Finanzierung AKW-Rückbau durch Atomkonzerne – Bericht der Bundesregierung

Wenige Wochen bevor in der Bundesrepublik weitere drei Atommeiler abgeschaltet werden – darunter das im Bild gezeigte AKW Brokdorf, legt die Bundesregierung den „Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ vor. Die Berichtspflicht ist als Folge der Neuordnung der Entsorgung nuklearer Abfälle 2017 beschlossen worden. Eine Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen hatte beschlossen, die Atomkonzerne von der weiteren Verantwortung für die Atomabfälle zu enthaften. Dazu zahlten diese in einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds einmalig einen Betrag von rund 24 Mrd. Euro ein. Damit waren die Atomkonzerne eine entscheidende Last der unkalkulierbaren Kosten der Atomenergienutzung los. Diese Risiken liegen nun bei den Steuerzahler:innen. Obwohl das Instrument der Rückstellungen von allen Seiten als Mangelhaft kritisiert wurde, beließ es eine Parlamentsmehrheit aber für den Rückbau der Atommeiler bei diesem Modell, bei dem das Geld ausschließlich unter Kontrolle der Konzerne bleibt, die dadurch zusätzliche Steuervorteile haben. Der Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung des Rückbaus der AKWs sieht – für die nächsten drei Jahre – keine Probleme.

Dokumentation des Berichts von der Homepage des Bundestages:

Rückstellungen der AKW-Betreiber für Rückbauverpflichtungen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung – 15.11.2021 (hib 1089/2021)

Berlin: (hib/HAU) Die Rückstellungen der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) für Rückbauverpflichtungen, die aus den Aufstellungen der Rückstellungen nach Paragraf 2 Absatz 1 Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31. Dezember 2020 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Betreiber insgesamt 21,6 Milliarden Euro. Das geht aus dem „Bericht nach Paragraf 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/42) vorliegt.

Der Nach- und Restbetrieb (8,5 Milliarden Euro) stellen dabei die größte Kostenkategorie noch vor der Reststoffbearbeitung und Verpackung (7,6 Milliarden Euro) im Rahmen des Rückbauverfahrens dar. Die eigentlichen Abbauarbeiten werden mit dem geringsten Kostenanteil veranschlagt (5,5 Milliarden Euro).

Nach eingehender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lägen keine Hinweise vor, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie Beeinträchtigungen ergeben haben, die sich spürbar auf die Rückbauverpflichtungen der Betreiber auswirken, heißt es in der Vorlage. Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt. „Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber ihren Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können“, wird mitgeteilt.

Feier und Gedenken zur Abschaltung des AKW Brokdorf

UPDATE 26.11.2021: Achtung! Aufgrund der Coronoa-Entwicklung wird die angekündigte Veranstaltung offenbar verschoben.

Am 31. Dezember 2021 um 23.59 Uhr wird das Atomkraftwerk Brokdorf endgültig abgeschaltet. Brokdorf war der erste Atommeiler, der nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl mit vielen Jahren Verspätung im Herbst 1986 ans Netz ging und dessen Ende nach der Fukushima-Katastrophe 2010 leider erst viel zu spät festgelegt wurde. In den 1970er und Anfang der 80er Jahren wurden mit zahlreichen Großdemonstrationen die bis dahin heftigsten Proteste ausgefochten, mit teilweise bürgerkriegsähnlichen Angriffen durch die Polizei auf Anfangs friedliche Bürger und Bauern (die holten sich dann die Studenten zur Hilfe :-)). Örtliche Initiativen und Verbände aus der Wilster-Marsch, der Region rund um das AKW Brokdorf laden jetzt zu einer Stilllegungsfeier bereits für den 04.12.2021. Aktuell berichtet der NDR über die ersten Groß-Demonstrationen gegen das AKW Brokdorf im November 1976

Zwischen 13:30 und 18 soll diese Feier und Mahnung gegen den atomaren Wahnsinn und seinem Atommüllerbe stattfinden. Natürlich unter den erforderlichen Corona-Schutz-Maßnahmen. Sollte die Pandemie-Entwicklung es erfordern, wird die Veranstaltung verschoben. Es wird nach den jetzigen Planungen verschiedene Live-Musiken geben, einige erinnernde Beiträge von Aktiven im Kampf gegen das AKW Brokdorf, aber auch z.B. Grußworte einer Filmregisseurin oder einen Beitrag zur Atommüllendlagersuche, dazu Fotowände, Karikaturen und mehr. Einzelheiten folgen noch und am Programm wird weiter gebastelt.

  • Alles zum AKW Brokdorf auf umweltFAIRaendern.de
  • Aus Anlaß der Demonstration vom 14. November 1976 (!!) berichtet aktuell der NDR: „Ausschreitungen am AKW Brokdorf“ – Der Beitrag beinhaltet nicht nur die unmittelbaren Proteste, sondern beleuchtet die gesellschaftlichen Hintergründe bis hin zu den Kontroversen um den NDR-Staatsvertrag, den die CDU als Folge der Berichterstattung über die Proteste in Brokdorf kündigt. Auch über die Gewalt der Polizei zur Abschreckung gegen die Proteste informiert der Beitrag. Und er widmet sich dem Scheitern des damaligen Hamburger Bürgermeister Ulrich Klose (SPD), der die HEW zum Ausstieg aus dem Bau des AKW Brokdorf zwingen wollte und damit an seiner Partei und der nordischen Atomlobby in Hamburg scheiterte.

Atomenergie: BUND zu atomarer Laufzeitverlängerung und NBG-Statement und zur EU-Taxonomie

Auf der Bundesdelegiertenversammlung des BUND hat der Umweltverband Beschlüsse in Sachen Nationales Begleitgremium (NBG) und einem Statement des Co-Vorsitzenden Armin Grundwald sowie zur EU-Taxonomie gefasst (siehe unten). Gegenüber dem WDR hatte sich der Co-Vorsitzende des NBG bei der Endlagersuche dahingehend geäußert, dass eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken für einige Länder „sinnvoll“ sein könne.

Nach ersten Reaktionen vom Bundesarbeitskreis (BAK) Atomenergie und Strahlenschutz vom BUND sowie von der BI Lüchow-Dannenberg hat jetzt auch die BDV die Äußerungen von Grundwald scharf kritisiert und das Gremium zu einer Stellungnahme aufgefordert. Grundlage der Endlagersuche ist der Ausstieg aus der Atomenergie. So hatte sich auch das NBG unter dem Vorsitz von Miranda Schreurs und Klaus Töpfer (CDU) bereits im Juni 2019 klar geäußert. Außerdem nimmt der BUND Stellung zu den EU-Deal zwischen der noch amtierenden Bundesregierung mit Frankreich, im Rahmen der EU-Taxonomie Atomenergie und Gas als saubere Energien zu deklarieren.

Der auf der BDV des BUND am 6. November beschlossene Antrag im Wortlaut:

Die Bundesdelegiertenversammlung möge folgendes beschließen:

Die Bundesdelegiertenversammlung des BUND fordert:
1.    die Bundesregierung auf, alles ihr Mögliche zu unternehmen, damit der Beschluss der EU-Kommission zur Nachhaltigkeit von Atomkraft und fossilem Gas verhindert wird.

2.    das NBG und seine Mitglieder auf, sich in öffentlichen Äußerungen an die nationale Beschlusslage zum Atomausstieg zu halten.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Die EU-Kommission plant, Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen. Der BUND lehnt dies kategorisch ab. Eine solche Taxonomie würde gänzlich wertlos, da sie schlechtere Standards setzt als die bestehenden unzureichenden Standards der Privatwirtschaft. Bedauerlicherweise hat Bundeskanzlerin Merkel in Brüssel nicht alles dafür getan, dieses Greenwashing zu verhindern. Stattdessen hat sie in Kauf genommen, dass vor der Regierungsbildung Fakten geschaffen werden. Olaf Scholz als wohl zukünftiger Bundeskanzler darf dies nicht hinnehmen. Als vorgeblicher Klimakanzler muss er sich für ein echtes Nachhaltigkeitslabel aussprechen. Sonst könnten schon innerhalb des nächsten Monats die Weichen in die völlig falsche Richtung gestellt werden.

Zu Punkt 2:
Auch die aktuellen Äußerungen des Co-Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG) Armin Grunwald im WDR-Interview zur Klassifizierung der Atomkraft als Brückentechnologie weisen in die falsche Richtung und disqualifizieren ihn in seiner Verantwortung für einen konsequenten Atomausstieg und eine zügige Atommülllagersuche.

PRESSEMITTEILUNG | 05.06.2019

Das Nationale Begleitgremium erteilt Forderungen nach einer längeren Laufzeit für Atomkraftwerke eine klare Absage.

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mehren sich die Stimmen, die fordern, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Diese Stimmen reichen bis in die höchsten Etagen der Wirtschaft. Dazu haben die Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums eine klare Meinung.

Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer erklären dazu: „Der Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland ist in einem breiten politischen Konsens beschlossen worden. Das Ende ist gesetzlich auf 2022 festgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist auch die Suche nach einem Endlager auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Das Nationale Begleitgremium hat dabei eine besondere Verantwortung übernommen, mit dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften der Nutzung der Atomenergie nach einem fairen und offenen Verfahren verantwortungsvoll gelagert werden. Als vermittelnde Instanz setzt sich das Gremium dafür ein, dass das Verfahren vertrauenswürdig ist. Es ist ein mühsamer und sensibler Prozess, Vertrauen, das in der Vergangenheit verspielt worden ist, in der Bevölkerung (wieder) aufzubauen und zu schaffen.

Wer jetzt einer Verlängerung der Laufzeiten das Wort redet, bringt den Klimaschutz nicht voran. Aber er setzt leichtfertig den erzielten Kompromiss zum Ausstieg aufs Spiel und gefährdet das schwierige Unterfangen, einen Standort für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden. Die Politik hat versprochen und gesetzlich geregelt, dass nach 2022 Schluss mit der Nutzung der Atomenergie ist. Auf dieses Versprechen muss Verlass sein. Es ist die Voraussetzung dafür, überhaupt die Chance zu wahren, dass ein Standort für die Endlagerung in der Bevölkerung, wenn nicht unterstützt, so doch wenigstens akzeptiert wird. Das Standortauswahlverfahren steckt noch in den Anfängen. Hier ist Sensibilität statt kurzfristige Interessenpolitik gefragt.

Die Energiewende ist die konsequente Folge aus dem Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland. Um diese voranzubringen, wurde viel Geld in die Hand genommen. Investitionen, die am Ende alle Beteiligten bezahlen, auch die Verbraucher*innen. Die Menschen können zu Recht erwarten, dass dieses Geld gut investiert wird, in eine zukunftsfähige Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien bergen ein enormes Potential, ökologisch, ökonomisch und sozial. Mit dem Ausbau werden Innovationen vorangetrieben, neue Techniken und neue Produkte entwickelt. Sie bieten Unternehmen erhebliche Entwicklungschancen. Das haben viele Unternehmen und fortschrittliche Wirtschaftsführer längst erkannt.“

Atommüll und Macht – Sozialwissenschaftliche Beobachtungen über die Endlagersuche

Die bundesdeutsche Endlagersuche nach einem unterirdischen Ort für hochradioaktiven Atommüll ist zwar nach 50 Jahren Atomenergie kaum vorangekommen. Aber das neue Verfahren wird mit höchster Aufmerksamkeit und Intensität vorangetrieben. Kein Wunder: Die Mängel und Risiken der oberirdischen Lagerung dieser gefährlichen, Zukunft einschränkenden und anschlagsrelevanten strahlenden Abfälle sind enorm.

Nach dem Desaster der politisch zur Durchsetzung des Atomenergieprogramms willkürlich geprägten Entscheidung für einen Endlagerstandort in Gorleben gibt es nach 40 Jahren machtpolitischer Demonstrationen eines Atomstaats nach Fukushima einen Neustart für das Suchverfahren mit einen vergleichsweise großen Aufwand staatlicher Stellen und der Parlamente mit dem Ziel, die Fehler von Gorleben möglichst nicht zu wiederholen. Was aber die Fehler waren, ist und bleibt umstritten, sodass diese zwangsläufig im neuen Verfahren immer wieder neu oder anders auftauchen. So oder so: Das Scheitern in Gorleben und das Scheitern der Atomenergie ist auch und vor allem ein soziales, ein gesellschaftliches und ein politisches.

Nicht nur deshalb sind Sozialwissenschaftler:innen intensiv im Umfeld der neuen Endlagersuche unterwegs. Im FORSCHUNGSJOURNAL SOZIALE BEWEGUNGEN ist jetzt ein Beitrag zur Dritten Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlicht, verfasst von Lucas Schwarz, Dörte Themann und Achim Brunnengräber (FU Berlin) mit dem Titel: Räume erobern, öffnen und verteidigen – Über die Wirkung von Macht beim dritten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete“.

und außerdem:

update 03/2022: Das Forschungsjournal hat (leider) seine Homepage überarbeitet und den Beiträgen neue Links verpasst. Hier sind sie:

Eine andere Form nuklearer Teilhabe: Französische Atom-U-Boote – Powered by Volkswagen und MAN

Die deutsch-französische Freundschaft umfasst auch eine langjährige Kooperation mit Volkswagen und MAN für den Einsatz atomar angetriebener und mit Atomwaffen bestückter U-Boote. Damit die französische Atom-U-Bootflotte überhaupt abtauchen kann, werden Dieselmotoren von MAN eingebaut, für den Fall, dass der nukleare Antrieb nicht eingesetzt werden kann: „Die MAN-Dieselmotoren werden in den Tauchbooten als Notbehelf gebraucht, falls der Atomantrieb versagt. Ohne sie fahren die Atom-U-Boote nicht. Dann wäre Frankreich nur bedingt verteidigungsbereit und seine nukleare Abschreckung eingeschränkt.“ Über diese seit Jahrzehnten andauernde deutsche Beteiligung und Unterstützung an der französischen Atomwaffen-Flotte berichtete die Süddeutsche Zeitung zuletzt im Frühjahr 2021, nachdem es zwischen Frankreich und VW offenbar zu erheblichen Streitigkeiten bekommen war. (FOTO: CC BY-SA 2.0 fr, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=267846)

Über die zivil-militärischen Verbindungen bei der Nutzung der Atomenergie auf umweltFAIRaendern siehe auch hier:

Zwischen Frankreich und der Bundesrepublik bzw. dem Volkswagenkonzern ist es demnach zum Streit gekommen, weil Gerüchte aufgekommen waren, dass der Volkswagenkonzern die von seiner Tochter MAN hergestellten Motoren für die französischen Atom-U-Boote nicht mehr länger herstellen wollte. Diese Zusammenarbeit, so stellt es die SZ da, geht auf einen Ingenieur aus Nazi-Deutschland zurück.

Die SZ schrieb am 12. Januar 2021 (Online) „Die Regierung in Paris ist alarmiert. Sie argwöhnt, dass MAN die Schiffsmotoren-Produktion im Werk Saint-Nazaire an der französischen Atlantikküste herunterfahren will. „Die Volkswagen-Gruppe ist an die Verpflichtung gebunden, seine Verteidigungsaktivitäten auf französischem Boden aufrecht zu erhalten“, sagt der Minister deshalb gestreng. Seine Sorge gilt nicht irgendwelchen Schiffsantrieben. Es geht hier um Atom-U-Boote der französischen Marine. Zur Not, lässt Le Maire unwidersprochen in Pariser Medien streuen, könnte Frankreich Volkswagen sogar zwingen, Saint-Nazaire zu verkaufen.“

Zum Hintergrund berichtet das Blatt auch: „Tatsächlich verbirgt sich hinter dem deutsch-französischen Streit des Jahres 2021 eine andere, ältere deutsch-französische Geschichte: die wunderliche Lebensgeschichte des Ingenieurs Gustav Pielstick, der erst den Nationalsozialisten diente – und dann den Franzosen. Das macht die Sache jetzt noch heikler.“

Wenige Wochen nach der ersten Berichterstattung in der Süddeutschen ist am 24.01.2021 in der Online-Ausgabe zu lesen, dass die Konflikte beendet wurden und Volkswagen als MAN-Mutterkonzern gegenüber Frankreich erklärt habe, weiterhin die benötigten Diesel-Motoren für die atomar bestückten U-Boote zu liefern. Einzelheiten über die diese andere Form einer deutschen nuklearen Teilhabe sind in den beiden bislang noch online verfügbaren Texten in der SZ nachzulesen.

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