Fracking-„Verbot“ der Regierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz

Hubertus Zdebel

 Von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zu Beginn ihrer Amtszeit sprach Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) davon, Fracking gesetzlich verbieten zu wollen, und führte zurecht die Gefahren für Mensch und Umwelt an, die durch die Gasförderung entstehen. Inzwischen spricht die SPD-Ministerin nur noch von einem Fracking-Moratorium bis 2021. Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) bereitet sie ein Paket an Gesetzesentwürfen vor und hat nun angekündigt, dass es die angeblich „strengsten Regeln weltweit“ enthalten solle – doch faktisch laufen die geplanten Regelungen auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Gaskonzerne wie ExxonMobil und Wintershall drängen schon lange darauf, in Deutschland und Europa „unkonventionelles“ Erdgas mit Hilfe von „Hydraulic Fracturing“, kurz Fracking, zu fördern. Bei Fracking werden große Mengen Wasser mit Sand und zum Teil hochgiftigen Chemikalien versetzt und unter hohem Druck in die Tiefe gepresst, um Gas tragendes Gestein aufzubrechen.

Geplante Regelungen ermöglichen Fracking

Wenngleich Hendricks noch keine endgültigen Vorschläge vorgelegt hat, ist aus ihren Verlautbarungen erkennbar, dass sie lediglich längst hinfällige Regelungen anstrebt. Im Kern soll den Energiekonzernen aber während des Fracking-Moratoriums erlaubt werden, „Probebohrungen“ vorzunehmen sowie unterhalb von 3000 Metern zu fracken. Lediglich die Erdgasförderung oberhalb von 3000 Metern und in Wasserschutzgebieten sollen verboten werden.

Damit wären nach Zahlen der Bundesanstalt für Rohstoffe und Geologie (BRG) mindestens sechs Milliarden Kubikmeter Schiefergas von dem Verbot ausgenommen. Von einem Verbot von Fracking zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen zu sprechen, ist also reine Augenwischerei. Tatsächlich bedeuten die Vorschläge eine weitreichende Fracking-Erlaubnis. Damit sind die beiden sozialdemokratisch geführten Ministerien einmal mehr vor den Industriekonzernen eingeknickt.

Fracking-Lobby führt Propagandafeldzug

Die Fracking-Lobby setzt alles daran, in einem öffentlichen Propagandafeldzug die Gefahren von Fracking kleinzureden und das Vorhaben der Regierung zu unterstützen. So ist es den Frackingkonzernen inzwischen gelungen, die bisher Fracking-kritische Wasserwirtschaft dazu zu bewegen, sich nicht mehr gegen eine Erlaubnis von Fracking zu positionieren. Sowohl Wasserwirtschaft als auch Frackingkonzerne sind im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) organisiert und haben sich auf eine gemeinsame Position verständigt: „Fracking ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen“, wird Henning Deters, Vorstandschef bei Gelsenwasser, einem der größten Trinkwasserlieferanten Deutschlands, in einem Pressebericht zitiert.

In den letzten Tagen häuften sich prompt Fracking-freundliche Medienberichte, in denen erklärt wurde, dass die Gefahren angeblich übertrieben wären. Angeblich habe etwa ExxonMobil inzwischen eine Frac-Flüssigkeit ohne giftige Chemikalien entwickelt und damit seien die Vorbehalte gegen den Einsatz von Fracking hinfällig. Doch durch Fracking droht auch weiterhin die Verunreinigung des Trinkwassers durch Methan und giftiges Lagerstättenwasser aus unteren Gesteinsschichten. Diese können durch Unfälle sowie undichte Bohrlochabdichtungen in das Grundwasser gelangen.

Es gibt kein sauberes Fracking

Zudem fällt bei Fracking sogenanntes „Flowback“, eine Mischung aus dem natürlich vorhandenen Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, an. Dieses Flowback enthält neben einer Vielzahl an möglichen Frac-Chemikalien häufig auch natürlich vorhandene radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol. Für die Entsorgung des Flowback-Wassers ist noch keine Lösung in Sicht. Zum Teil wird es einfach wieder in sogenannte Versenkbohrungen zurückgepresst, was zu Erdbeben führen kann und bereits geführt hat. So bebt die Erde in Fracking-Regionen etwa in Niedersachsen und in den Niederlanden häufiger als vor dem Beginn der Gasförderung.

„Sauberes“ Fracking kann es also nicht geben. Angesichts der Risiken für Mensch und Umwelt ist es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking durch die Hintertür nicht doch ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.

Dse4Zdebel

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