Friedenskonzert – Improvisierendes Streichorchester – 21.12.2025 – Altona

Alle Jahre wieder – Alle Jahre immer nötig, wichtig und auch wundervoll. Ihr Kinderlein, kommet herbei: Sonntag 21.12. 2025 -Friedenskonzert mit dem Ersten Improvisierenden Streichorchester – Benefizkonzert für die »Schule ohne Grenzen« – in der Kirchengemeinde Ottensen. 12.00 Uhr Christianskirche am Klopstockplatz – Eintritt: Spende. Mit dabei ist auch Uli Hentschel, der ein paar Worte zur Einordnung und Weltlage beitragen wird.

Im Einladungsflyer zum Benefiz-Konzert (PDF) ist auch dieses zum Hintergrund über das Orchester zu lesen:

Sonntag 21.12. 2025

12.00 Uhr – Christianskirche am Klopstockplatz
Eintritt: Spende

Friedenskonzert mit dem Ersten Improvisierenden Streichorchester – Benefizkonzert für die »Schule ohne Grenzen« – Deutschunterricht für Flüchtlinge in der
Kirchengemeinde Ottensen.

erstesimprovisierendesstreichorchester

Zum Hintergrund:

Friedenskonzert – Erstes Improvisierendes Streichorchester

Hat Frieden einen besonderen Klang?

Die Friedenskonzerte des Ersten Improvisierenden Streichorchesters schaffen einen Raum, in dem Musizierende und Hörende dieser Frage nachspüren können.

In der Improvisation gestalten die MusikerInnen gemeinsam immer wieder neue, unvorhergesehene Momente und laden ein, Hörgewohnheiten zu verändern, streben auseinander und finden wieder zusammen. Es entsteht ein Klangraum, in dem Harmonie, Zwischentöne und Disharmonie ihren Platz finden.

Seit dem 11. September 2001 spielt das Erste Improvisierende Streichorchester Friedenskonzerte. Es verwirklicht den Wunsch, den Kriegs- und Fluchtkatastrophen etwas entgegenzusetzen. Die
Konzerte drücken die Sehnsucht nach Frieden, Lebendigkeit und Vielfalt aus. Das Thema Frieden ist derzeit so aktuell wie nie zuvor – weltweit, aber auch in Europa.

Jedes Jahr sterben zigtausend Menschen in bewaffneten Konflikten. Als Folge befinden sich viele Millionen Menschen auf der Flucht. Dies wird von der Öffentlichkeit unterschiedlich WAHR-genommen. Die Friedenskonzerte sind deshalb auch ein Zeichen der Solidarität mit geflüchteten Menschen. Wir bitten um Ihre wohlmeinende Spende.

erstesimprovisierendesstreichorchester.de

Weil der Mensch ein Mensch ist: Danke Rolf Becker!

Ein Mensch. Nach Brecht. Ein Demokrat. Und eine Stimme. Wie ein kriminell gutes Hörspiel. Total real! Grade und mit Herz. Das ist es, was zählt. Was in Erinnerung bleibt. Was lebt. Die Linke nimmt Anteil. Da schlägt das Herz. Ein Abschied. Danke, Rolf Becker! Auf der Homepage von Heike Sudmann, der Co-Fraktionsvorsitzenden, gemeinsam mit Partei und Bürgerschaftsfraktion Hamburg.

Hier: „Im Alter von 90 Jahren ist der Schauspieler, Gewerkschafter und Antifaschist Rolf Becker gestorben.

Im Alter von 90 Jahren ist der Schauspieler, Gewerkschafter und Antifaschist Rolf Becker gestorben. „Rolf hat allein mit seiner Anwesenheit Mut gemacht. Die vielen Demos und Aktionen, die er mitgemacht hat, lassen sich nicht aufzählen. Besonders in Erinnerung bleiben mir seine Unterstützung für den Erhalt der Schiller-Oper und der Kampf gegen Spekulation in St. Georg. Danke für so Vieles. Rolf, du wirst uns fehlen!“, sagt Heike Sudmann.

Partei und Fraktion verabschieden sich von Rolf Becker.

Dazu Marie Kleinert, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Rolf Becker mischte sich ein in eine Gesellschaft, die ihm zu eng und zu kalt war – er gab Widerworte gegen den Zeitgeist, er hat nie seinen Frieden gemacht mit der deutschen Wirklichkeit, all diesem in-die-Tasche-lügen. Rolf Becker hat auf der Bühne vom Widerstand gesprochen und gesungen, er stand auf der Straße an der Seite von Gewerkschaften, Friedens-Aktivist*innen und all denjenigen, die von Sparpolitik, Privatisierungen und Verarmung getroffen sind – ob in Griechenland oder direkt vor seiner Haustür in St. Georg. Mit Rolf Becker verliert Hamburg nicht nur einen großartigen Schauspieler, sondern auch eine unverzichtbare Stimme gegen Spekulantengier oder in den Kämpfen um ein solidarisches Quartier.“

Dazu Thomas Iwan, Co-Landessprecher der Hamburger Linken: „Rolf Becker hat gezeigt, was es heißt, Antifaschismus, Internationalismus und Stadtteilarbeit zusammenzudenken – vom Einsatz für politische Verfolgte bis zu Protesten gegen die Umwandlung von Wohnraum in renditegetriebene Anlageobjekte. Wir trauern um einen wunderbaren Menschen und einen mit all seinem Optimismus ansteckenden Aktivisten. Wir sind tief traurig und in Gedanken bei seiner Familie.“

 

Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust

Atommüll-Endlagersuche, Partizipation und das Nationale Begleitgremium (NBG) als Überwachungsorgan, damit Behörden und Unternehmen strickt nach Recht und Gesetz arbeiten, damit sich Skandale wie bei Gorleben nicht mehr wiederholen können. Ausgerechnet bei diesem Gremium haben Bundestag und Bundesrat seit Jahren eine Art Demontage betrieben und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Wahlen der Mitglieder des NBG missachtet. Nun soll es möglicherweise in der kommenden Woche im Bundestag eine Neuwahl geben – wenn nicht noch was dazwischen kommt.

  • Diese Ankündigung machte Peter Hart von der zuständigen Abteilung im Bundesumweltministerium heute in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums in Berlin. Live zwischen ca. 11.45 und 12.15 nachzuverfolgen auf dem Youtube-Kanal des NBG, 102. Sitzung.  Noch steht die Wahl im Bundestag nicht auf der Tagesordnung.
  • Alles zum Nationalen Begleitgremium auf umweltFAIRaendern.de

Hart räumte ein, dass es jüngst offenbar erneut Probleme mit der bislang geheimen Personenliste gab, die zwischen Bundesrat und Bundesregierung „gehandelt“ wird. Er habe die Hoffnung, dass sich das aber erledigen würde, die Wahlen stattfinden könnten und in der nächsten Woche das Gremium NBG dann wieder in neuer Besetzung weiter machen könnte. Aber – so der Eindruck – das könnte auch noch schiefgehen.

Der Umweltausschuss des Bundestages – immerhin zuständiges Gremium der dortigen Abgeordneten – hat sich bislang bezogen auf Personen und Vorschlagslisten aus seinen Sitzungen nicht mit der Wahl befasst. Lediglich bei einem Besuch der CO-Vorsitzenden des NBG war das Problem angesprochen worden.

Schon seit Jahren haben Bundestag und Bundesrat ihre im Standortauswahlgesetz vorgeschriebenen Aufgaben zur Besetzung des Nationalen Begleitgremiums nicht erfüllt. Seit Jahren sind die Mitglieder nicht mehr ordnungsgemäß von den beiden Verfassungsorganen gewählt bzw. ernannt, sondern nur noch auf Bitte des Umweltministeriums kommissarisch im Amt. Doch eine solche Rolle kommt dem BMU nach Standortauswahlgesetz gar nicht zu.

Schon seit längerem ist informell klar, dass die letzten vier Vertreter*innen aus der Entstehungsphase des NBG im Jahr 2016 nicht mehr weitermachen sollen. Dabei wäre – weil eine dritte Wahlperiode bis heute ja nicht stattgefunden hat – eine weitere Beteiligung überaus sinnvoll: Denn Anfang des nächsten Jahres soll das Standortauswahlgesetz erheblich verändert werden. Dabei steht dann vor allem Beschleunigung bei der Endlagersuche im Mittelpunkt. Und dabei könnten demokratische Essentials wie Beteiligungs- und Klagerechte für die Öffentlichkeit leicht unter die Räder kommen.

Gerade in dieser Umbruchphase wären das Knowhow der kommissarischen CO-Vorsitzenden Miranda Schroeres und Armin Grunwald sowie – die heute schon nicht mehr anwesenden Mitglieder – Klaus Brunsmeier und Monika Müller sicherlich von erheblicher Bedeutung. Nach Informationen von umweltFAIRaendern wären diese Personen bereit gewesen, weiterzumachen, wenn sie in einer dritten Wahlperiode bestätigt worden wären. Doch daran gibt es offenbar kein Interesse. Die aber sind nun definitiv nicht mehr dabei.

Aus eigenem Antrieb wird auch das Mitglied Günther Bechstein, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern, bekundet, aus dem NBG ausscheiden.

Uranfabrik Lingen: Prüfungsbericht über die Advanced Nuclear Fuels GmbH Lingen (Ems)

Uranfabrik ANF Lingen, im Eigentum des französischen Atomkonzern Framatome. Das Unternehmen versorgt Atomkraftwerke mit Uranbrennelementen, – nicht mehr in Deutschland, aber unbefristet im benachbarten Ausland. Außerdem liefert das Unternehmen Brennstoff-Komponenten und Maschinen zur Brennelemtefertigung. Z.B. nach Kasachstan. Dieser Tage könnte auch die Entscheidung fallen, dass künftig der russische Atomkonzern Rosatom an der Fertigung von Brennelementen für osteuropäische beteiligt wird. Im Lobbyregister des Bundestags findet sich für das Geschäftsjahr 2024 ein (wirtschaftlicher) Prüfungsbericht über Advanced Nuclear Fuels GmbH Lingen (Ems).

  • Der Bericht für 2024 hier als PDF im Lobbyregister online und hier ist als PDF für das Jahr 2023.
  • Außerdem direkt hier für 2023 und hier für 2024
  • Alles zum Thema ANF Lingen auf umweltFAIRaendern.de
  • In Westeuropa ist derzeit nur Westinghouse mit Sitz in Schweden und mit Einschränkungen in der Lage, die osteuropäischen Atomreaktoren russischer Bauweise mit den VVER-Brennstoffen zu versorgen. Framatome will diesen Vorsprung von Westinghouse nun direkt mit dem Knowhow und den Lizenzen von Russland aufholen. Alles zum Thema Westinghouse auf umweltFAIRaendern.de

Ausgestrahlt und andere Initiativen hatten gestern berichtet, dass die Bundesregierung möglicherweise noch vor Weihnachten der formal zuständigen Atomaufsicht in Niedersachsen empfehlen könnte, den Genehmigungsantrag von Framatome ANF Lingen zu bewilligen und Rosatom bzw. deren Tochter TVEL die Beteiligung zu erlauben. Damit sollen sogenannte VVER-Brennelemente für osteuropäische Atomreaktoren gefertigt werden.

Dokumentation: 

10. Dezember 2025
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Brennelementefabrik Lingen: Macht Bundesregierung jetzt den Weg für Putin frei?

Nach Informationen mehrerer Anti-Atomkraft-Organisationen will die Bundesregierung noch vor den Weihnachtsferien dem niedersächsischen Umweltministerium “empfehlen”, die Beteiligung des Kreml-Atomkonzerns Rosatom an der Brennelementefertigung in Lingen zu genehmigen.

Die Anti-Atomkraft-Organisationen fordern von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Machtwort, um die Zusammenarbeit des Brennelementeherstellers Framatome / ANF mit Rosatom im Emsland zu unterbinden.

Dazu Bettina Ackermann von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

“Eine Empfehlung der Bundesregierung zum Ausbau der Brennelementefabrik Lingen wäre sicherheitspolitischer Wahnsinn. Die russische Atombehörde Rosatom ist direkt am Krieg gegen die Ukraine beteiligt. Wie kann man so einem Unternehmen Zugang zur atomaren Infrastruktur in Deutschland gewähren? Bundeskanzler Merz muss ein Machtwort sprechen. Die Bundesregierung muss das klare Signal senden, dass eine Kooperation mit Rosatom nicht in Frage kommt.“

Alexander Vent vom Bündnis AgiEL ergänzt:

„Erst im Oktober haben die Chefs der deutschen Geheimdienste erneut eindringlich vor Sabotage- und Spionageaktivitäten aus Russland gewarnt. Rosatom ist ein Werkzeug des Kreml und arbeitet eng mit dem russischen Geheimdienst zusammen. Dass Framatome / ANF in Lingen mit Rosatom kooperieren will, ist brandgefährlich.“

Wladimir Sliwyak, Träger des Alternativen Nobelpreises 2021 und Ko-Vorsitzender der in Russland verbotenen Umweltorganisation Ecodefense warnt eindringlich:

“Putin setzt Rosatom gezielt ein, um Macht über zentrale Energie-Infrastruktur in ganz Europa zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit Framatome / ANF in Lingen erhöht die geopolitische Einflussnahme sowie das Risiko von Spionage und sicherheitsrelevanten Eingriffen. Russland darf keinen direkten Zugang zu kritischer Nuklearinfrastruktur in Deutschland erhalten.”

Hintergrundinfos:

Am 05.12.2025 hat der Bundestag den Antrag der Grünen zur Unterbindung der Atomgeschäfte mit Deutschland abgelehnt. Damit hat er eine weitere Chance vergeben, eine klare sicherheitspolitische Grenze zum Ausbau der Brennelementefabrik Lingen unter Beteiligung der russischen Atombehörde Rosatom zu ziehen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-ukraine-1128240

Faktenblatt zu möglichen Sabotagerisiken in Lingen:

Der Erörterungstermin im November 2024, bei dem in Lingen rund 11 000 Einwendungen drei Tage lang diskutiert wurden, hat u. a. gezeigt: Die geplante Zulieferung fertig verschweißter Brennstäbe aus Russland birgt enorme Sicherheitsrisiken – u.a. Sabotage im Reaktorkern mit verheerenden Folgen.

www.ausgestrahlt.de/lingen/faktenpapier_sprengstoff_in_wer-brennstaeben/

Kontakt

.ausgestrahlt
Bettina Ackermann

Sicherheit von Atommüll-Zwischenlagerung vor Gericht: In Mannheim wird Klage aus Philippsburg verhandelt

Gleich zwei Verhandlungstage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angesetzt, um die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Philippsburg zu prüfen. Am kommenden Dienstag und Mittwoch wird mündlich die Klage der Stadt Philippsburg und von drei privaten Klägern behandelt. Im Eilverfahren waren die Kläger*innen vor rund einem Jahr mit ihren Anliegen, die Atomtransporte mit dem strahlenden Müll aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague in Frankreich zu stoppen. Jetzt geht im Hauptsacheverfahren um die detaillierte Prüfung.

Bei der laufenden Klage geht es um die Frage, ob die Sicherheit und Sicherung des Atommülls im Zwischenlager in Philippsburg tatsächlich ausreichend gewährleistet ist. Die Stadt und die weiten Kläger hatten entsprechende Zweifel angemeldet. Da geht es nicht nur um die baulichen Belange, ob das Zwischenlagergebäude ausreichend ist, was passiert, wenn die Castor-Behälter, in denen sich der hochgefährliche Atommüll befindet, undicht werden.

  • Noch im Dezember wird in einem weiteren Verfahren in Sachen Sicherheit von Atomtransporten mit hochradioaktivem Müll mit einem „Zwischenurteil“ gerechnet. Es geht im 152 Atomtransporte, die über Jahre hinweg von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus sollen. Im sogenannten Eilverfahren muss das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage des BUND NRW entscheiden. Der BUND hat massive Zweifel, dass die Sicherheit der extrem gefährlichen radioaktiven Stoffe gegeben ist. Außerdem hält er die Transporte – wie auch die Landesregierung in NRW – für unnötig. Der Bau einer verbesserten Zwischenlagerhalle wäre die bessere Lösung, argumentiert der BUND.

Auch die Frage, ob es ausreichenden Schutz gegen Terrorangriffe mit z.B. Drohnen oder auch Flugzeugen (gezielter Absturz) gegeben ist. Und schließlich machen sich die Kläger auch Sorgen, ob Risiken ausreichend berücksichtigt sind, die im Zuge des Krieges in der Ukraine, in der ja auch die dortigen Atomanlagen immer wieder von Kampfhandlungen, zu befürchten sein könnten, weil Deutschland in dem Konflikt die Ukraine unterstützt.

Der Bürgermeister von Philippsburg, Stefan Martus, verwies auf Nachfrage von umweltFAIRaendern auf seine Äußerungen gegenüber der Stuttgarter Zeitung: „Über mein Haus fliegen ständig Flugzeuge, die vom Flughafen Frankfurt starten“ und fragt: „Was ist, wenn so eine Maschine mit vollem Tank gezielt bei uns zum Absturz gebracht wird?“ Besonders betont er, dass diese Maschine auch Sprengstoff an Bord haben könnten, auch Drohnen könnten bewaffnet den Zielort Zwischenlager anfliegen, so Martus. Er braucht als nicht nur kriegerische Staaten, sondern auch Terrorgruppen könnten solche Angriffe durchführen.

Ein erhebliches Problem für die Klagenden: Viele der Risiken bzw. der Abwehr- und Schutzmaßnahmen unterliegen strikter Geheimhaltung. Damit will der Staat sicherstellen, dass Angreifer keine Hinweise erhalten, die ihnen bei der Vorbereitung von Angriffen helfen. Für den „Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) gibt es entsprechend geheime „Lastannahmen“ und dazu werden im weiteren ebenfalls geheime Richtlinien verfasst, die der Betreiber in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen einhalten muss.

Nachdem in Brunsbüttel ein Verfahren gegen das dortige Zwischenlager erfolgreich war und die Genehmigung aufgehoben wurde, wurde das Atomgesetz entsprechend zum Vorteil der staatlichen Atombehörden in der Weise gestärkt, dass weder die Klagenden noch die Gerichte detaillierten Einblick erhalten. Daher ist auch kaum verwunderlich, dass Klagen zur Sicherheit bei Atomtransporte und Zwischenlagerung wenig Erfolg hatten.

  • Über die Terminierung in dem Klageverfahren informiert der Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü hier und hier.

Auf der Terminseite des Verwaltungsgerichtshof – Links siehe oben – wird erklärt:

„Stadt Philippsburg u.a .gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Drittanfechtung atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung

Aktenzeichen: 10 S 1314/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Stadt Philippsburg und drei Anwohner begehren mit ihren Klagen die Aufhebung der 9. und der 10. Änderungsgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung vom 08.12.2021 und vom 25.07.2023 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30.07.2024, mit denen der Beigeladenen die Aufbewahrung von verfestigten mittel- und hochradioaktiven Kernbrennstoffen in Form von Glaskokillen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kraftwerken in La Hague in insgesamt vier Transport- und Lagerbehältern genehmigt wurde. Die ebenfalls anhängig gemachten Eilanträge hat der 10. Senat mit Beschluss vom 07.11.2024 (- 10 S 1555/24 – juris) abgelehnt. Die Kläger verfolgen mit ihren Anfechtungsklagen ihr Begehren weiter und machen insbesondere geltend, dass es im Rahmen der Aufbewahrung der mittel- und hochradioaktiven Kernbrennstoffe zu Ereignisse kommen könne, die zur Freisetzung von Radioaktivitätskonzentrationen führen könne, die über den maßgeblichen Richtwerten liegen würden.“

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