31 radioaktive Atomtransporte in Hamburg in drei Monaten

19 mal Atomtransporte mit radioaktivem Uranbrennstoff für Atomkraftwerke. 12 mal Atomtransporte, mit radioaktiven Vorprodukten für Uranbrennstoff. Über die Elbe, den Hamburger Hafen und über die LKW-Routen durch Hamburg. Bei den 31 Atomtransporten zwischen Juni und August 2022. Insgesamt 51 Kontrollen hat es laut Senatsmitteilung auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfrakton dabei gegeben, in einigen Fällen waren „sicherheitsrelevante Mängel“ festgestellt worden. (Was stimmt da jetzt nicht?)

In Hamburg und Bremen haben die internationalen Atomtransporteure auf die Einschränkungen beim Transport im Bereich Seetransporte von Atommaterialien reagiert und transportieren vor allem auf der Straße Uranbrennstoff. Hamburg und Bremen hatten auf unterschiedlichem Weg Einschränkungen bei den Brennstofftransporten per See angeordnet bzw. verabredet. Vor allem zwischen den Uranfabriken in der Bundesrepublik, die weiterhin in Betrieb sind und Atomkraftwerken in Westeuropa und Atomfabriken in Schweden werden Uranbrennstoffe oder Vorprodukte transportiert. Im Luftverkehr haben nach Kenntnis des Senats keine Transporte mit radioaktivem Material – aber nicht alle Daten erhält der Senat. (Foto: Tim Christensen)

 

Im Schatten nuklearer Bedrohungslagen: „Verantwortliches Personal“ berät Anti-Terror-Schutz bei Atomanlagen in Hamburg

In der Ukraine zeigt sich in aller Öffentlichkeit der Irrsinn der Atomenergienutzung: Während die Weltmächte Russland und USA mit zahlreichen Atomraketen aufeinander zielen – werden Atomkraftwerke und Atommülllager zu hochradioaktiven Angriffszielen und nehmen große Teile eines ganzen Kontinents, wenn nicht der Welt als nukleare Geisel. Es braucht keine Atomwaffen, für eine nuklearen Krieg. Zu jeder Atomanlage gehört immer und überall der Anti-Terror-Schutz. Sicherheitsdienste, politisch Verantwortliche, die Atomverwaltung der Bundesregierung und zahlreiche Fachleute und Ingenieure und sicher auch militärische Einrichtungen müssen tagtäglich zusammenarbeiten, um Angriffe auf Atomanlagen abzuwehren.

Im behördendeutsch wird das geregelt in Richtlinien für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Erfasst werden sowohl die hochradioaktiven Bereiche, als auch diejenigen, die mit leicht- und mittelaktiven Abfällen zu tun haben.

Der TÜV-Norddeutschland ist eine der Organisationen, die im technischen Handlungsfeld diesen Anti-Terror-Schutz „anleitet“. Seit vielen Jahr und wieder im Oktober 2022 wird in Hamburg eine so harmlos als „Symposium Anlagensicherung“ bezeichnete Tagung stattfinden.

Da kommt aber nicht jeder rein: „Für die Teilnahme an diesem Symposium ist der Umgang mit Informationen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit der Anmeldung nach zuweisen. (Anlage 04 VS-NfD-Merkblatt) Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Anlage 4 des Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) Link: https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbuch/anlagen/“

Bereits die Ereignisse um die Terror-Anschläge von 09/11 in den USA in Jahre 2001 haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, welche Dimension Terroranschläge inzwischen annehmen können. In der Folge gab es auch eine Debatte um die Sicherung der Atomanlagen. Auch ein Grund: Die Terror-Kommandos von 09/11 hatten in der Planung der Angriffsziele zunächst auch ein Atomkraftwerk im Visir. Seitdem ist auch in der Bundesrepublik einiges zum dem Theme nuklearer Terrorschutz geschehen. Unter strikter Geheimhaltung und mit entsprechenden Atomgesetzänderungen wurden im Angesicht offenbar verschärfter Sicherheitslagen die nuklearen Vorschriften und Regelungen zur Terror-Abwehr erhöht. Vor allem bei den Anlagen, die mit hochradioaktivem Material zu tun arbeiten, wurden und werden aufgrund der Entwicklungen seit 09/11 die Schutzmaßnahmen erhöht. Ob diese Nachrüstungen ausreichend im Bereich Terror-Schutz sind, ist aufgrund der Geheimhaltung nicht nachvollziehbar. Selbst Gerichte wurden aufgrund von Atomgesetz-Änderungen von einer Überprüfung dieser geheimen Schutzmaßnahmen ausgeschlossen. Nur staatliche Einrichtungen ohne jede gerichtliche Überprüfbarkeit entscheiden damit über die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung – die demokratische Kontrolle und Mitbestimmung ist hier fast vollständig abgeschafft. Über die 17. Atomgesetznovelle, die diese Dinge rechtlich neu regelt, hatte umweltFAIRaendern ausführlich berichtet.

Der Krieg in der Ukraine unterstreicht diese grundsätzliche Problematik beim Betrieb von Atomanlagen um ein vielfaches: Ein Krieg, der Zusammenbruch gesellschaftlich friedlicher Verhältnisse ist der Super-GAU der Atomenergienutzung sozusagen von Außen. Inzwischen ist die dritte hochradioaktive Atomanlage in der Ukraine von den Kriegshandlungen bedroht. Koventionelle Waffen sind jederzeit in der Lage, eine nukleare Katastrophe auszulösen, deren radioaktiven Folgen – je nach Wetterlage – große Teile von Europa und die Menschen treffen kann.

Das Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle in Lubmin/Greifswald – Nähe Nordstream 1 und 2 – hält den Anforderungen an den Terrorschutz nicht stand. Nur temporäre Maßnahmen sorgen dafür, dass Terrorangriffe abgewehrt werden können. Was das genau sein soll, erklärt die Bundesregierung bzw. die verantwortlichen Stellen nicht. Klar. Geheim. Klar? Daher soll ein Neubau mit verbessertem Terrorschutz her. Das Genehmigungsverfahren läuft seit vielen Jahren. Der BUND hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Frühjahr begann, eine Einwendung vorgelegt. Das Erörterungsverfahren für das weitere Genehmigungsverfahren in Sachen Anti-Terrorschutz könnte noch im Herbst erfolgen, so hatte die Behörde mal angekündigt.

  • Zum Thema Lubmin auf umweltFAIRaendern.
Dokumentation von der Seite des TÜV NORD:

Seminar-Nr.: 30407201

Symposium Anlagensicherung

  • Nutzen

    Mit dem Symposium Anlagensicherung trägt TÜV NORD zur Weiterentwicklung des hohen Niveaus der Anlagensicherung der kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland bei. Ausgehend von den erfolgreichen Veranstaltungen in den letzten Jahren haben wir das Themenspektrum erweitert. Aufgrund des großen Interesses an der Veranstaltung sind wir erneut an einem Veranstaltungsort im Herzen Hamburgs. Für das Symposium 2022 haben wir wieder praxisrelevante Themen für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich während unseres zweitägigen Symposiums vom 11. – 12. Oktober 2022 über aktuelle Entwicklungen zu informieren, sich mit Branchenkollegen, Behördenvertretern sowie den TÜV NORD-Sachverständigen auszutauschen, bestehende Kontakte zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen. Freuen Sie sich auch auf eine tolle Abendveranstaltung. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.

    Inhalt

    Programmablauf 11.10.2022

    12.30 Uhr Imbiss & Registration im Foyer

    TÜV NORD Akademie

    13.30 Uhr Begrüßung und Einleitung in das Thema

    Dr. Jörg Aign, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    Block 1:

    „Neues vom SEWD-Regelwerk“

    Moderation: Holger Lucassen, MELUND

    13.45 Uhr Die neue Regelung der nuklearen Sicherung

    Dr. Edgar Mergel, BMU

    14.15 Uhr Die Atomgesetznovelle zur Anlagensicherung – Aktueller Überblick und Rechtsfragen

    Prof. Dr. Tobias Leidinger, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    14.45 Uhr Radikalisierung im digitalem Zeitalter

    Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Uni Greifswald

    15.15 Uhr Gefahrenlagen sicher managen – Anonyme Drohbriefe und Erpresserschreiben

    Leo Martin und Patrick Rottler, Institut für forensische Textanalyse

    15.45 Uhr Kaffeepause im Foyer

    Block 2:

    „IT-Security“

    Moderation: Holger Lucassen, MELUND

    16.15 Uhr WLN 2021/01 „IT-Angriffe auf kritische Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Schadsoftware Triton/TriSIS“

    Dr. Claudia Quester, GRS

    16.45 Uhr Von der zentralen Netzleittechnik bis zur Schaltanlage: Ein ganzheitliches System zur Angriffserkennung in Zeiten zunehmender Digitalisierung

    Richard Stüber, Rhebo GmbH

    17.15 Uhr Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung und Biometrie: Sicherheit vs. Komfort!

    Prof. Dr. Rainer W. Gerling

    17.45 Uhr – 18.00 Uhr Diskussionsrunde und Zusammenfassung des Tages

    19.00 Uhr – 22.30 Uhr Abendveranstaltung

    Programmablauf 12.10.2022

    Block 3:

    „Schutzkonzepte“

    Moderation: Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    9.00 Uhr SEWD-RL sonstige radioaktive Stoffe in kerntechnischen Anlagen – SisoraK

    Benjamin Brück, BMU

    9.30 Uhr Auswirkungen der SEWD-Richtlinie SisoraK auf Kernkraftwerke im Rückbau

    Dr. Heinrich Harke, PreussenElektra GmbH

    10.00 Uhr Übersicht über das Anlagensicherungskonzept des Zwischenlagers für sonstige radioaktive Stoffe am Standort Philippsburg

    Dr. Thomas Keuter, BGZ

    10.30 Uhr Security Performance Measurement

    Dr. Jürgen W. O. Harrer

    11.00 Uhr Kaffeepause im Foyer

    Block 4:

    „Innovative Schutzmaßnahmen“

    Moderation: Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    11.30 Uhr Flexible Sensorlösungen für smarte Objektsicherung

    Mathias Bischoff, SICK Vertriebs-GmbH

    12.00 Uhr KI in der Bildauswertung

    angefragt

    12.30 Uhr Drohnen als Herausforderung für den Perimeterschutz und die Informationssicherheit

    Kurt Bratz und Kristin Klinner, Bosch Sicherheitssysteme GmbH,

    13.00 Uhr Abschlussdiskussion und Schlussrede

    Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    13.15 Uhr Gemeinsames Mittagessen im Foyer

    Ca. 14.15 Uhr Ende der Veranstaltung

  • Zielgruppe

    Das Symposium richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die als verantwortliches Personal für die Sicherung kerntechnischer und strahlenschutzrelevanter Anlagen tätig sind sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Sachverständige, Hersteller von Sicherungstechnik und interessierte Personen aus diesem Kreis. Die Inhalte der Vorträge und Diskussionen auf dem Symposium Anlagensicherung unterliegen dem Geheimschutz. Für die Teilnahme an diesem Symposium ist der Umgang mit Informationen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit der Anmeldung nach zuweisen. (Anlage 04 VS-NfD-Merkblatt) Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Anlage 4 des Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) Link: https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbuch/anlagen/
  • Abschluss

    Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
  • Hinweise

    Behördenvertreter erhalten einen Rabatt von 50 % auf die Teilnahmegebühr. Auf Grund der derzeitigen COVID-19 Pandemie behalten wir uns vor, eine zusätzliche Hygienepauschale von 50,00 € netto zu erheben, sofern die Veranstaltung nur unter eingeschränkten Bedingungen stattfinden kann. Die Hygienepauschale wird auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Teilnahmegebühr

    Präsenz-Veranstaltung

    797,30 € (inkl. USt)
    670,00 € (zzgl. USt)

    Preis pro Person
    inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

Ein nukleares Ventil … und was man draus macht

Kaum einer der 108 meldepflichtigen Ereignisse (- oder wie wir Bürger:innen sagen: Störfalle) dürfte seit der Inbetriebnahme des AKW Isar 2 im Jahr 1988 so „medienwirksam“ werden, wie dieser jetzt: Die Tagesschau berichtet, der Betreiber von ISAR2, Preussen Elektra, habe laut Bundesumweltministerium „“in der vergangenen Woche über eine interne Ventilleckage im Atomkraftwerk Isar 2 informiert““.

Na klar: „Die Sicherheit der Anlage sei dadurch nicht beeinträchtigt.“ (Die Sicherheit der Anlage?!) Aber: Der Betreiber will nun lieber abschalten und das Ventil reparieren, damit man später dann auch noch Reservebetrieb machen könnte, so heißt es in dem Bericht. Sonst würde das nicht gehen.

Und klar: Je länger jetzt abgeschaltet würde, desto mehr Streckbetrieb wäre später möglich. Jenseits der technischen Bewertung: Damit wird die Debatte um die Verlängerung der Atomenergienutzung noch einmal angefeuert.

Nicht vergessen: Für Preussen Elektra geht es hier um Milliarden-Beträge und hohe Gewinnmargen, mit denen das Unternehmen viel Geld verdienen könnte. Nur die endgültige Stilllegung am 31.12.2022 beendet die energietechnisch faktenfreie und vor allem interressengeleitete und auflagen- bzw. likes-orientierte Debatte einiger Perteivertreter.innen und sehr vieler Medien.

Der Faktencheck des Wirtschaftsministeriums hat gezeigt: Es gibt eigentlich kein Risiko beim Strom und zum Erdgasersatz braucht auch niemand Atomenergie.

Um die minimalsten Unsicherheiten zu vermeiden, wäre vielleicht statt Atomenergie eine bessere Antwort: Vielleicht einfach mal ein paar Wochen die dümmsten Produkte nicht herstellen? Sozial-ökologische Transformation? Die richtige Zeit wäre jetzt! Freitag ist Klimastreik. Ein Streik gegen Krieg- Klima- und Atom-Katastrophe? Besser wäre das!

Der BUND in Bayern reagiert mit einer PM auf die Leckage in ISAR2. Eine Reaktion der DUH liegt mit dieser Pressmitteilung vor. Siehe auch hier die Süddeutsche Zeitung. Ermuntert durch den SPD-Finanzsenator Andreas Dressel – ein echter Energieexperte bestimmt – fordert nun auch die Hamburger Handelskammer nicht nur eine nukleare Laufzeitverlängerung der drei restlichen in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke, sondern auch gleich die Reaktivierung der drei zuletzt vom Netz gegangenen Reaktoren.

Nationales Begleitgremium: Zwischenlagerung von Atommüll, nukleare Laufzeitverlängerung und die Endlagersuche

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat zwei Tage in Ahaus über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle debattiert. Mit dabei die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die Jülicher Entsorgungsgesellschaft (JEN), die Betreiber des Atomforschungsreaktors München-Garching FRM 2 und auch die Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus. Außerdem beteiligten sich Vertreter:innen der Landesregierung NRW, aus dem Bundes- und Landtag und der Stadt Ahaus an der Debatte, insbesondere auch die Bürgermeisterin von Ahaus, die gegen weitere Atommülltransporte nach Ahaus Klagen angekündigt hat.

Gegen den Widerstand zum Beispiel aus dem Bundesamt für die nukleare Entsorgung (BASE), der obersten Behörde für die Genehmigung und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche, ist das NBG der Auffassung, dass Zwischenlagerung und Endlagerung im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Auch deshalb, weil die Zwischenlagerung umso länger dauern wird, wie sich die Endlagersuche verzögert. Auch eine entsprechende Bürgerbeteiligung und Transparenz fordert das NBG daher bei der Zwischenlagerung ein. Das NBG warnt außerdem, dass die Endlagersuche gefährdet würde, sollte es in Deutschland zu einer Laufzeitverlängerung für Atomenergie kommen. umweltFAIRaendern.de dokumentiert die beiden Statesment des NBG.

15.09.2022 – Der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise haben die Diskussion um den Ausstieg aus der Atomkraft erneut in den Fokus gerückt. Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken: ja oder nein? Darüber wird kontrovers in der Öffentlichkeit debattiert. Und was sagt das Nationale Begleitgremium dazu? Hier unsere Position!

  1. Der Atomausstieg wurde in Deutschland in einem breiten politischen Konsens beschlossen. Die aktuelle Diskussion um die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke darf diesen Konsens nicht in Frage stellen, denn der Ausstieg aus der Kernenergienutzung „ist die Voraussetzung dafür, überhaupt die Chance zu wahren, dass ein Standort für die Endlagerung in der Bevölkerung, wenn nicht unterstützt, so doch wenigstens akzeptiert wird.“(Erklärung des NBG vom 5. Juni 2019)
  2. Das NBG gibt zu bedenken, dass je nach Ausgestaltung ein Weiterbetrieb die Menge der hoch radioaktiven Abfälle erhöht und somit Auswirkungen auf die Endlagersuche haben kann, speziell auf die Akzeptanz der Endlagersuche in der Zivilgesellschaft.
  3. In der Diskussion um eine Laufzeitverlängerung muss bedacht werden, dass eine solche Verlängerung auch Auswirkungen auf eine zügige Umsetzung der Endlagersuche haben kann. Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass der Auswahlprozess gefährdet wird.

Pressemitteilung | 15.09.2022 –Zwischen- und Endlagerung müssen zusammen gedacht werden: Das Nationale Begleitgremium (NBG) bot an zwei Tagen vor Ort in Ahaus mehrere Debattenforen rund um das Thema Zwischenlagerung und Endlager von Atommüll in Deutschland.

Der Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle wird in Deutschland noch gesucht. Bis dieser gefunden ist, müssen Brennelemente und sonstige radioaktive Stoffe in sogenannten Zwischenlagern gelagert werden.

Ein zentrales Zwischenlager befindet sich in der Stadt Ahaus und wird von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung betrieben. Dort werden ausgediente Brennelemente aus Atomkraftwerken (AKW) und Forschungsreaktoren sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufbewahrt, die beim Betrieb und der Stilllegung von AKW anfallen.

Wie sehen Politik, aber auch Zivilgesellschaft und Vertreter*innen von Bürgerinitiativen die Zwischenlagerung vor der Endlagerung? Das war die Frage, zu der auf Einladung des Nationalen Begleitgremiums auf zwei Veranstaltungen am 13. und 14.09.2022 zahlreiche Gäste debattierten.

Die Redner*innenliste umfasste die Bürgermeisterin von Ahaus, Karola Voß, ebenso wie Silke Krebs, zuständige Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Auch Hartmut Liebermann und Felix Ruwe, langjährige Aktive der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, kamen zu Wort.

Die BGZ war durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung Dr. Ewold Seeba und weitere verantwortliche Mitarbeiter*innen vertreten, die Informationen zu den wichtigsten betrieblichen Themen, zum BGZ-Forschungsprogramm zur verlängerten Zwischenlagerung und den Kommunikationsaktivitäten der BGZ gaben. Auch dabei: Nadine Heselhaus, MdB (SPD), Nina Andrieshen, MdL NRW (SPD), Alexandra Schoo, Mitglied Landesvorstand Grüne NRW sowie zahlreiche Ratsmitglieder der Stadt Ahaus.

Klaus Brunsmeier, NBG-Mitglied aus Nordrhein-Westfalen:

„Es ist eine gute Nachricht für NRW, dass der geplante Export von hoch gefährlichem Atommüll aus Jülich in die USA so gut wie abgesagt ist, ein Transport von Jülich nach Ahaus nur noch mitgeplant wird, der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich ganz oben auf der Agenda der NRW-Landesregierung steht und die Verbringung des Atommülls aus dem Forschungsreaktor in Garching bei München nach Ahaus nun erst einmal rechtlich geprüft wird“.

Denn in einem Punkt waren sich alle Beteiligten einig: Unnötige Atommülltransporte müssen vermieden werden.

Die NBG-Ko-Vorsitzenden Miranda Schreurs und Armin Grunwald:

„Wir haben viel gelernt an diesen beiden Tagen in Ahaus. Der Arbeit aller Beteiligten – ob von der Bürgerinitiative, dem Stadtrat oder der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung – zollen wir Respekt. Das NBG bedankt sich bei allen Menschen, die sich aktiv eingebracht haben und bei der Stadt Ahaus für ihre umfassende Unterstützung bei der Realisierung der gelungenen Veranstaltung.“

Hochradioaktiver Atommüll bleibt in Jülich? Export in die USA abgesagt – neues Zwischenlager vor Ort angestrebt

Der hochradioaktive Atommüll, der in über 150 Castorbehältern in Jülich in der ehemaligen Atomforschungsanlage ohne ausreichende Genehmigung zwischengelagert wird, kommt nicht wie ehemals geplant in die USA und vermutlich auch nicht in das Zwischenlager nach Ahaus. Um die hochgefährlichen Atomtransporte mit dem brisanten Material zu vermeiden, soll stattdessen in Jülich vor Ort ein neues Zwischenlager mit ausreichenden Schutzmaßnahmen und einer Genehmigung nach Paragraph 6 Atomgesetz gebaut werden. Darüber informierten sowohl der Betreiber Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) als auch die Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium in NRW auf einer Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums bei der Endlagersuche in Ahaus.

  • Kein Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA!
  • Die Sitzung des NBG in Ahaus ist hier in einem Youtube-Stream der Stadt Ahaus in voller Länge online. Das NBG selbst war nach eigenen Aussagen technisch nicht in der Lage, ihre beiden Veranstaltungen in Ahaus als Online-Veranstaltung auch mit Chat-Möglichkeit anzubieten. So war es über das Internet nicht möglich, an der Veranstaltung mit Fragen oder Beiträgen teilzunehmen.

Die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium NRW, Silke Krebs, bekräftige zum Auftakt der Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums am Dienstag Abend (13.9.) in Ahaus, dass die neue Landesregierung die Atomtransporte vermeiden wolle und daher im Fall der hochradioaktiven Atomabfälle in Jülich anstrebt, vor Ort ein neues Zwischenlager zu errichten. Dazu laufen bereits Gespräche und Abstimmungen mit dem Bundesumweltministerium und auch vor Ort wird am Kauf eines geeigneten Grundstücks gearbeitet. Auch sei man mit der zuständigen Genehmigungsbehörde BaSE im Kontakt, um die notwendigen Schritte zu klären. Die sogenannte US-Option, den gesamten Atommüll per LKW und Schiff in die USA zu verfrachten, sei vom Tisch, betonte die Staatssekretärin.

Auch die Geschäftsführerin der JEN, Beate Kallenbach, hatte vor wenigen Wochen bereits erklärt, dass die US-Option vom Betreiber nicht mehr weiter verfolgt wird. umweltFAIRaendern hatte darüber berichtet.

  • Das Nationale Begleitgremium bei der Endlagersuche hatte wiederholt den Zusammenhang der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Suche nach einem entsprechenden Endlager betont. Schon heute ist klar, dass die Zwischenlagerung erheblich länger dauern wird, als bislang geplant, weil sich die Suche nach und der Bau eines Endlagers deutlich verzögern wird und die bisherigen Zwischenlager-Standorte daher weiter belastet würden. Insbesondere die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben werden bereits Mitte der 2030er Jahre die Genehmigung verlieren. Für Ahaus muss daher bereits ca. 2028 das Verfahren für eine komplette Neugenehmigung eingeleitet werden. Bis dahin muss geklärt werden, welche Sicherheitsanforderungen technisch und welche Sicherungsmaßnahmen gegen Terrorangriffe oder Einwirkungen von Außen (Flugzeugabsturz) an eine Neugenehmigung zu stellen sind und wie die Gebäude und Behälter nachgerüstet werden müssten bzw. ob es nicht neue Lagerkonzepte wie z.B. die Verbunkerung in erdnahen unterirdischen Gebäuden braucht. (Auch über derartige Themen wurde auf der Sitzung in Ahaus diskutiert.) Ein Endlager wird aber laut Gesetz erst Anfang der 2050er Jahre in Betrieb gehen. Experten halten das für unrealistisch und gehen von einem um Jahrzehnte späteren Termin aus. Die Einlagerung der dann vorhandenen 1.900 Castorbehälter wird dann nochmals 30 – 40 Jahre dauern. Während die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Sicht des Nationalen Begleitgremiums offenbar für berechtigt halten – und daher auf der Veranstaltung umfangreich informierten, vertritt die Genehmigungsbehörde BaSE, die auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche verantwortlich ist, die Auffassung, dass sich das NBG nicht um die Zwischenlagerung zu kümmern habe. Auf der Veranstaltung in Ahaus war sie trotz Einladung nicht vertreten!

Befristete Genehmigung des alten Zwischenlagers beantragt – Neubau-Antrag soll folgen

Guido Caspary von der JEN erläuterte am zweiten Tag der NBG-Veranstaltung in Ahaus die derzeitigen Maßnahmen und Schritte am Mittwoch im weiteren Verlauf der NBG-Tagung. Demnach müsse nun im ersten Schritt eine neue befristete Aufbewahrung im alten Lager in Jülich erreicht werden. Dazu müsste der Nachweis der Erdbebensicherheit erbracht werden, alle erforderlichen Gutachten lägen der Genehmigungsbehörde vor. Lediglich Gutachten zur IT-Sicherheit hinsichtlich Terrorabwehr müssten noch nachgereicht werden.

Außerdem müssten beim Terrorschutz der Anlage noch Verbesserungen erreicht werden, damit eine befristete Genehmigung des alten Lagers für rund neun Jahre genehmigt werden könne, so der JEN-Vertreter. Sobald BaSE als Genehmigungsbehörde diese Zustimmung erteilt, könnte das Wirtschaftministerium in NRW die bestehende Räumungsanordnung für den Atommüll aufheben. Damit wäre die weitere Lagerung in Jülich befristet wieder zulässig.

Angesprebt wird dann der Bau einer neuen verbesserten Zwischenlagerhalle in Jülich. Sobald das dazu notwendige Grundstück vorhanden ist und entsprechende Anforderungen wie Erdbebensicherheit vorliegen, könnte der Genehmigungsantrag nach Paragraph 6 Atomgesetz für ein neues Lager gestellt werden.

Der Atommüll in Jülich könnte nur in die USA exportiert werden, wenn er nicht nach diesem Paragraph 6 Atomgesetz in Deutschland zwischengelagert werden kann. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der Export automatisch gesetzwidrig. Diese Regelung im Atomgesetz war ein Kompromiss in der damaligen Endlagerkommission des Bundestags. Dort war mit Blick auf die Atommülllagerung hochradidoaktiver Abfälle um den Jülicher Atommüll und die US-Option gerungen worden, Atommüll nicht ins Ausland abzuschieben, sondern zur deutschen Verantwortung zu stehen und die Entsorgung in Deutschland zu betreiben.

Neubau in Jülich angestrebt – Transporte nach Ahaus aber noch in Planung

Allerdings betonte Caspary in Ahaus: Auch der Transport der hochaktiven Brennelemente nach Ahaus stehe für den Betreiber JEN derzeit noch auf der Agenda. Der Grund dafür sei die noch rechtlich wirksame Räumungsverfügung. Diese vom Land NRW erteilte Anordnung fordert eine schnellstmögliche Räumung. Daher müsse auch der Abtransport noch geplant werden, solange diese Anordnung nicht aufgehoben werde (siehe oben).

Die Vorbereitung für einen Abtransport des Atommülls aus Jülich nach Ahaus ist weit fortgeschritten, machte Caspary deutlich. Auch die JEN Geschäftsführerin Beate Kallenbach hatte vor wenigen Wochen darauf verwiesen, dass grundsätzlich die erhöhten Terrorschutzanforderungen an die Atomtransporte aus ihrer Sicht eingehalten werden könnten. Genehmigungen sowohl für den Transport als auch eine Einlagerung in Ahaus stehen aber noch aus.

Die Stadt Ahaus hat Klagen gegen die Einlagerung in Ahaus angekündigt, sollte BaSE diese genehmigen. Das hatte die Bürgermeisterin von Ahaus, Karola Voß, auf der NBG-Veranstaltung noch einmal unterstrichen.

Caspary erklärte in Ahaus: So wären die notwendigen Fahrzeuge für die Atomtransporte bestellt, die Sicherungsanforderungen seien mit der Polizei in der Klärung. Demnach würden vermutlich je vier Fahrzeuge mit je einem Behälter auf dem Tieflader an einem Transporttermin auf die Reise gehen. Der Aufwand für die Sicherung dieser Transporte ist enorm, wie sich aus den Andeutungen vermuten lässt. Einzelheiten werden aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht. Ein Abtransport per LKW und Umschlag auf Schiff mit Kurs USA – so machte Caspary am Rande deutlich, wäre unter heutigen Terrorschutzanforderungen kaum noch zu bewerkstelligen, so hoch wären die Anforderungen aufgrund der Brisanz der Atomabfälle aus Jülich. So wäre bei einer Umschlagsdauer von 24 Stunden in einem Hafen von LKW auf Schiff vor Ort verbunkerte Lagermöglichkeiten erforderlich, was realistisch nicht machbar wäre, so die Einschätzung.

 

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