10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Günter Hörmann – ehemals Vertrauensperson für die Verbraucherzentrale Hamburg
Zwischenstand, Teil 5: Günter Hörmann, damals von der Verbraucherzentrale Hamburg, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier: Manfred Braasch, damals Geschäftsführer des BUND Hamburg, sowie Theo Christiansen, damals „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand
Günter Hörmann, August 2023: „Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Volksinitiative für den Rückkauf der Energienetze seit Beginn unterstützt. Begründet hat sie ihr Engagement mit dem Interesse der Verbraucher*innen an Klimaschutz, Wettbewerb, Verbraucherschutz und an soliden Finanzen der Stadt. Dass die Netze keineswegs klimaneutral sind, sondern eine wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen können, hat sich inzwischen herumgesprochen. Wettbewerbspolitisch betrachtet sind Energienetze ein natürliches Monopol. Betreiber natürlicher Monopole aber sollten grundsätzlich nicht private Unternehmen sein. So liegt die Wasserversorgung ebenfalls in Hamburg in Händen der Stadt. Um dies sicher zu stellen, war vor Jahren allerdings eine Volksinitiative erforderlich: Unser Wasser Hamburg – unterstützt von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Während die Netze ein natürliches Monopol sind, das auch wirtschaftlich als Monopol betrieben wird, in dem also kein Wettbewerb existiert, haben wir es bei dem durch die Netze geleiteten Gas und Strom mit einem Wettbewerbsmarkt zu tun. Bei der Fernwärme sind nur erste Schritte zur Öffnung für den Wettbewerb zu verzeichnen.
Die Energienetze in Hamburg aber wurden bis zur Rekommunalisierung von dem jeweils größten Anbieter und zugleich Produzenten betrieben (Vattenfall bei Strom und Fernwärme, Eon beim Gas).
Nach Überzeugung der Verbraucherzentrale ist die Netzneutralität am besten zu sichern, wenn die Verteilnetze in Händen der Kommune sind. So ist am besten gewährleistet, dass der Netzbetreiber neutral gegenüber anderen Marktteilnehmern und gegenüber Verbrauchern ist. Bis zur Rekommunalisierung hatten wir in Hamburg nicht nur private Monopole im Netzbetrieb, sondern die Mutter- oder Schwestergesellschaften dieser Monopolisten waren zugleich – noch dazu marktbeherrschende — Vertreiber von Energie und damit Wettbewerber der anderen Nutzer/Anbieter.
Ist aber ein privater Konzern zugleich Netzbetreiber und Energieversorger, ist die Versuchung groß, andere Anbieter zu diskriminieren, überhöhte Netzentgelte zu berechnen, Verbraucher beim Wechsel zu behindern und Finanzmittel aus dem Netzbetrieb für den eigenen im Wettbewerb stehenden Konzern zu missbrauchen. Über diese Aspekte wacht zwar die Bundesnetzagentur. Die kann aber nicht alles aufdecken und kann überdies häufig nur nachträglich reparieren.
Dass die beschriebene Versuchung real war, zeigt zum Beispiel die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur für Eon Hanse und Vattenfall bei der Überprüfung der Netzentgelte Gas und Strom seinerzeit – nachträglich – deutliche Überhöhungen festgestellt hatte.
Ein weiteres Beispiel ist der Missbrauch von Mitteln aus dem Netzbetrieb für eine Imagekampagne im Interesse des Konzerns. Die Verbraucherzentrale hat Vattenfall seinerzeit wegen einer Werbekampagne erfolgreich abgemahnt, bei der mit Mitteln aus dem Netzbetrieb mitten in einer Strompreiserhöhungswelle Imagewerbung für die Marke Vattenfall geschaltet wurde, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um das Netzunternehmen handelte. Ein solches Verhalten verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt andere Stromanbieter. Zugleich schadet es den Verbrauchern, weil hier unberechtigt Ausgaben in die Kostenberechnung für die Netzentgelte eingehen, die dann wieder in den Strompreis der Verbraucher einfließen. Die Bundesnetzagentur leitete auf Intervention der Verbraucherzentrale dann ein Verfahren gegen Vattenfall wegen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz ein. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Netzbetreiber eigentlich gar keine Werbung machen muss, da er ja Betreiber eines Monopols ist. Wenn aber ein Netzbetreiber Werbung macht, der Teil eines integrierten Konzerns ist, schreibt das Gesetz vor, dass er strikt die eigene Identität kenntlich zu machen hat und jegliche Verwechslung mit dem konzerneigenen Energielieferanten zu verhindern hat.
Zehn Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat sich aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher der Rückkauf als Gewinn erwiesen. Denn es gibt weder Anzeichen dafür, dass private Anbieter von Strom und Gas durch die städtischen Netzbetreiber diskriminiert werden, noch dafür, dass überhöhte Netzentgelte verlangt werden, noch, dass Mittel aus den Netzgesellschaften für Belange der städtischen Energieunternehmen missbraucht werden. Zudem werden die Konsumenten als Steuerzahler durch Gewinnabführungen der Netzgesellschaften an die Stadt entlastet. Doch ein Wermutstropfen fällt in den Becher der Freude: Zwar liegt es grundsätzlich im Verbraucherinteresse, dass auch das größte Fernwärmenetz in kommunaler Hand ist. Aber auch dann bleibt es dabei, dass der Fernwärmenetzbetreiber zugleich als Wärmeanbieter Monopolist innerhalb des eigenen Netzes ist.
Verbraucher mit Fernwärme können – anders als bei Strom und Gas – nicht den Lieferanten wechseln. Sie sind gleichsam gefangene Kunden. Das häufig vorgebrachte Gegenargument, der Verbraucher könne sich ja schließlich für eine andere Wärmeart entscheiden, ist nicht stichhaltig. Es kann ohnehin nicht für Mieter gelten, die von der Entscheidung ihres Vermieters für die Wärmeart abhängig sind. Aber auch Hauseigentümer können nicht ohne größere Investitionen und ohne einen längeren Vorlauf auf Holz, Öl oder eine andere Art der Wärmeerzeugung umstellen. Erforderlich ist also eine Öffnung und effektive Marktüberwachung des Fernwärmemarktes. Doch hier ist nicht so sehr Hamburg, sondern der Bundesgesetzgeber gefordert.“
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