Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der BGZ

Mit einer Kleinen Anfrage hat Hubertus Zdebel (DIE LINKE) sich bei der Bundesregierung über die „Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH“ (BGZ) erkundigt. Wo lagern bei der BGZ welche Abfälle und welche Kosten sind damit verbunden, wollte Zdebel wissen. Die jetzige Anfrage ergänzt Informationen zu diesen Abfällen bei der BGZ, die bereits im Juli erhoben wurden. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung aus dem Jahr 2017 ist ab einem bestimmten Punkt allein die BGZ an zahlreichen Atommüll-Standorten für die radioaktiven Abfälle verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt dann nur noch über den Staat, nicht mehr über die AKW-Betreiber bzw. die Abfallerzeuger.

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit den Stimmen der Grünen 2017 eine Neuregelung der Atommüllentsorgung vorgenommen und die Atomkonzerne gegen eine Einmal-Zahlung aus der weiteren Kostenhaftung komplett entlassen. Weitere Konzerne, wie z.B. Siemens, wollen ebenfalls von dieser Haftung befreit werden. Dazu laufen offenbar noch Gespräche.

Mit einer einmaligen Zahlung von rund 24 Mrd. Euro für alle Arten Atommülllagerung an den neuen staatlichen Entsorgungsfonds (KENFO) sind die AKW-Betreiber nach der Übergabe dieser Abfälle an die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jeglicher Verantwortung enthoben. Künftige Kostensteigerungen, die der KENFO nicht über Zinsgeschäfte erwirtschaften kann, würden dann durch weitere Steuermittel aufgebracht werden müssen.

In der Vergangenheit ist es im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der leicht- und mittelaktiven Abfälle immer wieder zu erheblichen Probleme gekommen (marode Fässer, Blähfasser, Rostfässer etc.), die kostenintensive Neuverpackungen erforderlich machten. Dadurch wurden auch zusätzliche Tätigkeiten mit den radioaktiven Abfällen erforderlich. Ob eine Endlagerung dieser Atomabfälle im geplanten Schacht Konrad erfolgen wird, ist weiterhin unklar. Mehrfach wurde eine Inbetriebnahme verschoben. Derzeit ist von 2027 die Rede.

Allerdings haben Umweltverbände in Niedersachsen mit großer regionaler Unterstützung jüngst einen Widerruf der bestehenden Genehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium gefordert und Klage angekündigt, wenn das nicht erfolgt.

Von jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz bestärkt, erwarten die Verbände auch im Fall Schacht Konrad ein positives Urteil, weil der Langzeitsicherheitsnachweis erhebliche Mängel aufweise und der Schutz künftiger Generationen damit unzureichend sei. Außerdem entspreche das Endlager längst nicht mehr dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Mehr Informationen dazu auf z.B. auf dieser Seite der AG Schacht Konrad.

Weil im Schacht Konrad alles schief läuft, hat die Bundesregierung vor einiger Zeit ein zusätzliches bundesweites Zwischenlager „erfunden“. In einer Nacht- und Nebelaktion  unter Ausschuss der Öffentlichkeit hatte sie schließlich Würgassen als Standort für dieses vermeintliche Bereitstellungslager auserkoren. Sollte Konrad scheitern, könnte Würgassen zu einem neuen bundesweiten Dauer-Atommüllzentrum werden. Aber auch im Normalbetrieb soll es dienen, die maximale radioaktive Einlagerungsmenge für Konrad zu optimieren, um an die Genehmigungsgrenzwerte maximal heranzukommen.

Doch selbst wenn das irgendwann stattfinden würde. Runde 300.000 Kubikmeter dieser leicht- und mittelradioaktiven Abfälle können noch hinzukommen, wenn die Rückholung des Atommülls aus der ASSE gelingt und die Uranschiebereien bei der Uranfabrik in Gronau endlich beendet würden. Für diese Mengen gibt es bislang keine ernsthaften Planungen, wo sie dauerhaft gelagert werden sollten.

Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung und das Standortauswahlgesetz (für hochradioaktiven Atommüll) sagen lediglich lapidar, dass geprüft werde, ob die weiteren leicht- und mittelaktiven Abfälle möglicherweise am zu findenden Standort für den hochaktiven Müll eingelagert werden könnten. Aber: Bei der laufenden Suche finden diese Abfälle eigentlich keine Beachtung.

Statt Sicherheit: Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Behörden vor Gericht

Absurder geht immer: Die staatliche Atommüll-Entsorgungsgesellschaft in Jülich (JEN) klagt vor Gericht gegen das staatliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob Uran-Brennelemente-Kugeln und möglicherweise über 150 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll in die USA exportiert werden dürfen. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hatte das JEN laut Antwort der Bundesregierung in erster Instanz vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Erfolg. BAFA hat Berufung beantragt. Anlass der Klage war ein Antrag des JEN, 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugel mit hochangereichertem Uran zu Versuchszwecken in die USA zu exportieren. Damit sollen Verfahren geprüft worden, den in Jülich unzureichend sicher gelagerten hochradioaktivem Atommüll aufzubereiten.

Bundes- und NRW-Landesbehörden streiten seit Jahren über den Umgang mit dem brisanten Material, das derzeit in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich unzureichend gesichert zwischengelagert ist. Beteiligt an dem unsäglichen Streit sind die Bundesministerium für Forschung und das Bundesumweltministerium sowie Ministerium im Bundesland NRW. Die die Betreibergesellschaft JEN ist zu 100 Prozent im staatlichen Eigentum. JEN hatte einen Antrag beim BAFA gestellt und eine Transportgenehmigung beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt. Der Transportantrag wurde zurückgezogen. Der Streit vor Gericht dauert an.

Der Umgang mit dem hochradioaktiven Material aus dem kommerziell genutzten Thorium-Reaktor AVR in Jülich ist skandalös. Seit 2014 fehlt die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung der Atomabfälle. Das Land NRW hatte die umgehende Räumung angeordnet, weil der Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit nicht gegeben ist. Die Betreiber wollen den Atommüll am liebsten in die USA exportieren. Dort soll das brisante und hochangereicherte Atommaterial wieder aufgearbeitet werden. Das wäre eigentlich illegal und ist laut Atomgesetz verboten. Um dieses Verbot zu umgehen, behaupten Betreiber und teilweise auch das Bundesforschungsministerium und Landesbehörden in NRW, es handelte sich beim AVR um einen Forschungsreaktor. Zu Forschungszwecken wären dann Exporte in die USA evt. möglich. Das BMU hält das bislang nicht für zulässig und hatte zuletzt ein weitere Zwischenlagerung in Ahaus als „schnellste Lösung“ bezeichnet. Und immer noch in der Prüfung ist, ob ein neues Zwischenlager in Jülich gebaut werden könnte.

DIE LINKE hatte sich in den letzten Jahren mehrfach gegen einen US-Export und gegen Atomtransporte nach Ahaus ausgesprochen und den Neubau einer Lagerhalle in Jülich gefordert und entsprechende Anträge im Bundestag gestellt.

Dokumentation: Frage 9/248, MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: 

„Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand bzw. Ergebnisse
der Prüfung, ob es zulässig wäre, die abgebrannten Brennelemente aus dem
Betrieb des kommerziell zur Stromerzeugung genutzten AVR Jülich nach
geltendem bundesdeutschen Recht in die USA zu exportieren, und welche
weiteren Prüfungs-Ergebnisse liegen inzwischen vor, die zu einer Klärung
der Frage führen, wo die weitere Lagerung (neben der Prüfung eines Exports
in die USA: Transport ins ZL Ahaus, Neubau einer ZL-Halle in Jülich
oder Nachrüstung der bestehenden Halle) dieser Brennelemente künftig erfolgt
(siehe dazu z.B. Antwort der Bundesregierung auf die die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1385)?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, Mitglied des Deutschen Bundestages, 20.September 2021:

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH hatte im
Jahr 2018 Klage gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung
von 33 unbestrahlten Brennelementen in die USA erhoben. Diese sollten
ursprünglich in einem Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor auf dem
heutigen Betriebsgelände der Klägerin, der von der Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich betrieben wurde, eingesetzt werden.

Die Klägerin betreibt den Rückbau der Nuklearanlagen am Standort Jülich
und die Entsorgung der angefallenen und noch anfallenden radioaktiven
Abfälle, insbesondere von rund 288.000 bestrahlten („abgebrannten“)
Brennelementen des AVR-Reaktors. Das BAFA hatte in seinem Vortrag auf
diese Bezug genommen und vorgetragen, das Exportverbot nach § 3 Abs. 6
Atomgesetz gelte in diesem Fall auch für die 33 unbestrahlten Brennelemente,
da deren Ausfuhr ausschließlich der Vorbereitung der Ausfuhr der
rund 288.000 bestrahlten Brennelemente insgesamt dienen solle.

Der Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt a.
M. vom 20. November 2020 stattgegeben, d. h. das BAFA wurde verpflichtet,
die Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
das BAFA gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung
gestellt hat.

Die Zulässigkeit einer Ausfuhr der rund 288.000 bestrahlten Brennelemente
wurde in dem Verfahren vom VG Frankfurt a. M. als nicht entscheidungsrelevant
offen gelassen und somit nicht abschließend geklärt.

Zu der Frage der weiteren Lagerung gilt, dass für die drei Optionen (Verbringung
ins Behälterzwischenlager Ahaus (BZA), Rückführung in die USA
sowie Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich) zur Entfernung der
abgebrannten Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager weiterhin die
notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch das Verfahren für eine
Neugenehmigung des bestehenden Lagers ist noch nicht abgeschlossen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen (MWIDE), sieht
zum jetzigen Zeitpunkt keine der Optionen als unmittelbar umsetzbar an.

Uran aus Gronau von und nach Russland

Zuletzt in den Jahren 2019 und 2020 hat der dreistaatliche Atomkonzern URENCO mit Sitz in Gronau insgesamt 12.000 Tonnen abgereicherten Uran-Müll nach Russland entsorgt. Auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt mit, dass sie keine Kenntnis habe, dass das Unternehmen weitere Exporte dieser Art von Gronau nach Russland plane. Große Teile des Urans – welches sonst in Deutschland als Atommüll entsorgt werden müssten – verbleiben in Russland. Ob es zu Rücktransporten des angeblich in Russland zur Wiederanreicherung gelieferten Materials gekommen ist, kann die Bundesregierung nicht sagen, weil diese nicht gesondert erfasst werden. Ohne konkrete Mengen zu nennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung an den MdB Zdebel aber: „Nach Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen des genannten Anreicherungsvertrages aus der Urenco-Anlage in Deutschland nach Russland gelieferte UF6-Tails entweder als Natururan oder angereichertes Uran in jeweils äquivalenter Menge an die Urenco zurückgeliefert.“

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind vom Atomausstieg bis heute ausgenommen und verfügten über unbefristete Genehmigungen.

Dokumentation:

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat September 2021
Frage Nr. 195 (Siehe hier als PDF)

Frage:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante oder bereits vereinbarte Verträge zur Wiederanreicherung von abgereichertem Uran (bitte die Uranmenge angeben) zwischen der Urananreicherungsgesellschaft URENCO und ausländischen Unternehmen, und jeweils welche Mengen wieder-angereichertes Uran sind von ausländischen Anlagen in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland an die URENCO-Anlage in Gronau zurückgeliefert worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 127 auf Bundestagsdrucksache 19/20374)?

Antwort: Andreas Feicht, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 17. September 2021:

Im Jahr 2018 hat Urenco Limited, die Muttergesellschaft der Urenco Deutschland GmbH (UD), nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anreicherungsvertrag mit der Firma TENEX abgeschlossen. Auf Basis dieses Vertrags wurden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. 6.000 Tonnen abgereichertes Uran (Tails) in Form von Uranhexafluorid (UF6) aus der Anlage in Gronau zur Wiederanreicherung an die Vertriebstochter von TENEX in die Russische Föderation geliefert. (Hinweis: 12.000 Tonnen U entsprechen rd. 17.750  Tonnen UF6.) Derzeit plant das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren Exporte abgereicherten Urans aus Gronau.

Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, welche Mengen wieder-angereichertes Uran von ausländischen Anlagen in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland an die Urenco-Anlage in Gronau zurückgeliefert worden sind. Bei den Einfuhren von angereichertem Uran wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht erfasst, ob es sich um erstmals angereichertes oder wiederangereichertes Uran handelt. Nach Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen des genannten Anreicherungsvertrages aus der Urenco-Anlage in Deutschland nach Russland gelieferte UF6-Tails entweder als Natururan oder angereichertes Uran in jeweils äquivalenter Menge an die Urenco zurückgeliefert.

Atomenergie und URENCO-Uran: Wachsende zivil-militärische Grauzone

Auf Anfrage von Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bestätigt die Bundesregierung, dass der teilweise deutsche Uran-Konzern URENCO die us-amerikanische Tennessee Valley Authority (TVA) mit Brennstoff für deren Atomkraftwerke (AKW) beliefert. Nach Angaben der Bundesregierung soll das URENCO-Uran aber nicht in dem TVA-AKW Watts Bar 1 eingesetzt werden, in dem Tritium für die Atomwaffen der USA hergestellt wird. Die Lieferungen mit angereichertem Uran zur Herstellung von Brennelementen für die anderen AKWs der TVA erfolgen vom URENCO-Standort in den USA. In der Bundesrepublik ist die URENCO-Fabrik in Gronau vom Atomausstieg ausgeschlossen. Die Urananreicherungstechnik unterliegt strengen Kontrollen, weil technisch ohne weiteres atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden könnte. (Frage und Antwort sind unten im Text dokumentiert.)

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Es ist schon bemerkenswert, dass die Bundesregierung uns hier auf eine Frage antwortet, die wir konkret gar nicht gestellt hatten. Das zeigt, wie sensibel die Uranlieferungen der URENCO in der Grauzone der zivil-militärischen Nutzung sind.

Der teilweise bundesdeutsche URENCO-Konzern mit seinen Uranfabriken in Gronau, USA, GB und NL ist auf die zivile Atomenergie zur Stromerzeugung verpflichtet. Die USA selbst weichen diese Grenzen auf, wenn in einem „zivilen“ AKW zur Stromerzeugung wie Watts Bar 1 militärisches Tritium für die Sprengkraftverstärkung ihrer Atombomben hergestellt wird. Die URENCO-Uranlieferungen für die anderen AKWs von TVA sind in gewisser Weise eine Art Beihilfe, da die USA derzeit über keine eigene nationale Urananreicherungstechnik verfügen und ihren verbliebenen Uran-Reserven daher schonen müssen. Mit den Uranlieferungen von URENCO werden die US-Uranreserven entlastet.“

URENCO selbst hatte vor einigen Jahren die Möglichkeit von Uranlieferungen für die TVA und einem Einsatz auch im Waffen-Reaktor Watts Bar 1 rechtlich prüfen lassen und war zu der Auffassung gekommen, dass der „Vertrag von Almelo“ und andere Vorschriften für den Betrieb der Urananreicherungsanlagen solche Lieferungen zulassen würden. Die Bundesregierung ist klaren Antworten des Abgeordneten Zdebel mehrfach ausgewichen, wollte keine Kenntnis von den Rechtsauffassung von URENCO haben, obwohl das in US-amtlichen Dokumenten nachzulesen ist.

Erst vor kurzem war auch bekannt geworden, dass URENCO die Urananreicherung in den USA auf knapp unter die Grenze zur Atomwaffenfähigkeit von 20 Prozent Anreicherung Uran235 bringen wollte. Weil sich die USA für einen anderen Lieferanten entschieden haben, hat URENCO das offenbar vorerst auf Eis gelegt. Allerdings wird die Anreicherung mit dem spaltbaren Uran 235 in den USA jetzt auf einen Anteil von 10 Prozent hochgefahren. Bislang darf URENCO maximal einen Anreicherung von 6 Prozent betreiben, aber nur bis zu 5 Prozent angereichertes Uran an Kunden verkaufen.

Dokumentation:

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Juli 2021
Frage Nr. 394, Antwort vom Berlin, 5. August 2021

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche Mengen angereicherten Urans sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen vier Jahren von dem teilweise deutschen Unternehmen
URENCO von einem seiner vier Standorte in den USA, den Niederlanden, der
Bundesrepublik oder Großbritannien an den US-amerikanischen AKW-Betreiber
Tennessee Valley Authority (TVA) oder einem von diesem Unternehmen
beauftragten Brennelementehersteller geliefert worden, und in welchen
Atomkraftwerken der TVA sind die aus diesen Uranlieferungen gefertigten
Brennelemente nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt worden?

Antwort; Andreas Feicht, Staatssekretär BMWi:

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat URENCO von seinem Standort in den USA in
den Jahren 2017 bis 2021 angereichertes Uran an Brennelementehersteller der
Tennessee Valley Authority (TVA) geliefert, nicht an die TVA direkt. URENCO USA hat
kein angereichertes Uran für Brennelemente für Block 1 des Kraftwerks Watts Barr
geliefert.

Von den drei Standorten der URENCO in Europa (in den Niederlanden, in Deutschland
und dem Vereinigten Königreich) ist kein angereichertes Uran für die TVA geliefert
worden.

Mit freundlichen Grüßen

Trauer um Ingrid Remmers

„Der Tod ist gewissermaßen eine Unmöglichkeit, die plötzlich zur Wirklichkeit wird.“  (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Landesgruppe NRW der Linken im Bundestag trauert um ihr Mitglied, die Abgeordnete Ingrid Remmers, die in der Nacht auf den 9. August 2021 verstorben ist. Wir trauern mit ihrer Familie und ihren Freund*innen um eine geschätzte Kollegin und Genossin, die nur 56 Jahre alt wurde. Sie hinterlässt eine Tochter und zwei Enkelkinder, die sie über alles liebte.

Aus einer Arbeiterfamilie in Ibbenbüren stammend hat Ingrid Remmers
zunächst eine Ausbildung als Bürokauffrau absolviert. Neben der
Familienarbeit als alleinerziehende Mutter hat sie auf dem zweiten
Bildungsweg das Abitur und ein Studium der Sozialwissenschaften
erfolgreich abgeschlossen. Sie gehörte 2004 zu den ersten Mitgliedern
der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG), deren
Landesvorstand sie von 2005-2007 angehörte. Dort hat sie ganz wesentlich
den Zusammenschluss mit der PDS zur Partei DIE LINKE mit vorbereitet,
deren stellvertretende Landesvorsitzende in NRW sie bis 2009 war.
In der 17. Wahlperiode gehörte sie erstmals dem Deutschen Bundestag an,
als Obfrau der LINKEN im Petitionsausschuss und Ko-Sprecherin unserer
Landesgruppe.

Anschließend kümmerte sie sich in der Gewerkschaft ver.di als
Gewerkschaftssekretärin vor allem um die Belange der Mitarbeiter*innen
im Landesstraßenbetrieb NRW. Folgerichtig übernahm sie in ihrer zweiten
Wahlperiode ab 2017 einen Sitz im Verkehrsausschuss des Bundestags und
wurde verkehrspolitische Sprecherin unserer Fraktion.

Ingrids Herz schlug immer für diejenigen, die nicht auf der Sonnenseite
des Lebens geboren sind. Tief in der Arbeiterklasse verwurzelt, war ihr
die enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Arbeitsloseninitiativen und
Sozialverbänden wichtig. In der Partei und in der Fraktion war sie stets
bereit, für ihre Inhalte zu streiten, aber auch immer fähig, tragfähige
Kompromisse auszuhandeln. Sie wird uns an vielen Stellen fehlen.

Trotz wiederholter Schicksalsschläge durch schwere Erkrankungen kämpfte
sie sich zurück ins Leben und arbeitete weiter am Ziel einer sozialen
und ökologischen Verkehrspolitik, die keinen zurücklässt.

Ihre Tapferkeit, ihr Mut und ihre Entschlossenheit werden uns weiter
Inspiration und Vorbild sein.

Wir sind tief erschüttert, dass sie all das, was sie noch vorhatte, nun
nicht mehr erleben wird. Uns wird sie unvergesslich in Erinnerung
bleiben, als zuverlässige, klassenbewusste und überaus engagierte
Genossin und Kollegin.

In tiefer Trauer

Matthias W. Birkwald
Sevim Dagdelen
Sylvia Gabelmann
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Niema Movassat
Alexander S. Neu
Friedrich Straetmanns
Kathrin Vogler
Sahra Wagenknecht
Hubertus Zdebel

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