Keine Atomkraftwerke in Polen – Nein sagen bei der laufenden Bürger:innenbeteiligung – Einwendung als Mustervorlage

Polen will neue Atomreaktoren bauen. Seit langen Jahren wird das Thema dort vorangebracht. Die Klimakatastrophe ließe sich zwar schneller und kostengünstiger mit Erneuerbaren Energie bekämpfen, aber das Thema dürfte für die rechte Regierung in Polen nur am Rande von Bedeutung sein. Klar ist: Ein Land mit Atomreaktoren hat in der weltweiten Wahrnehmung auch machtpolitische Vorteile. Jetzt läuft das Verfahren einer Bürgerbeteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht. Und hier haben EU-Bürger:innen das Recht, Einspruch zu erheben. umweltFAIRaendern dokumentiert im folgenden einen Vorschlag für eine solche Einwendung als Mustervorlage, die übernommen, geändert, ergänzt, gekürzt oder verlängert werden darf. Sie sollte aber – in der einen oder anderen Weise – unbedingt bis zum 13. Dezember bei der zuständigen Stelle per Mail eingegangen sein. (Foto: Polnische Atomkraftgegner bei Protest am AKW Brokdorf)

Bitte diesen Link oder diese Mail weiterverbreiten!

  • Der Vorschlag als Vorlage für Texterverarbeitung – .RTF ist Einwendung UVP Verfahren AKW Polen. – BITTE prüft in jedem Fall die Daten.
  • Informationen der Bundesregierung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung sind hier online.

ENTWURF – DOKUMENTATION – COPY …. PASTE … Editieren …. und abschicken:

Name Anschrift

Ort,Datum

Generalny Dyrektor
Ochrony Srodowiska

  1. Wawelska 52/54

PL – 00-922 Warszawa

Per Email:  npp.poland.DE@gdos.gov.pl

 Stellungnahme im grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zum Bau eines Atomkraftwerks in Polen

Sehr geehrter Herr Generaldirektor.

zum polnischen Kernenergieprogramm wie es in den ausgelegten Unterlagen in deutscher Sprache dargestellt ist, nehme ich wie folgt Stellung:

Durch die geplante Errichtung von Atomkraftwerken in Polen sehe ich Leib und Leben, meine Gesundheit sowie die meiner Kinder und künftiger Enkel, mein Erbgut, mein Eigentum und die Sicherstellung unbelasteter Nahrung gefährdet.

Die historische Entscheidung, in Polen kein Atomkraftwerk zu bauen, war eine große Errungenschaft des Demokratisierungsprozesses, den das Land Ende der 80er Jahre, Anfang der 90er Jahres des vergangenen Jahrhunderts durchlaufen hat.

Ich habe Ihr Land immer als positives Beispiel angesehen, dass eine Energieversorgung ohne Atomkraft möglich ist. Es ist eine absurde Situation, dass die polnische Regierung nun genau gegenläufig zur Entwicklung in Deutschland neue Reaktoren in Polen bauen will.

Ich halte den Einstieg in ein Kernenergieprogramm für eine völlig falsche und gefährliche Entscheidung: Die wichtigsten Klimaziele Polens werden nicht erreicht und die Gefahr schwerer nuklearer Unfälle wird neu in Kauf genommen.

Ihr Plan, Kernkraftwerke zu bauen, steht im Widerspruch zu dem überwiegenden weltweiten Trend eines rückläufigen Baus von Reaktoren, der bereits vor vor der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl1986 eingesetzt hat, nach Fukushima 2011 weiterging  und weiter anhält. Zusätzlich zu den bekannten schwerwiegenden Problemen der Hochrisikotechnologie Kernenergienutzung – jahre- und jahrzehntelange Verzögerungen bei der Fertigstellung von Neubauten, Unfallrisiken und das ungelöste Atommüllproblem – habe ich die Sorge, dass ihr Land bisher keine Erfahrung mit einer  Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit sowie an anderen notwendigen Behörden und Infrastrukturen hat.

Unrealistische Bauzeiten

Nach dem derzeitigen Plan gehen Sie davon aus, dass der erste Reaktor innerhalb von 10 oder 11 Jahren (im Jahr 2033) in Betrieb genommen werden kann. Dieser Zeitrahmen ist völlig unrealistisch, wenn man bedenkt, dass die derzeitigen Bauzeiten für Kernkraftwerke in der Europäischen Union und den USA bei etwa 20 Jahren liegen.

Ungesicherte Finanzierung

Das erste Kernkraftwerk soll von der US-Firma Westinghouse gebaut werden. Noch bevor ein Geschäftsvertrag abgeschlossen wurde, erklärte der polnische Premierminister Anfang November 2022, dass das erste KKW mit drei AP1000-Reaktoren bis zu 20 Milliarden Dollar kosten könnte. Dies ist unrealistisch, wenn man die Kosten der laufenden Projekte für den Bau neuer Kernkraftwerke in Europa und den USA bedenkt. Weder in den UVP-Unterlagen noch in anderen Dokumenten wurde bisher ein Finanzierungskonzept für das erste KKW in Polen (oder für das gesamte PPEJ-Programm) vorgelegt. Da die Finanzierung auch nach mehr als einem Jahrzehnt der Vorbereitungsarbeiten nicht gesichert ist, scheinen weitere Verzögerungen unvermeidlich.

Ich bitte Sie dringend, die vorgesehenen Mittel stattdessen für den Einsatz von erneuerbaren Energien zu verwenden. Erneuerbare Stromerzeugungstechnologien werden immer billiger und tragen so schnell und zuverlässig zur Energieversorgungssicherheit bei.

Abhängigkeit von Russland bei der Uranversorgung

Die Versorgung der Reaktoren  mit dem Brennstoff Uran würde über die European Supply Agency erfolgen. Anders als bei erneuerbaren Energien wäre Ihr Land  dabei völlig vom Ausland abhängig. Zu der Abhängigkeit von den USA beim Bau der Reaktoren und bei Dienstleistungen käme bei der Brennstoffversorgung auch noch die Abhängigkeit von der Russischen Föderation dazu. 20 % des in der EU verbrauchten Urans kommen aus Russland, 22 % aus Kasachstan.

Kernenergie als Hochrisikotechnologie ist kein Beitrag zum Klimaschutz

In den EIA-Dokumenten wird behauptet, dass das polnische KKW nur etwa 6 g CO2 eq/Kilowattstunde emittieren wird. Betrachtet man jedoch die CO2 Emissionen aus dem vorgelagerten Teil des allgemeinen Lebenszyklus der Kernenergie, insbesondere aus dem Uranabbau und der Uranverarbeitung, sind die Zahlen viel höher und dürften weltweit noch steigen (aufgrund der Erschöpfung reicher Uranerze). In der Metastudie von Nugent und Sovacool aus dem Jahr 2014 wurde für die Kernenergie ein Median von 66 g CO2 eq/kWh berechnet. Internationale Studien wie die des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) zeigen eindeutig, dass die CO2 Emissionen der Windenergie deutlich niedriger sind als die von Kernkraftwerken.

Keine Betriebserfahrung mit dem Reaktortyp Westinghouse AP1000 in Europa

Das erste polnische Kernkraftwerk soll aus drei AP1000-Reaktoren des US-Unternehmens Westinghouse bestehen. Den EIA-Unterlagen zufolge sollte für das erste polnische KKW ein Reaktor ausgewählt werden, der bereits über Betriebserfahrung verfügt. Bislang ist jedoch noch kein AP1000-Reaktor in Europa in Betrieb. Sein passives Sicherheitskonzept und seine modulare Bauweise können deshalb nicht als „bewährt“  bezeichnet werden. Da Ihr Land zudem keine Erfahrung mit dem Betrieb und der Überwachung von Kernkraftwerken hat, erfüllt mich das mit besonderer Sorge. Die Zulassung dieses Reaktortyps in den USA erfolgte bereits 2006 – vor der Katastrophe von Fukushima.

Fehlender Schutz gegen Terrormaßnahmen, Sabotage und Kriegseinwirkungen

Die vorgesehenen AP1000-Reaktoren sind nicht ausreichend gegen Terror und Sabotage geschützt. Beispielsweise würden sie  dem Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs, wie er von Al Quaida in den USA geplant war nicht standhalten. Einwirkungen von außen können beim AP1000 zu großen Unfällen und zur Freisetzung großer Mengen radioaktiver Strahlung führen.

Völlig unzulänglich ist der Schutz vor Kriegseinwirkungen. Gerade die aktuelle weltpolitische Lage nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und den Erfahrungen mit den nuklearen Anlagen in der Ukraine zeigen, dass die Gefahren von Angriffe auf Atomanlagen größer werden

Beides – Terrorangriffe und Kriegseinwirkungen können nicht nur die Verstrahlung der Umgebung, sondern auch weiter Teile Nord- und Mitteleuropas zur Folge haben.

Schwere Unfälle, die weite Teile Europas betreffen, sind nicht auszuschließen

In den UVP-Dokumenten wird ein schwerer Unfall berechnet, der aber keineswegs den schlimmstmöglichen Unfall darstellt. Unabhängige Studien zeigen, dass ein Unfall mit Versagen des Containments schwerwiegende Auswirkungen haben. Unter verschiedenen ungünstigen Wetterbedingungen könnte jedes Land in Europa schwer kontaminiert werden.

Sichere Entsorgung von Atommüll ist nicht garantiert

Es gibt keinen Nachweis für die sichere Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb und der Stilllegung des Kernkraftwerks anfallen würden. Dafür wären Anlagen zur Konditionierung und Verpackung der Abfälle, Zwischen- und Endlager erforderlich, von denen bisher keine fertiggestellt wurden und für deren Bau in den UVP-Unterlagen keine Zeitpläne angegeben sind. Das UVP-Dokument bezieht sich auf Polens Nationales Abfallwirtschaftsprogramm, das die Richtlinie 2011/70/Euratom über nukleare Abfälle umsetzen soll, aber auf die Version von 2015, die bereits veraltet ist. Selbst die Europäische Kommission hält Polens Abfallbewirtschaftungspläne für unzureichend,. Es wurde meines Wissens bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Im Nationalen Entsorgungsprogramm deutet Polen an, sich an einem multinationalen Endlager beteiligen zu wollen – allerdings nicht auf polnischem Staatsgebiet. Dieser Versuch ist zum Scheitern verurteil. Bisher hat sich kein EU-Mitgliedstaat bereit erklärt, den Atommüll anderer Länder aufzunehmen.

Da die polnischen Nuklearpläne Auswirkungen auf ganz Europa haben können, fordere ich eine öffentliche Anhörung mit der Möglichkeit der Online-Beteiligung und einer Verdolmetschung möglichst in die deutsche, zumindest aber  in die englische Sprache.

Erneuerbare Energien, Effizienz und Einsparung statt Kernenergie

Eines der größten Risiken beim Bau von Kernkraftwerken besteht darin, dass es zu Verzögerungen von bis zu mehreren Jahrzehnten kommt und ein Teil der Anlagen sogar aufgegeben wird. Wichtige Zeit wurde dann für die Energiewende vertan. Die nötige Förderung Erneuerbarer Energien findet parallel meist gar nicht oder nicht im nötigen Umfang statt. Oft wird dann noch auf CO2-intensive Kohlekraftwerke als Übergangstechnologie gesetzt, die dann bei einem Scheitern der Atomkraftpläne aus Mangel an schnell einsetzbaren Alternativen weiter betrieben werden müssen.

Ich fordere daher einen Plan B, bestehend aus dem massiven Ausbau von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz- und Einsparungs-Maßnahmen und der verbindlichen Ankündigung eines Datums, ab dem dies umgesetzt wird, wobei mehr als 2 Jahre nicht akzeptabel sind: Für die Lösung der Klimakrise sind wir alle verantwortlich. Sie kann nicht warten.

Bitte informieren Sie mich über die weiteren Planungen und den Fortgang des Verfahrens.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Krieg und Krise: Wachsende atomare Risiken – Erzählungen über Stahl und Beton

In der Ukraine wird aktuell eine Bedrohung der Atomenergie sichtbar, die gern meist verdrängt oder ausgeblendet wird, – die aber seit vielen Jahren in einem wachsenden Maß auch die Atomanlagen der Bundesrepublik und anderswo betrifft: Wachsende Terrorrisiken bzw. die Gefahr von Angriffen und Sabotage gegen nukleare Anlagen, seien es Atomkraftwerke oder Atommüllzwischenlager mit z.b. hochradioaktivem Strahlenmaterial oder auch Uranfabriken wie in Gronau oder Lingen. Atomanlagen können ohne weiteres zum Angriffsziel werden – das hatte sich schon im Rahmen der Terroranschläge im September 2001 in den USA gezeigt. Um den Terrorschutz auszubauen, wird in Lubmin bei Greifswald erstmals wieder ein Atom-Zwischenlager neu errichtet. Und eine zuständige Atombehörde erklärt im vermeintlichen Faktencheck, wie das mit Beton und Stahl und der Sicherheit so funktioniert. Die Atom- und Strahlenkommission des BUND hat sich dazu gerade sehr kritisch geäußert. (Foto GNS, Castorbehälter für hoch radioaktive Brennelemente, wie sie an vielen bundesdeutschen Zwischenlagern zum Einsatz kommen.)

Spätestens sei den Anschlägen von 911 wurden auch von bundesdeutschen Sicherheits- und Atombehörden Schritt für Schritt die sogenannten Sicherungsmaßnahmen erweitert und Nachrüstungen an Atomanlagen angeordnet. Gerichte hoben die Genehmigung für Zwischenlager Brunsbüttel auf. Weil erforderliche bauliche Nachrüstungen bei dem Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald, nicht möglich sind, muss nun sogar erstmals ein komplettes Atommülllager neu gebaut werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist gerade angelaufen.

Über die Terror-Gefahren sprechen die Behörden ungern bis gar nicht. Fast alles unterliegt dem Geheimschutz und das Ausmaß der Bedrohung ist schwer einzuordnen. Es gibt gute Gründe, warum die einzelnen Abwehrmaßnahmen nicht öffentlich diskutiert werden. Dass aber Atomenergie nicht nur im Falle technischer Fehler einen Super-GAU auslösen kann und Atommüllberge erzeugt – sondern eine Atomexplosion auch als Folge von Terrorangriffen möglich ist, sollte eine Gesellschaft als Risiko bewusst diskutieren und in seinen Entscheidungen einbeziehen, wenn es um die Frage einer nachhaltigen ökologischen Gesellschaft geht. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der jetzigen Angriffe von Russland auf die Ukraine. Selbst die IAEO warnt, dass auch ohne Einsatz von Nuklearwaffen eine Atomkatastrophe möglich wäre. Atomenergie ist damit unter egal welchem Blickwinkel für eine zukunftsfähige Gesellschaft untragbar und erhöht auch im Krisenfall die Risiken für die Gesellschaft, die sie betreibt.

  • Die BI Lüchow Dannenberg berichtet auch über „Krieg und Atomkraft schließen einander aus„. Ebenso die Internationalen Ärzt*innen gegen den Atomkrieg IPPNW warnen auf vielfältige Weise gegen den atomaren Wahnsinn. Angesichts der nun in der Ukraine sichtbar werdenden nukleare Risiken im Kriegs- und Krisenfall sollte allen klar sein: Atomenergie ist keine Alternative – auch keine Laufzeitverlängerungen, denn auch diese könnten als Anschlagsziele genutzt werden. Über die nukleare Situation in der Ukraine informiert das Bundesumweltministerium hier.
  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) ist im Bereich des Bundesumweltministeriums zuständig für die Genehmigung von Atommüllzwischenlagern und auch teilweise für Atomtransporte. In Fragen des Terrorschutzes und der sogenannte Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) arbeiten Atomaufsichtsbehörden und Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste engstens zusammen. Während die Sicherheit vor allem Bezug auf die Technik zum sicheren Betrieb der entsprechenden Atomanlage bezeichnet, wird zur Abwehr von Angriffen bzw. Störungen von Sicherung gesprochen, was polizeiliche, administrative und auch bauliche Maßnahmen umfasst. Dazu gehören z.B. auch Stahlbeton-Wände oder auch Decken, Vereinzelungsanlagen oder auch Kerosinabflussrinnen etc.
  • Über den Neubau des Zwischenlagers in Lubmin für die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen siehe bei umweltFAIRaenern auch: Stahlbeton und mehr gegen Terrorgefahren: Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin nimmt erste Genehmigungshürde. Die Antragsunterlagen im laufenden Genehmigunsverfahren sind bei der zuständigen Behörde BaSE hier online zur Einsicht.

Außerdem auf umweltFAIRaendern zum Thema SEWD siehe hier und aktuell auch hier: Neue Reaktorsicherheit mit Schwerpunkt nuklearer Anti-Terrorschutz und: TÜV-Nord-Seminar zur Atomanlagen-Sicherung

Auf Wiedersehen!

Mit dem neu gewählten Bundestag endete gestern auch meine Zeit als Abgeordneter. Es war eine spannende, lehrreiche, aber auch (arbeits-)intensive Zeit. Ich möchte mich bei allen bedanken, die in den letzten acht Jahren in verschiedenen Konstellationen mit mir zusammengearbeitet haben. Ich mache jetzt erstmal eine Pause, bleibe aber politisch informiert und werde mich hier über meine Homepage, in den sozialen Medien oder direkt im Handgemenge immer mal wieder zu Wort melden. Diese Seite dient zudem der Dokumentation meiner Arbeit und der meines Teams.

Ich habe mich als atompolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag stets für einen konsequenten Atomausstieg eingesetzt, der auch die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen beinhaltet. Atomkraft ist eine permanente Bedrohung und keine Alternative beim Klimaschutz! Ebenso habe ich im Parlament wiederholt ein Frackingverbot ohne Ausnahmen gefordert. Als einen besonderen Erfolg sehe ich die durch mein Büro angestoßene Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und ihrer Vorgängerorganisationen, die bis vor kurzem unter den Teppich gekehrt wurde, nun aber durch ein vom Bund gefördertes Forschungsprojekt schrittweise ans Licht gebracht wird.

Leider war DIE LINKE im Wahlkampf und auch schon davor nicht ausreichend glaubwürdig darin, dass sie für einen konsequenten sozial-ökologischen Umbau einsteht, internationalistisch, antimilitaristisch und antirassistisch bleibt. So konnten wir die Lücken, die uns SPD und Grüne offengelassen haben – z.B.: Klimaschutz geht nur konsequent sozial und antikapitalistisch – nicht füllen. Das Wahlergebnis war eine logische Konsequenz, ist aber trotzdem deprimierend. Will DIE LINKE wieder stark werden, reichen dafür keine Formelkompromisse, sondern die internen Konflikte müssen offen angesprochen werden. Das sind wir den vielen Millionen prekär Beschäftigten, den diskriminierten Minderheiten, den Rentnerinnen und Rentnern und allen, die sich ein besseres, sozialeres und ökologischeres Leben wünschen, schuldig. Nur auf Grundlage einer gemeinsamen Vision einer besseren Welt jenseits der kapitalistischen Ausbeutung von Mensch und Natur können wir das Projekt einer parlamentarischen Linken, die in enger Tuchfühlung zu den außerparlamentarischen Bewegungen bleibt, in die Zukunft führen.

Ich bin und bleibe davon überzeugt: Es braucht den Druck von links und es braucht den Druck von der Straße, ansonsten bewegen sich im Parlament höchstens die Gardinen!

Hubertus Zdebel

Statt Sicherheit: Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Behörden vor Gericht

Absurder geht immer: Die staatliche Atommüll-Entsorgungsgesellschaft in Jülich (JEN) klagt vor Gericht gegen das staatliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob Uran-Brennelemente-Kugeln und möglicherweise über 150 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll in die USA exportiert werden dürfen. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hatte das JEN laut Antwort der Bundesregierung in erster Instanz vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Erfolg. BAFA hat Berufung beantragt. Anlass der Klage war ein Antrag des JEN, 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugel mit hochangereichertem Uran zu Versuchszwecken in die USA zu exportieren. Damit sollen Verfahren geprüft worden, den in Jülich unzureichend sicher gelagerten hochradioaktivem Atommüll aufzubereiten.

Bundes- und NRW-Landesbehörden streiten seit Jahren über den Umgang mit dem brisanten Material, das derzeit in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich unzureichend gesichert zwischengelagert ist. Beteiligt an dem unsäglichen Streit sind die Bundesministerium für Forschung und das Bundesumweltministerium sowie Ministerium im Bundesland NRW. Die die Betreibergesellschaft JEN ist zu 100 Prozent im staatlichen Eigentum. JEN hatte einen Antrag beim BAFA gestellt und eine Transportgenehmigung beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt. Der Transportantrag wurde zurückgezogen. Der Streit vor Gericht dauert an.

Der Umgang mit dem hochradioaktiven Material aus dem kommerziell genutzten Thorium-Reaktor AVR in Jülich ist skandalös. Seit 2014 fehlt die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung der Atomabfälle. Das Land NRW hatte die umgehende Räumung angeordnet, weil der Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit nicht gegeben ist. Die Betreiber wollen den Atommüll am liebsten in die USA exportieren. Dort soll das brisante und hochangereicherte Atommaterial wieder aufgearbeitet werden. Das wäre eigentlich illegal und ist laut Atomgesetz verboten. Um dieses Verbot zu umgehen, behaupten Betreiber und teilweise auch das Bundesforschungsministerium und Landesbehörden in NRW, es handelte sich beim AVR um einen Forschungsreaktor. Zu Forschungszwecken wären dann Exporte in die USA evt. möglich. Das BMU hält das bislang nicht für zulässig und hatte zuletzt ein weitere Zwischenlagerung in Ahaus als „schnellste Lösung“ bezeichnet. Und immer noch in der Prüfung ist, ob ein neues Zwischenlager in Jülich gebaut werden könnte.

DIE LINKE hatte sich in den letzten Jahren mehrfach gegen einen US-Export und gegen Atomtransporte nach Ahaus ausgesprochen und den Neubau einer Lagerhalle in Jülich gefordert und entsprechende Anträge im Bundestag gestellt.

Dokumentation: Frage 9/248, MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: 

„Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand bzw. Ergebnisse
der Prüfung, ob es zulässig wäre, die abgebrannten Brennelemente aus dem
Betrieb des kommerziell zur Stromerzeugung genutzten AVR Jülich nach
geltendem bundesdeutschen Recht in die USA zu exportieren, und welche
weiteren Prüfungs-Ergebnisse liegen inzwischen vor, die zu einer Klärung
der Frage führen, wo die weitere Lagerung (neben der Prüfung eines Exports
in die USA: Transport ins ZL Ahaus, Neubau einer ZL-Halle in Jülich
oder Nachrüstung der bestehenden Halle) dieser Brennelemente künftig erfolgt
(siehe dazu z.B. Antwort der Bundesregierung auf die die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1385)?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, Mitglied des Deutschen Bundestages, 20.September 2021:

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH hatte im
Jahr 2018 Klage gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung
von 33 unbestrahlten Brennelementen in die USA erhoben. Diese sollten
ursprünglich in einem Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor auf dem
heutigen Betriebsgelände der Klägerin, der von der Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich betrieben wurde, eingesetzt werden.

Die Klägerin betreibt den Rückbau der Nuklearanlagen am Standort Jülich
und die Entsorgung der angefallenen und noch anfallenden radioaktiven
Abfälle, insbesondere von rund 288.000 bestrahlten („abgebrannten“)
Brennelementen des AVR-Reaktors. Das BAFA hatte in seinem Vortrag auf
diese Bezug genommen und vorgetragen, das Exportverbot nach § 3 Abs. 6
Atomgesetz gelte in diesem Fall auch für die 33 unbestrahlten Brennelemente,
da deren Ausfuhr ausschließlich der Vorbereitung der Ausfuhr der
rund 288.000 bestrahlten Brennelemente insgesamt dienen solle.

Der Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt a.
M. vom 20. November 2020 stattgegeben, d. h. das BAFA wurde verpflichtet,
die Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
das BAFA gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung
gestellt hat.

Die Zulässigkeit einer Ausfuhr der rund 288.000 bestrahlten Brennelemente
wurde in dem Verfahren vom VG Frankfurt a. M. als nicht entscheidungsrelevant
offen gelassen und somit nicht abschließend geklärt.

Zu der Frage der weiteren Lagerung gilt, dass für die drei Optionen (Verbringung
ins Behälterzwischenlager Ahaus (BZA), Rückführung in die USA
sowie Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich) zur Entfernung der
abgebrannten Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager weiterhin die
notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch das Verfahren für eine
Neugenehmigung des bestehenden Lagers ist noch nicht abgeschlossen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen (MWIDE), sieht
zum jetzigen Zeitpunkt keine der Optionen als unmittelbar umsetzbar an.

Rostige Rohre im AKW Lingen? Kein Sicherheitsrabatt für Alt-Reaktoren

Reduzierte Wandstärken und Rostfrass an Rohren der Dampferzeuger im AKW Lingen. Als „besorgniserregend“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antworten der Bundesregierung auf seine Nachfragen, dass trotz vorliegender Kenntnisse eine Prüfung der Dampferzeuger bei der letzten Revision des Reaktors im Mai 2021 nicht erfolgt sei. In den Jahren 2019 und 2020 hatte es Rissbefunde gegeben. Im Versagensfall könnten diese Sicherheitsmängel zu schweren Unfällen führen.

  • Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen des Abgeordneten Zdebel ist hier als Drucksache 19/31989 (PDF) online. Dort finden sich auch die Hintergründe, die zu der Anfrage führten. Unter anderem geht es dort auch um Rissbefunde im AKW Neckarwestheim 2

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Im Zweifelsfall für die Sicherheit. Das muss die Maxime der Atomaufsichtsbehörden sein, vor allem, wenn die AKWs immer älter werden und damit z.B. die Materialbelastungen größer werden. Es ist besorgniserregend und nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht eingegriffen hat und nach den vorhergehenden Rissbefunden und mit dem Wissen um die Probleme in Neckarwestheim nicht auf eine Prüfung der Dampferzeugerrohre im AKW Emsland in Lingen bestanden hat, wie es auch von der RSK empfohlen wird.“

Zdebel weiter: „Einen Sicherheitsrabatt darf es nicht geben. Das AKW Emsland ist immerhin noch bis Ende 2022 in Betrieb und bis dahin sind katastrophale Störfälle bis hin zur Kernschmelze immer noch möglich. Um Zweifel über den Zustand der Dampferzeugerrohre in Lingen auszuschließen, muss die Anlage abgeschaltet und eine Prüfung durchgeführt werden.“

In der Antwort auf die Fragen des Abgeordneten verweist die Bundesregierung drauf, dass ein Rissbefund aus dem Jahr 2020 auf einen älteren Ursprung zurückgeführt werden konnte und offenbar daher eine Prüfung in 2021 unterlassen wurde.

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