Atomkraftwerke und Flutkatastrophe

Während das Umweltinstitut in München angesichts der jüngsten Hochwasserkatastrophe in der Grenzregion zwischen Frankreich, Belgien und der Bundesrepublik auf Risiken für den Betrieb der Atomanlagen in den betroffenen Gebieten hinweist, sieht die Bundesregierung laut der Antwort auf einen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) keine Probleme.

Auch wenn die Hochwassersituation vor allem rund um das belgische AKW Tihange nach Aussagen der Bundesregierung nicht kritisch war. Die zunehmenden Katastrophen zeigen, dass immer neue und nicht vorhergesehene Auswirkungen mit schlimmsten  Folgen eintreten können. Grund zu Beruhigung ist das mit Blick auf die auch sonst störanfälligen Atomanlagen und deren Katastrophenpotential nicht. Sicherheit gibt es nur, wenn diese Atommeiler abgeschaltet werden“, so Hubertus Zdebel.

Dokumentation: Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4.8.2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/392 vom 29. Juli 2021 (Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:

Frage 7/392

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der jüngsten Flutkatastrophe in Westdeutschland und den angrenzenden Nachbarländern hinsichtlich der Konsequenzen (Auswirkungen/ ergriffene Schutzmaßnahmen) für die dort  befindlichen Nuklearanlagen, und gibt es Anhaltspunkte, die zu weiteren Prüfungen auch mit Blick auf bundesdeutschen Atomanlagen führen?“

Antwort

Von den Starkniederschlägen und den daraus resultierenden Überflutungsereignissen im Juli 2021 waren insbesondere der Westen Deutschlands sowie die angrenzenden Regionen Frankreichs, Luxemburgs und Belgiens betroffen. In diesem Gebiet befinden sich die Standorte der Atomkraftwerke Tihange in Belgien sowie Cattenom und Chooz in Frankreich. Nach Kenntnis der Bundesregierung lagen die im angrenzenden Fluss an den drei Standorten während der Hochwassererlage maximal erreichten Wasserstände deutlich unter dem jeweiligen Bemessungswasserstand der Hochwasserschutzvorrichtungen.

Die deutschen Atomkraftwerke sind entsprechend den Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks gegen das standortspezifisch zu erwartende 10.000-jährliche Hochwasserereignis ausgelegt.

Während der Hochwasserlage im Juli 2021 blieb der Wasserstand der jeweiligen Gewässer deutlich unterhalb der Auslegung der jeweiligen Standorte der Atomkraftwerke mit Berechtigung zum Leistungsbetrieb.

Im Rahmen der Umsetzung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission im Nachgang zu Fukushima wurden Robustheitsreserven für alle deutschen Atomkraftwerke gegen ein 100.000-jähriges Hochwasser aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

20.000 Tonnen Uran lagern bei URENCO in Gronau

Noch immer verfügen die bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen über unbefristete Betriebsgenehmigungen und versorgen Atomkraftwerke in aller Welt mit nuklearem Brennstoff. In den USA will URENCO, der die Uranfabrik in Gronau gehört, in ihrer dortigen Anlage sogar die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 weiter auf zehn Prozent erhöhen. In Europa ist für die Lieferung an Kunden eine Anreicherung von maximal fünf Prozent erlaubt. Von der Bundesregierung erfuhr der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) auf Nachfrage, dass man im Bundesumweltministerium von solchen Aufrüstungs-Plänen an den europäischen URENCO-Standorten in Gronau, in Almelo (NL) und Capenhurst (GB) keine Kenntnis habe. Rund 20.000 Tonnen radioaktives Uran lagert derzeit in unterschiedlichen Verarbeitungsformen am westfälischen Standort in Gronau. Das Material ist nicht nur radioaktiv, sondern in einer chemischen Verbindung mit dem besonders ätzenden und explosiven Fluor.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen gefordert. Außerdem soll ein umfassendes Uran-Exportverbot sicherstellen, dass insbesondere auch die uralten und maroden Atomkraftwerke im grenznahen Gebiet zur Bundesrepublik nicht mehr mit Brennstoff versorgt werden können. Außerdem fordern Zdebel und DIE LINKE im Bundestag, dass URENCO nicht länger abgereichertes Uran nach Russland verschiebt, wo der größte Teil als Atommüll verbleibt. URENCO nennt das Wiederanreicherung, verschweigt aber, dass der Löwenanteil der Uranmengen als Atommüll in Russland verbleibt, statt möglichst sicher in der Bundesrepublik endgelagert wird.

Dokumentation:

Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4. August 2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/393 vom 29. Juli 2021
(Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:
Frage 7/393

„Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem teilweise deutschen
Urananreicherungskonzern URENCO neben den Planungen an dem Stand-
ort in den USA, eine Anreicherung des spaltbaren Anteils von Uran 235 auf
bis zu zehn Prozent zu betreiben (vgl. https://dserver.bundes-
tag.de/btd/19/294/1929449.pdf), weitere Absichten oder Pläne, die Anrei-
cherung an den Urenco-Standorten in den Niederlanden, in Großbritannien
oder Deutschland ebenfalls gegenüber den jetzt genehmigten Anreicherun-
gen zu erhöhen, und welche Mengen Uran lagern derzeit insgesamt am
Standort in Gronau (Bitte tabellarisch jeweils angeben, welche Mengen an-
gereichert, abgereichert oder im Naturzustand sind und in welcher Form
das Uran UF6, UO2, U3O8 etc. vorliegt)?“

Antwort

Der Bundesregierung sind keine konkreten Absichten oder Pläne der
URENCO Ltd. zu einer Erhöhung des Anreicherungsgrades gegenüber den
jetzigen Genehmigungen für die Anlagen im Vereinigten Königreich, den
Niederlanden oder Deutschland bekannt.

Entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung für die Urantrennanlage in
Gronau (UAG) darf Uran in der UTA-1 auf maximal 5 Gew.-% U 235 und
für ausschließlich interne Prozesse in der UTA-2 auf maximal 6 Gew.-% U
235 angereichert werden. Maximal auf 5 Gew.-% U 235 angereichertes
Uran darf an Kunden geliefert werden.

Signifikante Mengen an Uranoxid gibt es am deutschen Standort nicht. Mit
Stand vom 30.06.2021 lagern in der UAG folgende Mengen Uran:

  • abgereichertes Uranhexafluorid (Tails) 15.507 t
  • Uranhexafluorid im Naturzustand (Feed) 4.641 t
  • angereichertes Uranhexafluorid (Product) 477 t

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

Atomgefahren: LINKE begrüßt Uran-Export-Klage – Untätigkeit der CDU/CSU und SPD ist skandalös

„Die Exporte von Uran-Brennstoffen für marode Atomreaktoren in die Nachbarstaaten und darüber hinaus gehören endlich verboten. Die große Koalition von CDU/CSU und SPD wollte das in der zu Ende gehenden Legislaturperiode im Bundestag gesetzlich regeln, hat aber komplett versagt. Anträge der LINKEN und der Grünen, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endgültig stillzulegen, wurden von den Regierungsfraktionen, aber auch AfD und FDP im Bundestag abgelehnt. Daher begrüße ich sehr, dass der Druck für eine Abschaltung der Uranfabriken jetzt vom Umweltverband BUND durch eine Klage vor Gericht weiter erhöht wird.“ So Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Der Bundestagsabgeordnete aus Münster kritisiert: „Die Tatenlosigkeit von CDU und SPD in Sachen Uran-Export-Verbot ist skandalös. Längst hätte die Bundesregierung dafür sorgen müssen, dass Umweltverbände in die Lage versetzt werden, auch dann zu klagen, wenn Leben und Gesundheit der Menschen durch Atomanlagen in den Nachbarstaaten und Grenzregionen bedroht sind. Ein Gericht hatte dem BUND im Eilverfahren gegen eine Exportgenehmigung von Uranbrennstoff zum Betrieb des  maroden AKWs in Doel ein solches Klagerecht abgesprochen. Wir LINKEN wollen für die gesetzlichen Grundlagen sorgen, damit die Uran-Exporte aufhören und die Anlagen abgeschaltet werden.“

Zdebel verwies darauf, dass der Betrieb der Uranfabrik in Lingen ohnehin wirtschaftlich angeschlagen ist. Die Anlage ist nicht einmal zur Hälfte ausgelastet.

„Statt abzuschalten will der französische Eigentümer der Brennelementefabrik, die Framatome, aber nun sogar den russischen Konzern Rosatom-TVEL beteiligen und offenbar auch marode AKWs in Osteuropa versorgen. Zu dieser Beteiligung muss die Bundesregierung die Zustimmung verweigern“, fordert der Abgeordnete.

Kein Atommüll-Export: Bund beteiligt sich an Kosten für Atommüllentsorgung des sächsischen Forschungszentrums Rossendorf

Die Kosten für die Zwischen- und irgendwann mal spätere Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus der Atomforschungsanlage in Rossendorf/Sachsen wird der Bund zu 75 Prozent übernehmen. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen. Bislang hatte allein das Bundesland Sachsen diese Kosten zu tragen. Statt nach Russland sind die bestrahlen Brennelemente aus Rossendorf auf Anweisung des Bundesumweltministeriums in das Zwischenlager nach Ahaus (NRW) gebracht worden. In Russland wären den Sachsen keine weiteren Kosten entstanden, da eine Rücknahmeverpflichtung mit der ehemaligen Sowjetunion vereinbart war. Von den nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro wird Sachsen mit einem Anteil von 25 Prozent rund 15 Millionen Euro übernehmen. Das entspricht im Grundsatz auch den Aufteilungen zwischen Bund und Ländern bei anderen Atomforschungsanlagen in der Bundesrepublik. (Foto: MdB Zdebel vor dem Zwischenlager Ahaus)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion: „Diese neue Regelung geht zurück auf Beratungen der Endlager-Kommission, die das Thema im Rahmen eines Export-Verbots für hochradioaktiven Atommüll aus Garching, Jülich und auch Rossendorf debattiert hatte. Dabei hatte das Bundesland Sachsen auf die Kostenlage für Rossendorf verwiesen. Die Kommission hatte damals angeregt, dass der Bund wohlwollend eine Kostenbeteiligung des Bundes prüfen sollte. Insofern ist die jetzige Regelung, die Exporte von hochradioaktivem Atommüll ins Ausland unterbindet, vertretbar. Daran, dass die gesamte Atommüllentsorgung auch in Deutschland auf den Prüfstand gehört, ändert sich aber leider nichts.“

Aufrüstung ziviler Atomenergie: Teilweise deutscher Brennstoffkonzern erhöht Urananreicherung

Der zu einem Drittel deutsche Urankonzern URENCO rüstet seine Brennstoffversorgung für Atomkraftwerke auf. Das bestätigt die Bundesregierung auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). In der von URENCO betriebenen Anreicherungsanlage in den USA soll statt bisher 5,5 Prozent des spaltbaren Isotops Uran-235 nunmehr künftig eine Anreicherung auf bis zu zehn Prozent erfolgen. Damit sollen herkömmliche und immer ältere Atomreaktoren ausgestattet werden. Damit werden die Sicherheitsmargen weiter belastet. Eine entsprechende Genehmigung hat URENCO in den USA beantragt. (Frage und Antwort sie unten im Wortlaut.)

Eine weitere Erhöhung der Urananreicherung auf knapp unterhalb des atomwaffenfähigen Anreicherungsgrad von 20 Prozent, wie URENCO vor einiger Zeit angekündigt hatte, ist nach Angaben der Bundesregierung „absehbar“ nicht vorgesehen. Der Grund: Die US-Regierung hat die Herstellung des als HALEU bezeichneten Uran-Brennstoffes vorerst an ein US-Unternehmen vergeben. America-First gilt in der Atom(waffen)politik auch unter der Regierung Biden.

Zum Hintergrund: Um angesichts des Kostendrucks durch die erneuerbaren Energien die Abschaltung von Atomkraftwerken zu verhindern, versuchen Atomkonzerne und Regierungen derzeit, die Wirtschaftlichkeit der herkömmlichen Atomreaktoren zu erhöhen. Dazu gehört auch der Brennstoff. Je höher die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 in dem Brennstoff, desto mehr Strom könnte erzeugt werden, weil die Abstände zwischen den Brennelemente-Wechseln erhöht werden könnten. Allerdings werden auch die Sicherheitsgrenzen der meist älteren Atommeiler verringert. Der Einsatz erhöhter Anreicherungen hat erhebliche Auswirkungen sowohl für den Betrieb, aber auch für die Zwischen- und Endlagerung der nach dem Reaktoreinsatz anfallenden hochradioaktiven Abfälle. In Russland und den USA, aber auch in anderen Staaten wird intensiv untersucht, mit höheren Uran-Anreicherungen die vorhandenen Atomreaktoren am Netz zu halten.

Der erwähnte neuartige Brennstoff HALEU, bei dem eine Anreicherung auf bis zu 19,75 Uran235 und damit nur knapp unter der als atomwaffenfähig geltenden Schallmauer von 20 Prozent erfolgen soll, ist weltweit für neue Reaktormodelle vorgesehen. Weltweit wird intensiv an mobilen und kleineren Reaktoren geforscht, um dezentrale Atomenergie für Strom und Wärme bereit zu stellen, – entweder für Militär-Basen und Kriegseinsätze oder auch für Rohstoffförderung in abgelegenen Regionen. Noch ist offen, ob die Forschung für solche neuartigen Reaktoren erfolgreich sein wird. Doch um das zu testen, braucht es diese höher angereicherten Uranbrennstoffe.

Auch URENCO will an diesem Geschäft teilhaben und ist selbst an der Entwicklung einer Uran-Batterie beteiligt. Dabei hätte der Konzern, an dem E.on und RWE gemeinsam ein Drittel der Anteile halten und bei dem die Bundesregierung eine Kontrollfunktion gemeinsam mit Großbritanien und den Niederlanden ausübt, in den USA seine Anreicherungsfähigkeiten gern auf fast 20 Prozent erhöht, um das neuartige HALEU herzustellen. Doch die USA haben sich vorest entschieden, diesen Brennstoff in ausschließlich us-amerikanischen Unternehmen herzustellen.

  • Die deutschen Uranfabrik der URENCO steht in Gronau und ist, wie eine weiterer Uranfabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Alle Informationen zum Thema Uranfabriken auf dieser Seite

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021
Frage Nr. 297 (Siehe auch hier im Protokoll (PDF) Frage Nr. 60)

Frage MdB Hubertus Zdebel: Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der aktuelle Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (wie beispielsweise Genehmigung, Aufstellung oder Einrichtung der Zentrifugen; siehe auch Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?

Antwort Andreas Feicht, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Urananreicherungsanlage von Urenco in den USA hat eine Genehmigung für die
Anreicherung von Uran mit bis zu 5,5 Prozent des Isotops Uran-235. Für diese Anlage
beantragt das Unternehmen derzeit eine Genehmigung für einen Anreicherungsgrad
von bis zu zehn Prozent. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist absehbar keine Herstellung von HALEU vorgesehen.

×