Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025

„SMR“ heißt eines der Kürzel, mit dem Atomfreunde für eine massive Ausweitung der nuklearen Stromerzeugung hausieren gehen – obwohl es bis heute solche Small.Modular.Reaktoren noch gar nicht gibt. Eine Vielzahl von Typen sind in der Entwicklung. Allen gemeinsam: Sie dürften extrem kostspielig sein, sind bislang weit davon entfernt, funktionsfähig sein und bergen vor allem auch aufgrund der besonderen Brennstoffe mit erheblichen Risiken im militärischen Bereich. Ein System auf Basis erneuerbarer Energie wäre global nicht nur gefahrloser, sondern auch erheblich kostengünstiger zu etablieren und wesentlich umwelt- und klimaverträglicher. Doch Vernunft spielt offenbar in Sachen Atomenergie keine Rolle. Für solche SMR-Fantasien führt jetzt die Tschechische Republik mit einem  Scoping-Verfahren (Vorverfahren) einen ersten Schritt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch. Deutschland, vertreten durch das Bundesland Bayern, ist über die Espoo-Leitstelle informiert worden und hat Einwendungen erhoben. Noch bis zum 20. Januar 2025 läuft die Einspruchsfrist. (Bild: KI-generiert mit der Aufgabe: Ein Bild mit dem Schriftzug „SMR – Reaktoren Temelin“ mit einer Baustelle und einem alten Atomreaktor in der Tschechischen Republik)

Das bayerische Umweltministerium verweist ausdrücklich auf eine Fristverlängerung, nach Bürger*innen noch bis zum 20. Januar Zeit haben, gegen die Pläne der Tschechen Einsprüche zu formulieren: „Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz oder postalisch an: Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic zu übermitteln.“

In der Dokumentation Nr. 3 (unten) sind verschiedene Links zu PDF-Unterlagen und Übersetzungen. Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.

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Dokumentation 1: Text des BMUV zu dieser Beteiligung:

Das BMUV erhielt die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“.

Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“ mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte. Bis zum 19. Dezember 2024 können außerdem Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens sowie zum Untersuchungsrahmen (insbesondere zu der Frage, welche Bereiche der Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und öffentliche Gesundheit in der UVP-Dokumentation stärker hervorgehoben werden sollten) abgegeben werden.

Im Falle einer grenzüberschreitenden UVP kann nach tschechischem Recht auf Antrag eines betroffenen Staates die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme um bis zu 30 Tage verlängert werden. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zur beabsichtigten Maßnahme sind der Benachrichtigung über das Vorhaben in deutscher Sprache zu entnehmen.

28.11.2024 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 13.12.2024
Dokumentation 2 – Bayerische Einwendungen zum Verfahren in Sachen SMR in Temelin:

Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik werden am Standort Temelín derzeit zwei Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 60 km von der bayerischen Grenze entfernt. In den Jahren 2012/2013 führte die tschechische Regierung am Standort Temelín ein UVP-Verfahren zur Errichtung von zwei weiteren großen Kernkraftwerksblöcken durch, an dem sich Bayern beteiligt hat (s.u.Temelín).

Derzeit ist unklar, ob und wann diese beiden geplanten Reaktoren gebaut werden. Die tschechische Regierung hat kürzlich mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere SMR-Kernkraftanlage (small modular reactor) zur Stromerzeugung errichten möchte. Als ersten Schritt führt die tschechische Republik derzeit ein Scoping-Verfahren (Vorverfahren) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch.

Bayern hat sich dafür entschieden, auch an diesem grenzüberschreitenden Scoping-Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen.

Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:

Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor)

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache
per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic

zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.

Weiterführende Informationen

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Dokumentation Nr. 3 – Weitere Informationen zu den SMR-Planungen, Unterlagen und Einwendungen mitsamt Übersetzungen vom Bayerischen Umweltministerium (Siehe oben als Zip-File alle Dateien der hier im folgenden verlinkten Dokumente auf den Severn des Ministeriums). Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.

Geplanter Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Temelin in der Tschechischen Republik

Ausgangslage

In der Tschechischen Republik werden sechs Kernreaktoren an zwei Standorten (zwei in Temelín und vier in Dukovany) betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 km von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung in den nächsten Jahren mit dem Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken beginnen.

Zentrale Ziele der Bayerischen Staatsregierung

Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Bayerische Staatsregierung hat den zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie in Deutschland maßgeblich mitgestaltet und lehnt den Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin ab. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Tschechische Regierung von der Energiewende und dem bayerischen Weg hin zu erneuerbaren Energien zu überzeugen.

Die Bayerische Staatsregierung ist sich bewusst, dass jeder Mitgliedstaat der EU gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht hat, die Struktur seiner Energieversorgung selbst zu bestimmen. In jedem Fall müssen aber alle internationalen Anforderungen eingehalten werden, sollte es zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin kommen.

Die Nutzung der Kernenergie ist eine hochkomplexe Aufgabe, bei der höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen und im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 setzt sich die Staatsregierung deshalb mit Nachdruck für folgende zentrale Ziele ein:

  • Einhaltung höchster Sicherheitsstandards,
  • Einhaltung aller internationalen Anforderungen und
  • größtmögliche Transparenz.

Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Neubau

Das Tschechische Umweltministerium hat für den geplanten Neubau ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durchgeführt. Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten grenzüberschreitend an UVP-Verfahren zu beteiligen. In Umsetzung der Espoo-Konvention erfolgt eine Beteiligung Deutschlands/Bayerns am UVP-Verfahren für den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin.

Im Rahmen der Beteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der Zeit vom 07.05. bis zum 18.06.2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Ministerium ausgelegt. Zusätzlich wurde das Gutachten in den grenznahen Landratsämtern Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den kreisfreien Städten Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen hatten die Möglichkeit, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.

Das StMUG hat dem tschechischen Umweltministerium eine detaillierte Stellungnahme übermittelt. Darin kommen die bereits genannte ablehnende Grundsatzposition der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin und die genannten zentralen Ziele der Staatsregierung deutlich zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Einwänden erhoben und Forderungen vorgetragen. So fordert das StMUG z. B.

  • auch die Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten anstelle des Neubaus der Reaktorblöcke,
  • die Klärung einer Reihe von radiologischen Fragestellungen (z. B. zu den radiologischen Auswirkungen von Stör- und Unfällen über die Luft und das Wasser einschließlich Grundwasser),
  • den Nachweis der Gewährleistung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei Unfällen,
  • die Klärung von noch offenen Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Schließlich erbittet das StMUG die ehestmögliche Unterrichtung über die Auswahl des genauen Reaktortyps und weitergehende Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

Am 12.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium in Passau eine informelle Diskussionsveranstaltung zum UVP-Verfahren durchgeführt. Die organisatorische Vorbereitung des Termins hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernommen.

Am 22.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt. Der Anhörungstermin diente dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung war auch die bayerische/deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland stand eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.

Als letzten Schritt im UVP-Verfahren hat das Tschechische Umweltministerium am 18.01.2013 seine Stellungnahme zum UVP-Verfahren in tschechischer Sprache veröffentlicht. Auf Bitten des StMUG wurde eine Übersetzung der Stellungnahme ins Deutsche übermittelt. Die Stellungnahme enthält 90 Forderungen an die künftige Anlage. Das StMUG veröffentlicht diese „Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (PDF)“.

Im Rahmen dieser Stellungnahme sind auch Einzelstellungnahmen zu den Äußerungen aus der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden. Diese hat das StMUV übersetzen lassen und veröffenlicht. Stellungnahmen aus der Bundesrepublik Deutschland (zip-Datei, 37,5 MB)

Weitere Schritte

Nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erfolgt nunmehr die atomrechtliche Prüfung des Vorhabens durch das Tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit. Das StMUG wird seine Position und seine Forderungen in einem Monitoring-Prozess im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission weiterhin mit Nachdruck einbringen.

Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bayern erfolgte im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens, zu dem sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen war deshalb auch hier ursprünglich diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.

Das UVP-Verfahren wurde nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.

AKW Leibstadt Schweiz: Anwohnende gehen gegen „Rechtsverweigerung“ der Behörde wegen Langzeitbetrieb vor

Die schweizerische Energie-Stiftung SES, Greenpeace Schweiz und der trinationale Atomschutzverbands TRAS haben mitgeteilt, dass Anwohnende gegen die Untätigkeit der Schweizer Atombehörde vorgehen. Noch im Dezember hatten „Anwohnende des AKW Leibstadt … beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie (BFE) wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Nach internationalem Recht hätte die Schweiz die Umweltverträglichkeit aus eigenem Antrieb prüfen müssen, bevor das AKW Leibstadt in zehn Tagen den Langzeitbetrieb aufnimmt. Im Februar 2024 hatten Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans UVEK gerichtet. Das UVEK bzw. das BFE sind bisher nicht auf das Gesuch eingetreten.“ Darüber hatte auch umweltFAIRaendern im Zusammenhang von Aktivitäten der IPPNW Deutschland und Schweiz berichtet. Ebenfalls im Dezember hatten die beiden Verbände einen offenen Brief von über 500 Medizinerinnen aus der Grenzregion veröffentlicht, in der sie vor den Risiken eines weiteren Betriebs des Uralt-Reaktors in Leibstadt warnen. Das AKW Leibstadt soll wie auch die AKWs Gösgen und Beznau über 40 Jahre hinaus in Betrieb bleiben und damit länger, also die technische Auslegung ehemals vorgesehen hat. Eine international verbindliche und grenzüberschreitende Minimalanforderung nach Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wie die Aarhus- und Espoo-Konventionen es vorschreiben, will die Schweiz nicht durchführen.

Dokumentation der PM von SES, GP und TRAS:

Umweltverträglichkeitsprüfung für Langzeitbetrieb AKW Leibstadt – Beschwerde gegen BFE wegen Rechtsverweigerung

Anwohnende des AKW Leibstadt haben am 5. Dezember 2024 beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie (BFE) wegen Rechtsverweigerung eingereicht. Nach internationalem Recht hätte die Schweiz die Umweltverträglichkeit aus eigenem Antrieb prüfen müssen, bevor das AKW Leibstadt in zehn Tagen den Langzeitbetrieb aufnimmt. Im Februar 2024 hatten Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans UVEK gerichtet. Das UVEK bzw. das BFE sind bisher nicht auf das Gesuch eingetreten.

Das auf 40 Betriebsjahre ausgelegte AKW Leibstadt geht am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Schweiz betreibt den ältesten AKW-Park der Welt. Dieser stellt ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial dar.

UVEK verletzt Abkommen und missachtet Mitspracherechte der Anwohnenden

Fünfzehn Anwohnerinnen und Anwohner aus der näheren Umgebung des AKW Leibstadt beidseits der Rheingrenze haben bereits am 26. Februar 2024 ein Gesuch für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim UVEK eingereicht. Als direktbetroffene Anwohnende fordern sie ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein, das Bestandteil einer UVP ist. Das UVEK hat das Gesuch bisher nicht geprüft, geschweige denn eine UVP an die Hand genommen. Es schafft damit Fakten, verletzt internationale Abkommen und übergeht die Betroffenen. Weil der Bund nicht zeitgerecht auf das Gesuch eingetreten ist, haben die Anwohnenden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das BFE wegen Rechtsverweigerung erhoben.

Bund verhält sich widersprüchlich

Die Weigerung, auf das Gesuch der Anwohnenden einzugehen, steht im Kontrast zur Art, mit welcher Bundesrat Albert Rösti versucht, die Atomkraft in der Schweiz wiederzubeleben. Mit grossem Tempo strengt er demokratische Prozesse an, um das AKW-Neubauverbot zu streichen. Hingegen werden beim Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt internationale Abkommen, kritische Stimmen und demokratische Rechte von Betroffenen ignoriert.

Rechtzeitige UVP ist verbindlich

Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu, nachteilige und grenzüberschreitende Auswirkungen des AKW-Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt zu erkennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Teil einer UVP ist die Konsultation der betroffenen Bevölkerung. Dazu hat sich die Schweiz unter den Aarhus- und Espoo-Konventionen verpflichtet, worauf sich die Beschwerdeführenden berufen. Da das AKW Leibstadt in wenigen Tagen in den Langzeitbetrieb übergeht, hätte das UVEK also schon längst eine UVP veranlassen müssen.

Weitere Informationen

„Falsch und irreführend“ – Betreiber dementiert (BI-)Meldungen zu Atommülllager Ahaus: Hallendach hängt durch, Wände mit Stahlseilen zusammengehalten, Wasseransammlungen

Während hochumstrittene Planungen laufen, über 150 Atommüll-Behälter mit hochradioaktivem Abfällen per LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus zu transportieren, gibt es nun neue Alarmmeldungen. (UPDATE:) Gestern meldeten Bürgerinitiativen sindgemäß: `Das Hallendach des Atommüll-Zwischenlagers hängt offenbar durch und muss mit Stahlseilen stabilisiert werden, um die Statik aufrechtzuerhalten. So habe ein Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde im zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Lage in Ahaus gegenüber Bürgerinitiativen auf Nachfrage bestätigt.´ Die BI Ahaus und die Initiative SOFA aus Münster hatten gestern eine entsprechende Pressemeldung veröffentlicht. Dazu gehört auch ein Brief an die Atomaufsicht im Land NRW, in dem sich Ahaus befindet. Zuständig ist die grüne Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. UPDATE 8.1. 13.40 Uhr. Der Betreiber widerspricht den Meldungen der BIs. „Irreführend und Quatsch„heißt es bei der Münsterländer Zeitung (hinter einer Paywall). ** Weiteren hoch radioaktiven Atommüll jetzt nach Ahaus zu transportieren sei unverantwortlich, argumentieren die Umweltgruppen. Die Genehmigung für den Transport des Atommülls ist bislang nicht erfolgt. Vor den Bundestagswahlen, soviel ist seit Wochen klar, werden die Atomtransporte ohnehin nicht rollen. Initiativen und Umweltverbände fordern seit längerem eine umfassende Nachrüstung für die oberirdischen Zwischenlager, weil Alterungsprozesse, Unsicherheiten bei der Behälterlagerung und auch mangelhafte Auslegung der Gebäude gegenüber den alten und neuen Risiken verbesserte Sicherheits- und Sicherungskonzepte erfordern.

** In der Münsterland-Zeitung widerspricht die BGZ „ausdrücklich. „Es gibt keine Mängel“, betonte er auf Anfrage unserer Redaktion. Die Behauptung „Im Deckenbereich hat sich eine Mulde gebildet, in der sich Wasser ansammelt“ sei falsch und irreführend. Es gebe dort keine Mulde und keine Ansammlung von Wasser. Es habe ab dem Jahr 2018 Baumaßnahmen am Dach gegeben. Diese Maßnahmen seien Bestandteil der „Härtung“. Dabei sei auch eine Schutzwand um das Zwischenlager errichtet worden. Sie soll den Atommüll vor Terrorangriffen schützen.
Für eine „Stützenkopfverspannung“ würden dauerhaft Stahlseile eingesetzt, um die Deckenkonstruktion zu verstärken. Die Bauarbeiten seien erfolgreich abgeschlossen worden.“

UPDATE: Eine entsprechende Pressemeldung der BGZ ist bislang nicht online (stand heute 13.53 Uhr) auf deren Seite! Eine Anfrage von umweltFAIRaendern liegt der Pressestelle im BASE zu diesem Thema seit grad eben vor. Die Antwort ist grad eingegangen und lautet: „Ein Vertreter der BI Ahaus informierte in einem Anruf vom 16.12. über die Vermutung, dass es aktuell statische Probleme beim Lagergebäude des BZA gebe. Herr Dr. Bunzmann verwies darauf, dass für solche Fragen die atomrechtliche Aufsicht über das BZA, das MWIKE, verantwortlich ist. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass dem BASE bekannt ist, dass das MWIKE bereits vor einigen Jahren Fragen zur Statik des Lagergebäudes bearbeitet habe. Zum aktuelle Stand zu diesem Sachverhalt kann nur das MWIKE als atomrechtliche Aufsicht Auskunft geben.“ Diese Auskunft habe BASE auch an die Münsterländer Zeitung erteilt. Die Angaben, auf die sich BASE bezieht, sind unten in der PM und dem Brief der Initiativen zu lesen….

Die BGZ teilt auf ihrer Homepage zu Ahaus mit Blick auf die dort gelagerten hochaktiven Abfälle mit:

„Aktuelle Belegung des Brennelemente-Zwischenlagers Ahaus (BZA)

Im BZA werden seit März 1998 sechs CASTOR-V-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken gelagert. Die ebenso hier lagernden, deutlich kleineren 305 CASTOR THTR/AVR-Behälter sind mit bestrahlten Brennelementen aus dem stillgelegten Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm-Uentrop beladen. Der Abtransport dieser Brennelemente in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus war eine unverzichtbare Voraussetzung für die Stilllegung dieses Kraftwerkes. Darüber hinaus lagern hier seit 2005 18 Behälter vom Typ CASTOR MTR 2 mit Brennelementen aus dem Forschungsreaktor in Dresden-Rossendorf.“

Hintergrund zum Thema:

Dokumentation: BI Ahaus zu den Zuständen des Zwischenlagers für Atommüll.

Bauliche Mängel am Ahauser Atommüll-Lager

Hallendach hängt durch – Bürgerinitiativen wenden sich an die Atomaufsicht

An den Seitenwänden und der Decke der Ahauser Lagerhalle für Atommüll haben sich jetzt gravierende Mängel in der Statik gezeigt, die zu einem Auseinanderdriften der Wände geführt haben. Als Folge davon hat sich im Deckenbereich eine 2 – 3 cm tiefe Pfütze gebildet, da das Hallendach offenkundig durchhängt. Damit dieser Prozess sich nicht fortsetzt, wurden nun Drahtseile von einer Wand zur anderen gespannt.

Mit diesem Sachverhalt, über den die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ kürzlich unterrichtet worden war, haben mehrere Bürgerinitiativen jetzt in einem Brief die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur konfrontiert, die zugleich Chefin der NRW-Atomaufsicht ist. Die Initiativen wollen wissen, ob diese gravierenden Vorgänge am Atommüll-Lager in Ahaus der NRW-Atomaufsicht bekannt sind, wie sie sie bewertet und welche Maßnahmen ggf. vorgesehen oder schon ergriffen worden sind.

„Dass das Ahauser Lager mit seinen Wand- und Deckenstärken von nur 20 – 30 cm im oberen Hallenbereich heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht, haben wir schon seit vielen Jahren immer wieder kritisiert. Alle später errichteten Zwischenlager weisen erheblich dickeres Mauerwerk auf, das zuletzt in Bau befindliche in Lubmin sogar bis zum 180 cm“, so BI-Sprecher Felix Ruwe, „wir fordern deshalb insbesondere im Hinblick auf die drohende Langzeitlagerung von Atommüll in Ahaus den Neubau eines erheblich robusteren Gebäudes.“

„Unter den gegebenen Umständen ist jeglicher weitere Antransport von hochradioaktivem Atommüll, wie er aus Jülich und Garching geplant ist, unverantwortlich“, so Matthias Eickhoff (SOFA Münster). „Ministerin Neubaur muss sich ernsthaft fragen, ob unter den gegebenen Umständen nicht eine Räumungsverfügung für das Ahauser Lager angeordnet werden muss, wie sie für das Atommüll-Lager in Jülich bereits seit 10 Jahren besteht!“


Brief an die NRW-Wirtschaftsministerin und Chefin der NRW-Atomaufsicht Mona Neubaur

BI „Kein Atommüll in Ahaus“ e. V.
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

An die
Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Mona Neubaur
40190 Düsseldorf

Ahaus, den 06.01.2025

Betr: Atommülllager Ahaus: Akute Sicherheitsmängel der Lagerhalle

Sehr geehrte Frau Ministerin Neubaur,

einer unserer wesentlichsten Kritikpunkte an der gegenwärtigen Form der Zwischenlagerung hochradioaktiven Mülls in Ahaus ist seit vielen Jahren die Struktur der hiesigen Lagerhalle: Deren Wände und Decke weisen im Vergleich zu allen später entwickelten Zwischenlager-Generationen eine viel zu geringe Wand- und Deckenstärke auf. Dies ist erst recht im Hinblick auf die geplante Langzeit-Zwischenlagerung inakzeptabel. Zuletzt hatten wir das in unserer „Stellungnahme zur geplanten Langzeitlagerung von hochradioaktiven Brennelementen in Ahaus“ im August 2024 formuliert, die auch Ihnen vorliegt.

Nun zeigen jüngste Ereignisse, dass unsere Bedenken viel früher als von uns erwartet traurige Realität wurden: Nach uns jetzt zugegangenen Informationen haben sich an den Seitenwänden und der Decke der Ahauser Lagerhalle gravierende Mängel in der Statik gezeigt, die zu einem Auseinanderdriften der Wände geführt haben. Die Folge davon ist, dass sich im Deckenbereich eine Mulde gebildet hat, in der sich Wasser ansammelt. Um ein weiteres Auseinanderdriften zu vermeiden, sind die Außenwände nun provisorisch durch starke Drahtseile miteinander verbunden worden. Dies zeigt ganz deutlich, dass das Gebäude schon gegenwärtig nicht mehr den Anforderungen entspricht, die an ein genehmigungsfähiges Zwischenlager gestellt werden müssten.
Dass es im oberen Hallenbereich des Ahauser Lagers Probleme gibt, ist übrigens auch dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bekannt. Dies bestätigte der Leiter der Abteilung Genehmigungsverfahren des BASE, Dr. C. Bunzmann, bei einer telefonischen Nachfrage unsererseits am 16.12.2024.

Wir möchten Sie deshalb in Ihrer Eigenschaft als Leiterin der Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen fragen:

  • Waren Ihnen die geschilderten Vorgänge bereits bekannt? Und wenn ja, seit wann?
  • Wie bewerten Sie diese Vorkommnisse?
  • Welche Maßnahmen der Atomaufsicht halten Sie in dem Zusammenhang für geboten? Welche Maßnahmen haben Sie ggf. schon veranlasst?
  • Wäre unter den gegebenen Umständen nicht eine Räumungsverfügung für das Ahauser Lager geboten, wie sie bereits seit mehr als 10 Jahren für das Zwischenlager in Jülich besteht?
  • Teilen Sie unsere Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen auf keinen Fall neuer radioaktiver Atommüll (z.B. Brennelemente aus dem AVR Jülich und dem FRM II Garching) nach Ahaus gebracht werden darf?

Sehr geehrte Frau Neubaur, wir bitten baldmöglichst um eine Antwort auf unsere Fragen, noch mehr aber darum, dass angesichts der Misere um das Ahauser Atommüll-Lager die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A.:
Hartmut Liebermann, BI Ahaus
Felix Ruwe, BI Ahaus
Matthias Eickhoff, SOFA Münster
Jens Dütting, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Bauliche Mängel am Ahauser Atommüll-Lager: Hallendach hängt durch. Gorleben-BI: Neubau bei verlängerter Zwischenlagerung „von krachender Aktualität“

Schaut man sich das Forschungsprogramm der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) an, dann spielt der Zustand der Lagergebäude nur eine Nebenrolle – für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ und die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hingegen hat der eine große Bedeutung, weil die geringen Wand- und Deckenstärken der Zwischenlagerhallen in Ahaus und Gorleben aus ihrer Sicht keinen hinreichenden Schutz gegen Terrorangriffe oder Flugzeugabsturz bieten.

An den Seitenwänden und der Decke Brennelemente-Zwischenlagers Ahaus (BZA) haben sich jetzt gravierende Mängel in der Statik gezeigt, die zu einem Auseinanderdriften der Wände geführt haben. Als Folge davon hat sich im Deckenbereich eine 2 – 3 cm tiefe Pfütze gebildet, da das 38 Meter breite Hallendach offenkundig durchhängt. Damit dieser Prozess sich nicht fortsetzt, wurden nun Drahtseile von einer Wand zur anderen gespannt.

Felix Ruwe, der Sprecher der Ahaus-BI: „Damit werden die Mängel aber nicht behoben, sondern nur vorübergehend gebremst. Nach unserer Einschätzung handelt es sich um ein meldepflichtiges Ereignis und schränkt die Nutzungsdauer des BZA-Gebäudes stark ein, wir haben die Atomaufsicht informiert. Soviel zu den BGZ-Aussagen bezüglich der „noch lange Zeit sicheren Halle“.“

In einem Brief an NRW-Ministerin Mona Neubaur fordern sie jetzt Klarheit und Konsequenzen: u.a. einen Transportstopp, denn aus dem Forschungszentrum Jülich sollen 125 Castoren in das BZA transportiert werden.

Die Castorhallen in Ahaus und Gorleben sind baugleich, deshalb ruft dieses Ereignis natürlich die Gorleben-BI zugleich mit auf den Plan. Deren Sprecher Wolfgang Ehmke kommentiert: „Es geht in Gorleben bereits jetzt um die verlängerte Zwischenlagerung über das Jahr 2034 hinaus, bereits Ende Januar 2025 will die BGZ über die anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung auf einer öffentlichen Veranstaltung informieren, die dem neuen Genehmigungsverfahren vorangestellt wird. Durch das Ereignis in Ahaus bekommt unser wiederholt gestellter Hinweis auf die dünnen Wand- und Deckenstärken und die Forderung nach einem robusten Neubau der Lagerhalle eine krachende Aktualität.“

Wolfgang Ehmke, BI-Pressesprecher, 0170 510 56 06

https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2024/12/10/behaelterzulassungen-im-brennelemente-zwischenlager-gorleben-laufen-aus-hersteller-huellen-sich-in-schweigen/

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