„Endlager“-Kommission: Bloß nichts gegen Gorleben

Atommuell-Kommission_Juli2015Auch wenn es sich offiziell ergebnisoffene Suche nennt und angeblich eine „weiße Landkarte“ Grundlage einer neuen Suche sein soll: Gorleben ist immer das Maß der Dinge, vor allem wenn es um die technischen und geologischen Fragen geht. Könnten Kriterien, die die „Endlager“-Kommission für das Standortauswahl-Gesetz entwickeln soll, Gorleben als Ort für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus dem Rennen werfen – oder nicht? Deutlich wird das in der „Endlager“-Kommission grad wieder nach der Vorlage eines Papiers zur Geschichte der Erkundungen in Gorleben und zu den Protesten. Darf man Konsequenzen aus der Vergangenheit ziehen und Gorleben von der Karte streichen?

Nicht nur die CDU in Person von Steffen Kanitz findet es gar nicht witzig, dass der Berichts-Entwurf Gorleben als künftigen Standort ausschließen will. Auch die Grüne Sylvia Kotting-Uhl findet es nicht richtig, dass die Kommission sich jetzt mit einer Frage befasst, die so nicht durchsetzbar ist, erklärte sie in der letzten Sitzung und sprach sich gegen die im Papier gezogene Konsequenz aus.

Kanitz hat seine Kritik an dem Papier in einer Stellungnahme veröffentlicht: „Aus meiner Sicht widerspricht der Duktus des Textentwurfes dem Konsensgedanken des Standortauswahlgesetzes. Der Text ist stark tendenziös abgefasst, lässt jegliche neutrale Haltung vermissen und gibt sogar ein Votum der Kommission zur „politischen Aufgabe“ des Standortes Gorleben ab. Vor diesem Hintergrund kann der Text in der vorliegenden Fassung aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion nicht mitgetragen werden. Er ist grundlegend zu überarbeiten.“

An vier Punkten macht der CDU-Abgeordnete seine Kritik in seiner Stellungnahme deutlich und meint, der Berichts-Entwurf zu Gorleben sei ein „Verstoß gegen den Grundkonsens des Standortauswahlgesetzes“. Er sieht in dem Papier „unangebrachte Vergleiche“  und „unausgewogene fachliche Darstellungen“ und auch noch „unnötige historische Abhandlungen“.

„Im Entwurf werden geschickt einseitige Zitate und Einzelmeinungen dargestellt, ohne eine sachgerechte Einordung vorzunehmen“, meint Kanitz und bezieht sich dabei auf ein im Gorleben-Entwurfs-Papier genanntes Gutachten des Geologen Ulrich Kleemann aus dem Jahr 2011. Kanitz erwähnt das, weil die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die er als den „geowissenschaftlichen Sachverstand der Bundesregierung“ bezeichnet, gegen Kleemann mit einer „Gegendarstellung“ reagierte. Diese BGR-Gegendarstellung aber würde gar nicht erwähnt, so Kanitz.

Und er ergänzt, dass die BGR sofort auf den nun vorliegenden Gorleben-Berichts-Entwurf wiederum mit einer  Stellungnahme reagiert habe. Die BGR sieht sich nämlich falsch dargestellt und hat daher (in Windeseile) eine „Präzisierung“ vorgenommen.

Kanitz kommt zum Ergebnis: „Zusammenfassend birgt der Inhalt des Textentwurfes sowie dessen Darstellungen die Gefahr, dass die „alten Schlachten“ von gestern wieder eröffnet werden. Ich bin der Meinung, dass durch die konstruktive Arbeit der vergangenen Monate aller Kommissionsmitglieder bewiesen wurde, dass wir nach vorne sehen und eine bestmögliche Lösung erarbeiten wollen. Ich bitte die Kommissionsgeschäftsstelle, den Textentwurf gemäß meinen Ausführungen zu überarbeiten und meinen Brief an die Mitglieder der Kommission zu verteilen.“

Alte Schlachten? Eine sicher eigenwillige Angangsweise, wenn man in der Kommission immer wieder erklärt, man wolle aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Aber was?

Dirk Seifert

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