BUND klagt gegen Atomtransporte durch NRW

Nachdem der Widerspruch gegen die geplanten 152 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus von der zuständigen Genehmigungsbehörde abgewiesen wurde (umweltFAIRaendern berichtete), hat der Umweltverband BUND NRW nun in einer PM mitgeteilt, dass er per Eilantrag Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat. Damit soll zunächst erreicht werden, dass der erteilte Sofort-Vollzug der Genehmigung von BASE ausgesetzt wird und die Atomtransporte nicht durchgeführt werden können, bis es zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt. Damit unterstützt der Umweltverband die Proteste und Aktionen von Anti-Atom-Gruppen und Umweltschützenden. Die PM des BUND NRW gleich unten als Dokumentation.

  • Anti-Atom-Verbände und Initiativen protestieren gegen die geplanten Atomtransporte. Am 4. Oktober soll eine Demonstration in Ahaus stattfinden. Siehe u.a. hier bei der BI Ahaus (11 Uhr, Rathausplatz in der Ahauser Innenstadt).

Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Atomtransporte von Jülich (und München-Garching) nach Ahaus:

Wichtig in der Frage des Sofort-Vollzugs ist das vermeintliche Öffentliche Interesse an der Umsetzung der Genehmigungen. Während BASE diese betont, bestreitet der BUND dieses Interesse.  In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.

Hier die Meldung als Dokumentation:

Dokumentation der PM:

BUND geht mit Eilantrag gegen Castortransporte vor

10. September 2025 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie

Transportgenehmigung soll ausgesetzt werden

    • BASE hält am Sofortvollzug der Transportgenehmigung fest
    •  Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt
    • Kein öffentliches Interesse an Atommülltransporten

Düsseldorf, Berlin | Mit einem beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Eilantrag geht der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung für die Castortransporte zur Beförderung von knapp 300 000 radioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus vor. Damit will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 26.08.2025 gegen den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erlassenen Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird. Die Klage war notwendig geworden, da das BASE den BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus abgelehnt hat.

Das BASE argumentiert, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen würde und die Anordnung der sofortigen Vollziehung deshalb weiter Bestand haben müsse.Der BUND hält die vom BASE für den Sofortvollzug vorgebrachten Gründe nach wie vor für wenig stichhaltig.  Allein der Umstand, dass der jetzt angeblich so dringlich zu beseitigende Rechtszustand seit 12 Jahren untätig hingenommen wurde, dokumentiere das Fehlen jeglicher Dringlichkeit.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Es ist dreist vom BASE, auf einem sofortigen Vollzug zu bestehen. Das Bundesamt argumentiert auch damit, dass bereits bestehende Absprachen in erheblichem Umfang getroffen worden seien und dies ohne Sofortvollzug ‚frustrieren‘ würde. Wir sind aber frustriert, dass man so weit reichende Entscheidungen nicht nach Sicherheitsaspekten, sondern nach der Praktikabilität und Finanzierung trifft.“

Der BUND macht mit seinem Eilantrag geltend, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der BUND hatte deshalb auch gegen die eigentliche Transportgenehmigung Widerspruch eingelegt. Bis zur Klärung der Sicherheitsfrage im Hauptsacheverfahren müsse deshalb die Genehmigung außer Vollzug gesetzt werden.

Das BASE wiederum begründete den Sofortvollzug mit dem komplexen Planungsprozess der Transporte und den erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand. „Aber genau das spricht ja dafür, ein anhängiges Rechtsmittelverfahren erst abzuwarten ehe die Castorbehälter auf die Straße geschickt werden“, so Ciesla. „Erst nach juristischer Prüfung ist klar, ob die Transporte überhaupt rechtmäßig sind. Wer dies nicht abwarten will, verpulvert unter Umständen viel Geld und Ressourcen der öffentlichen Hand.“

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BASE mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass eine Durchführung des Transports nicht vor der erbetenen Stellungnahme und Aktenübersendung erfolgt und dem Gericht vorab angekündigt wird.

Verwaltungsgericht Berlin, 10. Kammer, Aktenzeichen VG 10 L 474/25

 

Gegen hochgefährliche und unnötige Atomtransporte durch NRW: BUND zieht vor Gericht

Die zuständige Genehmigungsbehörde (BASE) für die geplanten Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus teilt mit: „Der BUND NRW e.V. hat am 08.09.2025 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.“ Das geht aus einer heute verbreiteten Meldung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Sicherheit BASE hervor. (Foto: Betreiber, aus diesem Atomreaktor stammt der Atommüll, der noch für tausende Jahre hoch radioaktiv und lebensgefährlich ist.)

Anti-Atom-Gruppen und Verbände mobilisieren weiterhin gegen diese geplanten Atomtransporte zu einer Demonstration am 4. Oktober in Ahaus. Selbst die Polizeigewerkschaft als diese Atomtransporte als unverhältnismäßig abgelehnt. Eigentlich sagt die Landesregierung in NRW, dass diese Atomtransporte „unnötig“ seien, bleibt aber tatenlos. Am Mittwoch sind die Atomtransporte sowohl in einem Ausschuss des Landtags NRW Thema, also auch im Umweltausschuss des Bundestags, wo die Linksfraktion einen Antrag eingebracht hat.

In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.

Hier die Meldung als Dokumentation:

BASE lehnt BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Beförderungsgenehmigung ab

Meldung

Stand: 09.09.2025

Das BASE hat am 02.09.2025 einen Antrag des BUND NRW e.V. auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung der AVR- Brennelemente von Jülich nach Ahaus abgelehnt. Das BASE ist – auch unter Berücksichtigung der Argumente des BUND NRW e.V. – zu dem Ergebnis gekommen, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND NRW e.V. an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung weiter Bestand hat.

Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, der Anordnung der Atomaufsicht NRW nachzukommen, das AVR-Behälterlager in Jülich unverzüglich zu räumen. Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.

Der BUND NRW e.V. hat am 08.09.2025 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.

Die Rechtmäßigkeit der Aufbewahrung der AVR-Brennelemente in Ahaus hatte das OVG NRW letztes Jahr rechtskräftig bestätigt.

Gleichzeitig hatte der BUND NRW e.V. Widerspruch gegen die Beförderungsgenehmigung erhoben, der aber aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das BASE keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Daher hindert der Widerspruch derzeit auch nicht die Durchführung der Transporte. Über den Widerspruch wird das BASE entschieden, sobald der BUND NRW e.V. ihn begründet hat.

BUND Widerspruch abgelehnt – Atomtransporte Jülich Ahaus – Ministerin Neubaur antwortet Landtag

Der Widerspruch den BUND gegen 152 Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich (und zunächst zwei weiteren Atomtransporten aus München-Garching) in das Atommüllzwischenlager Ahaus ist abgelehnt. Das teilt die grüne Wirtschaftsministerin Neubaur in einem Bericht an den Landtag NRW mit. Die Genehmigung, gegen die der BUND vorgeht, ist vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE vor wenigen Tagen erteilt worden. Der Bericht vom Neubauer listet viele der Abläufe aus den letzten Jahren auf, um die weitere Lagerung des gefährlichen Atommülls in Jülich zu ermöglichen. Auffallend ist aber auch, was nicht benannt wird.  Es gibt erhebliche Proteste gegen diese riskanten Atomtransporte. Der BUND in NRW hat zunächst Widersprich beim Bundesamt eingelegt und im Weiteren eine gerichtliche Prüfung angekündigt. Auch die Stadt Ahaus prüft, Rechtsmittel einzulegen. (Ausgerechnet) die FPD hat nun im Landtag NRW  „um einen schriftlichen Bericht zum Thema „Bis zu 152 Castortransporte von Jülich nach Ahaus genehmigt – Die Landesregierung muss nun endlich Transparenz herstellen gebeten. In der Anlage übersende ich den erbetenen Bericht mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie“, teilt die zuständige Ministerin Neubauer (Grüne) dem Landtag mit. Ein Antrag der Linksfraktion ist am Mittwoch zu diesem Thema auf der Tagesordnung im Umweltausschuss des Bundestags. (Foto: JEN)

Der Bericht der Wirtschaftsministerin NRW an den Landtag ist hier als PDF online. Siehe auch: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4157.pdf Tagesordnung für die Sitzung (übermorgen, Mittwoch 2025-09-10, 10 Uhr): https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1400/E18-1404.html Livestream: https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=2ad2e14a-c857-4116-b14a-5e8fe5073449

(Update 9/9: Nach dem Bericht der Wirtschaftsministerin NRW für den Landtag NRW und dem Bericht darüber auf umweltFAIRaendern.de hat nun auch das Bundesamt BASE in einer Meldung bestätigt, dass der Widerspruch des BUND gegen die geplanten Atomtransporte abgelehnt wurde. Insbesondere der Punkt Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung steht im Focus und das Bundesamt begründet gegen den BUND, warum dieser vermeintlich erforderlich sei. Der BUND NRW hat öffentlich noch nicht reagiert, hatte aber angekündigt, auch vor Gericht zu klagen, um gegen den nuklearen Irrsinn vorzugehen.)

Mehr zum Hintergrund über den Umgang mit dem Atommüll in Jülich:

Der Bericht macht deutlich, wie komplex der seit über zehn Jahren andauernde Konflikt ist. Was die Ministerin nicht erwähnt: Nachdem die neue NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen „unnötige“ Atomtransporte per Koalitionsvertrag ausgeschlossen hatte, hatte die damalige Ampel-Fraktion u.a. mit dem grünen Bundesumweltministerium und grünen Bundestagsabgeordneten im November 2022 im Haushaltsausschuss einen Maßgabebeschluss herbeigeführt. Der erklärte die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus zur Vorzugsvariante, weil kostengünstiger. Sollte NRW weiterhin auf die Variante Neubau eines Zwischenlagers in Jülich bestehen, sollte das Land die Kosten dafür zu 100 Prozent übernehmen. Für den Transport nach Ahaus übernimmt die Bundesregierung 70 Prozent der Kosten, die anderen 30 Prozent bleiben dann beim Land NRW. UmweltFAIRaendern hatte damals darüber berichtet.

Auf diesen Beschluss im Haushaltsausschuss des Bundestags (in nichtöffentlicher Sitzung), der dann von der Bundesregierung gegenüber dem Betreiber, der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN, durchgereicht wurde, hatte es seitens der Landesregierung bzw. der Wirtschaftsministerin keinerlei Proteste oder Aktivitäten gegeben. Die ehemalige Grüne Umweltministerin Steffi Lemke oder Grüne Abgeordnete im damaligen Haushaltsausschuss haben bislang nicht erklärt, warum sie diese Entscheidung entgegen dem Koalitionsvertrag in NRW und den Bekundungen, diese Transporte abzulehnen, mitgetragen haben.

Dem Bericht der Grünen Ministerin ist auch nicht zu entnehmen, ob und wie sie sich zur Frage des Sofortvollzuges verhalten hat. BASE hatte dem Ministerium in NRW den Entwurf der Genehmigung und seine Empfehlung zur Stellungnahme vorgelegt. Zwar sind in der Tat viele der dort enthaltenen Punkte Geheimschutzaspekte. Aber die Frage Sofortvollzug ja oder nein gehört eigentlich nicht dazu. Die Atombehörde BASE hat zu dieser Frage Wochen vor der endgültigen Entscheidung in einem Presse-Gespräch dazu im Grundsatz informiert. Das Ministerium in NRW hat sich zu diesem Aspekt bislang nicht konkret geäußert.

Im Deutschen Bundestag: Zombie Zombie Münchhausen: AfD und das Atomausstiegs-Moratorium

Gegen alle Warnungen trommelt die in vielen Berichten als sicher rechtsextrem eingestufte AfD weiterhin für ein Atomenergie-Moratorium. Ein im Ausschuss bereits abgelehnter Antrag ist im Bundestag diese Woche auf der Tagesordnung. Dabei lässt sie sich auch nicht von denen beirren, die Jahrelang mit der Atomenergie Geschäfte gemacht haben und heute davor warnen, diesen hochgefährlichen und unwirtschaftlichen Weg zombiemäßig wiederzubeleben. Auch neue Atomenergie wird es nur auf Kosten der Steuerzahler:innen geben. Ohne Staat – Keine Atomenergie.

Die EnBW, ehemaliger AKW-Betreiber in Baden-Württemberg hat – wie andere zuvor – nun noch mal einen Faktencheck vorgelegt und warnt davor, den Atomausstieg zu gefährden und die Energiewende abzuwürgen.  Die BI Lüchow Dannenberg greift das hier auf.

EnBW und schon zuvor andere ehemalige AKW-Betreiber erläutern, dass eine Wiederinbetriebnahme der im Rückbau befindlichen Anlagen kaum noch möglich wäre. Auch rechtlich wäre das kaum möglich. Es sei denn, die nuklearen Anforderungen würden unter das international geltende Niveau abgesenkt bzw. ignoriert. Wirtschaftlich wäre das absurd, da die Kosten vom Atomstrom bei fast 50 Cent je Kilowattstunde lägen und die Erneuerbaren Energie erheblich günstiger zu bekommen sind.

Bei EnBW zu lesen: „Das Wichtigste in Kürze
  • Atomstrom ist die teuerste Form der Stromerzeugung mit bis zu 49 Cent pro kWh.
  • Die Entsorgung radioaktiver Abfälle kostet bis 2100 voraussichtlich rund 170 Milliarden Euro.
  • Ein Neustart alter Atomkraftwerke ist technisch kaum möglich und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
  • Neubauten sind teuer, dauern lange und behindern den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Atommüll? Auch das wäre kein Problem, meint die AfD, die auch hier ganz besondere Vorstellungen hat, wie man den aus der Welt bekommt – aber das ist ein anderes Thema.

Wie teuer die Atomenergienutzung ist, zeigt sich in Frankreich, wo die EDF einen Schuldenberg von 50 Mrd. Euro aufgetürmt hat. H.J. Fell zeigt das auf der „Sonnenseite“ auf: „Wie die Atomwirtschaft mithilft, einen Staatsbankrott Frankreichs herbeizuführen“. Ein Aspekt, der in Frankreich eine Rolle spielt, ist nicht nur die kostspielige Atomstromerzeugung, sondern auch der Umstand, dass Frankreich Atomwaffenstaat ist.

Bundestag heute berichtet über die kommende Atom-Zombie-Debatte der AfD im Bundestag: „Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 11. September 2025, nach halbstündiger Debatte über die von der AfD-Fraktion erhobene Forderung nach einem „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“. Zu dem so betitelten Antrag der Fraktion (21/220) hat der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (21/386) abgegeben. Der Ausschuss votiert darin für die Ablehnung des Antrags.“

Nobelpreisträger warnen vor wachsenden Risiken eines Nuklearkonflikts – IAEA-Chef befürchtet künftig bis zu 25 Atommächten

Die Warnungen vor einem drohenden Nuklearkonflikt nehmen weiter zu. Die bisherigen Atommächte rüsten ihre Waffenarsenale seit Jahren auf und modernisieren die Sprengköpfe, internationale Kontrollsysteme zur nuklearen Rüstungskontrolle sind in den letzten Jahren fast alle ausgelaufen. Die umkämpften Atommeiler in der Ukraine (Tschernobyl, Saporischschja ) zeigen weitere Atomgefahren, die bislang in der Öffentlichkeit kaum eine Rolle spielten. Zuletzt bombardierten Israel und die USA die Uran-Anlagen im Iran. Nun warnt der Chef der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEA) sogar davor, dass die Zahl der Atomwaffenstaaten von derzeit neun auf künftig 25 ansteigen könnte. In einer gemeinsamen Erklärung fordern 129 Nobelpreisträger konkrete Maßnahmen zur Verhütung eines Atomwaffeneinsatzes.

Als Atommächte gelten bislang die USA, Großbritannien, Frankreich, Indien, Pakistan, Nord-Korea, Russland, China und Israel.  Von insgesamt 12.000 Sprengköpfe wird ausgegangen, Tendenz steigend.

Zur Kontrolle der vermeintlich friedlichen Nutzung der Atomenergie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg (Hiroshima, Nagasaki) der Atomwaffensperrvertrag ins Leben gerufen. Der erlaubt Atomenergie für die Forschung und Stromerzeugung, nicht aber für militärische Nutzungen. Er verpflichtet allerdings auch die Atomwaffenstaaten zur nuklearen Abrüstung, was seit Jahrzehnten nicht erfolgt. Die wachsende Zahl von Atommächten zeigt obendrein Schwachstellen auf. Daher wurde 2017 nach langen Verhandlungen der Atomwaffenverbotsvertrag durch die Vereinten Nationen verabschiedet. Dafür erhielt die Internationale Campagne für ein Atomwaffenverbot ICAN (ICAN Deutschland) den Nobelpreis. Siehe dazu insbesondere auch die IPPNW.

Beim RND heißt es unter dem angegebenen Link: „Aktuell gibt es neun Länder mit Atomwaffen, diese Zahl könnte sich laut der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) bald mehr als verdoppeln. Damit steigt das Risiko eines globalen Nuklearkonflikts. IAEA-Chef Rafael Grossi spricht von einer „unberechenbaren und gefährlichen Welt“.“

Auf Nachfrage erklärte Grossi: „Als weiteren Grund zur Sorge nannte Grossi, dass Machthaber mehrerer Länder angekündigt hätten, sich mit Atomwaffen ausstatten zu wollen. Auf die Frage, auf wen er sich damit beziehe, antwortete er: „Als Direktor der IAEA kann ich das nicht sagen. Es handelt sich um wichtige Länder in Asien, Kleinasien und am Persischen Golf. Eine Welt mit 20 bis 25 Staaten mit Atombomben ist unberechenbar und gefährlich.““

Siehe auch hier/Update: IAEA: An der Zaporizhzhya AKW wurden sechs von sieben Sicherheitsstützen verletzt – Der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), Rafael Grossi, äußerte Besorgnis über die instabile Sicherheitslage an den Atomstandorten in der Ukraine. Seinen Informationen zufolge wurden an der Zaporizhzhya AKW (ZAES) sechs Verstöße von sieben ‚Säulen der nuklearen Sicherheit‘ festgestellt. Diese Meldung wird von ‚Glavkom‘ zitiert, unter Berufung auf Daten der IAEA. https://112.ua/de/magate-na-zaporizkij-aes-poruseno-sist-iz-semi-stovpiv-adernoi-bezpeki-88000

Neue Uranbrennstoffe erhöhen militärische Risiken

Die nuklearen Risiken steigen auch deshalb weiter an, weil für neue Atom-Techniken die Produktion von höher angereichertem spaltbaren Uran235 immer weiter ausgebaut wird. Eine dieser Entwicklungen nennt sich HALEU, bei dem Uran235 bis maximal 19,75 Prozent angereichert wird und zur Forschung und Entwicklung z.B. neuer Atomreaktoren dienen soll. Atomexperten waren international davor, dass mit neuen Technologien bereits derartige Anreicherungen für nukleare Zündungen ausreichend sind.  Die weitere Verbreitung dieses HALEU-Brennstoffs könnte damit die Risiken auch militärischer Anwendungen deutlich verschärfen.

Erst letztes Jahr haben Experten in den USA vor der Entwicklung und Verbreitung dieses HALEU-Brennstoffes massiv gewarnt. In einer Veröffentlichung im Magazin Science warnen sie, dass dieser Uranbrennstoff ohne weiteres auch für militärische Zwecke missbraucht werden könnte und auch für Atomwaffen nutzbar wäre. Dazu einige Quellen: https://www.scinexx.de/news/energie/wie-gefaehrlich-ist-haleu-uran/ // https://www.science.org/doi/10.1126/science.ado8693  // https://interestingengineering.com/culture/haleu-fuel-weaponization-risk  // https://www.eurekalert.org/news-releases/1046755

Schon in den letzten Jahren werden die Grenzen des Atomwaffensperrvertrags abgesenkt. Damit sind nicht die Maßnahmen des Irans gemeint, der sein Nuklearprogramm mit hohen Urananreicherungen von um die 60 Prozent (zu Forschungs- und Medizinzwecken, wie es dort amtlich heißt) gemeint und zu den Angriffen Israels und der USA führten.

Zivile Reaktoren für Tritium-Erzeugung zur militärischen Nutzung

Um Tritium herzustellen, welches für die Sprengköpfe von Nuklearwaffen als Verstärker benötigt wird, hatten die USA damit begonnen, in zivilen Atomkraftwerken besondere Absorber einzusetzen. In diesen wird das Tritium während der Kettenreaktion zur Stromerzeugung durch Bestrahlung im Reaktor hergestellt und später in militärischen Anlagen abgetrennt und für die Sprengköpfe genutzt. Auch in Frankreich soll das nun künftig im AKW Civaux so gemacht werden. Damit werden auch im Westen die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Nutzung immer mehr verwischt.

 

 

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