Atommülllager ASSE: BUND zur Zwischenlager-Frage
In der heftig debattierten Frage, wie und wo der Standort für das benötigte Zwischenlager zur Rückholung der Atomabfälle aus der ASSE gefunden werden kann, hat jetzt die „BUND Atom- und Strahlenkommission“ (BASK) eine Stellungnahme vorgelegt. Das aus kritischen Wissenschaftler:innen zusammengesetzte Gremium berät den Bundesvorstand des BUND in Fragen der Sicherheit der Atomenergienutzung und des Strahlenschutzes. In der ASSE 2 lagert leicht- und mittelradioaktiver Atommüll. Der Salzstock ist einsturzgefährdet, außerdem droht ein unkontrollierter Wassereinbruch. Deshalb wurde vom Bundestag die Rückholung per Gesetz beschlossen. Heftiger Streit ist in der Region um die notwendigen oberirdischen Anlagen entbrannt, die bei der Rückholung benötigt werden. Einerseits eine Anlage, in der die geborgenen Abfälle neu sortiert und verpackt werden können. Andererseits braucht es ein Zwischenlager für diese Abfälle.
- Kurzstellungnahme zu Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF)
- und auch direkt hier: Kurzstellungnahme der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) zu Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II
Streit ist in der Region ausgebrochen, nachdem die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Zustimmung des BMU für die erforderlichen oberirdischen Anlagen einen Standort direkt an der ASSE festgelegt hatte. Viele Aktive und Vertreter:innen kritisierten, dass dabei ein vereinbarter Vergleich einer standortnahen mit einer standortfernen Lösung nicht ausreichend entsprechend vereinbarter Kriterien durchgeführt worden sein. Auch Abgeordnete aus Bundes- und Landtag ebenso wie das in Niedersachsen zuständige Umweltministerium hatten Kritik. Als Kompromiss sollte ein „Beleuchtungsverfahren“ mit entsprechenden Experten besetzt, noch einmal überprüfen, ob das Vorgehen der BGE korrekt war.
- Wissenschaftler*innen des BUND zur Rückholung der ASSE-Atomabfälle
- Rückholung Atommüll aus der ASSE: BGE zum geplanten Zwischenlager am Standort
- Atommüll: Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der aus der ASSE zurückgeholten Abfälle
- ASSE II – Atommüll-Rückholung und Begleitprozess in Gefahr
Zu diesem Bericht nimmt die BUND-Kommission jetzt Stellung und kommt in einigen Punkten zu anderen Bewertungen. Dabei verweist die Kommission auch auf eine frühere Stellungnahme, die ebenfalls beim BUND online zu finden ist: Positionspapier zum Umgang mit den Abfällen in der Asse II (April 2020)
Wachsender Streit und ferne Standorte
Rund um die ASSE wachsen Stimmen, die sich gegen die oberirdischen Anlagen direkt am Atommülllager aussprechen und weiter entfernte Orte für die Konditionierung und die Zwischenlagerung fordern. Angesichts der Risiken, die mit dem Transport von Atommüll verbunden sind und auch, weil ein Standort nicht gegen andere Standorte/Bürger:innen gestellt werden kann (niemand will den Atommüll in seiner Nachbarschaft), haben Anti Atom Gruppen seit vielen Jahren ein Prinzip entwickelt: Nicht rein – Nichts raus.
An den meisten Atommeilern in der Bundesrepublik entstehen neue Zwischenlager für Atommüll bzw. werden errichtet. Örtliche Gruppen fordern dabei zwar höchste Sicherheitsstandards, aber kommen meist nicht auf die Idee, diesen Atommüll anderen vor die Tür stellen zu wollen.
Rund um die ASSE aber entwickelt sich inzwischen immer mehr eine Haltung, die von Not in my Backyard immer schwerer zu unterscheiden ist. Behörden und Betreiber machen zwar Fehler bzw. gehen immer wieder ignorant oder leichtfertig mit Verabredungen und der eingerichteten Bürger:innenbeteiligung um, die zurecht kritisiert werden müssen und die Misstrauen immer wieder neu begründen. Dass aber kann nicht rechtfertigen, den zu bergenden Atommüll anderen in den Vorgarten zu stellen.
Die Rückholung der ASSE-Abfälle war und ist bis heute trotz bundesgesetzlicher Grundlage nicht unumstritten. Auch weil Kosten von weit über fünf Milliarden Euro mit dem weltweit einzigartigen Projekt verbunden sind. Nicht nur in Behörden oder Kommissionen, sondern auch in den Gremien rund um den Begleitprozeß – und auch am sogenannten Beleuchtungsprozeß – sind inzwischen Stimmen stärker vertreten, die seinerzeit gegen die Rückholung plädiert hatten.
Der Wahnsinn der Atomenergie mit seiner ungelösten Atommüllentsorgung ist ein Dilemma – für das es am Ende keine gute Lösung geben kann (Schon deshalb darf es keinen neuen Atomstrom mehr geben). Daher sind Konflikte unter allen Umständen normal und berechtigt. Aber es muss dennoch Regeln für den Umgang geben. Nichts rein – nichts raus so eine Regel.
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