Russische Beteiliung an Uranfabrik in Lingen – Bundesregierung schweigt weiterhin

Die Bundesregierung schweigt sich auch weiterhin in der überaus sensiblen Beteiligung des russischen Staatskonzern TVEL an der in Lingen ansässigen Uranfabrik zur Herstellung von Brennelementen für den Einsatz in Atomkraftwerken aus. Das zeigt sich abermals in der Antwort auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Erneut verweigert die Bundesregierung jede konkrete Aussage und erklärt die ganze Angelegenheit als „VS-Vertraulich“. Die Uranfabrik ist nicht vom Atomausstieg betroffen, verfügt über eine unbefristete Genehmigung und wird von dem französischen Konzern Framatome betrieben. Beide Konzerne wollen angesichts der weltweiten Atomflaute ihre Zusammenarbeit verstärken. Die wirtschaftliche Auslastung der Uranfabrik ist überaus mangelhaft.

Geplant ist im Rahmen der französisch-russischen Kooperation, dass sich TVEL mit 25 Prozent an der Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen beteiligten soll. Dazu läuft seit Anfang des Jahres ein Prüfverfahren im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsministeriums.

Hubertus Zdebel und DIE LINKE haben im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau gefordert, damit AKWs nicht weiterhin unbefristet mit Uranbrennstoff versorgt werden.

Dokumentation: 

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat August 2021 Frage Nr. 272

Fraqe des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Prüfung, ob eine Beteiligung der russischen TVEL an der von Framatome betriebenen Uranbrennelementefabrik in Lingen zulässig ist, und welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung vor, die einer Zustimmung durch die zuständigen Behörden im Wege stehen?“

Antwort von Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium vom 27. August 2021

„Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der  Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten lnvestitionsprüfverfahren als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.“

20.000 Tonnen Uran lagern bei URENCO in Gronau

Noch immer verfügen die bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen über unbefristete Betriebsgenehmigungen und versorgen Atomkraftwerke in aller Welt mit nuklearem Brennstoff. In den USA will URENCO, der die Uranfabrik in Gronau gehört, in ihrer dortigen Anlage sogar die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 weiter auf zehn Prozent erhöhen. In Europa ist für die Lieferung an Kunden eine Anreicherung von maximal fünf Prozent erlaubt. Von der Bundesregierung erfuhr der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) auf Nachfrage, dass man im Bundesumweltministerium von solchen Aufrüstungs-Plänen an den europäischen URENCO-Standorten in Gronau, in Almelo (NL) und Capenhurst (GB) keine Kenntnis habe. Rund 20.000 Tonnen radioaktives Uran lagert derzeit in unterschiedlichen Verarbeitungsformen am westfälischen Standort in Gronau. Das Material ist nicht nur radioaktiv, sondern in einer chemischen Verbindung mit dem besonders ätzenden und explosiven Fluor.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen gefordert. Außerdem soll ein umfassendes Uran-Exportverbot sicherstellen, dass insbesondere auch die uralten und maroden Atomkraftwerke im grenznahen Gebiet zur Bundesrepublik nicht mehr mit Brennstoff versorgt werden können. Außerdem fordern Zdebel und DIE LINKE im Bundestag, dass URENCO nicht länger abgereichertes Uran nach Russland verschiebt, wo der größte Teil als Atommüll verbleibt. URENCO nennt das Wiederanreicherung, verschweigt aber, dass der Löwenanteil der Uranmengen als Atommüll in Russland verbleibt, statt möglichst sicher in der Bundesrepublik endgelagert wird.

Dokumentation:

Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4. August 2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/393 vom 29. Juli 2021
(Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:
Frage 7/393

„Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem teilweise deutschen
Urananreicherungskonzern URENCO neben den Planungen an dem Stand-
ort in den USA, eine Anreicherung des spaltbaren Anteils von Uran 235 auf
bis zu zehn Prozent zu betreiben (vgl. https://dserver.bundes-
tag.de/btd/19/294/1929449.pdf), weitere Absichten oder Pläne, die Anrei-
cherung an den Urenco-Standorten in den Niederlanden, in Großbritannien
oder Deutschland ebenfalls gegenüber den jetzt genehmigten Anreicherun-
gen zu erhöhen, und welche Mengen Uran lagern derzeit insgesamt am
Standort in Gronau (Bitte tabellarisch jeweils angeben, welche Mengen an-
gereichert, abgereichert oder im Naturzustand sind und in welcher Form
das Uran UF6, UO2, U3O8 etc. vorliegt)?“

Antwort

Der Bundesregierung sind keine konkreten Absichten oder Pläne der
URENCO Ltd. zu einer Erhöhung des Anreicherungsgrades gegenüber den
jetzigen Genehmigungen für die Anlagen im Vereinigten Königreich, den
Niederlanden oder Deutschland bekannt.

Entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung für die Urantrennanlage in
Gronau (UAG) darf Uran in der UTA-1 auf maximal 5 Gew.-% U 235 und
für ausschließlich interne Prozesse in der UTA-2 auf maximal 6 Gew.-% U
235 angereichert werden. Maximal auf 5 Gew.-% U 235 angereichertes
Uran darf an Kunden geliefert werden.

Signifikante Mengen an Uranoxid gibt es am deutschen Standort nicht. Mit
Stand vom 30.06.2021 lagern in der UAG folgende Mengen Uran:

  • abgereichertes Uranhexafluorid (Tails) 15.507 t
  • Uranhexafluorid im Naturzustand (Feed) 4.641 t
  • angereichertes Uranhexafluorid (Product) 477 t

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

Nachgefragt: Neue nukleare Aufrüstung – Teilweise deutscher Urankonzern will Uran-Anreicherung erhöhen

Weltweit planen Konzerne und Staaten eine neue Form nuklearer Aufrüstung. Mini-Atomreaktoren werden mit Hochdruck in vielen Staaten erforscht und entwickelt, auch weil z.B. die Schlachtfelder der Zukunft einen enorm größeren Strombedarf haben. Statt Diesel sollen Mini-AKWs die Militärbasen künftig versorgen. Auch in entlegenen Regionen der Welt, in denen riesige Rohstoffvorkommen (Öl, Gas) erwartet werden, sollen künftig derartig neue Mini-AKWs zum Einsatz kommen. Bis solche mobilen Reaktoren überhaupt funktionieren, ist es noch ein Stück Weg. Aber die Uranindustrie rüstet schon jetzt auf, um die bis zur Grenze der Atomwaffenfähigkeit angereicherten neuen Brennstoffe herzustellen. Mit dabei der teilweise deutsche Urankonzern URENCO, der in seinem Werk in den USA in dieses Geschäft einsteigen will. Künftig sollen – so die Vision – hunderte oder gar tausende solcher neuer mobilen und modularen Mini-Reaktoren weltweit zum Einsatz kommen. Eine Bombenvision. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat jetzt die Bundesregierung gefragt, wie es um die bereits 2019 angekündigten Ausbaupläne bei URENCO steht.

Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der Anteile an der URENCO, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage betreibt. Diese Uranfabrik ist wie die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen. Entsprechende Stilllegungsanträge im Bundestag hatten CDU/CSU und SPD wiederholt abgelehnt.

URENCO ist ein drei-staatliches Unternehmen, an dem auch Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Eine Anlage der URENCO steht in den USA in New Mexico. Die Urananreicherung ist eine sogenannte Dual-Use-Technik. Sie kann nicht nur Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken, sondern auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Daher unterliegt die URENCO strengen internationalen Kontrollen. Über diesen Weg ist auch die Bundesregierung über den sogenannten „Vertrag von Almelo“ direkt an der Kontrolle über die Tätigkeit von URENCO beteiligt. International gilt Uran ab einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Isotops 235 als atomwaffenfähig. Die neuen Uranbrennstoffe, die derzeit entwickelt werden, sollen bis 19,75 Prozent mit Uran235 angereichert werden.

Bei URENCO wird das spaltbare Uran für die Nutzung in herkömmlichen Atomreaktoren bisher auf maximal 3 – 5 Prozent angereichert. Rund ein Drittel des Weltmarkts wird von URENCO mit Brennstoff versorgt. Die Anlage in Gronau beliefert rund jedes zehnte AKW mit angereichertem Uran. Angesichts des absehbaren Endes dieser herkömmlichen Atomtechnik sucht URENCO neue Einsatzfelder. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, den der Konzern als „Uran-Batterie“ bezeichnet. (Siehe dazu Link weiter oben.)

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel im Wortlaut: „Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (Genehmigung, Aufstellung und Einrichtung der Zentrifugen, etc.; siehe auch Mündliche Frage Nr.33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?“

DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

Siehe zum aktuellen Thema auch:

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