortschritte in diesem Bereich gegeben hat.“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: Die Auswirkungen, die sich aus der Nähe zu den Großbetrieben in der Region mit ihren sich dynamisch entwickelnden Produktionsprozessen wie die Wasserstoff basierte Produktion bei der Salzgitter AG und die Batteriezellenfertigung bei VW ergeben, sind bisher überhaupt nicht untersucht worden, auch in der ÜsiKo nicht. Es ist absurd und verantwortungslos, ein Atommülllager mitten in einem Industriegebiet neben Störfallbetrieben errichten zu wollen.

Ludwig Wasmus, Vorstand Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.: Im Zuge des Standortauswahlverfahrens wird überlegt, an dem Standort für hochradioaktive Abfälle auch einen Teil der schwach und mittelradioaktive Abfälle einzulagern. Dieses Lager soll den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen, Schacht KONRAD aber nicht. Das ist es nicht gerecht. Deshalb fordern wir, endlich das Projekt KONRAD aufzugeben und alle Arten radioaktiver Abfälle in das laufende Standortauswahlverfahren einzubeziehen oder eine eigene Standortsuche für schwach- und mittel radioaktive Abfälle zu starten.

Unter dem Link www.salzgitter.de/baustopp-konrad sind die Stellungnahmen von Jürgen Kreusch und Wolfgang Neumann einzusehen.

Für Rückfragen: Ursula Schönberger, Tel. 05341 / 63123, schoenberger@ag-schacht-konrad.de

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Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Hier sind die beiden Entwürfe der 18. Atomgesetznovelle und des öffentlich-rechtlichen Vertrages jeweils als PDF.

Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd. Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Weitere Informationen zur den Begünstigungen für die Atomkonzerne:

DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

Siehe zum aktuellen Thema auch:

Kritik am Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes: Dosiswerte reduzieren

Die von den Fraktionen DIE LINKE und Grüne geladenen Sachverständigen Hauke Doerk (Umweltinstitut München) und Heinz Smital (Greenpeace) haben den ersten Entwurf zur Änderung des 2017 eingeführten Strahlenschutzgesetzes in der Anhörung des Umweltausschusses deutlich kritisiert und eine überfällige Reduzierung der Dosiswerte eingefordert. Linke und Grüne haben Entschließungsanträge angekündigt. Bereits am Mittwoch dieser Woche will der Umweltausschuss abschließend den Gesetzentwurf und die Anhörung auswerten und eine Beschlussempfehlung für die am Donnerstag vorgesehene abschließende Abstimmung im Bundestag beschließen.

Die Gesetzesvorlage sowie weitere Informationen zur Anhörung im Umweltausschuss sind hier online. Dort sind auch die Sachverständigen (siehe auch hier, PDF) und Stellungnahmen zu finden.

Beide Sachverständige kritisierten – auf entsprechende Fragen der Abgeordneten Zdebel (Die Linke) und Kotting-Uhl (Die Grünen) – auch die Praxis der Freimessung bzw. Freigabe von Abrissabfällen aus dem Rückbau der Atomanlagen. Außerdem erläuterten Doerk und Smital, aus welchen Gründen eine Reduzierung der Dosiswerte überfällig ist. Stichworte dazu finden sich in den Stellungnahmen und können „nachbetrachtet“ werden, wenn der Bundestag in seiner Mediathek das Video der zweistündigen Anhörung veröffentlicht. Außerdem wird es ein Wortprotokoll der Sitzung geben.

Thema der Gesetzesänderung ist auch die Problematik im Umgang mit Randon. Randon trägt als natürliches radioaktives Gas in hohem Maße zu Lungenkrebserkrankungen bei. Gefordert wurde, den derzeitigen Richtwert von derzeit 300 Becquerel/Kubikmeter auf einen Wert von 100 oder gar 50 zu senken, damit die Zahl der Krebserkrankungen deutlich reduziert werden könne.

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