Tschernobyl@2023 – Zukunft nur ohne Atom

Atomenergie. Was nicht hätte sein dürfen. Tschernobyl. Bis heute nicht zu Ende. Fukushima. Heute erneut atomare Bedrohung. Atomenergie im Krieg. Saporischschja. Die Drohung mit Atom/waffen – zivil – militärisch. Wir hatten Hiroshima, Nagasaki. Leben am Abgrund. Bis heute leiden Menschen an den Folgen, in den Gebieten, in denen nach dem 2. Weltkrieg oberirdisch Atomwaffen zur Vernichtung der Menschheit in Ost und West „getestet“ wurden. Windscale, Harrisburg, Majak! ICAN hat viel dazu beigetragen, dass die Vereinten Nationen einen Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen haben, den viele Atomwaffenstaaten nicht anerkennen wollen. Auch Deutschland will den Vertrag nicht unterzeichnen. Der BUND ist neuerdings Partner von ICAN! Tschernobyl@2023 – Zukunft nur ohne Atom. Warum?

 

Auf Wiedersehen!

Mit dem neu gewählten Bundestag endete gestern auch meine Zeit als Abgeordneter. Es war eine spannende, lehrreiche, aber auch (arbeits-)intensive Zeit. Ich möchte mich bei allen bedanken, die in den letzten acht Jahren in verschiedenen Konstellationen mit mir zusammengearbeitet haben. Ich mache jetzt erstmal eine Pause, bleibe aber politisch informiert und werde mich hier über meine Homepage, in den sozialen Medien oder direkt im Handgemenge immer mal wieder zu Wort melden. Diese Seite dient zudem der Dokumentation meiner Arbeit und der meines Teams.

Ich habe mich als atompolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag stets für einen konsequenten Atomausstieg eingesetzt, der auch die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen beinhaltet. Atomkraft ist eine permanente Bedrohung und keine Alternative beim Klimaschutz! Ebenso habe ich im Parlament wiederholt ein Frackingverbot ohne Ausnahmen gefordert. Als einen besonderen Erfolg sehe ich die durch mein Büro angestoßene Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und ihrer Vorgängerorganisationen, die bis vor kurzem unter den Teppich gekehrt wurde, nun aber durch ein vom Bund gefördertes Forschungsprojekt schrittweise ans Licht gebracht wird.

Leider war DIE LINKE im Wahlkampf und auch schon davor nicht ausreichend glaubwürdig darin, dass sie für einen konsequenten sozial-ökologischen Umbau einsteht, internationalistisch, antimilitaristisch und antirassistisch bleibt. So konnten wir die Lücken, die uns SPD und Grüne offengelassen haben – z.B.: Klimaschutz geht nur konsequent sozial und antikapitalistisch – nicht füllen. Das Wahlergebnis war eine logische Konsequenz, ist aber trotzdem deprimierend. Will DIE LINKE wieder stark werden, reichen dafür keine Formelkompromisse, sondern die internen Konflikte müssen offen angesprochen werden. Das sind wir den vielen Millionen prekär Beschäftigten, den diskriminierten Minderheiten, den Rentnerinnen und Rentnern und allen, die sich ein besseres, sozialeres und ökologischeres Leben wünschen, schuldig. Nur auf Grundlage einer gemeinsamen Vision einer besseren Welt jenseits der kapitalistischen Ausbeutung von Mensch und Natur können wir das Projekt einer parlamentarischen Linken, die in enger Tuchfühlung zu den außerparlamentarischen Bewegungen bleibt, in die Zukunft führen.

Ich bin und bleibe davon überzeugt: Es braucht den Druck von links und es braucht den Druck von der Straße, ansonsten bewegen sich im Parlament höchstens die Gardinen!

Hubertus Zdebel

Hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal

Im laufenden Genehmigungsverfahren für das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel muss Vattenfall aufzeigen, dass es auch den sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“ standhalten könnte. Gemeint ist damit der geplante Flüssig-Gas-Terminal in der direkten Nähe des bereits vorhandenen Atommüll-Zwischenlagers. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

„Unabhängig von vielen anderen Problemen im Zusammenhang mit den Planungen eines Flüssig-Gas-Terminals: Einen solchen Umschlagsterminal mit seinen enormen Explosionsrisiken ausgerechnet jetzt wie im Fall Brunsbüttel neben ein altes Atomkraftwerk und einem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu bauen, ist aus Sicherheitsgründen ein völlig unnötiges zusätzliches Risiko und damit großer Blödsinn. Der hochaktive Atommüll in der Castor-Halle in Brunsbüttel wird  mindestens noch bis in die 2050er Jahre vor Ort in Brunsbüttel bleiben. Das ist absolut kein guter Standort für den neuen LNG-Terminal“, kommentiert der MdB Hubertus Zdebel die Antwort der Bundesregierung.

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) vom 20.12.2019: (Hier online Frage 192, Seite 132: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„Welche konkreten sicherheitsrelevanten Nachweise hat nach Kenntnis der Bundesregierung Vattenfall im Rahmen des beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) laufenden Verfahrens zur Genehmigung eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle am AKW Brunsbüttel im Zusammenhang mit den Planungen für den Bau einer Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) in Brunsbüttel inzwischen vorgelegt, nachdem das BfE die „Antragstellerin im atomrechtlichen Verfahren mit Schreiben vom 14.12.2018 aufgefordert (hatte) entsprechende Nachweise vorzulegen“, und welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bzw. Auswirkungen könnten sich nach derzeitiger Lage für das zu genehmigende Zwischenlager aus der möglichen Nähe zu einem LNG-Terminal ergeben (https://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html)?“

Hinwies: (Der Link hat sich durch die Namensänderung des BfE zu BASE seit dem 1. Januar 2020 geändert. Der Text ist jetzt hier auffindbar)

Antwort:

Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG hat zwischenzeitlich einen technischen Bericht vorgelegt, der zurzeit vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft wird.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die nach § 6 Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) zu erfüllen sind, sind in allen entsprechenden Genehmigungsverfahren grundsätzlich gleich. Die Auswirkungen, die sich durch ein LNG-Terminal ergeben können, fallen unter die sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“, die im Rahmen der Prüfungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 AtG geprüft werden.

Eine Genehmigung nach § 6 AtG wird nur dann erteilt, wenn insbesondere auch für die o.g. Einwirkungen die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gegeben ist.

Nachgefragt: Zdebel verlangt Aufklärung über Fracking-Expertenkommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fracking-Kommission gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes arbeitet weitgehend im Verborgenen. Veröffentlichte Protokolle sind nicht aussagekräftig. Nachdem kein Gaskonzern bereit war, eine der vier vorgesehenen wissenschaftlichen Erprobungsbohrungen, die die Kommission begleiten sollte, zu beantragen, hat diese nun beschlossen, Erfahrungen aus anderen Quellen auszuwerten. Dazu sollen zwei Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Da nicht offengelegt wurde, welche Aufgabenstellungen bei diesen Projekten behandelt werden sollen, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hierüber Aufklärung verlangt. Zudem soll die Bundesregierung erklären, warum die Kommission darüber selbständig entscheiden konnte.
Mündliche Frage Nr. 25 in Drucksache 19/13891 des MdB Hubertus Zdebel im Wortlaut:
Zu welchen konkreten Aufgabenstellungen hat die Expertenkommission Fracking nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Vorbereitung und Durchführung von zwei Ausschreibungsverfahren zum Stand von Wissenschaft und Technik beschlossen, und wie ist diese Beschlussfassung nach Auffassung der Bundesregierung mit § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Expertenkommission Fracking in Einklang zu bringen, wonach die Kommission im Rahmen ihrer Arbeit gegenüber dem BMBF lediglich ein Vorschlagsrecht für die Vergabe externer wissenschaftlicher Gutachten hat, nicht jedoch ein Recht für die Beschlussfassung über Vergabeverfahren, und die Vergabe ausschließlich durch das BMBF erfolgt (https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/93C0153AB6907E90E0539A695E86E0DA/live/document/20190920_Beschlussprotokoll.pdf, https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/88FF0DB321F26FACE0539A695E86E0F2/live/document/GeschaeftsordnungExpKom_160519verabschiedet.pdf)?

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