It matters! Mister Elton John.
Monat: Januar 2025
Linke im Bundestag fragt nach: Sicherheitsabbau im geplanten Atommülllager Schacht Konrad?
Kommt es zu einer Absenkung der Sicherheitsstandards bei dem immer noch im Bau befindlichen Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall im Schacht Konrad? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Victor Perlin, Mitglied der Linken-Gruppe, die Bundesregierung befragt, nachdem die Entsorgungskommission in einem Papier verschiedene „Anpassungen“ vorgeschlagen hatte. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet. Bislang könnte in Konrad kein Atommüll eingelagert werden, selbst wenn das alte Eisenbergwerk nach immer neuen Verzögerungen in Betrieb gehen würde. Der Grund: Die radioaktiven Behälter können die Anforderungen der sogenannten „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE)“ bisher nicht erfüllen. Die GwE ist Bestandteil der Genehmigung für das geplante Endlager in Salzgitter, dem Planfeststellungsbeschluss.
- Kein Atommüll für Schacht Konrad: „Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ nicht anwendbar – Inbetriebnahme nur mit Schönrechnen?
- Die AG Schacht Konrad hatte auf den Hinweis zur ESK-Stellungnahme mit einer PM reagiert: Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz (siehe auch unten im Wortlaut)
Die Serie von Problemen um den Ausbau und die Sicherheit des in einem alten Eisenbergwerk laufenden Arbeiten für ein unterirdisches Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abälle in Salzgitter reißen nicht ab. Erst vor wenigen Tagen hatten Umweltverbände gemeinsam mit Kommunen, Gewerkschaften und anderen Organisationen die Klage gegen die Inbetriebnahme von Konrad auf den Weg gebracht, weil schon bislang massive Bedenken vorliegen, dass die Sicherheit in Konrad nicht ausreichend ist.
- Siehe auch hier: Schacht KONRAD: Klage aus guten Gründen – Fachliche Aktualität auf Höhe der Zeit muss auch für Schacht Konrad gelten! (Siehe unten im Wortlaut)
- Alles zum Thema Schacht Konrad auf umweltFAIRaendern.de
Zwar sind die Probleme mit der GwE schon länger bekannt, aber erst jetzt wird mit der Stellungnahme des Beratungsgremiums des Bundesumweltministeriums, der Entsorgungskommission deutlich, wie grundsätzlich das Problem ist: Derzeit könnte kein einziges Atommüllfass eingelagert werden, weil die strahlenden Behälter die Anforderungen nicht erfüllen können. Daher schlägt die ESK Anpassungen vor.
Der linke Bundestagsabgeordnete Victor Perli, der aus dem Atomerbe-Eck ASSE/Konrad stammt hat vor diesem Hintergrund die Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage mitzuteilen, „welche Position bezieht sie (die Bundesregierung) insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards“ bezieht. umweltFAIRaendern dokumentiert gleich unten die Frage des Abgeordneten und die Antwort von Dr. Jan-Niclas Gesenhues, dem Parlamentarischer Staatssekretär (Mitglied des Deutschen Bundestages) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
- Die Fragen des MdB Pauli und die Antworten sind hier auf dem Servern des Bundestags online. (Frage 89, Siehe vollständig auch gleich unten)
Zweifel daran, dass ausreichend Konservativitäten hinsichtlich der Sicherheitspuffer und Raum für andere „Anpassungen“ vorhanden sind, hat die AG Schacht Konrad bereits formuliert (siehe oben). Erhöhte Schutzanforderungen, die im Laufe der Jahre zum Thema Wasser eingeführt wurden, würden nun die Einlagerung blockieren. Daher müsste Korrekturen in den Berechnungsmodellen kommen, heißt es von Seiten der ESK und der Bundesregierung:
Frage 12/456
„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Entsorgungskommission (ESK), wonach sämtliche für das geplante Endlager Schacht Konrad vorgesehenen Atommüll-Abfallgebinde die rechtlichen Anforderungen aus Endlagerungsbedingungen und wasserrechtlichen
Regelwerken nicht erfüllen und damit nicht eingelagert werden können bzw. „mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Stellungnahme_BEKO_ESK118_24102024.pdf, S. 7), und welche Position bezieht sie insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards (vgl. ebd. S. 8 und 12 sowie www.ag-schacht-konrad.de/news/newsuebersicht/schacht-konradentsorgungskommission-fordert-missachtung-von-grund-und-trinkwasserschutz-1)?“
Antwort Dr. Jan-Niclas Gesenhues
„Der im Jahr 2002 erteilte Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad enthält im Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GwE) zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen.
Diese GwE beschreibt neben dem radioaktiven Inventar auch die zulässigen nichtradioaktiven Stoffe und deren Massen entsprechend der Grundwasserverordnung bzw. des Niedersächsischen Wassergesetzes. Zur Umsetzung der Anforderungen der GwE wurde eine grundsätzliche Vorgehensweise ausgearbeitet und in einem Projektbericht festgehalten. Die wasserrechtliche Aufsicht hat dieser Vorgehensweise am 15. März 2011 zugestimmt. In dem Projektbericht ist u. a. festgehalten, dass bei Änderungen relevanter Grenz-
werte (wie z. B. in der Grundwasserverordnung oder Trinkwasserverordnung) diese Änderungen unmittelbar berücksichtigt werden müssen.
Dass die betreffenden Abfallgebinde derzeit noch nicht die Einlagerungsvoraussetzungen erfüllen, liegt darin begründet, dass der Großteil der zur stofflichen Beschreibung der Abfallgebinde nach dem Projektbericht erforderlichen Stofflisteneinträge infolge von Änderungen in der Trinkwasserverordnung derzeit gesperrt ist. Die Arbeiten zur (Wieder-)Freigabe der Stofflisteneinträge dauern an. Neben den Arbeiten an den einzelnen Stofflisteneinträgen prüft die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auch weitergehende Verbesserungsmöglichkeiten in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anforderungen aus den Endlagerungsbedingungen oder wasserrechtlichen Regelwerken nicht erfüllt werden.
Die Entsorgungskommission (ESK) hat aufgrund einer Eigenbefassung eine Stellungnahme zu „fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinden für das Endlager Konrad“ erarbeitet. Sie empfiehlt in der in Bezug genommenen Stellungnahme, das aus Sicht der ESK stark vereinfachende Modell, welches dem eingangs genannten Projektbericht zugrunde liegt, unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik zu überprüfen und bestehende Konservativitäten zu quantifizieren und zu bewerten. Weiterhin empfiehlt die ESK in ebendieser Stellungnahme, Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Zustimmung der wasserrechtlichen Aufsicht auf ihre Anwendbarkeit auf das Endlager Konrad zu überprüfen. Sofern diese Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte angewendet werden müssen, sind sie nach Auffassung der ESK dahingehend zu überprüfen, ob sie durch die quantifizierten Konservativitäten sicher abgedeckt sind.
Eine Forderung nach einer Absenkung sicherheitsrelevanter und wasserrechtlicher Standards vermag die Bundesregierung in dieser Empfehlung nicht zu erkennen.“
Dokumenation der PM der AG Schacht Konrad:
Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz
(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“
So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.
„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“
Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.
Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123
Schacht KONRAD: Klage aus guten Gründen
Fachliche Aktualität auf Höhe der Zeit muss auch für Schacht Konrad gelten!
(Presseerklärung 09.01.2025) Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen haben fristgerecht die Begründung für ihre Klage auf Rücknahme der Genehmigung von Schacht KONRAD als Atommülllager beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.
Dazu erklären die Klägerinnen, Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftrage des NABU-Landesverbandes Niedersachsen: „Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall. Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich. Für alle anderen potenziellen Endlagerstätten für radioaktive Abfälle gelten die 2020 verabschiedeten Endlager-Sicherheitsanforderungen und die werden – wie vom Umweltministerium Niedersachsen in seinem Bescheid bestätigt – von Schacht KONRAD nicht eingehalten. Deshalb klagen wir auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses.“
Rechtsanwältin Dr. Michéle John erklärt dazu aus juristischer Sicht: „Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vor, denn es sind nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die diesen rechtfertigen. Dazu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte vorhandene und berücksichtigte Tatsachen nunmehr allgemein anders bewerten oder zu bewerten haben. Dazu gehört ein neuer Stand von Wissenschaft und Technik beispielsweise bei der systematischen Szenarienanalyse, den neuen Dosiskoeffizienten und dem notwendigen einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG). Es bleibt auch dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss seinerzeit auf Grundlage einer völlig unzureichenden Datengrundlage ergangen ist.“
Für das Bündnis gegen Schacht KONRAD, das von der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Stadt Salzgitter getragen wird, erklärt Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Die Anforderungen an die Sicherheit und den Langzeitsicherheitsnachweis müssen für alle schwach und mittelradioaktiven Abfälle gleich sein, ob sie nun in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen oder an einem anderen Standort. Die derzeitige Ungleichbehandlung führt zu deutlich weniger Sicherheit am Standort KONRAD. Das kann nicht richtig sein. Das kann weder richtig noch rechtskonform sein und ist den Menschen in unserer Region auch nicht vermittelbar. Das sklavische Festhalten an einem offensichtlich nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden überalterten Planfeststellungsbeschluss untergräbt zusätzlich das Vertrauen der Menschen in unserer Region in die verantwortlichen Entscheidungsträger. Deshalb muss die Genehmigung aufgehoben werden.“
Klagebegründung im Wortlaut (Server AG SK) und direkt auch ier als PDF.
Atomforschungsreaktor Garching: Fast 13 Millionen Euro für Entwicklung neuer Uranbrennelemente
Seit rund fünf Jahre liegt der angeblich so unverzichtbare Atomforschungsreaktor in München Garching, betrieben von der TU, still. Nach einem Störfall und Corona und vor allem, weil ein zentral bedeutsames Bauteil defekt ist und Neubeschaffung und Einbau immer wieder zu erheblichen Verzögerungen sorgten. Möglicherweise noch in diesem Jahr will die TU den FRM II wieder in Betrieb nehmen. Umstritten ist der Reaktor auch, weil er immer noch mit atomwaffenfähigem Uran mit einer Anreicherung von über 90 Prozent betrieben wird. Der Brennstoff wird bislang in einer russisch-französischen Kooperation hergestellt. Der BUND in Bayern klagt gegen diesen Brennstoff und fordert die Stilllegung. Für die Entwicklungen eines neuen Uranbrennstoffs unterhalb der Atomwaffen-Fähigkeits-Schwelle, der aber frühestens Anfang der 2030er Jahre einsatzfähig sein könnte, gibt es jetzt neue Forschungsgelder, teilt der Betreiber mit: Die EU, das Bundesforschungsministerium und das Land Bayern sorgen mit zusammen 12,8 Millionen Euro dafür, dass die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten fortgesetzt werden können. Unter anderem sollen demnächst Bestrahlungsversuche in Belgien stattfinden.
- Atomforschungsreaktor Garching: Umweltverband setzt Klage fort – Inbetriebnahme verzögert sich abermals
- Gesund durch den Reaktor? Der Atomforschungsreaktor Garching und sein brisanter Brennstoff
Dokumentation: PM der TU, Betreiber des FRM II:
Wichtiges Signal: EU, Bund und Bayern fördern mit insgesamt 12,8 Millionen Euro
Forschung zur Umrüstung des FRM II kann weiterlaufen
Prof. Christian Pfleiderer, Wissenschaftlicher Direktor des FRM II, betont: „Diese Finanzierungszusagen sind enorm wichtige Signale aus der Politik an die Forschung. Damit können wir die führende Position Bayerns, Deutschlands und Europas in der Kerntechnik nachhaltig stärken und die wichtige Forschung mit Neutronen in die Zukunft führen.“
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Forschungsstärke und Technologieoffenheit ohne ideologische Scheuklappen sind Voraussetzung für eine gute und sichere Zukunft. Wir wollen Deutschlands leistungsfähigsten Forschungsreaktor zukünftig mit dem innovativen niedrig angereicherten Brennstoff betreiben – und zwar bei gleicher wissenschaftlicher Leistung wie bisher. Dass Forschung und Entwicklung für die Umrüstung im EU-weiten Projekt maßgeblich am TUM Center for Nuclear Safety and Innovations stattfinden, zeigt: Die bayerische Expertise in diesem Bereich hat Weltformat. Der Freistaat hat traditionell eine Vorreiterrolle bei der Kernforschung – und das gilt auch in Zukunft.“
Programm EU-CONVERSION
Wie der FRM II haben sich auch andere Forschungsreaktoren in Europa zur Umrüstung ihrer Brennelemente von hoch auf niedrig angereichertes Uran verpflichtet. Institute und Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Belgien und Tschechien haben sich daher im Projekt EU-CONVERSION zusammengeschlossen. Langfristiges Ziel der Kooperation und Grundlage für die Beteiligung der EU über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ist die sichere Versorgung Europas mit medizinischen Radioisotopen.
„Die TUM wird sich in diesem Forschungsverbund auf die Entwicklung von Simulationen und Experimenten zur Qualifizierung der neuen Brennelemente konzentrieren“, erläutert Dr. Bruno Baumeister, Projektleiter der FRM II-Umrüstung und Koordinator von EU-CONVERSION. Hinzu kommt ein internationales Masterprogramm mit führenden europäischen und internationalen Universitäten mit dem Ziel die Ausbildung in kerntechnischen Themen signifikant zu verbessern.
Passender Brennstoff für den FRM II
Im Rahmen des von Bund und Land bis Mitte 2027 geförderten Projekts FRM2427 sollen Forschende am FRM II unter anderem einen optimierten Entwurf für ein Brennelement mit niedrig angereichertem Uran entwickeln und wichtige Validierungsexperimente durchführen. Damit setzen sie ihre langjährige gemeinsame Förderung der Umrüstung fort. „Wir wollen für den FRM II das bestmögliche Brennelement zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Christian Reiter, Leiter des TUM Center for Nuclear Safety and Innovation. „Schließlich geht es hier um eine Großforschungsanlage von Weltrang, die unter anderem für Medizin, Materialwissenschaften und Grundlagenforschung von enormer Bedeutung ist.“
Beteiligte des EU-Projekts:
- Technische Universität München (Deutschland)
- Framatome (Frankreich)
- Institut Laue-Langevin (Frankreich)
- Studiecentrum voor Kernenergie (Belgien)
- Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives (Frankreich)
- Université Grenoble Alpes (Frankreich)
- Centrum Vyzkumu Rez (Tschechien)
- Statni Ustav Radiacni Ochrany (Tschechien)
- Societé technique pour l’énergie atomique Technicatome (Frankreich)
Technische Universität München
Corporate Communications Center
- Ulrich Meyer
Kontakte zum Artikel:
Prof. Dr. Christian Pfleiderer
Wissenschaftlicher Direktor des FRM II
Technische Universität München
Tel. +49 89 289-14965
Christian.Pfleiderer@frm2.tum.de
UPDATE: SMR – Temelin – (Vorlage für) Stellungnahme gegen neue Atomreaktoren
Gestern war auf umweltFAIRaendern.de umfangreich über die Pläne der Tschechischen Republik zum Neubau von neuartigen Atomreaktoren berichtet worden. SMRs, die es eigentlich noch nicht gibt. Hier folgt als Update und Ergänzung die kurze, aber klare Stellungnahme von Global2000 aus Österreich und von Calla aus der Tschechischen Republik. Die Stellungnahmen ließen sich sicherlich ein wenig bearbeiten und bei Interessen als persönliche oder Sammel-Stellungnahme auf den Weg bringen, um als Einwendung gegen die Pläne für neue nukleare Risiken wirksam zu werden.
- Siehe ausführlich: Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025
- Hier ist die Fassung von Global2000 in deutscher Fassung und hier die Fassung von Calla in englisch, jeweils als PDF. Hier ist die Homepage von Calla zu finden.
Update: Stellungnahme Bundesumweltamt Österreich, hier als Dokumentation (Auszug)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.
Fachstellungnahme (Jänner 2025)
Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Da sich das detaillierte Design aller vier SMR-Modelle, die für den Standort Temelin in Betracht gezogen werden, noch in Entwicklung befindet, sind der Sicherheitsanalysebericht und die probabilistische Sicherheitsanalyse noch nicht abgeschlossen. Dies würde bei der Durchführung einer UVP zu einer Situation führen, in der die Bewertungen weder realistisch sind, noch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung richtig bestimmt werden können. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung einer umfassenden UVP, insbesondere in Bezug auf die Umweltauswirkungen radiologischer Freisetzungen, zu verschieben, bis das detaillierte Design des SMRs abgeschlossen ist.
Die Alternativen zum Bau des SMRs, die in der UVP berücksichtigt werden müssen, werden im Dokument nur auf einer groben Ebene beschrieben. Eine Analyse einer „Zero Option“ (d. h., dass der SMR überhaupt nicht gebaut wird) könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.
Derzeit sind am Standort Temelin neben zwei großen Einheiten auch das Lager für abgebrannte Brennelemente und ein Lager für frische Brennelemente in Betrieb. Es wird empfohlen, dass der UVP-Bericht mögliche Wechselwirkungen zwischen mehreren Einheiten behandelt, einschließlich der Bewertung externer Auswirkungen, die alle Einheiten am Standort betreffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Bedingungen für andere Einheiten zu berücksichtigen, falls eine der Einheiten von einem Unfall mit Freisetzung radioaktiver Substanzen betroffen ist.
Im Notification Document wurde klar darauf hingewiesen, dass im Rahmen der UVP-Analysen von Szenarien umfassender Auslegungsstörfälle und Szenarien mit Auslegungserweiterungen vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in den Nachbarländern zu ermitteln. Während angedeutet wird, dass selbst im Falle einer Beschädigung des Reaktorkerns in einem SMR die Freisetzung durch „Mikrolecks“ erfolgen würde, wird vorgeschlagen, dass eine DEC-B-Sequenz mit einem frühen Containmentversagen bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass im UVP-Bericht die ausgewählten Sequenzen detailliert beschrieben werden.
Wie bei jedem Kernkraftwerk hat die Erzeugung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente besondere Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird daher empfohlen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Erzeugung, Verarbeitung/Behandlung, Lagerung vor Ort und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente aus der Kernkraftwerksanlage in Temelin erörtert.
KI am Abend: radioaktive Fragen zu zivilen und militärischen Risiken neuer Atombrennstoffe – called HALEU
„Welche Informationen gibt es über die Proliferationsrisiken von HALEU, der Kritik dazu und den Maßnahmen der US-Behörden und was ist über Kritikalität von Kernbrennstoff für militärische Zwecke im Bereich von 10 – 19,75 Prozent Anteil Uran235 bekannt?“ Das war die Frage an eine KI. Klar. Die Frage könnte in jedem Fall noch viel präziser sein. Aber hier ist ja grad nicht Bundestag. Die Antwort von kostenloser ? KI Chatgpt lautet – mit einer langen Quellenliste … Als weiterführende Daten-Abfrage ging es darum: „Es gibt aktuelle berichte, dass usa behörden die Risiken von HALEU für schmutzige Bomben untersuchen wollen. Welche Informationen gibt es dazu und was genau wird mitgeteilt?“
- Alles zum Thema HALEU auf umweltFAIRaendern.de
Zur Frage 1 die Antwort von Chatpgt am 12. Januar 2025 – die Frage 2 wird weiter unten HINTER den Quellen zu 1 dokumentiert!
High Assay Low-Enriched Uranium (HALEU) ist Uran, das auf einen Anteil von 10 bis 19,75 % des spaltbaren Isotops Uran-235 angereichert wurde. Dieser Bereich liegt unterhalb der Schwelle von 20 %, ab der Uran als hochangereichert (HEU) und potenziell waffenfähig eingestuft wird. Dennoch birgt HALEU spezifische Risiken und Herausforderungen in Bezug auf Proliferation und Sicherheit.
Proliferationsrisiken und Kritik:
- Waffenfähigkeit: Obwohl HALEU unter der 20 %-Schwelle bleibt, kann Uran mit einem Anreicherungsgrad von 19,75 % unter bestimmten Bedingungen für den Bau von Atomwaffen missbraucht werden. Berechnungen zufolge könnte die Brennstoffmenge eines einzigen Kleinreaktors ausreichen, um innerhalb kurzer Zeit eine Atombombe zu konstruieren. citeturn0search0
- Sicherheitsbedenken: Die geplante Verwendung von HALEU in neuen Reaktortypen, insbesondere in Small Modular Reactors (SMRs), hat Bedenken hinsichtlich der Sicherung und des Transports dieses Materials geweckt. Kritiker warnen, dass die derzeitigen Sicherheitsvorschriften möglicherweise nicht ausreichen, um die Risiken einer möglichen Weiterverbreitung zu minimieren. citeturn0search0
Maßnahmen der US-Behörden:
- Regulatorische Anpassungen: Die US-Behörden prüfen derzeit die bestehenden Sicherheitsrichtlinien für HALEU. Es wird diskutiert, ob strengere Kontrollen erforderlich sind, um den spezifischen Risiken dieses Materials gerecht zu werden. Einige Experten schlagen vor, Uran-Brennstoffe mit mehr als zehn bis zwölf Prozent Uran-235 in die höchste Sicherheitskategorie aufzunehmen. citeturn0search0
- Förderung von HALEU: Trotz der Bedenken fördern die USA die Entwicklung und Produktion von HALEU, um die nächste Generation von Kernreaktoren zu unterstützen. Dies umfasst Investitionen in die Infrastruktur zur Herstellung und den sicheren Transport von HALEU.
Kritikalität von Kernbrennstoff mit 10–19,75 % Uran-235 für militärische Zwecke:
- Kritische Masse: Die kritische Masse für Uran hängt vom Anreicherungsgrad ab. Für reines Uran-235 beträgt die kritische Masse etwa 46,4 kg. Bei niedrigeren Anreicherungsgraden erhöht sich die erforderliche Masse entsprechend. Uran mit einem Anreicherungsgrad von 10–19,75 % erfordert daher eine größere Menge, um eine kritische Masse zu erreichen, bleibt jedoch potenziell gefährlich. citeturn0search3
- Militärische Anwendungen: Uran mit einem Anreicherungsgrad unter 20 % wird in der Regel nicht für Kernwaffen verwendet, da für Waffen üblicherweise ein Anreicherungsgrad von mindestens 80 % erforderlich ist. Dennoch besteht die Sorge, dass HALEU als Ausgangsmaterial für eine weitere Anreicherung dienen könnte, was die Proliferationsrisiken erhöht. citeturn0search3
Zusammenfassend erfordert die Nutzung von HALEU eine sorgfältige Abwägung zwischen den potenziellen Vorteilen für die Energieerzeugung und den damit verbundenen Sicherheits- und Proliferationsrisiken. Strengere Kontrollen und internationale Zusammenarbeit sind entscheidend, um die Risiken zu minimieren.
Und als Quellen werden dafür aufgelistet:
High-Assay Low-Enriched Uranium (HALEU) ist Uran, das auf einen Anteil von 5% bis unter 20% des spaltbaren Isotops Uran-235 angereichert wurde. Es wird für die meisten fortschrittlichen Reaktordesigns in den USA benötigt, um kompaktere Bauweisen und längere Betriebszyklen zu ermöglichen.
Aktuell gibt es Berichte, dass US-Behörden die potenziellen Risiken von HALEU im Zusammenhang mit „schmutzigen Bomben“ untersuchen möchten. Eine schmutzige Bombe kombiniert konventionellen Sprengstoff mit radioaktivem Material, um Kontamination und Panik zu verursachen. Die Sorge besteht darin, dass HALEU aufgrund seines höheren Anreicherungsgrades im Vergleich zu herkömmlichem Kernbrennstoff ein attraktives Ziel für den Einsatz in solchen Waffen darstellen könnte.
Die US-Behörden planen daher, die Sicherheitsmaßnahmen für die Produktion, den Transport und die Lagerung von HALEU zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken, um das Risiko eines Missbrauchs zu minimieren. Dies umfasst die Evaluierung der aktuellen Schutzvorkehrungen und die Entwicklung neuer Richtlinien, um sicherzustellen, dass HALEU nicht in die falschen Hände gerät.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Untersuchungen präventiver Natur sind und darauf abzielen, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die Entwicklung und Nutzung von HALEU für fortschrittliche Reaktoren bleibt ein zentraler Bestandteil der US-Energiepolitik, wobei gleichzeitig größter Wert auf Sicherheit und Nichtverbreitung gelegt wird.
Quellen zu Frage 2 laut ChatGPT:
