Endlagersuche: So geht das nicht

Aus Anlass der bevorstehenden, rein virtuellen Teilgebiete-Konferenz zur Atommüll-Endlagersuche, kommentiert Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung beim laufenden Verfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll kann derzeit nicht gesprochen werden. Noch immer liegen viele geologische Daten gar nicht vor, der Bericht der bundeseigenen Endlagergesellschaft BGE enthält im Grunde nicht die für den Teilgebiete-Bericht geforderten Bewertungen und ist bestenfalls ein Zwischenbericht auf dem Weg zu einem Zwischenbericht.

Unter diesen Bedingungen dann noch eine Bürgerbeteiligung anzuordnen, die nur per Video erfolgt und vor dem Hintergrund der massiven Belastungen und Einschränkungen durch die Corona-Krise keine Grundlage für eine wirkliche Diskussion ist, – das kann nicht gut gehen und wird den Zielen des Standortauswahlgesetzes nicht gerecht. Die Behörde, das Atommüll-Bundesamt BASE, sollte endlich einsehen, dass es so nicht geht.

Ich war Mitglied der Endlager-Kommission. Meine Fraktion und ich haben das Standortauswahlgesetz abgelehnt, weil u.a. die Beteiligungsrechte in der jetzt laufenden ersten Phase der Endlagersuche für die Bürger*innen zu wenig stark im Gesetz verankert sind. Da war von Corona noch nicht die Rede.

Zu den neuen Mängeln kommen alte hinzu: Die Bürger*innen werden in dieser erste Früh-Phase nur angehört. Noch während sie beraten, werden die eigentlichen Entscheidungen, welche Regionen von den jetzt noch ausgewiesenen 54 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik übrig bleiben und dann oberirdisch erkundet werden sollen, von der BGE einfach weiter vorbereitet.

Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass die Atommüll-Bundesbehörde und die BGE endlich öffentlich erklären, wie sie die Mängel abstellen und eine tatsächlich gläserne Endlagersuche umsetzen. Denn das Gesetz regelt nur minimale Anforderungen.“

Illegale Uran-Exporte für marode AKWs? LINKE fordert Erklärungen vom BMU im Bundestag

Anti-Atom-Gruppen, darunter der BUND, haben Strafanzeige gestellt, weil möglicherweise rechtswidrig Uran-Brennstoff für belgische und schweizerische Uralt-Meiler von der Brenelemente-Fabrik in Lingen exportiert wurde. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE sorgen jetzt dafür, dass das Thema erneut im Umweltauschuss des Bundestages auf die Tagesordnung kommt. Eine entsprechende Berichtsforderung ist heute auf den Weg gebracht worden. Bereits in der nächsten Woche erwartet der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu dem möglicherweise rechtswidrigen vorgehen der zum französischen Atomkonzern Framatome gehörenden Uran-Fabrik Lingen.

Hintergrund: Während in der Bundesrepublik Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima bis Ende 2022 schrittweise abgeschaltet werden, bleiben die beiden Uran-Fabriken in Gronau und Lingen unbefristet in Betrieb. Sie stellen Uran-Brennstoffe für AKWs in aller Welt her. Darunter auch uralte und marode Reaktoren in unmittelbarer Nähe zur bundesdeutschen Grenze. Dazu zählen auch die Reaktoren z.B. in Tihange und Doel in Belgien. CDU/CSU und auch SPD haben immer wieder unterstrichen, dass die eine Stilllegung der Uranfabriken nicht durchführen wollen. Daher reagierte die Bundesregierung auf die massiven Proteste mit der Idee, Uran-Exporte aus den deutschen Uranfabriken zu begrenzen. Export in AKWs im Ausland, die ca. 170 Kilometer der der Grenze entfernt und älter als 30 Jahre sind, sollten nicht mehr beliefert werden dürfen. Ein Gesetzentwurf auf dem BMU hatte aber nur noch von Brennelementen gesprochen, die in Lingen hergestellt werden. Die Anlage in Gronau, in der die Anreicherung von Uran235 erfolgt, was für die Herstellung von Brennstoff unerläßlich ist, wurde ausgenommen. Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass dieses Gesetzesvorhaben aber in dieser Legislatur nicht mehr umgesetzt wird.

Anti-Atom-Gruppen hatten wegen der Tatenlosigkeit der Bundesregierung im letzten Jahr die Exportgenehmigungen beklagt. Ende des letzten Jahres erreichten die juristischen Auseinandersetzungen einen Höhepunkt, denn die erteilten Genehmigungen verloren ihren „Sofortvollzug“. Ohne den – kein Export. So wie es derzeit aussieht, haben die Betreiber der Uranfabrik Lingen die Sachlage bereits im Dezember ignoriert. Und obwohl es in der Folge Proteste und auch Hinweise der BAFA gab, wurden weitere Exporte nach Belgien durchgeführt.

Mit dieser Fragestellung haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE einen Bericht des Bundesumweltministeriums für die nächste (nicht-öffentliche) Sitzung des Umweltausschusses eingefordert:

„Bericht über die Kenntnisse des BMU zu möglicherweise rechtswidrigen Exporten von Uran-Brennelementen von der Uranfabrik der ANF Lingen im Dezember in die Schweiz und im Januar nach Belgien sowie Darstellung aller seit Dezember unternommenen Maßnahmen zur Aufklärung durch das Ministerium und Darstellung aller Kontakte und Gespräche in dieser Angelegenheit mit den Betreibern sowie dem für die Ausfuhrgenehmigung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie einer Bewertung, der möglichen juristischen Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich aufsichtlicher oder atomrechtlicher Konsequenzen gegenüber dem Betreiber bzw. der BAFA. Zudem bitten wir um Auskunft, ob und welche Anträge oder Kenntnisse über vergleichbare Exportanträge aus Lingen und Gronau vorliegen, die vergleichbar mit diesen Vorgängen sind.“

Rechtswidrige Uran-Exporte? Zdebel fragt Bundesregierung

Im Zusammenhang mit möglicherweise rechtswidrigen Uran-Exporten aus der Brennelemente-Fabrik der ANF Lingen für ein AKW in der Schweiz fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung auf, Stellung zu nehmen und ggfls. Maßnahmen gegen den Betreiber – das französische Unternehmen Framatome – einzuleiten. Die Uranfabrik in Lingen ist ebenso wie die Urananreicherung in Gronau vom Atomausstieg ausgenommen.

  • Zdebel hat eine Schriftliche Frage (siehe unten) auf den Weg gebracht, die nächste Woche beantwortet wird. Außerdem hat er eine Initiative gestartet, dass in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses das zuständige Ministerium über die Vorgänge um die Uran-Exporte und die möglichen Konsequenzen informieren soll und eine schriftlichen Vorab-Bericht gefordert. Ob das Thema auf die Tagesordnung kommt, ist noch offen.
  • Zum Vorgang siehe auch hier:Illegale Uran-Exporte für AKW-Betrieb?

Beide Uran-Anlagen beliefern weltweit Atommeiler mit Uran-Brennstoff. Auch solche Uralt-Reaktoren im benachbarten Ausland, die im Falle einer Katastrophe erhebliche Konsequenzen auch für Bundesbürger*innen hätte. Weil die Bundesregierung seit Jahren trotz einer Verabredung im Koalitionsvertrag nichts gegen derartige Uran-Exporte unternommen hat, haben Klagen von Anti-Atom-Gruppen und dem BUND einen vorläufigen Export-Stopp erreicht. Dennoch hat Framatome Brennelemente in die Schweiz exportiert. Die genauen Umstände will Zdebel jetzt aufgeklärt wissen.

Diese Schriftliche Frage an die Bundesregierung hat der MdB Zdebel gestellt:

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mit Blick auf laufende Klagen gegen Exporte von Uran-Brennstoffen in Nachbarstaaten über möglicherweise rechtswidrige Lieferungen von Brennelementen für schweizerische AKW durch die zu Framatome gehörende ANF Lingen, und wird die Bundesregierung, die ja selbst laut Koalitionsvertrag das Ziel einer rechtssicheren Unterbindung von derartigen Uran-Exporten verfolgt, darauf hinwirken, dass bis zur Klärung der möglicherweisen Rechtswidrigkeit dieser Exporte aus Lingen alle entsprechenden Uran-Exporte untersagt werden (Quellen: https://taz.de/Empoerung-ueber-Brennelement-Transport/!5743502/; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Zeilen 6694 ff. )?“

29.01.2021 – Veranstaltung: Atommüllland NRW und die Endlagersuche

Atommüllland NRW und die Endlagersuche – Gemeinsam mit Klaus Brunsmeier (BUND NRW) und Felix Ruwe (BI Kein Atommüll in Ahaus) informiert und diskutiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) am Freitag, 29. Januar 2021 ab 18.30 Uhr über hochradioaktiven Atommüll in NRW und die bundesweite Endlagersuche. Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Mitglied des Landesvorstands und atompolitische Sprecherin DIE LINKE. NRW)

Atomland NRW und die Atommüll-Endlager-Suche

Atomkraftwerke werden schrittweise abgeschaltet, aber was mit den radioaktiven Abfällen langfristig passieren soll, ist bis heute, 50 Jahre nach Beginn des „Atomzeitalters“ immer noch ungeklärt.In Nordrhein-Westfalen stehen die Atomruinen gescheiterter Allmachtsphantasien: In Kalkar sollte der Schnelle Brüter mit dem Atomwaffenstoff Plutonium Strom liefern, in Hamm-Uentrop wurde ein ebenfalls atombombentauglicher Reaktor nach nur wenig über einem Jahr Volllastbetrieb endgültig stillgelegt. Auch ein Prototyp in Jülich endete im Desaster. Milliardenverluste sind die Folge – und hochradioaktiver Atommüll, der bis heute in unsicheren Zwischenlagern verwahrt wird.

Jahrzehntelang hielt eine Riege aus Atompolitiker*innen und Atomwirtschaft Gorleben für das Nonplusultra einer Endlagerung. Beim jetzt angelaufenen Neustart bei der Endlagersuche hat die verantwortliche Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach
eingehender Prüfung mit einem Federstrich festgestellt: Untauglich!

In Jülich und in Ahaus wird nicht nur hochradioaktiver Atommüll zwischengelagert. Jetzt könnte der Norden von NRW (Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen) mit seinen Tonvorkommen laut BGE für ein unterirdisches Endlager in Frage kommen. In einem sogenannten „Zwischenbericht Teilgebiete“ hat die BGE alle Regionen anhand festgelegter Kriterien betrachtet und in einem ersten Auswahlschritt bundesweit alle diejenigen Gebiete benannt, in denen möglicherweisegeeignete Ton-, Granit- oder Salz-Vorkommen vorhanden sind. Das Münsterland, der Niederrhein und Ostwestfalen sind dabei.

Ab Februar wird – trotz der Einschränkungen und Belastungen durch die Corona-Pandemie – von der zuständigen Behörde der „Zwischenbericht Teilgebiete“ im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchgezogen. In drei jeweils mehrtägigen Videokonferenzen (Stand jetzt) sollen Vertreter*innen von Gebietskörperschaften und gesellschaftlichen Organisationen, Bürger*innen und Wissenschaftler*innen im Rahmen von im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien abprüfen können, ob das Vorgehen für die Suche nach einem Atommüllendlager sinnvoll und korrekt ist. Eine unglaubliche Herausforderung, denn es geht darum, den hochradioaktiven Atommüll für einen Zeitraum von einer Million Jahren von Mensch und Umwelt abgeschirmt unterirdisch zu verpacken.

Die Fehler, die in Gorleben gemacht wurden, sollen sich nicht wiederholen, so der staatliche Anspruch: Kann das nach derzeitigem Stand gelingen? Welche Probleme gibt es? Und wie steht es um ein mögliches Atommüll-Endlager im Norden von NRW?

Darüber werden am 29. Januar ab 18.30 Uhr im Rahmen einer ZOOM-Videokonferenz informieren und mir Ihnen und Euch diskutieren:

Klaus Brunsmeier – (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband NRW e.V.)
Felix Ruwe (Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus, e.V.)
Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus Münster und atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE

Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Mitglied des Landesvorstands und atompolitische Sprecherin DIE LINKE. NRW)

Linke scheitert mit Antrag Planungen für Exporte von Atommüll aus Jülich in die USA zu beenden

Die Vorbereitungen für einen Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem nach Störfällen stillgelegten AVR-Atomreaktor Jülich in die USA werden weiterhin mit staatlichen Millionenbeträgen vom Bund und von NRW finanziert. Ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Finanzierung dieser Planungen zu beenden, ist im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushaltsplanentwurfs für das Jahr 2021 an der Mehrheit der anderen Fraktionen gescheitert. Die Antworten des Bundesregierung auf Nachfragen der LINKEN zeigen, dass es trotz der Sicherheitsrisiken und fehlender atomrechtlicher Genehmigungen seit Jahren keine echten Fortschritte gibt, ohne dass die zuständigen Behörden eingreifen. (Die Fragen und Antworten unten im Text.)

Zuletzt hatte der staatliche Betreiber „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH“ (JEN) vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz ein Urteil erstritten, dass 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugeln aus dem AVR-Reaktor in die USA exportiert werden dürfen, um dort weitere Untersuchungen durchzuführen. Diese Exporte lehnt Hubertus Zdebel ab: „Der Atommüll ist in Deutschland erzeugt worden und darf nicht exportiert werden. Daher braucht es auch keine Forschung und Experimente in den USA, auf Kosten der Bürger*innen.“

Der hochaktive Atommüll lagert in Jülich ohne ausreichende Sicherheit. Aufgrund einer Weisung des Landes NRW muss der Betreiber das sogennannte „AVR-Behälterlager“ räumen, kommt aber seit Jahren zu keinen belastbaren Ergebnissen. Eine der verfolgten Optionen ist der Plan, den Atommüll in die USA zu exportieren. Statt gefährlicher Atomtransporte fordert die LINKE hingegen den Neubau eines verbesserten Zwischenlagers vor Ort.

Die Bundesregierung antwortete auf Fragen der Linksfraktion zum Einzelplan 30 (Bundesforschungsministerium) im im Berichterstattergespräch am 07. Oktober 2020.

Berichtsbitte Bundestagsfraktion DIE LINKE:

Bezug: Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die wesentlichen
Fortschritte bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen sowie den erwarteten Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2021“ (Haushaltsausschuss-Drucksache 19(8)6216)

Wir bitten um einen umfassenden und detaillierten Sachstandsbericht (der aussagekräftig und für Nicht-Expertinnen und -Experten nachvollziehbar und verständlich ist) über die
Maßnahmen, Tätigkeiten und Sachstände der einzelnen Optionen im Projekt „Räumung AVR-Behälterlager“ informiert und diese einzelnen Optionen auch jeweils mit den dafür geplanten Kosten benennt und die Maßnahmen benennt, die sowohl im laufenden Jahr sowie in 2021 erfolgen sollen. Dabei bitte darstellen Entwicklung und Stand der Dinge zu:

I. Genehmigungsrechtliche Situation der Lagerung der AVR-Behälter und geplante Maßnahmen, eine atomrechtliche Duldung oder neue Genehmigung zu erhalten,

II. Planung und Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort mit welchen konkreten Zeitzielen,

III. Export von frischen Brennelement-Kugeln zu Forschungszwecken als Vorbereitung für einen Export des Atommülls in die USA, Dabei darstellen, was genau zu welchen Zwecken auf welchem Weg exportiert werden soll und ob dazu bereits eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegt (mit welchem Ergebnis), ob die Transporte bereits stattgefunden haben oder wann sie stattfinden sollen.

IV. Transport der AVR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus mit Darstellung, wann ein Abtransport möglich sein kann und welche konkreten Prüfschritte (mit Zeitplan) erforderlich sind.

V. Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVR-Abfälle sowie Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge mitsamt der Kosten und wer diese zu tragen hat.

VI. Nachdem nun schon über Jahre eine Prüfung durch den Betreiber erfolgt, wie die bestehende Räumungsanordnung zur Herstellung atomrechtlicher Zwischenlager-Bedingungen gelöst werden kann: Bis wann ist eine Entscheidung vorgesehen und warum fordern die zuständigen staatlichen Landes- und Bundesbehörden den Betreiber nicht endlich auf, eine neue Lagerhalle vor Ort zu errichten?

Schriftliche Antworten der Bundesregierung:

Im Rahmen des Projektes „Räumung AVR-Behälterlager“ verfolgt die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Betreiberin zur Umsetzung der von der zuständigen Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), am 02.07.2014 erlassenen Räumungsanordnung die folgenden drei Optionen:

• Verbringung der Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus (sog. Ahaus-Option),
• Verbringung der Brennelemente in die USA zur dortigen schadlosen Verwertung (sog. USOption),
• Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich (sog. Neubau-Option).

Die von der JEN verfolgten Optionen sind Gegenstand eines dem MWIDE aufgrund der atomrechtlichen Räumungsanordnung vom 02.07.2014 vorgelegten und seither verfolgten Räumungskonzeptes.

Die JEN mbH wird als Zuwendungsempfängerin mit Bundesmitteln aus dem Einzelplan 30 und Landesmitteln bezüglich des Projektes „Räumung AVR-Behälterlager“ im Verhältnis 70:30 gefördert. Die Gesellschaftsanteile der JEN werden von der Bundesgesellschaft EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) gehalten; der Bund wird als Gesellschafter der EWN durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vertreten.

Die wesentlichen Maßnahmen, Tätigkeiten und Sachstände sowie Kosten zu den einzelnen Optionen im Projekt „Räumung AVR-Behälterlager“, werden – unter Nennung der relevanten (Genehmigungs-) Behörden bzw. sonstigen Akteure – zu den Fragen I. bis VI. dargestellt. Insbesondere zu den Fragen III. bis VI. verfügt das BMBF als Zuwendungsgeber der JEN mbH jedoch nur über begrenzte Erkenntnisse. Gerade Fragen zu Transportwegen, Details von Transportfahrzeugen oder relevanten Durchführungszeitpunkten sind dem BMBF als Zuwendungsgeber (z. T. aus Geheimschutzgründen) nicht oder allenfalls fragmentarisch bekannt.

Als Zuwendungsgeber ist das BMBF gehalten, der JEN mbH die für die atomrechtlich gebotene Umsetzung der Räumungsanordnung erforderlichen Finanzmittel bundesseitig rechtzeitig bereitzustellen. Welche Voraussetzungen hierfür im Einzelnen zu schaffen sind, unterliegt jeweils der Feststellung durch die atom- und strahlenschutzrechtlich zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Im Rahmen der nachgelagerten Verwendungsnachweisprüfung obliegt dem BMBF wiederum die Prüfung eines ggf. tatsächlich wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes durch die JEN.

Zu I. Genehmigungsrechtliche Situation der Lagerung der AVR-Behälter und geplante Maßnahmen, eine atomrechtliche Duldung oder neue Genehmigung zu erhalten, „Bestehendes AVR-Behälterlager“ Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstige Akteure

• Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE): Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung gem. § 6 Atomgesetz (AtG).

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Die JEN mbH hat einen Antrag auf eine Aufbewahrungsgenehmigung für die weitere Aufbewahrung der AVR-Brennelemente im AVR-Behälterlager für einen Zeitraum von neun Jahren gestellt. Zz. werden weitere erforderliche Unterlagen beim BASE eingereicht. Hierbei steht nach aktueller Auskunft der JEN mbH die Begutachtung von Nachweisen zum Lastfall Erdbeben im Mittelpunkt; darüber hinaus sind bereits eingereichte Unterlagen zu aktualisieren und an das zwischenzeitlich novellierte strahlenschutzrechtliche Regelwerk anzupassen.

Die bestehende atomrechtliche Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zur weiteren Aufbewahrung der Brennelemente im AVR-Behälterlager ist bis zu einer unverzüglichen Räumung des bestehenden AVR-Behälterlagers gültig.

Zu II. Planung und Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort mit welchen konkreten Zeitzielen, „Neubau Option“
Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• Forschungszentrum Jülich (FZJ): Hinsichtlich potentieller Neubauflächen betroffen.
• MWIDE NRW: Anordnungsbehörde der Räumungsanordnung, Atomaufsichtsbehörde.
• Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW): Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• RWE Power AG: Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• BASE: Genehmigungsbehörde für ein späteres § 6 AtG-Genehmigungsverfahren.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Die Genehmigungsunterlagen für eine Antragstellung nach § 6 AtG für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers für die Aufbewahrung der Behälter mit bestrahlten AVR-Brennelementen sind noch nicht fertiggestellt. Hierzu ist nach Angaben der JEN mbH der im Vorfeld einer Antragstellung zwischen den o. g. Akteuren eingeleitete Abstimmungsprozess zunächst noch weiter fortzuführen. Dabei gehe es darum, das potentiell für einen Zwischenlagerneubau in Betracht genommene Gelände für einen Neubau nutzbar zu machen; dies betreffe u.a. neben der vorrangigen Klärung eigentumsrechtlicher Fragen auch die Erarbeitung von Lösungen zur Berücksichtigung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange.

Zu III: Export von frischen Brennelement-Kugeln zu Forschungszwecken als Vorbereitung für einen Export des Atommülls in die USA, Dabei darstellen, was genau zu welchen Zwecken auf welchem Weg exportiert werden soll und ob dazu bereits eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegt (mit welchem Ergebnis), ob die Transporte bereits stattgefunden haben oder wann sie stattfinden sollen.

„US-Option (hier: unbestrahlte Brennelemente)“
Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Genehmigungen nach der sog. EU Dual-Use Verordnung Nr. 428/09 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie nach § 3 AtG.
• BASE: Genehmigungsbehörde für eine (spätere) Transportgenehmigung gem. § 4 AtG.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Die von der JEN mbH beantragte Genehmigung nach § 3 AtG zum Export von 33 unbestrahlten Brennelementen hat das BAFA noch nicht erteilt. Hierzu ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main ein Rechtsstreit der JEN gegen die Genehmigungsbehörde anhängig. Am 24. Juni 2020 hat die mündliche Verhandlung stattgefunden. Das Gericht hat in der Verhandlung weitere Schriftsätze bis zum 31. August 2020 erbeten, die auch eingereicht wurden. Ein Urteil ist bislang nicht ergangen. Anhand der unbestrahlten Brennelemente soll in den USA in der Savannah River Site (SRS) ein Behandlungsverfahren zur Ermöglichung einer ggf. späteren schadlosen Verwertung der bestrahlten Brennelemente aus Jülich weiterentwickelt werden.

Zu IV. Transport der AVR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus mit Darstellung, wann ein Abtransport möglich sein kann und welche konkreten Prüfschritte (mit Zeitplan) erforderlich sind.

„Ahaus-Option“

Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• BASE: Genehmigungsbehörde für das Transportgenehmigungsverfahren gem. § 4 AtG; zuständig für die Festsetzung der Deckungsvorsorge.
• Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ): Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus.
• BMF: Zuständig für die Ausreichung von Garantieurkunden des Bundes zum Nachweis der Deckungsvorsorge.
• BMBF: Zuständig für die Beantragung der Ausreichung der Garantieurkunden beim BMF zum Nachweis der Deckungsvorsorge.
• Behörden des Landes NRW: U.a. zuständig für die Sicherung der Transporte nach Ahaus.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Aufbewahrungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus, § 6 AtG:

Die Klagen der Stadt Ahaus und einer Privatperson beim OVG NRW in Münster, vom 12. Dezember 2017 gegen die bereits erteilte Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG (8.Änderungsgenehmigung) sind weiterhin anhängig und noch nicht entschieden worden.

Die JEN mbH hat mitgeteilt, dass nach ihrer Informationslage die in 2017 begonnenen und voraussichtlich bis 2023 andauernden Härtungs- und Nachrüstmaßnahmen am Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) grundsätzlich keinen Einfluss auf eine Annahmemöglichkeit der Behälter aus Jülich im TBL-A hätten.

Transportgenehmigungsverfahren, § 4 AtG:

Die seitens der JEN mbH beantragte Transportgenehmigung nach § 4 AtG wurde vom BASE noch nicht erteilt. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Verfahren die zwischenzeitlich novellierte SEWD-Richtlinie „Beförderung Kernbrennstoffe“ zur Anwendung kommt, sind zu deren Erfüllung nach Aussage der JEN noch weitere Arbeiten erforderlich, deren positiver Abschluss terminlich schwer zu prognostizieren sei.

BASE hat im März 2020 die Anforderungsgerechtigkeit der beantragten baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich bestätigt. Nach Auffassung der JEN kann erst, wenn das technische Sicherungskonzept ausreichend abgesichert ist, eine Fertigungsfreigabe für Trailer und Schutzhaube sowie weitere logistische Bausteine erfolgen. Im Übrigen liegen dem BMBF als Zuwendungsgeber der JEN mbH keine Erkenntnisse zu einem Zeitplan betreffend die genehmigungsrelevanten konkreten behördlichen Prüfschritte vor.

Im Hinblick auf eine spätere (Begleit-)Sicherung von Transporten sind vor einer Finalisierung konkreter Transportplanungen auch die Sicherheitsbehörden des Landes NRW rechtzeitig einzubeziehen.

Zu V. Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVR-Abfälle sowie Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge mitsamt der Kosten und wer diese zu tragen hat.

„Ahaus-Option & US-Option; Transportfahrzeuge/-konfiguration“

Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• BASE: Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Transportgenehmigung gem. § 4 AtG.
• DAHER Nuclear Technologies GmbH (DAHER): Vorgesehener Transporteur.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Dem BMBF als Zuwendungsgeber der JEN liegen keine detaillierten Kenntnisse zu Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVRBrennelemente sowie zur Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge vor. Diese Fragen sind Gegenstand laufender atomrechtlicher Genehmigungsverfahren.

Nach Angaben der JEN mbH ist die Fertigung der Zugmaschinen jedoch grundsätzlich abgeschlossen. Aktuell erfolgten spezielle Umrüstungen, deren Abnahme durch Behörde und Gutachter noch ausstünden. Spezifikationen der Zugmaschinen unterlägen der Geheimhaltung.

Die Kosten für die drei benötigten Zugmaschinen beliefen sich auf rd. 2,9 Mio. € zuzüglich behördlicher Abnahmekosten. Zusätzlich zu den Zugmaschinen würden für den Transport
Tieflader benötigt, deren Kosten derzeit noch nicht abgeschätzt werden könnten, da diese von dem noch zu genehmigenden Schutzkonzept abhingen.

Die Kosten sind zu 70 % durch den Bund aus dem Einzelplan 30 und zu 30 % durch das Land NRW zu tragen (Einzelplan des MWIDE).

Zu VI. Nachdem nun schon über Jahre eine Prüfung durch den Betreiber erfolgt, wie die bestehende Räumungsanordnung zur Herstellung atomrechtlicher Zwischenlager-Bedingungen gelöst werden kann: Bis wann ist eine Entscheidung vorgesehen und warum fordern die zuständigen staatlichen Landes- und Bundesbehörden den Betreiber nicht endlich auf, eine neue Lagerhalle vor Ort zu errichten?

„Dauer des Anordnungsverfahrens zur Räumung des Behälterlagers“
(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Die für die Dauer des Anordnungsverfahrens relevanten Entscheidungsprozesse vollziehen sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMBF: Das BMBF ist als Zuwendungsgeber lediglich für die Sicherstellung der Finanzierung der atomrechtlich gebotenen Maßnahmen zur Umsetzung der Räumungsanordnung verantwortlich. Welche Maßnahmen konkret zur Umsetzung der Anordnung atomrechtlich geboten sind, unterliegt den Feststellungen durch die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auf der Grundlage entsprechender Anzeigen bzw. Anträge der JEN mbH als Betreibergesellschaft (vgl. auch Vorbemerkung und Antwort zu Frage e.).

Zur Umsetzung der Räumungsanordnung ist die Betreiberin JEN mbH nach eigenem Bekunden atomrechtlich gehalten, alle drei Räumungsoptionen (Transport ins TBL-A; US- Option; Neubau) parallel zu bearbeiten: Keine der Optionen sei so weit entwickelt, dass bereits eine finale Entscheidung zugunsten einer Option getroffen werden könne; dies sei auf bei allen Optionen vorhandene relevante Umsetzungsrisiken zurückzuführen. Derzeit sei die Ahaus-Option in den Vorbereitungen allerdings am weitesten gediehen und erscheine ihr am schnellsten umsetzbar zu sein.

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