Atommülllager-Suche und Export-Verbot: Mängel bleiben – LINKS-Fraktion drängt auf Änderungen

Mit einem Änderungsantrag zur Novellierung des Standortauswahl-Gesetzes für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle haben der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE heute im Umweltausschuss bei den Abschlussberatungen wesentliche Korrekturen verlangt. Außerdem wird die Fraktion DIE LINKE einen Entschließungsantrag zur morgigen Beschlussfassung über die Novelle zum Standortauswahlgesetz vorgelegen.

Im Änderungsantrag fordert die Links-Fraktion, Gorleben aus dem Suchverfahren zu nehmen, die Klagerechte für die Bürger zu stärken, leicht- und mittelradioaktiven Atommüll vollständig aus dem Suchverfahren für eine Lagerstätte von hochradioaktiven Müll auszuschließen und das Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll insbesondere aus Jülich ohne Schlupflöcher zu regeln.

  • Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF online. Die zweite und dritte Lesund des Gesetzentwurfs (Information von der Homepage des Bundestages) findet morgen, am 23. März statt. Am 31. März muss dann noch der Bundesrat entscheiden.
  • Die Novellierung des StandAG folgt dem Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, an der auch der MdB Hubertus Zdebel für die Fraktion DIE LINKE teilgenommen hat. Den Bericht lehnte die LINKE ab und formulierte ihre Kritik in diesem Sondervotum. (Dieses Votum kann als Broschüre kostenlos bestellt werden.)

Der von Grünen, SPD und CDU/CSU vorgelegte Entwurf für die Novellierung des Standortauswahlgesetzes greift aus Sicht von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zu kurz: „Natürlich enthalten die jetzt von Grünen, SPD und CDU/CSU eingebrachten Änderungsvorschläge Verbesserungen gegenüber dem völlig mangelhaften Standortauswahlgesetz von 2013. Aber wer einen gesellschaftlichen Konsens beim Umgang mit hochradioaktiven Stoffen und verloren gegangenes Vertrauen zurück gewinnen will, der kann nicht 40 Jahre Konflikte um Gorleben damit beantworten, diesen verbrannten Standort weiter im Verfahren zu lassen.“

Im angekündigten Entschließungsantrag zur abschließenden Beratung des Standortauswahlgesetzes im Plenum des Bundestags am 23. März 2017 fordert die Fraktion DIE LINKE unter anderem:

  • Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot der Atomenergienutzung im Grundgesetz und
  • die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung des Atomenergiekonflikts in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Gorleben. Außerdem verlangen Hubertus Zdebel und die LINKE
  • den Ausschluss von Gorleben aus dem Verfahren zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle. Es müsse sichergestellt werden,
  • dass leicht- und mittelradioaktiver Atommüll aus der ASSE und aus Gronau nicht zusätzlich im Schacht Konrad eingelagert werden und auch nicht gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll. Neben einem
  • Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ohne Schlupflöcher fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE
  • die Bundesregierung angesichts wachsender Sicherheitsprobleme und zu erwartender deutlich verlängerter Zwischenlagerfristen auf, umgehend ein Verfahren zum künftigen Umgang für die möglichst sichere Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit zu initiieren.

 

Dse4Zdebel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert