AKW Krümmel erhält endlich nach neun Jahren Genehmigung zur Stilllegung

Die ziemlich langsamste Atombehörde in der Bundesrepublik mit Sitz in Schleswig-Holstein hat es nunmehr geschafft und dem Vattenfall-Reaktor Krümmel, östlich von Hamburg, die Stilllegungs- und Rückbau-Genehmigung erteilt. Das AKW Krümmel gehört zu denjenigen Atomkraftwerken, denen die Regierung Merkel direkt nach der Mehrfach-Katastrophe von Fukushima die Lizenz zum Weiterbetrieb entzogen hatte. Tatsächlich war das marode AKW – eine „Montagsversion“ eines Siedewasserreaktors mit deutscher Weiterentwicklung und rund 1.400 MW – bereits seit 2007 fast durch die Bank wegen Störfällen und Sicherheitsmängeln nicht mehr am Netz. 2007 war es zu einem Feuer in einem der Transformatoren gekommen, auf der Rückseite der Anlage in der Nähe des Reaktors. Dabei drang Rauch in die Steuerwarte ein, die Kontrollmannschaft musste mit Gasmasken arbeiten, die Feuerwehr war im Großeinsatz. Im Zuge der folgenden Reparaturen ignorierte Vattenfall Auflagen und Anforderungen der Atomaufsicht und sorgte so mit immer neuen Mängeln für Probleme.

Wenn es in der PM aus Kiel heißt, dass diese Genehmigung nun „rund einen Monat früher als zunächst erwartet, … erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden“ konnte, dann ist das an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Auch wenn Vattenfall zunächst den Stilllegungs-Antrag seit 2011 selbst erheblich verzögert hatte: Schließlich hatte Vattenfall dann im Jahr 2015 den Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Also fast neun Jahre hat die Atombehörde in Kiel für die Stilllegungs-Genehmigung gebraucht. Andere Bundesländer haben derartige Genehmigungen deutlich schneller erteilt.

Obwohl Krümmel in einem maroden Zustand war, hatte Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen der ehemaligen Energiecharta vor einem Schiedsgericht in den USA verklagt, um Schadensersatz für die nach Fukushima erfolgte Abschaltung einzuklagen.

KRÜMMEL/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (20.06.2024), rund einen Monat früher als zunächst erwartet, die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran. Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Antragsstellung sicherheitsgerichtet und konstruktiv vorangebracht. Genau diese Herangehensweise wird auch den sicheren Abbau des Kernkraftwerks gewährleisten. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen auf der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst.“

Die Abbauarbeiten in Krümmel werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen wurden bereits im Nachbetrieb durchgeführt: So wurden zum Beispiel die Brennelemente in das Zwischenlager (Standort Krümmel) gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Viele Teilschritte, wie etwa der Abbau von Systemen, bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land von der Betreibergesellschaft Vattenfall eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.

Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Hierzu zählt beispielsweise auch die Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen (Luft und Wasser) sowie der Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden gegenüber den bisherigen Werten teilweise deutlich reduziert und unterschreiten damit die gesetzlichen Grenzwerte.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die Rahmenbedingungen für sogenannte atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die der atomrechtlichen Überwachung unterliegen und damit als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. Dafür braucht es den Nachweis, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

 

Immer mehr Atomwaffen einsatzbereit … SIPRI und ICAN warnen

Immer mehr Atomwaffensprengköpfe in den Silos und Bunker werden scharf geschaltet. Darüber informiert Sipri, das unabhängige Friedensforschungsinstitut. Der Jahresbericht wird vor dem Hintergrund des Krieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht, zu einem Zeitpunkt, an dem auch die NATO öffentlich über ihr Atomwaffenarsenal „berät“, wie es offiziell heißt. Die meisten Nuklearwaffen gehören Russland und den USA. Aber auch Frankreich, Großbritannien, China, Pakistan, Indien, Nordkorea und Israel sind an der globalen Entwicklung, die auch in einer Modernisierung der Atomwaffen besteht, beteiligt. Unter anderem die mit Nobelpreis ausgezeichnete internationale Kampagne ICAN, die sich für den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen engagiert, bemüht sich mit vielen Aktivitäten, die weitere Eskalation zu stoppen. Auch ICAN hat einen neues Jahresbericht veröffentlich, der ebenfalls feststellt: „Anstieg: 2023 Globale Ausgaben für Atomwaffen“.  (Siehe unten) Der BUND und auch die Naturfreunde und viele andere deutsche Partner unterstützen das Anliegen.

Auf der Homepage von Sipri ist der neue Bericht für 2024 unter der Überschrift veröffentlicht: „Die Bedeutung von Atomwaffen nimmt zu, während sich die geopolitischen Beziehungen verschlechtern“. Unten ist das Statement und die Übersicht mit den entsprechenden weiterführenden Links als Dokumentation veröffentlicht.

Dokumentation: SIPRI

Die Bedeutung von Atomwaffen nimmt zu, während sich die geopolitischen Beziehungen verschlechtern – neues SIPRI-Jahrbuch jetzt erhältlich

Lesen Sie diese Pressemitteilung auf Katalanisch ( PDF ), Französisch ( PDF ), Spanisch ( PDF ) oder Schwedisch ( PDF ).

Klicken Sie hier, um das Beispielkapitel des SIPRI-Jahrbuchs 2024 zu den weltweiten Nuklearstreitkräften herunterzuladen.

Atomwaffenarsenale werden weltweit ausgebaut

Die neun Atommächte – die Vereinigten Staaten, Russland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, China, Indien, Pakistan, die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) und Israel – setzten die Modernisierung ihrer Atomwaffenarsenale fort, und mehrere Staaten stationierten im Jahr 2023 neue nuklear bewaffnete oder nuklearfähige Waffensysteme.

Von dem gesamten weltweiten Bestand von geschätzten 12.121 Sprengköpfen im Januar 2024 befanden sich etwa 9.585 in militärischen Vorräten für einen möglichen Einsatz (siehe Tabelle unten). Schätzungsweise 3.904 dieser Sprengköpfe wurden mit Raketen und Flugzeugen eingesetzt – 60 mehr als im Januar 2023 – und der Rest befand sich in zentraler Lagerung. Etwa 2.100 der eingesetzten Sprengköpfe wurden in einem Zustand hoher operativer Alarmbereitschaft für ballistische Raketen gehalten. Fast alle dieser Sprengköpfe gehörten Russland oder den USA, aber zum ersten Mal wird angenommen, dass China einige Sprengköpfe in hoher operativer Alarmbereitschaft hat. 

„Während die weltweite Gesamtzahl der Atomsprengköpfe weiter sinkt, da die Waffen aus der Zeit des Kalten Krieges nach und nach abgebaut werden, sehen wir bedauerlicherweise weiterhin einen jährlichen Anstieg der Zahl der einsatzfähigen Atomsprengköpfe“, sagte SIPRI-Direktor Dan Smith. „Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren wahrscheinlich fortsetzen und wahrscheinlich noch beschleunigen und ist äußerst besorgniserregend.“

Indien, Pakistan und Nordkorea streben alle danach, ballistische Raketen mit Mehrfachsprengköpfen ausstatten zu können. Russland, Frankreich, Großbritannien, die USA und seit kurzem auch China verfügen bereits über diese Fähigkeit. Dies würde eine rasche potenzielle Erhöhung der Zahl stationierter Sprengköpfe ermöglichen und es den Atommächten ermöglichen, mit der Zerstörung deutlich mehr Ziele zu drohen.

Russland und die USA besitzen zusammen fast  90 Prozent aller Atomwaffen . Die Größe ihrer jeweiligen militärischen Vorräte (d. h. der verwendbaren Sprengköpfe) scheint im Jahr 2023 relativ stabil geblieben zu sein, obwohl Russland Schätzungen zufolge etwa 36 Sprengköpfe mehr bei seinen operativen Streitkräften stationiert hat als im Januar 2023. Die Transparenz in Bezug auf die Nuklearstreitkräfte hat in beiden Ländern nach der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine im Februar 2022 abgenommen, und die Debatten um Vereinbarungen zur nuklearen Teilhabe haben an Bedeutung gewonnen. 

Insbesondere wurde im Jahr 2023 mehrfach öffentlich behauptet, Russland habe Atomwaffen auf belarussischem Territorium stationiert, obwohl es keine schlüssigen visuellen Beweise dafür gibt, dass es tatsächlich zu einer Stationierung der Sprengköpfe gekommen ist. 

Zusätzlich zu ihren militärischen Vorräten verfügen Russland und die USA über jeweils mehr als 1.200 ausgemusterte Sprengköpfe, die sie nach und nach abrüsten. 

Weltweite Nuklearstreitkräfte, Januar 2024

Tabelle mit 9 Spalten und 10 Zeilen.
Eingesetzte SprengköpfeGespeicherte Sprengköpfe bMilitärvorratCAusrangierte SprengköpfeDGesamtbestandt
Land20242024202420242024
Vereinigte Staaten1 7701 9383 7083 7081 5361 3365 2445 044
Russland1 7102 6704 489 f4 3801 4001 2005 889 f5 580
Großbritannien120105225225 g225225 g
Frankreich28010290290290290
China24 h476410500410500
Indien172164172164172
Pakistan170170170170170
Nord Korea503050 ich3050 ich
Israel9090909090
Gesamt3 9045 6819 576 f9 5852 9362 53612 512 f12 121

Die von SIPRI geschätzte Größe des chinesischen Atomwaffenarsenals ist von 410 Sprengköpfen im Januar 2023 auf 500 im Januar 2024 gestiegen und dürfte weiter wachsen. Zum ersten Mal könnte China nun auch in Friedenszeiten eine kleine Zahl von Sprengköpfen auf Raketen stationieren. Je nachdem, wie es seine Streitkräfte strukturiert, könnte China bis zum Beginn des Jahrzehnts möglicherweise über mindestens so viele Interkontinentalraketen (ICBMs) verfügen wie Russland oder die USA, auch wenn sein Vorrat an Atomsprengköpfen voraussichtlich noch viel kleiner sein wird als die Vorräte dieser beiden Länder.

„China baut sein Atomwaffenarsenal schneller aus als jedes andere Land“, sagte Hans M. Kristensen, Associate Senior Fellow des SIPRI-Programms für Massenvernichtungswaffen und Direktor des Nuclear Information Project der Federation of American Scientists (FAS). „Aber in fast allen Atommächten gibt es entweder Pläne oder erhebliche Bestrebungen, die Atomstreitkräfte auszubauen.“ 

Obwohl Großbritannien  sein Arsenal an Atomwaffen im Jahr 2023 vermutlich nicht aufgestockt hat, wird sein Vorrat an Sprengköpfen in Zukunft voraussichtlich wachsen, da die britische Regierung 2021 angekündigt hat, ihr Limit von 225 auf 260 Sprengköpfe anzuheben. Die Regierung kündigte außerdem an, dass sie die Anzahl ihrer Atomwaffen, stationierten Sprengköpfe und stationierten Raketen nicht mehr öffentlich bekannt geben werde.

Im Jahr 2023 setzte Frankreich seine Programme zur Entwicklung eines atomar betriebenen U-Boots mit ballistischen Raketen (SSBN) der dritten Generation und eines neuen luftgestützten Marschflugkörpers sowie zur Sanierung und Modernisierung bestehender Systeme fort.

Indien  hat sein Atomwaffenarsenal im Jahr 2023 leicht erweitert. Sowohl Indien als auch Pakistan haben im Jahr 2023 weiterhin neue Arten von nuklearen Trägersystemen entwickelt. Während Pakistan weiterhin der Hauptschwerpunkt der nuklearen Abschreckung Indiens ist, scheint Indien zunehmend Wert auf Waffen mit größerer Reichweite zu legen, darunter auch solche, die Ziele in ganz China erreichen können.

Nordkorea priorisiert sein militärisches Atomprogramm weiterhin als zentrales Element seiner nationalen Sicherheitsstrategie. SIPRI schätzt, dass das Land inzwischen rund 50 Sprengköpfe montiert hat und über genügend spaltbares Material verfügt, um insgesamt bis zu 90 Sprengköpfe zu erreichen. Beides sind erhebliche Steigerungen gegenüber den Schätzungen für Januar 2023. Obwohl Nordkorea im Jahr 2023 keine Atomtests durchgeführt hat, scheint es seinen ersten Test einer ballistischen Kurzstreckenrakete aus einem rudimentären Silo durchgeführt zu haben. Es hat auch die Entwicklung von mindestens zwei Typen von Marschflugkörpern für Landangriffe (LACM) abgeschlossen, die zum Transport von Atomwaffen bestimmt sind. 

„Wie mehrere andere Atommächte legt Nordkorea einen neuen Schwerpunkt auf die Entwicklung seines Arsenals an taktischen Atomwaffen“, sagte Matt Korda, Associate Researcher beim SIPRI-Programm für Massenvernichtungswaffen und Senior Research Fellow für das Nuclear Information Project bei der Federation of American Scientists. „Deshalb wächst die Sorge, dass Nordkorea diese Waffen möglicherweise schon sehr früh in einem Konflikt einsetzen will.“

Israel , das den Besitz von Atomwaffen nicht öffentlich zugibt, modernisiert offenbar auch sein Atomwaffenarsenal und scheint auch seinen Plutonium-Produktionsreaktor in Dimona aufzurüsten.

Spannungen wegen Ukraine- und Gaza-Krieg schwächen die Atomdiplomatie weiter

Die nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstungsdiplomatie erlitten 2023 weitere schwere Rückschläge. Im Februar 2023 kündigte Russland an, seine Teilnahme am Vertrag über Maßnahmen zur weiteren Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen (New START) aus dem Jahr 2010 auszusetzen – dem letzten verbliebenen nuklearen Rüstungskontrollvertrag, der die strategischen Nuklearstreitkräfte Russlands und der USA begrenzt. Als Gegenmaßnahme haben die USA auch die Weitergabe und Veröffentlichung von Vertragsdaten ausgesetzt.

Im November zog Russland seine Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) zurück und berief sich dabei auf „ein Ungleichgewicht“ mit den USA, die den Vertrag seit seiner Unterzeichnung im Jahr 1996 nicht ratifiziert haben. Russland bestätigte jedoch, dass es Unterzeichner bleiben und sich weiterhin an der Arbeit der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) beteiligen werde. Unterdessen droht Russland im Rahmen der westlichen Unterstützung für die Ukraine weiterhin mit dem Einsatz von Atomwaffen. Im Mai 2024 führte Russland taktische Atomwaffenübungen nahe der ukrainischen Grenze durch. 

„Seit dem Kalten Krieg haben Atomwaffen in den internationalen Beziehungen keine so wichtige Rolle mehr gespielt“, sagte Wilfred Wan, Direktor des SIPRI-Programms für Massenvernichtungswaffen. „Es ist kaum zu glauben, dass kaum zwei Jahre vergangen sind, seit die Staats- und Regierungschefs der fünf größten Atommächte gemeinsam bekräftigt haben, dass ‚ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf‘.“

Ein informelles Abkommen zwischen dem Iran und den USA im Juni 2023 schien  die Spannungen zwischen den beiden Ländern vorübergehend zu deeskalieren, die sich aufgrund der militärischen Unterstützung des Iran für russische Streitkräfte in der Ukraine verschärft hatten. Der Beginn des Krieges zwischen Israel und Hamas im Oktober stellte das Abkommen jedoch auf den Kopf, da Stellvertreterangriffe von vom Iran unterstützten Gruppen auf US-Streitkräfte im Irak und in Syrien die diplomatischen Bemühungen zwischen dem Iran und den USA offenbar beendeten. Der Krieg untergrub auch die Bemühungen, Israel in die Konferenz zur Schaffung einer von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten einzubinden.

Positiver ist, dass der Besuch des US-Außenministers Antony Blinken im Juni 2023 in Peking den Raum für einen Dialog zwischen China und den USA zu einer Reihe von Themen, möglicherweise auch zur Rüstungskontrolle, erweitert zu haben scheint. Später im Jahr einigten sich beide Seiten darauf, die militärisch-militärische Kommunikation wieder aufzunehmen.

Globale Sicherheit und Stabilität zunehmend gefährdet 

Die 55. Ausgabe des SIPRI-Jahrbuchs analysiert die anhaltende Verschlechterung der globalen Sicherheit im vergangenen Jahr. Die Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen sind in fast jedem Aspekt der im Jahrbuch untersuchten Themen im Zusammenhang mit Rüstung, Abrüstung und internationaler Sicherheit sichtbar. Über diese beiden Kriege hinaus – die sowohl in der globalen Berichterstattung, der diplomatischen Energie als auch in der Diskussion über internationale Politik im Mittelpunkt standen – waren 2023 in weiteren 50 Staaten bewaffnete Konflikte aktiv. Kämpfe in der Demokratischen Republik Kongo und im Sudan führten zur Vertreibung von Millionen von Menschen, und in Myanmar flammten in den letzten Monaten des Jahres 2023 erneut Konflikte auf. Bewaffnete kriminelle Banden waren in einigen zentral- und südamerikanischen Staaten ein großes Sicherheitsrisiko und führten insbesondere 2023 und 2024 zum faktischen Zusammenbruch des Staates Haiti. 

„Wir befinden uns derzeit in einer der gefährlichsten Zeiten der Menschheitsgeschichte“, sagte Dan Smith, Direktor des SIPRI. „Es gibt zahlreiche Ursachen der Instabilität – politische Rivalitäten, wirtschaftliche Ungleichheiten, ökologische Störungen, ein sich beschleunigendes Wettrüsten. Der Abgrund winkt und es ist Zeit für die Großmächte, einen Schritt zurückzutreten und nachzudenken. Am besten gemeinsam.“

Neben der üblichen ausführlichen Berichterstattung über Fragen der nuklearen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung enthält das SIPRI-Jahrbuch Daten und Analysen zu Entwicklungen der weltweiten Militärausgaben, internationalen Waffentransfers, Waffenproduktion, multilateralen Friedenseinsätzen, bewaffneten Konflikten und vielem mehr. Sonderabschnitte im SIPRI-Jahrbuch 2024  untersuchen die Rolle russischer privater Militär- und Sicherheitsunternehmen in Konflikten, die Bemühungen zur Verringerung der Friedens- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, dem Weltraum und dem Cyberspace sowie Fragen rund um den Schutz der Zivilbevölkerung in den Kriegen in Gaza und der Ukraine.

Für Redakteure

Das SIPRI-Jahrbuch ist ein Kompendium mit topaktuellen Informationen und Analysen zu Entwicklungen in den Bereichen Rüstung, Abrüstung und internationale Sicherheit. Drei wichtige  Datensätze des SIPRI-Jahrbuchs 2024 wurden 2023–24 vorab veröffentlicht  Gesamtwaffenverkäufe der 100 größten Rüstungsunternehmen (Dezember 2023), internationale Waffentransfers (März 2024) und weltweite Militärausgaben (April 2024). Das SIPRI-Jahrbuch wird von Oxford University Press veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter www.sipriyearbook.org .

Für Informationen oder Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an Mimmi Shen ( mimmi.shen@sipri.org , +46 76 628 61 33) oder Stephanie Blenckner ( blenckner@sipri.org , +46 8 655 97 47).

 

 

Quartal 2/2024: 43 Atomtransporte radioaktiv durch Hamburg – Uranfabriken in Gronau und Lingen gehören stillgelegt!

20 Atomtransporte mit angereichertem Uran. Vor allem aus dem emsländischen Lingen für schwedische Atommeiler, aber auch aus westfälischen Gronau zur Weiterverarbeitung nach Schweden. Auch französische AKWs werden über Hamburg aus Schweden mit Uranbrennstoff beliefert. Alle diese Transporte mit dem radioaktiven Brennstoff per LKW auf der Straße durch Hamburg. Außerdem weitere 23 Atomtransporte mit radioaktiven Ausgangsstoffen per Schiff über den Hamburger Hafen, darunter auch Uran im Naturzustand für die weitere Verarbeitung. Vom 12. März bis zum 5. Juni 2024 fanden also insgesamt 43 Atomtransporte im Zusammenhang mit der Atomenergienutzung statt. Ein großer Teil davon im Zusammenhang mit den Uranfabriken in Gronau und Lingen, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und für die derzeit sogar Erweiterungen und Modernisierungen geplant sind. Das ist das Fazit aus den Antworten des rot-grünen Senats in Hamburg auf eine erneute Schriftliche Kleine Anfrage der Linken Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch. Seit Jahresbeginn summiert sich die Gesamtzahl der Atomtransporte durch Hamburg damit auf 73. (Foto: Behälter für den Transport von frischen Uranbrennelementen an der ANF Lingen um 1990)

Jenseits der Atomtransporte, die Hamburg und die Bundesrepublik im Transit durchlaufen, stehen viele Atomtransporte auch mit dem Betrieb der beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen in Zusammenhang. Für die Linken Abgeordneten ist klar, dass die Anlagen abgeschaltet werden müssen, um den bundesdeutschen Atomausstieg konsequent zu vollenden.

Zum Hintergrund ihrer Anfrage begrüßen die beiden Bürgerschaftsabgeordneten, dass nunmehr seit einem Jahr die bundesdeutschen Atomkraftwerke abgeschaltet sind. Gegen die Geisterdebatten um einen erneute Laufzeitverlängerung oder gar den Neubau von Atommeilern verweisen sie auf die vielen Studien, die angesichts der hohen Kosten und der langen Vorlaufzeiten der Atomenergie eine wirtschaftliche Absage erteilen. Für schnelle Maßnahmen zum Klimaschutz können Atommeiler keine Rolle spielen.

Außerdem Thema der SKA sind die Hafenbetriebe und deren Genehmigungen für den Umschlag von radioaktiven Stoffen. Kernbrennstoffe werden aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Senat derzeit von den Hafenbetrieben grundsätzlich nicht durchgeführt. Doch diese Maßnahme hat in den letzten Jahren trotz Atomausstieg zu keiner erkennbaren Reduzierung von Atomtransporte durch Hamburg geführt. Die Routen haben sich lediglich verändert.

Vor Gericht: Wird Atomforschungsreaktor Garching stillgelegt?

Am kommenden Montag (17. Juni) wird in München vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Stilllegung des Atomforschungsreaktor FRM II in Garching mündlich verhandelt. Der BUND in Bayern verlangt mit seiner Klage die Stilllegung des Reakotrs. Aus Sicht des Umweltverbandes ist der weitere Einsatz von atomwaffenfähig hochangereichertem Uran als Brennstoff entsprechend den Rechtsvorschriften in der Genehmigung nicht mehr zulässig. Alle gewährten Fristen zur vorgeschriebenen Umrüstung auf einen nicht-atomwaffenfähigen Brennstoff habe der Betreiber verstreichen lassen, nun müsse die Staatsregierung abschalten.Zuletzt waren im Mai 2024 neue Brennelemente mit hochangereichertem Uran in Garching eingetroffen. IPPNW und die Abgeordneten Markus Büchler und Claudia Köhler von der Grünen Fraktion in Bayern schließen sich den Forderungen des BUND an. (Foto: Betreiber TUM)

Auch international dürfte das Verfahren des BUND in München von Bedeutung sein: Um den Mißbrauch von atomwaffenfähigem Material zu reduzieren, gibt es weltweit Bemühungen, Forschungsreaktoren abzurüsten und Brennstoff unterhald der Waffen-Grenze zu verwenden. Ausgerechnet Bayern und die Bundesregierung sowie die TU München als Betreiber ignorieren diese Bmühungen seit Jahren. Gegen die Auslegung mit waffenfähiger Anreicherung der Brennelemente in Garching hatten die USA seinerzeit massive Kritik formuliert. Als diese Wirkungslos blieb, weigerten sich die USA den Brennstoff für Garching zu liefern. Darauf wurde das brisante Nuklearmaterial kurzerhand aus Russland beschafft. Die Herstellung der Brennelemente erfolgt in Franreich in der Nähe von Grenoble im Roman sur Isere.

Auch der MdL Markus Büchler von den Grünen im bayerischen Landtag (siehe unten und hier Presse-Seite) sowie die mit einem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt:innen in sozialer Verantwortung (IPPNW, siehe unten und hier auf der Presseseite)“ haben sich den Forderungen der Klage des BUND Bayern angeschlossen und verlangen das Ende des Betriebs mit hochangereichertem Uran in Garching.

Richard Mergner, BN-Vorsitzender in Bayern: „Wir nehmen es nicht hin, dass der Reaktor in Garching weiterhin mit diesem hochgefährlichen Brennstoff betrieben wird. Die atomrechtliche Genehmigung ist glasklar und hat einen Betrieb nur bis Ende 2010 erlaubt. Mit einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Bundesregierung über einen Weiterbetrieb bis 2018 hat sich die Staatsregierung einfach über diese atomrechtliche Regelung hinweggesetzt. Doch selbst diese Vereinbarung wurde nicht eingehalten. Im Jahr 2020 folgte eine weitere Vereinbarung, in der die Umrüstung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.“

Atomexpertin Karin Wurzbacher (Diplom-Physikerin und ehemalige Leiterin des BN AK Energie) erklärt: „Aktuell forscht die TU München an einem neuen Brennstoff mit einer deutlich geringeren Anreicherung von weniger als 20%. Damit versucht sie der Klage des BUND Naturschutz Wind aus den Segeln zu nehmen.“ Es wird nach ihrer Schätzung noch viele Jahre dauern, bis diese neue Brennelemente möglicherweise eingesetzt werden könnten.

Dr. Angelika Claußen, Co-Vorsitzende der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW: „Die Bundesregierung Deutschland und die Staatsregierung Bayern tragen die Verantwortung dafür, dass die Betriebsgenehmigung für den FRM II bisher nicht beendet wurde. In der immer mehr eskalierenden Sicherheitslage der Welt ist dies ein absolut negatives Beispiel für die Verbreitungsgefahr von Atomwaffen-Material. Der geplante weitere Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran muss gestoppt und die rechtlichen oder praktischen Grauzonen im Umgang mit atomwaffenfähigem Material juristisch untersagt werden.“

Die beiden Grünen Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler stellen fest: „Die geplante Brennstoffentwicklung der TU München ist gerade mal in der Anfangsphase. Selbst im optimalen Fall wird er erst in den 30er Jahren zur Verfügung stehen. Einen Weiterbetrieb des Reaktors mit dem atomwaffenfähigen Material lehnen wir ab“.

Dokumentationen:

Die PM des BUND Bayern vom 14. Juni 2024

Gerichtsverhandlung Forschungsreaktor Garching: BN-Klage gegen Betrieb mit hochangereichertem Uran

Reaktor wird seit Jahren mit hochangereichertem Uran betrieben, obwohl es hierfür nach Überzeugung des BN keine Genehmigung gibt. Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran kann sich noch Jahre hinziehen.

Am kommenden Montag (17.06.2024, 10:00 Uhr, Bayerstr. 30, Saal 5) verhandelt der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Klage des BUND Naturschutz gegen den Freistaat Bayern. Gegenstand der Klage ist, dass die TU München eine wesentliche Bestimmung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) aus dem Jahr 2003 für den Forschungsreaktor in Garching bis heute nicht erfüllt hat. In dieser TEG wurde festgelegt, dass bis spätestens 31.12.2010 die Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran – mit einem Anteil an spaltbarem Material unter 50% – erfolgt sein muss. Dies ist bis heute nicht geschehen und die Bayerische Atomaufsichtsbehörde hat dies auch nie eingefordert. Nachdem die Staatsregierung auch nach Antrag des Bund Naturschutz weiterhin in der Sache untätig blieb, hat der BN im Mai 2020 Klage eingereicht, um den Weiterbetrieb des Reaktors zu stoppen.

Dazu der BN-Vorsitzende Richard Mergner: „Wir nehmen es nicht hin, dass der Reaktor in Garching weiterhin mit diesem hochgefährlichen Brennstoff betrieben wird. Die atomrechtliche Genehmigung ist glasklar und hat einen Betrieb nur bis Ende 2010 erlaubt. Mit einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Bundesregierung über einen Weiterbetrieb bis 2018 hat sich die Staatsregierung einfach über diese atomrechtliche Regelung hinweggesetzt. Doch selbst diese Vereinbarung wurde nicht eingehalten. Im Jahr 2020 folgte eine weitere Vereinbarung, in der die Umrüstung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.“

Juristisch gesehen geht es im Kern um die Frage, ob die Regelung in der 3. Teilerrichtungsgenehmigung eine „Inhaltsbestimmung“ ist, oder lediglich eine „Auflage“ darstellt. Aus einem unter anderem vom BN finanzierten Gutachten geht eindeutig hervor, dass die Umrüstungsforderung in der Genehmigung eine Inhaltsbestimmung ist und das Bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde daher zwingend einschreiten muss.

Atomexpertin Karin Wurzbacher (Diplom-Physikerin und ehemalige Leiterin des BN AK Energie) erklärt: „Aktuell forscht die TU München an einem neuen Brennstoff mit einer deutlich geringeren Anreicherung von weniger als 20%. Damit versucht sie der Klage des BUND Naturschutz Wind aus den Segeln zu nehmen. Grundsätzlich begrüßen wir es natürlich, wenn die TU München endlich an einem neuen Brennstoff arbeitet. Aber das könnte sich als trojanisches Pferd erweisen: über Jahrzehnte hat die TU einen Brennstoff mit dieser niedrigen Anreicherung als technisch unmöglich bezeichnet. Für den jetzt propagierten Brennstoff liegt noch keine Qualifizierung vor. Dazu müssten zunächst noch Brennstofftests durchgeführt werden. Erst danach könnte ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden und müsste noch eine industrielle Fertigungslinie für den Brennstoff aufgebaut werden. Selbst in dem optimalen Fall, dass die Tests erfolgreich wären und die Genehmigung tatsächlich erteilt werden könnte, ist auch nach offiziellen Angaben frühestens im nächsten Jahrzehnt mit einer Umrüstung zu rechnen.“

Hintergrund:

Die TU München hat in den 90er Jahren mit der Entscheidung, den neuen Garchinger Forschungsreaktor mit hoch angereichertem Uran (HEU) zu betreiben, einen abrüstungspolitischen Eklat ausgelöst. Entgegen jahrelangen internationalen Bemühungen, die Verbreitung dieses hochgefährlichen, weil atomwaffentauglichen, Brennstoffs zu unterbinden, haben die Garchinger Forscher die internationale Gemeinschaft brüskiert. Anstatt die hohe Anreicherung des Brennstoffs – wie international üblich – durch ein Material mit höherer Dichte zu ersetzen, hat die TU beides kombiniert: hohe Anreicherung und hohe Dichte. Der Garchinger Brennstoff hat eine Urananreicherung von 93%. In der Konsequenz haben die USA hart reagiert und die Belieferung des Garchinger Reaktors eingestellt. In der Not handelten die Forscher der TU München in Moskau einen Liefervertrag mit Russland aus.

Die Presseerklärung von der IPPNW vom 14. Juni hier als Dokumentation:

Kein weiterer Betrieb mit atomwaffenfähig angereichertem Uranbrennstoff!

Klage gegen den Weiterbetrieb des Atomforschungsreaktor Garching

Die deutsche Sektion der internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) unterstützt die vom Bund Naturschutz gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München vorgebrachte Forderung, den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors FRM II mit atomwaffenfähig angereichertem Uran-Brennstoff zu untersagen. Am kommenden Montag, den 17. Juli 2024 wird darüber vor dem 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs  mündlich verhandelt.

Der Forschungsreaktor Garching ist der einzige Atomreaktor, der 2004 nach  der Havarie von Tschernobyl in Deutschland neu gebaut wurde. Die dort zu Forschungszwecken produzierten Neutronen werden in verschiedenen Forschungsbereichen der Industrie und der Medizin eingesetzt. Die Brisanz des Forschungsreaktors liegt im Proliferationsrisiko. Es werden Brennstäbe mit hochangereichertem Uran von 93% (HEU) verwendet, die atomwaffenfähig sind. Auch die Entsorgung dieser hochangereicherten Brennstäbe ist nicht gewährleistet, zumal das Zwischenlager nahezu voll ist. Nach einer Reihe von Pannen ist der Münchener Forschungsreaktor seit Jahren abgeschaltet und wegen Reparaturarbeiten weiter außer Betrieb.

Gegenstand der Klage ist, dass die TU München eine wesentliche Bestimmung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) aus dem Jahr 2003 bis heute nicht erfüllt hat. In dieser TEG wurde festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2010 die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran – mit einem Anteil an spaltbarem Material unter 50% – erfolgt sein muss. Dies ist bis heute nicht geschehen und die Bayerische Atomaufsichtsbehörde hat dies auch nie eingefordert. Nachdem die Staatsregierung auch nach dem Antrag des Bund Naturschutz in der Sache untätig blieb, hat der Verband im Mai 2020 Klage eingereicht, um den Weiterbetrieb des Reaktors zu stoppen. Auch  bis zu 50% angereichertes Uran und ist prinzipiell atomwaffenfähig und bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone.Inzwischen wurden Technologien entwickelt, mit denen  der Reaktor unterhalb der Grenze von 20% Uran 235 betrieben werden kann. Bis zur Einsatzfähigkeit dieser Brennstäbe muss der FRM II abgeschaltet bleiben.

Dr. Angelika Claußen, Co-Vorsitzende der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW: „Die Bundesregierung Deutschland und die Staatsregierung Bayern tragen die Verantwortung dafür, dass die Betriebsgenehmigung für den FRM II bisher nicht beendet wurde. In der immer mehr eskalierenden Sicherheitslage der Welt ist dies ein absolut negatives Beispiel für die Verbreitungsgefahr von Atomwaffen-Material. Der geplante weitere Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran muss gestoppt und die rechtlichen oder praktischen Grauzonen im Umgang mit atomwaffenfähigem Material juristisch untersagt werden.“

Im Übrigen ist die Medizin für die Herstellung von radioaktiv wirksamen Arzneimitteln  für Diagnostik und bei  der Krebsbehandlung nicht auf radioaktive Neutronenquellen angewiesen. So werden Radiopharmaka in Deutschland in Teilchenbeschleunigern (Zyklotronen)  z.B. an Universitätskliniken selbst hergestellt.

Die TU München hat in den 90er Jahren mit der Entscheidung, den neuen Garchinger Forschungsreaktor mit hoch angereichertem Uran (HEU) zu betreiben, einen abrüstungspolitischen Eklat ausgelöst. Entgegen jahrelangen internationalen Bemühungen, die Verbreitung dieses hoch gefährlichen atomwaffentauglichen Brennstoffs zu unterbinden, haben die Garchinger Forscher die internationale Gemeinschaft brüskiert.

In der Konsequenz haben die USA hart reagiert und die Belieferung des Garchinger Reaktors eingestellt.  Daraufhin handelten die Forscher der TU München in Moskau einen Liefervertrag mit Russland aus.

Die mündliche Verhandlung findet am Montag, den 17. Juni 2024 ab 10.00 Uhr in den Räumen des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München in der Bayerstr. 30, Saal 5 statt.

Brennelementebelieferung siehe BASE online.

Ansprechpartner der IPPNW:  Dr. med. Angelika Claußen: Tel. 0172-5882786

Dokumentation Markus Büchler und Claudia Köhler, MdL Bayern, Die Grünen:

Der einstige Leuchtturm „FRM 2“ landet vor Gericht

Verhandlung zur Umrüstung des FRM II am Mo. 17.6.24
Pressemitteilung vom 14.06.24

Der vom früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als Leuchtturm geadelte Garchinger Forschungsreaktor durchlebt schwere Zeiten. Nun wird er am kommenden Montag auch noch zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dort wird eine Klage des Bund Naturschutz verhandelt, weil die Garchinger Reaktorbetreiber eine Inhaltbestimmung der Genehmigung aus dem Jahr 2003 bis heute nicht umgesetzt haben. Der Reaktor hätte seit mehr als 13 Jahren auf niedriger angereichertes Uran umgestellt werden müssen. Dies ist bis heute nicht passiert und das Bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde nichts dagegen unternommen.

Schon vor vier Jahren hat ein Gutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm – das vom Bund Naturschutz, der örtlichen Bürgerinitiative, dem Umweltinstitut München und der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegeben wurde – das Verhalten der Staatsregierung als unrechtmäßig qualifiziert. Nachdem die Klage 2021 eingereicht wurde, steht nun kommende Woche die mündliche Verhandlung an.

Claudia Köhler, MdL: „Es ist im Grunde unvorstellbar, dass eine atomrechtliche Bestimmung, wie die Umrüstung vom gefährlichen hoch angereicherten Uran (HEU) auf niedriger angereichertes Uran seit Jahren verschleppt wurde und die Staatsregierung keine Konsequenzen gezogen hat.“

Seit einiger Zeit brüstet sich die TU München damit, dass sie an einem Brennstoff arbeite, der die Forderungen aus der Genehmigung des Jahres 2003 übererfüllen würde. Damit versucht die TU „wir sind ja schon dran“ wohl auch, das Gericht zu beruhigen. Doch stehen hinter diesem Projekt noch viele Fragezeichen.

Dr. Markus Büchler, MdL: „Es ist fraglos zu begrüßen, dass die TU München endlich die Forschung für einen neuen Brennstoff aufgenommen hat. Aber ob diese Pläne je Realität werden, steht noch in den Sternen.“

Der neue Brennstoff muss erst Bestrahlungstests in Belgien durchlaufen. Dann muss dieser Brennstoff „qualifiziert“ werden, damit die TU anschließend einen Genehmigungsantrag stellen kann. Der Ausgang des Genehmigungsverfahrens ist angesichts nicht vorhandener Tests vollkommen offen. Zudem müsste auch noch eine industrielle Fertigungslinie für die Herstellung der neuen Brennelemente aufgebaut werden. Auch dies ist nicht geklärt.

Die beiden Grünen Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler stellen fest: „Die geplante Brennstoffentwicklung der TU München ist gerade mal in der Anfangsphase. Selbst im optimalen Fall wird er erst in den 30er Jahren zur Verfügung stehen. Einen Weiterbetrieb des Reaktors mit dem atomwaffenfähigen Material lehnen wir ab“.

Zur mündlichen Verhandlung zur Klage des BN gegen den Freistaat Bayern vor dem 22. Senat des Bayerischen VGHist am Montag, den 17. Juni um 10.00 Uhr eingeladen. Die öffentliche Verhandlung findet in Räumen des Bayerischen Verwaltungsgerichts in der Bayerstr. 30, Saal 5 statt.

Markus Büchler wird am Nachmittag der Verhandlung beiwohnen.

Dokumentation: Der BayersischeVerwaltungsgerichshof München infomriert über die bevorstehene mündliche Verhandlung

17.06.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München (Bayerstr. 30)
Atomrecht – Betrieb TUM-Forschungsreaktor Garching (FRM II)

Der BUND Naturschutz Bayern begehrt vom Freistaat Bayern ein atomaufsichtliches Einschreiten gegen den Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors (FRM II) der Technischen Universität München (TUM) mit hoch angereichertem Uran. Der BUND beruft sich in seiner Klage darauf, dass die zugrundeliegende Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 eine Verpflichtung zur Umrüstung auf Brennelemente mit einem niedrigeren Anreicherungsgrad an Uran-235 bis 31. Dezember 2010 enthalte. Der Freistaat Bayern hält die Fristsetzung für unwirksam und weist darauf hin, dass es trotz internationaler Forschungsanstrengungen – unter Beteiligung der TUM – bisher noch nicht gelungen sei, einen geeigneten niedriger angereicherten Brennstoff zu entwickeln. Seit März 2020 ist der Forschungsreaktor aus technischen Gründen nicht in Betrieb. Die TUM beabsichtigt nunmehr, den Reaktor Ende 2024 mit hoch angereichertem Uran wieder hochzufahren.

Dokumentation: Aktueller Sachstand zum FRM II

Betriebsstatus FRM II

Seit Ende 2019 ist der FRM II nicht mehr in Betrieb, mit Ausnahme weniger Monate Anfang 2020. Er steht also bereits mehr als vier Jahre still. Ursache dafür waren Überschreitungen des Jahresgrenzwerts von Kohlenstoff 14 (C-14), die Pandemie und ein defekter Zentralkanal. Die Grenzwertüberschreitung von C-14 im Frühjahr 2020 wurde erst kürzlich auf der INES-Skala von 0 auf 1 hochgesetzt, nachdem der Störfall zunächst gar nicht gemeldet wurde.

Das Leck im Zentralkanal verursachte größere Probleme, da die Firma, die diesen damals gefertigt hatte, nicht in der Lage war ihn zu reparieren oder neu zu fertigen. Es musste eine andere Firma gefunden werden, die den Zentralkanal nun baut. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der neuen Fertigung gab es Verzögerungen, so dass bis heute noch kein Austausch bzw. Einbau des Zentralkanals stattgefunden hat und nicht klar ist, wann der Reaktor wieder in Betrieb gehen kann.

Zuletzt hieß es im April 2024, dass eine Inbetriebnahme in diesem Jahr nicht mehr möglich ist.

Entwicklung des neuen Brennstoffs und Umrüstung des FRM II

Grundsätzlich ist es selbstredend zu begrüßen, wenn die TU München an einem Brennstoff forscht, der eine Urananreicherung von weniger als 20% ermöglichen würde, was bei Verkündung dessen im letzten Jahr großes mediales Interesse gefunden hat. Gleichwohl ist die praktische Umsetzung des Ergebnisses dieser Forschung noch vollkommen offen. Bislang wurde nur die reaktorphysikalische theoretische Möglichkeit gezeigt.

Die Betreiberin hat sich jahrelang geweigert, die Entwicklung dieser Art von Brennstoff auf Basis von monolithischem Uranmolybdän zu verfolgen, obwohl bereits 1999 von der Expertenkommission unter Leitung des damaligen Staatssekretärs Wolf-Dieter Catenhusen und noch einmal 2017 in einem Gutachten für das Nationale Begleitgremium auf diese aussichtsreiche Möglichkeit, auf niedrig angereicherten und damit nicht mehr waffenfähigen Brennstoff umzurüsten, hingewiesen wurde. Allein die TU München hat am Uran-Molybdän Dispersions-Brennstoff festgehalten und wertvolle Entwicklungszeit verstreichen lassen.

Für einen konkreten Einsatz der neuartigen Brennelemente sind noch viele Schritte zu gehen und damit entsprechende Unwägbarkeiten zu erwarten:

  • Die Qualifizierung des neuen Brennstoffs für den Einsatz in einem Brennelement steht noch aus, weitere Bestrahlungstests für den Winter 2024/25 sind in der Planung.
  • Für den Fall einer erfolgreichen Qualifizierung des neuartigen Brennstoffs muss dann eine industrielle Fertigungslinie aufgebaut werden, für die erst vor zwei Monaten ein Entwicklungsvertrag geschlossen wurde.
  • Die Erstellung eines Genehmigungsantrags ist zwar offiziell für Ende 2025 geplant. Ein Genehmigungsantrag setzt aber voraus, dass die Ergebnisse der noch durchzuführenden Bestrahlungstests entsprechend belastbare, positive Ergebnisse bringen. Dass dies in der kurzen Zeitspanne gelingt, ist unwahrscheinlich.
  • Mit einer Entscheidung über die Genehmigung wird von Betreiberseite für das Jahr 2030 gerechnet. Wenn man bedenkt, dass allein das Genehmigungsverfahren für eine einzige Bestrahlungseinrichtung sieben Jahre in Anspruch genommen hat, für den Reaktor selbst sogar elf Jahre, liegt der Schluss nicht fern, dass es sich bei der Jahresangabe 2030 um Wunschdenken handeln könnte.
  • Es ist davon auszugehen, dass nach Genehmigungserteilung weitere Monate (z.B. für Herstellung, Transport, ggf. Umbaumaßnahmen am Reaktor, etc.) vergehen werden, bis die ersten neuen Brennelemente zum Einsatz kommen könnten.
  • Selbst im optimalen Fall würde damit der Einsatz von LEU, also niedrig angereichertem, nicht-waffenfähigem Uran nach den Vorstellungen des Betreibers erst nach mindestens sieben Jahren möglich sein.

Es ist zwar zu begrüßen, dass die Betreiber endlich auf den neuen Brennstoff mit einer Uran-Anreicherung unter 20 Prozent umgeschwenkt sind. Da aber hier noch viele Entwicklungsschritte mit vielen Tests und Unwägbarkeiten erforderlich sind, ist ein Genehmigungsverfahren bereits im nächsten Jahr – sowie es anvisiert ist – äußerst unwahrscheinlich. Es liegt der Verdacht nahe, dass dies von den Betreibern einkalkuliert ist und sie damit noch viele Jahre den Einsatz von hochangereichertem, waffenfähigen Uran, HEU, bis weit in die 2030er und -40er Jahre hinein aufrechterhalten wollen.

Eine parallele Entwicklung eines Brennstoffs unter 50 Prozent Anreicherung, der „nur“ die Bedingung der 3. TEG erfüllt, wird vom Betreiber gar nicht vorgenommen. Sollte die Entwicklung des neuen Brennstoffs misslingen, wäre wieder wertvolle Zeit für eine Umrüstung verstrichen.

3. Klage gegen den Betrieb des FRM II

Der BUND hat 2020 Klage gegen den Betrieb des FRM II eingereicht, da dieser aufgrund von zweimaliger Nichteinhaltung der Umrüstungsfristen (Ende 2010 und Ende 2018) illegal ist. Die Verhandlung dazu erfolgt am 17. Juni am bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Für den Sommer 2024 wird dann eine Entscheidung der Klage erwartet.

Juni 2024

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