Uran-Brennstoff mit russischer Unterstützung: ANF in Lingen macht mit „Gegengutachten“ Druck auf Genehmigungsbehörde

Der französische Betreiber der Uranfabrik ANF im emsländischen Lingen zur Herstellung von Brennelementen für Atommeiler macht mit einem „Gegengutachten“ Druck auf die zuständige Genehmigungsbehörde in Niedersachsen (NDS). Am Standort in Lingen sollen künftig spezielle Uran-Brennelemente für den Einsatz in osteuropäischen Atomkraftwerken russischer Bauart hergestellt werden. Dazu braucht es in Lingen massive Unterstützung vom russischen Staatskonzern Rosatom und der Tochterfirma TVEL. Das Genehmigungsverfahren ist derzeit in der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Über 10.000 Einwendungen sind bei der Behörde eingegangen, ein Erörterungstermin wird frühestens im September stattfinden, heißt es im Moment. Doch die zum französischen Staatskonzern gehörende Uranfabrik in Lingen steht unter Druck: Offenbar hat der Konzern Verträge mit osteuropäischen Betreibern geschlossen, die Lieferungen von neuen Brennelementen bereits ab 2025 vorsehen. Das könnte eng werden. Zumal auch die Behörden in NDS und im Bund erhebliche Sicherheitsbedenken haben. Jetzt haben die Betreiber in Lingen die Kommunalpolitik mit einem „Gegengutachten“ versorgt, um die Akzeptanz für eine französisch-russische Atomkooperation mitten im Ukraine-Krieg auszubauen. Zuletzt war bekannt geworden, dass wichtige Maschinen-Komponenten zur Herstellung von sogenannten VVER-Brennelementen für den russischen AKW-Typ bereits vor Ort in Lingen in einer alten Möbelfabrik aufgebaut sind und Mitarbeiter:innen von ANF von russischen Fachleuten an den Maschinen geschult werden.

Das Gutachten für die ANF Lingen bzw. für Framatome mit dem Titel „Rechtsgutachten zu den Anforderungen an eine atomrechtliche Anlagenänderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 2 AtG“ ist von Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Kiel und von Dr. Tobias Thienel, LL.M. (Edinburgh, Fachanwalt für Verwaltungsrecht) angefertigt werden. Ewer hatte vor einigen Jahren für das Bundesumweltministerium, damals noch unter SPD-Führung, Rechtsgrundlagen erarbeitet, mit denen eine Stilllegung der Uranfabrik per Atomgesetz und europarechtskonform umgesetzt werden könnte. Siehe dazu auch: Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab

Gegen die Pläne der ANF in Lingen, mit russischen Atomunternehmen im Bereich Kernbrennstoff angesichts des Krieges in der Ukraine noch enger zu kooperieren, gibt es massive Bedenken. Die Pressestelle des für den Antrag der ANF zuständigen Umweltministeriums in Niedersachsen teilte gegenüber umweltFAIRaendern am 10. Juni mit:

Energie- und Umweltminister Christian Meyer: „Ich sehe es sehr kritisch, wenn die Brennelementfabrik, bevor eine Genehmigung der Herstellung von atomaren Brennelementen russischen Typs erteilt wird, schon seine Mitarbeiter von Mitarbeitern russischer Atomkonzerne „schulen“ lässt. Es ist naiv zu glauben, die mit Putin eng verflochtenen Atomkonzerne wollen nicht in diesem Joint-Venture ihren Einfluss auf die europäische Atomwirtschaft ausweiten und kontrollieren. Im Gutachten des BMUV zu den Gefahren der äußeren und inneren Sicherheit werden die Probleme mit Mitarbeitern russischer Staatskonzerne im Hinblick auf Spionage, Sabotage etc. intensiv und als genehmigungsrelevant beschrieben. Das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde kann nur aktiv werden, wenn Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände agieren oder mit strahlendem Material gearbeitet wird. Beides ist bei den Vorbereitungsmaßnahmen meines Wissens nicht der Fall. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Land sind aber umgehend über die russischen Aktivitäten im Umfeld der Brennelementefabrik informiert worden.“

Ergänzend teile die Pressestelle mit: „Das Umweltministerium wurde darüber unterrichtet, dass Schulungen außerhalb des Werksgeländes stattfinden bzw. stattgefunden haben. Für weitere Detailfragen müssten Sie sich an die ANF bzw. an die zuständigen Genehmigungsbehörden im Bund wenden.“

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilte die Pressestelle des  Bundesumweltministerium umfangreich Stellung: Erst nach dem anstehenden Erörterungstermin „erfolgt eine Bewertung und Entscheidung über den Antrag in enger Abstimmung mit dem BMUV auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Roller zu Fragen der inneren und äußeren Sicherheit.

In dem Gutachten des Bundes (Prof. Roller-Gutachten) bestehen erhebliche Zweifel, ob man durch eine Sicherheitsüberprüfung bei russischen Staatsangehörigen überhaupt Geheimdienstaktivitäten erkennen könnte und ob nicht alle Mitarbeiter der mit dem militärischen Komplex eng verbundenen russischen Atomkonzerne die Gefahr von Sabotage, Spionage oder andere Formen von Einflussnahme sind:

Siehe hier z.B. : (…) Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG i.V.m. §§ 3 ff. AtZüV würde die Risiken, die von einer (natürlichen) Person im Hinblick auf mögliche missbräuchliche Eingriffe oder Sabotageakte ausgehen, insoweit abdecken, als sich aus den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einschließlich der Nachrichtendienste entsprechende Hinweise ergeben. Ob dies im vorliegenden Fall allerdings tatsächlich der Fall wäre, ist gerade die Frage. Denn es ist zweifelhaft, ob bei nicht-EU Staatsangehörigen überhaupt eine hinreichend belastbare Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die deutschen Behörden durchgeführt werden könnte.

Dies dürfte in der gegenwärtigen Situation erst recht bei russischen Staatsangehörigen gelten. Von der Zuverlässigkeitsüberprüfung kann aus tatsächlichen Gründen im Übrigen ein Szenario nicht oder nur schwer erfasst werden, bei dem die geprüften Personen als solche (zunächst) keinerlei Anlass zur Beanstandung geben, sich aber aufgrund ihrer Einbindung in eine staatliche Struktur, die jedwede wirtschaftliche Betätigung zunehmend dem Primat des militärischen Erfolgs im Krieg unterwirft, einem Zwang ausgesetzt sehen könnten, einen Beitrag zu diesem Erfolg zu leisten. Zudem kann die Zuverlässigkeitsprüfung einzelner Personen auch nicht erfassen, ob relevante Informationen an den russischen Staat gelangen, für die das Betreten der Anlage nicht erforderlich ist. Im Kern geht es somit um die Frage, ob im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung auch die Organisation als solche, also das Unternehmen als Betreiber oder, weitergehend, auch die Muttergesellschaften oder sonstige Vertragspartner, deren Mitarbeiter Zugang zu der Anlage haben, mit zu betrachten sind. Aus diesem Grund wurden bei Atomtransporten in besonderen Fällen auch früher schon Beteiligte aus nicht EU Staaten ausgeschlossen.  Denn im vorliegenden Fall wäre nicht die konkrete natürliche Person, sondern gerade die Tatsache, dass die hinter der Person stehende Organisation, nämlich letztlich der russische Staat, aufgrund seiner Durchgriffsmöglichkeiten auf einzelne Personen, als Risiko betrachtet wird, der eigentliche zweifelbegründende Umstand an der Zuverlässigkeit. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Person, die sich aus ihrer organisatorischen Einbindung ergeben, sind folglich beachtlich.

Einflussnahme auf sicherheitsrelevante Entscheidungen

Neben unmittelbaren Eingriffen in der Anlage könnten auch mittelbare Risiken durch Informationsgewinnung und -weitergaben über interne Betriebs- und Sicherheitsstrukturen und ähnlichen Hilfestellungen für Maßnahmen von außen bestehen, die bei einer weiteren Eskalation des russischen Angriffskriegs auch zu einer Destabilisierung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland dienen können. Auch die Ausnutzung von Informationen zur Desinformation und Verunsicherung der lokalen Bevölkerung wäre denkbar. Inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Rosatom und ANF konkret zu einem gesteigerten Einfluss auf sicherheitsrelevante Entscheidungen führen kann, lässt sich aufgrund der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.(…)

Bei den anlagen- bzw. nuklearspezifischen Gefahren sind verschiedene Szenarien denkbar, die in zwei Kategorien differenziert werden können: Einerseits (1) gehören hierzu Gefährdungen, die durch einem unmittelbaren Missbrauch kerntechnischer Stoffe herbeigeführt werden, etwa durch Eingriffe in die Anlage oder Sabotageakte, die zu Schäden führen oder durch eine Entwendung von Spaltmaterial zu militärischen Zwecken (Proliferation). Der Gesetzgeber hat wohl in erster Linie an diese Art von Gefahren gedacht.

Allerdings können Gefährdungen der äußeren Sicherheit auch (2) mittelbarer Natur sein, die aus den sich erweiternden rechtlichen oder faktischen Zugriffsmöglichkeiten eines ausländischen Staatskonzerns auf eine sensible Infrastruktur ergeben, welche es einer ausländischen Regierung ermöglichen könnte, auch in sicherheitsrelevanter Weise auf Tätigkeiten Einfluss zu nehmen, die das nuklearspezifische Risiko erhöhen. Diese Gefahr erscheint vor allem dann nicht als rein hypothetisch, wenn es sich um einen ausländischen Staatskonzern handelt, dessen Staatsführer nicht nur einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa führt, sondern auch unverhohlen mit dem Einsatz atomarer Waffen drohen lässt.“ (Ende des Zitats)

Vorbereitungen angelaufen: Castor-Transporte von Sellafield zum Zwischenlager in Brokdorf

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in Brokdorf bereitet sich auf den Antransport und die Einlagerung von Castor-Behältern aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield vor. Dorthin waren vor 2005 bestrahlte Brennelemente auch aus Brokdorf zur Abtrennung von Plutonium und Uran geliefert worden. Der dabei angefallene Atommüll muss mit Castor-Behältern und den darin eingelagerten Glaskokillen laut internationaler Verträge von der Bundesrepublik zurückgenommen werden. Vermutlich 2025 könnten die erforderlichen Castor-Transporte dann per Schiff aus Großbritannien über die Nordsee und die Elbe angeliefert werden. Die BGZ meldet jetzt per PM (siehe unten), dass die sogenannte Kalthantierung erfolgt ist, bei der die Abläufe der Anlieferung und Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf geprobt werden. (Foto: BGZ, Zwischenlager Brokdorf)

Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilte die BGZ mit, dass der Behälter, der jetzt in Brokdorf genutzt wurde, ein Leerbehälter aus dem Lager in Isar/Ohu war. Dort war er bereits 2023 für die Kalthandhabung genutzt worden. Der Antransport nach Brokdorf erfolge über Schiene und Straße in das Zwischenlager nach Brokdorf.

Die Einlagerungsgenehmigung, dass die hochaktiven Abfälle in Brokdorf künftig aufbewahrt werden dürfen, ist vor wenigen Wochen erteilt worden. Eine Transportgenehmigung ist noch nicht erteilt. Zuletzt war von einem Anlieferungstermin in 2025 gesprochen worden, allerdings sind diese sogenannten Rücktransporte aus Sellafield bereits mehrfach verschoben worden. Rücktransporte stehen noch für Isar/Ohu und Philippsburg (aus La Hague) an. Die Rücktransporte aus Sellafield nach Biblis haben bereits stattgefunden.

Weitere Castortransporte stehen vermutlich nach der Europameisterschaft aus der nuklearen Agenda: Über 150 Behälter mit hochradioaktivem Abfall soll aus Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus per LKW rollen. Aufgrund der enormen Transport-Risiken protestieren Anti-Atom-Gruppen dagegen. Der BUND in NRW und die Stadt Ahaus haben Klagen gegen den Transport und die Einlagerung der brisanten Abfälle angekündigt. Auch bei den Grünen im Bund und Land NRW ist man sich nicht einig, wie mit dem Atommüll umzugehen ist. So steht der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich auch als Alternative im Raum, um auf Transporte zu verzichten. Alles zum Atomtransporte von Jülich nach Ahaus auf umweltFAIRaendern.de

Dokumentation der PM der BGZ vom 27.06.2024 – Zwischenlager Brokdorf: Probelauf erfolgreich durchgeführt

BROKDORF – Die BGZ hat im Zwischenlager Brokdorf erfolgreich einen Probelauf für die vorgesehene Einlagerung von CASTOR-Behältern mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente durchgeführt. Dieser ist Teil der Vorbereitungen für die Rücknahme dieser Abfälle. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.

„Unser Team absolvierte mit einem leeren, knapp 100 Tonnen schweren CASTOR-Behälter erfolgreich alle Arbeitsschritte, die zur Einlagerung der beladenen Behälter erforderlich sind“, erläutert Marco Paschen, Leiter des Zwischenlagers Brokdorf. Die BGZ habe dadurch gezeigt, dass sie die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sicher annehmen und aufbewahren kann.

Unabhängige Sachverständige überwachten im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) als für das Zwischenlager Brokdorf zuständige Aufsichtsbehörde den mehrtägigen Probelauf.

Ende März erteilte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) der BGZ die Genehmigung, sieben CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Brokdorf aufzubewahren. „Die Behälter sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Brokdorf gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest“, informiert Jonas Wingert, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Brokdorf.

Eine noch ausstehende Voraussetzung für die Rückführung ist eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragen wird.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Die dabei angefallenen, hochradioaktiven Abfälle müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Brokdorf. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort in Brokdorf. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de

AKW Krümmel erhält endlich nach neun Jahren Genehmigung zur Stilllegung

Die ziemlich langsamste Atombehörde in der Bundesrepublik mit Sitz in Schleswig-Holstein hat es nunmehr geschafft und dem Vattenfall-Reaktor Krümmel, östlich von Hamburg, die Stilllegungs- und Rückbau-Genehmigung erteilt. Das AKW Krümmel gehört zu denjenigen Atomkraftwerken, denen die Regierung Merkel direkt nach der Mehrfach-Katastrophe von Fukushima die Lizenz zum Weiterbetrieb entzogen hatte. Tatsächlich war das marode AKW – eine „Montagsversion“ eines Siedewasserreaktors mit deutscher Weiterentwicklung und rund 1.400 MW – bereits seit 2007 fast durch die Bank wegen Störfällen und Sicherheitsmängeln nicht mehr am Netz. 2007 war es zu einem Feuer in einem der Transformatoren gekommen, auf der Rückseite der Anlage in der Nähe des Reaktors. Dabei drang Rauch in die Steuerwarte ein, die Kontrollmannschaft musste mit Gasmasken arbeiten, die Feuerwehr war im Großeinsatz. Im Zuge der folgenden Reparaturen ignorierte Vattenfall Auflagen und Anforderungen der Atomaufsicht und sorgte so mit immer neuen Mängeln für Probleme.

Wenn es in der PM aus Kiel heißt, dass diese Genehmigung nun „rund einen Monat früher als zunächst erwartet, … erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden“ konnte, dann ist das an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Auch wenn Vattenfall zunächst den Stilllegungs-Antrag seit 2011 selbst erheblich verzögert hatte: Schließlich hatte Vattenfall dann im Jahr 2015 den Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Also fast neun Jahre hat die Atombehörde in Kiel für die Stilllegungs-Genehmigung gebraucht. Andere Bundesländer haben derartige Genehmigungen deutlich schneller erteilt.

Obwohl Krümmel in einem maroden Zustand war, hatte Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen der ehemaligen Energiecharta vor einem Schiedsgericht in den USA verklagt, um Schadensersatz für die nach Fukushima erfolgte Abschaltung einzuklagen.

KRÜMMEL/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (20.06.2024), rund einen Monat früher als zunächst erwartet, die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran. Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Antragsstellung sicherheitsgerichtet und konstruktiv vorangebracht. Genau diese Herangehensweise wird auch den sicheren Abbau des Kernkraftwerks gewährleisten. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen auf der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst.“

Die Abbauarbeiten in Krümmel werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen wurden bereits im Nachbetrieb durchgeführt: So wurden zum Beispiel die Brennelemente in das Zwischenlager (Standort Krümmel) gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Viele Teilschritte, wie etwa der Abbau von Systemen, bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land von der Betreibergesellschaft Vattenfall eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.

Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Hierzu zählt beispielsweise auch die Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen (Luft und Wasser) sowie der Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden gegenüber den bisherigen Werten teilweise deutlich reduziert und unterschreiten damit die gesetzlichen Grenzwerte.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die Rahmenbedingungen für sogenannte atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die der atomrechtlichen Überwachung unterliegen und damit als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. Dafür braucht es den Nachweis, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

 

Mahnmale oder Denkmale der nuklearen und gesellschaftlichen Kernspaltung

Mit dem Ende der Atomstromerzeugung in Deutschland ist an verschiedenen Orten auch eine Diskussion in Gang gekommen, wie der gesellschaftliche Umgang mit dem nuklearen Erbe aussehen könnte. In Grafenrheinfeld drängelt die Regionalpolitik, nun endlich die weithin sichtbaren Kühltürme am AKW zu sprengen. Im August sollen die Atom-Mahnmale verschwinden. Aus den Augen aus dem Sinn? In Berlin hatten deutsche Wissenschaftler die Kernspaltung mitten im Faschismus entdeckt. Die Geschichte der Atomenergie beginnt im Krieg, mit Atombomben. Erst später werden „Atoms for Peace“ erfunden. „Erinnerungsorte und Wissensspeicher“ heißt eine Veranstaltung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) am 1. Juli in Berlin, die darüber nachdenkt, stillgelegte „Atomkraftwerke als Denkmäler“ zu nutzen.

Auf der Tagung dabei ist der Architekt Philipp Oswalt. In einem Beitrag des NDR vom Februar ist zu lesen, dass er „fordert, dass Kernkraftwerke für die Nachwelt als Kulturgüter bewahrt werden müssen: „Das ist eigentlich selbstverständlich, dass so etwas unter Denkmalschutz kommt.““ (NDR, 20.2.2024) Auch Karsten Hinrichsen aus Brokdorf findet das Thema wichtig, wie er dem NDR mitteilte. Mit Stefan Rettich von der Uni Kassel sprach der DLF zum Thema „Atommeiler als Architekturdenkmäler? Der Stadtplaner Stefan Rettich im Gespräch„. Die Süddeutsche hatte zum Thema im Januar 2023 Überlegungen angestellt. Im Wendland steht das Gorleben-Archiv als Erinnerungs-Wächter und in Braunschweig das Archiv Deutsches Atomerbe.

Dokumentation 1 von BaSE: Atomkraftwerke als Denkmäler: Erinnerungsort und Wissensspeicher

Anfang 01.07.2024 12:30 Uhr – Ende 01.07.2024 19:50 Uhr – Veranstaltungsort Berlin

Vor gut einem Jahr sind die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden. Damit wurde die Stromerzeugung aus dieser Hochrisikotechnologie endgültig beendet. Vorausgegangen war ein jahrzehntelanger gesellschaftlicher Konflikt um die Atomenergie und die Entsorgung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften.

Was wird nun aus den Standorten der Atomkraftwerke? Sollen diese Orte von historischer Bedeutung komplett verschwinden oder können sie als Ort der Erinnerung erhalten bleiben?

Am 01. Juli 2024 lädt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Kooperation mit der Universität Kassel und dem Deutschen Technikmuseum Berlin zu einer öffentlichen Fachtagung mit anschließender Podiumsdiskussion nach Berlin ein. Thematisch wird es an diesem Tag um einen umfassenden Blick auf den Denkmalwert von ehemaligen Atomkraftwerken und Möglichkeiten ihrer alternativen Nachnutzungen gehen.

Die Veranstaltung wird um 12:30 Uhr mit Beiträgen von Expert:innen verschiedener Fachrichtungen beginnen. Ab 18:20 Uhr schließt sich eine moderierte Podiumsdiskussion an, die bis etwa 19:50 Uhr dauern wird. Anschließend wird es ein Get-Together geben.

Hier können Sie sich das Programm der Veranstaltung herunterladen.

Montag, 01.07.2024 Von 12:30 Uhr bis 19:50 Uhr mit anschließendem Get-Together Anmeldung für die Veranstaltung

Adresse: Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin

Trebbiner Straße 9 – 10963 Berlin
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Dokumentation 2 – Ausstellung „Nach der Kernkraft – Konversionen des Atomzeitalters“

Schau in Berlin-Tiergarten präsentiert Ideen für AKW-Nachnutzung

Datum 15.12.2022

Deutschland steigt aus der Nutzung der Atomenergie aus. Was bleibt? Rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfall muss sicher in einem Endlager untergebracht werden. Und was geschieht mit den Atomkraftwerken? Sie sind Teil der Landschaft geworden. Gibt es neue Verwendungen? Was wäre denkbar?

Studierende der Universität Kassel haben sich Gedanken gemacht, wie eine Nachnutzung aussehen könnte und die Ausstellung „Nach der Kernkraft – Konversionen des Atomzeitalters“ gestaltet. Ihre Ideen sind phantasievoll, visionär, mutig. Es braucht Vorstellungskraft für diese „unbequemen Denkmäler“.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat diese Ausstellung in seine Räume nach Berlin-Tiergarten geholt. Denn: Denkanstöße geben, Debatten und Austausch fördern – für ein Bundesamt, das die Öffentlichkeit in seine Arbeit einbindet, ist dies von essenzieller Bedeutung.

Zu sehen ist die Ausstellung vom 15. Dezember bis 15. April täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr im Foyer des

Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Wegelystraße 8 – 10623 Berlin-Tiergarten.

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Dokumentation 3 von der BASE Seite – Atomkraftwerke als Denkmäler erhalten? Ein kurzes Interview

Welche Perspektiven bietet die Ausstellung „Nach der Kernkraft – Konversionen des Atomzeitalters“? Darüber sprachen BASE-Präsident Wolfram König und zwei ehemalige Studierende des Fachbereichs Städtebau der Universität Kassel: Rina Gashi, heute Städtebaureferendarin beim Land Niedersachsen, und Marius Freund, heute Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dipl.-Ing. Stefan Rettich.

Was verbindet das BASE mit einer Ausstellung aus dem Fachgebiet Städtebau?
Wolfram König: Mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland wird deutlicher wie schwer es ist, die Aufmerksamkeit für die Lösung der sicheren Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig haben wir nicht nur den Auftrag als Gesellschaft, den Ausstieg aus dieser Form der Energieerzeugung einschließlich ihrer Abfälle zu vollziehen, sondern es stellt sich ebenfalls die Frage: Wie können wir mit dem Wissen und den Hinterlassenschaften dieser Technologie so umgehen, dass daraus die richtigen Rückschlüsse für eine zukunftsfähige Lebensweise ermöglicht wird. Die Ausstellung leistet genau hierbei Hervorragendes, denn sie fordert zum Hinterfragen des bisher Selbstverständlichen auf: Statt Abriss der strahlungsfreien Gebäude sollten diese als Lernorte für eine nachhaltige Zukunft genutzt werden.

Welche Motivation hatten Sie als Student:innen, sich diesem Thema zu widmen?
Rina Gashi: Es gab natürlich eine intrinsische Motivation und die Leidenschaft zum städtebaulichen Entwerfen, denn ein AKW ist ebenfalls eine bauliche Anlage, zu der man sich Gedanken machen kann: Wie sieht es eigentlich mit der Nachnutzung dieses Gebäudes aus?
Marius Freund: Wir kennen natürlich die Diskussion in der Familie oder mit Freunden über die Atomkraft. Aber den Ort, den kennt man eigentlich nicht. So ein AKW ist ja auch irgendwie ein mystischer Ort. Zudem haben wir schnell gemerkt: So ein AKW ist echt groß! Und es stecken gigantische Mengen Material darin, wirklich hochwertige Baustoffe – die dann einfach auf Deponien verschwinden. Doch hochverstrahlt ist davon nur ein kleiner Teil. Und da kam dann die Motivation dazu: Das Material kann man noch anders nutzen.

Aus dem stillgelegten AKW Biblis soll ein „Lebenskraftwerk“ entstehen. Was kann man sich darunter vorstellen?
Rina Gashi: Die Idee ist aus dem Standort des Kraftwerks entstanden: Biblis hat einen speziellen Naturraum. Das AKW selbst liegt eingebettet in Landwirtschaft, Natur- und Vogelschutzgebieten und gehört überdies zum UNESCO-Geopark Bergstraße Odenwald. Somit wirkte das AKW-Gelände wie ein fehlendes Puzzleteil in der Landschaft. Der Titel „Lebenskraftwerk“ kommt daher, weil ein neues Leben für Flora und Fauna, insbesondere für bedrohte Tier- und Pflanzenarten generiert werden soll. Der Gedanke war: Was wäre, wenn das AKW Habitat für bedrohte Tier- und Pflanzenarten werden würde. Es soll aber auch ein Ort für die Bevölkerung geschaffen werden, was natürlich paradox ist, da ein AKW ein sehr verschlossener, für die Öffentlichkeit nicht zugänglicher Ort ist. Es geht also um eine natürliche Rückeroberung dieses Raums.

Und der Plan für das AKW Brokdorf ist in der Ausstellung die Umwandlung in ein „Kernkraftmuseum“. Wie könnte ein solches aussehen?
Marius Freund: Bei der Ankunft im neuen, gläsernen Museumsfoyer starten die großen Betonröhren, die man auch von außen sehen kann. Diese führen über drei Routen durch das Gebäude. Die erste ist die Produktionsroute. Man läuft den Kreislauf ab, der auch zur Stromproduktion genutzt wurde. Die zweite Route ist der Sicherheit gewidmet, denn ich würde schätzen, dass ca. die Hälfte eines AKW-Gebäudes dafür da ist, die Sicherheit zu gewährleisten. Und die letzte Route zeigt dann im Außenraum die Protestgeschichte von Brokdorf, denn das AKW hat ja wegen der Protestkultur eine sehr wichtige Rolle gespielt.

Wie sehen Sie diese Projekt-Ideen, Herr König?
Wolfram König: Der Wert aller Vorschläge zur Um- und Weiternutzung liegt meines Erachtens insbesondere in der Aufforderung, unseren Blick auf die Anlagen aus einer anderen Perspektive zu richten. Das bisher verfolgte Ziel, die Kraftwerksstandorte wieder zu einer sogenannten grünen Wiese zu machen, muss insbesondere mit den Menschen vor Ort zur Diskussion gestellt werden. Wir dürfen dabei jedoch nicht ausblenden, dass an allen Kernkraftwerksstandorten noch über Jahrzehnte Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen existieren werden. Eine Hypothek aus dem Kernkraftwerksbetrieb, die die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und uns gleichzeitig mahnen, konsequent die Standortfrage für ein Endlager in Deutschland einer Beantwortung zuzuführen.

Klage abgewiesen – Revision nicht zugelassen: Forschungsreaktor Garching darf atomwaffenfähig weiter machen.

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit heute den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil vom 18. Juni 2024 (Az. 22 A 20.40009) die Klage des BUND Naturschutz Bayern e.V. betreffend den von der Technischen Universität München (TUM) in Garching bei München betriebenen Forschungsreaktor (Hochflussneutronenquelle München – FRM II) abgewiesen. Der Kläger (BUND Naturschutz) wollte mit seiner Klage verhindern, dass der Betrieb des FRM II mit hoch angereichertem Uran (d.h. mit „HEU-Brennelementen“; HEU = highly enriched uranium) wiederaufgenommen wird.“ So lautet die Meldung des bayerischen Gerichts von heute Mittag. Der Kläger, der BUND Bayern will die schriftliche Urteilsbegründung prüfen, „ob er gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Dies hängt unter anderem davon ab, welche Aussagen das Gericht zur Klagebefugnis des BN trifft und ob sich der BUND Naturschutz dem Grunde nach auf die Einhaltung der Proliferationsbestimmungen stützen darf.“ Das BMUV oder das Bundesforschungsministerium haben sich zum Urteil wohl nicht geäußert. (oder?) Auch das Auswärtige Amt – zuständig in Sachen Proliferation – hat sich nicht zum Urteil in Garching geäußert (oder?)

Weiter heißt es in der Meldung des Gerichts: „Der 22. Senat hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Als Rechtsmittel gegen das Urteil kann der Kläger daher eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen, sobald den Beteiligten die schriftlichen Urteilsgründe zugestellt wurden. Mit dem Abfassen der schriftlichen Urteilsgründe ist – auch angesichts der Komplexität des Klageverfahrens/dessen zugrundeliegender Fragestellungen – erst in den kommenden Monaten zu rechnen.

Sobald das Urteil vollständig abgefasst vorliegt und den Beteiligten zugestellt wurde, werden wir eine Pressemitteilung versenden und das Urteil auch anonymisiert auf unserer Homepage veröffentlichen.“

Der Klagevertreter und Geschäftsfürer des BUND Bayern – Peter Rottner – hatte während der Verhandlung am Montag bereits deutlich gemacht, dass es nach dem Urteil von München wohl mit einer nächsten Instanz weitergehen wird. Gegenüber B24 sagte er in einem TV-Bericht: …” es sind eine Menge grundsätzlicher Rechtsfragen zu klären, so das, wie immer es ausgehen wird, auch die nächste Instanz gefragt werden wird.” (Siehe Link oben bzw. hier: https://umweltfairaendern.de/2024/06/18/wird-atomforschungsreaktor-garching-abgeschaltet-gericht-entscheidet-wohl-mittwoch-naechste-instanz-im-blick/)

Auch die IPPNW hatte sich für die Stilllegung des Reaktors eingesetzt und die Forderungen des BUND in Bayern unterstützt. (siehe direkt hier die PM der IPPNW) Als Reaktion auf das Urteil sagte Angelika Claussen, Co-Vorsitzende der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW: „Angesicht der weltweit wachsenden Atomgefahren ist das heutige Urteil aus München, mit dem der Weiterbetrieb des Forschungsreaktors Garching mit atomwaffenfähigem Uran-Brennstoff erlaubt bleibt, unverständlich und ein völlig falsches Signal. Russisches Atomwaffenuran – zu Brennelementen verarbeitet bei Framatome in Frankreich – eingesetzt in einem Forschungsreaktor in München, Bayern, Deutschland. Solche Kulissen öffnen Tür und Tor, dass auch andere Staaten sich bestärkt fühlen können, die Grenzen der vermeintlich zivilen Atomenergie immer mehr zu erweitern.“

In der PM als Reaktion auf das Urteil teilte der BUND Bayern als Kläger nun mit (hier in voller Länge als Dokumentation):

„BN enttäuscht über Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Der Atomreaktor in München-Garching darf entgegen internationaler Bemühungen, schwächer angereichertes Uran als Kernbrennstoff einzusetzen, weiterbetrieben werden.

Zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Klage des BUND Naturschutzes bezüglich des Forschungsreaktors Garching erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner: „Wir bedauern das Urteil des Gerichts. Unabhängig von der juristischen Fragestellung, muss noch einmal auf die Besonderheit des Betriebs mit hochangereichertem Uran hingewiesen werden: Es gibt einen internationalen Konsens, dass man Forschungsreaktoren auf niedrig angereichertes Uran umrüstet, damit es insgesamt weniger Anreicherung gibt für den Bau von Atombomben. Die USA haben das seinerzeit vorangetrieben, Deutschland hat das unterstützt. Bayern hat sich einfach darüber hinweggesetzt und Uran aus Russland bezogen. Wir halten das auch nach dem Urteil des VGH für hochproblematisch!“

Hintergrund: Ein Brennelement entspricht ungefähr einer Atombombe. Solch ein Brennelement kann in Garching in zwei Monaten abgebrannt werden – etwa 40 Brennelemente sind bereits verbraucht worden. Das Material ist danach immer noch so hoch konzentriert, dass es für den Bombenbau geeignet ist.

Der BUND Naturschutz wartet jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüft, ob er gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Dies hängt unter anderem davon ab, welche Aussagen das Gericht zur Klagebefugnis des BN trifft und ob sich der BUND Naturschutz dem Grunde nach auf die Einhaltung der Proliferationsbestimmungen stützen darf.

Der BN-Geschäftsführer Peter Rottner unterstreicht: „Einen Erfolg hatte dieses Gerichtsverfahren bereits jetzt: Das Umweltministerium hat angekündigt, zu Beginn der 2030er Jahre auf einen Umbau des Reaktors und einer Verwendung geringer angereicherter Brennstoffe hinzuwirken.“

Weiteres zum Thema zivil-militärische Risiken der Atomenergie:

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