Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Dse4Zdebel

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