- Öffentliche Anhörung: Montag, 8. Mai 2023, 17 Uhr bis 19 Uhr // Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900 // Tagesordnung: Tagesordnung für die 13. Sitzung des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung am 08.05.2023, 17:00 Uhr – öffentlich – Informationen auf der Seite des Bundestages
Kategorie: Atomenergie
G7 in Hiroshima, Japan: Atomwaffen endlich verbieten – Bundesregierung muss nukleare Abrüstung fördern
In einem offenen Brief fordern die Partner der Internationalen Kampagne für den UN-Atomwaffenverbots-Vertrag ICAN vom Bundeskanzler Olaf Scholz und der Bundesregierung, sich beim bevorstehenden G7-Gipfel in Hiroshima für nukleare Abrüstungsmaßnahmen einzusetzen. Über Hiroshima zündeten die USA im Zweiten Weltkrieg im August 1945 die erste Atombombe. Seit Jahren sind die Atomwaffenstaaten dabei, ihre nuklearen Waffenarsenale zu erneuern und umzubauen. Bereits vor dem Krieg Russland gegen die Ukraine hatten Beobachter, darunter das anerkannte Friedensforschungsinstitut SIPRI, vor wachsenden Gefahren eines Einsatzes von Atomwaffen gewarnt. Seit dem Krieg in der Ukraine und entsprechender Aussagen Russland sowie der geplanten Stationierung von russischen Atomwaffen in Belaruss warnen auch die Vereinten Nationen verstärkt vor dem Einsatz von Atomwaffen. Auch in der Bundesrepublik werden Atomwaffen gelagert. Von Büchel in der Eifel aus sollen im Ernstfall us-amerikanische Atomraketen von deutschen Kampfflugzeugen im Rahmen der NATO in die jeweiligen Ziele geflogen werden. Gegen Atom- und Klimakatastrophe bereiten ICAN und die Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges ein Zukunftscamp vor, das Anfang Juli in NRW stattfinden wird.
- Erst vor wenigen Wochen ist auch einer der größten Umweltverbände in der Bundesrepublik – der BUND Partner von ICAN geworden: Neu im Netzwerk zum Verbot von Atomwaffen – BUND ist Partner von ICAN! und auch hier: Atomenergie beenden – Atomwaffen verbieten: Umweltverband BUND ist Partnerin @ICAN
- zum Zukunftscamp siehe auch: Gegen Atom- und Klimakatastrophe: Zukunftscamp in Morschenich bei Köln
- Der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz des BUND wird gemeinsam mit dem Landesverband NRW des BUND im Zukunftscamp eine Veranstaltung zu den zivil-militärischen Zusammenhängen der Atomenergie sowie den Umweltgefahren in Verbindung mit Atomwaffen durchführen. Dabei soll auch darüber informiert werden, warum der BUND nunmehr Partner von ICAN ist. Auch die Uranfabrik in Gronau (NRW) wird Thema sein. Unterstützt wird die Veranstaltung des BUND im Zukunftscamp auch von der IPPNW.
umweltFAIRaendern dokumentiert die Presseerklärung von IPPNW und den Offenen Brief sowie die Unterstützer:innen im folgenden – siehe auch hier bei ICAN Deutschland:
ICAN-Partner fordern neue Abrüstungsverhandlungen
Offener Brief an Bundeskanzler Scholz zum G7-Gipfel in Hiroshima
Anlässlich des kommenden G7-Gipfels in Hiroshima vom 19. bis zum 21. Mai 2023 richtete die IPPNW heute zusammen mit 22 weiteren deutschen Friedensorganisationen einen Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz. Die deutschen Partnerorganisationen der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN) schließen sich damit dem internationalen Netzwerk und seinen Erwartungen an die G7 über ein Atomwaffenverbot an. Sie fordern unter anderem, den G7-Gipfel in Hiroshima zum Startpunkt neuer nuklearer Abrüstungsverhandlungen zu machen.
„In einer Zeit nuklearer Drohungen, der angekündigten Stationierung russischer Atomwaffen in Belarus, der Aufkündigung von Rüstungskontrollabkommen und der weltweiten Aufrüstung der Arsenale aller Atomwaffenstaaten ist es wichtig, dass der G7-Gipfel ein starkes Zeichen für nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung setzt“, heißt es in dem Offenen Brief. Bundeskanzler Scholz solle sich dafür einsetzen, dass die G7 den Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen für unzulässig erklären. Zudem müssten die furchtbaren, humanitären Konsequenzen für Mensch und Umwelt anerkannt werden, die durch Tests und den Einsatz von Atomwaffen entstehen.
Dr. med. Angelika Claußen ergänzt: „Die G7-Vertreter*innen müssen die Stimmen der Überlebenden ernst nehmen und konkrete Programme zur Hilfe dieser Menschen verabreden. Vor allem aber soll Deutschland finanzielle Hilfe in Aussicht stellen.“ Im August letzten Jahres hatte Annalena Baerbock angekündigt, dass die Bundesregierung bei der Bewältigung der humanitären Folgen, beim Opferschutz und der Sanierung von verseuchten Flächen mitarbeiten wolle. Nun müssten dem Taten folgen, so Claußen.
Unter den G7-Staaten sind mit den USA, Großbritannien und Frankreich drei Atomwaffenstaaten. In Deutschland und Italien sind im Rahmen der nuklearen Teilhabe in der NATO US-Atombomben stationiert, die zur Zeit mit neuen aufgerüsteten Atombomben (B61-12) ersetzt werden. Die Bundesregierung müsse die G7 darauf drängen, jede Stationierung von Atomwaffen auf dem Territorium anderer Staaten zu beenden, nicht nur in Belarus, heißt es in dem Brief weiter.
Der Offene Brief betont die Bedeutung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages (AVV), der 2021 in Kraft getreten ist und allen Mitgliedsstaaten unter anderem den Besitz von Atomwaffen untersagt. Er sei das zentrale völkerrechtliche Instrument, um das gemeinsame Ziel einer atomwaffenfreien Welt zu erreichen, schreiben die Unterzeichnenden. „Wir erwarten, dass Ihre Regierung auch die zweite AVV-Staatenkonferenz im November 2023 als Beobachter begleitet und weitere Schritte auf dem Weg zu einem deutschen Beitritt geht.“
Am 08. Mai 2023 wird die Vorsitzende der IPPNW Dr. med. Angelika Claußen im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages über „Die Zukunft der globalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur“ sprechen.
Link zum Offenen Brief: https://www.ippnw.de/commonFiles/bilder/Atomwaffen/offener-brief-ican-g7-2023.pdf oder direkt hier als PDF.
Der Brief hier direkt im Wortlauf mit den Unterstützer:innen:
Bundeskanzler Olaf Scholz
Bundeskanzleramt
Willy–Brandt–Straße 1
10557 Berlin
Berlin, den 3. Mai 2023
Offener Brief: G7–Gipfel in Hiroshima – Lösung für die nukleare Bedrohung finden!
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
vom 19. bis 21. Mai 2023 werden Sie Deutschland beim Treffen der G7–Staaten an einem
historisch bedeutsamen Ort vertreten: Auf Hiroshima wurde am 6. August 1945 die erste
Atombombe der Menschheitsgeschichte abgeworfen. Sicherlich wird ein Gedenken an die
Opfer zum Programm des Gipfels gehören.
In einer Zeit nuklearer Drohungen, der angekündigten Stationierung russischer Atomwaffen in
Belarus, der Aufkündigung von Rüstungskontrollabkommen und der weltweiten Aufrüstung der
Arsenale aller Atomwaffenstaaten ist es wichtig, dass der G7–Gipfel ein starkes Zeichen für
nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung setzt.
Als Staats– und Regierungschef*innen von sieben der bedeutendsten Industrienationen der
Welt stehen Sie in der Verantwortung, eine Lösung für die nukleare Bedrohung zu finden!
Wir fordern Sie auf, Ihrer Verantwortung an diesem symbolträchtigen Ort gerecht zu werden.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Abschlusserklärung des Gipfels von Hiroshima folgende
Punkte beinhaltet:
• Stellen Sie als G7 unmissverständlich klar, dass der Einsatz und die Androhung des
Einsatzes von Atomwaffen unzulässig sind.
• Erkennen Sie die furchtbaren humanitären Konsequenzen für Mensch und Umwelt an,
die durch Tests und Einsätze von Atomwaffen entstehen.
• Vereinbaren Sie konkrete Programme zur Kompensation des bereits entstandenen Leids.
• Drängen Sie darauf, jede Stationierung von Atomwaffen auf dem Territorium anderer
Staaten zu beenden.
• Machen Sie den G7–Gipfel in Hiroshima zum Startpunkt für neue
Abrüstungsverhandlungen und eine deutliche Reduktion der Rolle von Atomwaffen in
Ihren Sicherheitsstrategien.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
als deutsche ICAN–Partnerorganisationen bitten wir Sie
dringend, sich im Sinne unseres gemeinsamen Zieles einer atomwaffenfreien Welt für diese
Forderungen einzusetzen.
Der UN–Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist das zentrale völkerrechtliche Instrument, um
dieses Ziel zu erreichen. Wir erwarten, dass Ihre Regierung auch die zweite AVV–
Staatenkonferenz im November 2023 als Beobachter begleitet und weitere Schritte auf dem
Weg zu einem deutschen Beitritt geht.
Mit freundlichen Grüßen
- Unterzeichnende:
- Sheena Anderson, Centre for Feminist Foreign Policy
- Roland Blach, Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
- Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, Initiative „atomkrieg–aus–versehen.de“
- Simon Bödecker, Ohne Rüstung Leben
- Silvia Bopp, Friedenswerkstatt Mutlangen
- Heidemarie Dann, Hiroshima–Bündnis Hannover
- Katharina Dietze, Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier
- Florian Eblenkamp, ICAN Deutschland
- Anne von Grudzinski, Netz Wirtschaften für das Leben
- Antje Heider–Rottwilm, Church and Peace e.V. – Europäisches friedenskirchliches Netzwerk
- Hannes Jung, Science4Peace
- Dr. Elke Koller, Internationaler Versöhnungsbund, Regionalgruppe Cochem–Zell
- Elise Kopper, Frauennetzwerk für Frieden e.V.
- Annegret Krüger, Netzwerk Friedenskooperative
- Prof. Dr. Manfred Mohr, International Coalition to Ban Uranium Weapons (ICBUW)
- Prof. Dr. med. Annette Nauerth, Internationaler Versöhnungsbund, deutscher Zweig
- Wolfgang Nick, Friedensmuseum Nürnberg e.V.
- Belit Onay, Vizepräsident der Mayors for Peace, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Hannover, Lead City des Netzwerkes für Deutschland - Dr. med. Lars Pohlmeier, Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges /
Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) - Ruth Rohde, RüstungsInformationsBüro e.V.
- Hiltraud Stenzel, Friedensbüro Hannover
- Michael Sünner, DFG–VK Gruppe Köln, Hiroshima–Nagasaki–Arbeitskreis des Kölner Friedensforums
- Lucas Wirl, IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensre
Verbändebeteiligung zur Strahlenschutz-Novelle: BUND benennt Widersprüche und fordert Änderungen.
Wie steht es um den Gesundheitsschutz im Umgang mit der radioaktiven Strahlung bei der Atomenergie? Seit Jahren wird an der Neuordnung des Strahlenschutz-Rechts in Deutschland gearbeitet. Auch europäische Vorgaben sind dafür immer wieder verantwortlich. Die Internationale Strahlenschutz Kommission IRCP spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung lässt sich in diesem Bereich von der Strahlenschutzkommission (SSK) beraten, einem Gremium von Vertreter:innen vor allem aus Forschung und Wirtschaft. Neben dem Bundesumweltministerium (BMU) ist vor allem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verantwortlich. Unter der Regie des BMUwird derzeit an einer Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung gearbeitet, ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor und befindet sich in der sogenannten Verbändeanhörung. Von großer Bedeutung sind dabei Regelungen auch im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atommeiler und für den Umgang mit radioaktiv belasteten Materialien. Zum „Referentenentwurf einer Vierten VO zur Änderung der StrahlenschutzVO“ hat nun der BUND umfassend und kritisch Stellung genommen. Schon vorher hatte der Umweltverband „das gesamte derzeit praktizierte Verfahren der Freigabe ab(gelehnt)“ und seine Position in Stellungnahmen zum Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung ausführlich begründet. Auch eine Studie zu den Gesundheitsgefahren für Beschäftigte in Atomanlagen und Anwohner:innen veröffentlicht.
Die aktuelle Stellungnahme des BUND BAK Atomenergie und Strahlenschutz ist hier als PDF online oder direkt hier. Das BMU hat hier den Referentenentwurf und und weitere Unterlagen bereit gestellt. (Hier direkt der Referentenentwurf und eine dazugehörige Anlage, jeweils PDF)
Erst vor wenigen Jahren wurde vom Bundestag in Umsetzung von EU-Richtlinien eine Vielzahl von Regelungen im Bereich des Strahlenschutzes in einem Gesetz zusammengefasst. Daran hatte es im Bundestag massive Kritik gegeben. Die Linksfraktion hatte – wie zuvor der BUND und andere Gesundheits-Organisationen – eine Absenkung von Strahlenschutzwerten gefordert, konnte sich aber damit nicht durchsetzen.
- Strahlenschutzgesetz: Dosisgrenzwerte senken – Keine Freigabe für gering radioaktive Reststoffe
- Zum Thema Freigabe von radioaktiv belasteten Materialien im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke auf UmweltFAIRaendern.
- Gering strahlende Abfälle beim AKW-Abriss: BUND legt Eckpunkte zur Freigabe radioaktiver Abfälle vor
Auch in der jetzt anstehenden Strahlenschutzverordnung moniert der BUND zu lasche Regelungen.
Weitere Texte zum Strahlenschutz und zum Strahlenschutzgesetz auf umweltFAIRaendern:
- Atomkraftwerke: BUND-Studie zu Gesundheitsgefahren für Arbeiter*innen und Anwohner*innen von Atomanlagen – Nein zu Verlängerung von Laufzeiten
- Die Opfer der Atomindustrie – Ein Fallbericht über kranke Arbeitnehmer in Deutschland
- Wirkung geringer radioaktiver Strahlung wird unterschätzt – Fehlbildungen bei Neugeborenen müssen erfasst werden
- Internationale Ärzte: Gesundheitliche Folgen der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima – 2016
- DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz
- Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz
Tschernobyl@2023 – Zukunft nur ohne Atom
Atomenergie. Was nicht hätte sein dürfen. Tschernobyl. Bis heute nicht zu Ende. Fukushima. Heute erneut atomare Bedrohung. Atomenergie im Krieg. Saporischschja. Die Drohung mit Atom/waffen – zivil – militärisch. Wir hatten Hiroshima, Nagasaki. Leben am Abgrund. Bis heute leiden Menschen an den Folgen, in den Gebieten, in denen nach dem 2. Weltkrieg oberirdisch Atomwaffen zur Vernichtung der Menschheit in Ost und West „getestet“ wurden. Windscale, Harrisburg, Majak! ICAN hat viel dazu beigetragen, dass die Vereinten Nationen einen Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen haben, den viele Atomwaffenstaaten nicht anerkennen wollen. Auch Deutschland will den Vertrag nicht unterzeichnen. Der BUND ist neuerdings Partner von ICAN! Tschernobyl@2023 – Zukunft nur ohne Atom. Warum?
Mit Öffentlichkeitsbeteiligung: Uran-Brennstoff für Europas Atomstrom per russisch-französischer Freundschaft „Made in Germany“?
Nun doch. Die nukleare Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Russland am bundesdeutschen Standort im emsländischen Lingen geht in die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Das wird aus Kreisen des niedersächsischen Umweltministeriums bestätigt, nachdem der Minister Meyer in einer Presseerklärung und vor Ort in Lingen bei der Abschaltung des AKW Emsland am 15. April davon gesprochen hatte. Klar ist jetzt: Es kommt zu einer zwei Monate dauernden öffentlichen Auslegung der atomrechtlichen Antragsunterlagen. Danach folgt, auf Basis einer Sichtung durch die zuständige Behörde und vor einer möglichen Genehmigung ein Erörterungstermin. Die Atomwirtschaft gilt grundsätzlich als strategische Infrastuktur. Daher dürfte auch die bundesebene zusätzlich politisch bewerten müssen, ob eine Beteilung von Russland an der Brennelementeherstellung in Lingen rechtlich und politisch zu verantworten ist.
Das Umweltministerium in Niedersachsen muss entscheiden, ob in der Uranfabrik Lingen künftig mit direkter russischer Hilfe besondere Brennelemente für den Einsatz von Atomreaktoren des russischen Typs VVER in Osteuropa hergestellt werden dürfen. Eigentümer der Uranfabrik ist über Framatome quasi der französische Staat. Auch in der EU wird intensiver gestritten, warum die Zusammenarbeit mit Russland im Nuklearsektor trotz Ukraine-Krieg und Sanktionen ohne jede Einschränkung weiter geht. Der BUND und andere Anti-Atom-Organisationen setzen sich nach der Abschaltung der Atomkraftwerke für den kompletten Atomausstieg in Deutschland ein. Daher müssten die Uranfabriken in Lingen und Gronau stillgelegt werden.
- Uranfabrik Lingen: Erweiterung der nuklearen Brennstoffpalette unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Französisch-russische Atomkooperation am Standort der deutschen Uranfabrik in Lingen
In einer PM zum Ende der Atomstromerzeugung in Deutschland und damit einem wichtigen Beitrag zur Abschaltung der Risiken einer globalen Nuklear- und Klimakatatastrophe, hatte der neue niedersächische Umweltminister Meyer erklärt: „Zur Vollendung des Atomausstiegs macht sich das Land außerdem dafür stark, auch die Brennelementeproduktion in Lingen zu beenden. Vor allem setze sich das Land gemäß Koalitionsvertrag beim Bund dafür ein, dass grundsätzlich kein Uran aus Russland mehr an die Brennelementefabrik in Lingen geliefert wird: „Geschäfte mit Putin sollten beendet werden, das gilt auch und gerade für den Atombereich“, so Minister Meyer. „Die Urangeschäfte Russlands mit Lingen zeigen die hohe Abhängigkeit der europäischen Atomindustrie von Putins Russland. Dies durch Joint-Ventures, direkte oder indirekte Beteiligungen Russlands zu verfestigen, halte ich politisch angesichts Putins brutalem Energiekrieg gegen Europa für fatal. Es kann nicht sein, dass in Deutschland die letzten Atommeiler abgeschaltet werden, aber hier weiter Brennelemente produziert werden. Der beschlossene Atomausstieg muss jetzt auf allen Ebenen auch konsequent durchgezogen werden.“ Zu dem vom Betreiber ANF gestellten Antrag auf Fertigung von hexagonalen Brennelementen für osteuropäische Reaktoren russischen Typs wird vom Umweltministerium ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.“
Nach vorliegenden Informationen wird daher nun mit dem Betreiber, der ANF Lingen, das weitere Genehmigungsverfahren vorbereitet, in dem die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen sowie ein Erörtertungstermin wesentliche Merkmale der atomrechtlichen Verfahrensordnung sind. Auch wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist, steht es im Ermessen der Genehmigungsbehörde, eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei Atomrechtsverfahren durchzuführen. Es liegt auf der Hand, dass das Genehmigungsverfahren für die russische Beteiligung an einer Genehmigung für eine französische Anlage zur Herstellung von Uran-Produkten im Hoheitsbereich der Bundesrepublik (und möglicherweise auch EU-Rechtlicher Aspekte) einiges an Öffentlichkeit rechtfertigt.
Auch im Sinne des Primats der Politik (der Öffentlichkeit?) und im Sinne des Koalitionsvertrags ist es folgerichtig, dass die niedersächsische – rot-grüne – Landsregierung und deren Umweltminister Meyer die von der ANF Lingen beantragte Neugenehmigung zur Herstellung besonderer Uran-Brennelemente zum Einsatz in VVER-Reaktoren russischer Bauweise auf den Prüfstand stellt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg bringt, auch wenn diese Genehmigung nicht allein unter Anlagentechnische- und Strahlenschutzaspekte fällt.
Im November 2022 hatte das NMU – im Zeitraum zwischen den Landtagswahlen und Koalitionsverhandlungen – entschieden, dass der Antrag der ANF Lingen zur Herstellung von Uran-Brennelemten für VVER-Reaktoren russischer Bauweise keine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche und daher eine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zwingend vorgeschrieben wäre. (Link siehe oben, dort ist auch der Bescheid zu finden.) Allerdings kann die Genehmigungsbehörde trotzdem eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, wenn es andere gewichtige Gründe gibt.
