Stop Atomroute Jülich Garching -> Ahaus: BUND Delegierte NRW einstimmig: Keine unnötigen Atomtransporte mehr – Zwischenlagerung neu bewerten!

Einstimmig hat der BUND in Nordrhein-Westfalen (NRW) am vergangenen Wochenende eine Resolution beschlossen, in der der Umweltverband das Ende sinnloser (hoch)radioaktiver Atomtransporte fordert. „Keine unnötigen Atomtransporte“ lautet der Titel der Resolution, in der der Landesverband klar macht: „Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich.“ Der Umweltverband geht nicht nur auf bereits bekannte Sicherheitsrisiken bei der Atomülllagerung ein, sondern benennt auch die wachsenden Terrorgefahren und insbesondere die im Ukraine-Krieg sichtbar gewordenen neuen Risiken der Atomenergie und Atomabfalllagerung, die neue Maßstäbe bei der Atommülllagerung in Deutschland zur Folge haben müssen.

Damit spricht sich der BUND NRW auf seiner Landesdelegiertenversammlung, dem höchsten Beschlussorgan des Verbandes in NRW, dafür aus, geplante Atomtransporte von  Jülich und Garching in das Zwischenlager Ahaus zu unterbinden. Die Wortwahl „unnötige Atomtransporte“ lehnt sich an den Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung in NRW an, mit der den Wähler:innen versprochen wurde, dass die hochgefährlichen Atomtransporte unterbleiben müssten und z.B. stattdessen in Jülich ein neues, verbessertes Zwichenlager für die dortigen Abfälle errichtet werden müsste. So hatten die Grünen in NRW es auf diversen Veranstaltungen versprochen. Der BUND fordert in der Resolution sowohl für NRW aus als auch bundesweit eine deutlich verbesserte Transparenz und Bürger:innen-Beteiligung in Fragen der notwendigen Sicherheit und Sicherung beim Umgang mit dem Atommüll.

Die Betreiber der Atomanlagen in Jülich sowie schwarz-grüne Landesregierung hatten jüngst weitere Schritte zur Vorbereitung des Transports von insgesamt mehr als 150 Castorbehältern von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus angekündigt. Eine Probefahrt samt Leerbehälter steht für November auf dem Programm.

Die Grünen in Düsseldorf haben offenbar alle Vereinbarungen im Koalitonsvertrag über Bord geworfen, weil Betreiber und Bundesbehörden massiv aus Kostengründen ! auf einen Transport nach Ahaus drängen (siehe dazu die Links oben). Dabei räumen die Verantwortlichen inzwischen ein, dass die ehemals für die Räumung in Jülich verantwortlichen Gründe eines mangelnden Nachweises der Erdbebensicherheit nicht mehr gegeben sind. Eine öffentlich zugängliche Bewertung der Defizite der Lagerung in Jülich, der Risiken durch die Transporte und der Situation in Ahaus gibt es nicht. Dabei wäre – wenn es nicht vor allem um Kostengründe geht – doch eine Gesamt-System-Analyse zur Bewertung mehr als sinnreich. Mit weiteren Transporten von hochradioaktivem Atommüll wird auch der Druck weiter ausgebaut, das Zwischenlager in Ahaus weiter als Dauer-Lager zu manifestieren.

Dabei läuft die bislang bestehende Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre ebenfalls aus, sodass die dortigen Abfälle allesamt möglicherweise nochmals transportiert werden müssten. Noch vor der Genehmigung der Lagerhalle läuft bereits im Jahr 2032 die Genehmigung auch für einzelne in Ahaus eingelagerte Castor-Behälter aus und müssen von der zuständigen BGZ per Antrag in ein neues Genehmigungsverfahren gebracht werden.

  • Die staatliche BGZ sowie weitere verantwortliche Instituionen unter dem Dach des Bundesumweltministeriums bereiten sich derzeit auf die kommenden Genehmigungsverfahren für alle bundesdeutschen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vor. In Gorleben und Ahaus geht es los. Sachlich geht es um eine Neu-Genehmigung. Sowohl die Zwischenlager selbst, als auch die beladenen Behälter unterliegen jeweils einer Frist von 40 Jahren, nach der eine komplett neue Genehmigung nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich ist. Außerdem ist der Bundestag per Atomgesetz aufgerufen, sich mit der Laufzeitverlängerung zu befassen. Spätestens ab 2028 müssten die Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt werden. Vorher ? müsste sich der Bundestag erklären.

Die Stadt Ahaus hat angekündigt, gegen die Atomtransporte bzw. die Einlagerung der Jülicher Abfälle im Zwischenlager zu klagen. Der Bürgermeister in Jülich hatte sogar jüngst dafür votiert, die Abfälle in Jülich in einem neuen Zwischenlager zu belassen und auf Atomtransporte zu verzichten. Ein Gelände in Jülich ist vorhanden, die Kosten für die notwendigen Investition sind im Haushalt in NRW bereits eingepreist.

Dokumentation: Die Resolution des BUND NRW von seiner Landesdelegiertenversammlung am 22. Oktober 2023 in Bielefeld hier im Wortlaut als Dokumentation: (Hier ist der Antrag 7.2.1. auf Seite 59 online als PDF zu finden: Keine unnötigen Atomtransporte mehr / Zwischenlagerung neu bewerten)

Keine unnötigen Atomtransporte mehr

Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich.
Neben den ohnehin schon bestehenden unbeherrschbaren Risiken der Atomenergienutzung und Atommülllagerung, den seit Jahrzehnten wachsenden Terrorrisiken, kommen nun weitere Dimensionen nuklearer Bedrohung hinzu: Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands in der Ukraine hat die Gefahren eines Einsatzes von Atomwaffen deutlich erhöht. Eine neue Dimension stellt der kriegerische Angriff auf Atomanlagen dar: AKW und Atommülllager wie im ukrainischen Saporischschja und Tschernobyl werden zu Angriffszielen.

Für die Atomanlagen in Deutschland muss dies Konsequenzen haben.

Als erstes müssen hochgefährliche Atommülltransporte und die damit verbundenen Gefahren soweit wie möglich vermieden werden.

Die Delegiertenversammlung fordert daher die Landesregierung in NRW auf:

  • Keine Transporte hochradioaktiver Abfälle aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München nach Ahaus zuzulassen.
  • Sicher zu stellen, dass die hochradioaktiven Abfälle des AVR Jülich in einem Zwischenlager in Jülich verbleiben.
  • Dafür Sorge zu tragen, dass keine schwach und mittel radioaktive Abfälle aus ganz Deutschland zu einem Distributions- und Logistikzentrum am ungeeigneten Standort Würgassen transportiert werden. Der für die Abfälle vorgesehene„Schacht Konrad“ in Niedersachsen ist grundsätzlich ungeeignet und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an den Stand von Wissenschaft und Technik.

Die Zwischenlagerung neu bewerten

Die hochproblematische Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ist seit vielen Jahren in der Kritik des BUND. Seit dem 11.September 2001 ist der mangelhafte Schutz kerntechnischer Anlagen gegen terroristische Angriffe z.B. mit panzerbrechenden Waffen, Flugzeugen oder Drohnen noch deutlicher geworden. Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel hat die Mängel bestätigt, in Lubmin muss deshalb ein neues Zwischenlager gebaut werden. Auch in Jülich bestehen erhebliche Sicherheitsmängel und der Müll lagert auf Basis einer aufsichtlichen Anordnung – eine gültige Aufbewahrungsgenehmigung fehlt seit 2013.

Spätestens seitdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) offiziell bestätigt hat, dass die Benennung eines Standortes für ein Atommülllager erst zwischen den Jahren 2046 und 2068 erfolgt und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist endgültig klar, dass die Zwischenlagerung der atomaren Abfälle in Deutschland neu bewertet werden muss.
Nicht wie geplant nach 40 Jahren mit Auslaufen der Genehmigung, sondern erst im nächsten Jahrhundert wird der Atommüll in ein geologisches Tiefenlager eingelagert. Die bisherigen Sicherungen und Sicherheitsmaßnahmen für die vorhandenen Zwischenlager entsprechen nicht diesen Herausforderungen.

Die Delegiertenversammlung fordert daher die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf:

  • Alle Optionen für die mögliche langfristige Zwischenlagerung (Verbleib am Standort, Verbunkerung, Zusammenführung zu weniger Standorten…) ergebnisoffen und sicherheitsgerichtet zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung einer öffentlichen Diskussion zu stellen.
  • Ein mit BGE und BASE abgestimmtes neues wissenschaftliches Forschungskonzept zur Geeignetheit der Gebäude sowie zum Alterungsprozess der Behälter und deren Inhalte vorzulegen, das auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet ist.
  • Kontinuierliche Messungen zu Emissionen in der Abluft, zur Temperaturentwicklung an den Behältern und der Dichtheit der Behälter zu veröffentlichen.
  • Ein Reparaturkonzept vorzulegen, das eine jederzeitige Transport- und Reparaturmöglichkeit der Behälter sicherstellt.

Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Europa machen es erforderlich, dass der BUND als größter Umweltverband sich verstärkt diesen Herausforderungen stellt.

Die Delegiertenversammlung bittet Vorstand und Geschäftsstelle ausreichend Kapazitäten und Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Für den Landesvorstand
Holger Sticht

Verstoßen Uranexporte aus Lingen nach Russland gegen EU-Recht – Studie der Grünen begründet Verbotsmöglichkeit

Verstoßen die geplanten Exporte von Uran-Brennstoff aus dem emsländischen Lingen nach Russland möglicherweise gegen Vorschriften der EU? Ein Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion aus dem Oktober 2020 mit dem Titel „Zur Zulässigkeit von Dual-Use-Exportgenehmigungen für abgereichertes Uran von Deutschland nach Russland gemäß der EU-Verordnung 833/2014“ von Professor Dr. Bernhard W. Wegener legt diese Vermutung nahe. Demnach könnten bestehende EU-Vorschriften Anlass sein, diese geplanten Lieferungen von Uran-Brennstoff aus Lingen auf die Verbotsliste für Russland zu setzen. Noch hat das zuständige Bundesamt die notwendige Export-Genehmigung nicht erteilt. Das BMU teilte gestern auf Anfrage von umweltFARIaendern mit, diese Genehmigung “befindet sich derzeit in Prüfung”.

Dual-Use-Produkte sind solche, die auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnten. Das BMU hatte gestern mit Blick auf die noch ausstehende Exportgenehmigung für Lieferungen von Uranbrennstoff aus Lingen nach Russland davon gesprochen, dass derartige Uran-Lieferungen „zur friedlichen Nutzung“ derzeit keinen EU-Sanktionen unterliegen. Allerdings könnte – wie die Studie von Wegener zeigt – die Vermutung nahe liegen, dass Uranexporte nach Russland nicht ausschließlich der friedlichen Nutzung dienen könnten.

Auf Anfrage hatte das BMU über die zum Export anstehenden Materialien mitgeteilt: „Ein Antrag der Framatome GmbH zum Export von Kernbrennstoffresten aus der Brennelementproduktion an MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) befindet sich derzeit in Prüfung. Fertigungsreste werden in der Regel gereinigt, wiederaufbereitet und in den Fertigungsprozess zurückgeführt. Diese Aktivitäten sind nicht neu und vergleichbare Lieferungen von der ANF GmbH in Lingen nach MSZ JSC hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Für Details bitten wir, sich an die Framatome GmbH zu wenden. MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Die Lieferung aus der zum französischen Konzern Framatome gehörenden Uranfabrik in Lingen soll in die zur russischen TVEL gehörenden Anlage „MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company“ (MSZ JSC) gehen. TVEL betreibt unter anderem auch Urananreicherung und ist Bestandteil des russischen Staatskonzern Rosatom. (Siehe Atommüllreport) Dieser Atomkomplex war auch im Jahr 2020 Ziel der Exporte von abgereichertem Uran, das in der Studie von Professor Wegener u.a. betrachtet wurde.

In der Studie von Professor Wegener heißt es zum rechtlichen Hintergrund: „Die EU-Sanktions-VO 833/2014 enthält in Art. 2 Abs. 1 ein Verbot, „Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.“

Diese Regelung erfordert, dass eine Lieferung derartiger Materialien, zu denen besonders auch angereichertes Uran gehört, also einen Ausschluss, dass es zu einer Vermischung ziviler und militärischer Verwendung in Russland kommen könnte. Die Vermutung, dass dieser Nachweis heute nochmal schwieriger zu erbringen sein dürfte, nachdem im Krieg in der Ukraine Russland mit Angriffen auf Atomanlagen demonstriert, wie im Krisenfall mit internationalen Regelungen und Standards umgegangen wird, liegt nahe.

Im Oktober 2020 hatte die Grüne Bundestagsfraktion aus Anlass von geplanten Transporten mit abgereichertem Uran aus Gronau nach Russland diese Studie von Professor Wegener veröffentlicht. Die damalige Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hatte damals mit Blick auf die Stellungnahme laut einer Medienmeldung erklärt: „Weil das Material auch für die Produktion uranhaltiger Munition verwendet werden könne, handele es sich um einen „Verstoß der Bundesregierung gegen die Russland-Sanktionen der EU bei der Exportgenehmigung nach Dual-Use-Verordnung“, erklärte die Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl.“

Weiter heißt es bei ev-online im Oktober 2020 dazu: „Der Gutachter Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg kommt zu dem Fazit, dass ein solches Risiko der militärischen Nutzung nicht ausgeschlossen werden könne. „Die dennoch erteilte Genehmigung erscheint daher mit Unionsrecht unvereinbar.““

In einem Brief an den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmeier, forderte die ehemalige Bundestagsabgeordnete dazu auf, die geplanten Uran-Exporte zu unterbinden, weil das für die Exportgenehmigungen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA letztlich nicht ausschließen könnte, dass es in Russland zu einer Vermischung ziviler und militärischer Anwendung von Uran kommen könnte. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ihre zahlreichen parlamentarischen Anfragen und Recherchen zu dem Thema.

Am Standort in Lingen plant der Eigentümer Framatome trotz des Kriegs in der Ukraine künftig die Zusammenarbeit mit dem russischen Rosoatom-Konzern und seinen Tocherunternehmen auszubauen. In der Adanced Nuclear Fuels (ANF) Anlage sollen neben Brennelementen für westliche Reaktoren künftig gemeinsam mit TVEL auch solche für russische Reaktoren gebaut und geliefert werden.

Gegenüber umweltFAIRaendern hatte das BMU gestern festgestellt: “Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.”

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