Zdebel (DIE LINKE) zur Schließung von Westfleisch in Coesfeld: Besser spät als nie – Änderung der Strukturen in der Fleischindustrie überfällig!

Zu der Schließung der Großschlachterei von Westfleisch in Coesfeld erklärt der Münsterländer Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Die Entscheidung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), den Schlachthof von Westfleisch in Coesfeld zu schließen, kommt spät, aber besser spät als nie. Die Gesundheit der Beschäftigten und der Bevölkerung müssen Vorrang haben. Gemäß der jüngst getroffenen bundesweiten Regelung zu Obergrenzen bei den Neuinfektionen ist es aufgrund der Vorfälle bei Westfleisch folgerichtig, die Lockerungen im Kreis Coesfeld aufzuschieben.

Ferner hat Laumann angekündigt, den Strukturen in der Fleischwirtschaft, die er heute maßgeblich für diese Entwicklung verantwortlich gemacht hat, auf den Grund gehen zu wollen. Wir LINKEN werden genau hinschauen und Druck machen, dass es nicht nur bei Ankündigungen der Landesregierung bleibt, sondern den Worten auch Taten folgen.

Die miserablen Arbeits- und Unterbringungsbedingungen von Saisonarbeitern in der Fleischindustrie sind seit langem in der Kritik und begünstigen die Ausbreitung des Corona-Virus enorm. Faktisch ist die Lage so, dass Westfleisch aus Profitinteresse seine Arbeiter massiven Gesundheitsgefahren aussetzt.

Vor kurzem gab es auch am Standort in Oer-Erkenschwick überdurchschnittlich viele Infizierte. Nicht nur schuften die Arbeiter im Betrieb in Akkordarbeit, teilweise auch dicht an dicht. Ferner sind sie zumindest zum Teil in beengten Unterkünften untergebracht. Das ist die Kehrseite von Billigfleisch beim Discounter. Westfleisch muss den Beschäftigten umgehend angemessene Wohnungen vermitteln, die der aktuellen Gesundheitslage gerecht werden.

Dringend erforderlich sind außerdem mehr behördliche Kontrollen des Arbeitsschutzes in den Betrieben. Dabei muss auch den Vorwürfen nachgegangen werden, dass bei den Westfleisch-Beschäftigten viel Druck aufgebaut werde, auch krank zur Arbeit zu gehen („Sonst kannst Du Deine Papiere abholen!“). Es ist naiv zu glauben, dass die Hygieneregeln überall freiwillig eingehalten werden. Die Profitmargen in der Fleischindustrie oder auch in der Landwirtschaft sind dermaßen gering, dass jeder heimliche Verstoß gegen den Arbeitsschutz direkt einen Wettbewerbsvorteil bringt. Hier steckt das Problem wie so oft im System.“

Tschernobyl – Atomenergie ist Katastrophe

„Es ist 34 Jahre her und die Katastrophe dauert immer noch an: Am 26. April 1986 kommt es in der Ukraine im dortigen Block 4 des Atomkraftwerk Tschernobyl zum Super-GAU. Der Reaktor gerät außer Kontrolle, explodiert und mit einem Feuer werden ungeheure Mengen Radioaktivität in die Umwelt freigesetzt. Viele Tausende Menschen haben das bist heute mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit bezahlt. Eine radioaktive Wolke zieht mit dem Wind über weite Teile Europas, wo es regnet, lagert sich diese Radioaktivtät ab.

Tschernobyl zeigt die ungeheure Zerstörungsdimension der Atomenergienutzung auf. Noch immer ist die Atomruine und der radioaktive Atommüll eine Gefahr. Das machen die aktuellen Waldbrände in der Sperrzone in unmittelbarer Nähe des havarierten Reaktors klar. Die Radioaktivität, die sich über Jahre am Boden abgelagert hat, wird erneut mit dem Feuer aufgewirbelt und vom Wind verbreitet. Erneut gefährden sie die Gesundheit der Menschen.

Milliarden-Summen und weltweite Unterstützungsmaßnahmen waren und sind erforderlich, um die Schäden und Gefahren halbwegs in den Griff zu bekommen. Erst vor kurzen ist die neue Schutzhülle in Betrieb genommen worden, die die alte Betonhülle, den sogenannten Sarkophag ersetzt, um zu verhindern, dass erneut radioaktive Wolke aus dem Unglücks-Reaktor aufsteigen.

Wer angesichts der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima heute Atomenergie sogar als Mittel zum Klimaschutz fordert, handelt unverantwortlich und gemeingefährlich. Weltweit brauchen wir den Atomausstieg! Das heißt nukleare Abrüstung und Stilllegung aller Atomanlagen!“

Mit diesen Worten erinnert der Bundestagsabgeorndete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und stellvertretendes Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE, aus Anlass des Jahrestages der andauernden Atomkatastrophe von Tschernobyl.

Weiter fordert Zdebel: Der Atomausstieg muss endlich in Deutschland umgesetzt werden. Die sechs noch in Betrieb befindlichen Atommeiler müssen schnellstens vom Netz. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen, die AKWs weltweit mit Uran-Brennstoff versorgen, müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen werden. Es ist ein Unding, dass die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD diese Anlagen weiter unbefristet in Betrieb lassen.“

Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt

Noch sind keine (frischen) Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA transportiert worden. Das hat die Bundesregierung jetzt auf Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bestätigt. Seit 2018 dauert offenbar die Prüfung an, ob ein Export des Atommülls aus Jülich in die USA überhaupt rechtlich zulässig ist. Ob diese Prüfung inzwischen abgeschlossen ist, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort an den Abgeordneten Zdebel nicht mit. Außerdem teilte die Bundesregierung mit: „Nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH sind seit Anfang 2019 keine Vereinbarungen mit dem Department of Energy bzw. der Savannah River Site zum Export von Brennelementkugeln geschlossen worden.“ Über weitere rechtliche Vereinbarungen sagt die Bundesregierung nichts. Berichte aus den USA sprechen davon, dass über die generelle Zusammenarbeit ein neuer Vertrag geschlossen wurde und Transporte der 33 BE-Kugeln erfolgen könnten.

  • Update Nr. 1 16/04: Nach Angaben des „Bundesamts für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorung“ (BASE) liegt derzeit kein Antrag für den Transport der genannten frischen Brennelemente-Kugeln des AVR vor. Ein früher Antrag wurde demnach vor einiger Zeit zurückgezogen.
  • Update Nr. 2 16/04: Nach Mitteilungen von SRSwatch.org haben der Betreiber JEN und SRNS im Februar 2020 eine „Modidication No. 7“ als Verlängerung des bisherigen Rahmenvertrages zur Zusammenarbeit abgeschlossen. In ihrer Antwort auf die Fragen des MdB Zdebel lässt die Bundesregierung diesen Vertragsverlängerung unverwähnt! Die Verlängerung ist gültig bis zum 28. Februar 2021. In einem Begleit-Schreiben an SRS-Watch – welches dem Abgeordneten vorliegt – teilt das Department of Energy mit Datum 2. April außerdem mit, dass dort von einer unmittelbar bevorstehenden Erlaubnis für die Lieferung der 33 Brennelemente ausgegangen wird: „(At the time of this filing, it is believed that JEN obtained initial permission to export 33 fuel pebbles, but final permission had not been obtained from Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – the Office of Economics and Export Control.)“ (Übersetzung: (Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags wird davon ausgegangen, dass das JEN eine erste Genehmigung für die Ausfuhr von 33 Brennelementkugeln erhalten hat, eine endgültige Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lag jedoch noch nicht vor)“.
  • Jülicher Atommüll: Rechtliche Prüfung eines US-Exports dauert an

In Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll ohne ausreichende Genehmigung, weil der Nachweis zur Erdbebensicherheit fehlt. Bereits 2014 hatte die zuständige Atomaufsicht die Räumung des Zwischenlagers angeordnet. Bis heute ist unklar, wie es weitergeht. Als mögliche Optionen wird der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus „geprüft“.

Zu einer Entscheidung ist es aber vor allem deswegen bislang nicht gekommen, weil einige der Verantwortlichen in NRW und im Bundesforschungsministerium einen Export des Atommülls in die USA favorisieren, obwohl es dort bis heute gar kein Verfahren zur Bearbeitung der Jülicher Atomabfälle gibt.

Um die dafür erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Savannah River Site (USA) zu unterstützen, hatte der Betreiber, die Jülicher Entsorgungs-Gesellschaft (JEN) bereits 2018 zunächst 33 unverbrauchte BE-Kugeln in die USA schicken wollen. Doch umstritten ist, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte daher den Antrag der JEN zum Anlass für eine umfassende Prüfung genommen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Arbeitsnummer 3/414 (Eingang Bundeskanzleramt: 27.03.2020) hatte die Bundesregierung gefragt:

„Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einen Export von frischen bzw. gebrauchten AVR-Brennelemente-Kugeln in die USA (vgl. Plenarprotokoll 19/79, Frage 69) bereits Transporte in die USA gegeben (wenn ja, bitte darlegen, was, wann und wie), und mit welcher Zeitschiene sind seit Anfang 2019 Vereinbarungen zwischen den für diese Brennelemente zuständigen Stellen auf bundesdeutscher Seite und den in den USA zuständigen Stellen verabredet bzw. geschlossen worden?“

Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Michael Meister aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 3. April lautet:

„Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat es in den letzten Jahren keine Verbringung von kernbrennstoffhaltigen Brennelementkugeln in die USA gegeben. Nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH sind seit Anfang 2019 keine Vereinbarungen mit dem Department of Energy bzw. der Savannah River Site zum Export von Brennelementkugeln geschlossen worden.“

Hintergrund:

Statt längst ein neues Zwischenlager zu bauen, was Anti-Atom-Initiativen und auch der MdB Hubertus Zdebel fordern, wird seit Jahren vom Betreiber die Option eines US-Exports im Spiel gehalten. Dabei gibt es dort aber bislang gar kein geeignetes Verfahren, um den Jülicher Atommüll aufzuarbeiten. Daran wird noch geforscht und ob am Ende was dabei rauskommt, ist offen. Mit dem geplanten Export der 33 frische Brennelemente-Kugel will JEN diese Entwicklungsarbeiten fördern.

Hinzu kommt: Eigentlich ist die Wiederaufarbeitung von Atombrennstoff im Ausland nach deutschem Recht unzulässig, wenn das Material aus Reaktoren zur Stromerzeugung kommt. Genau das war in dem Versuchsreaktor Jülich der Fall.

Doch um die Option mit den USA im Spiel behalten zu können, wurde der Reaktor in Jülich vor allem in NRW und im Bundesforschungsministerium zu einem „Forschungsreaktor“ umgedeutet. Forschungsreaktoren sind aber in der üblichen Definition keine Atomkraftwerke, die wie der Jülicher Versuchsreaktor der Stromerzeugung dienten, sondern solche, in denen Neutronen für Forschungszwecke hergestellt werden (Berlin, Garching, GKSS etc.). Als Versuchsreaktor würde Jülich bezeichnet, weil er u.a. mit einem Gemisch von Thorium und Uran in Kugelform betrieben wurde und sich daher in der Bauweise von herkömmlichen AKWs gravierend unterschied. Er wurde aber eben nicht zur Forschung entwickelt, sondern es fanden während des Betriebs zur Stromerzeugung damals auch Forschungsarbeiten statt, um aus dem Betrieb zu lernen. Das aber ist in jedem AKW völlig normal.

Update 3 16/04: Dokumentation:

From Savannah River Site Watch (SRS Watch), Columbia, South Carolina, USA, website post on 16 April 2020 

https://srswatch.org/spent-nuclear-fuel-from-germany-to-srs-dumping-for-profit-scheme-drags-on-on-should-be-terminated/

Spent Nuclear Fuel from Jülich, Germany to SRS? Dumping-for-Profit Scheme Drags On & On & Should be Terminated

Freedom of Information Act (FOIA) Documents Confirm Profiteers Still Pursuing Scheme to Dump Highly Radioactive German Spent Fuel (Graphite “Pebbles”) at US Department of Energey’s Savannah River site (SRS) – Should be Terminated

“Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt:“  https://umweltfairaendern.de/atommuell-juelich-noch-kein-export-von-brennstoff-in-die-usa-erfolgt/

SRS and the German entity Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) are still working on the scheme to import German highly radioactive graphite spent fuel from the Jülich, Germany storage site to SRS for reprocessing and dumping.  That this bad idea to import the nuclear waste in large CASTOR casks is continuing has been confirmed in documents obtained by SRS Watch in response to a Freedom of Information Act (FOIA) request received on April 7, 2020.

The last SRS-JEN agreement expired on February 29, 2020 but a new agreement runs through February 2021, though what work is continuing is vague – they don’t want you to know what’s up – and how much JEN is paying SRS is hidden.  The spent fuel in questions is in the form of uranium-impregnated balls (pebbles) that were used in the AVR and THTR gas-cooled reactors, closed for decades. Some of the uranium is HEU from the US, but the US DOE’s National Nuclear Security Administration (NNSA) has determined there is no proliferation risk in leaving the spent fuel for disposal in Germany, which was always the plan until profiteers entered the scene:  DOE memo on no proliferation risk of AVR spent fuel August 1 2013

SRS Watch first alerted the public about this proposal in 2012 and forced SRS to admit a deal was in the works.

FOIA response documents, dated April 2, 2020 – SRS-JEN “Work for Others Agreement,” Modification #7, signed February 2020:

As the reactors involved were the experimental gas-cooled AVR & THTR reactors – and not research reactors – it is illegal to export this material for reprocessing and dumping.

SRS Watch also obtained  SRS-JEN “Work for Others Agreement” #6, September 2019, and two attached documents indicated plans to import 33 unirradiated graphite balls and a small amount of irradiated graphite material, but that import plan has run into snags.

Based on information obtained by a member of the German Bundestag and posted on April 13, 2020, there has been no export of these materials to SRS, as issuance of export licenses remain stalled and under review: “Nuclear waste Jülich: No fuel exported to the USA yet” – “Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt” – see blog post:  https://umweltfairaendern.de/atommuell-juelich-noch-kein-export-von-brennstoff-in-die-usa-erfolgt/

SRS Watch has asked DOE to terminate the “Work for Others” agreement with JEN.  There has so far been no response from DOE. See February 20, 2020 post of SRS Watch here: https://srswatch.org/terminate-scheme-between-srs-and-germany-to-dump-highly-radioactive-german-spent-fuel-at-srs/

Nachgefragt: Exporte von Atomkugeln aus Jülich in die USA?

Wie steht es um einen drohenden Export von hochradioaktiven Atom-Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Versuchs-Reaktor AVR Jülich in die USA? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel jetzt ein Schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung gestellt. In Jülich lagert dieser Atommüll derzeit ohne atomrechtliche Genehmigung. Zwischen den zuständigen Behörden und Betreibern in Bund und Land wird seit Jahren gerungen, was mit dem brisanten Atommüll in 152 Castor-Behältern passieren soll. Eine von drei Varianten ist der aus Sicht von Hubertus Zdebel unverantwortliche Export in die USA. Ob ein solcher Export nach deutschen Recht zulässig wäre, prüft seit fast einem Jahr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Frage des MdB Zdebel im Wortlaut:

„Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einen Export von frischen bzw. gebrauchten AVR-Brennelemente-Kugeln in die USA (vgl. Plenarprotokoll 19/79, Frage 69) bereits Transporte (wenn ja, bitte darlegen, was, wann und wie) in die USA gegeben, und mit welcher Zeitschiene sind seit Anfang 2019 Vereinbarungen zwischen den für diese Brennelemente zuständigen Stellen auf bundesdeutscher Seite und den in den USA zuständigen Stellen verabredet bzw. geschlossen worden?“

 

URENCO: Uranbrennstoff mit fast Atomwaffen-Anreicherung möglich

Der teilweise deutsche Urankonzern könnte zum Lieferanten für Entwicklungen des US-Militärs und anderer Interessierter für neue Mini-AKWs werden, die unter anderem für die Energieversorgung in Kriegsgebieten oder aber auch in abgelegenen Regionen zum Einsatz kommen sollen. Außerdem entwickelt das Unternehmen selbst eine „Uran-Batterie“, von der bereits im Jahr 2026 ein Prototyp in Canada getestet werden soll. Für diese neuen Einsatzgebiete ist ein spezieller Uran-Brennbrennstoff erforderlich, der fast einen Anreicherungsgrad für atomwaffenfähiges Uran erreicht. Auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt mit:

Noch verfügt URENCO über solchen als HALEU bezeichneten Brennstoff nicht, könnte diesen aber in den USA offenbar jederzeit herstellen. Für Zdebel ist klar: URENCO darf mit seiner Uran-Technik in keinerlei Weise – weder direkt noch indirekt – militärische Anwendungen unterstützen. Dafür muss die Bundesregierung von ihrem VETO-Recht über URENCO Gebrauch machen. Weil URENCO in seinen Anlagen Atomwaffenmaterial herstellen könnte, unterliegt das Unternehmen strengen Kontrollen, an denen auch die Bundesregierung beteiligt ist.

Die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage, siehe: Plenarprotokoll 19/151 (PDF) – Sitzung am 11. März 2020:

Frage Nr. 33: Abgeordneter Hubertus Zdebel(DIE LINKE.)

„In welchen Mengen (Angabe bitte in Menge/Anreicherungsgrad/Herkunft) verfügt das drei-staatliche Unternehmen URENCO nach Kenntnissen der Bundesregierung, die sie über ihre URENCO-Kontrollfunktion im Rahmen der Verträge von Almelo, Washington und Cardiff oder in irgendeiner anderen Weise erlangt hat, über angereichertes Uran mit einem Anteil von mehr als 6 Prozent Uran235, und an welchen Projekten (Entwicklung, Forschung etc.) ist die URENCO nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, bei denen mit höher als auf 6 Prozent angereichertem Uran235 umgegangen wird bzw. umgegangen werden soll?“

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß :

„Urenco verfügt über kein angereichertes Uran mit einem Anteil von mehr als 6 Prozent Uran-235.

2019 gab Urenco-USA bekannt, dass es mit der dortigen Anlage in der Lage sei, HALEU (bis auf maximal 19,75 Prozent angereichertes Uran-235) zur friedlichen Nutzung unter anderem in Forschungs- und Testanlagen sowie in Anlagen zur Produktion von medizinisch genutzten Isotopen zur Verfügung stellen zu können.

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