Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Das unmittelbar an der Grenze zu Deutschland am Rhein gelegene AKW Leibstadt soll nach dem Willen des Schweizer Umweltdepartments über eine Laufzeit von 40 Jahren hinaus in Betrieb bleiben. Ein Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität hätte vor allem in Baden-Württemberg erhebliche Auswirkungen für Mensch und Umelt. An für eine solch lange Betriebsdauer vorgesehene internationale Rechtsstandards wollen sich die Schweizer Behörden aber nicht halten. Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Internationales Recht (Espoo und Aarhus Konvention) fordert in Fällen von AKW-Betriebszeiten über 40 Jahre hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem bereits Anfang 2024 anwohnende Bürger:innen auf beiden Seiten der Grenze die Einhaltung dieser Rechtsstandards mit anwaltlicher und Unterstützung  der Schweizer Energiestiftung, Greenpeace und dem Trinationalen-Atom-Schutzverband wurde heute eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. (Foto: Wladyslaw Sojka – www.sojka.photo)

Die Anwohnenden und ihre Unterstützenden haben heute auf einer Pressekonferenz umfangreich zu den Hintergründen informiert und die Klage begründet. Dazu haben Sie eine eigene Internetseite eingerichtet, in der der Ablauf der bisherigen Schritte gegenüber der zuständigen Atombehörde mitsamt den Dokumenten veröffentlicht sind. Seit dem Sommer 2024 prüft man auch im Bundesumweltministerium, dass die Schweiz die entsprechenden Anforderungen der internationalen Abkommen nach Espoo etc. einhält und hat dies auch gegenüber dem zuständigen Umwelt-Departement mitgeteilt. Auch das Umweltministerium in Baden-Württemberg hatte sich dahingehend geäußert, ein Verfahren nach Espoo durchführen zu wollen. Dafür allerdings muss die Schweiz ein solches Verfahren eröffnen. Weil das aber bislang unterblieben ist, wird nun das Schweizer Umwelt-Departement verklagt.

  • Einen Überblick gibt es in dieser Praesentation_Prozess_Leibstadt (PDF), die bei der Pressekonferenz gezeigt wurde. Beachte dazu die weiteren Links unten!! Die anonymisierte Klageschrift ist hier als PDF online.
  • Eva Stegen hat hier einen interessanten Artikel veröffentlicht: „Kernige Wahl-Versprechen: Das glauben sie selbst nicht!“ Der Text ist beim Kulturjoker online.

Dokumentation:

«Prozess Leibstadt»: Anwohnende ziehen AKW vor Gericht

Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, des Trinationalen Atomschutzverbands TRAS und von Greenpeace Schweiz

Fünfzehn Personen haben eine Beschwerde gegen das AKW Leibstadt und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie sie heute an einer Medienkonferenz bekannt gegeben haben. Für den Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt, der Mitte Dezember 2024 Tatsache geworden ist, verlangen sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und demokratische Mitsprache. Dazu verweisen sie auf internationale Abkommen, die die Schweiz zu einer grenzüberschreitenden UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichten.

Das AKW Leibstadt ging nach 40 Jahren Betriebszeit am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb über. Die Beschwerdeführenden wohnen alle in der näheren Umgebung des AKW Leibstadt, einzelne davon auch auf der deutschen Seite des Rheins.

Vorgehen gegen Verzögerung und Ablehnung des Gesuchs

Im Februar 2024 wendeten sie sich mit einem Gesuch ans UVEK. Sie legten dar, warum das AKW Leibstadt nach internationalem Recht eine grenzüberschreitende UVP, unter Mitsprache der betroffenen Bevölkerung, durchführen muss, bevor es den Langzeitbetrieb aufnimmt (Espoo- und Aarhus-Konventionen). Als Anfang Dezember 2024 weder eine UVP noch ein Entscheid zum Gesuch vorlag, klagten die Anwohnenden wegen Rechtsverzögerung. Unterdessen hat das UVEK das Gesuch geprüft und abgelehnt. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Anwohnenden und machen dem AKW Leibstadt und dem UVEK den Prozess. Sie haben ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Mehr Transparenz und Klarheit gefordert

«Das AKW sei sicher, wird behauptet. Aber wieso bekommen wir dann diese Jodtabletten für den Fall eines Super-GAUs?», fragt sich Anwohnerin Katleen De Beukeleer. Sie weiss nicht, wie sie diese Wiedersprüche ihrer Tochter erklären soll. Dass sich das AKW keiner UVP unterziehen will, kommt nicht nur ihr verdächtig vor. Die Anwohnenden bestehen daher auf einer ehrlichen, transparenten und öffentlichen Untersuchung, die aufzeigt, welche Folgen der Weiterbetrieb dieser alternden Hochrisiko-Technologie für Mensch und Umwelt hat.

Gefahr über die Grenze hinaus

«Das AKW Leibstadt steht gleich an der Grenze. Die schwerwiegenden Folgen eines Störfalls würden den Süddeutschen Raum bis weit nach Norden betreffen», verdeutlicht Anwohner Hans Eugen Tritschler, der auf der deutschen Seite des Rheins wohnt. «Wegen solchen Gefahren für Mensch und Umwelt existieren diese internationalen Vereinbarungen, an die sich auch die Schweiz halten muss. Sie verpflichten das AKW Leibstadt zur UVP, und zwar auch dann, wenn das einen gewissen Aufwand darstellt und die Ergebnisse vielleicht nicht die sind, die sich die Betreiber wünschen», betont Tritschler.

Weitere Informationen:

UPDATE: SMR – Temelin – (Vorlage für) Stellungnahme gegen neue Atomreaktoren

Gestern war auf umweltFAIRaendern.de umfangreich über die Pläne der Tschechischen Republik zum Neubau von neuartigen Atomreaktoren berichtet worden. SMRs, die es eigentlich noch nicht gibt. Hier folgt als Update und Ergänzung die kurze, aber klare Stellungnahme von Global2000 aus Österreich und von Calla aus der Tschechischen Republik. Die Stellungnahmen ließen sich sicherlich ein wenig bearbeiten und bei Interessen als persönliche oder Sammel-Stellungnahme auf den Weg bringen, um als Einwendung gegen die Pläne für neue nukleare Risiken wirksam zu werden.

Update: Stellungnahme Bundesumweltamt Österreich, hier als Dokumentation (Auszug)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Mitfinanzierung der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde vom Umweltbundesamt die Erstellung einer Fachstellungnahme koordiniert.

Fachstellungnahme (Jänner 2025)

Die Fachstellungnahme kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Da sich das detaillierte Design aller vier SMR-Modelle, die für den Standort Temelin in Betracht gezogen werden, noch in Entwicklung befindet, sind der Sicherheitsanalysebericht und die probabilistische Sicherheitsanalyse noch nicht abgeschlossen. Dies würde bei der Durchführung einer UVP zu einer Situation führen, in der die Bewertungen weder realistisch sind, noch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung richtig bestimmt werden können. Es wird daher empfohlen, die Entwicklung einer umfassenden UVP, insbesondere in Bezug auf die Umweltauswirkungen radiologischer Freisetzungen, zu verschieben, bis das detaillierte Design des SMRs abgeschlossen ist.

  • Die Alternativen zum Bau des SMRs, die in der UVP berücksichtigt werden müssen, werden im Dokument nur auf einer groben Ebene beschrieben. Eine Analyse einer „Zero Option“ (d. h., dass der SMR überhaupt nicht gebaut wird) könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.

  • Derzeit sind am Standort Temelin neben zwei großen Einheiten auch das Lager für abgebrannte Brennelemente und ein Lager für frische Brennelemente in Betrieb. Es wird empfohlen, dass der UVP-Bericht mögliche Wechselwirkungen zwischen mehreren Einheiten behandelt, einschließlich der Bewertung externer Auswirkungen, die alle Einheiten am Standort betreffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Bedingungen für andere Einheiten zu berücksichtigen, falls eine der Einheiten von einem Unfall mit Freisetzung radioaktiver Substanzen betroffen ist.

  • Im Notification Document wurde klar darauf hingewiesen, dass im Rahmen der UVP-Analysen von Szenarien umfassender Auslegungsstörfälle und Szenarien mit Auslegungserweiterungen vorgenommen werden, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in den Nachbarländern zu ermitteln. Während angedeutet wird, dass selbst im Falle einer Beschädigung des Reaktorkerns in einem SMR die Freisetzung durch „Mikrolecks“ erfolgen würde, wird vorgeschlagen, dass eine DEC-B-Sequenz mit einem frühen Containmentversagen bewertet wird. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass im UVP-Bericht die ausgewählten Sequenzen detailliert beschrieben werden.

  • Wie bei jedem Kernkraftwerk hat die Erzeugung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente besondere Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird daher empfohlen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Erzeugung, Verarbeitung/Behandlung, Lagerung vor Ort und Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente aus der Kernkraftwerksanlage in Temelin erörtert.

Nachmachen? Schweinfurt gegen Atom – „Renaissance der Atomkraft – Wunsch oder Wirklichkeit? Save the date: 21012025

Söder will, egal wie, Atomstrom. Wenn nicht im eigenen Land, dann kauft man den eben anderswo ein. Sonst ist man zwar gegen Subventionen und Steuerverschwendung. Aber beim Atomstrom darf das natürlich keine Rolle spielen. Auch Friedrich Merz und die CDU wollen eine atomare Teilhabe erreichen und erkundigen sich schon mal beim Nachbar in Frankreich, ob man sich nicht an dem ein oder anderen Atommeiler beteiligen kann. In einem Land, dass auch wegen seines vollkommen überdimensionierten zivil-militärischen Atomprogramms heftig in Finanznöten steckt. Egal wie. Deutschland muss irgendwas mit Atomenergie zu tun haben, so ist man irgendwie nicht mehr vollständig. Vielleicht auch nur ein Potenzproblem alter Männer?Vielleicht müsste man noch mal Angela Merkel fragen, was sie dazu denkt?

Mit Energiesicherheit oder Wirtschaftlichkeit hat das absolut nichts zu tun. Viele politische, rechtliche und finanzielle Hebel müssten gegen jede Vernunft und in jedem Fall billigeren erneuerbaren Energie aus Wind und Sonne umgelegt werden, um die teure und gefährliche Atomkraft neu zu beleben. Wer auf Zombies steht, mag daran Freude haben. Wer eine soziale und ökologisch nachhaltige Energieversorgung erreichen will, braucht Atomrisiken und Atommüll nicht. Das Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt, der BN Bayern und die Naturfreunde fahren KNOW-HOW auf, um im Wahlkampf gegen FAKE und Dummschwätzerei und Interessen an nuklearer Teilhabe für einen klaren Kopf und Besinnung zu sorgen. Save the Date und nachmachen. Real vor Ort und an vielleicht auch als Online-Format und ….

Hier mehr dazu lesen bei Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt oder beim BN Schweinfurt called BUND.

„Renaissance der Atomkraft – Wunsch oder Wirklichkeit? Erneuerbare Energien sichern die Energieversorgung der Zukunft“

Podiumsdiskussion am 21.01.2025

Die BN-Kreisgruppe Schweinfurt, das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB) und die NaturFreunde Schweinfurt laden ein zu einer moderierten Podiumsdiskussion mit

– Dr. Bernd Redecker
Sprecher des Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz des BUND e.V. und des Landesarbeitskreis Atom des BUND Niedersachsen e.V.

– Richard Mergner
Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern

– Dr. Anja Weisgerber
MdB (CSU), umweltpolitische Sprecherin für CDU/CSU

– Markus Hümpfer
MdB (SPD)

– Martin Stümpfig
MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Sprecher für Energie und Klimaschutz

Moderation: Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern

Datum: Dienstag, 21.01.2025 – Beginn: 18.30 Uhr – Ort: Naturfreundehaus, Friedrich-Ebert-Str. 1, Schweinfurt

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