Grüne Niedersachsen: Keine faulen Kompromisse bei der Atommüll-Kommission und den Kosten des Ausstiegs

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Bundes-Grüne sollen gegen faule Kompromisse bei der “Endlager”-Kommission und der Finanzierung des Atomausstiegs abstimmen. Miriam Staudte, Landtagsabgeordnete in Niedersachsen.

Parteitag der niedersächsischen Grünen letztes Wochenende in Gifhorn. Zwei Atomanträge standen zur Abstimmung. Einmal zur “Endlager”-Kommission und ihrem Bericht, der andere Antrag zur “Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg” (KFK) in Sachen Rückstellungen und Finanzierung des Abriss der stillgelegten Atommeiler und der weiteren Finanzierung der radioaktiven Abfälle. “Kein fauler Kompromiss beim Abschlussbericht der Endlagerkommission mit Bündnis 90/Die Grünen!” heißt es bei dem mehrheitlich angenommen Antrag. Und die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, “Gesetzesänderungen aufgrund des Vorschlags der Finanzkommission nur zuzustimmen”, wenn der Atomausstieg ins Grundgesetz aufgenommen wird, die Uran-Brennelemente-Steuer verlängert wird, alle Klagen der Atomkonzerne zurückgezogen sind, alle politischen und rechtlichen Mittel genutzt werden, die Uranfabriken Gronau und Lingen stillzulegen, Forschung nicht mehr für Atomenergie finanziert wird (Greifswald, ITER) und die Bundesregierung sich auch international massiv für den Atomausstieg einsetzt.

In dem Antrag heißt es u.a.: “Die Niedersächsischen Grünen setzen sich dafür ein, dass die grünen Mitglieder der Endlagerkommission dem Abschlussbericht nicht in der jetzt im Netz stehenden Entwurfsform zustimmen”. (Da könnte man anmerken, dass das auch gar nicht ansteht, da die “Verhandlungen” für den Abschlussbericht derzeit noch in vollem Gange sind und wichtige Fragen noch nicht geklärt sind.) Weiter heißt es (daher): “Das Bemühen der grünen Mitglieder in der sogenannten Endlagerkommission, einen akzeptablen Kompromiss zu erarbeiten, ist bisher nicht erfolgreich. Allerdings sehen wir insbesondere das Engagement des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel, der sich mit großem Einsatz weiter dafür einsetzt, das Blatt noch zu wenden. Ihm wollen wir den Rücken stärken.”

Der derzeit vorliegende Entwurf “fällt weit hinter das zurück, was Grüne mittragen können”, heißt es und listet mehre Mängel auf, unter anderem “Öffentlichkeitsbeteiligung ohne angemessene Einflussmöglichkeiten”, “massiv eingeschränkte Klagerechte”, “Festlegung auf geologische Tiefenlagerung ohne vorherige öffentliche Debatte” und “Kriterien, die sich u.a. daran orientieren, Gorleben im Spiel zu halten”. Daher erwecke der bisherige Entwurf “kein Vertrauen und würde zu einer Verlängerung des Großkonfliktes führen”. Festgestellt wird: “Eine Zustimmung der Grünen zu diesem Kompromiss widerspräche grünen Prinzipien, würde der Partei schaden und insbesondere die niedersächsischen Grünen im Wahlkampf unglaubwürdig machen.” Gemeint sind damit die anstehenden Kommunalwahlen in Niedersachsen nach der Sommerpause. Antragsteller – nicht ganz unwichtig – war auch der Landesvorstand der Grünen Niedersachsen.

Allerdings muss man wohl feststellen: Dieser Beschluss ist z.Z. wohl eher eine Zwischenposition, denn der jetzige Entwurf des Berichts könnte sich bis zur Abgabe Ende Juni noch an wichtigen Punkten ändern, so dass die jetzige Beschlussfassung zumindest teilweise ins Leere laufen würde. Auf diesen Punkt wird indirekt verwiesen, wenn auf die noch laufenden Bemühungen des grünen Ministers Stefan Wenzel hingewiesen wird.

Das Wendland-Net berichtet über den Parteitagsbeschluss weiter: “Niedersachsen-Grüne lehnen Bericht der Endlagerkommission ab” und schreibt als Headline: “Auf dem Landesparteitag der Grünen am Wochenende setzten sich die Wendlandgrünen mit ihrem Antrag durch, den Abschlussbericht der Endlagerkommission abzulehnen.”

Adressiert wäre der Antrag demnach an die Grünen-Vertreter in der Kommission, gemeint sind damit wohl nicht nur die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl, sondern auch die jeweiligen Minister aus den Ländern, die über den Bundesrat als Vertreter in der Kommission sitzen. Das wären die für die Atomenergie zuständigen Minister aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Indirekt könnten auch die den Grünen nahestehenden Vertreter aus der Wissenschaft gemeint sein.

Weiter heißt es in dem Bericht im Wendland-Net: “Insbesondere mangelt es an Mitwirkungsrechten und Kontrollmöglichkeiten für die Öffentlichkeit“, so Asta von Oppen, Delegierte des grünen Kreisverbandes (LüDan) und Andreas Kelm, Sprecher der Wendlandgrünen auf der Landesdelegiertenkonferenz am Wochenende in Gifhorn.”

Die Internet-Plattform schreibt weiterhin: “Beide kritisieren insbesondere, dass sich abzeichne, dass die Kommission Kriterien erarbeite, die auch Gorleben als Endlager im Spiel halten. Es sei zu befürchten, dass es nicht darum geht, das bestmögliche Endlager zu finden, sondern die Entscheidung über ein Endlager dem politischen Kräftespiel zu überlassen” und betont zum Schluss: “Umweltminister Stefan Wenzel und Landtagsabgeordnete Miriam Staudte unterstützten den Antrag.”

In dem anderen Antrag zum Thema: “Kosten der Atomkraft: Verursacherprinzip nicht aufweichen- Atomausstieg vollenden!”, heißt es in der Begründung: “Die Partei Bündnis´90/Die Grünen hat sich immer für das Verursacherprinzips eingesetzt – insbesondere bei der Atomkraft. Sollten nun die Grünen einer Aufweichung zustimmen, muss zumindest sichergestellt sein, dass der Atomausstieg vollendet und rechtlich abgesichert wird, denn eine Abkehr vom Verursacherprinzip macht die künftige Nutzung der Atomkraft unter neuen Regierungskonstellationen wieder attraktiver für die Atomkonzerne, die sich schon bei der Laufzeitverlängerung nicht mehr an den von ihnen unterschrieben Atomausstiegsvertrag von 2001 erinnert haben.” Eingebracht wurde dieser Antrag unter anderem von Miriam Staudte (KV Lüneburg), Asta von Oppen (KV Lüchow-Dannenberg), Petra Kruse-Runge (KV Lüneburg), Michael Schemionek (KV Lüchow-Dannenberg) und Simon Schütte (KV Oldenburg-Land).

Der mehrheitlich angenommene Antrag ist hier im folgenden dokumentiert:

“Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 28./29. Mai 2016 in Gifhorn

Kosten der Atomkraft: Verursacherprinzip nicht aufweichen- Atomausstieg vollenden!

Am 27. April 2016 wurde der Vorschlag der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzten, nicht-öffentlich tagenden Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) bekannt. Er sieht vor, dass die Atomkonzerne RWE, E.on, EnBW und Vattenfall zwar die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Atomkraftwerke vollständig zu zahlen haben, für Zwischen- und Endlagerung sollen die Kosten allerdings gedeckelt werden. Lediglich 17,2 der ca. 40 Milliarden Euro, die die Konzerne bisher an Rückstellungen gebildet haben, sollen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds für Zwischen- und Endlagerung eingezahlt werden zuzüglich eines „Risikoaufschlags“ von 6,1 Milliarden.  Kostensteigerungen über diese Summe wird allerdings der Steuerzahler zu tragen haben. Kostenszenarien gehen von 48 bis 170 Milliarden Euro bis 2099 aus.

Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis´90/Die Grünen in Niedersachsen stellt fest:

Nur die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für alle bestehenden und künftig zu bildenden Rückstellungen, eine unbegrenzte Nachschusspflicht der Konzerne in Verbindung mit einem Nachhaftungsgesetz zur Verhinderung der Abspaltung lukrativer Unternehmenszweige würde dem Verursacherprinzip vollumfänglich Rechnung tragen.

Die Landesdelegiertenkonferenz kritisiert:

CDU und FDP tragen, dadurch dass sie Anträge zur Bildung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atomrückstellungen sowie zur Kontrolle der notwendigen Höhe in den letzten Jahren konsequent abgelehnt haben, eine Mitverantwortung an der derzeitigen prekären Situation.

Die von der Finanzkommission vorgeschlagene Vorgehensweise weicht das bisher im Atomgesetz geltende Verursacherprinzip auf. Die zu erwartenden Kosten übersteigen den von den Atomkonzernen abverlangten Betrag deutlich.

Die Landesdelegiertenkonferenz fordert:

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, Gesetzesänderungen aufgrund des Vorschlags der Finanzkommission nur zuzustimmen, wenn

– der Atomausstieg und der Verzicht auf eine künftige Nutzung der Atomkraft zuvor ins Grundgesetz aufgenommen worden ist.

– die Brennelemente-Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erhoben wird.

– die Atomkonzerne zuvor, alle gegen den Atomausstieg und die Endlagersuche anhängigen Klagen zurückgezogen haben.

– alle politischen und rechtlichen Mittel genutzt werden, um auch die Arbeit der Brennelemente-Fertigungsanlage in Lingen und der Urananreicherung in Gronau zu beenden.

– die Bundesregierung zusichert, Forschungsgelder nicht weiter für die Nutzung der Atomkraft (z.B. Fusionsforschung in Greifswald und Mitfinanzierung ITER-Reaktor in Frankreich) auszugeben, sondern lediglich dem Ausstieg und der Lagerung von Atommüll dienende Forschung zu finanzieren.

– die Bundesregierung sich verpflichtet, sich auch international für den Atomausstieg einzusetzen, keine Hermes-Bürgschaften für den Bau von Atomkraftwerken zu übernehmen und Bündnisse zur Förderung der Atomkraft wie EURATOM zu verlassen bzw. sich im Hinblick auf den Atomausstieg für eine Abänderung einzusetzen.

Begründung:

Die Partei Bündnis´90/Die Grünen hat sich immer für das Verursacherprinzips eingesetzt – insbesondere bei der Atomkraft. Sollten nun die Grünen einer Aufweichung zustimmen, muss zumindest sichergestellt sein, dass der Atomausstieg vollendet und rechtlich abgesichert wird, denn eine Abkehr vom Verursacherprinzip macht die künftige Nutzung der Atomkraft unter neuen Regierungskonstellationen wieder attraktiver für die Atomkonzerne, die sich schon bei der Laufzeitverlängerung nicht mehr an den von ihnen unterschrieben Atomausstiegsvertrag von 2001 erinnert haben.”

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Grüne Niedersachsen: Keine faulen Kompromisse bei der Atommüll-Kommission und den Kosten des Ausstiegs

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