Atomenergie und Terrorschutz: Bundesregierung bringt 17. Atomgesetznovelle auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute eine 17. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Ein Referenten-Entwurf zur Neuregelung des unter strikter Geheimhaltung erfolgenden Anti-Terror-Schutzes (Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, SEWD) bei Atomanlagen aus dem Bundesumweltministerium war im Rahmen einer Verbändeanhörung vom BUND und Greenpeace auf Basis einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit massiv kritisiert worden, weil u.a. die Klagerechte, aber auch für die Gerichte selbst erhebliche Einschränkungen vorgenommen werden sollten. (Foto: AKW Brokdorf: Die Gestänge rund um das Reaktorgebäude sind Terrorschutzmaßnahmen, die die Landung eines Hubschraubers verhindern sollen.)

Die 17. Novelle reagiert auf das Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel und auf die verschärften Anforderungen zum Terrorschutz nuklearer Anlagen. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgrund von fehlenden oder falschen Nachweisen die Genehmigung für den Betrieb des Zwischenlagers aufgehoben.

Der Entwurf könnte bereits in der nächsten Woche in den Bundestag eingebracht werden und vermutlich dann federführend an den Umweltausschuss überwiesen werden.

AKW Brokdorf: Stilllegungs-Antrag online – längere Auslegungsfrist gefordert

Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für die erst Ende 2021 anstehende Stilllegung des AKW Brokdorf völlig unnötig unmittelbar vor den Sommerferien gestartet. Damit wird die ohnehin unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eingeschränkt und erschwert. Die Initiative „Brokdorf Akut“ hat deshalb in einem Schreiben das von den Grünen geführte Atomministerium jetzt aufgefordert, die zweimonatige Auslegungsfrist der Antragsunterlagen – gerade auch mit Blick auf die zusätzlichen Corona-Einschränkungen – zu verlängern. Die Antragsunterlagen und dazugehörige Gutachten und Berichte sind jetzt online verfügbar.

Am 8.6.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stilllegung des AKW Brokdorf in der Wilsterschen Zeitung bekannt gemacht. Die Auslegung der Antragsunterlagen ist demnach für die Zeit vom 15.6. bis einschließlich 17.8.2020 vorgesehen. Es kann „aufgrund von aktuellen örtlichen Bestimmungen“ eine telefonische Voranmeldung für die Einsichtnahme erforderlich sein. Diese „Bestimmungen“ werden nicht näher benannt. Es soll die Möglichkeit geben, die Antragsunterlagen auch auf elektronischem Weg anzufordern.

In einem Schreiben von Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an die Kieler Atomaufsicht wird kritisiert: „Wegen der Corona-Pandemie und der Sommerferien ergeben sich für die EinwenderInnen erhebliche Einschränkungen bei der Erarbeitung ihrer Einwendungen, und das Organisieren eines unter den Initiativen abgestimmten Vorgehens ist erheblich erschwert.“ Die Initiative fordert die Atomabteilung auf, die Frist für die Einwendungen zu verlängern.

Die Initiative hat eine Mustereinwendung angekündigt, mit der interessierte Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Kritik in das Genehmigungsverfahren einzubringen und bei einem späteren Erörterungstermin Sicherheitsmängel oder andere Probleme beim geplanten Rückbau des Atommeilers zu kritisieren.

In einer ersten Reaktion bemängelt die Initiative, dass der Betreiber PreussenElektra/E.on die Ableitung von radioaktiven Aerosolen und Edelgasen über den Kamin in gleicher Höhe wie für den Leistungsbetrieb beantragt. (Sie wurden in keinem Jahr ausgeschöpft). Auch für die radioaktiven Einleitungen in die Elbe werden die gleichen Werte wie für den Leistungsbetrieb beantragt. Auch diese Werte wurden im Leistungsbetrieb in keinem Jahr ausgeschöpft. Diese Antragswerte sind umso unverständlicher als für den Rückbau des AKW Brunsbüttel erheblich abgesenkte Ableitungen für den Rückbau festgesetzt wurden, merkt Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an.

Hinrichsen weiter: „Der Betreiber hat es mit dem Rückbau besonders eilig: Der soll stattfinden, obwohl sich nach dem Abschalten noch 750 Brennelemente im Kompaktlager befinden werden (das sind gut 40 Castorbehälter). Und es gibt noch ca. 300 defekte Brennstäbe, die in Köchern in Castorbehälter eingestellt werden müssen. Als weitere Probleme durch den Rückbau sind schon jetzt zu nennen: Durch die Nähe zum AKW sind die AnwohnerInnen von radioaktivem Staub und Baulärm betroffen. Im Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gibt es keine heiße Zelle. Dabei sollen noch sieben weitere Castoren aus Sellafield im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden.“

Das mit Brokdorf baugleiche Zwischenlager in Brunsbüttel verfügt nach einem Urteil des Oberveraltungsgerichts wegen fehlender Sicherheitsnachweise bis heute über keine ausreichende Betriebsgenehmigung.

UmweltFAIRaendern hatte über den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits hier informiert:

Dokumentation: Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat sich zum Stilllegungsantrag für das AKW Brokdorf und den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert.

(Hinweis: in dem o.g. Text habe ich darauf verwiesen, dass MELUND am 6. Juni um 10.30 Uhr noch keine Ankündigung online hatte. Warum nun eine solche Ankündigung mit Datum 5. Juni online ist, kann ich nicht sagen. Möglicherweise stammt die PM, mit der MELUND die Medien zunächst per Mail oder Fax informierte vom 5. Juni und ist mit diesem Datum aber erst später online gestellt worden?)

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf startet – Energiewendeminister Albrecht: „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf sind ein Meilenstein für unser Land“

KIEL. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR) rücken näher: Die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde startet für dieses Vorhaben des PreussenElektra-Konzerns und das damit zusammenhängende geplante Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Montag (8. Juni) das öffentliche Beteiligungsverfahren mit der förmlichen Bekanntgabe der Vorhaben.

Im Rahmen des Atomausstiegs haben Stilllegung und Abbau gerade des Kernkraftwerks Brokdorf für viele Menschen eine ganz besondere Bedeutung. Die Auseinandersetzungen um Brokdorf prägten über Jahrzehnte die Geschichte der Atomenergie in Deutschland. Wenn dieses Kapitel der Geschichte sich jetzt seinem Ende zuneigt, ist das ein Meilenstein für die Energiewende“, sagte Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht mit Blick auf den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erklärt, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren über mehrere Jahre erstreckt. Parallel läuft ein Genehmigungsverfahren zu dem Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH), in welchem solche beim Abbau anfallende Stoffe bis zur Abgabe an ein Endlager zwischengelagert werden sollen. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und ggf. auch Einwendungen gegen die Vorhaben zu erheben.

Ursprünglich sollte der Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen vertieft und diskutiert werden können, bereits im Oktober 2020 stattfinden. Wegen der derzeitigen Prognoseunsicherheiten im Zusammenhang mit Covid-19 hat das Ministerium nun aber entschieden, den Termin zu verschieben. Nach gegenwärtigem Planungsstand soll der Erörterungstermin im Februar 2021 durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass für einen Erörterungstermin mit potentiell vielen Teilnehmern klare räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen bestehen müssen und die Entwicklung hierfür aktuell zu sehr im Fluss ist. Der konkrete Termin wird gesondert bekannt gegeben.

Die Unterlagen zu den Genehmigungsanträgen können ab dem 15. Juni für zwei Monate bei der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe, der Amtsverwaltung Wilstermarsch in Wilster und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel, Adolf-Westphal-Str. 4, eingesehen werden. Es handelt sich dabei unter anderem um die Genehmigungsanträge. Darüber hinaus werden zu jedem der beiden Vorhaben eine Kurzbeschreibung, ein detaillierter Sicherheitsbericht sowie ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht ausgelegt. Die Unterlagen sind ab dem 15. Juni außerdem unter folgendem Link abrufbar:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/R/reaktorsicherheit/brokdorf
Fachberichte.html

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH) gestellt. Auch dieses Verfahren wird öffentlich bekannt gegeben. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig. In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß UVPG werden für folgende Schutzgüter die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.

Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen, die die Genehmigungsanträge gestellt haben, wird dann die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Auch ein Austausch mit Behörden und Sachverständigen ist möglich.

Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurde bereits während des noch laufenden Leistungsbetriebes beantragt, damit möglichst bald nach dessen Beendigung mit der Stilllegung begonnen werden kann. Ein Unterschied zu den sonstigen Stilllegungsverfahren in Schleswig-Holstein liegt aufgrund des derzeit noch laufenden Leistungsbetriebes insbesondere darin, dass sich zu Beginn der Stilllegung noch Brennelemente im Kernkraftwerk befinden werden. Das MELUND als Genehmigungsbehörde wird im weiteren Verfahren auf die damit zusammenhängenden Aspekte ein besonderes Augenmerk legen.

In der TBH sollen die schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die beim Abbau anfallen und auf dem Kraftwerksgelände vorbehandelt werden, vorübergehend aufbewahrt werden, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Das Bundesendlager Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Niedersachsen wird voraussichtlich nicht vor 2027 zur Verfügung stehen.

Für die hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Brokdorf gibt es bereits ein Standort-Zwischenlager, das von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben wird.

Verregneter Tschernobyl-Protest am AKW Brokdorf

Protest unter Schirmen“ heißt es in der Glückstädter Fortuna über die diesjährige Protest- und Kulturmeile für die Stilllegung des AKW Brokdorf. Dort ist zu lesen: „Langanhaltender Regen begleiteten die 7. Protest- und Kulturmeile anlässlich des 33. Jahrestags der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl. Und das Wetter zeigte Wirkung: Im Lauf der rund dreistündigen Veranstaltung, die auch in diesem Jahr von Brokdorf-akut in Zusammenarbeit mit den BUND Kreisgruppen Steinburg und Dithmarschen organisiert wurde, besuchten lediglich rund 80 Atomkraftgegner die friedvolle Demonstration am Fuß des Elbdeichs hinter dem Atommeiler.“

Karsten Hinrichsen von Brokdorf-akut und „Urvater der Steinburger Anti-Atombewegung musste seine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig absagen“, berichtet die SHZ und schreibt: „Ende Februar dieses Jahres riss ein fast eine Tonne schweres Teil der Brennelemente-Lademaschine ab und stürzte auf ein leeres Lagergestell für abgebrannte Brennelemente. „Vom 13. bis 22. April war das Kraftwerk erneut vom Netz, weil es bei einer der Turbinen eine Unwucht gegeben hatte.“

Nach Angaben von E.on/PreussenElektra ist das AKW aber seit dem 22. April wieder am Netz und erzeugt damit weiterhin Super-Gau-Risiken und noch mehr Atommüll. In der PM ist zu lesen: „Aufgrund von erhöhten Schwingungen im Bereich der Turbinen im konventionellen Teil der Anlage hatte die PreussenElektra das Kraftwerk am Samstag, 13. April 2019 vorsorglich vom Stromnetz getrennt. Nach umfangreichen Inspektionen und Untersuchungen zusammen mit dem Hersteller konnte die Anlage mit dem Netz wieder synchronisiert werden. In Abstimmung mit dem Lastverteiler wird die Leistung der Anlage stufenweise wieder hochgefahren.“

Thema auf der Veranstaltung war auch, dass weiterer Atommüll mit sieben Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung aus dem Ausland bis ca. Ende 2020 zusätzlich in das Zwischenlager Brokdorf kommen soll. Dabei hatte das Oberverwaltungsgericht dem baugleichen Zwischenlager am benachbarten AKW Brunsbüttel wegen fehlender Sicherheitsnachweise die Betriebsgenehmigung entzogen.

Redebeiträge gab es von Norbert Pralow (Brokdorf Akut), James Leon Meyer (Fridays for Future), außerdem eine Live-Telefon-Schaltung mit Ruslana Lyschytschko, einer in der Ukraine ansässigen Umweltaktivistin. Weitere Reden kamen von Silke Westphal (AG Schacht Konrad), Stephan Klose (Klimabündnis gegen Flüssiggas (LNG)), Irene Thesing (ContrAtom), Jochen Büttner sowie Uli Jüttner (Umweltgewerkschaft MLPD) und Fritz Storim (Verein Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS) Bremen).

Tschernobyl mahnt: Protest für die Stilllegung des AKW Brokdorf

Als Mahnung an die andauernde Atomkatastrophe von Tschernobyl, die am 26. April 1986 in der Ukraine begann, werden am kommenden Sonntag AtomkraftgegnerInnen in der Wilster Marsch für die sofortige Stilllegung des AKW Brokdorf demonstrieren.  Ab 12 Uhr startet dort die von der Initiative Brokdorf akut organisierte Protest- und Kulturmeile. Obwohl auch im AKW Brokdorf schwere Atomunfälle nicht ausgeschlossen sind und der Reaktor nicht ausreichend gegen Terrorangriffe gesichert ist, soll er noch bis Ende 2021 in Betrieb bleiben. Bis dahin wird auch weiterhin Atommüll erzeugt, dessen dauerhaft sichere Lagerung bislang weltweit nicht gelöst ist. Zusätzlicher Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland soll künftig sogar noch mit sieben zusätzlichen Castor-Behältern in das Zwischenlager nach Brokdorf. Auch die Sicherheit dieses Zwischenlagers steht massiv in Frage, nachdem das Oberverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das baugleiche Zwischenlager im benachbarten AKW Brunsbüttel für unzulässig erklärt hatte. In Brunsbüttel lagert der hochradioaktive Atommüll nur noch mit Ausnahmeverfügungen. Die Mängel, die das Gericht für Brunsbüttel festgestellt hat, gelten allesamt auch für das Zwischenlager Brokdorf.

Der BUND Steinburg ruft zu einer Radtour zur Protest- und  Kulturmeile auf, die in Kellinghusen startet (8.45 h ab Bürgerhaus) und über Itzehoe (10.15 h ab Umweltzentrum Itzehoe, Draisine 4) zum AKW Brokdorf führt. Vor dem AKW gibt es eine Kundgebung, Musik sowie Getränke und Verpflegung.

Über die Katastrophe von Tschernobyl informiert der BUND hier. Über die gesundheitlichen Folgen informiert die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem Bericht: „30 Jahre leben mit Tschernobyl, 5 Jahre leben mit Fukushima: Gesundheitliche Folgen der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima“ (PDF)

AKW Brokdorf – Beiträge aus der Geschichte des Widerstands

Ab 1976 eskalierten die Auseinandersetzungen um den Bau des Atomkraftwerks Brokdorf in der Wilster Marsch. Während das nicht einmal 20 Kilometer entfernt in Dithmarschen gelegene AKW Brunsbüttel noch weitgehend ohne Proteste gebaut und 1976/77 in Betrieb ging, sollte Brokdorf zu einem der wichtigsten Widerstandsorte für die entstehende Anti-Atom-Bewegung werden. Demonstrationen und Klagen sorgten dafür, dass die Bauarbeiten von 1976 bis Ende 1980 vorübergehend gestoppt wurden. Die ungeklärte Entsorgung des Atommülls hatten die Richter als ein Problem angesehen und damit Gorleben auf die Tagesordnung gesetzt. Der Widerstand gegen das AKW Brokdorf war von vielfältigen Initiativen und Organisationen mit sehr unterschiedlichen politischen Positionen charakterisiert. Viele Gruppen hatten sich zu den Bürgerinitiativen Umweltschutz Unterelbe (BUU) zusammen geschlossen. Auch Organisationen wie der Kommunistische Bund, die KPD oder der Kommunistische Bund Westdeutschland waren als sogenannten K-Gruppen im Anti-Atom-Widerstand dabei, oftmals auch mit ihren Mitgliedern in den BUU-Gruppen engagiert. Vor allem von diesen Gruppen gibt es Broschüren und Dokumentationen aus der Zeit. Frei nach dem Motto „Gibt es ja alles im Internet“ dokumentiert umweltFAIRaendern.de hier einige Broschüren aus den frühen Zeiten des Widerstands gegen das AKW Brokdorf. Die PDF-Dateien sind automatisch mit einer OCR-Texterkennung bearbeitet worden.

Zuvor erschienen zur Geschichte der Kämpfe um das AKW Brokdorf und anderer Atomstandorte auf umweltFAIRaendern.de:

Das sogenannte „MAO-Projekt“ (Materialien zur Analyse von Opposition) widmet sich der Dokumentation zahlreicher Dokumente aus den K- und autonomen Gruppen vor allem aus den 70er Jahren. Zur Anti-Atom-Bewegung und den Kampf um Brokdorf sind hier viele Dokumente veröffentlicht.

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