IPPNW: 40 Jahre AKW Leibstadt – Schweizer Jubiläumsfeier mit Grund zur Sorge – Geplante Laufzeitverlängerung ist gefährlich – auch für Deutschland

Am Wochenende feiern die Schweizer Betreiber 40 Jahre Atomstrom, Super-GAU-Risiko und Atommüll im AKW Leibstadt, direkt an der schweizer-deutschen Grenze. Parallel laufen die Planungen, den Alt-Reaktor noch deutlich über diese 40 Jahre hinaus am Netz halten zu wollen. Und Umwelt-Bundesrat Rösti sowie eine zweifelhafte Initiative „Blackout stoppen“ wollen gegen jede wirtschaftliche und ökologische Vernunft auf unterschiedlichen Wegen die Schweiz sogar auf den Kurs für AKW-Neubauten zu bringen. Die IPPNW Deutschland hatte vor wenigen Wochen den Bundesrat Rösti aufgefordert, das AKW Leibstadt abzuschalten (Siehe den Brief unten). Mindestens aber müssten europäische und internationale Standards eingehalten werden, wenn es einen Betrieb von 40+ Jahren geben soll. Untermauert mit diversen Gutachten hatten bereits im Februar Bürger:innen und Organisationen aus Deutschland und der Schweiz mit rechtsanwaltlicher Unterstützung die Stilllegung gefordert, dass aber mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung erforderliche wären.  Die IPPNW fordert die zuständigen Behörden in Deutschland auf, sich dafür einzusetzen, dass die Schweiz das Espoo-Abkommen und die Aarhus Konvention einhält, statt demokratische Anforderungen zu unterwandern.

Dokumentation PM IPPNW: 40 Jahre AKW Leibstadt: Schweizer Jubiläumsfeier mit Grund zur Sorge Geplante Laufzeitverlängerung ist gefährlich – auch für Deutschland

Anlässlich der geplanten Jubiläumsfeier zum 40-jährigen Bestehen des Schweizer Atomkraftwerks Leibstadt am 7. September 2024 fordert die Ärzt*innenorganisation IPPNW die sofortige Abschaltung des Reaktors. Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, dürfe der Betrieb laut EU- und IAEO-Standards nicht fortgesetzt werden. Das AKW Leibstadt liegt unmittelbar an der deutschen Grenze. Ein Störfall in dem Alt-Meiler hätte direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung in Deutschland.

„Die Region soll feiern, aber mitreden darf die Bevölkerung nicht”, kritisiert Dr. med. Angelika Claußen, Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland. Sie warnt vor den gravierenden Risiken einer Laufzeitverlängerung und fordert eine UVP sowie eine grenzüberschreitende Beteiligung, wie es nach dem Espoo-Abkommen und der Aarhus Konvention verpflichtend ist. „Kommt es zu einem Unfall, wäre auch die Bevölkerung in Baden-Württemberg und darüber hinaus betroffen. Die Schweiz muss sich an internationale Standards halten. Vorher darf eine Laufzeitverlängerung gar nicht erst in Betracht gezogen werden.“

Laut der Schweizer EUNUPRI-Studie ist das AKW Leibstadt das “bei weitem gefährlichste AKW für Deutschland”. Die Studie berechnet, wie sich eine radioaktive Wolke bei einem schweren Störfall ausbreiten würde. Ein Gutachten der Technischen Hochschule Brandenburg weist zudem auf zahlreiche Sicherheitsdefizite der Anlage hin.

Bereits im Februar haben betroffene Bürger*innen aus Deutschland und der Schweiz rechtliche Schritte eingeleitet, um eine UVP mit grenzüberschreitender Beteiligung durchzusetzen. Diese Forderung hat die IPPNW in einem Schreiben an den Schweizer Bundesrat Albert Rösti (UVEK) unterstützt. Bisher blieb eine Antwort aus.

Claußen betont abschließend: „Die Risiken eines Betriebs über 40 Jahre hinaus sind unverantwortbar. Trotz Nachrüstungen kann der Alt-Reaktor nie das heutige Sicherheitsniveau moderner Anlagen erreichen. Naturereignisse wie Starkregen oder Dürreperioden, aber auch Brände oder Explosionen sowie die zunehmende Gefahr von Anschlägen erhöhen das Risiko exponentiell. Auch deutsche Behörden müssen auf eine umfassende Sicherheitsprüfung mit UVP und öffentlicher Beteiligung drängen!“

Kontakt:

Angelika Wilmen, IPPNW Deutschland, wilmen@ippnw.de, 030 698074 13
Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW-Deutschland, angelika.claussen@ippnw.de

Weitere Informationen:

Schweizer Atomstrom: Mehr als 40 Jahre AKW Leibstadt? Geplanter Langzeitbetrieb mit großen nuklearen Gefahren

Die Schweiz ist dabei, das AKW Leibstadt an der Grenze zu Baden-Württemberg für den Betrieb über 40 Jahre hinaus vorzubereiten. Im Dezember 1984 wurde der Atomreaktor „kritisch“ und im Dezember 1985 mit dem Stromnetz synchronisiert. Baubeginn war im Januar 1974. International gibt es viele Regelwerke und Rechtsvorschriften, die für so einen Fall mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Davon aber will die Schweiz nichts wissen. Da es keine Betriebsbefristung in der Genehmigung gibt, erfolge auch keine Laufzeitverlängerung, so der Schweizer Umwelt-Bundesrat. Daher haben bereits im Februar Bürger:innen aus der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ein rechtliches Gesuch auf den Weg gebracht, um eine solche UVP und Beteiligung durchzusetzen. Bislang liegt eine Reaktion der Schweizer Behörden nicht vor. (FOTO: Leibstadt AG – Nuclear Power Plant – Achilao  – Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0) Unterstützt werden diese Initiativen unter anderem von der Schweizer Energie Stiftung (SES), vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS), von Greenpeace und IPPNW Schweiz sowie vom BUND RSO.

„1.5 Milliarden Franken hat das Kernkraftwerk Leibstadt in den vergangenen 40 Jahren in das Werk investiert. Für den Betrieb der kommenden 20 Jahre soll noch einmal 1 Milliarde Franken dazukommen“, heißt es zu den Plänen für die anstehenden Nach- bzw. Aufrüstungen im AKW Leibstadt beim Schweizer Radio und Fernsehen (SFR). Und zumindest auf ein Problem verweist der SFR: „Grundsätzlich könne man alle Teile des AKWs ersetzen oder modernisieren, heißt es in Leibstadt. Es gebe allerdings eine Ausnahme: der Reaktordruckbehälter, der bleibt.“

In dem rechtlichen Gesuch aus dem Februar 2024 begründen die Anwälte im Auftrag von Anwohner:innen aus der unmittelbaren Nachbarschaft des AKW Leibstadt die Forderung nach einer UVP und grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung damit, dass die Schweiz viele der entsprechenden Regelwerke übernommen und ratifiziert hat. Als bedeutsame Rechtsnormen werden das „Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo)“ sowie das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) von den Anwälten genannt, die die Schweiz auch als Nicht-EU-Staat entsprechend verpflichten. Beide genannten Übereinkommen, so heißt es im Gesuch, sind von der Schweiz ratifiziert worden. Die Forderungen richten sich an das „Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation“ (UVEK) in Bern.

  • Die anonymisierte Fassung des Gesuchs war (ist) hier beim BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein (RSO) als PDF online. Nun muss man beim Bund per Mail anfragen, ob sie zu bekommen ist. (Sie ist hier direkt einsehbar.)
  • .ausgestrahlt hatte jüngst einen Podcast zum Thema veröffentlicht: <iframe title=“Libsyn Player“ style=“border: none“ src=“//html5-player.libsyn.com/embed/episode/id/31258422/height/800/theme/custom/thumbnail/no/direction/backward/render-playlist/yes/custom-color/e2001a/“ height=“800″ width=“100%“ scrolling=“no“ allowfullscreen webkitallowfullscreen mozallowfullscreen oallowfullscreen msallowfullscreen></iframe>

Doch nicht nur in diesen Übereinkommen zur UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung sind Grundsätze bindend formuliert. Zusätzlich sind sicherheitstechnische Anforderungen an einen Atomreaktor mit einer Laufzeit von mehr als 40 Jahren zu stellen. Diese müssten öffentlich nachprüfbar sein. Auch hier gilt, dass der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik Maßstab einer Bewertung sein muss. Hinzu kommt, dass neben dem Alter der Anlage auch neue Anforderungen entstanden sind, denen ein Alt-Reaktor nicht gewachsen wäre und die daher in einer Gesamt-Perspektive zu prüfen wären: Neue Herausforderungen haben sich z.B. in Verbindung mit möglichen Terrorangriffen (USA 9. September 2011, IS und andere) herausgebildet und gegen einen (gezielten) Angriff mit Verkehrsflugzeugen oder panzerbrechenden Waffen sind diese Reaktoren nicht ausreichend geschützt. Seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ist außerdem klar geworden, dass auch Angriffe mit Kriegswaffen nicht mehr auszuschließen sind.

In der Berliner Morgenpost hatte die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz, Inge Paulini – nicht zum ersten Mal – vor den nuklearen Gefahren gewarnt, die Deutschland auch trotz des Atomausstiegs weiterhin bedrohen: „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut. Hinzu kommen Bedrohungsszenarien, die lange vergessen waren. Die Bedrohungslage hat sich verändert, das Risiko ist aber nicht geringer geworden“. Damit könnte sie möglicherweise auch die Laufzeitverlängerung in der Schweiz im Blick gehabt haben. Weiter sagte Paulini in dem Interview: „Wir müssen uns auf Unfälle in ausländischen Atomanlagen einstellen, auf Probleme beim Transport von radioaktivem Material und auf terroristische Anschläge. Zudem wird wieder offen mit dem Einsatz von nuklearen Waffen gedroht. Wir beobachten natürlich auch genau, was in den ukrainischen Atomanlagen passiert – etwa rund um das Kernkraftwerk in Saporischschja.“

Vor diesem Hintergrund bekommt eine Studie von Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Mertins (TH Brandenburg) Bedeutung. In seiner „Studie zu den Sicherheitsdefiziten des Schweizer AKW Leibstadt (Defizit-Studie KKL)“ aus 2021 listet er in einer umfangreichen Analyse zahlreiche Mängel und Schwachstellen aufgezeigt. Für Mertins ist nach einer umfangreichen Faktenanalyse und Bewertung klar, dass es erhebliche Gründe für eine umfassende UVP und Beteiligung der Öffentlichkeit gibt, um zu entscheiden, ob die Gesellschaftl die damit verbundenen Risiken tatsächlich eingehen will.

  • Die Studie von Mertins ist z.B. hier bei der Schweizer Energie Stiftung (SES) als PDF online. (Siehe auch direkt hier als PDF)
  • Außerdem hier eine neuere, von der „International Nuclear Risk Assessment Group“ (INRAG) vorgelegte Studie, an der Mertins ebenfalls beteiligt war:  „Abschätzung notwendiger Investitionen für einen Langzeitbetrieb der schweizerischen Kernkraftwerke“, Autor:innen: Friederike Frieß, Manfred Mertins, Stephen Thomas, Nikolaus Müllner. Siehe hier bei INRAG als PDF, siehe auch direkt hier als PDF.)

Wie sich die Strahlung nach einem Unfall in einem Schweizer Atommeiler ausbreiten würde, hatte die IPPNW Schweiz bereits 2019 mit einer Studie „EUNUPRI2019 – European Nuclear Power Risk Study“ von Dr. Frédéric-Paul Piguet und anderen vom Institut Biosphère (Interdisziplinäres Forschungsinstitut) untersuchen lassen. Siehe auch direkt hier die englische Fassung als PDF. Die Studie ist in verschiedenen Sprachen hier zu finden, – die englische Fassung ist hier als PDF. Dabei wurden mehrere Reaktoren und der Verlauf einer Freisetzung von radioaktiver Strahlung nach einem Kernschmelzunfall analysiert, insbesondere auch für das AKW Leibstadt.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Folgen schwerer Nuklearunfälle größer als bislang angenommen und nicht nur auf die Schweiz begrenzt wären. Insbesondere zeigt die Studie auch mit Blick auf das hier in Rede stehende AKW Leibstadt auf, dass die Auswirkungen eines schweren Störfalls in der Schweiz in besonderer Weise die Bevölkerung in Baden-Württemberg und darüber hinaus treffen würden.

  • Wie sehr die Bevölkerung in der Bundesrepublik betroffen wäre, wenn es im AKW Leibstadt zu einem Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität käme, ist im Rahmen der Studie auf Grundlage der Daten auch visuell dargestellt. Hier ist das Video aus der Studie zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=5ggq_7qyc9o

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima, wo mehrere Atomreaktoren nach einem Versagen der Notstrom-Versorgung explodierten, hatte das Bundesamts für Strahlenschutz in der Bundesrepublik Deutschland die Ausbreitung der radioaktiven Wolke analysiert und auf bundesdeutsche und europäische Verhältnisse übertragen und angepasst. Bestimmte Eckdaten dieser Szenarien sind seinerzeit auch kritisiert worden, weil sie teilweise reduzierte Annahmen machte. Dennoch kam die Studie des BfS damals zu dem Ergebnis, dass noch in einer Entfernung von bis zu 170 Kilometern vom Unglücks-Reaktor entfernt, Evakuierungen notwendig sein können und damit Gebiete langfristig nicht bewohnbar wären.  Das BfS hat die Studie hier als PDF veröffentlicht.

Die noch älteren Atomreaktoren in Gösgen und Beznau sind bereits vor einigen Jahren in die Betriebsphase +40 getreten, ohne das die Schweiz auf die Forderungen, mindestens eine UVP durchzuführen und die Öffentlichkeit grenzüberschreitend einzubeziehen und eine demokratische und transparente Diskussion zu ermöglichen, eingegangen ist. Auch in Frankreich, wo ebenfalls viele Atommeiler eine Laufzeitverlängerung verpasst bekommen sollen, und auf UVP und Beteiligung verzichtet werden soll, spitzen sich die Debatten zu, ob dieses Vorgehen angesichts von ESPOO und Asrhus-Konvention zulässig wäre. Eine Anhörung vor den ESPOO-Gremien ist mit Blick auf das französischen Vorgehen geplant.

 

 

Atomausstieg Deutschland: Bundestags-Ausschuss der ideologischen Front – Atomfusion soll Gesetz werden

Auf Antrag der CDU/CSU hatte der Bundestag zu beraten und zu entscheiden, dass es sinnvoll ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, und aufzuklären, wie die Prüfung im Grünen Umweltministerium und im Grünen Wirtschaftsministerium erfolgte, um nach dem Angriff Russlands gegen die Ukraine, für einen gegen Russland verhängten Gas-Boykott im Bereich Wärmeversorgung der weitere Betrieb von stromerzeugenden Atomkraftwerken einen sinnvollen oder gar entscheidenden oder notwendigen Beitrag leisten könnte. Erhebliche Sicherheitsbedenken, aber auch Personalentscheidungen der Betreiber und die Uran-Brennstoff-Versorgung hätten nur unter hohen Kosten und mit zweifelhafter Sinnhaftigkeit einen Beitrag leisten können. Denn der Beitrag der nuklearen Stromerzeugung zur mit Gas erzeugten Wärme ist minimal. Dass ansonsten eine Bundesregierung tat, was sie auch als Nachfolgerin eines von der CDU/CSU geführten Bundesregierung nach Fukushima auf den Weg gebrachten Atomausstieg – weiterführte, weil es für ein anderer Verhalten in der konkreten Lage keine Notwendigkeit gab, umzusteuern. Wo ist das Problem? Dass die trotzdem von Bundeskanzler Scholz per Richtungsentscheidung verhängte viermonatige Laufzeitverlängerung ohne Unfälle verlief, ist gut, es hat sich aber gezeigt, dass sie schlicht nicht notwendig war, wie grünes Regierungshandeln vorher aufgezeigt hatte.

Was also will ein Merz und eine CDU/CSU-Fraktion in Begleitung einer AfD im Bundestag, trotzdem diesen in der Sache komplett überflüssigen Untersuchungsausschuss zu beantragen und nun am kommenden Donnerstag zu konstituieren? In der Sache ist er ohne Bedeutung, die AKWs in Deutschland werden Schritt für Schritt inzwischen zurückgebaut. Die Betreiber haben längst umgeschaltet. Damit hat sich auch die CDU/CSU inzwischen abgefunden. Bayern unter Söder und dem Ober-Krakeler Aiwagner haben sogar schon für den letzten Reaktor in Isar/Ohu die erste Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung erteilen lassen (hier als PDF). So schafft man Fakten!

Was aber wieder anläuft: Der Bundestag bringt mit Unterstützung von Teilen der Regierung neue Atomforschungsprojekte auf den Weg, die sich mit neuen Reaktorkonzepten befassen und Gelder auch für die Atomfusions-Forschung und Entwicklung adressieren. Und in Deutschland sind zwei Uranfabriken am Start, die in Folge des Kriegs von Russland gegen die Ukraine erhebliche Brisanz und Bedeutung in der weltweiten Atomenergie-Brennstoff-Versorgung gewonnen haben. Diese Anlagen in Deutschland an den Standorten in Gronau und Lingen sind im Land des Atomausstiegs von strategischer Bedeutung. Weder die USA noch die EU haben daher im Atombereich unmittelbare Konsequenzen gezogen. Solange notwendig, arbeitet man lieber mit Russland im Bereich der Atombrennstoffversorgung oder gar im Bereich Atomreaktorbau zusammen, wenn es keine sonstigen halbwegs finanzierbaren Alternativen gibt.

Gut gewählt, das mit der Fusionsanhörung, könnte man sagen. Aufbruch mit eigenem Atomfusionsgesetz! Na! Wäre da nicht diese dumme dumme Meldung, dass das weltweite Großforschungsprojekt der Fusionsforschung, der ITER am Bausplatz in Frankreich, schon wieder und noch mehr aus dem Ruder läuft. Der Bau der Monsteranlage verzögert sich wieder einmal. Diesmal um ein weiteres Jahrezehnt auf Mitte der 2030er Jahre. Gut Ding will Weile haben. Bereits seit den 1950er Jahren wird der Durchbruch bei der Fusionsforschung erwartet, wie wir in vielel vielen Meldung immer wieder neu hören, lesen, gähnen. Ach: Und außerdem kostet das mindestens noch einmal fünf Milliarden Euro mehr, gegenüber den bisherigen Fantastillionen – waren es zuletzt 15 – 20 – 25 Mrd. Euro oder schon mehr? Schade. Da hätte man Solaranlagen für installieren können. Oder Armut und Klimakatastrophe bekämpfen.

Was ist passiert? Hier lesen: Iter Fusion mit neuem Kosten- und Zeitplan, wie es bei Physic-World so harmlos heißt. 1985 wurde das Projekt ITER mal von Ronald Reagan gestartet. Ronald wer? Gute Frage!

Dokumentation von der Seite des Bundestags:

„Forschung

Experten fordern eigene Gesetzesgrundlage für die Fusionsforschung

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben sich am Mittwoch, 3. Juli 2024, die sechs Sachverständigen für einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusionsforschung ausgesprochen. Das Atom-Gesetz könne nicht bei der Forschung und Entwicklung von Fusion angewendet werden, da von der neuen Technologie deutlich geringere Risiken als von der Kernspaltung ausgingen, erklärten die Expertinnen und Experten. Gesetze speziell für die Fusion seien zudem die Voraussetzung dafür, dass sich Fusions-Unternehmen in Deutschland ansiedelten und die technologische Weiterentwicklung vorangetrieben werde. Die Grundlage der Anhörung waren zwei Vorlagen: Ein Antrag (20/10383) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa“ sowie ein Antrag der AfD-Fraktion (20/10394) mit dem Titel „Fachkräfteinitiative für die Fusionsforschung“.

Anstieg der Anzahl von Fusionskraftwerken

7Sara Castegini von Global Policy Lead – Commonwealth Fusion Systems betonte, dass sie mit einem deutlichen Anstieg der Fusionskraftwerke in den kommenden Jahren rechne. Für die Regulierung dieser Fusionskraftwerke seien neue Rahmenbedingungen notwendig. Der bestehende regulatorische Rahmen für die Kernspaltung sei für die Fusionsforschung unpassend, da das Risikopotenzial bei der Fusion deutlich geringer sei.

Zudem erklärte die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige, dass Fusions-Unternehmen bei der Standortsuche die Länder bevorzugen, die bereits einen „risikoangemessenen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke haben“. Solche Nationen mit klaren Rahmenbedingungen würden zu „globalen Fusions-Leadern“ werden, prognostizierte Castegini.

Bau eines Fusionskraftwerks in Deutschland

Wenn eines der ersten Fusionskraftwerke in Deutschland gebaut werden soll, müssten schnellstmöglich die regulatorischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, forderte auch Heike Freund, Mitglied des Gründungsvorstandes von Pro Fusion und Geschäftsführerin bei Marvel Fusion. Die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Sachverständige plädierte für einen Rechtsrahmen, der die Fusion klar von der Kernspaltung trennt, da in einem Fusionskraftwerk keine radioaktiven Stoffe wie Uran verwendet und keine radioaktiven Abfälle entstehen würden.

Neue Vorgaben sollten Schutzziele definieren und die Forschung und Entwicklung begleitend erstellt werden, um Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch Freund mahnte, dass Unternehmen und Fachkräfte in die Länder abwandern könnten, in denen bereits Gesetze speziell für die Fusionsforschung existierten.

Wettbewerb um die Fusionsforschung

„Deutschland ist in der Fusionsforschung weltweit führend“, sagte Constantin Häfner vom Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT. Der auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladene Sachverständige mahnte jedoch, dass der internationale Wettbewerb um die Fusionsforschung „in vollem Gange“ sei. Hohe Investitionen in die Fusionsforschung in Ländern wie den USA, England, Japan oder China bedrohten Deutschlands „Technologieführerschaft“.

Häfner sprach sich dafür aus, eine Expertenkommission im Bereich der Fusionsforschung durch das BMBF einsetzten zu lassen, Pilotprojekte zu starten und ein internationales Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Auch private Investitionen sollten gefördert werden, um Start-ups und die Industrie zu stärken. Zudem müssten in Deutschland Märkte aufgebaut werden, die die Technologien für Fusionskraftwerke bereitstellen; darunter beispielsweise die Schweiß-Technologie.

Hürde für die Weiterentwicklung der Fusion

„Die Fusion ist die einzige ungenutzte Primärenergiequelle, die wir kennen“, betonte Christian Linsmeier vom Institut für Energie- und Klimaforschung – Plasmaphysik, Forschungszentrum Jülich GmbH. Deutschland habe mit einem Anteil von 43 Prozent an der Fusionsforschung in Europa eine breite Kompetenz, die nun ausgebaut werden müsse, befand der auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige.

Die Fusionsforschung in Deutschland sei bereit, einen ersten Reaktor, ein Demonstrationskraftwerk, zu bauen. Da die Planung und der Bau eines solchen Fusionsreaktors etwa 20 Jahre dauern, sei eine hohe Rechtssicherheit für die beteiligten Firmen unabdingbar, erklärte Linsmeier. Eine große Hürde für die Weiterentwicklung der Fusion sei bisher das Atom-Gesetz. Der Sachverständige plädierte wie seine Kolleginnen und Kollegen dafür, die Fusion klar vom Atom-Gesetz abzugrenzen.

Experte: Ein neues Gesetz muss nichts ausschließen

Robert Wolf vom Max-Planck-Institut für Plasmaphysik erklärte, die Fusion sei eine „nukleare Technologie, die allerdings keine Kettenreaktion kennt“. Die Reaktionen liefen kontrolliert ab und könnten jederzeit abgebrochen werden. Aufgrund dieser Eigenschaften forderte auch der auf Vorschlag der AfD-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusion.

Das Atom-Gesetz sei bei den Fusionskraftwerken nicht anwendbar, da es spezifisch für eine existierende Technologie mit einem anderen Risikopotenzial entwickelt wurde. Ein neues Gesetz hingegen würde nicht ausschließen, dass bei der Fusion die Grundsätze des Strahlenschutzes nicht gelten oder Erfahrungen wie gestaffelte Sicherheitskonzepte nicht angewendet werden könnten, betonte Wolf.

Rennen um die Fusion

Hannes Vogel von Proxima Fusion sprach davon, dass in den USA und China in den kommenden Jahren erste Fusion-Anlagen entstehen würden, die „Netto-Energiegewinn demonstrieren sollen“. Das Rennen um die Fusion habe daher bereits begonnen, befand der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige. Für die Regulierung der Fusion könne Deutschland von den USA und dem Vereinigten Königreich lernen, da es dort bereits Gesetze speziell für die Fusion gebe.

Zudem sprach sich Vogel dafür aus, langfristig Personal für die Fusion und eine damit völlig neu entstehende Industrie auszubilden und anzuwerben. Da auch andere Nationen wie beispielsweise China derzeit unglaubliche Ressourcen für die Fusion akquirierten, müsse sich Deutschland auf einen unglaublichen Wettbewerb gefasst machen, bei dem es auch um die besten Köpfe gehe.
(cha/03.07.2024)

Zeit: Mittwoch, 3. Juli 2024, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Sachverständigenliste

Wo FFF F3 3F oder friday for future herkommt? Eine Idee und Schmetterlinge im Bauch: Die Proletenpassion by Knarf Rellöm

Kennt ihr das von den Schmetterlingen? Eine wahnsinnig gute Neu-Interpretation hat der Hamburger Knarf Rellöm zu verantworten. Hier über eine datenfreundliche Instanz von Invidious, nicht immer verfügbar. HIER . Sonst eben doch Yotube: – Auch und besonders ÖRF, die das irgendwie nicht kommerziell für Demokratie zeigt.

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