Trauer um Ingrid Remmers

„Der Tod ist gewissermaßen eine Unmöglichkeit, die plötzlich zur Wirklichkeit wird.“  (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Landesgruppe NRW der Linken im Bundestag trauert um ihr Mitglied, die Abgeordnete Ingrid Remmers, die in der Nacht auf den 9. August 2021 verstorben ist. Wir trauern mit ihrer Familie und ihren Freund*innen um eine geschätzte Kollegin und Genossin, die nur 56 Jahre alt wurde. Sie hinterlässt eine Tochter und zwei Enkelkinder, die sie über alles liebte.

Aus einer Arbeiterfamilie in Ibbenbüren stammend hat Ingrid Remmers
zunächst eine Ausbildung als Bürokauffrau absolviert. Neben der
Familienarbeit als alleinerziehende Mutter hat sie auf dem zweiten
Bildungsweg das Abitur und ein Studium der Sozialwissenschaften
erfolgreich abgeschlossen. Sie gehörte 2004 zu den ersten Mitgliedern
der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG), deren
Landesvorstand sie von 2005-2007 angehörte. Dort hat sie ganz wesentlich
den Zusammenschluss mit der PDS zur Partei DIE LINKE mit vorbereitet,
deren stellvertretende Landesvorsitzende in NRW sie bis 2009 war.
In der 17. Wahlperiode gehörte sie erstmals dem Deutschen Bundestag an,
als Obfrau der LINKEN im Petitionsausschuss und Ko-Sprecherin unserer
Landesgruppe.

Anschließend kümmerte sie sich in der Gewerkschaft ver.di als
Gewerkschaftssekretärin vor allem um die Belange der Mitarbeiter*innen
im Landesstraßenbetrieb NRW. Folgerichtig übernahm sie in ihrer zweiten
Wahlperiode ab 2017 einen Sitz im Verkehrsausschuss des Bundestags und
wurde verkehrspolitische Sprecherin unserer Fraktion.

Ingrids Herz schlug immer für diejenigen, die nicht auf der Sonnenseite
des Lebens geboren sind. Tief in der Arbeiterklasse verwurzelt, war ihr
die enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Arbeitsloseninitiativen und
Sozialverbänden wichtig. In der Partei und in der Fraktion war sie stets
bereit, für ihre Inhalte zu streiten, aber auch immer fähig, tragfähige
Kompromisse auszuhandeln. Sie wird uns an vielen Stellen fehlen.

Trotz wiederholter Schicksalsschläge durch schwere Erkrankungen kämpfte
sie sich zurück ins Leben und arbeitete weiter am Ziel einer sozialen
und ökologischen Verkehrspolitik, die keinen zurücklässt.

Ihre Tapferkeit, ihr Mut und ihre Entschlossenheit werden uns weiter
Inspiration und Vorbild sein.

Wir sind tief erschüttert, dass sie all das, was sie noch vorhatte, nun
nicht mehr erleben wird. Uns wird sie unvergesslich in Erinnerung
bleiben, als zuverlässige, klassenbewusste und überaus engagierte
Genossin und Kollegin.

In tiefer Trauer

Matthias W. Birkwald
Sevim Dagdelen
Sylvia Gabelmann
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Niema Movassat
Alexander S. Neu
Friedrich Straetmanns
Kathrin Vogler
Sahra Wagenknecht
Hubertus Zdebel

Atomkraftwerke und Flutkatastrophe

Während das Umweltinstitut in München angesichts der jüngsten Hochwasserkatastrophe in der Grenzregion zwischen Frankreich, Belgien und der Bundesrepublik auf Risiken für den Betrieb der Atomanlagen in den betroffenen Gebieten hinweist, sieht die Bundesregierung laut der Antwort auf einen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) keine Probleme.

Auch wenn die Hochwassersituation vor allem rund um das belgische AKW Tihange nach Aussagen der Bundesregierung nicht kritisch war. Die zunehmenden Katastrophen zeigen, dass immer neue und nicht vorhergesehene Auswirkungen mit schlimmsten  Folgen eintreten können. Grund zu Beruhigung ist das mit Blick auf die auch sonst störanfälligen Atomanlagen und deren Katastrophenpotential nicht. Sicherheit gibt es nur, wenn diese Atommeiler abgeschaltet werden“, so Hubertus Zdebel.

Dokumentation: Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4.8.2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/392 vom 29. Juli 2021 (Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:

Frage 7/392

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der jüngsten Flutkatastrophe in Westdeutschland und den angrenzenden Nachbarländern hinsichtlich der Konsequenzen (Auswirkungen/ ergriffene Schutzmaßnahmen) für die dort  befindlichen Nuklearanlagen, und gibt es Anhaltspunkte, die zu weiteren Prüfungen auch mit Blick auf bundesdeutschen Atomanlagen führen?“

Antwort

Von den Starkniederschlägen und den daraus resultierenden Überflutungsereignissen im Juli 2021 waren insbesondere der Westen Deutschlands sowie die angrenzenden Regionen Frankreichs, Luxemburgs und Belgiens betroffen. In diesem Gebiet befinden sich die Standorte der Atomkraftwerke Tihange in Belgien sowie Cattenom und Chooz in Frankreich. Nach Kenntnis der Bundesregierung lagen die im angrenzenden Fluss an den drei Standorten während der Hochwassererlage maximal erreichten Wasserstände deutlich unter dem jeweiligen Bemessungswasserstand der Hochwasserschutzvorrichtungen.

Die deutschen Atomkraftwerke sind entsprechend den Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks gegen das standortspezifisch zu erwartende 10.000-jährliche Hochwasserereignis ausgelegt.

Während der Hochwasserlage im Juli 2021 blieb der Wasserstand der jeweiligen Gewässer deutlich unterhalb der Auslegung der jeweiligen Standorte der Atomkraftwerke mit Berechtigung zum Leistungsbetrieb.

Im Rahmen der Umsetzung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission im Nachgang zu Fukushima wurden Robustheitsreserven für alle deutschen Atomkraftwerke gegen ein 100.000-jähriges Hochwasser aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

20.000 Tonnen Uran lagern bei URENCO in Gronau

Noch immer verfügen die bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen über unbefristete Betriebsgenehmigungen und versorgen Atomkraftwerke in aller Welt mit nuklearem Brennstoff. In den USA will URENCO, der die Uranfabrik in Gronau gehört, in ihrer dortigen Anlage sogar die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 weiter auf zehn Prozent erhöhen. In Europa ist für die Lieferung an Kunden eine Anreicherung von maximal fünf Prozent erlaubt. Von der Bundesregierung erfuhr der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) auf Nachfrage, dass man im Bundesumweltministerium von solchen Aufrüstungs-Plänen an den europäischen URENCO-Standorten in Gronau, in Almelo (NL) und Capenhurst (GB) keine Kenntnis habe. Rund 20.000 Tonnen radioaktives Uran lagert derzeit in unterschiedlichen Verarbeitungsformen am westfälischen Standort in Gronau. Das Material ist nicht nur radioaktiv, sondern in einer chemischen Verbindung mit dem besonders ätzenden und explosiven Fluor.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen gefordert. Außerdem soll ein umfassendes Uran-Exportverbot sicherstellen, dass insbesondere auch die uralten und maroden Atomkraftwerke im grenznahen Gebiet zur Bundesrepublik nicht mehr mit Brennstoff versorgt werden können. Außerdem fordern Zdebel und DIE LINKE im Bundestag, dass URENCO nicht länger abgereichertes Uran nach Russland verschiebt, wo der größte Teil als Atommüll verbleibt. URENCO nennt das Wiederanreicherung, verschweigt aber, dass der Löwenanteil der Uranmengen als Atommüll in Russland verbleibt, statt möglichst sicher in der Bundesrepublik endgelagert wird.

Dokumentation:

Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4. August 2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/393 vom 29. Juli 2021
(Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:
Frage 7/393

„Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem teilweise deutschen
Urananreicherungskonzern URENCO neben den Planungen an dem Stand-
ort in den USA, eine Anreicherung des spaltbaren Anteils von Uran 235 auf
bis zu zehn Prozent zu betreiben (vgl. https://dserver.bundes-
tag.de/btd/19/294/1929449.pdf), weitere Absichten oder Pläne, die Anrei-
cherung an den Urenco-Standorten in den Niederlanden, in Großbritannien
oder Deutschland ebenfalls gegenüber den jetzt genehmigten Anreicherun-
gen zu erhöhen, und welche Mengen Uran lagern derzeit insgesamt am
Standort in Gronau (Bitte tabellarisch jeweils angeben, welche Mengen an-
gereichert, abgereichert oder im Naturzustand sind und in welcher Form
das Uran UF6, UO2, U3O8 etc. vorliegt)?“

Antwort

Der Bundesregierung sind keine konkreten Absichten oder Pläne der
URENCO Ltd. zu einer Erhöhung des Anreicherungsgrades gegenüber den
jetzigen Genehmigungen für die Anlagen im Vereinigten Königreich, den
Niederlanden oder Deutschland bekannt.

Entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung für die Urantrennanlage in
Gronau (UAG) darf Uran in der UTA-1 auf maximal 5 Gew.-% U 235 und
für ausschließlich interne Prozesse in der UTA-2 auf maximal 6 Gew.-% U
235 angereichert werden. Maximal auf 5 Gew.-% U 235 angereichertes
Uran darf an Kunden geliefert werden.

Signifikante Mengen an Uranoxid gibt es am deutschen Standort nicht. Mit
Stand vom 30.06.2021 lagern in der UAG folgende Mengen Uran:

  • abgereichertes Uranhexafluorid (Tails) 15.507 t
  • Uranhexafluorid im Naturzustand (Feed) 4.641 t
  • angereichertes Uranhexafluorid (Product) 477 t

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

Atomgefahren: LINKE begrüßt Uran-Export-Klage – Untätigkeit der CDU/CSU und SPD ist skandalös

„Die Exporte von Uran-Brennstoffen für marode Atomreaktoren in die Nachbarstaaten und darüber hinaus gehören endlich verboten. Die große Koalition von CDU/CSU und SPD wollte das in der zu Ende gehenden Legislaturperiode im Bundestag gesetzlich regeln, hat aber komplett versagt. Anträge der LINKEN und der Grünen, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endgültig stillzulegen, wurden von den Regierungsfraktionen, aber auch AfD und FDP im Bundestag abgelehnt. Daher begrüße ich sehr, dass der Druck für eine Abschaltung der Uranfabriken jetzt vom Umweltverband BUND durch eine Klage vor Gericht weiter erhöht wird.“ So Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Der Bundestagsabgeordnete aus Münster kritisiert: „Die Tatenlosigkeit von CDU und SPD in Sachen Uran-Export-Verbot ist skandalös. Längst hätte die Bundesregierung dafür sorgen müssen, dass Umweltverbände in die Lage versetzt werden, auch dann zu klagen, wenn Leben und Gesundheit der Menschen durch Atomanlagen in den Nachbarstaaten und Grenzregionen bedroht sind. Ein Gericht hatte dem BUND im Eilverfahren gegen eine Exportgenehmigung von Uranbrennstoff zum Betrieb des  maroden AKWs in Doel ein solches Klagerecht abgesprochen. Wir LINKEN wollen für die gesetzlichen Grundlagen sorgen, damit die Uran-Exporte aufhören und die Anlagen abgeschaltet werden.“

Zdebel verwies darauf, dass der Betrieb der Uranfabrik in Lingen ohnehin wirtschaftlich angeschlagen ist. Die Anlage ist nicht einmal zur Hälfte ausgelastet.

„Statt abzuschalten will der französische Eigentümer der Brennelementefabrik, die Framatome, aber nun sogar den russischen Konzern Rosatom-TVEL beteiligen und offenbar auch marode AKWs in Osteuropa versorgen. Zu dieser Beteiligung muss die Bundesregierung die Zustimmung verweigern“, fordert der Abgeordnete.

Kein Atommüll-Export: Bund beteiligt sich an Kosten für Atommüllentsorgung des sächsischen Forschungszentrums Rossendorf

Die Kosten für die Zwischen- und irgendwann mal spätere Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus der Atomforschungsanlage in Rossendorf/Sachsen wird der Bund zu 75 Prozent übernehmen. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen. Bislang hatte allein das Bundesland Sachsen diese Kosten zu tragen. Statt nach Russland sind die bestrahlen Brennelemente aus Rossendorf auf Anweisung des Bundesumweltministeriums in das Zwischenlager nach Ahaus (NRW) gebracht worden. In Russland wären den Sachsen keine weiteren Kosten entstanden, da eine Rücknahmeverpflichtung mit der ehemaligen Sowjetunion vereinbart war. Von den nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro wird Sachsen mit einem Anteil von 25 Prozent rund 15 Millionen Euro übernehmen. Das entspricht im Grundsatz auch den Aufteilungen zwischen Bund und Ländern bei anderen Atomforschungsanlagen in der Bundesrepublik. (Foto: MdB Zdebel vor dem Zwischenlager Ahaus)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion: „Diese neue Regelung geht zurück auf Beratungen der Endlager-Kommission, die das Thema im Rahmen eines Export-Verbots für hochradioaktiven Atommüll aus Garching, Jülich und auch Rossendorf debattiert hatte. Dabei hatte das Bundesland Sachsen auf die Kostenlage für Rossendorf verwiesen. Die Kommission hatte damals angeregt, dass der Bund wohlwollend eine Kostenbeteiligung des Bundes prüfen sollte. Insofern ist die jetzige Regelung, die Exporte von hochradioaktivem Atommüll ins Ausland unterbindet, vertretbar. Daran, dass die gesamte Atommüllentsorgung auch in Deutschland auf den Prüfstand gehört, ändert sich aber leider nichts.“

×