Atommüllkonferenz diskutiert Atomwaffentechnik und zivil-militärische Verbindungen

Nicht nur die unmittelbaren Risiken und Nebenwirkungen bei der Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle beschäftigt die Atommüllkonferenz (AMK) der Anti-Atom-Initiativen seit Jahren. Angesichts wachsender Terrorrisiken (Drohnen, Waffen, Flugzeugabsturz) und dem Krieg rund um Atomkraftwerke in der Ukraine (Saporischschja, Tschernobyl und andere) und Russland (Kursk) hat die AMK auch die militärischen Risiken der Atomenergie verstärkt in den Blick genommen. Zuletzt hat die Atomexpertin Sophie Kretzschmar auf der Konferenz im Oktober über „Atomwaffentechnik und zivil-militärische Verbindungen“ referiert und nicht nur den Atommüll als Quelle militärischer Interessen in den Blick genommen, sondern auch die Grauzone der Nuklearanlagen in Deutschland ausgeleuchtet. (Foto: Atomforschungsreaktor Garching, betrieben mit waffenfähig angereichertem Uran)

Als Themenstellung wird der Vortrag von Kretzschmar in der Einladung zur AMK so beworben: „Wie ist eine Atombombe aufgebaut? Was braucht es dafür? Könnte Deutschland morgen eine Atomwaffe bauen? Welche Infrastruktur bräuchte es? Welche Rolle könnten Gronau und Garching spielen? Wie verheerend wäre der Einsatz taktischer Atomwaffen? Physikerin Dr. Sophie Kretzschmar hat sich an der RWTH Aachen mit der Überprüfung nuklearer Rüstungskontrollverträge und Abrüstung befasst und informiert über die technischen Hintergründe und beantwortet die brennendsten Fragen – Referentin: Dr. Sophie Kretzschmar.“

Vor allem in hoch radioaktiven Abfällen wie bestrahlten Brennelementen befinden sich immer noch Kernbrennstoffe. Darunter auch Plutonium. Dieses könnte bei militärischen Ambitionen in sogenannten Wiederaufarbeitungsanlagen chemisch abgetrennt werden und anschließend in heißen Zellen weiter verarbeitet werden. Die Wiederaufarbeitung im Ausland ist in Deutschland verboten. Die bestrahlten Brennstoffe sollen ohne weitere Behandlung „direkt endgelagert“ werden. Dazu werden die Brennstoffe in Castor-Behälter verpackt, zwischengelagert und sollen dann in ein geeignetes Endlager, wenn denn endlich eins gefunden ist.

Für atomwaffenfähiges Uran braucht es die sogenannte Urananreicherung mit Zentrifugen. Eine solche Technik ist in Gronau für die zivile Nutzung bei der URENCO unbefristet in Betrieb. Die Anlage der URENCO darf Uran nur bis rund 5 Prozent anreichern. Anreicherungen für militärische Zwecke bis zu mehr als 90% sind aufgrund internationaler Verträge völkerrechtlich untersagt. Auch der Atomwaffensperrvertrag untersagt der Bundesregierung entsprechende Handlungen. Internationale Entwicklungen zielen darauf ab, dass für neue Atomreaktoren auch neue Brennstoffe entwickelt werden, die allesamt von Urananreicherungen bis zu knapp 20 Prozent Uran235 abzielen. Auch diese Anreicherungen bringen erhebliche nukleare Risiken hinsichtlich der Kritikalität mit sich. Und schließlich setzt Deutschland im Forschungsreaktor München Garching Uran-Brennelemente mit über 90 Prozent angereichertem Uran ein. Der Brennstoff kommt aus Russland und wird in Frankreich zu den Brennelementen verarbeitet, die in Garching zum Einsatz kommen.

Kretzschmar erwähnt in ihrem Vortrag auch ein Gespräch, das eine polnische Nachrichtenquelle mit Rafael Grossi, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) geführt und dabei neben vielen anderen Fragen auch die nuklearen Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland angesprochen hatte. Die Frage: „Wenn Deutschland eine solche Entscheidung getroffen hätte, wie lange würde es dauern, eine Atombombe zu bauen?“ Grossi antwortet darauf: „Sehr wenig. Vielleicht wäre es eine Frage von Monaten. Deutschland hat das Kernmaterial, das es braucht, es weiß, wie es geht. Sie haben die ganze Technologie. Aber das sind rein hypothetische Annahmen. Die europäischen Länder sind sich darüber im Klaren, dass sie die Bestimmungen der TNP verteidigen werden. In den internationalen Beziehungen wird kein Staat, insbesondere mächtig, vom Altruismus geleitet. Er tut es für sein eigenes Geschäft. Die europäischen Länder sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Welt, in der jeder Atomwaffen haben kann, zu einer Katastrophe führen würde.“ Siehe hier die polnische Quelle hier, Text wurde automatisch per Firefox übersetzt.

Atommülllagerung und jede Menge Risiken. BUND stellt Forderungen – NBG stärkt Atommüllkonferenz

Die deutschen Atommeiler sind abgeschaltet und werden zurückgebaut. Sprengungen von Kühltürmen wie zuletzt in Gundremmingen oder davor in Grafenrheinfeld erwecken gern den Eindruck, als sei das radioaktive Atomerbe kein großes Problem. Das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesumweltministerium ist in Wirklichkeit ein Bundes-Atommüll-Ministerium, wenn man sich Aufgaben und Kosten ansieht. Bei der geplanten Endlagerung hakt es an allen Stellen und kommt es zu Verzögerungen, – egal ob es um leicht (LAW) und mittel (MAW) radioaktiven (Asse, Morsleben, Schacht Konrad) oder die hochaktiven Abfälle (Standortsuche) geht.  Die Folge: überall an den AKW-Standortenentstehen neue Zwischenlager für LAW- und MAW-Abfälle. (Und noch immer betreibt Deutschland weltweit Urangeschäft mit weiterhin in Betrieb befindlichen Atomfabriken für AKW-Brennstoffe in Lingen und Gronau.)

Die oberirdische Zwischenlagerung aller radioaktiven Abfälle wird sich deutlich, um Jahrzehnte, verlängern. Auch das ist eine erhebliche „Herausforderung“, denn es braucht nicht nur neue technische Betrachtungen und Genehmigungen. Hinzu kommen z.B. die wachsenden „zivilisatorischen“ Gefahren und Risiken, Stichwort Krieg und Terror, Klima. In zwei laufenden Verfahren zur Beschleunigung bei der HAW-Endlagersuche und zur verlängerten Zwischenlagerung hat jetzt der BUND Stellungnahmen vorgelegt. Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der HAW-Endlagersuche unterstützt ein Papier der Atommüllkonferenz.

Hier die beiden BUND-Stellungnahmen ans BMU und an BASE: 

In Sachen Endlagersuche für hochaktive Atomabfälle wird derzeit intensiv an einer Beschleunigung des Verfahrens gearbeitet, nachdem sich gezeigt hat, dass die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf Basis des Standortauswahlgesetzes die vorgesehenen Fristen nicht einhalten kann und auch die zuständige Aufsichtsbehörde, dass Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE, da nichts ausrichten kann. Daher erarbeitet das Bundesumweltministerium mit den Beteiligten derzeit an einem Entwurf, der Sicherheit, Partizipation, Wissenschaftlichkeit und weitere wichtige Anforderungen gewährleisten soll, gleichzeitig aber eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe für die Suche nach einem geeigneten, möglichst sicheren Standort bringen soll.

Schon die damalige Endlagerkommission, die von Bundestag und Bundesrat beauftragt war, das Standortauswahlgesetz zu evaluieren und Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet hatte, hatte eine Balance zwischen den unterschiedlichen Anforderungen erarbeitet. Wichtig dabei war, dass sich Fehler, wie im ehemaligen Verfahren und den vor allem politisch festgelegten ehemaligen Standort im Salzstock Gorleben nicht wiederholen können.

Entscheidend ist daher der §1 des Standortauswahlgesetzes, in dem die Grundsätze des neuen Suchverfahrens festgehalten sind: „(2) Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen dieses Gesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. …. “

Die Verzögerungen bei der Endlagersuche nicht nur in Sachen hochaktiver Abfälle hat logischerweise auch Folgen bei der oberirdischen Zwischenlagerung dieses strahlenden Erbes. Ehemals sollte der hochaktive Atommüll nur 40 Jahre zwischengelagert werden. Nun könnten es ohne weiteres 100 oder mehr Jahre werden. Das stellt Fragen nach der Sicherheit der Behälter, der radioaktiven Inventare, der Gebäude. Und natürlich auch Anforderungen, wie die Standorte jeweils gegen z.B. Flugzeugabstürze, Klimafolgen (Starkregen, Überschwemmungen), Terrorangriffe, Kriegswaffeneinsatz und vieles mehr gesichert werden können.

Während bei der Endlagersuche für HAW-Abfälle hohe gesetzliche Anforderungen in Sachen Partizipation geschaffen wurden, fehlen vergleichbare Maßstäbe bei der Zwischenlagerung. Das zeigt sich auch grad bei den anlaufenden Vorbereitungen für die erforderlichen Neugenehmigungen der HAW-Zwischenlager in Gorleben und in Ahaus, bei denen Mitte der 2030er die bisherigen Genehmigungen ungültig werden und nach Stand von Wissenschaft und Technik neu erteilt werden müssen. Die BI in Lüchow Dannenberg hat dies zuletzt mehrfach kritisiert.

Vor diesem Hintergrund hat die Atommüllkonferenz (AMK) der Anti-Atom-Initiativen zuletzt das sogenannten „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung massiv kritisiert. Darin berichtet die Bundesregierung an die EU, wie sie den Umgang mit allen Arten von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten zu gestalten gedenkt. Aus Sicht der AMK hat der vorliegende Bericht mit der Realität wenig bis gar nicht zu tun.

Auch das Nationale Begleitgremium NBG, welches die Endlagersuche für HAW-Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwacht, hat erhebliche Kritik formuliert und hat z.B. die Forderungen der Atommüllkonferenz in Sachen Zwischenlagerung von HAW-Abfällen als berechtigt eingeordnet.

Auch auf die angestrebte Beschleunigung der Endlagersuche und die für Anfang 2026 geplante Novellierung durch den Bundestag hat das NBG natürlich auf dem Schirm. In der Diskussion – so z.B. bei der letzten Sitzung, der 100ten – war z.B. darauf verwiesen worden, dass die partizipativen Elemente nicht weiter verwässert werden dürften. Das beträfe z.B. auch die Klagerechte für Bürger*innen und Verbände, mit denen behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar bleiben müssen. Ein Thema, das BUND, Grüne und Linksfraktion bereits 2016/2017 bei den Beratungen in der Endlagerkommission immer wieder aufgerufen hatten.

Atomtransporte aus Russland zur Uranfabrik nach Lingen – Neue Genehmigung seit August 2025 gültig bis Juli 2027

Atomtransporte mit wiederaufgearbeitem Uran, sogenannten WAU-Pellets, sind im September trotz des Kriegs in der Ukraine per LKW von Russland in die Uranfabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) Lingen gelangt. Eine entsprechende neue Genehmigung für diese Atomtransporte hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung  (BASE) erteilt. Von den zahlreichen EU-Sanktionen gegen Russland sind die Atomgeschäfte bislang komplett ausgenommen. Hinter den Urantransporten nach Lingen steckt der russische Atomkonzern Rosatom. In Zusammenarbeit mit Rosatom will der Betreiber der ANF Lingen, der französische Konzern Framatome, die Atomgeschäfte noch ausbauen. Künftig sollen sogenannte VVER-Brennelemente gemeinsam mit Rosatom für den Einsatz in den osteuropäischen Atomkraftwerken fertigen. Eine Genehmigung durch das zuständige Umweltministerium in Niedersachsen steht noch aus.

Diese Genehmigung wird derzeit vor allem auch unter dem Blickwinkel der Sicherheit und Sabotagemöglichkeiten geprüft. Darüber schweigen sich die Behörde derzeit allesamt aus. Zuletzt hatten im Bundestag aber die Nachrichtendienste erhebliche Warnungen über russische Aktivitäten vorgetragen.

Allerdings: Frankreich als Eigentümer von Framatome und der Anlage in Lingen hat deutlich gemacht, dass die Atomgeschäfte mit Russland weiterhin überaus wichtig sind.  Das weiß auch die Bundesregierung, die laut dem o.g. Feature starkes Interesse an dem laufenden Genehmigungsverfahren in Niedersachsen hat.

Dort ist zu lesen: Genehmigungsnummer 7896, Antragsteller: Orano NCS, 15.05.2025 – WAU-Pellets, 32 Straßentransporte, von MSZ Machinery – Manufacturing Plant JSC – Elektrostal/ROS zum Empfänger ANF Lingen, gültig ab 25.08.2025, gültig bis 31.07.2027. Transporttermine bisher: 05.09.2025, 06.09.2025

Wann rollen die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Bericht von NRW-Ministerin an den Landtag

Der BUND in NRW hat gegen eine Genehmigung für hoch radioaktive Atomtransporte mit waffenfähig angereichertem Uran aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage eingereicht. Weil die Behörde den Sofort-Vollzug erteilt hat, zielt die Klage im Eilverfahren zunächst darauf, zu verhindern, dass die Atomtransporte durchgeführt werden, bevor eine gründliche Sicherheits-Prüfung durch die Gerichte stattgefunden hat. Erwartet wird, dass kein Transport vor der Eil-Entscheidung stattfinden wird, die in den nächsten Wochen erwartet wird. Bevor es dann aber zu Transporten von Jülich nach Ahaus kommen wird, wird die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eine Dialogveranstaltung in Ahaus durchführen. Ein Termin dafür ist noch nicht benannt. (Foto: JEN)

Auf diese Veranstaltung hatte auch die für Atomfragen in NRW zuständige grüne Ministerin Mona Neubaur noch mal in einem Bericht für den Landtag hingewiesen: „Gleichwohl ist gemäß der Pressemitteilung vom 25. August 2025 der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus vorgesehen, vor Beginn der ersten Transporte zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einzuladen. Ein genauer Termin steht aktuell noch aus.“ (Seite 4, diese PDF) Die für die Atomanlagen in NRW zuständige Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bezieht sich auf diese Aussage der BGZ: „Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen.“

In diesem Bericht aus dem Hause Neubaur auch diese Erklärung des Scheiterns: „Ein Zwischenlagerneubau allein auf Kosten des Landes ist nicht finanzierbar. Zudem würde dies die Beteiligungsverhältnisse von Bund und Land an der JEN nicht sachgerecht abbilden. Für einen Neubau wäre zudem ein Genehmigungsverfahren notwendig, welches durch die JEN bis zum heutigen Tag ebenfalls nicht eingeleitet wurde.“ Allerdings wirft dieses Statement Fragen auf:

1. Wieso hat Neubaur öffentlich immer wieder betont, dass sie auch nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im November 2022, der ihr offenbar bekannt war, noch an einer Neubau-Option festhielt, obwohl diese für das Land NRW, wie es jetzt heißt, „nicht finanzierbar“ war. Zu keinem Zeitpunkt nach diesem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Ministerin sich derart klar geäußert. Weder hat es offenbar in dieser Sache weitere Gespräche mit dem Bund gegeben, noch informierte die Ministerin die Öffentlichkeit.

2. Was von Neubaur auch nicht gesagt wird: Es waren bei dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Bundestag z.B. auch das Bundesumweltministerium unter der Grünen Steffi Lemke beteiligt sowie Abgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion. Diese hatten sich übergreifend mit den damaligen Ampelfraktionen SPD und FDP auf einen Beschlussvorschlag verständigt: Auch als Reaktion auf den Bundesrechnungshof, der die jahrelangen Stillstände und hin und her Schiebereien der Behörden kritisiert hatte.

Mit den Grünen Stimmen entschied die Ampel im Haushaltsausschuss im November 2022 einen Zwischenlager-Neubau in Jülich nicht mitfinanzieren zu wollen, und beschloss, dass der Bund als Miteigentümer weiterhin 70 Prozent der Kosten übernimmt (und NRW dann nur 30 Prozent), wenn der Atommüll aus Jülich als vorzugswürdige Variante nach Ahaus transportiert wird.

Die Aussagen von Neubaur in dem Bericht für den Landtag NRW vom 5. September 2025 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 10. September 2025 sind daher durchaus brisant. Denn sie machen eigentlich klar: Die Grünen im Bundestag und BMU sorgten mit ihren Entscheidungen dafür, dass der Abtransport des Atommülls aus Jülich entgegen den Zielen der schwarz-grünen Landesregierung in NRW durchgesetzt werden konnte. Die Grünen in NRW, in der Landesregierung, im Parlament, in der Partei und insbesondere im Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur schwiegen dazu!

Der Bericht der Ministerin ist im Landtag bzw. im zuständigen Ausschuss bislang nicht diskutiert worden. Derzeit ist im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW eine Befassung am 29. Oktober geplant.

Langzeitbetrieb Schweizer AKWs – Über Risiken wird in Hamburg gesprochen

In der Schweiz sollen die Uralt-Atomreaktoren deutlich länger als ehemals geplant am Netz bleiben. „Gefährdung Süddeutschland – Grenzenloses Risiko durch Schweizer Atomkraftwerke“ warnt deshalb der „Trinationale Atomschutzverband“ (Tras). Auch .ausgestrahlt, die IPPNW sowie der BUND informieren über die wachsenden nuklearen Risiken. Mit einer Reihe von Veranstaltungen und einer Online-Unterschriften-Aktion rufen sie zum Protest auf. Jetzt soll die „Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)“ vom 27. bis zum 29. Oktober ausgerechnet in Hamburg auf seiner 43. Hauptsitzung stattfinden und nach Angaben des Bundesumweltministeriums sich auch mit dem Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke befassen.

Auch in der Schweiz, z.B. bei der Energiestiftung SES, wird vor der weiteren Verlängerung von AKK-Laufzeiten und die angestrebte Aufhebung des Verbots für AKW-Neubauten mobilisiert. Die Schweizer Behörden weigern sich, internationale Standards bei der weiteren Nutzung der Atommeiler einzuhalten. Nicht einmal eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Rahmen der Aarhus-Konvention/ESPOO international vereinbart sind, wollen die Schweizer Behörden zulassen.

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilt das Bundesumweltministerium mit, dass die kommende Sitzung der DSK vom 27. bis zum 29. Oktober im „Empire Riverside Hotel“ stattfinden wird, in nicht-öffentlicher Sitzung. Ein Sprecher teilte zur Tagesordnung mit: „Im Rahmen der DSK tauschen sich die Delegationen u.a. zu aktuellen Themen in Bezug auf die Sicherheit sowie den Stand kerntechnischer Einrichtungen aus. Davon umfasst ist nicht zuletzt auch der Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke.“

Weiter teilt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen von  umweltFAIRaendern: „Insbesondere auch der Übergang des Atomkraftwerks Leibstadt in den Langzeitbetrieb wird sowohl durch die angrenzenden Bundesländer als auch das BMUKN aufmerksam beobachtet. Wir nehmen zudem wahr, dass unabhängig von umfangreichen Nachrüstungen ein Betrieb der Schweizer Atomkraftwerke deutlich über die ursprünglich geplante Betriebsdauer hinaus für Unruhe auch bei der deutschen Bevölkerung sorgt. Daher haben das BMUKN und das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg (UM BW) bereits mehrfach darum gebeten, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung Deutschlands durchzuführen sowie die zuständigen deutschen Behörden entsprechend zu notifizieren. Zuletzt hat das UM BW formal mit Schreiben vom 20. August 2025 eine Notifizierung durch das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) eingefordert. Begleitend hat auch das BMUKN am 27. August 2025 schriftlich um Beteiligung der zuständigen deutschen Behörde gebeten und das Vorgehen des UM BW ausdrücklich unterstützt.“

Auch Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) hatte vor den Risiken immer älterer Atommeiler rund um Deutschland gewarnt (siehe Berliner Morgenpost) „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut. Hinzu kommen Bedrohungsszenarien, die lange vergessen waren. Die Bedrohungslage hat sich verändert, das Risiko ist aber nicht geringer geworden“.

Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Siehe hier: Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Siehe außerdem:

 

 

×