Das Militär: Tödlich auch für Umwelt und Klima (Broschüre)

Die Linke im Bundestag legt neue Infobroschüre zum Thema Militär, Umwelt und Klima vor. In dem Vorwort schreiben die beiden Bundestagsabgeordneten Alexander Neu und Hubertus Zdebel:

Das Überleben der Menschheit ist in den nächsten Jahren und Jahrzehnten durch militärische Aufrüstung und den Klimawandel doppelt bedroht. Beides hängt eng zusammen. Gegen militärische Aufrüstung muss eine generelle Abrüstung eingefordert werden. Ohne diese werden auch die Ressourcen fehlen, um die notwendige sozial-ökologische Wende zur Bekämpfung des Klimawandels und anderer Umweltkatastrophen auf den Weg zu bringen.

Doch das Militär entzieht nicht nur mit der irrwitzigen Aufrüstung existenziell notwendige Ressourcen, sondern ist gleichzeitig auch ein Hauptverursacher der Belastungen für Umwelt und Klima, wie in der vorliegenden Broschüre dargestellt wird. Dabei geht es auch um die globalen Nachhaltigkeitsziele, die als Agenda 2030 von allen Mitgliedsstaaten der UNO einstimmig beschlossen wurden. Diese beinhalten messbare Kenngrößen und Bewertungsmaßstäbe für die weltweite Entwicklung und auch für die einzelnen Mitgliedsländer. Dass hierbei derzeit mehr Rück- als Fortschritte zu verzeichnen sind, hängt auch wesentlich mit der zunehmenden Militarisierung der internationalen Politik zusammen,wobei Deutschland mit den stark ansteigenden Ausgaben für die Bundeswehr eine immer wichtigere Rolle spielt.

Mit der vorliegenden Broschüre wird die Rolle des Militärs und insbesondere der Bundeswehr in Bezug auf Umwelt- und Klimaprobleme sowie ökologischer Nachhaltigkeit dargestellt, zusammen mit bisherigen Aktivitäten und Positionierungen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Damit sollen drängende Fragen beantwortet werden: In welchem Zusammenhang stehen diese beiden Menschheitsbedrohungen und welchen Bezug haben diese zu sozialen Fragen – sowohl global als auch national?

Dr. Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss und Osteuropabeauftragter der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Atommüll-Endlager-Suche: Geodatengesetzentwurf wird überarbeitet

Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen reagieren auf den Druck auch der Kritik der Linksfraktion: Der Entwurf des Geologiedatengesetzes, mit dem unter anderem der Zugang der Öffentlichkeit zu entsprechenden Daten bei der Suche für ein Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle geregelt werden soll, wurde nach einer Anhörung am vergangenen Montag im Wirtschaftsausschuss von der Tagesordnung genommen, damit Verbesserungen am Entwurf noch berücksichtigt werden können. Hubertus Zdebel, zuständiger Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE hatte bei den Beratungen, die im Super-Eil-Tempo durchgezogen werden sollten, klar gemacht: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen.

Allerdings: Am grundsätzlichen Konflikt, nachdem die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen aus der Öl- und Gasbranchen gegenüber den Interessen der Öffentlichkeit an diesen Daten hohe Schutzmöglichkeiten eingeräumt bleiben, wird sich wenig ändern. In der letzten März-Woche sollen die Änderungen erneut im Ausschuss beraten und im Bundestag beschlossen werden.

Der Bundestag berichte aus seinen Seiten gleich zweimal über die Anhörung am 9.3.2020 im Wirtschaftsausschuss. Einmal hier und einmal hier. Beide Texte werden hier gleich dokumentiert. Das Video der zweistündigen Befragung im Wirtschaftsausschuss ist hier zur Ansicht:

 

Experten­mehrheit für schnelle Verab­schiedung des Geologiedaten­gesetzes

Für eine möglichst schnelle Verabschiedung des geplanten Geologiedatengesetzes hat sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17285) ausgesprochen. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) blieben am Montag, 9. März 2020, jedoch Transparenz-Regelungen für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe – dem Kern des Gesetzesvorhabens – umstritten. Der Bundestag setzte die für den 12. März 2020 geplante abschließende Beratung des Gesetzes von der Tagesordnung ab.

„Keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen BGE-Vorschlag einräumen“

Namens des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland forderte Edo Günther, es müssten alle Daten veröffentlicht werden, die für die Suche, die Auswahl und das Ausscheiden eines Standorts zur Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen erforderlich sind. Unternehmen dürfe keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Umgang mit den Daten eingeräumt werden.

Günther sprach sich für ein Moratorium bei der Standortsuche aus, sollte das Gesetz nicht die Veröffentlichung aller relevanten Daten weit vor dem dritten Quartal 2020 ermöglichen.

„Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum“

Andreas Tschauder vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz unterstrich, die Entscheidung der staatlichen Stellen hinsichtlich einer öffentlichen Bereitstellung privat erhobener geologischer Daten bewirke einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Diese Entscheidung müsse durch Gerichte überprüfbar sein.

Da die Bereitstellung von Daten nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, müssten die Entscheidung zugestellt werden sowie Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.

„Gewerbliche Nutzung der Daten verbieten“

Laut Rechtsanwalt Professor Hartmut Gaßner sollte die öffentliche Zugänglichkeit aller Geologiedaten, die für eine nachvollziehbare Standortsuche für ein Endlager erforderlich sind, klar geregelt werden. Er sprach sich gegen eine einzelfallbezogene und zeitaufwändige Ermittlung und Abwägung von Interessen durch die BGE oder Verwaltungsgerichte aus.

Der für einen Interessenausgleich erforderliche Schutz der Daten könne durch ein Verbot der gewerblichen Nutzung dieser Daten erreicht werden. Ein Beispiel dafür sei das Urheberrecht.

„Transparenz eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz“

Prof. Dr. Klaus Töpfer, der Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, bekundete, das Gesetz müsse vorgeben, dass alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten unverzüglich bereitgestellt werden. Dabei solle die öffentliche Bereitstellung der Regelfall sein. Transparenz sei eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Der Gesetzgeber müsse zeigen, dass er die Bürger ernst nimmt. Nur wenn Rechteinhaber ein überwiegendes privates Interesse geltend machten und nachwiesen, dürfe es Ausnahmen geben. In diesen Fällen, so regte er an, solle ein vereidigtes Vertrauensgremium oder eine entsprechende Person den Vorgang kontrollieren.

„Pauschale Regelung zur Veröffentlichung fehlt“

Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung vermisste im Gesetzentwurf Regelungen, die es ermöglichen, die vom Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegebenen Verpflichtungen zur Transparenz bei der Standortsuche umzusetzen und gleichzeitig den Zeitplan einhalten zu können, um im Jahre 2031 einen Standort auszuwählen.

Der einzige Weg, dies abschließend sicherzustellen, sei eine pauschale Regelung zur Veröffentlichung der entscheidungserheblichen Daten. Dies sei im Gesetzentwurf aber eben nicht enthalten.

„Transparenz und Nachvollziehbarkeit herstellen“

Dr. Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) erklärte, bereits in den bisherigen Veranstaltungen zur Endlagersuche sei deutlich geworden, dass ein Gesetz benötigt wird, welches die rechtliche Grundlage dafür schafft, sämtliche entscheidungsrelevanten Geologiedaten zu veröffentlichen.

Auf diese Weise könnte die für das Verfahren notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit hergestellt werden. Insoweit sei die generelle Zielsetzung des Gesetzentwurfs zu begrüßen.

„Regelungen sind verfassungskonform“

Prof. em. Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften) befand, die Regelungen im Gesetzentwurf seien verfassungskonform und insbesondere mit den Grundrechten vereinbar.

Öffentliches Interesse an der dauerhaften Verfügbarkeit geologischer Daten rechtfertige die Einschränkung von Grundrechten, die durch die Übermittlung, Sicherung und öffentliche Bereitstellung dieser Daten betroffen sind. Der Gesetzgeber verfüge in diesen Fällen über einen weiten Spielraum.

„Daten in einem Datenraum beschränkt zugänglich machen“

Prof. Dr. Matthias Rossi von der Universität Augsburg meinte, der Gesetzentwurf schaffe ein sachgerechtes und hinreichend differenziertes Regelungsregime über den Umgang mit geologischen Daten. Dies werde indes durch die Sonderregelung bezüglich Endlager-Standortauswahl ausgehebelt.

Die dafür erforderliche öffentliche Bereitstellung geologischer Daten müsse so geregelt werden, dass sie ein Sonderfall bleibe und nicht in die Verfassungswidrigkeit führe. Er schlug eine Teilöffentlichkeit statt einer vollständigen Öffentlichkeit vor. So könnten die Daten in einem Datenraum beschränkt zugänglich sein.

„Sonderregelung verfassungsrechtlich absichern“

Prof. Dr. Ralph Watzel, der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, verwies auf die Sonderregelung beim Standortauswahlverfahren, welche die Abwägungsbelange zwischen grundgesetzlichen Bestimmungen bei privat erhobenen Daten und den besonderen Transparenzanforderungen bei der Standortauswahl betrifft.

Es stelle sich die Frage nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Regelung, um sie mit Blick auf verfassungsrechtliche Bedenken abzusichern. Bei der Veröffentlichung einer digitalen Bohrlochkarte sei Deutschland längst nicht so weit wie etwa Frankreich und Großbritannien.

„Daten haben für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert“

Dr. Thomas Pütter vom Ausschuss für Rohstoffpolitik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte, dass eine Vielzahl von zum Teil sensiblen Unternehmensdaten von Unternehmen an die zuständigen Behörden geliefert und veröffentlicht werden sollen. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt.

Die Daten hätten für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert. Sie bildeten die Grundlage der Geschäftstätigkeit und stellten damit besonders schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum dar. Der Gesetzentwurf sei mithin nicht verfassungskonform.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Geologiedatengesetz schafft laut Bundesregierung die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten. Es löst das bisherige Lagerstättengesetz ab und kategorisiert verschiedene Datenarten, an die sowohl die Vorschriften zur Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden als auch die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung dieser Daten anknüpfen. Da die Staatlichen Geologischen Dienste bereits über einen enormen Bestand kommerziell erhobener Daten verfügten, erstrecke sich das Gesetz auch auf diese Altdatenbestände, heißt es.

Laut Bundesregierung ist die dauerhafte Verfügbarkeit geologischer Daten von zentraler Bedeutung für zahlreiche geologische Aufgaben des Bundes und der Länder sowie für privatwirtschaftliche Interessen am geologischen Untergrund, die wie die Rohstoffgewinnung oder die Energiegewinnung im öffentlichen Interesse liegen.

Entwicklung von Planungsgrundlagen

Zu den geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder zählten unter anderem die Entwicklung von Planungsgrundlagen zur umweltverträglichen Nutzung des Untergrunds, die Untersuchung und Bewertung geologischer und geotechnischer Gefahren sowie anthropogener Schäden und die Suche und Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zudem seien geologische Punkt-, Linien-, Flächen- und Raumdaten für zahlreiche weitere Bereiche wie unter anderem die Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und große Infrastrukturprojekte relevant.

Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz von 1934 sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung von 1934 bedürften der rechtlichen und sprachlichen Neufassung, schreibt die Regierung. Der Regelungsgehalt des Lagerstättengesetzes werde durch das künftige Geologiedatengesetz konkretisiert und erweitert.

Sicherung geologischer Daten

Das Geologiedatengesetz verankere zunächst eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder. Des Weiteren seien die Vorgaben zur Übermittlung von Daten aus geologischen Untersuchungen im Lagerstättengesetz nur sehr unzureichend geregelt und daher ergänzungsbedürftig. Daten geologischer Untersuchungen müssten für die geologische Landesaufnahme und daran anknüpfend für die erwähnten Aufgaben des Bundes und der Länder umfassend an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Darüber hinaus sei ein wesentliches Element des Geologiedatengesetzes die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten. Der Zugang zu geologischen Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrundes. Auf der Grundlage bereits vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Know-how für die Nutzung und den Umgang mit der begrenzten Ressource Untergrund entwickelt werden.

Rechtssicherheit für den Datenzugang

Die einschlägigen Regelungen des Bundes und der Länder zum Zugang zu Umweltinformationen und zur öffentlichen Bereitstellung von Geodaten enthalten laut Regierung wegen ihres allgemeingültigen Charakters keine spezifischen Regelungen für die Zugangsberechtigung zu privat beziehungsweise kommerziell erhobenen Umwelt- und Geodaten, sondern beschränkten sich im Hinblick auf die Geheimhaltungsinteressen privater Dritter auf Abwägungsregelungen für die Vollzugsbehörden.

Angesichts der bereits zahlreichen Aufgaben und Nutzungen im geologischen Untergrund will die Regierung für geologische Daten von Gesetzes wegen festlegen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt für wen verfügbar sind. Mithilfe der legislativen Abwägungsentscheidung durch das Gesetz werde damit für den spezifischen Bereich der geologischen Daten Rechtssicherheit für den Zugang zu diesen Daten geschaffen. (fla/10.03.2020)

Datenregeln zur Endlager-Suche umstritten

Wirtschaft und Energie/Anhörung – 09.03.2020 (hib 262/2020)

Berlin: (hib/FLA) Für eine möglichst schnelle Verabschiedung des geplanten Geologiedatengesetzes hat sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17285) ausgesprochen. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) blieben jedoch Transparenz-Regelungen für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe – dem Kern des Gesetzesvorhabens – umstritten.

Namens des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland forderte Edo Günther, es müssten alle Daten veröffentlicht werden, die für die Suche, die Auswahl und das Ausscheiden eines Standorts zur Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen erforderlich sind. Unternehmen dürfe keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Umgang mit den Daten eingeräumt werden. Er sprach sich für ein Moratorium bei der Standortsuche aus, sollte das Gesetz nicht die Veröffentlichung aller relevanten Daten weit vor dem dritten Quartal 2020 ermöglichen.

Andreas Tschauder vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unterstrich, die Entscheidung der staatlichen Stellen hinsichtlich einer öffentlichen Bereitstellung privat erhobener geologischer Daten bewirke einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Diese Entscheidung müsse durch Gerichte überprüfbar sein. Da die Bereitstellung von Daten nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, müssten die Entscheidung zugestellt werden sowie Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.

Laut Rechtsanwalt Professor Hartmut Gaßner sollte die öffentliche Zugänglichkeit aller Geologiedaten, die für eine nachvollziehbare Standortsuche für ein Endlager erforderlich sind, klar geregelt werden. Er sprach sich gegen eine einzelfallbezogene und zeitaufwändige Ermittlung und Abwägung von Interessen durch die BGE oder Verwaltungsgerichte aus. Der für einen Interessenausgleich erforderliche Schutz der Daten könne durch ein Verbot der gewerblichen Nutzung dieser Daten erreicht werden. Ein Beispiel dafür sei das Urheberrecht.

Professor Klaus Töpfer, Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums, bekundete, das Gesetz müsse vorgeben, dass alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten unverzüglich bereitgestellt werden. Dabei solle die öffentliche Bereitstellung der Regelfall sein. Transparenz sei eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Gesetzgeber müsse zeigen, dass er die Bürger ernst nimmt. Nur wenn Rechteinhaber ein überwiegendes privates Interesse geltend machten und nachwiesen, dürfe es Ausnahmen geben. In diesen Fällen, so regte Töpfer an, solle ein vereidigtes Vertrauensgremium oder eine entsprechende Person den Vorgang kontrollieren.

Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung vermisste im Gesetzentwurf Regelungen, die es ermöglichen, die vom Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegebenen Verpflichtungen zur Transparenz bei der Standortsuche umzusetzen und gleichzeitig den Zeitplan einhalten zu können, um im Jahre 2031 einen Standort auszuwählen. Der einzige Weg, dies abschließend sicherzustellen, sei eine pauschale Regelung zur Veröffentlichung der entscheidungserheblichen Daten. Dies sei im Gesetzentwurf aber eben nicht enthalten.

Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) erklärte, bereits in den bisherigen Veranstaltungen zur Endlagersuche sei deutlich geworden, dass ein Gesetz benötigt werde, welches die rechtliche Grundlage dafür schafft, sämtliche entscheidungsrelevanten Geologiedaten zu veröffentlichen. Auf diese Weise könnten die für das Verfahren notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit hergestellt werden. Insoweit sei die generelle Zielsetzung des Gesetzentwurfs zu begrüßen.

Professor Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften) befand, die Regelungen im Gesetzentwurf seien verfassungskonform und insbesondere mit den Grundrechten vereinbar. Öffentliches Interesse an der dauerhaften Verfügbarkeit geologischer Daten rechtfertige die Einschränkung von Grundrechten, die durch die Übermittlung, Sicherung und öffentliche Bereitstellung dieser Daten betroffen sind. Der Gesetzgeber verfüge in diesen Fällen über einen weiten Spielraum.

Professor Matthias Rossi von der Universität Augsburg meinte, der Gesetzentwurf schaffe ein sachgerechtes und hinreichend differenziertes Regelungsregime über den Umgang mit geologischen Daten. Dies werde indes durch die Sonderreglung bezüglich Endlager-Standortauswahl ausgehebelt. Die dafür erforderliche öffentliche Bereitstellung geologischer Daten müsse so geregelt werden, dass sie ein Sonderfall bleibe und nicht in die Verfassungswidrigkeit führe. Er schlug eine Teilöffentlichkeit statt einer vollständigen Öffentlichkeit vor. So könnten die Daten in einem Datenraum beschränkt zugänglich sein.

Professor Ralph Watzel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, verwies auf die Sonderreglung beim Standortauswahlverfahren, welche die Abwägungsbelange zwischen grundgesetzlichen Bestimmungen bei privat erhobenen Daten und den besonderen Transparenzanforderungen bei der Standortauswahl betrifft. Es stelle sich die Frage nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Regelung, um sie mit Blick auf verfassungsrechtliche Bedenken abzusichern. Bei der Veröffentlichung einer digitalen Bohrlochkarte sei Deutschland längst nicht so weit wie etwa Frankreich und Großbritannien.

Thomas Pütter (Ausschuss für Rohstoffpolitik des Bundesverbands der Deutschen Industrie) kritisierte, dass eine Vielzahl von zum Teil sensiblen Unternehmensdaten von Unternehmen an die zuständigen Behörden geliefert und veröffentlicht werden sollen. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Daten hätten für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert. Sie bildeten die Grundlage der Geschäftstätigkeit und stellten damit besonders schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum dar. Der Gesetzentwurf sei mithin nicht verfassungskonform.

29. Februar: URENCO und der Vertrag von Almelo – 50 Jahre „Schlüssel zu Atomwaffen“

„Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwendige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen.“ Das schrieb 2007 der damalige Außenminister und heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einem Gastkommentar im Handelsblatt (2.Mai 2007). Steinmeier meinte den Iran. Aber gemeinsam mit den Niederlanden und Großbritannien verfügt auch die Bundesrepublik über Urananreicherungsanlagen. Vor 50 Jahren verabredeten sich die drei Regierungen mit dem Vertrag von Almelo (PDF) zur kommerziellen Förderung dieser brisanten Technik, die heute von dem Urankonzern URENCO betrieben wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel ist aus diesem Grund als Referent bei einer Veranstaltung des niederländischen atomkritischen Netzwerk LAKA in Almelo dabei: „50 Jahre Urananreicherung sind genug“, so Zdebel.

Die Uranfabriken der URENCO reichern das spaltbare Uran235 auf 3 – 5 Prozent an. Damit dient das Material als Kernbrennstoff zur Herstellung von Brennelementen, die in den meisten AKWs zum Einsatz kommen. URENCO liefert rund ein Drittel des weltweit erforderlichen angereicherten Uran. Diese Anreicherung erfolgt in sogenannten Ultra-Gaszentrifugen. Mit ihnen ist es technisch auch ohne weiteres möglich, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Das ist der Grund, warum Steinmeier die Urananreicherung als „Schlüssel zu Atomwaffen“ bezeichnet.

Mit der Unterzeichnung des Vertrag von Almelo am 4. März 1970 vereinbarten die drei Vertragsstaaten einerseits die Urananreicherung in Zentrifugen zu fördern, andererseits kontrollieren zu wollen, dass diese Technik nicht für militärische Zwecke genutzt werden könnte. Funktioniert hat das nicht wirklich: Schon in den 70er Jahre gelang es dem pakistanischen Spion Abdul Qadeer Khan, wichtige Unterlagen der Urananreicherung zu stehlen und damit später Pakistan zum Atomwaffenstaat zu machen. Die Grauzonen, in denen die Uranfabriken an der Grenze zur Atomwaffentechnik und zu militärischen Interessen arbeiten, nehmen immer mehr zu. Zum Beispiel, wenn die URENCO künftig fast atomwaffenfähiges Uran (HALEU) anreichern will, um neuartige Mini-Reaktoren mit Brennstoff zu versorgen. Vom deutschen Atomausstieg ist die URENCO mit ihrer bundesdeutschen Anlage in Gronau ausgenommen.

Am Samstag, dem 29. Februar, werden Urenco und der 50 Jahre alte Vertrag von Almelo Gegenstand einer Konferenz sein. Die Konferenz findet im Theater-Hotel in Almelo, Schouwburgplein 1, statt, 13:30 – 17 Uhr.

Die folgenden Redner*innen sind dabei:

  • Vladimir Slyviak von der russischen Umweltorganisation Ecodefense;
  • Hubertus Zdebel (Bundestag Die Linke);
  • Kirsten Sleven (WISE Niederlande);
  • Susan van der Heijden (Unterstützung der niederländischen Pflugscharen) und
  • Dirk Bannink (Laka-Stiftung).

Die Konferenz wird von der Vedan Foundation, Enschede for Peace und der Laka Foundation organisiert und von Gruppen rund um die Urenco-Filialen in Capenhurst und Gronau und dem deutschen Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) unterstützt. Die Umgangssprache ist Niederländisch, mit Ausnahme der Präsentation von Wladimir Schljewjak, die auf Englisch gehalten wird. Samstag, 29. Februar, Theatherhotel Almelo, Schouwburgplein 1, von 13.30 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist kostenfrei. Melden Sie sich über info@laka.org an.

Weitere Informationen unter https://www.laka.org/urenco50 und https://www.bbu-online.de

Entsetzen über Terror und Morde in Hanau

Zu den Morden in Hanau erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel: „Ich bin entsetzt über die Morde in Hanau. Meine Solidarität gilt den Opfern und ihren Angehörigen. Der Täter hat sich zu rassistischen Ideen bekannt. Diese schreckliche Tat gedeiht in einem Klima, das von AfD, Pegida und anderen geschürt wird. Was muss noch passieren? Der Rechte Terror und Rassismus muss endlich gestoppt werden!“

Nordstadtblogger über ökosozialistische Konferenz NRW: Klima und soziale Fragen zusammen denken

Über die erste ökosozialistische Konferenz von DIE LINKE.NRW berichten die Nordstadtblogger aus Dortmund auf ihrer Seite. Auch der MdB Hubertus Zdebel und viele andere Aktive aus NRW und der Bundespartei und -Fraktion DIE LINKE hatten an der Konferenz Anfang April teilgenommen. In einem engagierten und umfassenden Bericht werden die Themen und Diskussionen bei den Nordstadtbloggern nachgezeichnet. Auch Partei DIE LINKE.NRW dokumentiert die Beiträge und den Verlauf, hier klicken.

Dokumentation von der Seite DIE LINKE.NRW

Ökosozialistische Konferenz

Die ökosozialistische Konferenz am 1. Februar 2020 in Dortmund war mit 130 Teilnehmenden sehr gut besucht. Gemeinsam mit Fachleuten und Aktivist*innen der Umwelt- und Klimaschutzbewegung fanden ein intensiver Austausch und lebhafte Debatten statt.

Neben den themetischen Worshops stieß auch der frisch beschlossene Klimaaktionsplan der LINKSFRAKTION im Bundestag auf großes Interesse:
Entwurf der AG sozial-ökologischer Umbau (November 2019)
Beschluss der Bundestagsfraktion (Januar 2020)

In einer Fotoserie auf unserem Flickr-Kanal können sich alle ein Bild machen, die nicht dabei sein konnten: Zum Fotoalbum

Auf YouTube gibt es zudem zwei Videos vom Anfang und Ende der Konferenz:
Einleitung und Begrüßung durch Hanno von Raußendorf (Link zum YouTube-Video)
Diskussion „Kapitalismus versus Ökosozialismus“ (Link zum YouTube-Video)

Weitere Dokumente:
Prof. Dr. Heiner Monheim,  Beitrag aus dem Workshop „Nulltarif bei Bus und Bahn

Kathrin Vogler: MdB DIE LINKE; Text zu dem Workshop „Klimakiller Rüstung und Krieg

Zusammenfassung, Workshop „Wie sieht eine linke sozial-ökologische Verkehrswende aus?

Dr. Johanna Scheringer-Wright, Linke Agrarpolitik und der sozialökologische Umbau der Landwirtschaft baut auf zwei Grundsätzen auf:


So war der Ablauf der Konferenz:

11:00 Uhr Begrüßung und Einführung:

Hanno von Raußendorf: Sprecher für Umwelt und Klimaschutz DIE LINKE. NRW

11.15 – 12:45 Uhr Workshop-Phase I

1.1. Wie sieht eine linke sozial-ökologische Verkehrswende aus?

– Winfried Wolf: Publizist, Verkehrsexperte, Chefredakteur von Lunapark21

– Alexander James Lovell, Gewerkschaftssekretär Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

– Moderation: Iris Bernert-Leushacke  – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

1.2. Von der Bewegung zur Utopie einer ökologischen Gesellschaft

– Julia Kaiser: Students for Future Leipzig

– Daim: Aktivist aus dem Hambacher Wald

– Moderation: Melanie Schmidt-Krobok – Sprecherin Ökologische Plattform NRW

1.3. Wie sieht eine linke Agrarwende bzw. Sozialökologische Landwirtschaft aus?

– Sarah Heiligtag, Landwirtin auf „Hof Narr“ für eine friedliche und nachhaltige Landwirtschaft für Mensch und Tier

– Johanna Scheringer-Wright: Diplomagraringenieurin, Sprecherin der Ökologischen Plattform in Thüringen

– Gunter Kramp: Solidarische Landwirtschaft (Solawi) für eine bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft und einen durchschaubaren Wirtschaftskreislauf

– Moderation: Stefan Volpert – Biolandwirt, DIE LINKE. NRW

12:45 – 13:30 Uhr Mittagspause

13:30 – 14:30 Plenum I

Klimaaktionsplan der Bundestagsfraktion DIE LINKE

  • Uwe Witt: Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Energie- und Klimapolitik
  • Moderation: Igor Gvozden – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

14:45 – 16:15 Uhr Workshop-Phase II

2.1. Nulltarif bei Bus und Bahn

– Violetta Bock: Initiative Nulltarif Kassel

– Prof. Heiner Monheim: Geograph, Stadtplaner, Verkehrsexperte

– Moderation: Melanie Becker – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

2.2. Klimakiller Rüstung und Krieg – Studie der Linksfraktion

– Kathrin Vogler: MdB DIE LINKE

– Alexander Neu: MdB DIE LINKE

– Moderation: Udo Hase – DIE LINKE. NRW

2.3. Artensterben und Klimakatastrophe

– Dr. Udo Engelhardt: Meeresbiologe

– Ilona Steffen: NABU NRW

– Moderation: Camila Cirlini – Sprecherin der LAG Tierschutz DIE LINKE. NRW

16:30 – 18:00 Uhr Plenum II

Kapitalismus vs. Ökosozialismus

  • Angela Klein: Chefredakteurin SoZ
  • Steffen Kühne: RLS, BAG Klimagerechtigkeit
  • Hubertus Zdebel, MdB DIE LINKE
  • Moderation: Inge Höger – Landessprecherin DIE LINKE. NRW
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