Down by Law: Seit zwei Jahren keine Neuwahl des Nationalen Begleitgremium bei der Atommüll-Endlagersuche – Bundestag und Bundesrat verweigern sich

Bundestag und Bundesrat bleiben weiterhin tatenlos bei der seit Ende 2022 anstehenden Neuwahl der sogenannten „anerkannten Personen“ als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Atommüll-Endlagersuche. Hinter den Kulissen streiten weiterhin einige Bundesländer darum, über dieses Gremium Einfluss auf die Durchführung Endlagersuche auszuüben bzw. auszubauen. Genau das aber soll das NBG laut Gesetzesauftrag ausdrücklich verhindern. Für die Umsetzung der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Atomabfälle ist zur Kontrolle der Umsetzung und quasi als eine Art Kontrollaufsicht zur Durchführung des Standortauswahlgesetzes ist dieses Gremium im Jahr 2016 etabliert worden. Vor allem Bayern, aber auch Sachsen und andere Länder wollen Mitglieder benennen, die dafür sorgen, dass das Endlager in jedem Fall nicht im eigenen Bundesland gefunden wird.

In Satz 1 von Paragraf 8 des Standortauswahlgeseztes ist klar geregelt, dass Gremium die Aufgabe hat, eine „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben. Es kann dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.“ Dafür bekommt es eine starke Stellung auch beim Zugang zu entsprechen Unterlagen und Informationen. Klar und eindeutig wird im Gesetz geregelt, dass keine aktiven Landes- und Bundespolitiker:innen in das Gremium dürfen und auch wirtschaftliche Interessen an der Endlagersuche sind verboten.

In Paragraf 8 Satz 3 ist festgelegt: „Das Nationale Begleitgremium soll aus 18 Mitgliedern bestehen. Zwölf Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt; daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung nominiert worden sind, von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ernannt.“

Erstmals wurden die „anerkannten Personen“ im November 2016 gewählt und berufen (Bundestag). Eine erste Nach- bzw. Neuwahl hätte demnach Ende 2019 durchgeführt werden müssen. Aber schon hier kam es zu Verzögerung. Erst im am 13. März 2020 wurde die nachträgliche Wahl (Bundestag) durchgeführt, in der Übergangszeit waren die Mitglieder nur noch auf Bitten der zuständigen Ministerin im Amt.  Spätestens im November 2022 hätte also turnusgemäß das NBG abermals von Bundestag und Bundesrat gewählt werden müssen. Erfolgt ist das jedoch bis heute nicht.

Überraschend eigentlich, dass diese  kaum öffentlich kritisiert oder beanstandet wird. Achselzuckend wird das Thema in den Parlamenten in die Ecke gestellt, auch andere Öffentlichkeiten handeln in dieser Problematik nicht, – sind doch andere Probleme vermeintlich bedeutsamer.

Die „anerkannten Personen“ als Mitglieder des NGB sind also lediglich auf Bitten der zuständigen Umweltministerin noch im Amt. Beide Verfassungsorgane betreiben hier im Grunde eine schwere Demontage an der Glaubwürdigkeit dieses „Wächter-Gremiums“ und ignorieren bestehende Gesetze-Vorschriften ausgerechnet bei einem so heiklen Thema, das über Jahrzehnte massive gesellschaftliche Kontroversen – Gorleben – ausgelöst hatte. Da muss man sich am Ende nicht wundern, wenn die Bürger:innen auf Abstand gehen.

Was eigentlich mit dem Standortauswahlgesetz nicht mehr passieren wollte, lauft bereits wieder: Politische Interessen nehmen wieder Einfluss auf die Durchführung eines Gesetzes, in dem Wissenschaftlichkeit, Partizipation und Beteiligung der Öffentlichkeit eigentlich als Lehre aus der Vergangenheit weit vorn stehen und politische Einflussnahmen wie seinerzeit in Gorleben außen vor bleiben sollten.

Einige der Mitglieder, die seit 2022 von Bundestag und Bundesrat nicht neu gewählt wurden, sind Monika C.M. Müller und Klaus Brunsmeier sowie die beiden amtierenden Sprecher:innen  Prof. Dr. Armin Grunwald und Prof. Dr. Miranda Schreurs. Aufgrund der Regelungen im Gesetz dürften diese Personen lediglich zweimal wiedergewählt werden, also insgesamt für maximal neun Jahre Mitglieder im NBG bleiben. Sie sind – wie auch die anderen Mitglieder eigentlich nicht ausreichend für ihre Aufgabe legitimiert – arbeiten aber weiter. Die nächsten Wahlen müssten im November 2025 stattfinden. Diese Personen dürften dann nicht wiedergewählt werden. Aber: Wenn im September 2025 der Bundestag neu gewählt wird, wer mag glauben, dass dieses NBG dann mal eben wieder legalisiert wird? (Foto: Das NGB zu Besuch im Zwischenlager Ahaus. Müller, dritte von Links. Rechts daneben Grunwald, zwei weiter nach rechts Schreurs und nochmal zwei weiter Brunsmeier.)

Mit Muster-Vorlage: Jetzt Stellung nehmen gegen Laufzeitverlängerung der AKWs in Frankreich

Hier gleich eine Muster-Stellungnahme zum laufenden informellen Anhörungsverfahren gegen die geplante Laufzeitverlängerung der französischen AKWs der 1300 MW-Klasse. Eile ist geboten. Nur noch bis Montag, 30. September, ist dies möglich. Verbunden ist die Vorlage mit der Forderung, Frankreich müsse geltende Standards einhalten und mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Die Stellungnahme muss hier online eingereicht werden: https://concertation.suretenucleaire.fr/pages/la-demarche-1300

Mehr zum Hintergrund:

Zwischenlagerung hochaktiver Atomabfälle: Nachschub für das Forschungsprogramm – Atomtransporte mit bestrahlten Brennstab-Segmenten aus Bayern über Hamburg nach Schweden

Im Rahmen der Abfragen von Daten über Atomtransporte durch Hamburg teilt der Senat den beiden Abgeordneten der Linksfraktion in der Bürgerschaft, Stephan Jersch und Norbert Hackbusch, mit, dass unter den insgesamt 16 Transporten mit Kernbrennstoffen im letzten Quartal auch hoch radioaktives Material aus dem AKW Gundremmingen per LKW über die Elbmetropole nach Schweden geliefert wurde. Dabei handelte es sich um sogenannte bestrahlte Brennstabsegmente (BSS) mit verbranntem Uran, die im Reaktor während der Kernspaltung eingesetzt worden sind. Genau Spezifikationen über diese Segmente hat der Senat nicht mitgeteilt. Insgesamt sind 11 Kilogramm hochaktives Material per Spezialbehälter auf dem LKW nach Schweden gegangen. Eine Rücknahme des Atommülls, in dem sich auch Plutonium befindet, ist nicht vorgesehen. (Foto: Andreas Conradt und im Text: Betreiber BGZ)

Hochradioaktive Brennstäbe im Behälter im Hintergrund.

Diese Transporte werden von einigen AKW-Betreibern nach Studsvik geschickt. Transporteur für diese Art von hochradioaktiven Brennelementen war einige Male der französische Konzern Orano. Dabei kommen NCS-Behälter zum Einsatz (Auf dem Betreiber Foto unten ist der Behälter mit Stoßdämpfern für den Transport zu sehen. Die runden Endstücke sollen den Behälter auf dem Fahrzeug fixieren und gegen schwerste Erschütterungen bis hin zum Unfall schützen).

In Studsvik läuft ein Forschungsprojekt, wie sich die bestrahlen Brennelemente aus den Atomkraftwerken langfristig verhalten werden. Immerhin sind sie nicht nur hochradioaktiv. Wenn im Zwischenlagerbehälter richtig was schiefgeht, könnte es zu nuklearen Kettenreaktionen kommen. Also Explosionen im Inneren des Behälters. Für die Zwischenlagerung ist die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung zuständig. Alle Zwischenlager werden neu genehmigt werden müssen, bevor irgendwann mal ein Endlager zur Verfügung stehen wird. Es geht also darum, Sicherheit für die nächsten 50 bis 100 Jahre zu prüfen. Scheitern verboten!

Hantieren für deutsche Sicherheit bei der langfristigen Zwischenlagerung hochaktiver Atomabfälle – Heiße Zellen im schwedischen Studsvik

Die BGZ hatte im Juli über das Forschungsprojekt LEDA (Long-Term Experimental Dry Storage Analysis) informiert. Kurz nachdem UmweltFAIRaendern über einen entsprechen Atomtransport aus dem AKW Lingen berichtet hatte. In Studsvik wird hochradioaktiver Atommüll in heißen Zellen direkt untersucht, also der Behälter in einer extrem gesicherten und isolierten Kammer geöffnet. Alle manuellen Eingriffe werden per Fernhantierung bedient und erfolgen über Öffnungen, die extrem abgeschirmt sein müssen, um derartige Handhabungen durchzuführen. Über Bleiglas-Fenster und Maschinen-Teleskope wird von Außen im Inneren das Material manipuliert.

Foto Betreiber NCS
Foto Betreiber NCS . Möglicher Transportbehälter

Vom 13.6. bis zum 28. August fanden in Hamburg insgesamt 16 Atomtransporte mit Kernbrennstoffen statt, also mit angereichertem Uran. Insgesamt 22 Mal wurden zusätzlich Transporte mit radioaktiven Stoffen durchgeführt. Das sind Stoffe, die radioaktiv sind, aber kein angereichertes Uran enthalten. Bei den sonstigen radioaktiven Stoffen ist auch Uranerz dabei, das über weitere Verarbeitungsschritte zu angereichertem Uran und damit zu Kernbrennstoff für den Einsatz in Atommeiler verarbeitet wird und nach dem Einsatz im Reaktor zu hochaktivem Atommüll. Solche Transporte kommen über den Hamburger Hafen, der für den Transport von Kernbrennstoff aufgrund politischer Verabredungen zwischen dem rot-grünen Senat und den Hafenunternehmen „gesperrt“ ist. (Alles nicht so einfach.)

 

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