„Wo bleiben die Initiativen der Fracking-Kritiker bei Union und SPD?“ – DIE LINKE will das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung stoppen

Während die Beratungen über die geplante Fracking-Gesetzgebung im Bundestag in die heiße Phase kommen, ist von den Kritikern in den Reihen von SPD und CDU/ CSU nichts zu hören, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Derweil treibt die Bundesregierung ihre Fracking-Pläne voran. Am Ende wird das Fracken in Deutschland möglich sein und von SPD und Union will niemand etwas gewusst haben. Dieses Spiel machen wir nicht mit, deswegen hat DIE LINKE einen Antrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen eingereicht. Die Kritiker in den Reihen von Union und SPD müssen sich nun positionieren!“

Zdebel weiter: „Dass Fracking eine Gefahr für Mensch und Natur ist, wissen im Grunde alle – auch die Vertreter von Union und SPD. Trotzdem ist der vorgelegte Gesetzentwurf von den SPD-Ministern Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks ein reines Frackingerlaubnisgesetz. Wo bleiben denn die Initiativen der angeblichen Fracking-Kritiker innerhalb der Regierungskoalition? Der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt hatte zuerst die Fracking-Pläne der Regierung kritisiert und angekündigt, er wolle es richtig krachen lassen, sofern es beim derzeitigen Gesetzestext bliebe. Auch bei den Abgeordneten der SPD aus NRW gab es massive Kritik. Belastbares, etwa ein Änderungsantrag ist aber gegenwärtig nicht zu erkennen.

No-Fracking-Zdebel-2Anstatt einen Verbotsentwurf ohne Wenn und Aber oder klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierungskoalition aus Union und SPD zentrale Entscheidungen für Fracking-Bohrungen auf die Bundesländer und auf eine einseitig zusammengesetzte Expertenkommission verlagern. Die sechsköpfige Fracking-Kommission soll mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Obwohl die Kommission aufgrund ihrer Befugnisse als verfassungswidrig kritisiert wird, soll sie ohne Rücksicht auf die Folgen durchgesetzt werden. Sie ist ein zentraler Baustein, um Fracking in Deutschland durchzusetzen. Doch von den Kritikern aus SPD und CDU kommen keine klaren Initiativen.“

LINKE fordert Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein reines Fracking-Ermöglichungsgesetz vorgelegt. Statt diese hochriskante und umweltschädliche Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir jedoch nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energien.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein  und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf ihre Initiative hin hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt.

Das Fracking-Gesetz der Regierung ist eine Bedrohung für Mensch und Umwelt. Entgegen der Beteuerungen von Gabriel und Hendricks (beide SPD) soll Fracking auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung sowie für die Gasförderung im Sandgestein (sog. „Tight-Gas“). Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine Expertenkommission, die weder demokratisch legitimiert noch unabhängig ist, dies als unbedenklich einstuft.

Hinzu kommt, dass sich im Gegensatz zu Hendricks’ Behauptungen auch im Unterkarbon unterhalb von 3.000 Metern große Schiefergaspotenziale befinden, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter.

Anders als die Umweltministerin weiter behauptet, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. Aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2011 (WD 3 – 3000 – 372/11) geht hervor, dass nicht nur bei Fracking eingesetzte Chemikalien verboten werden können:

„Ein Verbotsgesetz (…) könnte aber auch gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte“.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Hendricks‘ Beschwichtigungsversuche, dass in Deutschland ohnehin kein wirtschaftliches Interesse an Fracking existieren würde, stehen in krassem Widerspruch zur Realität. Die weltweite Gas- und Ölindustrie drängt seit Jahren darauf, auch in Deutschland die vermeintliche Goldgrube ausbeuten zu dürfen. Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben längst einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt.

Krafts Worten müssen Taten folgen: Für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen! Stopp der Aufsuchungserlaubnisse in NRW!

„Es ist erfreulich, dass NRW-Ministerpräsidentin Kraft ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot fordert. Wir LINKEN werden sie beim Wort nehmen“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Bundestages.
Zdebel weiter: „Krafts Forderung ist angesichts der nordrhein-westfälischen Regierungspolitik nicht glaubwürdig. Die Rot-Grüne Landesregierung in NRW nutzt keineswegs ihre Möglichkeiten, Fracking in NRW zu verhindern. Anstatt beispielsweise die zuständige Bezirksregierung Arnsberg anzuweisen, die Aufsuchungserlaubnisse auslaufen zu lassen, wurde den Frackingkonzernen eine Fristverlängerung gewährt. Konsequentes Handeln im Interesse der Bevölkerung sieht anders aus.
Nach dem geltenden Bundesberggesetz sind Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdgas zu versagen, wenn dem öffentliche Interessen entgegenstehen. Das ist beim Fracking unkonventioneller Erdgaslagerstätten unzweifelhaft der Fall.
Schließlich ist nicht neu, dass durch Fracking natürlich vorkommende radioaktive Isotope, aber auch der Klimakiller Methan freigesetzt werden. Wie gefährlich die unkonventionelle Gasförderung mittels Fracking für Mensch und Umwelt ist, belegen zudem die vermehrten und stärkeren Erdbeben in Fracking-Regionen der USA. Auch in den Niederlanden und in Niedersachsen, wo im großen Stil Gas gefördert wird, ist es schon zu Erdstößen und Erdbeben gekommen.
Eine neue Studie aus der Fracking-Region im US-Bundesstaat Pennsylvania belegt eine alarmierend hohe Konzentration des radioaktiven Gases Radon in den benachbarten Wohngebieten.
Höchste Zeit also für ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot im Bund und das Ende der Aufsuchungserlaubnisse in NRW.“

Gesetzentwurf zu Fracking ist reine Mogelpackung

„Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf und den Ausbau der regenerativen Energiegewinnung. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken fordert DIE LINKE ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking“, so Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Frackinggesetzes. Zdebel weiter:

„Die Umweltverbände und die Gewerkschaft NGG haben es heute auf den Punkt gebracht: Entgegen ihrer Beteuerungen bedroht die Regierung Mensch und Umwelt mit ihrem Gesetzentwurf zur Regelung von Fracking. Die Bundesregierung gibt vor, das geplante Fracking-Gesetz schütze das Trinkwasser. Das Gegenteil ist der Fall: 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen wären bedroht. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern Tiefe vorläufig untersagt werden. Doch das Gefahrenpotenzial für das Grundwasser ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel und Fracking sind unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist aufgrund des unkontrollierbar austretenden, immens klimaschädlichen Methans katastrophal. Zudem ist die Ressourcenverschwendung mit dem Verbrauch von Unmengen an Wasser und Sand beim Fracking enorm.

Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten für jetzige und kommende Generationen zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das gilt insbesondere für die hohe Lärm- und Luftbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner und den bei der Förderung anfallenden Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält.

Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die wirklichen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.“

Ölkavernen in Gronau erneut Thema im Bundestag

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat die Bundesregierung aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 18. März 2015 über die aktuelle Entwicklung bezüglich der Ölkavernen in Gronau-Epe zu berichten und eine Bewertung der Sicherheit der Anlage sowie zu möglichen Konsequenzen für die Kavernenspeicherung im allgemeinen vorzulegen.

Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion der LINKEN im Umweltausschuss, weiter:

„Es besteht immenser Klärungsbedarf. Bis zur Sanierung der Umweltschäden nach dem Ölaustritt im Amtsvenn in Gronau, der vor knapp einem Jahr festgestellt wurde, können noch Monate vergehen. Es lässt aufhorchen, wenn Dezernent Peter Dörne von der Bergbehörde Bezirksregierung Arnsberg dieser Tage zu dem Ergebnis kommt: ‚Die Art von Technik, die bisher eingesetzt wurde, wird es nicht weiter geben‘. Dörne führt weiter aus, dass die vorhandenen Kavernen technisch auf eine doppelte Verrohrung (Innen- und Außenrohr) umgerüstet werden müssen, was aber mit immensen Kosten verbunden sei. Zuallererst will ich klären, warum die Kavernen in Gronau über Jahre mit dieser veralteten Technologie weiterbetrieben werden konnten. Der Verdacht steht im Raum, dass aus Kostengründen auf die notwendige Umrüstung verzichtet wurde.

Ich frage mich überdies, wie es um die Sicherheit der mehr als 250 anderen Kavernen in Deutschland bestellt ist. Auch deren Sicherheit steht kurzfristig auf dem Prüfstand. Mindestvoraussetzung für ihren Weiterbetrieb als Öllager ist in meinen Augen ihre technische Umrüstung. Andernfalls müssen sie geschlossen werden. Leerpumpen allein, wie es die Bezirksregierung in Gronau offenbar vorgesehen hat, wird jedenfalls nicht reichen. Es ist ein Skandal, dass nicht längst mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet und ein Absacken des Bodens mit allen Gefahren für Mensch und Umwelt billigend in Kauf genommen wird.

Selbst wenn jetzt nachgerüstet werden soll, ist die Gefahr von Absenkungen des Bodens nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Geologen weisen darauf hin, dass Bodenabsenkungen und auch Kaverneneinstürze – wie 2012 in den USA – als Folge der Speicherung nicht ausgeschlossen werden können. Die Kavernenspeicherung ist damit viel gefährlicher, als sie von profitinteressierter Seite dargestellt wurde, und muss insgesamt – nicht nur in Gronau – auf den Prüfstand.

Umso wichtiger, dass die Bevölkerung, Bürgerinitiativen sowie Wasser- und Naturschutzverbände an den Genehmigungsprozessen beteiligt werden. DIE LINKE fordert deshalb eine Änderung des Bergrechts. Mensch, Umwelt und demokratische Mitbestimmung müssen endlich Vorrang haben.“

 

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