AKW Brokdorf: Stilllegung und Rückbau sind endlich genehmigt

Eine der vielleicht nicht schnellsten Atombehörden in Deutschland hat es nun vollbracht: Das AKW Brokdorf hat von dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein in rekordverdächtiger Frist von nur sieben Jahren eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau erhalten. Für das AKW Krümmel hatte das grün-geführte Umwelt- und Atomministerium noch neun Jahre gebraucht. Nur bei Interimsgenehmigungen ist das Haus an der Kieler Förde manchmal schneller. Voller Hoffnung dürfte man nun in der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, dann Helmholtz und inzwischen irgendwie Hereon oder so sein: Dort wartet man noch immer auf die Stilllegungsgenehmigung für die Forschungsreaktoren, seit weit mehr als nur zehn Jahren. Gut aber ist: Der bereits laufende Rückbau in Brokdorf kann jetzt endlich forciert werden, auch wenn es bei vielen Aspekten im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften vor allem darauf ankommt, genau hinzuschauen, zu kontrollieren und zu prüfen.

ChatGPT antwortet: „Im Oktober 2024 genehmigte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein der Betreiberin PreussenElektra die erste Phase des Abbaus, die sich auf die Entfernung der meisten Anlagenkomponenten konzentriert, jedoch noch nicht auf den Reaktordruckbehälter und den biologischen Schutz. Diese zweite Genehmigung wurde bereits beantragt und befindet sich im Prüfverfahren. Die Vorbereitungen für die Stilllegung des Kraftwerks hatten bereits nach der Abschaltung im Dezember 2021 begonnen, einschließlich der Dekontaminierung und der Vorbereitung der Baustruktur für den Rückbau.“

Wenn ich das richtig sehe, sind damit alle AKWs mit einer Stilllegungsgenehmigung ausgestattet. Damit müsste eine Wiederinbetriebnahme nach geltendem Atomrecht ein komplettes neues Genehmigungsverfahren umfassen, nach heutigen Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken. Wirtschaftlich wäre das angesichts der Kosten der Erneuerbaren Energie völliger Unsinn und daher finden solche Szenarien bei den Stromkonzernen keinerlei Unterstützung. Die Kosten für solche Überlegungen, wie sie bei AfD, CDU/CSU und auch bei der FDP auftauchen, sind nur dann möglich, wenn der Staat die Kosten für diese unsinnige Entscheidung übernimmt. Auch mit Forschungsfreiheit, wie sie FDP und CDU/CSU in den letzten Jahren immer wieder fordern, ist Atomstrom keine Option.

Die Kosten für die zahlreichen Atomruinen und Atomunfälle und -Katastrophen führen dazu, dass extreme Kosten an die Steuerzahler:innen übertragen werden. Allein in Deutschland beträgt der Etat des Bundesumweltministeriums deutlich über 50 Prozent der Kosten für das atomare Erbe. Erhebliche Kosten sind beim Bundesforschungsministerium eingestellt, wo das Erbe der staatlichen Atomforschung mit erheblichen Belastungen für die nächsten Jahrzehnte verwaltet wird. In allen Bereichen steigen die Kosten und die Probleme. Die Zeche zahlt das Gemeinwohl.

Das AKW Brokdorf ist eines der wichtigsten Atomprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik und mit Blick auf den Atomkonflikt. Wyhl, Wackersdorf, Kalkar, Hanau und natürlich Gorleben waren weitere Orte von großer Bedeutung. Über viele Jahre hinweg fokussierten sich hier die  gesellschaftlichen Kontroversen um die Grenzen der industriellen Entwicklungen und einer wachsenden Umweltzerstörung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen mit immer grenzenloser werdenden Katastrophenszenarien.

Noch heute sind die Proteste gegen das AKW Brokdorf für das Demonstrationsrecht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte mit den Kontroversen und brutalen Polizeieinsätzen mehrfach eingreifen musste, um demokratische Verfassungsgrundsätze gegenüber machtpolitischen Interessen durchzusetzen.

Das AKW ging mit fast zehn Jahren Verspätung als erster Atomreaktor nach der Katastrophe von Tschernobyl im Herbst 1986 ans Netz. Ende 2021 wurde es dann nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig abgeschaltet. Jetzt liegt die Stilllegungsgenehmigung vor.

Auch die SHZ in Schleswig-Holstein berichtet über die Stilllegungsgenehmigung. Der Kommentar glänzt vor allem darin, dass er Jahrzehnte der Atomkontroverse in Deutschland ignoriert und ausblendet, den ersten Atomausstieg der ersten rot-grünen Regierung – und alles, was damit zu tun hatte – gleich auch noch. Tschernobyl und Fukushima? Muss man nicht erinnern? Absurderweise eingeleitet vom Kommentator mit dem Satz: …“ein ungutes Gefühl bleibt“… von einem Ausstieg aus dem Ausstieg mit einer nuklearen Laufzeitverlängerung durch die Regierung Merkel, – nach der mehrfachen Fukushima-Katastrophe zum schrittweisen Ausstieg als „emotional gefühlt – und nur selten faktenorientiert“(e) Reaktion diffamiert. Aber nur so „als ungutes Gefühl“ schreibt dieser Kommentar, wo fängt faktenfrei an?

Dokumentation: Erste Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt

Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran“ 23.10.2024

BROKDORF/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (23.10.2024), die erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau (Abbauphase 1) des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt und an die Betreibergesellschaften PreussenElektra GmbH und Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran und sorgt in Schleswig-Holstein für einen ganz besonderen Moment: Mit der heute erteilten Genehmigung kann endlich das letzte von insgesamt drei Kernkraftwerken in den Abbau gehen. Schleswig-Holstein macht damit einen großen Schritt in die Richtung einer klimaneutralen Zukunft“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Da im Lagerbecken des Kernkraftwerks noch Brennelemente und Sonderbrennstäbe vorhanden sind, die in das Zwischenlager am Standort verbracht werden sollen, musste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die sogenannte Abbauphase 1 berücksichtigt werden. „Die drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein sind abgeschaltet und das ist vor dem Hintergrund der großen Gefahren, die von der Technologie ausgehen eine gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Aber auch der Rückbau der Anlagen ist mit hohen Risiken verbunden. Mit der jetzt genehmigten Vorgehensweise ist der sichere Abbau des Kernkraftwerks gewährleistet. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst“, so Minister Goldschmidt.

Die Abbauarbeiten im Kernkraftwerk Brokdorf werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen konnten bereits im Nachbetrieb des Kraftwerks durchgeführt werden. So wurde bereits ein Teil der Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Brokdorf gebracht und eine umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Auch viele Teilschritte, wie beispielsweise die Stillsetzung von Systemen und der Abbau von Großkomponenten bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (Abbauphase 1) umfasst die Stilllegung und den Abbau der nicht mehr benötigten, der atomrechtlichen Überwachung unterliegenden, Anlagenteile mit Ausnahme des Reaktordruckbehälters sowie des biologischen Schildes.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die nötigen Rahmenbedingungen für atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. An dieser Stelle benötigt es einen Nachweis darüber, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf dabei einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids:

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird den Genehmigungsbescheid gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung im Amtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem wird der Bescheid vor Ort (Kreisverwaltung Steinburg und Amtsverwaltung Wilstermarsch) sowie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für zwei Wochen ausgelegt. Im Anschluss haben alle Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, die Gelegenheit zur Klage.

Weitere Hintergrundinformationen und den Genehmigungsbescheid finden Sie hier.

Informationen zur Abbaugenehmigung 2:

Für den Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schildes ist eine 2. Abbaugenehmigung erforderlich. Diese setzt den Abtransport aller Brennelemente und Sonderbrennstäbe voraus, die voraussichtlich im Jahr 2025 in das Zwischenlager am Standort abtransportiert werden sollen. Den Antrag für die 2. Abbaugenehmigung haben die Betreibergesellschaften am 30.08.2024 gestellt. Dieser wird aktuell von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

 

Atomforschungsreaktor Garching: Umweltverband setzt Klage fort – Inbetriebnahme verzögert sich abermals

Der BUND Naturschutz geht gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum weiteren Betrieb des mit atomwaffenfähigem Uran genehmigten Atomforschungsreaktor München Garching vor. Das berichtet die Taz online in einem Artikel von Karl Amannsberger. Außerdem teilt der Betreiber des Reaktors mit, dass es weitere Verzögerungen bei der laufenden Reparatur des Zentralkanals gibt. Dieses Kernstück, in dem der Brennstoff eingelagert wird, ist defekt und muss ausgetauscht werden. Immer neue Probleme bei der Neubeschaffung und Konstruktionen führen immer wieder zu Verzögerungen.

Der BUND Naturschutz ist weiterhin der Auffassung, dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors mit dem aus Russland stammenden und in Frankreich verarbeiteten atomwaffenfähigem Uranbrennstoff aufgrund von klaren Genehmigungsinhalten nicht zulässig wäre und längst auf einen weniger brisanten Brennstoff umgerüstet hätte werden müssen. Da dies nicht erfolgt ist, müsse der Reaktor abgeschaltet werden. „Der Umweltverband legte Ende vergangener Woche eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Im Juni hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Klage des BN auf Stilllegung abgewiesen und keine Revision zugelassen. Die aktuelle Klage hat zwar keine aufschiebende Wirkung, eröffnet aber im Erfolgsfall den Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“, schreibt Amannsberger in der Taz hier. Weiter heißt es: „„Das Urteil ist falsch“, sagte Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, der den BN vertritt, der taz. Das vom Gericht unterstellte Verständnis, die Genehmigungsbehörde habe eine flexible Regelung gewollt, sei willkürlich. Das Urteil des VGH war auch von den Grünen im Bayerischen Landtag und den „Internationalen Ärz­t:in­nen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärz­t:in­nen in sozialer Verantwortung (IPPNW)“ scharf kritisiert worden.“

Der Reaktor FRM II verfügt zwar nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über eine Genehmigung, steht aber seit rund fünf Jahren still. Der Grund sind Störfälle und Reparaturen sowie Probleme während der Corona-Zeit. In diese Phase wurden gründliche Untersuchungen der Anlage durchgeführt, wobei dann auch der Schaden am Zentralkanal festgestellt wurde. Dieser Kanals ist das Herzstück des Forschungsreaktors, weil in ihm die hoch radioaktiven Uranbrennelemente eingebaut sind. Das Bauteil ist derart komplex und anspruchsvoll, dass es zunächst massive Probleme gab, ob die Fertigung eines neuen Kanals überhaupt möglich sein würde. Nur mühselig war es dann gelungen, Unternehmen zu finden, die sich an die Herstellung eines solchen einzigartigen Bauteils wagten. Und immer wieder kommt es offenbar zu Problemen und Verzögerungen. Nun teilt die Pressestelle des FRM II mit, dass sich die Inbetriebnahme abermals verschieben wird und frühestens 2025 möglich sein könnte.

Dokumentation: FRM II 17.09.2024

Die Fertigung des Zentralkanals wird mit höchster Priorität vorangetrieben. Trotz einiger Fortschritte verschiebt sich die Lieferung auf das Jahr 2025.

Das unterste Stück des insgesamt ca. 3,5 Meter langen Zentralkanals ist in seiner Rohform fertig gestellt: Der sogenannte Befestigungsflansch mit eingeschweißtem Stopfen. Eine der noch ungelösten Herausforderungen beim Fertigen des Zentralkanals ist es jedoch, eine geeignete Wärmebehandlung zu finden, um die vorgeschriebene Gleichmaßdehnung der Schweißnaht des Kompensators zu erreichen. Der Technische Direktor, Dr. Axel Pichlmaier ist dennoch optimistisch: „Zusammen mit unseren Partnerfirmen und unter Prüfung der Sachverständigen haben wir spezielle Verfahren entwickelt, so dass die Fertigstellung des Kompensators endlich in Sicht ist.“

Mehr als ein Dutzend Firmen an Fertigung beteiligt

Nur wenn dies alles erfüllt und erledigt ist, kann mit der Herstellung des restlichen Zentralkanals begonnen werden. An der Fertigung sind mehr als ein Dutzend Firmen beteiligt. Das Projekt koordinieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FRM II, wobei der unabhängige Sachverständige der Atomaufsichtsbehörde stets eingebunden ist.

Schaden 2022 entdeckt

Bei Wartungsarbeiten war 2022 ein Schaden am Kompensator des Zentralkanals festgestellt worden. Der Zentralkanal ist das zentralste Bauteil des FRM II. Er befindet sich senkrecht im Moderatortank und trägt das Brennelement. Er trennt den primären Kühlkreislauf vom schweren Wasser im Moderatortank. Da eine Reparatur nicht möglich ist, muss dieser durch ein Neuteil ersetzt werden. Die mit der Herstellung des Ersatzteils beauftragte Firma sah sich im Verlauf der Fertigung gezwungen, wesentliche Herstellungsschritte an weitere Projektpartner auszulagern, die aber ihrerseits erst durch den FRM II zertifiziert werden mussten. Fertigungstechniken wurden von Grund auf in der erforderlichen Qualität neu entwickelt.

Viele kleine Verzögerungen

„Leider haben sich trotz beträchtlicher Fortschritte in allen Bereichen des Projekts verschiedene kleine Verzögerungen derart angehäuft, dass wir jetzt davon ausgehen müssen, dass die Lieferung des Zentralkanals im Jahr 2025 erfolgen wird“, sagt Pichlmaier. Nach der Auslieferung wird es etwa sechs Monate dauern, bis der wissenschaftliche Betrieb wiederaufgenommen werden kann.

Fachkräftemangel und Know-How-Verlust 

Als Gründe für die Verzögerung sieht Pichlmaier: „Die Fertigung des Zentralkanals erfordert eine intensive administrative Unterstützung durch den FRM II, da die Industriepartner nicht mehr mit den nuklearen Vorschriften vertraut sind. Darüber hinaus leidet der FRM II und dieser Beschaffungsvorgang, wie die gesamte deutsche Industrie, unter einem immer stärker werdenden Fachkräftemangel.“ Die Fertigung eines Einzelstücks, Prototypen, sei für die Herstellerfirmen zumeist wirtschaftlich wenig interessant.

Weitere Modernisierungsarbeiten

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FRM II wesentliche Fortschritte bei den Vorarbeiten erzielt, die eine Voraussetzung für den Betrieb des FRM II sind. Die Kräne in der Experimentierhalle und Reaktorhalle, die für den Wechsel des Zentralkanals und die Beladung des Castors mit abgebrannten Brennelementen erforderlich sind, wurden zudem umgebaut. Weitere Modernisierungsarbeiten sind in vollem Gange. Dazu gehören die Reinigungsstraßen des Primärkreises, Teile des Tertiärkreises, Bestrahlungsanlagen zur Radioisotopenproduktion, experimentelle Einrichtungen, Brandschutzsysteme und lüftungstechnische Komponenten.


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