Hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal

Im laufenden Genehmigungsverfahren für das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel muss Vattenfall aufzeigen, dass es auch den sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“ standhalten könnte. Gemeint ist damit der geplante Flüssig-Gas-Terminal in der direkten Nähe des bereits vorhandenen Atommüll-Zwischenlagers. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

„Unabhängig von vielen anderen Problemen im Zusammenhang mit den Planungen eines Flüssig-Gas-Terminals: Einen solchen Umschlagsterminal mit seinen enormen Explosionsrisiken ausgerechnet jetzt wie im Fall Brunsbüttel neben ein altes Atomkraftwerk und einem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu bauen, ist aus Sicherheitsgründen ein völlig unnötiges zusätzliches Risiko und damit großer Blödsinn. Der hochaktive Atommüll in der Castor-Halle in Brunsbüttel wird  mindestens noch bis in die 2050er Jahre vor Ort in Brunsbüttel bleiben. Das ist absolut kein guter Standort für den neuen LNG-Terminal“, kommentiert der MdB Hubertus Zdebel die Antwort der Bundesregierung.

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) vom 20.12.2019: (Hier online Frage 192, Seite 132: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„Welche konkreten sicherheitsrelevanten Nachweise hat nach Kenntnis der Bundesregierung Vattenfall im Rahmen des beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) laufenden Verfahrens zur Genehmigung eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle am AKW Brunsbüttel im Zusammenhang mit den Planungen für den Bau einer Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) in Brunsbüttel inzwischen vorgelegt, nachdem das BfE die „Antragstellerin im atomrechtlichen Verfahren mit Schreiben vom 14.12.2018 aufgefordert (hatte) entsprechende Nachweise vorzulegen“, und welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bzw. Auswirkungen könnten sich nach derzeitiger Lage für das zu genehmigende Zwischenlager aus der möglichen Nähe zu einem LNG-Terminal ergeben (https://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html)?“

Hinwies: (Der Link hat sich durch die Namensänderung des BfE zu BASE seit dem 1. Januar 2020 geändert. Der Text ist jetzt hier auffindbar)

Antwort:

Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG hat zwischenzeitlich einen technischen Bericht vorgelegt, der zurzeit vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft wird.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die nach § 6 Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) zu erfüllen sind, sind in allen entsprechenden Genehmigungsverfahren grundsätzlich gleich. Die Auswirkungen, die sich durch ein LNG-Terminal ergeben können, fallen unter die sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“, die im Rahmen der Prüfungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 AtG geprüft werden.

Eine Genehmigung nach § 6 AtG wird nur dann erteilt, wenn insbesondere auch für die o.g. Einwirkungen die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gegeben ist.

Nachgefragt: Zdebel verlangt Aufklärung über Fracking-Expertenkommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fracking-Kommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes arbeitet weitgehend im Verborgenen. Veröffentlichte Protokolle sind nicht aussagekräftig. Nachdem kein Gaskonzern bereit war, eine der vier vorgesehenen wissenschaftlichen Erprobungsbohrungen, die die Kommission begleiten sollte, zu beantragen, hat diese nun beschlossen, Erfahrungen aus anderen Quellen auszuwerten. Dazu sollen zwei Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Da nicht offengelegt wurde, welche Aufgabenstellungen bei diesen Projekten behandelt werden sollen, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hierüber Aufklärung verlangt. Zudem soll die Bundesregierung erklären, warum die Kommission darüber selbständig entscheiden konnte.
Mündliche Frage Nr. 25 in Drucksache 19/13891 des MdB Hubertus Zdebel im Wortlaut:
Zu welchen konkreten Aufgabenstellungen hat die Expertenkommission Fracking nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Vorbereitung und Durchführung von zwei Ausschreibungsverfahren zum Stand von Wissenschaft und Technik beschlossen, und wie ist diese Beschlussfassung nach Auffassung der Bundesregierung mit § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Expertenkommission Fracking in Einklang zu bringen, wonach die Kommission im Rahmen ihrer Arbeit gegenüber dem BMBF lediglich ein Vorschlagsrecht für die Vergabe externer wissenschaftlicher Gutachten hat, nicht jedoch ein Recht für die Beschlussfassung über Vergabeverfahren, und die Vergabe ausschließlich durch das BMBF erfolgt (https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/93C0153AB6907E90E0539A695E86E0DA/live/document/20190920_Beschlussprotokoll.pdf, https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/88FF0DB321F26FACE0539A695E86E0F2/live/document/GeschaeftsordnungExpKom_160519verabschiedet.pdf)?

Brunsbüttel hochexplosiv und -radioaktiv: LNG Terminal meets Atommüll

Das laufende Genehmigungsverfahren für das atomare Zwischenlager am AKW Brunsbüttel kommt derzeit nicht voran. Vattenfall kann bislang wichtige Sicherheitsnachweise nicht erbringen. Der Grund für die Verzögerungen: Die Pläne für den ersten LNG-Flüssiggas-Terminal (Liquefied Natural Gas), der gleich neben den Atomanlagen in Brunsbüttel gebaut werden soll. Explosionsdruckwellen aus der Gas-Anlage könnten auch für das Atommüll-Zwischenlager katastrophale Auswirkungen haben. Darüber berichtet jetzt die SZ auf Basis eines Gutachtens der Anwältin Cornelia Ziehm (PDF) im Auftrag der Deutschen Umwelt Hilfe (DUH). Die Lagerung des hochradioaktiven Atommülls in Brunsbüttel erfolgt derzeit nur per Ausnahmeanordnung durch den grünen Umweltminister in Schleswig-Holstein, nachdem ein Gericht zuvor die Genehmigung wegen fehlender oder mangelhafter Sicherheitsnachweisen aufgehoben hatte.

Mit der Lagerung des Atommülls im Ausnahmezustand und dem Planungen zum LNG Terminal als Einfallstor für importiertes Fracking-Gas hatte sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel jüngst bereits unter der Überschrift Geostrategie statt Klimaschutz befasst. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hatte im Februar auf ausstehende Sicherheitsgutachten von Vattenfall im laufenden Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel hingewiesen (Der Link hat sich durch die Namensänderung des BfE zu BASE geändert. Der Text ist jetzt hier auffindbar). Über das Genehmigungsverfahren berichtet das BfE hier.

Im Rahmen des Erörterungstermins zur Neugenehmigung des Atom-Zwischenlagers im Juni 2017 spielte die Ansiedlung eines Gas-Terminals in Brunsbüttel keine Rolle.

Nachdem bereits Robert Habeck als ehemaliger grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein nach der Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigung durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig per Notverordnung die weitere Lagerung des Atommülls im Zwischenlager Brunsbüttel angeordnete hatte und außerdem sogar die Einlagerung weiterer Behälter erlaubte, hatte der neue grüne Umweltminister Jan Philipp Albrecht in Schleswig Holstein Ende 2018 erneut eine Ausnahme-Anordnung (PDF, siehe auch hier) zur weiteren Aufbewahrung der Castor-Behälter erteilt.

Nach der Verstaatlichung der Atommülllagerung durch die CDU/CSU, SPD und die Grünen ist Brunsbüttel das letzte Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll im Besitz eines Atomkonzerns.

Die Grünen stimmten vor wenigen Tagen im Bundesrat einer Regelung zur Förderung der LNG-Terminals zu. Siehe dazu Bundesrat setzt durch LNG-Förderung fatales Signal für Fracking-Gas und gegen Klimaschutz.

Zum Hintergrund siehe auch:

Erdgas, LNG und die Wette der Konzerne aufs Verpassen der Klimaziele

Das Tauziehen um Erdgas-Absatzmärkte zwischen Russland und den USA, die beide künftig so viel wie möglich Erdgas nach Deutschland und Europa liefern wollen, geht vermutlich massiv auf Kosten des Klimas. In einem öffentlichen Fachgespräch diskutierten am 9. April die Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin und Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit Dr. Kirsten Westphal (Stiftung Wissenschaft und Politik), Prof. Christian von Hirschhausen (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) und Sebastian Scholz, (NABU) sowie zahlreichen Gästen die umstrittene Frage „Wieviel Erdgas braucht Europa?“ – und vor allem wann und wie lange. (Bericht von der Homepage der Bundestagsfraktion DIE LINKE)

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs? Steht die Verpflichtung aus dem Pariser Klimavertrag nicht ganz oben auf der Agenda, wie uns die FridaysForFuture-SchülerInnen regelmäßig in Erinnerung rufen? Wie bewertet man zusätzliche Gasinfrastruktur an der deutschen Küste aus geo- und sicherheitspolitischen Interessen, brauchen wir Pipelines etwa auch zur Friedenssicherung? Verschiedene Expertinnen und Experten nahmen dazu Stellung.

Dr. Kirsten Westphal, von der Stiftung Wissenschaft und Politik wurde eingeladen, um geo- und versorgungspolitische Aspekte der Debatte aufzuzeigen. Nach Vorstellung der wichtigsten Gas-Pipeline- und Terminal-Projekte und dahinter stehender Interessen bezog sich Frau Westphal auf die Berechnungen, die von einem steigenden Gasimportbedarf in Europa ausgehen, da innereuropäische Quellen zurückgehen. Zudem bräuchte man in bestimmten Situationen im Winter die Gaskorridore. Sie beschrieb die Entscheidungen, die hier getroffen werden müssen, als komplizierten Prozess einer Prinzipien- und Güterabwägung, in dem viele Fragen zu stellen seien zu Abhängigkeiten und geo-, versorgungs-, sicherheits- und klimapolitischen Interessen, die gegeneinander abzuwägen seien.

Auf die Einbeziehung der Klimaziele angesprochen, die eigentlich insgesamt einen Rückgang fossiler Energie in Deutschland und Europa erwarten ließen, beschrieb Kirsten Westphal die Situation auf den Märkten für Erdgas als eine Wette, die Gaskonzerne Ost wie West abgeschlossen haben: eine Wette auf das Verfehlen der Klimaziele.

Prof. Christian von Hirschhausen vom DIW beantwortete die Frage, ob wir zusätzliche Gasinfrastruktur vor dem Hintergrund der Klimaziele eigentlich brauchen, mit einem eindeutigen Nein. Fossiles Erdgas könne keine Brückentechnologie sein. Wer dies fordere, möchte, dass Erdgas noch die kommenden Jahrzehnte eine relevante Rolle spielt. Nordstream 2 sei erstens energiewirtschaftlich unnötig, zweitens betriebswirtschaftlich unrentabel und drittens umweltpolitisch schädlich. Ein privater Investor käme nicht auf die Idee, eine solche Pipeline bauen zu wollen. Auch im Stromsektor brauche man zusätzliches Gas selbst vor dem Hintergrund von Atom- und Kohleausstieg nicht. Das deutsche Stromsystem könne problemlos bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar sein, zusammen mit Speichertechnik. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Klaus Ernst, es sei kaum zu verstehen, weshalb eine Pipeline gebaut werden würde, wenn sie unrentabel sei, antwortete von Hirschhausen: Circa sechs Milliarden Euro würde Nordstream 2 Verlust machen, so habe er errechnet. Die Geschichte der Erdgaspipelines zeige, dass immer politische Interessen dahinter stünden. Heute seien Speicher die Konkurrenz zu Erdgas, weil sie das Erdgas überflüssig machten.

Sebastian Scholz, Klima- und Energieexperte beim NABU Deutschland, brachte verstärkt klimapolitische Argumente in die Debatte. Er räumte mit der Legende auf, LNG würde benötigt, um den Schiffsverkehr zu dekarbonisieren. Auch das Argument, man brauche die Infrastruktur auch für grünes Gas, wies er zurück und bewertete die Debatte um Power-to-Gas als „Nebelkerze“. Man könne gar nicht so viel Strom erzeugen wie man bräuchte, um grünes Gas in großem Stil herzustellen. Da käme man mit dem Zubau an erneuerbaren Energien an die Grenzen ökologischer Verträglichkeit. Daher sei Effizienz im Umgang auch mit erneuerbaren Energien so wichtig. In Hinblick auf Methan warf er das Problem auf, dass über Methanschlupf, also das Austreten von Gas während des Produktions- oder Transportprozesses, noch zu wenig bekannt sein. Ein internationales Monitoring sei hier eigentlich notwendig, um mehr Klarheit über Leckagen und die eigentliche Klimabilanz von Erdgas zu erhalten.

In der Diskussion betonte Lorenz Gösta Beutin, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktio DIE LINKE, dass eine politische Richtungsentscheidung für die Einhaltung der Pariser Klimaziele notwendig sei. Es reiche nicht, den Vertrag unterschrieben zu haben, man müsse nun auch stringent danach handeln. Er verwies auf die Bewegung FridaysForFuture, von denen auch drei Mitglieder anwesend waren, die zusammen mit anderen Teilen der Klimabewegung nicht nachlassen dürften, der Regierung und den Parlamenten Druck zu machen.

Hubertus Zdebel, der in der Fraktion DIE LINKE das Fracking-Thema bearbeitet, fasste die Debatte noch einmal vor dem Hintergrund der Unternehmen zusammen, die hinter den Gas-Projekten stehen. Mächtige transnationale Konzerne drängten auf die europäischen Absatzmärkte. Dass Klimapolitik da unter die Räder gerate, müsse sich ändern. Viele Fragen seien angesprochen, aber neue Fragen aufgeworfen worden, die zu klären sich die Fraktion DIE LINKE weiter zur Aufgabe machen wird.

Kalter Krieg ums Gas – Veranstaltung 27. März in Meldorf (SH)

Brunsbüttel wird zur Drehscheibe von Handelsinteressen und außenpolitischen Deals. Ein umstrittenes Terminal für Flüssiggas (LNG) wird von ganz oben beschlossen. Doch: Braucht Brunsbüttel ein Flüssiggas-Terminal? Wir laden zur Diskussionsveranstaltung über Nutzen und Schaden eines Großprojekts, 27. März 2019, 19:00 – 21:00, Hotel zur Linde; Meldorf bei Brunsbüttel.

Diese Fragen wollen wir diskutieren:
Brauchen wir das Terminal überhaupt?
Wer wird dafür zur Kasse gebeten?
Drohen Klima und Umwelt unter die Räder zu kommen?

Dies will die Bundestagsfraktion DIE LINKE vor Ort mit Gästen und Publikum diskutieren. Wir laden Sie herzlich zur Debatte ein.

mit

  • Lorenz Gösta Beutin, MdB, Sprecher für Energie- und Klimapolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
  • Hubertus Zdebel, MdB, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
  • Katja Freitag, German LNG Terminal GmbH
  • Andy Gheorghiu, Klimabündnis gegen LNG
  • Sebastian Scholz, NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

Eine Anmeldung ist namentlich bis zum 22. März 2019 über diese Seite oder per E-Mail an veranstaltung@linksfraktion.de mit dem Betreff »Flüssiggas« erwünscht.

Anwesende MdB:

Lorenz Gösta Beutin, Hubertus Zdebel

Diskussion, 27. März 2019, 19:00 – 21:00, Hotel zur Linde; Meldorf bei Brunsbüttel

(Dieser Text wurde übernommen von der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag)

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