Feier und Gedenken zur Abschaltung des AKW Brokdorf

UPDATE 26.11.2021: Achtung! Aufgrund der Coronoa-Entwicklung wird die angekündigte Veranstaltung offenbar verschoben.

Am 31. Dezember 2021 um 23.59 Uhr wird das Atomkraftwerk Brokdorf endgültig abgeschaltet. Brokdorf war der erste Atommeiler, der nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl mit vielen Jahren Verspätung im Herbst 1986 ans Netz ging und dessen Ende nach der Fukushima-Katastrophe 2010 leider erst viel zu spät festgelegt wurde. In den 1970er und Anfang der 80er Jahren wurden mit zahlreichen Großdemonstrationen die bis dahin heftigsten Proteste ausgefochten, mit teilweise bürgerkriegsähnlichen Angriffen durch die Polizei auf Anfangs friedliche Bürger und Bauern (die holten sich dann die Studenten zur Hilfe :-)). Örtliche Initiativen und Verbände aus der Wilster-Marsch, der Region rund um das AKW Brokdorf laden jetzt zu einer Stilllegungsfeier bereits für den 04.12.2021. Aktuell berichtet der NDR über die ersten Groß-Demonstrationen gegen das AKW Brokdorf im November 1976

Zwischen 13:30 und 18 soll diese Feier und Mahnung gegen den atomaren Wahnsinn und seinem Atommüllerbe stattfinden. Natürlich unter den erforderlichen Corona-Schutz-Maßnahmen. Sollte die Pandemie-Entwicklung es erfordern, wird die Veranstaltung verschoben. Es wird nach den jetzigen Planungen verschiedene Live-Musiken geben, einige erinnernde Beiträge von Aktiven im Kampf gegen das AKW Brokdorf, aber auch z.B. Grußworte einer Filmregisseurin oder einen Beitrag zur Atommüllendlagersuche, dazu Fotowände, Karikaturen und mehr. Einzelheiten folgen noch und am Programm wird weiter gebastelt.

  • Alles zum AKW Brokdorf auf umweltFAIRaendern.de
  • Aus Anlaß der Demonstration vom 14. November 1976 (!!) berichtet aktuell der NDR: „Ausschreitungen am AKW Brokdorf“ – Der Beitrag beinhaltet nicht nur die unmittelbaren Proteste, sondern beleuchtet die gesellschaftlichen Hintergründe bis hin zu den Kontroversen um den NDR-Staatsvertrag, den die CDU als Folge der Berichterstattung über die Proteste in Brokdorf kündigt. Auch über die Gewalt der Polizei zur Abschreckung gegen die Proteste informiert der Beitrag. Und er widmet sich dem Scheitern des damaligen Hamburger Bürgermeister Ulrich Klose (SPD), der die HEW zum Ausstieg aus dem Bau des AKW Brokdorf zwingen wollte und damit an seiner Partei und der nordischen Atomlobby in Hamburg scheiterte.

Atom-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall: Allein über 25 Millionen Euro Rechtsverteidigungskosten

Allein 25,5 Millionen Euro müssen die Steuerzahler:innen für „Rechtsverteidigungskosten“ zahlen, weil der Atomkonzern Vattenfall nach der Fukushima-Katastrophe wegen der Stilllegung der maroden AKWs in Brunsbüttel und Krümmel die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht  (ICSID) in Washington auf Schadensersatz verklagt hat. Diese Summe für Anwalts- und sonstige Kosten allein auf der Seite der Bundesrepublik nannte das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Berichtsbitte von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Beide AKWs waren aufgrund schwerer Sicherheitsmängel bereits seit 2007 nicht mehr am Netz, als im März 2011 der mehrfache Super-Gau in Japan passierte. (Dieser Text ist übernommen von der Homepage des MdB Hubertus Zdebel)

Die Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall hatten nach dem Atomausstiegsbeschluss aufgrund der Fukushima-Katastrophe vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung geklagt. Zusätzlich klagte Vattenfall als ausländischer Konzern (Schweden) nach der Energie-Charta in Washington auf Schadenersatz. Runde fünf Milliarden Euro hatte der Konzern eingefordert.

Das Verfahren wird möglicherweise in den nächsten Wochen endgültig beendet, weil die Bundesregierung und die Atomkonzerne sich nach zwei Bundesverfassungsgerichtsurteilen auf ein Verfahren zur Entschädigung geeinigt haben. Rund 2,5 Mrd. Euro sollen die Konzerne nun noch einmal erhalten. Der Betrag ist so hoch, weil Vattenfall sonst die Klage in Washington nicht zurückziehen würde.

Siehe dazu auch:

DIE LINKE hatte gefragt: „Welche Kosten sind insgesamt durch das Schiedsgerichtsverfahren über den Streitwert hinaus entstanden und wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Bundesrepublik Deutschland und anteilig für das Schiedsgericht (Bitte grob die wichtigsten Kostenstellen überblicksartig anführen)?“

In der Antwort des BMU (PDF) vom 5. Mai heißt es:

Im Zusammenhang mit dem seit dem 11. März 2021 ruhenden Schiedsgerichtsverfahren  ARB/12/12 sind auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland Rechtsverteidigungskosten von bislang 25.511.321,88 Euro (Stand 29. April 2021) entstanden.

Nach Jahren aufgeschlüsselt sind die Rechtsverteidigungskosten wie folgt entstanden
(jeweils gerundete Beträge in Euro):

  • 2012: 317.023
  • 2013: 867.344
  • 2014: 3.498.113
  • 2015: 1.761.472
  • 2016: 5.984.686
  • 2017: 3.396.715
  • 2018: 619.302
  • 2019: 2.190.612
  • 2020: 5.685.364
  • 2021: 1.191.913

Nach Ausgabenart aufgeschlüsselt stellen sich diese wie folgt dar:

  • Gerichtskosten: 1.121.908,17 Euro
  • Anwaltskosten inkl. Auslagen: 10.745.868,90 Euro
  • Kosten für Forensic Accountants: 8.815.281,92 Euro
  • Kosten für sachverständige Gutachter: 1.851.760,14 Euro
  • Datenmanagement: 103.762,48 Euro
  • Personalkosten (bis Ende März 2021): 2.518.807,52 Euro
  • Anderes (Kopien, Übersetzung usw.) 353.932,75 Euro
    ______________________________________________________
    Gesamt: 25.511.321,88 Euro

Die angegebenen Personalkosten für die Arbeitseinheit für das ICSID-Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 im BMWi beruhen auf der Anwendung der vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen.

Mahnwache in Hamburg: Zehn Jahre Fukushima – atomare Gefahr weltweit beenden!

Mahnwache am 11. März in Hamburg: Vor zehn Jahren explodierten nach einem Erdbeben und Tsunami im japanischen Fukushima drei Atomreaktoren. Nach dem Versagen der Notstromversorgung kam es zur Kernschmelze mit massiver Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt. Nach unterschiedlichen Angaben wurden 120 – 170.000 Menschen evakuiert, wurden zu Flüchtlingen im eigenen Land, mussten Hab und Gut zurücklassen, um das eigene Leben zu retten. Trotz unglaublich großem Einsatz sind immer noch Gebiete rund um die Reaktoren belastet. Unklar bleibt, was mit den großen Mengen radioaktiver Abfälle und dem verstrahlten Wasser werden soll. Noch immer werden die explodierten Reaktoren gekühlt, noch Jahrzehnte werden die Bergungsarbeiten stattfinden oder am Ende ein „Sarkophag“ über den Atomruinen errichtet. In Deutschland wurde nach einer eben beschlossenen Laufzeitverlängerung durch Bundeskanzlerin Merkel eine Art Kehrtwende vollzogen. Einige Atomkraftwerke wurden sofort stillgelegt, die letzten sechs Atommeiler gehen aber erst Ende 2021 und 2022 vom Netz. Das Super-GAU-Risiko bleibt bis dahin auch in der Bundesrepublik bestehen!

Deshalb rufen für Donnerstag, den 11. März 2021 (12 Uhr), Hamburger Anti-Atom-Initiativen und Umweltgruppen, darunter der BUND, zu einer „Mahnwache: Zehn Jahre Fukushima – atomare Gefahr weltweit beenden!“ auf dem Rathausmarkt Hamburg auf. Die aufrufenden Organisationen fordern

  • die sofortige Stilllegung der Atomfabriken Lingen und Gronau, die unabhängig vom deutschen Atomausstieg und ohne zeitliche Befristung Brennstoffe für Atommeiler in aller Welt herstellen,
  • die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomfabriken weltweit,
  • den Stopp staatlicher Subventionen für die Atomtechnik,
  • die Vernichtung aller Atomwaffen.

Die Organisationen weisen darauf hin, dass die Klimakrise nicht zu einer Renaissance der Kernenergie führen darf: „Atomstrom sowie Wasserstoff aus Atomstrom erzeugen massenhaft hochradioaktiven Abfall und eine sichere Endlagerung über eine Million Jahre kann es gar nicht geben.“ Zudem ermögliche der Betrieb von Atomkraftwerken den Zugriff auf atomwaffenfähiges Material.

Kampf gegen Atomenergie: Trotz Verbot und klirrender Kälte – Über 100.000 gegen das AKW Brokdorf

Februar 1981: Vor wenigen Wochen hatte ein Gericht den Baustopp für das AKW Brokdorf aufgehoben. Bereits Weihnachten 1980 war es zu einer ersten Demo am Bauzaun gekommen. Zuvor hatte die Bundesregierung aus SPD und FDP und die CDU in Niedersachsen eines der größten Probleme für den weiteren Ausbau der Atomenergie – der mit allen Mitteln vorangetrieben werden sollte – aus dem Weg geräumt, der zu dem Baustopp in Brokdorf geführt hatte: Mit Gorleben hatten die Verantwortlichen einen Standort für die Endlagerung der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem Hut gezaubert und mit formalen Tricks gegenüber den Gerichten nachgewiesen, dass die geforderte Entsorgung geregelt wäre. Dass Gorleben eine ausschließlich politische Entscheidung war, um den Ausbau der Atomenergie voran zu treiben, war offenkundig. In einer bis dahin unbekannten gesellschaftlichen Mobilisierung, unter massiver Terroristen- und Gewalttäter-Hetze und einem Demonstrationsverbot zogen am 28. Februar 1981 über 100.000 Menschen in der bis dahin größten Anti-Atom-Demonstration in der Wilstermarsch an den Bauplatz. Noch frisch waren die Erinnerungen an die martialische Räumung des Hüttendorfs der Republik freies Wendland, wo Gorleben als atomares Müllzentrum samt Plutoniumwirtschaft geplant war. Es waren nicht nur Anti-Atom-Demonstrationen gegen den Wahnsinn einer ökologischen Zerstörungsmaschinerie. Es war die Suche nach anderen gesellschaftlichen Perspektiven, jenseits von Zerstörung, Krieg und Ausbeutung. Diese Suche dauert an, 40 Jahre nach der Brokdorf-Demonstration 1981 und im Angesicht von Klimakatastrophe und Earth-Overshot-Days. (Leonce49 – Hans WeingartzEigenes Werk)

Der NDR berichtet über die Demonstration 1981 hier. Wikipedia informiert hier. Und hier. Und hier über den Auftakt im November 1976, als in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der Bauplatz zu einer Festung ausgebaut wurde. Die Berichterstattung des NDR zum Bau des AKW und dem Widerstand führte zu einer schweren politischen Krise für den damals Drei-Länder-Sender. Schleswig-Holstein – unter dem Minister Stoltenberg – kündigte den Staatsvertrag wegen der authentischen Berichterstattung über die Dinge, die Demonstranten dort erlebten. Legendär eine Live-Berichterstattung von Ortwin Löwa, in der er aus einer Telefonzelle seine Erlebnisse von den Angriffen durch die Polizei live über den NDR senden konnte.

Bedeutsam –  bis heute – sind die Brokdorf-Demonstrationen auch mit Blick auf die demokratischen Grundrechte. In der Folge der Polizeiangriffe kam es zu gerichtlichen Prüfungen, die im sogenannten Brokdorf-Urteil mündeten und umfassende Maßstäbe für die Versammlungsfreiheit konkretisierten.

UmweltFAIRaendern über Brokdorf und Co:

Stilllegung AKW Brokdorf und Öffentlichkeitsbeteiligung: Konsultation statt Erörterung

Obwohl der Atomreaktor in Brokdorf noch bis Ende 2021 am Netz ist, will die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Rahmen des bereits laufenden Stilllegungsverfahrens die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Erörterungsverfahren genannt – trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie durchziehen. Eine für Februar geplante Präsenz-Erörterung hat das Ministerium jetzt abgesagt. Stattdessen soll eine Video-Konsultation mit zwei weiteren Beitrags-Runden erfolgen. Diese Online-Konsultation soll im Februar 2021 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen werden, so das Ministerium. Die Erörterung ist Teil der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und ohnehin eher als begrenzt zu kritisieren. Die Stilllegungsgenehmigung regelt immerhin Maßnahmen, die einen zeitlichen Umfang von ca. 15 Jahren ausmachen und bei der auch mit hochradioaktiven Komponenten hantiert wird. Am 8. Februar, so das Atomministerium in Schleswig-Holstein, sollen weitere Informationen zum digitalen Ablauf der Veranstaltung folgen. Tatsächliche Gründe, warum eine Verschiebung nicht möglich ist, nannte das Ministerium nicht. Am 31. Dezember 2021 erlischt nach dem Atomgesetz die Genehmigung zur Stromerzeugung im AKW Brokdorf. Auch ohne Stilllegungsgenehmigung.

Dokumentation der PM des Ministeriums:
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf: Erörterungstermin wird online stattfinden

Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Wir wollen beim unverzüglichen, sicheren und sichtbaren Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf endlich in die nächste Phase einsteigen.“
Datum 25.01.2021

KIEL. Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht hat heute (25. Januar) bekannt gegeben, dass der ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und zu Errichtung und Betrieb des dort geplanten Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle durch eine Online-Konsultation ersetzt werden wird. Dieser Präsenztermin war ursprünglich für Oktober 2020 vorgesehen, wurde im Juni 2020 wegen der Covid-19-Pandemie in den Februar 2021 verschoben und ist jetzt aufgrund der anhaltenden Beschränkungen erneut nicht durchführbar.

„Aktuell kann nicht vorhergesagt werden, wann eine solche Präsenzveranstaltung wieder möglich ist. Wir wollen beim unverzüglichen, sicheren und sichtbaren Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf endlich in die nächste Phase einsteigen. Damit sich das Verfahren nicht noch weiter verzögert, werden die Einwendungen im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert“, sagte Minister Albrecht zur Begründung.

Details zur Anmeldung zum Erörterungsverfahren werden am 8. Februar 2021 im Amtsblatt Schleswig-Holstein und in Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“) gestellt. Auch dieses Vorhaben ist Gegenstand der Online-Konsultation. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, MELUND) und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig.

In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diese Gesetze sehen einen Erörterungstermin vor, auf dem den Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit gegeben wird, ihre Einwendungen zu erläutern und zu vertiefen. Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist vom 15.Juni 2020 bis zum 18. August 2020 Einwendungen erhoben hatten, sollen diese näher erläutern können.

Die rechtliche Grundlage für den Ersatz des Erörterungstermins durch eine Online-Konsultation ist das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz). Die Durchführung einer Online-Konsultation lässt dieses Gesetz ausdrücklich zu, wenn ein Erörterungstermin aufgrund von Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden kann. Das bedeutet nicht, dass die Teilnahme an der Konsultation nur online möglich ist. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, haben auch die Möglichkeit, sich per Post zu ihren Einwendungen und den Stellungnahmen der Betreibergesellschaft zu äußern.

Das MELUND möchte seine bisher praktizierte Diskussionskultur trotz der widrigen Umstände weitest möglich erhalten und hat die Online-Konsultation deshalb so konzipiert, dass alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, zweimal die Gelegenheit erhalten sich zu äußern. Dazwischen erhält die Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme.

Außerdem sollen vom MELUND zusätzlich zu den formell notwendigen Inhalten der Erörterung Hintergrundinformationen als fachliche Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch soll dem in den schleswig-holsteinischen Stilllegungs-Erörterungsterminen besonders im Fokus stehenden Gedanken einer bürgerfreundlichen Ausgestaltung und Erörterung unter den gegebenen Randbedingungen so gut wie möglich Rechnung getragen und eine gleichwertige Möglichkeit geschaffen werden, alle Einwendungen und die Entgegnungen der Betreibergesellschaft umfassend zu erörtern. Die Online-Konsultation soll im Februar 2021 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wird das Energiewendeministerium in seine Entscheidung über die Genehmigungsanträge einbeziehen.

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