ChatGPT3.5 KI über neue Uranbrennstoffe called HALEU – es wird schneller kritisch! Hallo Kettenreaktion!

Was ist HALEU, hatte ich ChatGPT3.5 gefragt. Eigentlich hatte ich sogar einen Tippfehler – wie immer: „War es HALEU?“, hatte ich gefragt. Aber die Antwort von diesem alten KI-Teil ist schon gut: „HALEU steht für High-Assay Low-Enriched Uranium (hochangereichertes niedrig angereichertes Uran). Es ist eine spezielle Form von angereichertem Uran, das einen höheren Anteil an Uran-235 enthält als herkömmliches niedrig angereichertes Uran (LEU), jedoch weniger als hochangereichertes Uran (HEU). HALEU hat typischerweise eine Anreicherung von Uran-235 zwischen 5% und 20%, während LEU eine Anreicherung von bis zu 5% und HEU eine Anreicherung von über 20% hat. HALEU wird in der nuklearen Energieerzeugung und in fortgeschrittenen Reaktoren verwendet, da es einige Vorteile gegenüber LEU bietet:..“ Ist das wichtig? Ist das ein Problem? Allerdings! Das hat was mit Physik zu tun – und mit unangenehmen Fakten! (FOTO – na klar: KI)

Weiter erklärt die KI von ChatGPT3.5: “

  1. Effizienz: HALEU kann die Effizienz von Reaktoren erhöhen, da es eine höhere Energieausbeute pro Masseeinheit bietet.
  2. Brennstoffszyklen: Reaktoren, die mit HALEU betrieben werden, können längere Brennstoffzyklen haben, was bedeutet, dass der Brennstoff seltener ausgetauscht werden muss.
  3. Fortschrittliche Reaktoren: Viele fortschrittliche Reaktordesigns, wie zum Beispiel kleine modulare Reaktoren (SMRs) und einige fortschrittliche Reaktoren der vierten Generation, erfordern HALEU als Brennstoff.

Die Verwendung von HALEU bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Herstellung, den Transport und die Lagerung des Materials, da höhere Anreicherungsgrade von Uran-235 strengere Sicherheitsmaßnahmen erfordern.“

Also fragt umweltFAIRaendern die alte KI, was denn? Genauer: „wie ist das mit den strengeren Sicherheitsmaßnahmen? Warum?“ und ChatGPT3.5 erklärt das:

„Strengere Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von HALEU (High-Assay Low-Enriched Uranium) sind notwendig aus mehreren Gründen:

  1. Höherer Gehalt an Uran-235 :
    • HALEU enthält eine höhere Konzentration von Uran-235 (zwischen 5% und 20%) im Vergleich zu herkömmlichem niedrig angereichertem Uran (LEU), das nur bis zu 5% Uran-235 enthält.
    • Uran-235 ist das spaltbare Isotop, das in Kernreaktoren zur Energieerzeugung genutzt wird. Ein höherer Gehalt an Uran-235 bedeutet, dass HALEU mehr potenzielle Energie freisetzen kann und daher auch eine höhere radioaktive Gefährdung darstellen kann.
  2. Kritik sen
    • Mit höherem Uran-235-Gehalt steigt das Risiko einer ungewollten Kritikalität, was bedeutet, dass es in bestimmten Konfigurationen zu einer unkontrollierten Kettenreaktion kommen kann.
    • Maßnahmen zur Verhinderung von Kritikalitätsunfällen umfassen strikte Kontrollen bei der Lagerung und Handhabung, einschließlich der Begrenzung der Menge an HALEU, die sich an einem Ort befinden darf.
  3. Strahlenschutz:
    • HALEU erfordert zusätzliche Strahlenschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Arbeiter und die Umwelt vor der erhöhten Strahlung geschützt werden.
    • Dazu gehören spezielle Abschirmungen, Überwachung der Strahlung und persönliche Schutzausrüstung für das Personal.
  4. Sicherheitsvorkehrungen bei Transport und ed :
    • HALEU muss unter besonders gesicherten Bedingungen transportiert und gelagert werden, um Diebstahl oder Missbrauch zu verhindern.
    • Dazu gehören gepanzerte Transportbehälter, bewaffnete Eskorten und Überwachungssysteme.
  5. Nichtverbreitung:
    • Eine höhere Anreicherung von Uran-235 kann HALEU näher an die Schwelle zur Eignung für waffenfähiges Material (hochangereichertes Uran) bringen, was Bedenken hinsichtlich der nuklearen Nichtverbreitung aufwirft.
    • Um sicherzustellen, dass HALEU nicht für die Herstellung von Atomwaffen missbraucht wird, müssen strikte Kontrollen und Überwachungen durch nationale und internationale Behörden (wie die Internationale Atomenergie-Organisation, IAEA) durchgeführt werden.

Zusammengefasst sind die strengeren Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um die erhöhten Risiken in Bezug auf Strahlung, Kritikalität, Transport und die nukleare Nichtverbreitung zu bewältigen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass HALEU sicher gehandhabt, transportiert und gelagert wird, um Menschen, die Umwelt und die internationale Sicherheit zu schützen.“

Ok. Und wie genau ist das? Was gibt es da für Regelungen? Klar ist: Immer mehr Staaten wollen dieses Zeug herstellen. Russland kann das schon länger. Die westlichen Staaten sind dabei, diesen brisanten Bereich aufzurüsten: Zivile Nuklear-Aufrüstung: Anreicherung von Uran wird ausgebaut und deutlich erhöht – Stichwort HALEU

Auch andere Staaten dürften über das Stichwort nukleare Forschungsreaktoren ihr Interesse an diesen neuartigen Uran-Brennstoffen bekunden. Die Grenze zwischen Brennstoff und Bombe wird immer kleiner, wenn diese Entwicklungen der Atomenergie-Anwendungen weiter geht. Zeit, jetzt damit aufzuhören!

Atomausstieg Deutschland: Bundestags-Ausschuss der ideologischen Front – Atomfusion soll Gesetz werden

Auf Antrag der CDU/CSU hatte der Bundestag zu beraten und zu entscheiden, dass es sinnvoll ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, und aufzuklären, wie die Prüfung im Grünen Umweltministerium und im Grünen Wirtschaftsministerium erfolgte, um nach dem Angriff Russlands gegen die Ukraine, für einen gegen Russland verhängten Gas-Boykott im Bereich Wärmeversorgung der weitere Betrieb von stromerzeugenden Atomkraftwerken einen sinnvollen oder gar entscheidenden oder notwendigen Beitrag leisten könnte. Erhebliche Sicherheitsbedenken, aber auch Personalentscheidungen der Betreiber und die Uran-Brennstoff-Versorgung hätten nur unter hohen Kosten und mit zweifelhafter Sinnhaftigkeit einen Beitrag leisten können. Denn der Beitrag der nuklearen Stromerzeugung zur mit Gas erzeugten Wärme ist minimal. Dass ansonsten eine Bundesregierung tat, was sie auch als Nachfolgerin eines von der CDU/CSU geführten Bundesregierung nach Fukushima auf den Weg gebrachten Atomausstieg – weiterführte, weil es für ein anderer Verhalten in der konkreten Lage keine Notwendigkeit gab, umzusteuern. Wo ist das Problem? Dass die trotzdem von Bundeskanzler Scholz per Richtungsentscheidung verhängte viermonatige Laufzeitverlängerung ohne Unfälle verlief, ist gut, es hat sich aber gezeigt, dass sie schlicht nicht notwendig war, wie grünes Regierungshandeln vorher aufgezeigt hatte.

Was also will ein Merz und eine CDU/CSU-Fraktion in Begleitung einer AfD im Bundestag, trotzdem diesen in der Sache komplett überflüssigen Untersuchungsausschuss zu beantragen und nun am kommenden Donnerstag zu konstituieren? In der Sache ist er ohne Bedeutung, die AKWs in Deutschland werden Schritt für Schritt inzwischen zurückgebaut. Die Betreiber haben längst umgeschaltet. Damit hat sich auch die CDU/CSU inzwischen abgefunden. Bayern unter Söder und dem Ober-Krakeler Aiwagner haben sogar schon für den letzten Reaktor in Isar/Ohu die erste Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung erteilen lassen (hier als PDF). So schafft man Fakten!

Was aber wieder anläuft: Der Bundestag bringt mit Unterstützung von Teilen der Regierung neue Atomforschungsprojekte auf den Weg, die sich mit neuen Reaktorkonzepten befassen und Gelder auch für die Atomfusions-Forschung und Entwicklung adressieren. Und in Deutschland sind zwei Uranfabriken am Start, die in Folge des Kriegs von Russland gegen die Ukraine erhebliche Brisanz und Bedeutung in der weltweiten Atomenergie-Brennstoff-Versorgung gewonnen haben. Diese Anlagen in Deutschland an den Standorten in Gronau und Lingen sind im Land des Atomausstiegs von strategischer Bedeutung. Weder die USA noch die EU haben daher im Atombereich unmittelbare Konsequenzen gezogen. Solange notwendig, arbeitet man lieber mit Russland im Bereich der Atombrennstoffversorgung oder gar im Bereich Atomreaktorbau zusammen, wenn es keine sonstigen halbwegs finanzierbaren Alternativen gibt.

Gut gewählt, das mit der Fusionsanhörung, könnte man sagen. Aufbruch mit eigenem Atomfusionsgesetz! Na! Wäre da nicht diese dumme dumme Meldung, dass das weltweite Großforschungsprojekt der Fusionsforschung, der ITER am Bausplatz in Frankreich, schon wieder und noch mehr aus dem Ruder läuft. Der Bau der Monsteranlage verzögert sich wieder einmal. Diesmal um ein weiteres Jahrezehnt auf Mitte der 2030er Jahre. Gut Ding will Weile haben. Bereits seit den 1950er Jahren wird der Durchbruch bei der Fusionsforschung erwartet, wie wir in vielel vielen Meldung immer wieder neu hören, lesen, gähnen. Ach: Und außerdem kostet das mindestens noch einmal fünf Milliarden Euro mehr, gegenüber den bisherigen Fantastillionen – waren es zuletzt 15 – 20 – 25 Mrd. Euro oder schon mehr? Schade. Da hätte man Solaranlagen für installieren können. Oder Armut und Klimakatastrophe bekämpfen.

Was ist passiert? Hier lesen: Iter Fusion mit neuem Kosten- und Zeitplan, wie es bei Physic-World so harmlos heißt. 1985 wurde das Projekt ITER mal von Ronald Reagan gestartet. Ronald wer? Gute Frage!

Dokumentation von der Seite des Bundestags:

„Forschung

Experten fordern eigene Gesetzesgrundlage für die Fusionsforschung

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben sich am Mittwoch, 3. Juli 2024, die sechs Sachverständigen für einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusionsforschung ausgesprochen. Das Atom-Gesetz könne nicht bei der Forschung und Entwicklung von Fusion angewendet werden, da von der neuen Technologie deutlich geringere Risiken als von der Kernspaltung ausgingen, erklärten die Expertinnen und Experten. Gesetze speziell für die Fusion seien zudem die Voraussetzung dafür, dass sich Fusions-Unternehmen in Deutschland ansiedelten und die technologische Weiterentwicklung vorangetrieben werde. Die Grundlage der Anhörung waren zwei Vorlagen: Ein Antrag (20/10383) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa“ sowie ein Antrag der AfD-Fraktion (20/10394) mit dem Titel „Fachkräfteinitiative für die Fusionsforschung“.

Anstieg der Anzahl von Fusionskraftwerken

7Sara Castegini von Global Policy Lead – Commonwealth Fusion Systems betonte, dass sie mit einem deutlichen Anstieg der Fusionskraftwerke in den kommenden Jahren rechne. Für die Regulierung dieser Fusionskraftwerke seien neue Rahmenbedingungen notwendig. Der bestehende regulatorische Rahmen für die Kernspaltung sei für die Fusionsforschung unpassend, da das Risikopotenzial bei der Fusion deutlich geringer sei.

Zudem erklärte die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige, dass Fusions-Unternehmen bei der Standortsuche die Länder bevorzugen, die bereits einen „risikoangemessenen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke haben“. Solche Nationen mit klaren Rahmenbedingungen würden zu „globalen Fusions-Leadern“ werden, prognostizierte Castegini.

Bau eines Fusionskraftwerks in Deutschland

Wenn eines der ersten Fusionskraftwerke in Deutschland gebaut werden soll, müssten schnellstmöglich die regulatorischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, forderte auch Heike Freund, Mitglied des Gründungsvorstandes von Pro Fusion und Geschäftsführerin bei Marvel Fusion. Die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Sachverständige plädierte für einen Rechtsrahmen, der die Fusion klar von der Kernspaltung trennt, da in einem Fusionskraftwerk keine radioaktiven Stoffe wie Uran verwendet und keine radioaktiven Abfälle entstehen würden.

Neue Vorgaben sollten Schutzziele definieren und die Forschung und Entwicklung begleitend erstellt werden, um Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch Freund mahnte, dass Unternehmen und Fachkräfte in die Länder abwandern könnten, in denen bereits Gesetze speziell für die Fusionsforschung existierten.

Wettbewerb um die Fusionsforschung

„Deutschland ist in der Fusionsforschung weltweit führend“, sagte Constantin Häfner vom Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT. Der auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladene Sachverständige mahnte jedoch, dass der internationale Wettbewerb um die Fusionsforschung „in vollem Gange“ sei. Hohe Investitionen in die Fusionsforschung in Ländern wie den USA, England, Japan oder China bedrohten Deutschlands „Technologieführerschaft“.

Häfner sprach sich dafür aus, eine Expertenkommission im Bereich der Fusionsforschung durch das BMBF einsetzten zu lassen, Pilotprojekte zu starten und ein internationales Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Auch private Investitionen sollten gefördert werden, um Start-ups und die Industrie zu stärken. Zudem müssten in Deutschland Märkte aufgebaut werden, die die Technologien für Fusionskraftwerke bereitstellen; darunter beispielsweise die Schweiß-Technologie.

Hürde für die Weiterentwicklung der Fusion

„Die Fusion ist die einzige ungenutzte Primärenergiequelle, die wir kennen“, betonte Christian Linsmeier vom Institut für Energie- und Klimaforschung – Plasmaphysik, Forschungszentrum Jülich GmbH. Deutschland habe mit einem Anteil von 43 Prozent an der Fusionsforschung in Europa eine breite Kompetenz, die nun ausgebaut werden müsse, befand der auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige.

Die Fusionsforschung in Deutschland sei bereit, einen ersten Reaktor, ein Demonstrationskraftwerk, zu bauen. Da die Planung und der Bau eines solchen Fusionsreaktors etwa 20 Jahre dauern, sei eine hohe Rechtssicherheit für die beteiligten Firmen unabdingbar, erklärte Linsmeier. Eine große Hürde für die Weiterentwicklung der Fusion sei bisher das Atom-Gesetz. Der Sachverständige plädierte wie seine Kolleginnen und Kollegen dafür, die Fusion klar vom Atom-Gesetz abzugrenzen.

Experte: Ein neues Gesetz muss nichts ausschließen

Robert Wolf vom Max-Planck-Institut für Plasmaphysik erklärte, die Fusion sei eine „nukleare Technologie, die allerdings keine Kettenreaktion kennt“. Die Reaktionen liefen kontrolliert ab und könnten jederzeit abgebrochen werden. Aufgrund dieser Eigenschaften forderte auch der auf Vorschlag der AfD-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusion.

Das Atom-Gesetz sei bei den Fusionskraftwerken nicht anwendbar, da es spezifisch für eine existierende Technologie mit einem anderen Risikopotenzial entwickelt wurde. Ein neues Gesetz hingegen würde nicht ausschließen, dass bei der Fusion die Grundsätze des Strahlenschutzes nicht gelten oder Erfahrungen wie gestaffelte Sicherheitskonzepte nicht angewendet werden könnten, betonte Wolf.

Rennen um die Fusion

Hannes Vogel von Proxima Fusion sprach davon, dass in den USA und China in den kommenden Jahren erste Fusion-Anlagen entstehen würden, die „Netto-Energiegewinn demonstrieren sollen“. Das Rennen um die Fusion habe daher bereits begonnen, befand der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige. Für die Regulierung der Fusion könne Deutschland von den USA und dem Vereinigten Königreich lernen, da es dort bereits Gesetze speziell für die Fusion gebe.

Zudem sprach sich Vogel dafür aus, langfristig Personal für die Fusion und eine damit völlig neu entstehende Industrie auszubilden und anzuwerben. Da auch andere Nationen wie beispielsweise China derzeit unglaubliche Ressourcen für die Fusion akquirierten, müsse sich Deutschland auf einen unglaublichen Wettbewerb gefasst machen, bei dem es auch um die besten Köpfe gehe.
(cha/03.07.2024)

Zeit: Mittwoch, 3. Juli 2024, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Sachverständigenliste

Uran-Brennstoff mit russischer Unterstützung: ANF in Lingen macht mit „Gegengutachten“ Druck auf Genehmigungsbehörde

Der französische Betreiber der Uranfabrik ANF im emsländischen Lingen zur Herstellung von Brennelementen für Atommeiler macht mit einem „Gegengutachten“ Druck auf die zuständige Genehmigungsbehörde in Niedersachsen (NDS). Am Standort in Lingen sollen künftig spezielle Uran-Brennelemente für den Einsatz in osteuropäischen Atomkraftwerken russischer Bauart hergestellt werden. Dazu braucht es in Lingen massive Unterstützung vom russischen Staatskonzern Rosatom und der Tochterfirma TVEL. Das Genehmigungsverfahren ist derzeit in der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Über 10.000 Einwendungen sind bei der Behörde eingegangen, ein Erörterungstermin wird frühestens im September stattfinden, heißt es im Moment. Doch die zum französischen Staatskonzern gehörende Uranfabrik in Lingen steht unter Druck: Offenbar hat der Konzern Verträge mit osteuropäischen Betreibern geschlossen, die Lieferungen von neuen Brennelementen bereits ab 2025 vorsehen. Das könnte eng werden. Zumal auch die Behörden in NDS und im Bund erhebliche Sicherheitsbedenken haben. Jetzt haben die Betreiber in Lingen die Kommunalpolitik mit einem „Gegengutachten“ versorgt, um die Akzeptanz für eine französisch-russische Atomkooperation mitten im Ukraine-Krieg auszubauen. Zuletzt war bekannt geworden, dass wichtige Maschinen-Komponenten zur Herstellung von sogenannten VVER-Brennelementen für den russischen AKW-Typ bereits vor Ort in Lingen in einer alten Möbelfabrik aufgebaut sind und Mitarbeiter:innen von ANF von russischen Fachleuten an den Maschinen geschult werden.

Das Gutachten für die ANF Lingen bzw. für Framatome mit dem Titel „Rechtsgutachten zu den Anforderungen an eine atomrechtliche Anlagenänderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 2 AtG“ ist von Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Kiel und von Dr. Tobias Thienel, LL.M. (Edinburgh, Fachanwalt für Verwaltungsrecht) angefertigt werden. Ewer hatte vor einigen Jahren für das Bundesumweltministerium, damals noch unter SPD-Führung, Rechtsgrundlagen erarbeitet, mit denen eine Stilllegung der Uranfabrik per Atomgesetz und europarechtskonform umgesetzt werden könnte. Siehe dazu auch: Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab

Gegen die Pläne der ANF in Lingen, mit russischen Atomunternehmen im Bereich Kernbrennstoff angesichts des Krieges in der Ukraine noch enger zu kooperieren, gibt es massive Bedenken. Die Pressestelle des für den Antrag der ANF zuständigen Umweltministeriums in Niedersachsen teilte gegenüber umweltFAIRaendern am 10. Juni mit:

Energie- und Umweltminister Christian Meyer: „Ich sehe es sehr kritisch, wenn die Brennelementfabrik, bevor eine Genehmigung der Herstellung von atomaren Brennelementen russischen Typs erteilt wird, schon seine Mitarbeiter von Mitarbeitern russischer Atomkonzerne „schulen“ lässt. Es ist naiv zu glauben, die mit Putin eng verflochtenen Atomkonzerne wollen nicht in diesem Joint-Venture ihren Einfluss auf die europäische Atomwirtschaft ausweiten und kontrollieren. Im Gutachten des BMUV zu den Gefahren der äußeren und inneren Sicherheit werden die Probleme mit Mitarbeitern russischer Staatskonzerne im Hinblick auf Spionage, Sabotage etc. intensiv und als genehmigungsrelevant beschrieben. Das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde kann nur aktiv werden, wenn Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände agieren oder mit strahlendem Material gearbeitet wird. Beides ist bei den Vorbereitungsmaßnahmen meines Wissens nicht der Fall. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Land sind aber umgehend über die russischen Aktivitäten im Umfeld der Brennelementefabrik informiert worden.“

Ergänzend teile die Pressestelle mit: „Das Umweltministerium wurde darüber unterrichtet, dass Schulungen außerhalb des Werksgeländes stattfinden bzw. stattgefunden haben. Für weitere Detailfragen müssten Sie sich an die ANF bzw. an die zuständigen Genehmigungsbehörden im Bund wenden.“

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilte die Pressestelle des  Bundesumweltministerium umfangreich Stellung: Erst nach dem anstehenden Erörterungstermin „erfolgt eine Bewertung und Entscheidung über den Antrag in enger Abstimmung mit dem BMUV auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Roller zu Fragen der inneren und äußeren Sicherheit.

In dem Gutachten des Bundes (Prof. Roller-Gutachten) bestehen erhebliche Zweifel, ob man durch eine Sicherheitsüberprüfung bei russischen Staatsangehörigen überhaupt Geheimdienstaktivitäten erkennen könnte und ob nicht alle Mitarbeiter der mit dem militärischen Komplex eng verbundenen russischen Atomkonzerne die Gefahr von Sabotage, Spionage oder andere Formen von Einflussnahme sind:

Siehe hier z.B. : (…) Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG i.V.m. §§ 3 ff. AtZüV würde die Risiken, die von einer (natürlichen) Person im Hinblick auf mögliche missbräuchliche Eingriffe oder Sabotageakte ausgehen, insoweit abdecken, als sich aus den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einschließlich der Nachrichtendienste entsprechende Hinweise ergeben. Ob dies im vorliegenden Fall allerdings tatsächlich der Fall wäre, ist gerade die Frage. Denn es ist zweifelhaft, ob bei nicht-EU Staatsangehörigen überhaupt eine hinreichend belastbare Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die deutschen Behörden durchgeführt werden könnte.

Dies dürfte in der gegenwärtigen Situation erst recht bei russischen Staatsangehörigen gelten. Von der Zuverlässigkeitsüberprüfung kann aus tatsächlichen Gründen im Übrigen ein Szenario nicht oder nur schwer erfasst werden, bei dem die geprüften Personen als solche (zunächst) keinerlei Anlass zur Beanstandung geben, sich aber aufgrund ihrer Einbindung in eine staatliche Struktur, die jedwede wirtschaftliche Betätigung zunehmend dem Primat des militärischen Erfolgs im Krieg unterwirft, einem Zwang ausgesetzt sehen könnten, einen Beitrag zu diesem Erfolg zu leisten. Zudem kann die Zuverlässigkeitsprüfung einzelner Personen auch nicht erfassen, ob relevante Informationen an den russischen Staat gelangen, für die das Betreten der Anlage nicht erforderlich ist. Im Kern geht es somit um die Frage, ob im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung auch die Organisation als solche, also das Unternehmen als Betreiber oder, weitergehend, auch die Muttergesellschaften oder sonstige Vertragspartner, deren Mitarbeiter Zugang zu der Anlage haben, mit zu betrachten sind. Aus diesem Grund wurden bei Atomtransporten in besonderen Fällen auch früher schon Beteiligte aus nicht EU Staaten ausgeschlossen.  Denn im vorliegenden Fall wäre nicht die konkrete natürliche Person, sondern gerade die Tatsache, dass die hinter der Person stehende Organisation, nämlich letztlich der russische Staat, aufgrund seiner Durchgriffsmöglichkeiten auf einzelne Personen, als Risiko betrachtet wird, der eigentliche zweifelbegründende Umstand an der Zuverlässigkeit. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Person, die sich aus ihrer organisatorischen Einbindung ergeben, sind folglich beachtlich.

Einflussnahme auf sicherheitsrelevante Entscheidungen

Neben unmittelbaren Eingriffen in der Anlage könnten auch mittelbare Risiken durch Informationsgewinnung und -weitergaben über interne Betriebs- und Sicherheitsstrukturen und ähnlichen Hilfestellungen für Maßnahmen von außen bestehen, die bei einer weiteren Eskalation des russischen Angriffskriegs auch zu einer Destabilisierung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland dienen können. Auch die Ausnutzung von Informationen zur Desinformation und Verunsicherung der lokalen Bevölkerung wäre denkbar. Inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Rosatom und ANF konkret zu einem gesteigerten Einfluss auf sicherheitsrelevante Entscheidungen führen kann, lässt sich aufgrund der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.(…)

Bei den anlagen- bzw. nuklearspezifischen Gefahren sind verschiedene Szenarien denkbar, die in zwei Kategorien differenziert werden können: Einerseits (1) gehören hierzu Gefährdungen, die durch einem unmittelbaren Missbrauch kerntechnischer Stoffe herbeigeführt werden, etwa durch Eingriffe in die Anlage oder Sabotageakte, die zu Schäden führen oder durch eine Entwendung von Spaltmaterial zu militärischen Zwecken (Proliferation). Der Gesetzgeber hat wohl in erster Linie an diese Art von Gefahren gedacht.

Allerdings können Gefährdungen der äußeren Sicherheit auch (2) mittelbarer Natur sein, die aus den sich erweiternden rechtlichen oder faktischen Zugriffsmöglichkeiten eines ausländischen Staatskonzerns auf eine sensible Infrastruktur ergeben, welche es einer ausländischen Regierung ermöglichen könnte, auch in sicherheitsrelevanter Weise auf Tätigkeiten Einfluss zu nehmen, die das nuklearspezifische Risiko erhöhen. Diese Gefahr erscheint vor allem dann nicht als rein hypothetisch, wenn es sich um einen ausländischen Staatskonzern handelt, dessen Staatsführer nicht nur einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa führt, sondern auch unverhohlen mit dem Einsatz atomarer Waffen drohen lässt.“ (Ende des Zitats)

Vorbereitungen angelaufen: Castor-Transporte von Sellafield zum Zwischenlager in Brokdorf

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in Brokdorf bereitet sich auf den Antransport und die Einlagerung von Castor-Behältern aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield vor. Dorthin waren vor 2005 bestrahlte Brennelemente auch aus Brokdorf zur Abtrennung von Plutonium und Uran geliefert worden. Der dabei angefallene Atommüll muss mit Castor-Behältern und den darin eingelagerten Glaskokillen laut internationaler Verträge von der Bundesrepublik zurückgenommen werden. Vermutlich 2025 könnten die erforderlichen Castor-Transporte dann per Schiff aus Großbritannien über die Nordsee und die Elbe angeliefert werden. Die BGZ meldet jetzt per PM (siehe unten), dass die sogenannte Kalthantierung erfolgt ist, bei der die Abläufe der Anlieferung und Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf geprobt werden. (Foto: BGZ, Zwischenlager Brokdorf)

Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilte die BGZ mit, dass der Behälter, der jetzt in Brokdorf genutzt wurde, ein Leerbehälter aus dem Lager in Isar/Ohu war. Dort war er bereits 2023 für die Kalthandhabung genutzt worden. Der Antransport nach Brokdorf erfolge über Schiene und Straße in das Zwischenlager nach Brokdorf.

Die Einlagerungsgenehmigung, dass die hochaktiven Abfälle in Brokdorf künftig aufbewahrt werden dürfen, ist vor wenigen Wochen erteilt worden. Eine Transportgenehmigung ist noch nicht erteilt. Zuletzt war von einem Anlieferungstermin in 2025 gesprochen worden, allerdings sind diese sogenannten Rücktransporte aus Sellafield bereits mehrfach verschoben worden. Rücktransporte stehen noch für Isar/Ohu und Philippsburg (aus La Hague) an. Die Rücktransporte aus Sellafield nach Biblis haben bereits stattgefunden.

Weitere Castortransporte stehen vermutlich nach der Europameisterschaft aus der nuklearen Agenda: Über 150 Behälter mit hochradioaktivem Abfall soll aus Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus per LKW rollen. Aufgrund der enormen Transport-Risiken protestieren Anti-Atom-Gruppen dagegen. Der BUND in NRW und die Stadt Ahaus haben Klagen gegen den Transport und die Einlagerung der brisanten Abfälle angekündigt. Auch bei den Grünen im Bund und Land NRW ist man sich nicht einig, wie mit dem Atommüll umzugehen ist. So steht der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich auch als Alternative im Raum, um auf Transporte zu verzichten. Alles zum Atomtransporte von Jülich nach Ahaus auf umweltFAIRaendern.de

Dokumentation der PM der BGZ vom 27.06.2024 – Zwischenlager Brokdorf: Probelauf erfolgreich durchgeführt

BROKDORF – Die BGZ hat im Zwischenlager Brokdorf erfolgreich einen Probelauf für die vorgesehene Einlagerung von CASTOR-Behältern mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente durchgeführt. Dieser ist Teil der Vorbereitungen für die Rücknahme dieser Abfälle. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.

„Unser Team absolvierte mit einem leeren, knapp 100 Tonnen schweren CASTOR-Behälter erfolgreich alle Arbeitsschritte, die zur Einlagerung der beladenen Behälter erforderlich sind“, erläutert Marco Paschen, Leiter des Zwischenlagers Brokdorf. Die BGZ habe dadurch gezeigt, dass sie die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sicher annehmen und aufbewahren kann.

Unabhängige Sachverständige überwachten im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) als für das Zwischenlager Brokdorf zuständige Aufsichtsbehörde den mehrtägigen Probelauf.

Ende März erteilte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) der BGZ die Genehmigung, sieben CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Brokdorf aufzubewahren. „Die Behälter sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Brokdorf gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest“, informiert Jonas Wingert, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Brokdorf.

Eine noch ausstehende Voraussetzung für die Rückführung ist eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragen wird.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Die dabei angefallenen, hochradioaktiven Abfälle müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Brokdorf. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort in Brokdorf. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de

AKW Krümmel erhält endlich nach neun Jahren Genehmigung zur Stilllegung

Die ziemlich langsamste Atombehörde in der Bundesrepublik mit Sitz in Schleswig-Holstein hat es nunmehr geschafft und dem Vattenfall-Reaktor Krümmel, östlich von Hamburg, die Stilllegungs- und Rückbau-Genehmigung erteilt. Das AKW Krümmel gehört zu denjenigen Atomkraftwerken, denen die Regierung Merkel direkt nach der Mehrfach-Katastrophe von Fukushima die Lizenz zum Weiterbetrieb entzogen hatte. Tatsächlich war das marode AKW – eine „Montagsversion“ eines Siedewasserreaktors mit deutscher Weiterentwicklung und rund 1.400 MW – bereits seit 2007 fast durch die Bank wegen Störfällen und Sicherheitsmängeln nicht mehr am Netz. 2007 war es zu einem Feuer in einem der Transformatoren gekommen, auf der Rückseite der Anlage in der Nähe des Reaktors. Dabei drang Rauch in die Steuerwarte ein, die Kontrollmannschaft musste mit Gasmasken arbeiten, die Feuerwehr war im Großeinsatz. Im Zuge der folgenden Reparaturen ignorierte Vattenfall Auflagen und Anforderungen der Atomaufsicht und sorgte so mit immer neuen Mängeln für Probleme.

Wenn es in der PM aus Kiel heißt, dass diese Genehmigung nun „rund einen Monat früher als zunächst erwartet, … erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden“ konnte, dann ist das an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Auch wenn Vattenfall zunächst den Stilllegungs-Antrag seit 2011 selbst erheblich verzögert hatte: Schließlich hatte Vattenfall dann im Jahr 2015 den Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Also fast neun Jahre hat die Atombehörde in Kiel für die Stilllegungs-Genehmigung gebraucht. Andere Bundesländer haben derartige Genehmigungen deutlich schneller erteilt.

Obwohl Krümmel in einem maroden Zustand war, hatte Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen der ehemaligen Energiecharta vor einem Schiedsgericht in den USA verklagt, um Schadensersatz für die nach Fukushima erfolgte Abschaltung einzuklagen.

KRÜMMEL/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (20.06.2024), rund einen Monat früher als zunächst erwartet, die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran. Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Antragsstellung sicherheitsgerichtet und konstruktiv vorangebracht. Genau diese Herangehensweise wird auch den sicheren Abbau des Kernkraftwerks gewährleisten. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen auf der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst.“

Die Abbauarbeiten in Krümmel werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen wurden bereits im Nachbetrieb durchgeführt: So wurden zum Beispiel die Brennelemente in das Zwischenlager (Standort Krümmel) gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Viele Teilschritte, wie etwa der Abbau von Systemen, bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land von der Betreibergesellschaft Vattenfall eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.

Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Hierzu zählt beispielsweise auch die Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen (Luft und Wasser) sowie der Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden gegenüber den bisherigen Werten teilweise deutlich reduziert und unterschreiten damit die gesetzlichen Grenzwerte.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die Rahmenbedingungen für sogenannte atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die der atomrechtlichen Überwachung unterliegen und damit als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. Dafür braucht es den Nachweis, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

 

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